Nachfrage 18. Bericht zur Flüchtlingssituation
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0295/2018 vom 29.01.2018
Stand: Am 30.01.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 29.01.2018 0295/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 Nachfrage 18. Bericht zur Flüchtlingssituation RM Heuser stellte in der letzten Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren eine Nachfrage zum 18. Flüchtlingsbericht. Auf Seite 9 des Berichtes ist ihr der folgende Satz aufgefallen: „In 219 Fällen ist unmittelbar eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer Rückkehrent- scheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen.“ Frau Heuser fragt nach, wie dies zu verstehen sei. Eine schriftliche Antwort zur Nachfrage wurde in der Sitzung am 14.12.2017 zugesagt. Die Verwaltung teilt dazu mit: Die Ausländerbehörde der Stadt Köln kommt ihrem gesetzlichen Auftrag, Abschiebungen durchzufüh- ren, regelmäßig nach. Abgeschoben werden Ausländerinnen und Ausländer, die über kein Aufent- haltsrecht verfügen und somit ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig ausreisen. Diese gesetzliche Verpflichtung steht nicht zur Disposition einer Kommune. Im Jahr 2017 wurden 199 Personen durch die kommunale Ausländerbehörde aus Köln abgeschoben. Die Ausländerbehörde Köln berichtet regelmäßig, z.B. im Flüchtlingsbericht, über die durchgeführten Abschiebungen. Derzeit gibt es einen Ländererlass, der regelt, dass Abschiebungen nach Syrien befristet ausgesetzt sind. Die Verwaltung hat ferner im Hauptausschuss am 31.07.2017 berichtet, dass seit 1998 durch die Kölner Ausländerbehörde keine Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt wurden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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30.01.2018
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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