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2019/0378

Übernahme von Auszubildenden 2020

Magistratsvorlage 10.12.2019

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2019/0378

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2019/0378

4921 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.12.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0378 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Übernahme von Auszubildenden 2020  
 
Vorlage vom: 10.12.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Den Auszubildenden, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 
bei der Stadtverwaltung und deren Eigenbetrieben (ohne EAD) beenden, wird im jeweiligen 
Ausbildungsberuf ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unterbreitet.  
 
Die Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme richten sich nach den 
Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28.02.2007 und der Ergänzung hierzu vom 04.03.2009 
(Beschluss Nr. 85).  
 
Aufgrund den Auswirkungen des demog rafischen Wandels werden im Zuge der 
Personalgewinnung die Nachwuchskräfte mit sehr guten bis guten Leistungen (Gesamtnote 2,49 
oder besser) im direkten Anschluss an die Ausbildung unbefristet in Vollzeit übernommen, sofern 
nicht im Einzelfall personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2019 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ausbildungsbehörde nach § 16 Abs. 3 TVAöD  
verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens drei 
Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung darüber zu unterrichten, ob eine 
Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus de m 
städtischen Dienst ausscheiden müssen.  
 
Im Sommer 2020 wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen 
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt (ohne EAD) beenden:  
 
 Verwaltungsfachangestellte/r   4 
 Gärtner/in     2 
 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe   1 
 Forstwirt     1 
 
Die Übernahme der Nachwuchskräfte erfolgt auch im Jahr 2020 aufgrund unterschiedlicher 
Personalbedarfe in den einzelnen Berufen wie folgt:  
 
 Verwaltungsfachangestellte/r  
 
Im Zuge der Personalgewinnung und Bindung ist uns daran gelegen die „sehr guten“ bis 
„guten“ Nachwuchskräfte unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung mit einem 
unbefristeten Vertrag an uns zu binden. Sofern im Einzelfall keine personenbedingten 
und/oder verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen, werden den Nachwuchskräften in 
diesen Berufen nach Abschluss der 3 -jährigen Ausbildung über die Regelung des § 16 a 
TVAöD hinaus, entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende 
Übernahmeangebote unterbreitet: 
 
Leistung Vertragsgestaltung 
Gesamtnote 2,49 oder besser  Übernahme in Vollzeit,  
unbefristet 
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Vollzeit,  
zunächst befristet für die Dauer eines 
Jahres mit der Option der Verlängerung des 
Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit 
bei entsprechender Bewährung (§ 16 a 
TVAöD) 
Gesamtnote 3,5 oder schlechter  Keine Übernahme 
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfun g  
„ausreichend“ oder schlechter  
Keine Übernahme 
 
Sonstige Ausbildungsberufe:  
 
In den sonstigen Ausbildungsberufen wird die verbesserte Übernahmestruktur der letzten 
beiden Jahre beibehalten. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit 
verbundenen Auswirkungen werden den Nachwuchskräften in den sonstigen Berufen über die 
Regelung des § 16 a TVAöD hinaus - sofern im Einzelfall keine personenbedingten und/oder 
verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen - nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung

- 4 - 
entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende Übernahmeangebote 
unterbreitet: 
 
Leistung Vertragsgestaltung 
Gesamtnote 2,49 oder besser  Übernahme in Vollzeit,  
unbefristet  
Gesamtnote 2,5 bis 3,49  Übernahme in Vollzeit 
befristet für die Dauer eines Jahres  
Gesamtnote 3,5 oder schlechter  Keine Übernahme 
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung  
„ausreichend“ oder schlechter  
Keine Übernahme 
 
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.  
 
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die - zum Beispiel durch Verkürzung 
der Ausbildungszeit - Ihre Prüfung im Winter 2020/2021 absolvieren. 
 
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte haben dieser Maßnahme 
bereits zugestimmt.  
 
Darmstadt, 10.12.2019 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 1

4979 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.12.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
10.1 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0378 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
496 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Übernahme von Auszubildenden 2020  
 
Vorlage vom: 10.12.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
Den Auszubildenden, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 
bei der Stadtverwaltung und deren Eigenbetrieben (ohne EAD) beenden, wird im jeweiligen 
Ausbildungsberuf ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unterbreitet.  
 
Die Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme richten sich nach den 
Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28.02.2007 und der Ergänzung hierzu vom 04.03.2009 
(Beschluss Nr. 85).  
 
Aufgrund den Auswirkungen des demografischen Wandels werden im Zuge der  
Personalgewinnung die Nachwuchskräfte mit sehr guten bis guten Leistungen (Gesamtnote 2,49 
oder besser) im direkten Anschluss an die Ausbildung unbefristet in Vollzeit übernommen, sofern 
nicht im Einzelfall personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgege nstehen.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2019  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ausbildungsbehörde nach § 16 Abs. 3 TVAöD  
verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens drei 
Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung darüber zu unterrichten, ob eine 
Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus de m 
städtischen Dienst ausscheiden müssen.  
 
Im Sommer 2020 wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen 
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt (ohne EAD) beenden:  
 
 Verwaltungsfachangestellte/r   4 
 Gärtner/in     2 
 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe   1 
 Forstwirt     1 
 
Die Übernahme der Nachwuchskräfte erfolgt auch im Jahr 2020 aufgrund unterschiedlicher 
Personalbedarfe in den einzelnen Berufen wie folgt:  
 
 Verwaltungsfachangestellte/r  
 
Im Zuge der Personalgewinnung und Bindung ist uns daran gelegen die „sehr guten“ bis 
„guten“ Nachwuchskräfte unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung mit einem 
unbefristeten Vertrag an uns zu binden. Sofern im Einzelfall keine personenbedingten 
und/oder verhaltensbedingten Gründe en tgegenstehen, werden den Nachwuchskräften in 
diesen Berufen nach Abschluss der 3 -jährigen Ausbildung über die Regelung des § 16 a 
TVAöD hinaus, entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende 
Übernahmeangebote unterbreitet:  
 
Leistung Vertragsgestaltung 
Gesamtnote 2,49 oder besser  Übernahme in Vollzeit,  
unbefristet 
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Vollzeit,  
zunächst befristet für die Dauer eines 
Jahres mit der Option der Verlängerung des 
Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit 
bei entsprechender Bewährung (§ 16 a 
TVAöD) 
Gesamtnote 3,5 oder schlechter  Keine Übernahme 
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfun g  
„ausreichend“ oder schlechter  
Keine Übernahme 
 
Sonstige Ausbildungsberufe:  
 
In den sonstigen Ausbildungsberufen wird die verbesserte Übernahmestruktur der letzten 
beiden Jahre beibehalten. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit 
verbundenen Auswirkungen werden den Nachwuchskräften in den sonstigen Berufen über die 
Regelung des § 16 a TVAöD hinaus - sofern im Einzelfall keine personenbedingten und/oder 
verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen - nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung

entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende Übernahmeangebote 
unterbreitet: 
 
Leistung Vertragsgestaltung 
Gesamtnote 2,49 oder besser  Übernahme in Vollzeit,  
unbefristet  
Gesamtnote 2,5 bis 3,49  Übernahme in Vollzeit 
befristet für die Dauer eines Jahres  
Gesamtnote 3,5 oder schlechter  Keine Übernahme 
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung  
„ausreichend“ oder schlechter  
Keine Übernahme 
 
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.  
 
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die - zum Beispiel durch Verkürzung 
der Ausbildungszeit - Ihre Prüfung im Winter 2020/2021 absolvieren. 
 
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte haben dieser Maßnahme 
bereits zugestimmt.  
 
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Dezernat I 
 
 
 
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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0378
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.12.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00