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2013/0091

Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 05.03.2013

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2017 Zeichen

Q u a r t i e r  5
Q u a r t i e r  6
Landgraf-Georg-Straße
T
Dreibrunnenstraße
TG
TGa Fiedlerweg
Erbacher Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Olbrichweg
Erbacher Straße
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
T.T.
Mathildenhöhweg
Wingertsbergstraße
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Ernst-Ludwig-HausBauhausweg
Christiansenweg
Beckstraßezu 25
(NG)
Stiftskirche
Hochzeitsturm
K
Weg
Eugen-Bracht-Weg
K K
Nikolaiweg Nikolaiweg
"Prinzessin Margaret"
Kinderklinik
Stiftstraße
T
TGa
TGa
T
Parkdeck
und
TGa
Pützerstraße
Spirwesweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Prinz-Christians-Weg
PlatanenhainErich-Ollenhauer-PromenadeErich-Ollenhauer-Promenade
160
I
II
II
I
I
II
I III
I
I
I
I
II
III
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II
III
I
II
III
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I
II
I
I
II
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IV
Q u a r t i e r  1 Q u a r t i e r  4 Q u a r t i e r  7
II
III
II
IIIII
Q u a r t i e r  2 13A
13
11
17
39
23
60 8
56
56C
56B
56A
3
1
23
19 21
34 3836
35
56D
37
32
15
3331
25
3
2 5
16
26
13A
28
22
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27
17
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10
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Q u a r t i e r   3
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TG
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T.T.
Ernst-Ludwig-Haus
zu 25
(NG)
Stiftskirche
Hochzeitsturm
K
KK
"Prinzessin Margaret"
Kinderklinik
T
TGa
TGa
T
Parkdeck
und
TGa
    B a u l e i t p l a n v e r f a h r e n    M a t h i l d e n h ö h e  - S ü d  / O 27   D a r m s t a d t. .
ChristiansenwegIIII+DQ u a r t i e r  417
MathildenhöhwegI
IIQ u a r t i e r  75
W e r k S t a d t A r c h i t e k t e n    u n d     S t a d t p l a n e r M a g d a l e n e n s t r a ß e   1 7             6 4 2 8 9   D a r m s t a d  t  T e l :  0 6 1 5 1  -  7  4 0 9 1                   F a x   0 6 1 5 1  - 7 4 0 9 8
MaßnahmenplanM. 1 : 1000Darmstadt                    Februar 2013
Neu- und Anbaumöglichkeit
IIIIIII
III
56
56C
56B
56A
Einzeldenkmäler
Bestandsgebäude ohneAnbaumöglichkeit

2013/0091

6675 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.03.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0091 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: - 
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: - 
 
Betreff: Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
und Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 05.03.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Teil A: Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
(Von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen) 
Der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – 
nördlich des Alexandraweges zwischen Ernst-Ludwig-Haus und dem Anwesen Nikolaiweg 9 wird 
zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wird diesbezüglich geändert. 
 
Teil B: Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 
(Kenntnisnahme durch die Stadtverordnetenversammlung) 
1. Dem vorliegenden Maßnahmenplan (Anlage 1) zum Bebauungsplan O 27 – Mathildenhöhe Süd 
– und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) sowie dem Faltblatt (Anlage 
3) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß §
 3 (1)  BauGB und der Behörden und

- 2 - 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen.  
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1)  BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung  – Stadtplanungsamt –  auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter 1. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 
Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
3. Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt während 
des Darlegungszeitraums eine Bürgerveranstaltung. In dieser Veranstaltung sollen die Ziele und 
Zwecke der Planung vorgestellt werden. Für die Bürgerveranstaltung ist auch das Faltblatt 
(Anlage 3) vorgesehen, welches vorab als Postsendung und vor Ort an die Anlieger verteilt 
werden soll. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Maßnahmenplan (wird zu den Sitzungen aufgehängt) 
Anlage 2: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
Anlage 3: Faltblatt zur Bürgerveranstaltung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0091 vom 05.03.2013:  
 
Mit der Gesamtanlage "Mathildenhöhe" verfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ein 
baukulturelles Erbe, das in seiner städtebaulichen und architektonischen Qualität einzigartig ist. Die 
Mathildenhöhe hat Darmstadt weit über die Landesgrenzen bekannt gemacht und prägt die 
Außenwirkung Darmstadts in hohem Maße. 
Im Rahmen der besonderen Bedeutung der Mathildenhöhe ist ein Antrag zur Aufnahme in die Liste 
der UNESCO-Welterbestätten gestellt worden. Um der gestalterischen Verantwortung gerecht zu 
werden, die aus der Bedeutung des Gesamtensembles resultiert, wurde am 30.06.2009 der 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan O 27 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. 
Mit dem Bebauungsplan sollen die städtebaulichen Strukturen und die bedeutende architektonische 
Gestaltung dauerhaft geschützt und erhalten werden und Fehlentwicklungen verhindert werden. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Südhang der Mathildenhöhe, mit den 
Gebäuden der Künstlerkolonie von 1901. 
 
 
Zu A.:
 
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wird der Geltungsbereich dahingehend geändert, dass die 
städtischen Grünflächen zwischen Ernst-Ludwig-Haus und Nikolaiweg südlich der russischen 
Kapelle ebenfalls in die Bauleitplanung integriert werden. Dadurch werden die räumlichen 
Zusammenhänge der Grünanlagen südlich der russischen Kapelle vollständig in die Bauleitplanung 
integriert. 
 
 
 
Erweiterter Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd –  
(ohne Maßstab)

- 4 - 
Zu B.: 
Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung der städtebaulichen Strukturprinzipien (Zonierung der 
Grundstücke, Bauweise, Bebauungsdichte, Kubatur, Grünflächen, etc.), Wahrung des 
Gebietscharakters und der sehr hohen Wohnqualität. Zusätzliche Baumöglichkeiten sollen in 
Abhängigkeit vom Denkmalwert festgelegt werden und sind im Wesentlichen auf Erweiterungen 
begrenzt, die mit den städtebaulichen Strukturprinzipien vereinbar sind. 
Da auch das unmittelbare Umfeld Einfluss auf die Gesamtwirkung der Mathildenhöhe nimmt, ist es 
von Bedeutung, ein Gesamtkonzept für das bauliche Ensemble zu erstellen. Damit werden die 
Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsichtlich der Anerkennung der Mathildenhöhe 
als Weltkulturerbe mit der Aufstellung des Bebauungsplans positiv unterstützt. 
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit über 
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit 
zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung des 
Maßnahmenplans (Anlage 1) und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) sowie 
des zur Erläuterung der Planung dienenden Faltblatts (Anlage 3)  zum Bebauungsplan O 27 beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen 
im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Parallel 
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die 
Planung informiert. 
Um den Bürgern die Inhalte der geplanten Vorgehensweise näher zu bringen, ist in Ergänzung zur 
einmonatigen öffentlichen Auslegung der vorgenannten Unterlagen eine Bürgerveranstalt ung 
vorgesehen. 
Die grundlegenden Ziele der Planung werden auch in dem Faltblatt (Anlage 3) dargestellt, welches 
vorab als Hinweis auf die Bürgerveranstaltung mit der Post sowie als Hauswurfsendung an die 
Anlieger verteilt werden soll. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
Vorab werden übersandt:
 
 
• 9 Exemplare des Maßnahmenplans für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
• 9 Exemplare des Faltblatts in Originalgröße 
 
 
Darmstadt, den  05.03.2013 
VI/61.2 zim Nst. 2603

anlage 2

17088 Zeichen

Anlage 2 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Stand 05.03.2013 
Der Magistrat     
 
 
 
 
 
ALLGEMEINE ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
 
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 27 
 
- MATHILDENHÖHE-SÜD - 
 
 
für das Gebiet zwischen Stiftstraße, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg, Bau-
haus weg und Nikolaiweg 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd –              (ohne Maßstab)

I N H A L T 
 
 
 A.  Einleitung 
 
 1.  Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung  
 
 2. Planungsanlass / Erfordernis der Planung 
 
 3. Aufgabenstellung 
 
 4. Geltungsbereich / Lage im Stadtgebiet 
 
 5.  Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Situation 
 
 5.1 Flächennutzungsplan FNP 
 5.2 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) 
 5.3 Fluchtlinienpläne 
 5.4 Denkmalschutz 
 5.5 Verkehr Mathildenhöhe 
 
 
 B.  Bestandsanalyse  Planungsgebiet  
 
 1. Stadtbaugeschichte im Kontext Mathildenhöhe 
 
 2. Das Gebiet 
 
 3. Die Gebäude und ihre Grundstücke 
 
 4. Nutzung / Ausnutzung 
 
 5. Private Freiflächen 
 
 6. Öffentliche Grünflächen 
 
 7. Verkehrsflächen 
 
 
 C. Ziele der Planung 
 
 
 2

A.  Einleitung  
 
1.  Stadtentwicklungsp olitische Zielsetzung  
 
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der histor ischen Gesamtanlage Mathildenhöhe im östli-
chen Randbereich des Stadtgebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes Ensemble des Jugendstils ist die Mathil-
denhöhe mit den angrenzenden Wohnquartieren  einzigartig und von internationalem Rang. 
Auf Grund dieser besonderen Stellung in der Baugeschichte der Stadt wurde seitens des Ma-
gistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahre 2012 für die Gesamtanlage Künstlerko-
lonie Mathildenhöhe der Antrag zur Aufnahme in  die Deutsche Tentativliste für Welterbestät-
ten gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der hohen Zahl an Denkmälern auf der Mathildenhöhe kommt dem 
zukünftigen Bebauungsplan bei der Erhaltung und weiteren En twicklung des Gebietes eine 
besondere Bedeutung zu. 
 
 
2. Planungsanlass / Erfordernis der Planung 
 
Auch wenn weite Teile der Mathildenhöhe unte r Denkmalschutz stehen, existiert für diesen 
Bereich kein rechtskräf tiger Bebauungsplan.  
 
Die bestehende Planungsgrundlage, die Beurte ilung nach § 34 BauGB, wird der besonderen 
historischen Bedeutung des Quartiers neben den gleichzeitigen Interessen an baulichen Ver-
änderungen nicht gerecht. Die Situation eröffn et keine zufriedenstellende Möglichkeit, die 
wesentlichen städtebaulichen un d prägenden Strukturelemente zu schützen und den Bedürf-
nissen nach baulichen Veränd erungen zu entsprechen. 
 
Eine an der Bedeutung der Mathildenhöhe orientierte städtebauliche Leitidee muss entwi-
ckelt werden. Um Fehlentwicklungen zu verm eiden und um eine übergeordnete Planungs- 
und Entwicklungskonzeption sicher stellen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungs-
planes erforderlich, der Planungssicherheit und langfristige Verbindlichkeit für alle Beteiligte 
schafft. 
 
Mit Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2009 wurd e das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan 
O 27 – Mathildenhöhe Süd – eingeleitet. 
 
 
3.  Aufgabenstellung 
 
Ziel des zukünftigen Bebauungs plans ist die Erhaltung und geordnete Ergänzung der Bau- 
und Gebietsstruktur unter Berücksichtigung der Ziele der Denkmalpflege und naturschutz-
rechtlicher Belange. Ein Umweltbericht sowi e ein Grünordnungsplan (GOP) werden Bestand-
teil des Bauleitplanverfahrens sein. 
 3

4. Geltungsbereich / Lage im Stadtgebiet  
 
Der Geltungsbereich umfasst einen Bereich der Mathildenhöhe, der als Teil der bedeutenden 
Stadtachse zwischen dem historischen Zentrum um das Schloss und der östlich im Land-
schaftsraum gelegenen Rosenhöhe liegt. Der Gelt ungsbereich liegt direkt unterhalb des Zent-
rums der Mathildenhöhe mit den Ausstellungsgebäuden und der Russischen Kapelle. 
 
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,32  ha und wird von öffentlichen Verkehrsflä-
chen begrenzt. 
Im Westen wird das Gebiet begrenzt durch die Stiftstraße, im Süden durch die Erbacher 
Straße, im Osten durch den Fiedlerweg und im Norden durch den Olbrichweg, den Bauhaus 
weg und den Nikolaiweg. 
 
 
5.  Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Situation    
 
5.1 Flächennutzungsplan FNP 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 2006 weist das Gebiet des zukünftigen Bebau-
ungsplans als Wohnbaufläche aus. Der Bebauu ngsplan ist daher aus dessen Darstellungen 
entwickelt. 
 
5.2 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)  
 
Für den beschriebenen Geltungsbereich existier t kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. 
 
Von der Stadtverordnetenvers ammlung der Wissenschaftss tadt Darmstadt wurde am 
30.06.2009 der Aufstellungsbeschluss zur Erstel lung des Bebauungsplanes "O 27 Mathilden-
höhe Süd" gefasst. 
 
5.3 Fluchtlinienpläne  
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Teilbereiche der Straßenräume durch Ortsbaupläne und 
Baufluchtlinienpläne gesichert. Diese Pläne legten weder Art und Maß der baulichen Nut-
zung, noch die Gebäudestruktur fest. Sie dienten vor allem zur Sicherung der Straßenflächen 
und Baufluchten. 
 
Von Bedeutung allerdings ist der Baufluchtlinienplan 161, förmlich festgestellt am 
03.12.1954, der die zentralen Bereiche zwischen Stiftstraße, Platanenhain, Ausstellungshal-
len und Russischer Kapelle sichert. 
 
Im Bereich des Nikolaiweges überschneiden si ch die Festsetzungen des Baufluchtlinienpla-
nes 161 mit dem zukünftigen Bebauungsplan O 27. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes 
O 27 werden diese Teile des Baufluchtlinienplanes 161 rechtsunwirksam. 
 
5.4 Denkmalschutz  
 
Die Bebauung der Mathildenhöhe erfolgte ab dem Jahr 1897 auf der Grundlage des ersten 
Bebauungsplanes von Karl Hoffmann. Durch dies en Plan wurde das Straßennetz in seinen 
Grundzügen festgelegt; Nikolaiweg, Alexandraweg  und Prinz-Christians-Weg folgen bis heute 
 4

dieser Linienführung. Die historisch und künstlerisch herausragende Bebauung entstand im 
Zusammenhang mit den Reformbestrebungen der Künstlerkolonie zwischen 1900 und 1914. 
 
Zum Schutze der bedeutenden Bauwerke und ihres städtebaulichen Zusammenhangs wurde 
die Mathildenhöhe als Gesamtanlage im Jahr 1994 unter Denkmalschutz gestellt. Einzelne, 
herausragende, bauhistorisch bedeutende Gebäude und Objekte stehen zudem als Kultur-
denkmäler unter besonderem Sc hutz. Alle Maßnahmen im Bereich der Mathildenhöhe bedür-
fen daher einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. 
 
Die Vorgaben des Denkmalschutzes als auch die Berücksichtigung der Ortsbau- und Bau-
fluchtlinienpläne reichen jedoch nicht aus, eine städtebaulich geordnete Entwicklung des 
Gebietes zu gewährleisten. Das Steuerungsinstrument der städtebaulichen Bauleitplanung ist 
daher unabdingbar. 
 
5.5 Verkehr Mathildenhöhe 
 
5.5.1 Erschließung  
 
Das umgebende öffentliche Straßen- und Wegene tz gewährleistet die Erschließung der an-
grenzenden Grundstücke. Die Straßen Dieburge r Straße, Landgraf-Georg-Straße, Fiedlerweg 
und Spessartring sind mit sehr hohem Verkehrsaufkommen belastet. Die Straßen innerhalb 
des Geltungsbereichs dienen ausschließlich der inneren Erschließung und sind als Tempo 
30-Zonen ausgewiesen. 
 
5.5.2 Ruhender Verkehr  
 
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht hoher Parkdruck. Die Hochschule Darm-
stadt (h_da, FB Gestaltung) mit ihren Mitarb eitern und Studierenden, die Mitarbeiter und 
Besucher der beiden benachbarten Krankenhäu ser, die Besucher der Mathildenhöhe sowie 
Anwohner und deren Besucher nutzen die vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßen-
raum. Im Gebiet ist ausschließlich straßenbeg leitendes Parken möglich mit Ausnahme der 
Stellplatzfläche im Bereich der Hochschule Darmstadt Fachbereich Gestaltung am Lucasweg. 
 
 
B.   B e s t a n d s a n a l y s e   P l a n u n g s g e b i e t 
 
1. Stadtbaugeschichte im Kontext Mathildenhöhe  
 
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs planes ist Teil des bedeutendsten histori-
schen Villengebietes in Darmst adt. Die Mathildenhöhe Darmstadt ist ein kulturelles Erbe von 
Weltrang, welches es verantwortungsvoll zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. 
 
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs planes umfasst die denkmalgeschützte "Ge-
samtanlage Mathildenhöhe" sowie einen im Süd- Osten der Mathildenhöhe gelegenen Bereich, 
der westlich durch den Mathildenhöhweg, südlich durch die Erbacher Straße, östlich durch 
den Fiedlerweg und nördlich durch den Alexandraweg begrenzt ist. 
Innerhalb der "Gesamtanlage Mathildenhöhe" befindet sich eine größere Anzahl von Einzel-
denkmälern (derzeit insgesamt siebzehn denk malgeschützte Gebäude), die im Rahmen der 
Planung von herausragender Bedeutung sind.  
Bestandteil der Einzeldenkmäler sind di e teilweise erhaltenen Gartenanlagen. 
 5

2. Das Gebiet  
 
Beim festgelegten Planungsgebiet handelt es sich um ein klassisches Villengebiet mit über-
wiegend freistehenden Gebäuden auf privaten Wohnbaugrundstücken. Im mittleren Bereich, 
beiderseits des Alexandraweges, befindet sich eine öffentliche Grünanlage mit dem Gottfried-
Schwab-Denkmal und der Pergola von Albin Müller. 
 
Das locker bebaute Gebiet wird geprägt durch den hohen Bestand an wertvollen Bäumen und 
Bepflanzungen innerhalb der privaten Gärten. Das Gelände hat eine starke Hanglage nach 
Süden, was die Orientierung der Wohnseite nach  Süden unterstützt. Die Erbacher Straße im 
Süden ist weitgehend ohne Grundstückszugänge, da sich die Gebäude zum Prinz-Christians-
Weg hin orientieren. Mit Ausnahme von zwei Gr undstücken sind alle Gebäude von der Straße 
zurückgesetzt und durch einen Vorgarten in  unterschiedlicher Ti efe gekennzeichnet. 
 
 
3. Die Gebäude und ihre Grundstücke  
 
Die vorherrschende Bauform ist das freistehende 1- bis 2-geschossige Wohngebäude. Ge-
bietsuntypisch sind die geschlossene Zeile Al exandraweg 3-7 sowie di e kleine Reihenhausan-
lage in der östlichen Erbacher Straße.  
Durch die große und repräsentati ve Bauweise haben die Gebäude ein relativ großes Volumen, 
welches das Erscheinungsbild des Quartiers prägt. Solitäre mit allseitigen Freiflächen über-
wiegen, Doppel- und Reihenhäuser sind nur im östlichen Bereich zu finden. Mit Ausnahme 
zweier Neubauten im Prinz-Christians-Weg st ammen alle Gebäude aus der ersten und zwei-
ten Hälfte des 20. Jahrhunderts. 
 
Die fast durchgängig vorzufindende Solitärbau weise zeigt unterschiedliche Dachformen und 
Gebäudetypen. Neben Gebäuden mit Sattel- und Mansarddäche rn dominieren Gebäude mit 
Walm- und Zeltdächern. Gebäude mit Flachdächern sind die Ausnahme. Sie beschränken 
sich auf die nach 1945 gebauten Villen sowie di e Jugendstilvillen von Joseph Maria Olbrich. 
Viele Wiederaufbauten nach dem zweiten Weltkrieg zeigen flach geneigte Dächer. Zwischen 
15° und 60° sind alle Dachneigungen vertreten.  Sonderformen, wie Pult- und Tonnendach bei 
Bauten der Künstlerkolonie steigern das heterogene Bild der Dachlandschaften. 
 
 
4. Nutzung / Ausnutzung 
 
Im Planungsgebiet überwiegt die Wohnnutzung mit einem Anteil von über 80 %. Neben der 
Wohnnutzung werden verschiede ne Gebäude von kulturellen Einrichtungen und privaten 
Dienstleistern (Büro, Ärzte) genutzt. 
 
Mit Ausnahme dreier Grundstücke (Nikolaiweg,  Alexandraweg und Fiedlerweg) haben alle 
Grundstücke relativ geringe Flächenausnutzungen (überbaute Flächen). Die durchschnittliche 
Grundflächenzahl GRZ beträgt 0,25, die durchs chnittliche Geschossflächenzahl GFZ beträgt 
0,48. 
 
Neben einigen Grundstücken im westlichen un d östlichen Randbereich mit Grundstücksgrö-
ßen von weniger als 800 m² dominieren große Anwesen mit 800 bis 1.200 m². Eine Aus-
nahme bildet das Haus Osterm ann (Alfred-Messel-Haus, derzeit genutzt von Hessen De-
sign/h_da) mit einer Grundstüc ksgröße von rund 4.300 m². Nach der Fertigstellung des Neu-
 6

baus Prinz-Christians-Weg Nr. 17 verbleibt nu r noch ein unbebautes Grundstück in direkter 
Nachbarschaft. 
 
Das Angebot an Stellplatzmöglichkeiten (Garagen und Stellplätze) auf den privaten Grundstü-
cken ist gering und deckt den heutigen Bedarf nicht ab. Ein großer Teil der privaten PKW 
wird daher im öffentlichen Straßenraum geparkt. 
 
 
5. Private Freiflächen  
 
Das parkartig gestaltete Gelände des Geltun gsbereichs ist stark durchgrünt. Neben dem 
wertvollen alten Baumbestand sind alle Grundstücke zusätzlich mit Gehölzen und anderen 
Pflanzungen durchwachsen. Die Gartenflächen sind gepflegt. In Teilbereichen sind die 
Grundstrukturen alter Gartenanlagen der Künstler kolonie sichtbar. Der Anteil der versiegelten 
Flächen ist gering. 
 
Mit Ausnahme zweier Grundstücke haben alle Anwesen einen gestalteten Vorgarten, in des-
sen Fläche sich der Gebäudezugang und teilweise eine Zufahrt befindet. 
 
Einfriedungen 
 
Alle Grundstücke mit Vorgarte n haben Einfriedungen, die die privaten Freiflächen von der 
öffentlichen Erschließungsfläche abgrenzen. Die Einfriedungen haben in diesem Villengebiet 
eine große optische und gestalterische Bedeutung und sind sehr unterschiedlich in Materiali-
tät und Gestaltung (geschlossene Bruchsteinmauern, Sichtmauersockel mit Metallgitter, Me-
tallgitter, Holzgitter, Hecken). Im Rahmen der denkmalgeschützten "Gesamtanlage Mathil-
denhöhe" kommt ihnen eine besondere Bedeutung zu.  
 
Aufgrund der Gefällelage des Hanges nach Sü den werden die Grundstücke entlang der Erba-
cher Straße durch eine hohe, geschlossene Steinmauer begrenzt, die lediglich im Bereich 
einiger Garagenzufahrten unterbrochen ist. Diese Mauer war die südliche Begrenzung des 
ehemaligen Parks Mathildenhöhe. 
 
 
6. Öffentliche Grünflächen  
 
Eine zusammenhängende öffentliche Parkfläche mit gutem Baumbestand befindet sich im 
Kernbereich des Gebietes zwischen Eugen-Bracht-Weg, Prinz-Christians-Weg und der nörd-
lich angrenzenden Russischen Kapelle. Diese Flächen sind heute Teil der zusammenhängen-
den öffentlichen Anlage Mathildenhöhe mit Auss tellungsgebäude, Russischer Kapelle, Erich-
Ollenhauer-Promenade und Platanenhain und bi lden einen fließenden Übergang in das Ge-
biet der privaten Villen und Gärten. Dieser Bereich ist aus Richtung der Landgraf-Georg-
Straße von Bedeutung und soll angemessen aufgewertet werden. 
 
 
7. Verkehrsflächen  
 
Das Gebiet wird durch ein orthogonales Netz  von Anwohner- und Erschließungsstraßen 
durchzogen. Die Flächen werden durch Bordstei ne in Fahrbahn und Gehweg gegliedert. Die 
Fahrbahnen sind durchgehend schmal und werden durch straßenbegleitendes Parken zu-
 7

8   
sätzlich eingeschränkt. Durch das Parken auf den Gehwegen wurde da s historische Mosaik-
pflaster stark in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt. Mit dem neu eingeführten Ein-
bahnstraßensystem und einseitigem Parken auf der Fahrbahn wurde bereits ein erster 
Schritt zu einer Verbesserung der Verkehrssituation umgesetzt. 
 
Im Bereich des Alexandrawegs, des Nikolaiwegs und Teilen der Stiftstraße befinden sich ni-
veaugleiche Mischflächen. In Nord-Südrichtung  wird das Gebiet durch mehrere Treppenwege 
gegliedert. 
 
 
C.  Z i e l e  d e r  P l a n u n g  
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Na chverdichtung, Weiter entwicklung und Stär-
kung des historischen Wohn- und Kulturstando rtes auf der Mathildenhöhe. Der Wahrung des 
Gebietscharakters sowie dem er haltenden Schutz der Bebauung  und der gewachsenen Flora 
und Fauna gilt das besondere Augenmerk der Planung. Bauliche Entwicklungen und Nut-
zungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das historische Umfeld einfügen. 
 
Die wichtigsten Planungsprämissen sind: 
 
-  Sicherung des Gebietscharakter s als Wohn- und Kulturstandort; 
-  Sicherung, Respektierung un d Herausstellung der einzelne n Kulturdenkmäler und deren 
Umgebung; 
-  Erhalt der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen; 
-  Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten, di e sich den Bestandssolitären 
unterordnen; 
-  Erhalt des bestehenden äußeren Erschein ungsbildes der denkmalgeschützten Gebäude; 
-  Bei baulichen Erweiterungen Orientierung neuer Dachformen am Bestand; 
-  Keine Festlegung der max. Ausnutzungswer te GRZ und GFZ, sondern im Einzelfall rea-
gieren mit konkreten Baufenstern und Ba ufeldern. Die unterschiedlichen Ausnut-
zungsdichten als charakteristisches Merkmal des Gebietes sind zu erhalten; 
-  Schutz der privaten Gartenanlagen und Bäume durch planungsrechtliche Festsetzun-
gen; 
-  Keine Neuausweisung von großen od er versiegelten Parkierungsanlagen; 
-  Sicherung der öffentlichen Gr ünanlagen durch Festsetzungen; 
-  Festsetzungen zum Schutz der gestalterisc hen Besonderheiten (Einfriedungen und Ges-
taltungsdetails) durch eine in tegrierte Gestaltungssatzung; 
-  Lösungsvorschläge und tangierende Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Ver-
kehr im öffentlichen Straßenraum. 
 
Alle Planungsziele werden Teil des Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein Umweltbericht 
und ein Grünordnungsplan gehört. Als Abschlu ss des Bauleitplanverfa hrens wird der Bebau-
ungsplanentwurf als Satzung beschlossen und so mit Grundlage für alle baulichen Erhaltungs- 
und Erweiterungsmaßnahmen sein. 
 
Die Dezernentin III 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

anlage 3

9049 Zeichen

Teilbereich 2
Teilbereich 1
stehen. Während bei den Einzeldenk mälern bauliche 
Veränderungen kaum möglich sind, ergeben sich für die 
anderen Anwesen je nach Lage, Orientierung, Größe und 
Zustand unterschiedliche Erweiterungs- und Anpassungs-
möglichkeiten. Der künftige Bebauungsplan gibt für 
mögliche bauliche Veränderungen den Rahmen vor, der 
von der jeweiligen Bauherrschaft genutzt werden kann.
Zunächst wurden die Anwesen und Gebäude hinsichtlich 
ihrer Veränderbarkeit vier unterschiedlichen Gruppen zu-
geordnet. Darauf aufbauend sollen nach Abwägung der 
verschiedenen Belange im weiteren Verfahren verbindliche 
Festsetzungen zu den Erweiterungs möglichkeiten ge-
troffen werden.
Neben Aussagen zur baulichen Entwicklung wurden im 
ersten Planungsschritt bereits erste Aussagen zu den 
naturschutzrechtlichen Belangen getroffen. Wichtige 
Bäume und Pflanzungen sollen geschützt und erhalten 
werden. Weitere Aussagen zur Bodenversiegelung, zum 
Bodenwassermanagement (Versickerung und Wieder-
verwendung von Niederschlagswasser) sowie zur Kon-
zeption der gebietstypischen Bepflanzung werden im 
Grünordnungsplan vorbereitet und im Bebauungsplan 
festgelegt.
Im Rahmen der Festsetzungen werden auch Aussagen 
zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der öffentlichen 
Grünflächen getroffen. Es ist nicht beabsichtigt, besteh-
ende öffentliche Grünflächen in Bauland oder in private 
Flächen umzuwandeln.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Verkehrs-
konzept entwickelt. Da bei der Neuordnung des Gebietes 
grundsätzlich kein zusätzlicher Platz für Stellplätze im 
öffentlichen Raum und auf den privaten Grundstücken 
geschaffen werden kann, soll ein Bewirtschaf tungskonzept 
(Anwohnerpar ken) dazu beitragen, den fremden fließen-
den und ruhenden Verkehr aus dem Gebiet heraus zu 
halten. Der Parkraum soll für die Anwohnerschaft und die 
Anlieger bereitgestellt werden. Durch die Einführung eines 
Einbahnstraßensystems ist zunächst das Parken auf den 
historischen Gehwegen beendet worden.
5. Weiteres Vorgehen
Dieses Informationsblatt, in dem die Grundzüge der Planung 
dargestellt werden, ist an alle Haushalte im Plangebiet 
verteilt worden. Wir wollen Ihnen hiermit die Möglichkeit 
geben, Vorschläge zur Planung des Quartiers zu machen und 
mit uns zu besprechen. 
Wir laden Sie deshalb zu einer Bürgerveranstaltung ein, um 
Ihnen die Inhalte der Planungsziele näher zu erläutern. Die 
Veranstaltung ist geplant für den
18. April 2013
um 18:00 Uhr
in der Stiftstraße 45
(Seminargebäude des Elisabethenstiftes)
Unter Prüfung und Beachtung Ihrer Anregungen, die Sie uns 
bitte im Rahmen der Informationsveranstaltung oder innerhalb 
der darauf folgenden drei Wochen mitteilen sollten, sowie 
auf Grundlage der hier vorgestellten Planungsgrundsätze 
wird das Stadtplanungsamt dann den Entwurf für einen 
Bebauungsplan ausarbeiten.
Nach Beschluss des Bebauungsplanentwurfs wird er für die 
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit 
besteht für Sie nochmals Gelegenheit, Ihre Anregungen zu 
dem Entwurf mitzuteilen. Der Zeitraum dieser Planoffenlage 
wird durch eine öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter 
Echo angezeigt. Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft 
und das Ergebnis der Stadtverordneten  versammlung zum 
Beschluss vorgelegt. Mit diesem Beschluss wird darüber 
entschieden, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden 
können. Über die Entscheidung werden Sie anschließend 
informiert.
Bestandsplan
Perspektive Bestand

Kontakt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Technisches Stadthaus /
Bessunger Straße 125, Block D
64295 Darmstadt
Telefon   06151-13 2092, Fax 06151-13 2088
E-Mail   stadtplanungsamt@darmstadt.de
Internet  http://stadtplanung.darmstadt.de
Information zur geplanten Aufstellung  
Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd  
Bauleitplanverfahren
O 27 - Mathildenhöhe Süd   
1. Worum es geht
Die Kuppe und der Südhang der Mathildenhöhe gehören 
zu den bedeutendsten Bauensembles in Darmstadt. Als 
Kulturdenkmal und städtebaulich geschlos senes Ensemble 
des Jugendstils ist die Mathildenhöhe mit den angrenzenden 
Wohnquar tieren einzigartig und von herausragender 
kulturhistorischer und kunstgeschichtlicher Bedeutung 
sowie von internationalem Rang. Aufgrund dieser besonderen 
Stellung in der Baugeschichte der Stadt wurde seitens des 
Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahre 
2012 für die Gesamtanlage Mathildenhöhe der Antrag auf 
Eintragung in die Weltkulturerbe-Liste der UNESCO gestellt.
Weite Teile der Mathildenhöhe stehen unter Denkmalschutz, 
ein rechtskräftiger Bauleitplan, welcher die bauliche 
Entwicklung steuern könnte, existiert für diesen Be reich 
jedoch nicht. Daher soll für den Südhang ein Bebauungsplan 
erstellt werden, um künftige bauliche Veränderungen vor 
dem Hintergrund der historischen Bedeutung des Quartiers 
steuern zu können. Begrenzt wird das Planungs gebiet durch 
die Erbacher Straße im Süden, die Stiftstraße im Westen, 
den Lucasweg und den Olbrichweg im Norden sowie den 
Fiedlerweg im Osten. 
In Ergänzung des Denkmalschutzes auf der Mathildenhöhe  
kommt dem zukünftigen Bebauungsplan bei der weiteren 
städtebaulichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu.
2. Ziel und Zweck der Planung
In letzter Zeit hat sich gezeigt, dass es bei anstehenden 
baulichen Veränderungen notwendig ist, Fehlentwicklungen 
zu vermeiden. Um die langfristige Planungs- und Ent-
wicklungskonzeption für die Anlieger abzusichern, ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Als erster 
Schritt wurde durch die Stadtverordnetenversammlung 
bereits am 30.06.2009 der Aufstellungsbeschluss gefasst. 
Ziel der Planung ist die Erhaltung und gezielte 
Weiterentwicklung der Bau- und Gebietsstruktur unter 
besonderer Berücksichtigung der Ziele der Denkmal-
pflege. Unter Beachtung der bereits bestehenden 
denkmalpflegerischen Bindungen sollen durch das 
Regelwerk des Bebauungsplanes den Eigentümern und 
zukünftigen Bauherrschaften genaue Informationen und 
klare Regeln für bauliche Veränderungen und die weitere 
Entwicklung im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden. 
Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes sollen 
sich dabei nicht nur auf Art und Maß der baulichen 
Nutzung, sondern auch auf naturschutzrechtliche Be-
lange und die Gestaltung der privaten und öffentlichen Grün-
flächen und Freibereiche beziehen.
Mit dieser Information der Bürgerschaft wird der nächste 
Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan O 
27 - Mathildenhöhe Süd umgesetzt.  
3. Bestand
Der heutige Baubestand der Mathildenhöhe ist durch 
verschiedene Entwicklungsphasen geprägt. Nach 
den vier historischen Bauausstellungen, bei welchen 
geplante Gebäude wieder abgebrochen wurden, folgten 
in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen ergänzende 
Wohnbauten. Im Jahre 1944 wurden Teile dieses 
Ensembles zerstört. Mit dem Wiederaufbau wurden 
die bedeutendsten Gebäude wieder instand gesetzt 
und teilweise vereinfacht rekonstruiert. In der Folgezeit 
entstanden einige Nachverdichtungen, die in ihrer 
Ausprägung untypisch für die Villensiedlung sind.
In den historischen Bereichen des Villengebietes 
überwiegen großzügige Grundstücke mit freistehenden 
Einzelgebäuden, teilweise finden sich auch Doppelhäuser; 
nur in einem Fall entstand eine Reihenhauszeile. Die 
denkmalgeschützten Anwesen (17 Gebäude, teilweise 
mit geschützter Gartenan lage) sowie weitere z. T . 
repräsentative Gebäude innerhalb und außerhalb der 
denkmalgeschützten Gesamtanlage sind gestaltprägend 
für das Quartier.
Das Gebiet ist stark durchgrünt. Die privaten Garten-
anlagen sind gepflegt, fast alle Grundstücke haben zum 
öffentlichen Straßenraum hin einen Vorgarten. Freiflächen 
und Gebäude sind durch die z. T . starke Hanglage nach 
Süden geprägt. Hof- und Stellplatzflächen nehmen nur 
kleine Grundstücksteile ein. Fahrzeuge werden häufig im 
öffentlichen Straßenraum geparkt.
Die vorherrschenden Bautypen sind zweigeschos-
sige Solitärbauten, die durch ihren repräsentativen 
Baustil oft ein sehr großes Bauvolumen mit bis zu zwei 
Dachgeschossen haben. Neben den gut erhaltenen denk-
mal geschützten Gebäuden gibt es eine Reihe von Häusern, 
die durch vielfältige Anbauten und Erweiterungen ihr 
ursprüngliches Aussehen verloren haben. Im Gebiet sind 
alle klassischen und modernen Dachformen vorzufinden.
Das Gebiet ist durch eine Reihe öffentlicher Straßen 
ausreichend erschlossen. Die wertvollen historischen 
Intarsien des Kleinmosaikpflasters auf den Gehwegen 
sind durch die Belastungen der bisher darauf geparkten 
Fahrzeuge in schlechtem Zustand.
4. Die wichtigsten Neuordnungsvorschläge
Der Bebauungsplan dient der Sicherung des Be-
standes und der gezielten baulichen Weiterent wicklung 
des Quartiers im Rahmen des Gesamtkonzeptes 
Mathildenhöhe. Ziel des Be bauungsplanes ist es, auf der 
Grundlage der jeweils ortstypischen Situation bestimmte 
Ent wicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten zu de fi-
nieren, die im Einklang mit den übergeordneten Zielen 
der Denkmalpflege und der Bedeutung des Gebietes

Beratungsverlauf (5)

TOP 117
TOP 12
TOP 22
TOP 14 beschließend
TOP 8

Orte (19)

  • Stiftstraße 45
  • Erbacher Straße
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Dreibrunnenstraße
  • Bessunger Straße 125
  • Fiedlerweg
  • Olbrichweg
  • Nikolaiweg 9
  • Alexandraweg
  • Prinz-Christians-Weg
  • Spessartring
  • Lucasweg
  • Mathildenhöhweg
  • Eugen-Bracht-Weg
  • Erich-Ollenhauer-Promenade
  • Wingertsbergstraße
  • Heinrich-Jobst-Treppe
  • Pützerstraße
  • Spirwesweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0091
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00