2013/0091
Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Darlegungsbeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
2017 Zeichen
Q u a r t i e r 5
Q u a r t i e r 6
Landgraf-Georg-Straße
T
Dreibrunnenstraße
TG
TGa Fiedlerweg
Erbacher Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Olbrichweg
Erbacher Straße
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
T.T.
Mathildenhöhweg
Wingertsbergstraße
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Ernst-Ludwig-HausBauhausweg
Christiansenweg
Beckstraßezu 25
(NG)
Stiftskirche
Hochzeitsturm
K
Weg
Eugen-Bracht-Weg
K K
Nikolaiweg Nikolaiweg
"Prinzessin Margaret"
Kinderklinik
Stiftstraße
T
TGa
TGa
T
Parkdeck
und
TGa
Pützerstraße
Spirwesweg
Erbacher Straße
Fiedlerweg
Prinz-Christians-Weg
PlatanenhainErich-Ollenhauer-PromenadeErich-Ollenhauer-Promenade
160
I
II
II
I
I
II
I III
I
I
I
I
II
III
IIIIIII
II
III
I
II
III
I
III
I II
III IIII
IIII+D
III
I
IIII
I
II
I
IIIII
II+D
IIIIII
I
II
II
II+D
IIII
III
I
I
II+D
IIIIII
I
III+D
I
I
I
I
III
II+DII+D
I
II
II+D
II+D
II+D
II+D
I
I
II
III+D
I+DI
I
III
II
III+DI+DII
I
III
III
IIIII+D
III II+DI
I
II
I
I
I
II+D
I
II
I
I
II
IIIII+D
IV
Q u a r t i e r 1 Q u a r t i e r 4 Q u a r t i e r 7
II
III
II
IIIII
Q u a r t i e r 2 13A
13
11
17
39
23
60 8
56
56C
56B
56A
3
1
23
19 21
34 3836
35
56D
37
32
15
3331
25
3
2 5
16
26
13A
28
22
23
27
17
4
6
2
12
10
5A5
6
97
7
8
35
53A
1
6
31
6
25
8
7
II1921
I FDoderII WD
II14
I9
II
Q u a r t i e r 3
II
T
TG
TGa
T.T.
Ernst-Ludwig-Haus
zu 25
(NG)
Stiftskirche
Hochzeitsturm
K
KK
"Prinzessin Margaret"
Kinderklinik
T
TGa
TGa
T
Parkdeck
und
TGa
B a u l e i t p l a n v e r f a h r e n M a t h i l d e n h ö h e - S ü d / O 27 D a r m s t a d t. .
ChristiansenwegIIII+DQ u a r t i e r 417
MathildenhöhwegI
IIQ u a r t i e r 75
W e r k S t a d t A r c h i t e k t e n u n d S t a d t p l a n e r M a g d a l e n e n s t r a ß e 1 7 6 4 2 8 9 D a r m s t a d t T e l : 0 6 1 5 1 - 7 4 0 9 1 F a x 0 6 1 5 1 - 7 4 0 9 8
MaßnahmenplanM. 1 : 1000Darmstadt Februar 2013
Neu- und Anbaumöglichkeit
IIIIIII
III
56
56C
56B
56A
Einzeldenkmäler
Bestandsgebäude ohneAnbaumöglichkeit
2013/0091
6675 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.03.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0091 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: - Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: - Betreff: Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 05.03.2013 Beschlussvorschlag: Teil A: Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen) Der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – nördlich des Alexandraweges zwischen Ernst-Ludwig-Haus und dem Anwesen Nikolaiweg 9 wird zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wird diesbezüglich geändert. Teil B: Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Kenntnisnahme durch die Stadtverordnetenversammlung) 1. Dem vorliegenden Maßnahmenplan (Anlage 1) zum Bebauungsplan O 27 – Mathildenhöhe Süd – und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) sowie dem Faltblatt (Anlage 3) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und - 2 - sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung – Stadtplanungsamt – auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 1. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 3. Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt während des Darlegungszeitraums eine Bürgerveranstaltung. In dieser Veranstaltung sollen die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden. Für die Bürgerveranstaltung ist auch das Faltblatt (Anlage 3) vorgesehen, welches vorab als Postsendung und vor Ort an die Anlieger verteilt werden soll. Anlagen: Anlage 1: Maßnahmenplan (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Anlage 2: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Anlage 3: Faltblatt zur Bürgerveranstaltung Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0091 vom 05.03.2013: Mit der Gesamtanlage "Mathildenhöhe" verfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ein baukulturelles Erbe, das in seiner städtebaulichen und architektonischen Qualität einzigartig ist. Die Mathildenhöhe hat Darmstadt weit über die Landesgrenzen bekannt gemacht und prägt die Außenwirkung Darmstadts in hohem Maße. Im Rahmen der besonderen Bedeutung der Mathildenhöhe ist ein Antrag zur Aufnahme in die Liste der UNESCO-Welterbestätten gestellt worden. Um der gestalterischen Verantwortung gerecht zu werden, die aus der Bedeutung des Gesamtensembles resultiert, wurde am 30.06.2009 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan O 27 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Mit dem Bebauungsplan sollen die städtebaulichen Strukturen und die bedeutende architektonische Gestaltung dauerhaft geschützt und erhalten werden und Fehlentwicklungen verhindert werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Südhang der Mathildenhöhe, mit den Gebäuden der Künstlerkolonie von 1901. Zu A.: Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wird der Geltungsbereich dahingehend geändert, dass die städtischen Grünflächen zwischen Ernst-Ludwig-Haus und Nikolaiweg südlich der russischen Kapelle ebenfalls in die Bauleitplanung integriert werden. Dadurch werden die räumlichen Zusammenhänge der Grünanlagen südlich der russischen Kapelle vollständig in die Bauleitplanung integriert. Erweiterter Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – (ohne Maßstab) - 4 - Zu B.: Ziel des Bebauungsplans ist die Erhaltung der städtebaulichen Strukturprinzipien (Zonierung der Grundstücke, Bauweise, Bebauungsdichte, Kubatur, Grünflächen, etc.), Wahrung des Gebietscharakters und der sehr hohen Wohnqualität. Zusätzliche Baumöglichkeiten sollen in Abhängigkeit vom Denkmalwert festgelegt werden und sind im Wesentlichen auf Erweiterungen begrenzt, die mit den städtebaulichen Strukturprinzipien vereinbar sind. Da auch das unmittelbare Umfeld Einfluss auf die Gesamtwirkung der Mathildenhöhe nimmt, ist es von Bedeutung, ein Gesamtkonzept für das bauliche Ensemble zu erstellen. Damit werden die Bemühungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsichtlich der Anerkennung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe mit der Aufstellung des Bebauungsplans positiv unterstützt. Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung des Maßnahmenplans (Anlage 1) und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) sowie des zur Erläuterung der Planung dienenden Faltblatts (Anlage 3) zum Bebauungsplan O 27 beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die Planung informiert. Um den Bürgern die Inhalte der geplanten Vorgehensweise näher zu bringen, ist in Ergänzung zur einmonatigen öffentlichen Auslegung der vorgenannten Unterlagen eine Bürgerveranstalt ung vorgesehen. Die grundlegenden Ziele der Planung werden auch in dem Faltblatt (Anlage 3) dargestellt, welches vorab als Hinweis auf die Bürgerveranstaltung mit der Post sowie als Hauswurfsendung an die Anlieger verteilt werden soll. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Vorab werden übersandt: • 9 Exemplare des Maßnahmenplans für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung • 9 Exemplare des Faltblatts in Originalgröße Darmstadt, den 05.03.2013 VI/61.2 zim Nst. 2603
anlage 2
17088 Zeichen
Anlage 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt Stand 05.03.2013 Der Magistrat ALLGEMEINE ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ZUM BEBAUUNGSPLAN O 27 - MATHILDENHÖHE-SÜD - für das Gebiet zwischen Stiftstraße, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg, Bau- haus weg und Nikolaiweg Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – (ohne Maßstab) I N H A L T A. Einleitung 1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung 2. Planungsanlass / Erfordernis der Planung 3. Aufgabenstellung 4. Geltungsbereich / Lage im Stadtgebiet 5. Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Situation 5.1 Flächennutzungsplan FNP 5.2 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) 5.3 Fluchtlinienpläne 5.4 Denkmalschutz 5.5 Verkehr Mathildenhöhe B. Bestandsanalyse Planungsgebiet 1. Stadtbaugeschichte im Kontext Mathildenhöhe 2. Das Gebiet 3. Die Gebäude und ihre Grundstücke 4. Nutzung / Ausnutzung 5. Private Freiflächen 6. Öffentliche Grünflächen 7. Verkehrsflächen C. Ziele der Planung 2 A. Einleitung 1. Stadtentwicklungsp olitische Zielsetzung Das Planungsgebiet liegt innerhalb der histor ischen Gesamtanlage Mathildenhöhe im östli- chen Randbereich des Stadtgebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes Ensemble des Jugendstils ist die Mathil- denhöhe mit den angrenzenden Wohnquartieren einzigartig und von internationalem Rang. Auf Grund dieser besonderen Stellung in der Baugeschichte der Stadt wurde seitens des Ma- gistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahre 2012 für die Gesamtanlage Künstlerko- lonie Mathildenhöhe der Antrag zur Aufnahme in die Deutsche Tentativliste für Welterbestät- ten gestellt. Unter Berücksichtigung der hohen Zahl an Denkmälern auf der Mathildenhöhe kommt dem zukünftigen Bebauungsplan bei der Erhaltung und weiteren En twicklung des Gebietes eine besondere Bedeutung zu. 2. Planungsanlass / Erfordernis der Planung Auch wenn weite Teile der Mathildenhöhe unte r Denkmalschutz stehen, existiert für diesen Bereich kein rechtskräf tiger Bebauungsplan. Die bestehende Planungsgrundlage, die Beurte ilung nach § 34 BauGB, wird der besonderen historischen Bedeutung des Quartiers neben den gleichzeitigen Interessen an baulichen Ver- änderungen nicht gerecht. Die Situation eröffn et keine zufriedenstellende Möglichkeit, die wesentlichen städtebaulichen un d prägenden Strukturelemente zu schützen und den Bedürf- nissen nach baulichen Veränd erungen zu entsprechen. Eine an der Bedeutung der Mathildenhöhe orientierte städtebauliche Leitidee muss entwi- ckelt werden. Um Fehlentwicklungen zu verm eiden und um eine übergeordnete Planungs- und Entwicklungskonzeption sicher stellen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungs- planes erforderlich, der Planungssicherheit und langfristige Verbindlichkeit für alle Beteiligte schafft. Mit Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2009 wurd e das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan O 27 – Mathildenhöhe Süd – eingeleitet. 3. Aufgabenstellung Ziel des zukünftigen Bebauungs plans ist die Erhaltung und geordnete Ergänzung der Bau- und Gebietsstruktur unter Berücksichtigung der Ziele der Denkmalpflege und naturschutz- rechtlicher Belange. Ein Umweltbericht sowi e ein Grünordnungsplan (GOP) werden Bestand- teil des Bauleitplanverfahrens sein. 3 4. Geltungsbereich / Lage im Stadtgebiet Der Geltungsbereich umfasst einen Bereich der Mathildenhöhe, der als Teil der bedeutenden Stadtachse zwischen dem historischen Zentrum um das Schloss und der östlich im Land- schaftsraum gelegenen Rosenhöhe liegt. Der Gelt ungsbereich liegt direkt unterhalb des Zent- rums der Mathildenhöhe mit den Ausstellungsgebäuden und der Russischen Kapelle. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,32 ha und wird von öffentlichen Verkehrsflä- chen begrenzt. Im Westen wird das Gebiet begrenzt durch die Stiftstraße, im Süden durch die Erbacher Straße, im Osten durch den Fiedlerweg und im Norden durch den Olbrichweg, den Bauhaus weg und den Nikolaiweg. 5. Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Situation 5.1 Flächennutzungsplan FNP Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 2006 weist das Gebiet des zukünftigen Bebau- ungsplans als Wohnbaufläche aus. Der Bebauu ngsplan ist daher aus dessen Darstellungen entwickelt. 5.2 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) Für den beschriebenen Geltungsbereich existier t kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Von der Stadtverordnetenvers ammlung der Wissenschaftss tadt Darmstadt wurde am 30.06.2009 der Aufstellungsbeschluss zur Erstel lung des Bebauungsplanes "O 27 Mathilden- höhe Süd" gefasst. 5.3 Fluchtlinienpläne Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Teilbereiche der Straßenräume durch Ortsbaupläne und Baufluchtlinienpläne gesichert. Diese Pläne legten weder Art und Maß der baulichen Nut- zung, noch die Gebäudestruktur fest. Sie dienten vor allem zur Sicherung der Straßenflächen und Baufluchten. Von Bedeutung allerdings ist der Baufluchtlinienplan 161, förmlich festgestellt am 03.12.1954, der die zentralen Bereiche zwischen Stiftstraße, Platanenhain, Ausstellungshal- len und Russischer Kapelle sichert. Im Bereich des Nikolaiweges überschneiden si ch die Festsetzungen des Baufluchtlinienpla- nes 161 mit dem zukünftigen Bebauungsplan O 27. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes O 27 werden diese Teile des Baufluchtlinienplanes 161 rechtsunwirksam. 5.4 Denkmalschutz Die Bebauung der Mathildenhöhe erfolgte ab dem Jahr 1897 auf der Grundlage des ersten Bebauungsplanes von Karl Hoffmann. Durch dies en Plan wurde das Straßennetz in seinen Grundzügen festgelegt; Nikolaiweg, Alexandraweg und Prinz-Christians-Weg folgen bis heute 4 dieser Linienführung. Die historisch und künstlerisch herausragende Bebauung entstand im Zusammenhang mit den Reformbestrebungen der Künstlerkolonie zwischen 1900 und 1914. Zum Schutze der bedeutenden Bauwerke und ihres städtebaulichen Zusammenhangs wurde die Mathildenhöhe als Gesamtanlage im Jahr 1994 unter Denkmalschutz gestellt. Einzelne, herausragende, bauhistorisch bedeutende Gebäude und Objekte stehen zudem als Kultur- denkmäler unter besonderem Sc hutz. Alle Maßnahmen im Bereich der Mathildenhöhe bedür- fen daher einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Die Vorgaben des Denkmalschutzes als auch die Berücksichtigung der Ortsbau- und Bau- fluchtlinienpläne reichen jedoch nicht aus, eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes zu gewährleisten. Das Steuerungsinstrument der städtebaulichen Bauleitplanung ist daher unabdingbar. 5.5 Verkehr Mathildenhöhe 5.5.1 Erschließung Das umgebende öffentliche Straßen- und Wegene tz gewährleistet die Erschließung der an- grenzenden Grundstücke. Die Straßen Dieburge r Straße, Landgraf-Georg-Straße, Fiedlerweg und Spessartring sind mit sehr hohem Verkehrsaufkommen belastet. Die Straßen innerhalb des Geltungsbereichs dienen ausschließlich der inneren Erschließung und sind als Tempo 30-Zonen ausgewiesen. 5.5.2 Ruhender Verkehr Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht hoher Parkdruck. Die Hochschule Darm- stadt (h_da, FB Gestaltung) mit ihren Mitarb eitern und Studierenden, die Mitarbeiter und Besucher der beiden benachbarten Krankenhäu ser, die Besucher der Mathildenhöhe sowie Anwohner und deren Besucher nutzen die vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßen- raum. Im Gebiet ist ausschließlich straßenbeg leitendes Parken möglich mit Ausnahme der Stellplatzfläche im Bereich der Hochschule Darmstadt Fachbereich Gestaltung am Lucasweg. B. B e s t a n d s a n a l y s e P l a n u n g s g e b i e t 1. Stadtbaugeschichte im Kontext Mathildenhöhe Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs planes ist Teil des bedeutendsten histori- schen Villengebietes in Darmst adt. Die Mathildenhöhe Darmstadt ist ein kulturelles Erbe von Weltrang, welches es verantwortungsvoll zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs planes umfasst die denkmalgeschützte "Ge- samtanlage Mathildenhöhe" sowie einen im Süd- Osten der Mathildenhöhe gelegenen Bereich, der westlich durch den Mathildenhöhweg, südlich durch die Erbacher Straße, östlich durch den Fiedlerweg und nördlich durch den Alexandraweg begrenzt ist. Innerhalb der "Gesamtanlage Mathildenhöhe" befindet sich eine größere Anzahl von Einzel- denkmälern (derzeit insgesamt siebzehn denk malgeschützte Gebäude), die im Rahmen der Planung von herausragender Bedeutung sind. Bestandteil der Einzeldenkmäler sind di e teilweise erhaltenen Gartenanlagen. 5 2. Das Gebiet Beim festgelegten Planungsgebiet handelt es sich um ein klassisches Villengebiet mit über- wiegend freistehenden Gebäuden auf privaten Wohnbaugrundstücken. Im mittleren Bereich, beiderseits des Alexandraweges, befindet sich eine öffentliche Grünanlage mit dem Gottfried- Schwab-Denkmal und der Pergola von Albin Müller. Das locker bebaute Gebiet wird geprägt durch den hohen Bestand an wertvollen Bäumen und Bepflanzungen innerhalb der privaten Gärten. Das Gelände hat eine starke Hanglage nach Süden, was die Orientierung der Wohnseite nach Süden unterstützt. Die Erbacher Straße im Süden ist weitgehend ohne Grundstückszugänge, da sich die Gebäude zum Prinz-Christians- Weg hin orientieren. Mit Ausnahme von zwei Gr undstücken sind alle Gebäude von der Straße zurückgesetzt und durch einen Vorgarten in unterschiedlicher Ti efe gekennzeichnet. 3. Die Gebäude und ihre Grundstücke Die vorherrschende Bauform ist das freistehende 1- bis 2-geschossige Wohngebäude. Ge- bietsuntypisch sind die geschlossene Zeile Al exandraweg 3-7 sowie di e kleine Reihenhausan- lage in der östlichen Erbacher Straße. Durch die große und repräsentati ve Bauweise haben die Gebäude ein relativ großes Volumen, welches das Erscheinungsbild des Quartiers prägt. Solitäre mit allseitigen Freiflächen über- wiegen, Doppel- und Reihenhäuser sind nur im östlichen Bereich zu finden. Mit Ausnahme zweier Neubauten im Prinz-Christians-Weg st ammen alle Gebäude aus der ersten und zwei- ten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die fast durchgängig vorzufindende Solitärbau weise zeigt unterschiedliche Dachformen und Gebäudetypen. Neben Gebäuden mit Sattel- und Mansarddäche rn dominieren Gebäude mit Walm- und Zeltdächern. Gebäude mit Flachdächern sind die Ausnahme. Sie beschränken sich auf die nach 1945 gebauten Villen sowie di e Jugendstilvillen von Joseph Maria Olbrich. Viele Wiederaufbauten nach dem zweiten Weltkrieg zeigen flach geneigte Dächer. Zwischen 15° und 60° sind alle Dachneigungen vertreten. Sonderformen, wie Pult- und Tonnendach bei Bauten der Künstlerkolonie steigern das heterogene Bild der Dachlandschaften. 4. Nutzung / Ausnutzung Im Planungsgebiet überwiegt die Wohnnutzung mit einem Anteil von über 80 %. Neben der Wohnnutzung werden verschiede ne Gebäude von kulturellen Einrichtungen und privaten Dienstleistern (Büro, Ärzte) genutzt. Mit Ausnahme dreier Grundstücke (Nikolaiweg, Alexandraweg und Fiedlerweg) haben alle Grundstücke relativ geringe Flächenausnutzungen (überbaute Flächen). Die durchschnittliche Grundflächenzahl GRZ beträgt 0,25, die durchs chnittliche Geschossflächenzahl GFZ beträgt 0,48. Neben einigen Grundstücken im westlichen un d östlichen Randbereich mit Grundstücksgrö- ßen von weniger als 800 m² dominieren große Anwesen mit 800 bis 1.200 m². Eine Aus- nahme bildet das Haus Osterm ann (Alfred-Messel-Haus, derzeit genutzt von Hessen De- sign/h_da) mit einer Grundstüc ksgröße von rund 4.300 m². Nach der Fertigstellung des Neu- 6 baus Prinz-Christians-Weg Nr. 17 verbleibt nu r noch ein unbebautes Grundstück in direkter Nachbarschaft. Das Angebot an Stellplatzmöglichkeiten (Garagen und Stellplätze) auf den privaten Grundstü- cken ist gering und deckt den heutigen Bedarf nicht ab. Ein großer Teil der privaten PKW wird daher im öffentlichen Straßenraum geparkt. 5. Private Freiflächen Das parkartig gestaltete Gelände des Geltun gsbereichs ist stark durchgrünt. Neben dem wertvollen alten Baumbestand sind alle Grundstücke zusätzlich mit Gehölzen und anderen Pflanzungen durchwachsen. Die Gartenflächen sind gepflegt. In Teilbereichen sind die Grundstrukturen alter Gartenanlagen der Künstler kolonie sichtbar. Der Anteil der versiegelten Flächen ist gering. Mit Ausnahme zweier Grundstücke haben alle Anwesen einen gestalteten Vorgarten, in des- sen Fläche sich der Gebäudezugang und teilweise eine Zufahrt befindet. Einfriedungen Alle Grundstücke mit Vorgarte n haben Einfriedungen, die die privaten Freiflächen von der öffentlichen Erschließungsfläche abgrenzen. Die Einfriedungen haben in diesem Villengebiet eine große optische und gestalterische Bedeutung und sind sehr unterschiedlich in Materiali- tät und Gestaltung (geschlossene Bruchsteinmauern, Sichtmauersockel mit Metallgitter, Me- tallgitter, Holzgitter, Hecken). Im Rahmen der denkmalgeschützten "Gesamtanlage Mathil- denhöhe" kommt ihnen eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Gefällelage des Hanges nach Sü den werden die Grundstücke entlang der Erba- cher Straße durch eine hohe, geschlossene Steinmauer begrenzt, die lediglich im Bereich einiger Garagenzufahrten unterbrochen ist. Diese Mauer war die südliche Begrenzung des ehemaligen Parks Mathildenhöhe. 6. Öffentliche Grünflächen Eine zusammenhängende öffentliche Parkfläche mit gutem Baumbestand befindet sich im Kernbereich des Gebietes zwischen Eugen-Bracht-Weg, Prinz-Christians-Weg und der nörd- lich angrenzenden Russischen Kapelle. Diese Flächen sind heute Teil der zusammenhängen- den öffentlichen Anlage Mathildenhöhe mit Auss tellungsgebäude, Russischer Kapelle, Erich- Ollenhauer-Promenade und Platanenhain und bi lden einen fließenden Übergang in das Ge- biet der privaten Villen und Gärten. Dieser Bereich ist aus Richtung der Landgraf-Georg- Straße von Bedeutung und soll angemessen aufgewertet werden. 7. Verkehrsflächen Das Gebiet wird durch ein orthogonales Netz von Anwohner- und Erschließungsstraßen durchzogen. Die Flächen werden durch Bordstei ne in Fahrbahn und Gehweg gegliedert. Die Fahrbahnen sind durchgehend schmal und werden durch straßenbegleitendes Parken zu- 7 8 sätzlich eingeschränkt. Durch das Parken auf den Gehwegen wurde da s historische Mosaik- pflaster stark in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt. Mit dem neu eingeführten Ein- bahnstraßensystem und einseitigem Parken auf der Fahrbahn wurde bereits ein erster Schritt zu einer Verbesserung der Verkehrssituation umgesetzt. Im Bereich des Alexandrawegs, des Nikolaiwegs und Teilen der Stiftstraße befinden sich ni- veaugleiche Mischflächen. In Nord-Südrichtung wird das Gebiet durch mehrere Treppenwege gegliedert. C. Z i e l e d e r P l a n u n g Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Na chverdichtung, Weiter entwicklung und Stär- kung des historischen Wohn- und Kulturstando rtes auf der Mathildenhöhe. Der Wahrung des Gebietscharakters sowie dem er haltenden Schutz der Bebauung und der gewachsenen Flora und Fauna gilt das besondere Augenmerk der Planung. Bauliche Entwicklungen und Nut- zungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das historische Umfeld einfügen. Die wichtigsten Planungsprämissen sind: - Sicherung des Gebietscharakter s als Wohn- und Kulturstandort; - Sicherung, Respektierung un d Herausstellung der einzelne n Kulturdenkmäler und deren Umgebung; - Erhalt der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen; - Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten, di e sich den Bestandssolitären unterordnen; - Erhalt des bestehenden äußeren Erschein ungsbildes der denkmalgeschützten Gebäude; - Bei baulichen Erweiterungen Orientierung neuer Dachformen am Bestand; - Keine Festlegung der max. Ausnutzungswer te GRZ und GFZ, sondern im Einzelfall rea- gieren mit konkreten Baufenstern und Ba ufeldern. Die unterschiedlichen Ausnut- zungsdichten als charakteristisches Merkmal des Gebietes sind zu erhalten; - Schutz der privaten Gartenanlagen und Bäume durch planungsrechtliche Festsetzun- gen; - Keine Neuausweisung von großen od er versiegelten Parkierungsanlagen; - Sicherung der öffentlichen Gr ünanlagen durch Festsetzungen; - Festsetzungen zum Schutz der gestalterisc hen Besonderheiten (Einfriedungen und Ges- taltungsdetails) durch eine in tegrierte Gestaltungssatzung; - Lösungsvorschläge und tangierende Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Ver- kehr im öffentlichen Straßenraum. Alle Planungsziele werden Teil des Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört. Als Abschlu ss des Bauleitplanverfa hrens wird der Bebau- ungsplanentwurf als Satzung beschlossen und so mit Grundlage für alle baulichen Erhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen sein. Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
anlage 3
9049 Zeichen
Teilbereich 2 Teilbereich 1 stehen. Während bei den Einzeldenk mälern bauliche Veränderungen kaum möglich sind, ergeben sich für die anderen Anwesen je nach Lage, Orientierung, Größe und Zustand unterschiedliche Erweiterungs- und Anpassungs- möglichkeiten. Der künftige Bebauungsplan gibt für mögliche bauliche Veränderungen den Rahmen vor, der von der jeweiligen Bauherrschaft genutzt werden kann. Zunächst wurden die Anwesen und Gebäude hinsichtlich ihrer Veränderbarkeit vier unterschiedlichen Gruppen zu- geordnet. Darauf aufbauend sollen nach Abwägung der verschiedenen Belange im weiteren Verfahren verbindliche Festsetzungen zu den Erweiterungs möglichkeiten ge- troffen werden. Neben Aussagen zur baulichen Entwicklung wurden im ersten Planungsschritt bereits erste Aussagen zu den naturschutzrechtlichen Belangen getroffen. Wichtige Bäume und Pflanzungen sollen geschützt und erhalten werden. Weitere Aussagen zur Bodenversiegelung, zum Bodenwassermanagement (Versickerung und Wieder- verwendung von Niederschlagswasser) sowie zur Kon- zeption der gebietstypischen Bepflanzung werden im Grünordnungsplan vorbereitet und im Bebauungsplan festgelegt. Im Rahmen der Festsetzungen werden auch Aussagen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen getroffen. Es ist nicht beabsichtigt, besteh- ende öffentliche Grünflächen in Bauland oder in private Flächen umzuwandeln. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Verkehrs- konzept entwickelt. Da bei der Neuordnung des Gebietes grundsätzlich kein zusätzlicher Platz für Stellplätze im öffentlichen Raum und auf den privaten Grundstücken geschaffen werden kann, soll ein Bewirtschaf tungskonzept (Anwohnerpar ken) dazu beitragen, den fremden fließen- den und ruhenden Verkehr aus dem Gebiet heraus zu halten. Der Parkraum soll für die Anwohnerschaft und die Anlieger bereitgestellt werden. Durch die Einführung eines Einbahnstraßensystems ist zunächst das Parken auf den historischen Gehwegen beendet worden. 5. Weiteres Vorgehen Dieses Informationsblatt, in dem die Grundzüge der Planung dargestellt werden, ist an alle Haushalte im Plangebiet verteilt worden. Wir wollen Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, Vorschläge zur Planung des Quartiers zu machen und mit uns zu besprechen. Wir laden Sie deshalb zu einer Bürgerveranstaltung ein, um Ihnen die Inhalte der Planungsziele näher zu erläutern. Die Veranstaltung ist geplant für den 18. April 2013 um 18:00 Uhr in der Stiftstraße 45 (Seminargebäude des Elisabethenstiftes) Unter Prüfung und Beachtung Ihrer Anregungen, die Sie uns bitte im Rahmen der Informationsveranstaltung oder innerhalb der darauf folgenden drei Wochen mitteilen sollten, sowie auf Grundlage der hier vorgestellten Planungsgrundsätze wird das Stadtplanungsamt dann den Entwurf für einen Bebauungsplan ausarbeiten. Nach Beschluss des Bebauungsplanentwurfs wird er für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht für Sie nochmals Gelegenheit, Ihre Anregungen zu dem Entwurf mitzuteilen. Der Zeitraum dieser Planoffenlage wird durch eine öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo angezeigt. Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und das Ergebnis der Stadtverordneten versammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit diesem Beschluss wird darüber entschieden, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden können. Über die Entscheidung werden Sie anschließend informiert. Bestandsplan Perspektive Bestand Kontakt Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Technisches Stadthaus / Bessunger Straße 125, Block D 64295 Darmstadt Telefon 06151-13 2092, Fax 06151-13 2088 E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de Internet http://stadtplanung.darmstadt.de Information zur geplanten Aufstellung Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd Bauleitplanverfahren O 27 - Mathildenhöhe Süd 1. Worum es geht Die Kuppe und der Südhang der Mathildenhöhe gehören zu den bedeutendsten Bauensembles in Darmstadt. Als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlos senes Ensemble des Jugendstils ist die Mathildenhöhe mit den angrenzenden Wohnquar tieren einzigartig und von herausragender kulturhistorischer und kunstgeschichtlicher Bedeutung sowie von internationalem Rang. Aufgrund dieser besonderen Stellung in der Baugeschichte der Stadt wurde seitens des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahre 2012 für die Gesamtanlage Mathildenhöhe der Antrag auf Eintragung in die Weltkulturerbe-Liste der UNESCO gestellt. Weite Teile der Mathildenhöhe stehen unter Denkmalschutz, ein rechtskräftiger Bauleitplan, welcher die bauliche Entwicklung steuern könnte, existiert für diesen Be reich jedoch nicht. Daher soll für den Südhang ein Bebauungsplan erstellt werden, um künftige bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung des Quartiers steuern zu können. Begrenzt wird das Planungs gebiet durch die Erbacher Straße im Süden, die Stiftstraße im Westen, den Lucasweg und den Olbrichweg im Norden sowie den Fiedlerweg im Osten. In Ergänzung des Denkmalschutzes auf der Mathildenhöhe kommt dem zukünftigen Bebauungsplan bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. 2. Ziel und Zweck der Planung In letzter Zeit hat sich gezeigt, dass es bei anstehenden baulichen Veränderungen notwendig ist, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Um die langfristige Planungs- und Ent- wicklungskonzeption für die Anlieger abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Als erster Schritt wurde durch die Stadtverordnetenversammlung bereits am 30.06.2009 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel der Planung ist die Erhaltung und gezielte Weiterentwicklung der Bau- und Gebietsstruktur unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der Denkmal- pflege. Unter Beachtung der bereits bestehenden denkmalpflegerischen Bindungen sollen durch das Regelwerk des Bebauungsplanes den Eigentümern und zukünftigen Bauherrschaften genaue Informationen und klare Regeln für bauliche Veränderungen und die weitere Entwicklung im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden. Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes sollen sich dabei nicht nur auf Art und Maß der baulichen Nutzung, sondern auch auf naturschutzrechtliche Be- lange und die Gestaltung der privaten und öffentlichen Grün- flächen und Freibereiche beziehen. Mit dieser Information der Bürgerschaft wird der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan O 27 - Mathildenhöhe Süd umgesetzt. 3. Bestand Der heutige Baubestand der Mathildenhöhe ist durch verschiedene Entwicklungsphasen geprägt. Nach den vier historischen Bauausstellungen, bei welchen geplante Gebäude wieder abgebrochen wurden, folgten in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen ergänzende Wohnbauten. Im Jahre 1944 wurden Teile dieses Ensembles zerstört. Mit dem Wiederaufbau wurden die bedeutendsten Gebäude wieder instand gesetzt und teilweise vereinfacht rekonstruiert. In der Folgezeit entstanden einige Nachverdichtungen, die in ihrer Ausprägung untypisch für die Villensiedlung sind. In den historischen Bereichen des Villengebietes überwiegen großzügige Grundstücke mit freistehenden Einzelgebäuden, teilweise finden sich auch Doppelhäuser; nur in einem Fall entstand eine Reihenhauszeile. Die denkmalgeschützten Anwesen (17 Gebäude, teilweise mit geschützter Gartenan lage) sowie weitere z. T . repräsentative Gebäude innerhalb und außerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage sind gestaltprägend für das Quartier. Das Gebiet ist stark durchgrünt. Die privaten Garten- anlagen sind gepflegt, fast alle Grundstücke haben zum öffentlichen Straßenraum hin einen Vorgarten. Freiflächen und Gebäude sind durch die z. T . starke Hanglage nach Süden geprägt. Hof- und Stellplatzflächen nehmen nur kleine Grundstücksteile ein. Fahrzeuge werden häufig im öffentlichen Straßenraum geparkt. Die vorherrschenden Bautypen sind zweigeschos- sige Solitärbauten, die durch ihren repräsentativen Baustil oft ein sehr großes Bauvolumen mit bis zu zwei Dachgeschossen haben. Neben den gut erhaltenen denk- mal geschützten Gebäuden gibt es eine Reihe von Häusern, die durch vielfältige Anbauten und Erweiterungen ihr ursprüngliches Aussehen verloren haben. Im Gebiet sind alle klassischen und modernen Dachformen vorzufinden. Das Gebiet ist durch eine Reihe öffentlicher Straßen ausreichend erschlossen. Die wertvollen historischen Intarsien des Kleinmosaikpflasters auf den Gehwegen sind durch die Belastungen der bisher darauf geparkten Fahrzeuge in schlechtem Zustand. 4. Die wichtigsten Neuordnungsvorschläge Der Bebauungsplan dient der Sicherung des Be- standes und der gezielten baulichen Weiterent wicklung des Quartiers im Rahmen des Gesamtkonzeptes Mathildenhöhe. Ziel des Be bauungsplanes ist es, auf der Grundlage der jeweils ortstypischen Situation bestimmte Ent wicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten zu de fi- nieren, die im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Denkmalpflege und der Bedeutung des Gebietes
Beratungsverlauf (5)
Orte (19)
- Stiftstraße 45
- Erbacher Straße
- Landgraf-Georg-Straße
- Dreibrunnenstraße
- Bessunger Straße 125
- Fiedlerweg
- Olbrichweg
- Nikolaiweg 9
- Alexandraweg
- Prinz-Christians-Weg
- Spessartring
- Lucasweg
- Mathildenhöhweg
- Eugen-Bracht-Weg
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Wingertsbergstraße
- Heinrich-Jobst-Treppe
- Pützerstraße
- Spirwesweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0091
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.03.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00