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A-R/0040/2018

Wohnen für junge Familien in Münster fördern – Schaffung von Wohneigentum unterstützen

Antrag an den Rat 14.06.2018

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a-r-0040-2018-Eigentumsfoerderung-junge-Familien

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a-r-0040-2018-Eigentumsfoerderung-junge-Familien

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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0040/2018  
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU  
Ratsfraktion Münster  Ratsfraktion Münster 
 
 
 
Ratsantrag
 Münster, 14.06.2018 
 
 
 
Wohnen für junge Familien in Münster fördern –  
Schaffung von Wohneigentum unterstützen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein verbessertes Wohnangebot für jüngere 
Familien zu erarbeiten und hierbei auch eine verbesserte Eigentumsförderung für jüngere 
Familien mit einzubeziehen. Das Konzept wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt-Umland-Wanderung hat negative Auswirkungen auf Finanzen und Sozialstruktur in 
den abwandernden Städten sowie für deren vorzuhaltende Infrastrukturausstattung und för- 
dert die Zersiedlung der Landschaft mit zusätzlichen Verkehrs- und Umweltproblemen. Diese 
Folgen der räumlichen Entwicklung, der Prozess der sozialen Segregation und die fiskali- 
schen Probleme für die Städte durch den Verlust von Einkommensteuerzahlern werden oft 
beklagt. Die Stärkung des Wohneigentums in den Kernstädten ist aus steuerlichen, sozialen, 
städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Gründen sehr wichtig, wenn die Abwanderung 
von Haushalten mittleren Einkommens in das Umland der Kernstädte gebremst und die so- 
ziale Stabilität in den Wohnquartieren erhalten werden sollen. Vor dem Hintergrund der de- 
mografischen Entwicklung ist es für jede Kommune wichtig, junge und bauwillige Familien 
mit familienfreundlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Daher müssen Strategien 
entwickelt werden, um die Abwanderung von meist jüngeren und finanzstärkeren Familien in 
das Umland der Kernstädte zu bremsen. 
 
Insbesondere sind in Münster Bevölkerungsverluste in der Altersgruppe zwischen 30 bis 44 
Jahre zu verzeichnen, also in der Altersgruppe, die sich in einer Familiengründungsphase 
befindet, so die aktuellen Ergebnisse (Januar 2017) des Stadtentwicklungsexperten Prof. Dr. 
Thomas Hauff. Und das, obwohl Münster gleichzeitig sowohl bei der jüngeren als auch älte- 
ren Bevölkerung einen eindeutigen Wanderungsgewinn verzeichnet. Inzwischen ist aber ent- 
sprechender Wohnraum für Menschen, zu denen auch jungen Familien gehören, Mangelwa- 
re geworden. Dies hat zur Folge, dass dadurch viele gezwungen sind, Münster zu verlassen, 
weil sie hier keinen bezahlbaren Wohnraum finden, auch wenn sie nach wie vor in Münster 
arbeiten und dadurch täglich in die Stadt pendeln müssen. Vor dem Hintergrund dieser Be-

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU  
Ratsfraktion Münster  Ratsfraktion Münster 
 
 
 
2 
 
völkerungsentwicklung ist es unerlässlich, auch gerade junge bauwillige Familien in Münster 
zu halten. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der wachsenden Stadt werden. 
Dieses Problem haben viele Kommunen in Deutschland. Daher vergeben mittlerweile viele 
Städte eine kommunale Förderung für die eigenen vier Wände. Sie werden beim Hausbau 
mit Vergünstigungen, Zuschüssen oder Darlehen unterstützt. Über 730 Städte und Gemein- 
den haben ein Förderprogramm speziell für diese Zielgruppe aufgelegt:  
 
• Beispielsweise hat die Stadt Hamburg für (Ehe-)Paa re sowie Lebensgemeinschaften, 
die beabsichtigen im gemeinsamen Haushalt in naher Zukunft eine eigene Familie zu 
gründen, eine spezielle Förderung entwickelt: das FamilienStartDarlehen. Das Darle- 
hen ist für den Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Fa- 
milien gedacht. Selbst mit wenig Eigenkapital ermöglicht die Stadt Hamburg Familien 
so den Bau des eigenen Hauses. Einkommensgrenzen spielen bei dieser Art der 
Familienförderung, im Gegensatz zur Basisförderung, zunächst keine Rolle.  
• Die Stadt Düsseldorf fördert Neubau und Ersterwerb  mit 35.000 Euro + 10.000 Euro 
pro Kind für Familien, deren Einkommensgrenze um maximal 60 Prozent über der 
Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau liegt. Die Stadt Stuttgart bietet 
Zuschüsse für Baukosten und Zinsen. Es gelten zwar Einkommensgrenzen, die je- 
doch großzügiger gestaltet sind als bei der Landesbank. So kann eine 4-köpfige Fa- 
milie auch noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 83.000 Euro auf städtische 
Zuschüsse hoffen.  
• Die Stadt Freiburg bietet einen auf 5 Jahre befris teten Zuschuss zu den Zinskosten 
oder einen einmaligen Zuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals.  
• Die Stadt Heilbronn fördert junge Ehepaare ohne Ki nder und Familien mit mindestens 
einem Kind, wenn sie von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwerben, darauf bau- 
en und das Objekt mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Die Einkommensgren- 
zen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm der Landesbank. 
Auch für den Kauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können Zuschüsse be- 
antragt werden. 
 
Das zeigt, dass viele Kommunen inzwischen auch entsprechende Förderinstrumente für die- 
se Bevölkerungsgruppe entwickelt haben. Für Münster gilt es die bestehenden Förderin- 
strumente zielgruppenscharf weiter zu entwickeln. Ziel einer sinnvollen Wohnraumförderpoli- 
tik muss es sein, neben dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und genossenschaftli- 
chen Wohnens auch Eigentum für Familien mit einem Durchschnittseinkommen zu fördern, 
um so verstärkt junge Familien im gesamten Stadtgebiet zu halten. Vor allem Familien mit 
Kindern wünschen sich eigene vier Wände. 
 
Für Münster sehen wir ein Verbesserungspotenzial darin, die Familienförderung für den Ei- 
genhausbau insbesondere für junge Familien insbesondere aufgrund des hohen Preisni- 
veaus noch deutlicher auszubilden und hierfür die bestehenden Förderungsmodelle weiter 
zu entwickeln. Ziele dieser Förderung sind neben der Schaffung von preiswertem Wohnraum 
die Erhaltung der sozialen Balance und die Stärkung der gesellschaftlichen Vielfalt in den 
Quartieren der Stadt. Dafür soll ein Konzept entwickelt werden, wie dieses umsetzbar ist.  
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Rat
TOP 47.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0040/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
14.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37