0484/2018
Realisierung neuer Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Stadtgebiet
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661 Vorlagen-Nummer 17.05.2018 0484/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 Realisierung neuer Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Stadtgebiet hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, TOP 1.4 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie stellt sich die Situation nach Abschluss der Detailprüfungen für das gesamte Stadtgebiet dar? Von wie vielen FGU an Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet ist die Verwaltung im Rahmen der Vorlage 1556/2013 als zu erreichende Zielgröße (Darstellung bestehender FGU abzüglich vorgesehener Abbau vorhandener FGU zuzüglich neu aufzustellender FGU) ausge- gangen? Kann diese Größenordnung durch das jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen überhaupt noch erreicht werden?“ 2. „Wie viele der jetzt von der Verwaltung als Ersatz oder zum Erhalt vorgeschlagenen Standorte erfüllen nicht die Kriterien der ursprünglichen Prioritätenliste gemäß der Vorlage 1556/2013 und haben weniger als 40 Einsteiger/Tag? Wurden bei den jetzt vorgeschlagenen Ersatz- standorten weitere Aspekte wie z.B. Seniorenheime, Friedhöfe oder Schulen in der Nachbar- schaft berücksichtigt?“ 2 3. „Wurde bei den Standorten, bei denen durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berück- sichtigung genehmigungsrechtlicher Anforderungen die Einrichtung von FGU nicht möglich ist, auch ein Einsatz von FGU ohne Werbung geprüft?“ 4. „Wann wird die Prüfung der sich noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend ent- schiedenen Bushaltestellen bzw. der vorgeschlagenen Ersatzstandorte abgeschlossen wer- den? Wann informiert die Verwaltung die Bezirksvertretungen und den Verkehrsausschuss, wie viele und welche Standorte in den Stadtbezirken und auf Kölner Stadtgebiet insgesamt zum Tragen kommen?“ 5. „a) Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die zeitlich deutlich verzögerte Neu- aufstellung von FGU an einzelnen Standorten und wie wirkt sich eine gegenüber den vertrag- lichen Vereinbarungen geringere Anzahl an FGU finanziell für den städtischen Haushalt aus?“ „b) Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der übrigen Werbeträger des aktuell gültigen Wer- benutzungsvertrags?“ Antwort der Verwaltung: Zu den Fragen 1 – 3 hat die Verwaltung die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) um Stellungnahme gebeten. Zu 1.) Im Busbereich sind insgesamt 382 Neu- und Ersatzaufstellungen geplant. Davon sind derzeit ca. 140 Fahrgastunterstände (FGU) umgesetzt. Weitere ca. 150 Standorte können aus ver- schiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. Derzeit geht die KVB davon aus, dass durch die Benennung der Ersatzstandorte die zu errei- chende Anzahl von 382 FGU zu realisieren ist. Zu 2.) In der Regel weisen – bis auf wenige Ausnahmen – fast alle Ersatzstandorte weniger als 40 Einsteiger pro Tag auf. Bei den Ersatzstandorten wurden zudem weitere Aspekte, wie angren- zende Seniorenheime, Schulen etc. berücksichtigt. Zu 3.) Die Werbetafel im Fahrgastunterstand ist in keinem Fall ein Grund für eine Nichtaufstellung eines Unterstandes. Jeder Standort wurde mit der minimalen Ausstattung (FGU mit Rückwand und verkürztem Dach) geprüft. Sofern die örtlichen Gegebenheiten diese Mindestausstattung nicht zulassen, kann der Standort nicht mit einem FGU ausgestattet werden. Zu 4.) Fahrgastunterstände sind grundsätzlich nicht baugenehmigungspflichtig. Dennoch wird bei allen FGU die Einhaltung der baurechtlichen Normen geprüft. Der Bauaufsichtsbehörde liegen in aller Regel nur solche FGU vor, die gegen baurechtliche Vorschriften, konkret gegen nach- barschützende Normen, verstoßen. Diese halten die notwendigen Abstände zu privaten An- grenzern nicht ein. Ein wesentlicher Teil der Standorte konnte inzwischen beschieden werden; absehbar nicht genehmigungsfähige wurden vom Unternehmen „Wall“ zurückgezogen. Die Verfahren der noch nicht abgeschlossenen 26 Abweichungsanträge zu den ursprünglich beschlossenen Standorten dauern deshalb so lange, weil die Ermittlungen der betroffenen Nachbarn sowie das gesamte Verfahren der Nachbarbeteiligung überdurchschnittlich aufwän- dig und oft ergebnislos sind. In der 11. Kalenderwoche wurden der Bauaufsichtsbehörde aus dem Paket der Ende 2017 beschlossenen Ersatzstandorte 15 Abweichungsanträge zu FGU, die gegen Abstandsflächen verstoßen, eingereicht und 4 Anträge zu FGU mit einer Werbeanlage. Die Zustimmung der Nachbarn liegt noch nicht vor. Diese Verfahren werden daher in ihrer Dauer die bislang be- 3 kannten Verfahren übertreffen und bei Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Anhörungsfris- ten voraussichtlich zwischen 4 - 7 Monate benötigen, bis eine Aufbausicherheit der FGU er- reicht wird. In der 17. Kalenderwoche wurden der Bauaufsichtsbehörde aus dem Paket der beschlosse- nen Ersatzstandorte weitere 8 Anträge auf Abweichung übermittelt sowie 6 FGU-Standorte mit einer Werbeanlage. Die Bauaufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass einige Anlagen nicht genehmigungspflichtig sind und einige zeitnah ohne Nachbarbeteiligung einer Genehmi- gung zugeführt werden könnten. Zu 5a.) Finanzielle Auswirkungen, die durch die verzögerte Aufstellung der vertraglich vereinbarten Fahrgastunterstände bedingt sind, können nicht beziffert werden. Einnahmen aus dem Wer- benutzungsvertrag entstehen durch eine Beteiligung an der Vermarktung der Werberechte, d. h. an den durch die Werbeträger erwirtschafteten Entgelten. Der Werbenutzungsvertrag sieht nur die Errichtung einer maximalen Anzahl von Fahrgastunterständen durch den Konzessionär vor. Es wurde nicht festgeschrieben bzw. zugesichert, wie viele Fahrgastunterstände mit Wer- beträgern versehen werden können. Hinzu kommt, dass die Schwierigkeiten bei den Standort- festlegungen dadurch entstanden sind, dass die verbleibenden Restgehwegbreiten und die Abstände zu den benachbarten privaten Grundstücken, selbst bei Berücksichtigung eines Un- terstandes ohne Werbung und ohne Seitenscheiben, in einer Vielzahl der Fälle zu gering sind, so dass hier mit Werbeeinnahmen im Regelfall nicht gerechnet werden konnte. Zu 5b.) Der Genehmigungsstand für die nach dem Werbenutzungsvertrag noch bis zur Erreichung der maximal möglichen Anzahl der einzelnen Werbeträger zu erteilenden Erlaubnisse stellt sich wie folgt dar: Werbeträger Anzahl (max.) Stand Erlaubnisse 02/2018 Hinterleuchtete und digitale Großflächen Mega-Light-Anlagen (ML) max. 200 181 Hinterleuchtete und digitale Werbesäulen City-Light-Säulen (CLS) max. 300 286 Großflächen mit geklebten Plakaten im ca. 18/1-Format maximal 200 geklebte Großflä- chen können durch einseitige hinterleuchtete Großflächen getauscht werden Premium-Billboards (PB) Großflächen (GF) max. 300 300 Großflächen, es liegen zurzeit 18 Genehmigungen zum Tausch in hinterleuchtete Anlagen vor Stadtinformationsanlagen (SIA) max. 350 348 aus FGU ausgelagerte Werbe- träger AWT max. 120 24 Bei den übrigen Werbeträgertypen des Werbenutzungsvertrages handelt es sich um in der zu- 4 lässigen Anzahl weiter genutzte Bestandsanlagen (z. B. Litfaßsäulen als Allgemeinstellen), maximal erreichte Standortgenehmigungen (z. B. digitale Werbeflächen im U-Bahnbereich) oder Werbeanlagen, die nach Bedarf und Nachfrage zu genehmigen sind (z. B. Blow-Ups/Werbestaubschutzplanen). Gez. Blome
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0484/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2018
- Erstellt
- 13.02.2018 11:52