2015/0052
Einführung der papierarmen Gremienarbeit
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2015/0052
6979 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Interne Dienste
IT-Abteilung
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0052
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111030
Kostenstelle: 772-010-1000 Investitionsnummer: 15772-2001
Kostenträger: 1110-31 Sachkonto: 0241010
Betreff: Einführung der papierarmen Gremienarbeit
Vorlage vom: 12.03.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Einführung der papierarmen Gremienarbeit wird zugestimmt.
2. Der Anschaffung der Zusatzmodule wird zugestimmt. Für die Anschaffung sind im Haushalt
2015 Mittel in Höhe von 12.000 € etatisiert.
Anlagen: Angebot Zusatzmodule
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1 2.03.2015
Einhergehend mit den modernen technischen Möglichkeiten bietet sich mit dem städtischen
Parlamentsinformationssystem die Chance, zukünftig die parlamentarische Arbeit papierarm
zu gestalten.
Die Firma more Software GmbH stellt außer der Möglichkeit über die Internetseite des
Parlamentsinformationssystem auf die Sitzungsunterlagen zuzugreifen, nun auch eine
spezielle App für Apple und eine Beta-Version für Android-Geräte zur Verfügung. Gleich zeitig
stehen auf diesem Weg auch alle bisherigen Recherchemöglichkeiten zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzungen:
Die letzte Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung hat die Möglichkeit für eine
elektronische Zustellung von Sitzungsunterlagen gescha ffen, ohne diese genauer zu
reglementieren. Der Hess. Städtetag hat hierzu die Empfehlung herausgegeben,
entsprechende Regelungen in den Geschäftsordnungen der Gremien zu hinterlegen.
§ 58 HGO spricht von der „schriftlichen oder elektronischen“ Zustellung der
Sitzungsunterlagen. Dies impliziert, dass das einzelne Gremiumsmitglied über die Art der
Zustellung selbst entscheiden kann, soweit die jeweilige Geschäftsordnung dies zulässt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Regelung weder in der Geschäftsord nung des
Magistrats noch der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Ein entsprechender Passus
ist jedoch in der zurzeit in Überarbeitung befindlichen Fassung der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.
Für den Magistrat steht eine s olche Änderung noch aus.
Finanzielle Situation:
Die derzeitige schriftliche Bereitstellung von Sitzungsunterlagen stellt einen hohen
Kostenfaktor dar. Allein die Aufwendungen für Kopien belaufen sich derzeit auf ca. 500 Euro
pro Jahr und Mandatsträger. Hi nzu kommen weitere Kosten für Botenfahrten, Porto und
Arbeitszeit des Personals der Vervielfältigungsstelle und des Büros der
Stadtverordnetenversammlung bzw. der Magistratsgeschäftsstelle für Sortierung und
Ähnliches.
Für den günstigsten Fall, dass alle Stadtverordneten und ehrenamtlichen
Magistratsmitglieder auf die Zustellung von Sitzungsunterlagen in Papierform verzichten,
besteht ein Einsparpotential allein bei den Kosten für die Vervielfältigung von 22.600 Euro
per anno.
Gleichzeitig entstehen auf Se iten des Mandatsträgers Kosten für die Bereitstellung
entsprechender Hardware (Laptop oder Tablet und Drucker) und Verbrauchsmaterial wie
Papier, Toner bzw. Tinte für Drucker.
Unterstellt man allein für die Anschaffung der Hardware 500 Euro (400 Euro Lapto p und 100
Euro für einen Drucker) und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 3 Jahren, entstehen
monatliche Kosten von ca. 14 Euro. Für Verbrauchsmaterial ist mit maximal 5 Euro pro
Monat zu rechnen. Die Verbrauchsmittelkosten sind abhängig von der Anzah l der Ausdrucke.
Mandatsträgern, die also rein mit elektronischen Daten arbeiten, entstehen somit außer dem
Anschaffungswert für Hardware keine weiteren Kosten.
- 4 -
Zusammengefasst können die Kosten, die dem Mandatsträger für die papierarme
Gremienarbeit ents tehen, durch eine Sonderzuwendung von 20 Euro pro Monat kompensiert
werden. Gleichzeitig wird dadurch ein Anreiz geschaffen, auf elektronische
Sitzungsunterlagen umzustellen.
Die rechtliche Grundlage für diese Sonderzuwendung ist durch eine Änderung der
Entschädigungssatzung rechtlich abzusichern.
Stellt man die Einsparungen für den städtischen Haushalt in Höhe von 500 Euro per anno
bezogen auf jeden Mandatsträger, den Mehrkosten für die Entschädigung in Höhe von 240
Euro gegenüber, verbleibt ein Plus auf Seiten der Stadt von 260 Euro.
Die Personalkosten und Porto - bzw. Transportkosten lassen sich derzeit nicht für einz elne
Gremienmitglieder herunter rechnen, erhöhen jedoch das Einsparpotential nochmals
erheblich.
Anschaffungskosten für Zusatzmodule:
Für die Nutzung des Sitzungsdienstes mittels Tablet wird auf dem Server ein Zusatzmodul
für Apple- und Androidgeräte benötigt. Dies wird gemeinsam mit einem Zusatzmodul für die
Bearbeitung und Veröffentlichung von Kleinen Anfragen (Antragsmodul) sowie einem Men ü-
Editor für das Parlamentsinformationssystem (RIS -Menü-Editor) beschafft. Der RIS-Menü-
Editor ermöglicht Administratoren und individuell autorisierten Personen das Erstellen
persönlicher Menüpunkte innerhalb des Parlamentsinformationssystems. Eigens erste llte
Menüpunkte können nach Belieben um weitere Untermenüpunkte, Berichte und Analysen
erweitert werden.
Das Antragsmodul soll zukünftig die Arbeit der Fachdezernate erleichtern und gleichzeitig für
Mandatsträger und Internetnutzer eine Plattform für Reche rchen zu Kleinen Anfragen
darstellen. Gleichzeitig erleichtert es die Kommunikation zwischen den Stadtverordneten und
dem Fachdezernat, da auch etwaige Zwischennachrichten über das System erstellt werden
können.
Für die Anschaffung dieser Module liegt ei n Angebot der Fa. more in Höhe von 10.500 Euro
(Brutto) vor. Weiterhin entstehen Wartungskosten in Höhe von 30 Euro pro Monat.
Für die Anschaffung wurden bereits unter Produkt -Nr. 111030 (Sachkonto 0241010)
12.000 Euro im Haushalt 2015 eingeplant.
Fazit:
Durch die Einführung der papierarmen Gremienarbeit können abhängig von der Anzahl der
Mandatsträger, die sich für eine solche Arbeitsweise entscheiden, jährlich bis zu 22.600 Euro
im städtischen Haushalt eingespart werden. Zusätzliche Einsparungen ent stehen durch
Verringerung im Personalbereich, Transport - und Portokosten, die jedoch im Moment nicht
bemessen werden können.
Darmstadt, 12.03.2015
772/da
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
7055 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Interne Dienste
IT-Abteilung
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.3 MGS
IV 20 30
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0052
Magistratsbeschluss -Nr.
265
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111030
Kostenstelle: 772-010-1000 Investitionsnummer: 15772-2001
Kostenträger: 1110-31 Sachkonto: 0241010
Betreff: Einführung der papierarmen Gremienarbeit
Vorlage vom: 12.03.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Einführung der papierarmen Gremienarbeit wird zugestimmt.
2. Der Anschaffung der Zusatzmodule wird zugestimmt. Für die Anschaffung sind im Haushalt
2015 Mittel in Höhe von 12.000 € etatisiert.
Anlagen: Angebot Zusatzmodule
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 24.06.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1 2.03.2015
Einhergehend mit den mo dernen technischen Möglichkeiten bietet sich mit dem städtischen
Parlamentsinformationssystem die Chance, zukünftig die parlamentarische Arbeit papierarm
zu gestalten.
Die Firma more Software GmbH stellt außer der Möglichkeit über die Internetseite des
Parlamentsinformationssystem auf die Sitzungsunterlagen zuzugreifen, nun auch eine
spezielle App für Apple und eine Beta-Version für Android-Geräte zur Verfügung. Gleichzeitig
stehen auf diesem Weg auch alle bisherigen Recherchemöglichkeiten zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzungen:
Die letzte Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung hat die Möglichkeit für eine
elektronische Zustellung von Sitzungsunterlagen geschaffen, ohne diese genauer zu
reglementieren. Der Hess. Städtetag hat hierzu die Empfehlun g herausgegeben,
entsprechende Regelungen in den Geschäftsordnungen der Gremien zu hinterlegen.
§ 58 HGO spricht von der „schriftlichen oder elektronischen“ Zustellung der
Sitzungsunterlagen. Dies impliziert, dass das einzelne Gremiumsmitglied über die Ar t der
Zustellung selbst entscheiden kann, soweit die jeweilige Geschäftsordnung dies zulässt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Regelung weder in der Geschäftsordnung des
Magistrats noch der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Ein entsprechender Passus
ist jedoch in der zurzeit in Überarbeitung befindlichen Fassung der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.
Für den Magistrat steht eine solche Änderung noch aus.
Finanzielle Situation:
Die derzeitige schriftliche Bereitstell ung von Sitzungsunterlagen stellt einen hohen
Kostenfaktor dar. Allein die Aufwendungen für Kopien belaufen sich derzeit auf ca. 500 Euro
pro Jahr und Mandatsträger. Hinzu kommen weitere Kosten für Botenfahrten, Porto und
Arbeitszeit des Personals der Verv ielfältigungsstelle und des Büros der
Stadtverordnetenversammlung bzw. der Magistratsgeschäftsstelle für Sortierung und
Ähnliches.
Für den günstigsten Fall, dass alle Stadtverordneten und ehrenamtlichen
Magistratsmitglieder auf die Zustellung von Sitzungs unterlagen in Papierform verzichten,
besteht ein Einsparpotential allein bei den Kosten für die Vervielfältigung von 22.600 Euro
per anno.
Gleichzeitig entstehen auf Seiten des Mandatsträgers Kosten für die Bereitstellung
entsprechender Hardware (Laptop od er Tablet und Drucker) und Verbrauchsmaterial wie
Papier, Toner bzw. Tinte für Drucker.
Unterstellt man allein für die Anschaffung der Hardware 500 Euro (400 Euro Laptop und 100
Euro für einen Drucker) und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 3 Jahren, entstehen
monatliche Kosten von ca. 14 Euro. Für Verbrauchsmaterial ist mit maximal 5 Euro pro
Monat zu rechnen. Die Verbrauchsmittelkosten sind abhängig von der Anzahl der Ausdrucke.
Mandatsträgern, die also rein mit elektronischen Daten arbeiten, entste hen somit außer dem
Anschaffungswert für Hardware keine weiteren Kosten.
- 5 -
Zusammengefasst können die Kosten, die dem Mandatsträger für die papierarme
Gremienarbeit entstehen , durch eine Sonderzuwendung von 20 Euro pro Monat kompensiert
werden. Gleichzeitig wird dadurch ein Anreiz geschaffen, auf elektronische
Sitzungsunterlagen umzustellen.
Die rechtliche Grundlage für diese Sonderzuwendung ist durch eine Änderung der
Entschädigungssatzung rechtlich abzusichern.
Stellt man die Einsparungen für den städtis chen Haushalt in Höhe von 500 Euro per anno
bezogen auf jeden Mandatsträger, den Mehrkosten für die Entschädigung in Höhe von 240
Euro gegenüber, verbleibt ein Plus auf Seiten der Stadt von 260 Euro.
Die Personalkosten und Porto - bzw. Transportkosten lasse n sich derzeit nicht für einz elne
Gremienmitglieder herunter rechnen, erhöhen jedoch das Einsparpotential nochmals
erheblich.
Anschaffungskosten für Zusatzmodule:
Für die Nutzung des Sitzungsdienstes mittels Tablet wird auf dem Server ein Zusatzmodul
für Apple- und Androidgeräte benötigt. Dies wird gemeinsam mit einem Zusatzmodul für die
Bearbeitung und Veröffentlichung von Kleinen Anfragen (Antragsmodul) sowie einem Menü -
Editor für das Parlamentsinformationssystem (RIS -Menü-Editor) beschafft. Der RIS-Menü-
Editor ermöglicht Administratoren und individuell autorisierten Personen das Erstellen
persönlicher Menüpunkte innerhalb des Parlamentsinformationssystems. Eigens erstellte
Menüpunkte können nach Belieben um weitere Untermenüpunkte, Berichte und Analysen
erweitert werden.
Das Antragsmodul soll zukünftig die Arbeit der Fachdezernate erleichtern und gleichzeitig für
Mandatsträger und Internetnutzer eine Plattform für Recherchen zu Kleinen Anfragen
darstellen. Gleichzeitig erleichtert es die Kommunikation zwis chen den Stadtverordneten und
dem Fachdezernat, da auch etwaige Zwischennachrichten über das System erstellt werden
können.
Für die Anschaffung dieser Module liegt ein Angebot der Fa. more in Höhe von 10.500 Euro
(Brutto) vor. Weiterhin entstehen Wartungskosten in Höhe von 30 Euro pro Monat.
Für die Anschaffung wurden bereits unter Produkt -Nr. 111030 (Sachkonto 0241010)
12.000 Euro im Haushalt 2015 eingeplant.
Fazit:
Durch die Einführung der papierarmen Gremienarbeit können abhängig von der Anzahl der
Mandatsträger, die sich für eine solche Arbeitsweise entscheiden, jährlich bis zu 22.600 Euro
im städtischen Haushalt eingespart werden. Zusätzliche Einsparungen entstehen durch
Verringerung im Personalbereich, Transport - und Portokosten, die jedoch im Mom ent nicht
bemessen werden können.
Darmstadt, 12.03.2015
772/da
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
172 Zeichen
Punkt 4: Einführung der papierarmen Gremienarbeit Bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0052
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00