A-R/0040/2018
Wohnen für junge Familien in Münster fördern – Schaffung von Wohneigentum unterstützen
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0040/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag Münster, 14.06.2018 Wohnen für junge Familien in Münster fördern – Schaffung von Wohneigentum unterstützen Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein verbessertes Wohnangebot für jüngere Familien zu erarbeiten und hierbei auch eine verbesserte Eigentumsförderung für jüngere Familien mit einzubeziehen. Das Konzept wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: Die Stadt-Umland-Wanderung hat negative Auswirkungen auf Finanzen und Sozialstruktur in den abwandernden Städten sowie für deren vorzuhaltende Infrastrukturausstattung und för- dert die Zersiedlung der Landschaft mit zusätzlichen Verkehrs- und Umweltproblemen. Diese Folgen der räumlichen Entwicklung, der Prozess der sozialen Segregation und die fiskali- schen Probleme für die Städte durch den Verlust von Einkommensteuerzahlern werden oft beklagt. Die Stärkung des Wohneigentums in den Kernstädten ist aus steuerlichen, sozialen, städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Gründen sehr wichtig, wenn die Abwanderung von Haushalten mittleren Einkommens in das Umland der Kernstädte gebremst und die so- ziale Stabilität in den Wohnquartieren erhalten werden sollen. Vor dem Hintergrund der de- mografischen Entwicklung ist es für jede Kommune wichtig, junge und bauwillige Familien mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Daher müssen Strategien entwickelt werden, um die Abwanderung von meist jüngeren und finanzstärkeren Familien in das Umland der Kernstädte zu bremsen. Insbesondere sind in Münster Bevölkerungsverluste in der Altersgruppe zwischen 30 bis 44 Jahre zu verzeichnen, also in der Altersgruppe, die sich in einer Familiengründungsphase befindet, so die aktuellen Ergebnisse (Januar 2017) des Stadtentwicklungsexperten Prof. Dr. Thomas Hauff. Und das, obwohl Münster gleichzeitig sowohl bei der jüngeren als auch älte- ren Bevölkerung einen eindeutigen Wanderungsgewinn verzeichnet. Inzwischen ist aber ent- sprechender Wohnraum für Menschen, zu denen auch jungen Familien gehören, Mangelwa- re geworden. Dies hat zur Folge, dass dadurch viele gezwungen sind, Münster zu verlassen, weil sie hier keinen bezahlbaren Wohnraum finden, auch wenn sie nach wie vor in Münster arbeiten und dadurch täglich in die Stadt pendeln müssen. Vor dem Hintergrund dieser Be- Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 2 völkerungsentwicklung ist es unerlässlich, auch gerade junge bauwillige Familien in Münster zu halten. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der wachsenden Stadt werden. Dieses Problem haben viele Kommunen in Deutschland. Daher vergeben mittlerweile viele Städte eine kommunale Förderung für die eigenen vier Wände. Sie werden beim Hausbau mit Vergünstigungen, Zuschüssen oder Darlehen unterstützt. Über 730 Städte und Gemein- den haben ein Förderprogramm speziell für diese Zielgruppe aufgelegt: • Beispielsweise hat die Stadt Hamburg für (Ehe-)Paa re sowie Lebensgemeinschaften, die beabsichtigen im gemeinsamen Haushalt in naher Zukunft eine eigene Familie zu gründen, eine spezielle Förderung entwickelt: das FamilienStartDarlehen. Das Darle- hen ist für den Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Fa- milien gedacht. Selbst mit wenig Eigenkapital ermöglicht die Stadt Hamburg Familien so den Bau des eigenen Hauses. Einkommensgrenzen spielen bei dieser Art der Familienförderung, im Gegensatz zur Basisförderung, zunächst keine Rolle. • Die Stadt Düsseldorf fördert Neubau und Ersterwerb mit 35.000 Euro + 10.000 Euro pro Kind für Familien, deren Einkommensgrenze um maximal 60 Prozent über der Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau liegt. Die Stadt Stuttgart bietet Zuschüsse für Baukosten und Zinsen. Es gelten zwar Einkommensgrenzen, die je- doch großzügiger gestaltet sind als bei der Landesbank. So kann eine 4-köpfige Fa- milie auch noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 83.000 Euro auf städtische Zuschüsse hoffen. • Die Stadt Freiburg bietet einen auf 5 Jahre befris teten Zuschuss zu den Zinskosten oder einen einmaligen Zuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals. • Die Stadt Heilbronn fördert junge Ehepaare ohne Ki nder und Familien mit mindestens einem Kind, wenn sie von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwerben, darauf bau- en und das Objekt mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Die Einkommensgren- zen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm der Landesbank. Auch für den Kauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können Zuschüsse be- antragt werden. Das zeigt, dass viele Kommunen inzwischen auch entsprechende Förderinstrumente für die- se Bevölkerungsgruppe entwickelt haben. Für Münster gilt es die bestehenden Förderin- strumente zielgruppenscharf weiter zu entwickeln. Ziel einer sinnvollen Wohnraumförderpoli- tik muss es sein, neben dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und genossenschaftli- chen Wohnens auch Eigentum für Familien mit einem Durchschnittseinkommen zu fördern, um so verstärkt junge Familien im gesamten Stadtgebiet zu halten. Vor allem Familien mit Kindern wünschen sich eigene vier Wände. Für Münster sehen wir ein Verbesserungspotenzial darin, die Familienförderung für den Ei- genhausbau insbesondere für junge Familien insbesondere aufgrund des hohen Preisni- veaus noch deutlicher auszubilden und hierfür die bestehenden Förderungsmodelle weiter zu entwickeln. Ziele dieser Förderung sind neben der Schaffung von preiswertem Wohnraum die Erhaltung der sozialen Balance und die Stärkung der gesellschaftlichen Vielfalt in den Quartieren der Stadt. Dafür soll ein Konzept entwickelt werden, wie dieses umsetzbar ist. gez. gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0040/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37