2019/0378
Übernahme von Auszubildenden 2020
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2019/0378
4921 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0378
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Übernahme von Auszubildenden 2020
Vorlage vom: 10.12.2019
Beschlussvorschlag:
Den Auszubildenden, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
bei der Stadtverwaltung und deren Eigenbetrieben (ohne EAD) beenden, wird im jeweiligen
Ausbildungsberuf ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unterbreitet.
Die Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme richten sich nach den
Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28.02.2007 und der Ergänzung hierzu vom 04.03.2009
(Beschluss Nr. 85).
Aufgrund den Auswirkungen des demog rafischen Wandels werden im Zuge der
Personalgewinnung die Nachwuchskräfte mit sehr guten bis guten Leistungen (Gesamtnote 2,49
oder besser) im direkten Anschluss an die Ausbildung unbefristet in Vollzeit übernommen, sofern
nicht im Einzelfall personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2019
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ausbildungsbehörde nach § 16 Abs. 3 TVAöD
verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens drei
Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung darüber zu unterrichten, ob eine
Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus de m
städtischen Dienst ausscheiden müssen.
Im Sommer 2020 wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt (ohne EAD) beenden:
Verwaltungsfachangestellte/r 4
Gärtner/in 2
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 1
Forstwirt 1
Die Übernahme der Nachwuchskräfte erfolgt auch im Jahr 2020 aufgrund unterschiedlicher
Personalbedarfe in den einzelnen Berufen wie folgt:
Verwaltungsfachangestellte/r
Im Zuge der Personalgewinnung und Bindung ist uns daran gelegen die „sehr guten“ bis
„guten“ Nachwuchskräfte unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung mit einem
unbefristeten Vertrag an uns zu binden. Sofern im Einzelfall keine personenbedingten
und/oder verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen, werden den Nachwuchskräften in
diesen Berufen nach Abschluss der 3 -jährigen Ausbildung über die Regelung des § 16 a
TVAöD hinaus, entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende
Übernahmeangebote unterbreitet:
Leistung Vertragsgestaltung
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,
unbefristet
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Vollzeit,
zunächst befristet für die Dauer eines
Jahres mit der Option der Verlängerung des
Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit
bei entsprechender Bewährung (§ 16 a
TVAöD)
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfun g
„ausreichend“ oder schlechter
Keine Übernahme
Sonstige Ausbildungsberufe:
In den sonstigen Ausbildungsberufen wird die verbesserte Übernahmestruktur der letzten
beiden Jahre beibehalten. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit
verbundenen Auswirkungen werden den Nachwuchskräften in den sonstigen Berufen über die
Regelung des § 16 a TVAöD hinaus - sofern im Einzelfall keine personenbedingten und/oder
verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen - nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung
- 4 -
entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende Übernahmeangebote
unterbreitet:
Leistung Vertragsgestaltung
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,
unbefristet
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Vollzeit
befristet für die Dauer eines Jahres
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung
„ausreichend“ oder schlechter
Keine Übernahme
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die - zum Beispiel durch Verkürzung
der Ausbildungszeit - Ihre Prüfung im Winter 2020/2021 absolvieren.
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte haben dieser Maßnahme
bereits zugestimmt.
Darmstadt, 10.12.2019
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 1
4979 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
10.1
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0378
Magistratsbeschluss-Nr.
496
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Übernahme von Auszubildenden 2020
Vorlage vom: 10.12.2019
Beschlussvorschlag:
Den Auszubildenden, die im Jahr 2020 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
bei der Stadtverwaltung und deren Eigenbetrieben (ohne EAD) beenden, wird im jeweiligen
Ausbildungsberuf ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unterbreitet.
Die Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme richten sich nach den
Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28.02.2007 und der Ergänzung hierzu vom 04.03.2009
(Beschluss Nr. 85).
Aufgrund den Auswirkungen des demografischen Wandels werden im Zuge der
Personalgewinnung die Nachwuchskräfte mit sehr guten bis guten Leistungen (Gesamtnote 2,49
oder besser) im direkten Anschluss an die Ausbildung unbefristet in Vollzeit übernommen, sofern
nicht im Einzelfall personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgege nstehen.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2019
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ausbildungsbehörde nach § 16 Abs. 3 TVAöD
verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens drei
Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung darüber zu unterrichten, ob eine
Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus de m
städtischen Dienst ausscheiden müssen.
Im Sommer 2020 wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt (ohne EAD) beenden:
Verwaltungsfachangestellte/r 4
Gärtner/in 2
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 1
Forstwirt 1
Die Übernahme der Nachwuchskräfte erfolgt auch im Jahr 2020 aufgrund unterschiedlicher
Personalbedarfe in den einzelnen Berufen wie folgt:
Verwaltungsfachangestellte/r
Im Zuge der Personalgewinnung und Bindung ist uns daran gelegen die „sehr guten“ bis
„guten“ Nachwuchskräfte unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung mit einem
unbefristeten Vertrag an uns zu binden. Sofern im Einzelfall keine personenbedingten
und/oder verhaltensbedingten Gründe en tgegenstehen, werden den Nachwuchskräften in
diesen Berufen nach Abschluss der 3 -jährigen Ausbildung über die Regelung des § 16 a
TVAöD hinaus, entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende
Übernahmeangebote unterbreitet:
Leistung Vertragsgestaltung
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,
unbefristet
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Vollzeit,
zunächst befristet für die Dauer eines
Jahres mit der Option der Verlängerung des
Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit
bei entsprechender Bewährung (§ 16 a
TVAöD)
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfun g
„ausreichend“ oder schlechter
Keine Übernahme
Sonstige Ausbildungsberufe:
In den sonstigen Ausbildungsberufen wird die verbesserte Übernahmestruktur der letzten
beiden Jahre beibehalten. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit
verbundenen Auswirkungen werden den Nachwuchskräften in den sonstigen Berufen über die
Regelung des § 16 a TVAöD hinaus - sofern im Einzelfall keine personenbedingten und/oder
verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen - nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung
entsprechend den im Beschlussvorschlag genannten Kriterien folgende Übernahmeangebote
unterbreitet:
Leistung Vertragsgestaltung
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,
unbefristet
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Vollzeit
befristet für die Dauer eines Jahres
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung
„ausreichend“ oder schlechter
Keine Übernahme
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die - zum Beispiel durch Verkürzung
der Ausbildungszeit - Ihre Prüfung im Winter 2020/2021 absolvieren.
Der Personalrat und die Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte haben dieser Maßnahme
bereits zugestimmt.
Darmstadt, 10.12.2019
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0378
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.12.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00