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0484/2018

Realisierung neuer Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Stadtgebiet

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.09.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7986 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661 
 
Vorlagen-Nummer 17.05.2018 
 0484/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 19.06.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.07.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 
 
Realisierung neuer Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Stadtgebiet 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, TOP 
1.4 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie stellt sich die Situation nach Abschluss der Detailprüfungen für das gesamte Stadtgebiet 
dar? Von wie vielen FGU an Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet ist die Verwaltung im 
Rahmen der Vorlage 1556/2013 als zu erreichende Zielgröße (Darstellung bestehender FGU 
abzüglich vorgesehener Abbau vorhandener FGU zuzüglich neu aufzustellender FGU) ausge-
gangen? Kann diese Größenordnung durch das jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene 
Vorgehen überhaupt noch erreicht werden?“  
 
2. „Wie viele der jetzt von der Verwaltung als Ersatz oder zum Erhalt vorgeschlagenen Standorte 
erfüllen nicht die Kriterien der ursprünglichen Prioritätenliste gemäß der Vorlage 1556/2013 
und haben weniger als 40 Einsteiger/Tag? Wurden bei den jetzt vorgeschlagenen Ersatz-
standorten weitere Aspekte wie z.B. Seniorenheime, Friedhöfe oder Schulen in der Nachbar-
schaft berücksichtigt?“

2 
 
3. „Wurde bei den Standorten, bei denen durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berück-
sichtigung genehmigungsrechtlicher Anforderungen die Einrichtung von FGU nicht möglich ist, 
auch ein Einsatz von FGU ohne Werbung geprüft?“  
 
4. „Wann wird die Prüfung der sich noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend ent-
schiedenen Bushaltestellen bzw. der vorgeschlagenen Ersatzstandorte abgeschlossen wer-
den? Wann informiert die Verwaltung die Bezirksvertretungen und den Verkehrsausschuss, 
wie viele und welche Standorte in den Stadtbezirken und auf Kölner Stadtgebiet insgesamt 
zum Tragen kommen?“  
 
5. „a) Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die zeitlich deutlich verzögerte Neu-
aufstellung von FGU an einzelnen Standorten und wie wirkt sich eine gegenüber den vertrag-
lichen Vereinbarungen geringere Anzahl an FGU finanziell für den städtischen Haushalt aus?“  
 
„b) Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der übrigen Werbeträger des aktuell gültigen Wer-
benutzungsvertrags?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den Fragen 1 – 3 hat die Verwaltung die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) um Stellungnahme 
gebeten. 
 
Zu 1.) Im Busbereich sind insgesamt 382 Neu- und Ersatzaufstellungen geplant. Davon sind derzeit 
ca. 140 Fahrgastunterstände (FGU) umgesetzt. Weitere ca. 150 Standorte können aus ver-
schiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.  
 
Derzeit geht die KVB davon aus, dass durch die Benennung der Ersatzstandorte die zu errei-
chende Anzahl von 382 FGU zu realisieren ist. 
 
 
Zu 2.) In der Regel weisen – bis auf wenige Ausnahmen – fast alle Ersatzstandorte weniger als 40 
Einsteiger pro Tag auf. Bei den Ersatzstandorten wurden zudem weitere Aspekte, wie angren-
zende Seniorenheime, Schulen etc. berücksichtigt. 
 
 
Zu 3.) Die Werbetafel im Fahrgastunterstand ist in keinem Fall ein Grund für eine Nichtaufstellung 
eines Unterstandes. Jeder Standort wurde mit der minimalen Ausstattung (FGU mit Rückwand 
und verkürztem Dach) geprüft. Sofern die örtlichen Gegebenheiten diese Mindestausstattung 
nicht zulassen, kann der Standort nicht mit einem FGU ausgestattet werden.  
 
 
Zu 4.) Fahrgastunterstände sind grundsätzlich nicht baugenehmigungspflichtig. Dennoch wird bei 
allen FGU die Einhaltung der baurechtlichen Normen geprüft. Der Bauaufsichtsbehörde liegen 
in aller Regel nur solche FGU vor, die gegen baurechtliche Vorschriften, konkret gegen nach-
barschützende Normen, verstoßen. Diese halten die notwendigen Abstände zu privaten An-
grenzern nicht ein. Ein wesentlicher Teil der Standorte konnte inzwischen beschieden werden; 
absehbar nicht genehmigungsfähige wurden vom Unternehmen „Wall“ zurückgezogen.  
 
Die Verfahren der noch nicht abgeschlossenen 26 Abweichungsanträge zu den ursprünglich 
beschlossenen Standorten dauern deshalb so lange, weil die Ermittlungen der betroffenen 
Nachbarn sowie das gesamte Verfahren der Nachbarbeteiligung überdurchschnittlich aufwän-
dig und oft ergebnislos sind. 
 
In der 11. Kalenderwoche wurden der Bauaufsichtsbehörde aus dem Paket der Ende 2017 
beschlossenen Ersatzstandorte 15 Abweichungsanträge zu FGU, die gegen Abstandsflächen 
verstoßen, eingereicht und 4 Anträge zu FGU mit einer Werbeanlage. Die Zustimmung der 
Nachbarn liegt noch nicht vor. Diese Verfahren werden daher in ihrer Dauer die bislang be-

3 
 
kannten Verfahren übertreffen und bei Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Anhörungsfris-
ten voraussichtlich zwischen 4 - 7 Monate benötigen, bis eine Aufbausicherheit der FGU er-
reicht wird. 
 
In der 17. Kalenderwoche wurden der Bauaufsichtsbehörde aus dem Paket der beschlosse-
nen Ersatzstandorte weitere 8 Anträge auf Abweichung übermittelt sowie 6 FGU-Standorte mit 
einer Werbeanlage. Die Bauaufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass einige Anlagen 
nicht genehmigungspflichtig sind und einige zeitnah ohne Nachbarbeteiligung einer Genehmi-
gung zugeführt werden könnten. 
 
 
Zu 5a.) Finanzielle Auswirkungen, die durch die verzögerte Aufstellung der vertraglich vereinbarten 
Fahrgastunterstände bedingt sind, können nicht beziffert werden. Einnahmen aus dem Wer-
benutzungsvertrag entstehen durch eine Beteiligung an der Vermarktung der Werberechte, d. 
h. an den durch die Werbeträger erwirtschafteten Entgelten. Der Werbenutzungsvertrag sieht 
nur die Errichtung einer maximalen Anzahl von Fahrgastunterständen durch den Konzessionär 
vor. Es wurde nicht festgeschrieben bzw. zugesichert, wie viele Fahrgastunterstände mit Wer-
beträgern versehen werden können. Hinzu kommt, dass die Schwierigkeiten bei den Standort-
festlegungen dadurch entstanden sind, dass die verbleibenden Restgehwegbreiten und die 
Abstände zu den benachbarten privaten Grundstücken, selbst bei Berücksichtigung eines Un-
terstandes ohne Werbung und ohne Seitenscheiben, in einer Vielzahl der Fälle zu gering sind, 
so dass hier mit Werbeeinnahmen im Regelfall nicht gerechnet werden konnte.  
 
 
Zu 5b.) Der Genehmigungsstand für die nach dem Werbenutzungsvertrag noch bis zur Erreichung der 
maximal möglichen Anzahl der einzelnen Werbeträger zu erteilenden Erlaubnisse stellt sich 
wie folgt dar: 
 
Werbeträger Anzahl (max.) Stand Erlaubnisse 02/2018 
Hinterleuchtete und digitale 
Großflächen 
Mega-Light-Anlagen (ML) 
max. 200 181 
Hinterleuchtete und digitale 
Werbesäulen 
City-Light-Säulen (CLS) 
max. 300 286 
Großflächen mit geklebten 
Plakaten im ca. 18/1-Format 
 
maximal 200 geklebte Großflä-
chen können durch einseitige 
hinterleuchtete Großflächen 
getauscht werden 
Premium-Billboards (PB) 
Großflächen (GF) 
max. 300 300 Großflächen, 
es liegen zurzeit 
18 Genehmigungen zum 
Tausch in hinterleuchtete 
Anlagen vor 
Stadtinformationsanlagen 
(SIA) 
max. 350  348 
aus FGU ausgelagerte Werbe-
träger AWT 
max. 120 24 
   
 
Bei den übrigen Werbeträgertypen des Werbenutzungsvertrages handelt es sich um in der zu-

4 
 
lässigen Anzahl weiter genutzte Bestandsanlagen (z. B. Litfaßsäulen als Allgemeinstellen), 
maximal erreichte Standortgenehmigungen (z. B. digitale Werbeflächen im U-Bahnbereich) 
oder Werbeanlagen, die nach Bedarf und Nachfrage zu genehmigen sind (z. B. 
Blow-Ups/Werbestaubschutzplanen).  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (12)

19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0484/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.06.2018
Erstellt
13.02.2018 11:52