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2015/0575

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 17.12.2015

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340 Zeichen

Punkt 30: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0575) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Fraktion Die Linke. und 1 Stimme aus der FDP-Fraktion 
Stimmenthaltung: Fraktion PIRATEN, 1 Stimme aus der FDP-Fraktion und 
 1 Stimme aus der Frakti0n UFFBASSE

2015/0575

8120 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0575 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - 
(Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 17.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Zum offen gelegten Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –- 
gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis 
genommen. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar.  
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zum Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung 
(Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur Kenntnis genommen. Sie stellen eine 
vorläufige Abwägungstabelle dar.

- 2 - 
3. Dem geänderten Vorhaben - und Erschließungsplan (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – wird zugestimmt. 
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald – der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4) 
und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur 
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird 
zugestimmt. 
5. Der vorliegende Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald – für das Gebiet innerhalb der Waldkolonie südlich der Käthe-
Kollwitz-Schule, Gemarkung Darmstadt, Flur 38, Flurstücks Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256, 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1 – Waldkolonie Nordwest –, ist mit dem 
Vorhaben- und Erschließungsplan, der zugehörigen Begründung  und den im Plan enthaltenen 
Satzungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeit igen 
Beteiligung zum W 57  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 
frühzeitigen Beteiligung zum W 57 (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 5 7 
Anlage 4: Begründ ung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57  
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0575 vom 17.12.2015:  
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 wird die planungsrechtliche 
Voraussetzung für eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der südlichen 
Michaelisstraße/Am Westwald geschaffen. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.07.2014 dem Antrag der 
Traumhaus Wohnungsbaugesellschaft mbH entsprochen und die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter 
Echo am 07.08.2014 öffentlich bekannt gemacht. 
Mit Beschluss vom 17.09.2014 (V.-Nr. 2014/0332) stimmte der Magistrat dem Vorentwurf 
und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –- sowie der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 in Form einer öffentlichen Auslegung der 
Planungsunterlagen erfolgte vom 22.09.2014 bis einschließlich 22.10.2014. Die frühzeitige 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich. 
Die eingegangenen Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung machten Änderungen des 
Vorhaben- und Erschließungsplans erforderlich. Es fand eine Begutachtung des bewaldeten 
Gebiets im Geltungsbereich statt. Ergebnis der Baumbegutachtung war, dass der Wald in 
diesem Bereich forsttechnisch in einem sehr schlechten Zustand ist. Beinahe alle Bäume sind 
von Pilzen befallen oder weisen sonstige irreparable Schäden auf. 
Es wurden erhaltenswerte Bäume eingemessen und im städtebaulichen Konzept 
berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Bebauung aufgelockert und zum Waldrand deutlich 
reduziert. Statt drei Häuserzeilen mit jeweils 6 Reihenhäusern sind nun vier Doppelhaus-
Einheiten und eine Reihenhauszeile mit 3 Reihenhäusern am westlichen Rand des 
Plangebiets festgesetzt. Zwischen den Häusergruppen sind Garagen vorgesehen, die soweit 
es die Funktion und Wartung nicht einschränkt, weitestgehend zu begrünen sind, um den 
grünen Charakter des Quartiers zu fördern. Zwischen den Garagen befinden sich Freiräume, 
die den Blick und die Durchlässigkeit zum Wald freihalten. Durch mehrere 
Fußwegeverbindungen bleiben zudem die bestehenden Wegeverbindungen erhalten.  
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 - Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald -, auf Grundlage des geänderten Vorhaben- und 
Erschließungsplans, liegt nun vor.  
 
 
Zu 1.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum 
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 zusammengefasst und 
entsprechend geprüft. 
 
 
Zu 2.: 
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
W 57 wurden in Anlage 2 zusammengefasst und entsprechend geprüft. 
 
Es handelt sich bei Anlage 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses 
gemeinsam mit den zur Offenlage eingegangenen Stellungnahmen endgültig entschieden.

- 4 - 
 
Zu 3.: 
Der vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) wurde aufgrund der zur 
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen geändert (s. o.). 
 
 
Zu 4. und 5.: 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am 
Westwald – (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung 
mit Umweltbericht (Anlage 4) liegen vor. 
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanentwurfs W 57 mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der zugehörigen 
Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im  Darmstädter Echo. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 57 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt,  17.12.2015 
61.2 ha  Nst. 2112

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5542 Zeichen

1
        
 
 
 
 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogener 
Bebauungsplan W 57  
- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald - 
 
Dezember 2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorhabenbeschreibung 
Planunterlagen 
 
 
Anlage 3

2
Vorhabenbeschreibung 
 
Bauvorhaben:  Errichtung von 40 Doppel- und Reihenhäuser und einer 
Heiztechnikzentrale 
 
Baugrundstück:  Michaelisstraße 12, 64293 Darmstadt 
 
Vorhabenträger:  Traumhaus 
 Dirk van Hoek GmbH 
 Borsigstr. 20a 
 65205 Wiesbaden  
 
Planungsbüro: planquadrat 
 Elfers Geskes Krämer PartG 
 Architekten und Stadtplaner 
 BDA / DASL / dwb 
 Platz der Deutschen Einheit 21 
 64293 Darmstadt 
   
 
Grundlagen 
Das Plangebiet liegt im Westen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtbereich „Hauptbahnhof / 
Siedlung Tann“. Die nördlich des Dornheimer Wegs gelegene Bebauung wird zudem als 
„Waldkolonie“ bezeichnet. 
Der gesamte Stadtbereich wurde zusammen mit dem Hauptbahnhof um das Jahr 1912 erschlossen. 
Es entstanden neben Ausbesserungswerkstätten, dem Wasserturm und den Brücken an der 
Rheinstraße und Dornheimer Weg auch die westlich des Geltungsbereichs gelegene 
„Mettegangsiedlung“ und später die Waldkolonie sowie zwei Arbeitersiedlungen, die beide 
architektonisch typisch für ihre jeweilige Entstehungszeit sind. 
In den folgenden 100 Jahren entstanden neben der östlich des Plangebiets gelegenen Starkenburg-
Kaserne, und dem direkt nördlich angrenzenden, ehemaligen Betriebs- und Wartungsgelände der 
Deutschen Bahn, vor allem weitere Wohngebäude in der Waldkolonie. Insbesondere die direkte 
Umgebung des Geltungsbereichs ist durch Geschosswohnungsbau aus verschiedenen baulichen 
Zeiträumen geprägt. Das Baugrundstück liegt im rückwärtigen Bereich eines Geschosswohnungsbau-
Ensembles aus den 1990er Jahren und grenzt direkt an den Rand des Westwaldes an.  
Im Jahr 2014 wurde zudem mit der Umwandlung des nördlich angrenzenden ehemaligen 
Bahngrundstücks zu einem Wohnquartier begonnen. 
 
Erschließung 
Die Erschließung des Plangebiets wird über das östlich gelegene Grundstück „Michaelisstraße 10-12“ 
an die Michaelisstraße hergestellt. Die Erschließung wird durch eine Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für 
die Allgemeinheit auf dem Grundstück gesichert. Im Anschluss an das Grundstück erfolgt eine neue 
Erschließung der 40 Doppel- und Reihenhäuser, die in Form einer gespiegelten „7“ auf dem 
Grundstück verläuft. Die Erschließung endet in einem kleinen Wendehammer im Südwesten des 
Grundstücks. Die Straße wird von Bäumen gesäumt, die die Stellplätze der Anwohner begleiten und 
gliedern. Durch mehrere Fußwegeverbindungen bleiben die bestehenden Wegeverbindungen erhalten 
und sichern den umliegenden Anwohnern den Zugang zum angrenzenden Westwald.

3
Städtebauliches Konzept 
Für das Grundstück am Rande des Westwalds wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, 
welches eine aufgelockerte Wohnbebauung mit einer Doppel- und Reihenhausstruktur vorsieht. 
Insgesamt sollen im Plangebiet 40 neue Wohneinheiten für den Bedarf von jungen Familien 
entstehen.  
Entlang der Straße gruppieren sich die zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäuser mit ihren 
Satteldächern und den dazugehörigen Gärten. Dabei sind vier Reihenhauszeilen im östlichen 
Grundstücksteil und vier Doppelhaus-Einheiten sowie eine Reihenhauszeile mit 3 Reihenhäusern am 
westlichen Rand - Entlang des Walds - geplant. Zwischen den Häusergruppen sind begrünte Garagen 
vorgesehen, um den grünen Charakter des Quartiers zu fördern. Zwischen den Garagen sind 
Freiräume, die den Blick und die Durchlässigkeit zum Wald freihalten. Darüber hinaus wird es im 
Plangebiet eine zentrale Grünfläche geben, die zur Erholung und auch zum Spielen genutzt werden 
kann. 
Für Fahrräder und zur Einhausung der benötigten Mülltonnen finden sich zu jeder Hausgruppe eigene, 
attraktiv gestaltete Abstellbox.  
 
Bebauung / Häuser 
Unsere für die junge Familie konzipierten Häuser bieten mit den Außenmaßen von 5,0 m auf 12,17 m 
eine reine Wohnfläche von 141 m². Sie haben im Erdgeschoß einen großzügigen Wohn-/Essbereich, 
eine geräumige Küche, eine Speisekammer sowie ein Gäste-WC. In den Obergeschossen bieten vier 
nahezu gleich große Zimmer und ein gut ausgestattetes Bad viel Platz für die ganze Familie. Drei 
geräumige Abstellräume nebst Spitzboden (kommt mit ca. 21 m² Grundfläche noch zu der Wohnfläche 
von 141 m² hinzu) bieten ausreichend Abstell- und Lagermöglichkeiten. Auf teuren Kellerraum 
verzichten wir ganz bewusst, um die Kosten niedrig zu halten. Durch eine Gartenhütte lässt sich 
zusätzlich preiswerter Stauraum für Gartenmöbel, Fahrräder und Geräte schaffen.  
In Verbindung mit unserer erprobten und umweltfreundlichen Heizungs- und Energieversorgung als 
Nahwärmeversorgung erreichen wir den KfW-Standard „Effizienzhaus 55“ für alle Häuser und 
erschließen unseren Kunden zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.  
 
Energieversorgung 
Die Energieversorgung (Heizung, Warmwasser) der Häuser wird über eine eigene Heizzentrale (HTZ) 
im Norden des Gebiets hergestellt, die Energiegewinnung erfolgt dabei über Holz-Pellets.

BV Darmstadt Michaelisstraße
Schaubild
ohne Maßstab
BV Darmstadt Michaelisstraße
Schaubild
ohne Maßstab

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰HAnsichten Haus 23-24RKQH0D‰VWDE

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰HGrundrisse Haus 23-24RKQH0D‰VWDE

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰HSchaubild',1$BRKQH0D‰VWDE

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰HAnsichten und Schnitt Doppelhaus',1$BRKQH0D‰VWDE

%9'DUPVWDGW0LFKDHOLVVWUD‰HGrundrisse Doppelhaus',1$BRKQH0D‰VWDE

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256 Zeichen

Punkt 16: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0575) 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

44346 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1-3, 64283 
Darmstadt 
  
 
 
 
 
 
 
 
1.1. 
1.1.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.1.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.10.2014: 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt 
nehme wird wie folgt Stellung genommen: 
Folgende Auflage und Hinweise sind aufzunehmen. 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirt-
schaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind 
großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künf-
tigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorga-
ben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“, 
mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staats-
anzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten (Bitte 
als Hinweis in die textlichen Festsetzungen übernehmen). 
 
 
 
 
 
 
 
Die Wasserversorgung für das Baugebiet muss sichergestellt sein. Für 
das geplante Baugebiet ist der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Be-
triebs-, Löschwasser) zu ermitteln. Zu ermitteln ist die benötigte Jah-
resmenge und der Tagesspitzenbedarf. Bei der Bedarfsermittlung ist 
bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achten. 
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der gesamte Wasserbedarf des 
Baugebiets durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden 
kann. Es ist darzustellen, ob im Rahmen der bestehenden Wasser-
rechte und der Fördermengen der letzten 5 Jahre die Trinkwasserver-
sorgung sichergestellt ist. Außerdem ist zu prüfen, wie der Anschluss 
des Baugebiets erfolgt (technische Voraussetzungen). 
  
 
 
 
 
 
 
 
Zu 1.1.1: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Die Hinweise zum Grundwasserschutz und zur Wasserversorgung sind 
Gegenstand der nachfolgenden Erschließungs- und Entwässerungsplanung 
und werden an die Erschließungs- und Entwässerungsplanung weitergege-
ben. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Der Hinweise zum Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried 
(1.1.1) wurde in den Bebauungsplan unter Hinweise aufgenommen. 
 
 
Zu 1.1.2 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Die Wasserversorgung ist über die Lage im Siedlungskörper und über die 
bestehende Leitungstrasse in der Michaelisstraße gesichert.  
Die Hinweise zum Grundwasserschutz und zur Wasserversorgung sind 
Gegenstand der nachfolgenden Erschließungs- und Entwässerungsplanung 
und werden an die Erschließungs- und Entwässerungsplanung weitergege-
ben. 
Anlage 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
1.1.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.1.4 
 
 
 
 
 
 
1.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine qualitative Beeinträchtigung de s Grundwassers durch die Versi-
ckerung von Niederschlagswasser is t auszuschließen. Zu beachten 
sind das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anla-
gen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt 
DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwas-
ser“. 
 
 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umwelt-
merkmal Grundwasser angemessen einzugehen. Die quantitativen und 
qualitativen Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser sind zu 
betrachten. Dies ist in Teil B Umweltbericht ausreichend erfolgt. 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
Gemäß den Festsetzungen zum Bebauungsplan (2.1) soll das anfal-
lende Niederschlagswasser vor Ort tlw. versickert werden. 
Nachweise, inwieweit eine Versickerung fachlich realisierbar ist (GW-
flurabstände, Bodengutachten, Voruntersuchung nach ATV-
Arbeitsblatt M 153…) sind hier nicht geführt. 
Die Versickerung ist erlaubnispflichtig. 
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von wasserrechtlichen 
Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und –
einleitungen sowie das Merkblatt für wasserrechtliche Zulassungsver-
fahren in Hessen sind zu beachten. 
 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 1.1.3 und 1.1.4 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Das Grundwasser wird gemäß § 5 WHG durch die im Rahmen der Bauleit-
planung geplanten Maßnahmen qualitativ  und quantitativ nicht beeinträch-
tigt. Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet gemäß 
§ 77 WHG und ebenfalls nicht in einem Wasserschutzgebiet gemäß § 51 
WHG.  
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
keine 
 
 
 
Zu 1.2: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: Anhand der Versuchser-
gebnisse ist festzuhalten, dass in den anstehenden überwiegend eng ge-
stuften und dicht gelagerten Sanden (…) eine Versickerung nach ATV-A 
138 nur eingeschränkt möglich ist. Darüber hinaus ist eine Versickerung in 
den bestehenden Versickerungskanal angedacht. Ein Hinweis über die 
Erlaubnispflicht ist im Bebauungsplan aufgenommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan unter Hinweise aufgenommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.3 
1.3.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bodenschutz 
1. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) 
Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis in die textlichen Festset-
zungen zum Bebauungsplan aufzunehmen: 
• Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden er-
fordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Er-
geben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht 
einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese 
umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidi-
um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darm-
stadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodens chutz, mitzuteilen. Darüber 
hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.3 
Bundes-Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bo-
denfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nach-
teile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die 
Allgemeinheit herbeizuführen. 
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt randlich im Bereich einer von 
der Starkenburg-Kaserne nach Südwesten abströmenden Schadstoff-
fahne mit den Schadstoffen LHKW (leichtflüchtige halogenierte Koh-
lenwasserstoffen). Die Bundesrepubl ik Deutschland als Eigentümer 
der Kaserne saniert seit einigen Jahren diesen Schaden hydraulisch.  
Eingriffe in das hydraulische Ge füge, wie z. B. Grundwasserentnah-
men oder die Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen der 
vorherigen Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbehörde, dem 
Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt 
Darmstadt, Dezernat 41.5. Bei Eingri ffen ist der Nachweis zu führen, 
dass die jeweiligen Maßnahmen nicht dazu führen, dass die Sanierung 
beeinträchtigt wird, oder unmöglich gemacht wird. 
 
 
 
 
 
Zu 1.3.1: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Die Hinweise zu Bodenschutz (1.3.1) wurden in den Bebauungsplan aufge-
nommen.  
Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten-Informationssystem 
Hessen (Schreiben des RP Darmstadt vom 31.03.14); demnach besteht im 
Bereich der neu geplanten Bebauung kein Altlastenverdacht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 1.3.2: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Zustim-
mungshinweis mit der zuständigen Behörde ist in der Begründung in unter 
„Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser“ aufgeführt. Es ist keine Grundwasserentnahme im 
Geltungsbereich vorgesehen. Die seitens der Satzung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt geforderte Versickerung von Niederschlagswasser wird im 
Zuge der Baugenehmigung geprüft und abgefragt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.3.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz 
Durch die beabsichtigte Ausweisung des Plangebietes als allgemeines 
Wohngebiet wird eine bisherige Freifläche für eine bauliche Nutzung 
freigegeben. Mit der damit geplanten Versiegelung werden die natürli-
chen Funktionen des Bodens erheblich beeinträchtigt. Für den neuen 
Bebauungsplan W 57 wird ein zusätzlicher Bedarf an Fläche von 
9.050 m² benötigt. Die geplante Versiegelung beträgt im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes, incl. der Fläche für Versorgungsanlagen, 
insgesamt maximal 6.355 m². 
Der Bebauungsplanentwurf enthält z.T. keine ausreichende Betrach-
tung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes. Im Folgenden 
wird auf Unvollständigkeiten der bisherigen Betrachtung hingewiesen: 
a. Bodenziele 
Die Betrachtung des Schutzguts B oden sollte auch immer die beste-
henden Bodenfunktionen separat betrachten und beschreiben. Der 
Boden erfüllt im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes  
1.) die natürliche Funktion als 
a. Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tie-
re, Pflanzen und Bodenorganismen, 
b. Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit sei-
nen Wasser-und Nährstoffkreisläufen, 
c. Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche 
Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stof-
fumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum 
Schutz des Grundwassers, 
2.) Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 
3.) Nutzungsfunktionen als 
a. Rohstofflagerstätte, 
b. Fläche für Siedlung und Erholung, 
c. Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, 
 
Zu 1.3.3: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Aufgrund der erfolgten Bebauungsplanänderung nach der frühzeitigen Be-
teiligung wurde die genannte Flächengröße im Umweltbericht entsprechend 
angepasst. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Der Umweltbericht wurde entsprechend angepasst. 
 
 
Zu 1.3.3.1: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.2 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.3 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.4 
 
 
 
 
d. Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche 
Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (§ 2 (2) 
BBodSchG). 
Darüber hinaus können die folgenden Quellen eine Orientierung für die 
Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes geben: 
• Ziele können sich aus übergeordneten Plänen ergeben (z. B. 
Raumordnung), 
• Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, 
• Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden als Be-
standteil des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG 
 
 
b. Bestandsaufnahme Boden und Bodenfunktionen 
Die Betrachtung der Bestandsaufnahme Boden und Bodenfunktionen 
wurde, trotz fehlender Informationen im sogenannten Bodenviewers 
(http://bodenviewer.hessen.de/viewer.htm) ausreichend erörtert. 
 
 
c. Vorbelastungen Boden  
Die Betrachtung der Altlasten bzw. der Vorbelastungen des Bodens 
wurden ausreichend erörtert. 
 
 
 
d. Zusammenfassende Bewertung Boden 
Es wurden keine hinreichenden Schlussfolgerungen aus der Be-
standsaufnahme der Böden und deren Vorbelastung für das Schutzgut 
Boden beschrieben . Es hätte zusätzlich eine Abschätzung über den 
Anteil der durch den Menschen überprägten Böden und der unberühr-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 1.3.3.2: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 1.3.3.3: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 1.3.3.4: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.6 
 
 
 
ten Waldböden an der Gesamtfläche erfolgen können. Hieraus hätte 
dann eine zusammenfassende Bewertung aller Böden im Bereich des 
Bebauungsplans erfolgen können. 
 
 
 
e. Boden und Erheblichkeit des Eingriffes 
Zur Bodenerheblichkeit wurden bereits Aussagen getroffen, jedoch 
bedarf es im Umweltbericht weiterer Ergänzungen: 
- Die Erheblichkeit sollte aus der betroffenen Flächengröße, der 
Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsgrad 
und der zu erwartenden Funktionsminderung abgeleitet wer-
den. 
- Bei einer Versiegelung ist aufgrund des Totalverlusts der Bo-
denfunktionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von einer 
Erheblichkeit auszugehen. 
- Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung von Maßnahmen 
zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
f. Auswirkungsprognose Boden bei Nichtdurchführung 
der Planung 
Entspricht i. d. R. dem Ist-Zust and, ggf. unter Berücksichtigung dann 
greifender Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen). 
Aufgrund der Tatsache, dass ein rechtkräftiger Bebauungsplan für das 
Plangebiet vorliegt, sind die Ausführungen im Umweltbericht ausreichend. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
 
Zu 1.3.3.5: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Eingriffsrelevant gemäß § 14 BNatSchG sind lediglich Beeinträchtigungen, 
die zusätzlich zu den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plan "W 10.1" 
auftreten. Sofern erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen abzuleiten 
wären, sind diese als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. 
Da die Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen bereits im Rahmen der 
Aufstellung des Bebauungsplans W 10.1 genehmigt wurde, werden durch 
die Festsetzungen des Bebauungsplanes W 57 "Südliche Michaelisstraße / 
Am Westwald" keine Eingriffe gemäß § 14 BNatSchG bewirkt. Eine gering-
fügig höhere Versiegelungsrate kann aber nicht ganz ausgeschlossen wer-
den. Da – wie bereits erwähnt – es sich jedoch nur um eine geringfügige 
Mehrversiegelung handeln kann, wird diese nicht als erhebliche Beeinträch-
tigung gewertet. Ausgleichsmaßnahmen sind insofern nicht notwendig. Es 
wurden jedoch verschiedene Festse tzungen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft getroffen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 1.3.3.6: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
1.3.3.7 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
g. Auswirkungsprognose Boden bei Durchführung der 
Planung 
Die Auswirkungen bei Durchführung der geplanten Maßnahmen wur-
den im Umweltbericht betrachtet. Die daraus resultierende Eingriffsbe-
wertung ist schlüssig.  
 
 
h. Vermeidung und Verminderung 
Zur Vermeidung bzw. Verminderung von Boden verschlechterungen 
können bereits bei der Planung folgende Maßnahmen ergriffen wer-
den: 
- Die Reduzierung des Flächenverbrauchs. 
- Die Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden mit ge-
ringerem Funktionserfüllungsgrad. 
- Die Anpassung der Erschließung und der Baufenster (z.B. Ge-
bäudestellung) an den Geländeverlauf zur Vermeidung größe-
rer Erdmassenbewegungen. 
- Reduzierung des Versiegelungsgrads durch Vorgaben zur 
Verwendung versickerungsfähiger Beläge. 
- Vorgaben zu Begrünungen nich t überbauter Erschließungs- 
bzw. Grundstücksflächen. 
- Dachbegrünungen. 
Bei der eigentlichen Baumaßnahme können die folgenden Regelungen 
zu bauzeitlichen Minderungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies 
kann auch über städtebauliche Verträge festgesetzt werden: 
- Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (z.B. 
Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB). 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 1.3.3.7: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 1.3.3.8: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Aufgrund der erfolgten Bebauungsplanänderung nach der frühzeitigen Be-
teiligung wurde der Umweltbericht entsprechend angepasst. 
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wurden weitestgehend möglich 
im Umweltbericht berücksichtigt.  
Eine Reduzierung des Flächenverbrau chs wurde hinsichtlich Begrenzung 
von Terrassenflächen und Nebenanlagen Rechnung getragen. Darüber 
hinaus wurde die Verkehrsfläche auf ein Mindestmaß reduziert und eine 
Grünfläche festgesetzt. Da die geplanten Gebäude keine Kellerräume auf-
weisen ist nicht von größeren Erdmassenbewegungen auszugehen. Alle 
nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind zu begrünen, ebenso die 
Dächer von Garagen und Carports. Eine Reduzierung des Versiegelungs-
grad durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge und Dachbegrünung 
soll durch die erfolgten Festsetzungen im Bebauungsplan bewirkt werden. 
Die Hinweise werden an die Erschließungs- und Entwässerungsplanung 
weitergegeben.  
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Der Bebauungsplan und der Umweltbericht wurden entsprechend ange-
passt. Regelungen zu bauzeitlichen Minderungsmaßnahmen wurden im

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- Die sachgerechte Zwischenla gerung und der Wiedereinbau 
des Oberbodens (DIN 18915, DIN 19731). 
- Der fachgerechte Umgang mit Bodenaushub und die Verwer-
tung des Bodenaushubs. 
- Art und Qualität der Verfüllmaterialien. 
- Die Verwendung von Baggermatten bzw. breitkettigen Fahr-
zeugen bei verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit 
einem hohen Funktionserfüllungsgrad. 
- Die Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindliche 
Böden vor dem Befahren zu schützen. 
- Berücksichtigung der Witterung beim Befahren der Böden. 
- Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach Bauende 
und vor Auftrag des Oberbodens. 
- Die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen im Bereich bereits 
verdichteter bzw. versiegelter Böden. 
- Die Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung. 
Zu den zuvor genannten Maßnahmen wurden im Umweltbericht bereits 
Aussagen getroffen. Diese zuvor genannten Maßnahmen sind jedoch 
nur teilweise behandelt worden. 
 
i. Bodenausgleichsmaßnahmen 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Pla-
nung ausgehen, sollten jedoch durch geeignete Kompensationsmaß-
nahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die 
Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, der Erfüllungsgrad 
der betroffenen Bodenfunktionen erhöht werden. Dies wurde im Um-
weltbericht nicht betrachtet. 
Ggf. können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Bo-
den Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. 
Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen zu verbessern 
Bebauungsplan und im Durchführungsvertrag aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 1.3.3.9: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Eingriffsrelevant gemäß § 14 BNatSchG sind lediglich Beeinträchtigungen, 
die zusätzlich zu den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plan "W 10.1" 
auftreten. Sofern erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen abzuleiten 
wären, sind diese als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. 
Da die Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen bereits im Rahmen der 
Aufstellung des Bebauungsplans W 10.1 genehmigt wurde, werden durch

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.10 
 
 
 
 
 
 
 
und aufzuwerten. 
Beispiele: 
- Entsiegelung, 
- Rekultivierung von Abbaust äten, Altablagerungen usw., 
- Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, 
- Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn diese 
keine bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, 
- Oberbodenauftrag, 
- Bodenlockerung, 
- Nutzungsextensivierung, 
- Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Stand-
orten, 
- Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterbinden der 
entsprechenden Wirkungspfade, 
- erosionsmindernde Maßnahmen, 
Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsverordnung oder 
die Beschränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompensation 
ist nicht ausreichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher er-
mittelten erheblichen Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden 
mit einem bestehenden hohen bzw. sehr hohen Funktionserfüllungs-
grad sind als Kompensationsstandorte ungeeignet. 
Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind zu beachten. 
Stellen Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutzgüter 
einen zusätzlichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? Kompensati-
onsmaßnahmen können auch im Geltungsbereich anderer Bebau-
ungspläne liegen. 
j. Planungsalternativen Boden 
Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen, inwieweit die 
beabsichtigte zusätzliche Inanspruchn ahme der bisher nicht baulich 
genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nach-
verdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden 
oder vermindert werden kann (Pla nungsalternativen). Im Umweltbe-
richt wird auf alternative Planungen im Hinblick auf bodenschutzrechtli-
che Belange nicht eingegangen. 
die Festsetzungen des Bebauungsplanes W 57 "Südliche Michaelisstraße / 
Am Westwald" keine Eingriffe gemäß § 14 BNatSchG bewirkt. Eine gering-
fügige höhere Versiegelungsrate kann zwar nicht ganz ausgeschlossen 
werden. Da – wie bereits erwähnt – es sich jedoch nur um eine geringfügige 
Mehrversiegelung handeln kann, wird diese nicht als erhebliche Beeinträch-
tigung gewertet. Ausgleichsmaßnahmen sind insofern nicht notwendig 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 1.3.3.10: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Der Umweltbericht geht in Kapitel 9 auf alternative Planungen im Hinblick 
auf bodenschutzrechtliche Belange ein.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
1.3.3.11 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.12 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
k. Monitoring 
Die im vorliegenden Umweltbericht gemachten Aussagen sind plausi-
bel. 
 
 
 
 
 
 
l. Allgemeine Zusammenfassung Boden 
Im Umweltbericht wurde eine allgemeinverständliche Zusammenfas-
sung beschrieben. 
Das Schutzgut Boden wurde nicht ausreichend betrachtet. Die vorge-
nannten Bausteine sollten zusammengefasst und abschließend bewer-
tet werden. 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Immissions-
schutz werden keine Bedenken und Anmerkungen gegen den Bebau-
ungsplanentwurf vorgebracht. 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die 
Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
• Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: 
o Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennut-
zungsplan 2010 
o Rohstoffsicherungskarte des HLUG 
• Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
o Vorliegende und genehmigte Betriebspläne 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
 
Zu 1.3.3.11: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
 
Zu 1.3.3.12: 
Abwägungsvorschlag: 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Aufgrund der Tatsache, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das 
Plangebiet vorliegt, sind die Ausführungen im Umweltbericht ausreichend. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
keine

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Hinsichtlich des Altbergbaus: 
o Bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende 
Risse 
o In der Datenbank vorliegende Informationen 
o Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg 
über früheren Bergbau 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten frühe-
rer Bergbaubetriebe und in hiesig en Kartenschränken aufbewahrten 
Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des 
Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. 
Anhand der oben beschriebenen Datengrundlage wird wie folgt Stel-
lung genommen: 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsiche-
rungsflächen betroffen. 
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter 
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer 
Umgebung. Das G ebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung 
von Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch 
keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten be-
kannt. 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im 
Plangebiet ist bisher kein Bergbau umgegangen.  
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte 
entgegen. 
Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen. 
Aktuelle Betriebe, die unter Bergaufsicht stehen, befinden sich nicht in 
unmittelbarer Umgebung zum Planungsgebiet. Derzeit bestehen noch 
eine Erlaubnis zur Aufsuchung v on Kohlenwasserstoffen und eine 
Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme und Sole. Der Bergaufsicht 
sind derzeit jedoch keine Aufsuchungsvorhaben im Plangebiet be-
kannt. Belange der Bergaufsicht sind durch das Vorhaben somit nicht

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
1.3.3.13 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
betroffen. Dem Vorhaben der Stadt Darmstadt stehen aus der Sicht 
der Bergbehörde daher keine Sachverhalte mit rechtlicher Verbindlich-
keit und abwägungsfähige Sachverhalte entgegen. 
 
Der Kampfmittelräumdienst führt aus, dass die Auswertung der beim 
Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass 
sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bomben-
abwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf sol-
chen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.  
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bo-
deneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Me-
tern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen 
notwendig.  
Bei allen anderen Flächen ist ei ne systematische Überprüfung (Son-
dieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn 
der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maß-
nahmen stattfinden. Hierbei soll grund sätzlich eine EDV-gestützte Da-
tenaufnahme erfolgen.  
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, 
Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus 
Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor boden-
eingreifenden Bauarbeiten erforderlich.  
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in 
der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene 
vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung 
begleitet werden.  
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass 
die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der 
Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan 
beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei-
terhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst 
 
 
 
 
Zu 1.3.3.13: 
Abwägungsvorschlag: 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Der Hinweis zum Vorhandensein von Kampfmitteln wurde in den Bebau-
ungsplan unter Hinweise  und in die Begründung aufgenommen.  
Des Weiteren wird der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflich-
tet, vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Sondierung auf Kampfmittel 
durchzuführen. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu-
mung Hessen“ sind zu beachten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es 
wird darum gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die 
Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen.  
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden.  
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lage-
plans und der KMIS-R-Datei gebeten.  
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden In-
ternetseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden:  
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)  
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi-
schenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessen-
ten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer / Ei-
gentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten 
sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben 
und zu bezahlen.  
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung wer-
den die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt.  
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD -6b 06/05- Da 1233-2014 anzu-
geben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.  
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, 
wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für 
unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine 
positive Rechnungsprüfung zum Zwec ke der Kostenerstattung durch 
den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampf-
mittelräumung.  
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP , Dez. III 31.2, zur Kenntnisnah-
me zuzusenden.  
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung 
der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3.3.14 
 
Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.  
Es wird darum gebeten gebeten, diese Stellungnahme in allen 
Schritten des Bauleitverfahrens zu verwenden, sofern sich keine 
wesentlichen Flächenänderungen ergeben.  
Ich weise darauf hin, dass diese Stellungnahme die fachlichen Anre-
gungen der RP-Dezernate, deren Aufgabengebiet durch die Planung 
berührt wird, beinhaltet.  
 
Eine planungsrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Soweit diese ge-
mäß § 6 bzw. § 10 BauGB erforderlich ist, kann sie erst nach Vorliegen 
des gesamten Abwägungsmaterials im Rahmen des Genehmigungs-
verfahrens durchgeführt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 1.3.3.14: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan wird aus den Zielen des Flächennutzungsplans entwi-
ckelt. Es ist somit keine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
2 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.10.2014: 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG 
wie folgt aufzunehmen: 
 
"Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies 
der hessenArchäologie oder der Unte ren Denkmalschutzbehörde un-
verzüglich anzuzeigen." 
 
  
 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Der Hinweis wurde in Begründung und in den Bebauungsplan unter Hin-
weise aufgenommen. 
3 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.09.2014: 
 
Beeinflussungen von Richtfunkstreck en durch neue Bauwerke unter 
einer Bauhöhe von ca. 20 m sind allgemein nicht sehr wahrscheinlich. 
  
 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Den Planungsunterlagen kann nicht entnommen werden, dass diese 
Höhe überschritten werden soll. 
  
Falls sich die Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet 
zu berücksichtigenden Leitungssystem e bezieht, ergeht der Hinweis, 
dass die Bundesnetzagentur selbst über keine eigenen Leitungsnetze 
verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vorhandenen Kabeltras-
sen Auskunft erteilen, da das Führen entsprechender Datenbestände 
nicht zu ihren behördlichen Aufgaben gehört. Angaben über Kabelsys-
teme im Planbereich (z.B. Kabellinien für die Kommunikation, Energie-
leitungen u.ä.) können daher nur direkt bei den jeweiligen Betreibern 
oder den Planungs- bzw. Baubehörden vor Ort eingeholt werden. 
 
 
Begründung: 
Alle Gebäude im Geltungsbereich bleiben mit einer maximalen Traufhöhe 
von 6,5 m und einer Dachneigung von ca. 35 Grad deutlich unter den an-
gemerkten 20 m Gebäudehöhe, bei denen eine Beeinflussung von Richt-
funkstrecken vorliegen kann. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Keine 
4 e-netz Südhessen GmbH  Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 
Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.10.2014: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel von e-
netz Südhessen bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung von Wege-
parzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers 
bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig 
mit e-netz Südhessen abzusprechen. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpfl anzungsmaßnahmen im Bereich der 
Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 
18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand 
von 2,5 m zu den Versorgungsleitu ngen des e-netz Südhessen auf-
weisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der 
Bäume dementsprechend zu versch ieben. Pflanzmaßnahmen im Nah-
bereich der e-Netz-eigenen sind deshalb vorher abzustimmen. Es wird 
beantragt, Leitungs- bzw. Baumschu tzmaßnahmen in den planungs-
rechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. 
 
Die Gasversorgung des Planungsbereichs ist nur unter Beachtung der 
Wirtschaftlichkeit möglich. Die En tscheidung über die Gasversorgung 
  
 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Eine Entwidmung von Wegeparzellen findet im Zuge des Bebauungsplan-
verfahrens nicht statt. Die weiteren Hinweise hinsichtlich Anpflanzungs-
maßnahmen im Bereich der Leitungstrassen wurden unter Hinweise in den 
Bebauungsplan aufgenommen. 
Eine Gasversorgung ist aufgrund der im Plangebiet festgesetzten Heiztech-
nikzentrale auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen nicht notwendig.  
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan unter Hinweise aufgenommen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
wird getroffen, wenn die Planung abgeschlossen ist und die Kosten 
feststehen. Grundsätzlich ist bei Gebieten mit reiner Wohnbebauung 
oder einem Mischgebiet nur noch dann die gasseitige Erschließung 
durch den Rohrleitungsbau vorgesehen, wenn seitens des verantwort-
lichen Erschließungsträgers oder der zuständigen Kommune die Tief-
bauleitungen "kostenfrei" gestellt werden. 
 
5 Hessen-Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.10.2014: 
 
Westlich an das Planungsgebiet gr enzt die Abteilung 300 des Stadt-
waldes der Wissenschaftsstadt Darmstadt an. 
 
Auf Grund der derzeitigen standörtlichen Bedingungen können Bäume 
dort Höhen von über 20 m erreichen. Es ist daher nicht auszuschlie-
ßen, dass Bäume oder Baumbestandteile, vor allem auch mit zuneh-
mendem Alter, auf Grundstücke im Planungsgebiet fallen können. 
Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Baumteile 
sind somit nicht auszuschließen. 
 
Diese Gefahr ist durch die Aufnahme in den Hinweisen (V. 5) zum 
"Schutz der Gebäude von Baumsturz-Schäden" bekannt. Darüber hin-
ausgehende Forderungen erhebt das Forstamt Darmstadt als untere 
Forstbehörde nicht. 
 
  
 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Die Gefahren von Baumsturz und/oder herabstürzende Baumbestandteile 
wurden bereits erkannt und sind in die Planung der Häuser am Waldrand 
eingeflossen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan unter Hinweise aufgenommen. 
6. Umweltamt – untere Naturschutzbehörde, UNB.86.10-W 57, Herr 
Jutzler 
  
 
 
 
6.1 
 
 
 
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.11.2014: 
 
Grundsätzlich bestehen seitens de r unteren Naturschutzbehörde und 
des Naturschutzbeirates Bedenken gegen die hohe Versiegelung. In 
Anbetracht der hohen Versiegelung halten wir einen 100%-igen Aus-
gleich der Eingriffe in Planungsgebiete für erforderliche. Die in der 
Begründung /Umweltbericht getätigte Äußerung : 
 
  
 
Zu 6.1.: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Durch den bestehenden Bebauungsplan W 10.1 ist eine Bebauung im Gel-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.2. 
„Eine geringfügige höhere Versieglungsrate kann zwar nicht ganz aus-
geschlossen werden. Da – wie bereits erwähnt- es sich jedoch nur um 
eine geringfügige Mehrversieglung handeln kann, wird diese nicht als 
erhebliche Beeinträchtigung gewertet.“ 
 
Ein entsprechender Nachweis für diese Annahme ist der Begründung / 
dem Umweltbericht nicht zu entnehmen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Bebauungsplangebiet wurden Vork ommen geschützter Arten (Fle-
dermäuse und Mauersegler u.a.) nachgewiesen. In den Festsetzungen 
des Bebauungsplans sollten daher die bekannten Hinweise zum 
Schutze dieser Arten aufgenommen werden. Zudem sollten die Hin-
wiese zum Einbau von speziellen Dachziegeln für Fledermäuse und 
Einflugöffnungen für Mauersegler unterhalb des Dachüberstandes 
aufgenommen werden. 
 
tungsbereich planungsrechtlich möglich und auch nach festgestellter Teil-
funktionslosigkeit an dieser Stelle nach § 34 BauGB qualitativ zulässig. Im 
Umweltbericht wird dargelegt, dass eine Bebauung mit einem Versiege-
lungsanteil von > 70 % im Geltungsbereich heute bereits zulässig wäre. Da 
durch die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 nun 
ein Versiegelungsanteil von maximal 62,6 % ermöglicht wird, können keine 
erheblichen Beeinträchtigungen – und somit kein Eingriff gem. § 14 
BNatSchG  - aufgrund der geplanten Versiegelung abgeleitet werden. Da-
mit ist der geforderte Nachweis erbracht. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: 
Keine 
 
 
Zu 6.2.: 
Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde teilweise 
im Entwurf entsprochen. 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Erfassung von Baumhöhlen konnten vorwiegend entlang 
der Baumreihe einige Baumhöhlen nachgewiesen werden, die unter ande-
rem vom Trauerschnäpper als Fortpflanzungsstätte genutzt werden. Auf-
grund der Rodung der älteren Baumreihe ist von einem Verlust dieser 
Baumhöhlen auszugehen. Um diesen Verlust sowohl räumlich als auch 
zeitlich im Sinne einer Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen öko-
logischen Funktionalität auszugleichen, sind 30 künstliche Nisthöhlen im 
westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald auszubringen. Die 
Auswahl der Kästen sollte so erfolgen, dass sowohl unterschiedliche Grö-
ßen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser für das Einflugloch 
ausgewählt werden. 
Der Mauersegler wurde im Rahmen der Erfassungen als Nahrungsgast 
nachgewiesen. Aus diesem Grund sind artenschutzrechtliche Verbotstatbe-
stände für den Mauersegler ausgeschlossen. Die Anbringung von Nisthilfen 
für Mauersegler ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu begrüßen. Als Vo-
raussetzung für die Anbringung von Nisthilfen für den Mauersegler ist eine 
ausreichende Höhe der Gebäude, an denen diese angebracht werden,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 
17.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörd en und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
erforderlich. Diese Höhe sollte mindestens 6 bis 7 m bei freiem An- und 
Abflug betragen. 
Aus Sicht der artenschutzfachlichen Prüfung ist eine solche Vermeidungs-
maßnahme nicht erforderlich, da keine Fortpflanzungsstätten des Mauer-
seglers durch die geplanten Maßnahmen beeinträchtigt werden. 
Aufgrund der genannten Maßnahmen sind spezielle Dachziegel nicht not-
wendig. Zudem wurden Maßnahmen zum Schutz des Goldammers und des 
Feldschwirls in den Bebauungsplan formuliert und aufgenommen. 
 
Auswirkungen auf den Bebauungsplan: 
Maßnahmen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan und die Begrün-
dung aufgenommen.

anlage 5

31746 Zeichen

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom              .
Satzungsbeschluss:Dieser  mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und  wurde gem. §10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am                    .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________   Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________   Die Dezernentin
D
Trierer
 Str.
Flur 38
HsNr. 2B
13
1
15
17
19
21
23
25
11-11E
6A
6B
6C
6
8
10A
10B
10C
10D10E
10F
12A12B
12
16A
16B
16C
16D
16
18A
20
Michaelisstraße
Trierer Straße
1/20
1/21
295
296
297
298299300301302304306308310311312313314
2/8
2/12
2/13
1/17
1/19
98/8 98/9
99/6
99/12
254
256
257 258/1255
GSt/GNa
G+L
TNa
GNaNa
NaNa
G+L
G+L
GSt/GNaPlanstr. A
Planstr.
 A
GNa
GSt/GNa
GSt/GNaGSt/GNaGNaGSt/GNa
G1 G+L
G+L
G+L
NaNaNa
Na
NaNaNaNa
NaNa
Na
T
T
T
G+L
GSt/GNaGNaT
T
T
T
T
G
GNa
GNa
GNa
GNa
H
D
H
St
St
D
St
St
D
St
St
D
St
St
St
GA/NaSt
H
H
H
Na
G+F+L
GA/Na
GA/Na
GA/Na
GA/Na
GA/Na
GA/Na
GA/NaGA/Na
GA/Na
7,50
2,001,00
42,00
1,301,90
6,36606,905,501,504,75
3,603,0013,00 1,504,75
3,263,0013,00 1,50
3,023,0013,00 1,5015,15
6,86606,905,501,504,75
802,50
12,00
2,502,902,50
12,00
2,503,002,50
12,00
2,503,002,50
12,00
2,50
5,80
2,002,502,50
16,50
5,50
70
15,495,00
11,10
13,00
50
1,50
7,40
13,00
50
1,50
7,90
13,00
501,50
702,101,852,80
702,102,352,80
7,502,30
37,00
2,50
3,00
42,00
2,50
2,30
32,00
2,50
13,503,40
5,00
6,00
5,00
8,17
13,00
1,26
2,00
GSt/GNa 2,102,002,80
GSt/GNa
3,682,651,103,00
4,60
2,80
G+F+L
4,00
H
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
1. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs
2. Bedingte Festsetzung nach § 12 Abs. 3a BauGB (i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
3. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB)3.1Allgemeines WohngebietDie in § 4 (3) Nr. 1-5 BauNVO genannten Ausnahmen sind gemäß § 1 (6) BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans.Nicht zulässig sind: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen.
4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 ff. BauNVO)4.1Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze4.2Grundflächenzahl - GRZ -In dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet darf die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche der in § 19 (4) Nr.1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,65 überschritten werden. 4.3Höhe baulicher AnlagenTraufhöheEs gilt die festgesetzte maximale Traufhöhe von 6,5 Metern. Die Traufhöhe ist hierbei die Außenwandhöhe gemessen zwischen der Höhe der Hinterkante des nächstgelegenen Wohnwegs / private Verkehrsfläche und dem Schnittpunkt der verlängerten Außenwand mit der Dachhaut.
5. BauweiseOffene Bauweise; nur Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig
6. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)6.1Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt.6.2Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind auf den mit T gekennzeichneten Flächen Terrassen mit max. 14 m² pro Wohneinheit zulässig.6.3Firstrichtung
7. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)7.1Flächen für Nebenanlagen und GemeinschaftsnebenanlagenNebenanlagen sind nur innerhalb der mit "Na" ausgewiesenen Fläche zulässig.Gartenhütten sind nur bis zu einer Grundfläche von 5 m² je Wohneinheit und nur in der Fläche für Nebenanlagen zulässig.Gemeinschaftsnebenanlagen wie Müll- und Fahrradstellplätze sind nur auf den mit "GNa" ausgewiesenen Fläche zulässig.7.2Flächen für Stellplätze, Carports, Garagen und GemeinschaftsstellplätzeStellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der mit "GA" ausgewiesenen Flächen zulässig.Stellplätze sind darüber hinaus auch auf der mit "St" gekennzeichneten Fläche zulässig.Gemeinschaftsstellplätze sind nur innerhalb der mit "Gst" ausgewiesenen Fläche zulässig.
8. Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB)8.1Private Verkehrsfläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger.8.2Besondere Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich
9. Flächen für VersorgungsanlagenZweckbestimmung Heiztechnikzentrale
10.Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 (1) Nr. 21 BauGB)10.1Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger10.2Geh- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger10.3Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit 
11.Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V.m. Nr. 24 BauGB)Aufgrund § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) i.V.m. § 6 Abs. 2 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) und i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 14 BauGB werden folgende Inhalte der Landschaftsplanung festgesetzt:11.1NiederschlagswasserversickerungNicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, (auf den Baugrundstücken) versickert werden.11.2OberflächenbefestigungPrivate Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze und sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind so herzustellen, dass anfallendes Regenwasser versickern kann. Dabei sind wasser- gebundene Decken, Pflaster mit breiten Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster sowie Schotterrasen zu verwenden.11.3Niederschlagswasserversickerung auf BaugrundstückenZum Zwecke der Verwertung von anfallendem Niederschlagswasser werden Zisternen eingebaut, in die das Dachflächenwasser der zu den Gärten geneigten Dachflächen eingeleitet wird. Durch einen Überlauf erfolgt eine Einleitung in den vorhandenen Versickerungskanal und im weiteren Verlauf in den angrenzenden Westwald. Es wird auf die Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser unter III. hingewiesen.11.4Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 ° und einer zusammenhängenden Fläche von 12 m² sind extensiv zu begrünen (Garagen, Heizzentrale). Technische Einbauten und Dachöffnungen sind von der Verpflichtung zur Dachbegrünung ausgenommen.  11.5Artenschutzmaßnahmen für Vögel und FledermäuseAnbringen von Nistkästen: Im Rahmen der Erfassung von Baumhöhlen konnten vorwiegend entlang der Baumreihe einige Baumhöhlen nachgewiesen werden, die unter anderem vom Haussperling als Fortpflanzungsstätte genutzt werden. Aufgrund der Rodung der älteren Baumreihe ist von einem Verlust dieser Baumhöhlen auszugehen. Um diesen Verlust sowohl räumlich als auch zeitlich im Sinne einer Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität auszugleichen, sind 30 künstliche Nisthöhlen im westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald auszubringen. Die Auswahl der Kästen soll so erfolgen, dass sowohl unterschiedliche Größen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser für das Einflugloch ausgewählt werden.Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes der Goldammer: Die Goldammer ist ein Brutvogel offener und halboffener, abwechslungsreicher Landschaften mit Büschen, Hecken und Gehölzen. Eine hohe Dichte an Grenzlinien zwischen unterschiedlichen Vegetationshöhen sind ebenso wichtig für diese Art wie Singwarten. Da der Heckenbestand des Planungsraumes ein wesentliches Habitatmerkmal für die Goldammer darstellt, ist diese Habitatstruktur innerhalb des Planungsraumes oder aber im Umfeld zu erhalten. Da die Entwicklung einer solchen Struktur mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, eine CEF-Maßnahme aber zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein muss, wird die Verpflanzung eines Heckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwertung eines nicht optimal ausgeprägten Habitates für die Goldammer empfohlen. (Maßnahme ggf. außerhalb des Geltungsbereichs möglich)Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes des Feldschwirls: Der Feldschwirl ist Brutvogel in weitgehend offenem Gelände mit mindestens 20 bis 30 cm hoher Krautschicht, die besonders aus weichen, schmalblättrigen Halmen besteht. Wichtig sind Singwarten an vorjährigen Stauden oder einzelnen Sträuchern. Brutplätze befinden sich z. B. in extensiv oder nicht genutzten Feuchtwiesen, schütteren, mit Gräsern durchsetztem Landschilf, feuchten Waldstandorten oder stark verkrauteten Waldrändern und sogar Fichten und Kiefernschonungen. Im Rahmen einer CEF-Maßnahme sind 100 m2 eines solchen Habitates entweder zu schaffen oder zu entwickeln und dauerhaft zu sichern. (Maßnahme ggf. außerhalb des Geltungsbereichs möglich)11.6FreiflächenbeleuchtungZur Straßenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (z. B. Natriumdampf- Hochdrucklampen, LED) zu verwenden.11.7Sämtlicher auf dem Gelände befindlicher Oberboden (Mutterboden), der für die Bebauung abgetragen werden muss, ist von Arbeitsbeginn in der anstehenden Tiefe zu sichern und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zu verwerten (Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB). Der Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes darf der Mutterboden des Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für Auffüllungen ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden. Der erforderliche Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von Mutterboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden Flächen ist nicht zulässig. Durch Baumaßnahmen verdichtete, nicht überbaute Böden sind nach Beendigung der Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahmen in der gesamten, verdichteten Tiefe zu lockern.
12.Grünflächen sowie Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB)12.1Neu zu pflanzende Bäume An den festgesetzten Standorten sind hochstämmige Bäume nach Artenempfehlung (s. Ziff. V Nr. 14) mit einem Mindest-Stammumfang von 18-20 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen. Für diese Bäume ist eine Baumscheibe/ Pflanzfläche von mindestens 9 m² Größe vorzuhalten. Die festgesetzten Bäume sind auf die nach der Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzuweisenden Baumpflanzungen anzurechnen. Von den festgesetzten Pflanz- standorten und den dazugehörigen Baumscheiben kann um maximal 5 m abgewichen werden.12.2Grünfläche G1Die Grünfläche G1 ist mit Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern gemäß Artenempfehlung(s. Ziff. IV. Nr.14) anzulegen und zu unterhalten. Wegeflächen, Sitzplätze sowie Spielflächen sind zulässig, soweit diese Nutzungen der Hauptnutzung Grünfläche untergeordnet sind.12.3Neu zu pflanzende HeckenAn den festgesetzten Standorten sind Hecken nach Artenempfehlung (s. Ziff. IV. Nr.14) mit einer Mindesthöhe von ca. 80 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Von den festgesetzten Pflanzstandorten kann um maximal 1 m abgewichen werden.12.4Zu erhaltende BäumeDie Bäume an den durch Planeintrag festgesetzten Standorten sind dauerhaft gegen jede Beeinträchtigung zu schützen und bei Verlust durch hochstämmige Bäume nach Arten-empfehlung (s. Ziff. IV Nr. 14) mit einem Mindest-Stammumfang von 18-20 cm zu ersetzen.  Für Bäume, die an Verkehrsflächen bzw. Stellplatzflächen angrenzen, ist eine Baumscheibe/ Pflanzfläche mit einem Durchmesser von 6 m vorzuhalten. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten und bei der Durchführung baulicher Maßnahmen vor schädigenden Einflüssen zu bewahren. Zu beachten sind DIN 18920 und RAS-LP 4.12.5GrundstücksfreiflächenDie nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen und als Grünflächen zu erhalten. Zuwegungen und versiegelte Flächen zählen nicht in die Freiflächen mit ein. In jedem Gartengrundstück sind mindestens zwei Sträucher oder ein Kleinbaum zu pflanzen. (s. Ziff. IV Nr. 14)12.6Die Fassaden der Heiztechnikzentrale und der Garagen sind, soweit es die Funktion und Wartung nicht einschränkt, maximal zu begrünen. 12.7Alle Bepflanzungen bzw. Ansaaten sind gemäß DIN 18916 und 18917 fachgerecht durch- zuführen, gemäß DIN 18919 zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
WA
lI0,4
GSt
GNa
Na
G+F+L
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADTGemarkung Darmstadt        Flur 38              Maßstab 1:500
VorhabenbezogenerBebauungsplan W 57- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald -- Entwurf -
NM 1:500
G+L
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 07.08.2014.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 17.09.2014.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 22.09.2014.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 22.09.2014 bis einschließlich 22.10.2014.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 22.09.2014.
Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                .Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                .Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses  mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom               bis einschließlich                 .
Bekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des  gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                .Öffentliche Auslegung dieses  mit  Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom            bis einschließlich           .Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses  am           .Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________     Die Dezernentin
Darmstadt, den ___________Stadtplanungsamt
      _____________________Jochen Krehbiehl               
T
THmax= 6,5m
II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1. Dachform und -neigungSatteldachIm Geltungsbereich sind die Dächer der Doppel- und Reihenhausgruppen ausschließlich mit Satteldächern mit ca. 35 Grad Dachneigung zulässig. Dies gilt nicht für Nebenanlagen.2. Dachaufbauten und -einschnitte2.1Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung der Sonnenenergie sind auf den Dächern im gesamten Geltungsbereich zulässig.2.2Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt auf einer Breite von max. 50 % der Breite des Doppel-/ Reihenhauses zulässig. Dachaufbauten dürfen ausschließlich als Schleppgauben ausgebildet werden. Der Abstand zum First muss mindestens 1 m in der Ebene des Dachs, der Abstand zur Traufe muss mindestens 0,5 m in der Ebene des Dachs betragen. Die Einschnitte oder Aufbauten müssen mittig vom jeweiligen Doppel-/ Reihenhaus angeordnet werden.3. Gestaltung von Nebenanlagen und GemeinschaftsanlagenMülltonen oder Müllbehälter sind in Schränken oder geschlossenen Räumen unterzubringen bzw. als Gruppenanlagen im Freien durch bauliche Maßnahmen der Sicht zu entziehen oder intensiv einzugrünen.4. Einfriedungen4.1Einfriedungen zwischen Sondernutzungsflächen sind nur als Hecken oder als Stabgitterzaun, bzw. Maschendrahtzaun in Hecke geführt, zulässig.Einfriedungen zwischen Sondernutzungsflächen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Einfriedungen im Bereich der Hauszugänge sind unzulässig.4.2Terrassenabtrennungen sind je Doppel-/ Reihenhausgruppe einheitlich zu gestalten und dürfen eine Höhe von 2 m und die Tiefe der Terrasse nicht überschreiten.5. Sonstige gestalterische FestsetzungenDachflächen, Regenfallrohre und -rinnen aus unbeschichteten Metallen wie Kupfer, Zink, Blei und Titanzink sind aufgrund der Entwässerung in den angrenzenden Westwald unzulässig.
III.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m² horizontal projizierte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenwasser, WC-Spülung, etc.) genutzt werden. (s. auch Ziff. I Nr. 11.3)
IV.Hinweise1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und VorschriftenDie genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.2.BodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.3. UmweltschutzIm Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich einzuschränken.4. BodenveränderungenBei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.3 Bundes- Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.5. Eingriffe in das hydraulische GefügeEingriffe in das hydraulische Gefüge, wie z. B. Grundwasserentnahmen oder die Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbehörde, dem Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat 41.5. Bei Eingriffen ist der Nachweis zu führen, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht dazu führen, dass die Sanierung beeinträchtigt wird, oder unmöglich gemacht wird.6. KlimaschutzMaßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.7. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-SchädenBei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist innerhalb der Abstandszone von 25 m zum Waldrand sicherzustellen, dass die Statik des Hauses ausreichend Schutz gegen Baumsturz bietet.8. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasser- aufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten.9. Kampfmittelbelastung und -räumungDie im Lageplan näher bezeichneten Gelände befinden sich in einem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrund- untersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Die "Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten.Der Vorhabenträger wurde im Durchführungsvertrag verpflichtet, eine systematische Überprüfung durchzuführen. Sollte sich bei den Arbeiten der Verdacht auf einen Bombenblindgänger ergeben oder ein Kampfmittel freigelegt werden, ist der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt zu verständigen.10.LeitungsschutzmaßnahmenTiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben.Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen.
o ,
St
G
G1GA
11. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen FunktionalitätZur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen dienen folgende Festlegungen und Auflagen zu allgemeinen Bauausführung:Für Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze werden ausschließlich solche Bereiche oder Flächen herangezogen, die im Rahmen des Straßenbaus bzw. Waldwegebaus ohnehin überbaut oder in anderer Weise neu gestaltet werden, also in jedem Fall eine Veränderung erfahren. Andere Flächen, die nicht Bestandteil des Eingriffsbereiches sind, sollten dafür nicht verwendet werden. Als Baustellenzufahrt dient das vorhandene Wegenetz.Beim Einsatz der Maschinen und Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass es auf der Baustelle und den Zufahrten zu keinen Verunreinigungen von Böden durch Betriebsstoffe oder Schmiermittel infolge von Leckagen oder durch unsachgemäße Handhabung kommt.Der Eingriffsbereich wird durch einen Bauzaun abgegrenzt. Dieser Bauzaun stellt sicher, dass ausschließlich solche Bereiche oder Flächen beeinträchtigt werden, die im Rahmen der geplanten Bebauung ohnehin überbaut oder in anderer Weise neu gestaltet werden. Der Bauzaun ist bis zum Abschluss der Gestaltungsarbeiten zu belassen.Darüber hinaus sind die auf Baustellen geltenden Sicherheitsbestimmungen und Auflagen zu beachten.Bauzeitregelung: Zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung, Rodung und vorbereitende Maßnahmen: Rodungsarbeiten für die Reduktion von Gehölz- und Gebüschbeständen innerhalb des Planungsraumes sind grundsätzlich außerhalb der Brutzeit der Vögel durchzuführen. Für den Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September sind keine Rodungen vorzunehmen. Bei einer Rodung innerhalb dieses Zeitraumes kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Zerstörung von Nestern (=Fortpflanzungsstätten) kommt. Die Einrichtung von Kranstellplätzen, das Ausheben von Fundamenten für die Gebäude und die Anlage von Zufahrtswegen sowie der Bau der Gebäude selbst kann auch während der Brutzeit der Vögel erfolgen, da diese nur eine kurzzeitige Störung mit sich bringt, die sich aber keinesfalls auf den Erhaltungszustand der Population der möglicherweise betroffenen Arten auswirkt.12.Maßnahmen zu Sicherung eines günstigen ErhaltungszustandesErsatzpflanzung: Aufgrund der erforderlichen Rodungsmaßnahmen werden Lebensräume gebüschbrütende Arten zerstört werden. Zusätzlich gehen zumindest Nahrungsräume auch für europäische Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand verloren. Im Rahmen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes kann ein Ersatz dieser Lebensräume durch die Anlage oder Neupflanzung der Lebensraumstrukturen erfolgen, die verloren gehen. Die Neuanpflanzung hat naturnah und standorttypisch unmittelbar nach Fertigstellung der Bebauung zu erfolgen, um eine schnellstmögliche Regeneration der Vegetation zu ermöglichen. Details zu dieser Maßnahme regelt der landschaftspflegerische Begleitplan.Verbleib des Totholzes: Aufgrund der Rodung des älteren Baumbestandes innerhalb des Planungsraumes ist von einem Verlust von Nahrungsräumen sowohl für Arten mit günstigem als auch mit ungünstigem Erhaltungszustand auszugehen. Auch wenn innerhalb dieses Baumbestandes weder Hirschkäfer noch Großer Heldbock nachgewiesen werden konnten, kann der Verbleib von Totholz im westlich angrenzenden Waldbereich eine Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes darstellen.13.Sonstige MaßnahmenSchutz der Gehölzbestände während der Bauausführung: Zum Schutz vor Beschädigungen sind gefährdete Bäume mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mindesten 2 m hohen Bohlenummantelung zu versehen, wenn sich diese innerhalb des Eingriffsbereiches befinden und erhalten werden sollen. Werden die Bäume gerodet, kann diese Maßnahme entfallen. Auf Abschnitten mit zusammenhängendem verdichtetem Baumbestand ist anstelle einer Einzelstammsicherung ein stabiler Bauzaun aufzustellen. Die genauen Festlegungen des Gehölzschutzes sind in Absprache mit den zuständigen Behörden zu treffen.Verzicht auf Einsaat von Neophyten: Der aktive Eintrag (Aussaat) von nicht standorttypischen Pflanzen sollte unterbleiben, da diese mit standorttypischen Gehölze häufig in Konkurrenz stehen und deren Entwicklung beeinträchtigen können.14.ArtenempfehlungListe einheimischer Bäume:Waldkiefer (Pinus sylvestris), Zitterpappel, Espe (Populus tremula), Hängebirke (Betula pendula), Moorbirke (Betula pubescens), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Hainbuche, Weißbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica),Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), Flatterulme (Ulmuslaevis), Feldulme (Ulmus minor), Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia), Elsbeere (Sorbus torminalis), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Vogelkirsche (Prunus avium), Traubenkirsche (Prunus padus), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Esche (Fraxinus excelsior), Silberweide (Salix alba), Bruchweide (Salix fragilis) Liste einheimischer Sträucher:Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum), Rote Johannisbeere (Ribes rubrum), Stachelbeere (Ribes uva-crispa), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacantha), Gemeine Felsenmispel (Cotoneaster integerrima), Brombeere (Rubus fruticosus), Kratzbeere (Rubus caesius), Himbeere (Rubus idaeus), Steinbrombeere (Rubus saxatilis), Hundsrose (Rosa canina), Heckenrose (Rosa corymbifera), Weinrose (Rosa rubiginosa), Rauhblättrige Rose (Rosa jundzillii), Filzrose (Rosa tomentosa), Kratzrose (Rosa scabriuscula), Ackerrose (Rosa agrestis), Schwarzdorn, Schlehe (Prunus spinosa), Deutscher Ginster (Genista germanica), Behaarter Ginster (Genista pilosa), Färberginster (Genista tinctoria), Erdpfriem, Flügelginster (Chamaespartium sagittale), Besenginster(Cytisus scoparius), Dorniger Hauhechel (Ononis spinosa), Kriechender Hauhechel (Ononis repens), Seidelbast (Daphne mezereum), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Faulbaum (Frangula alnus), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Traubenholunder (Sambucus racemosa), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Gemeine Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Heidekraut (Calluna vulgaris), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare), Kleines Immergrün (Vinca minor), Ohrweide (Salix aurita), Grauweide (Salix cinerea), Salweide (Salix caprea), Korbweide (Salix viminalis), Purpurweide (Salix purpurea), Dreimännige Weide (Salix triandra).
V.Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB
Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan vom _________________.Die weiteren Einzelheiten zur Durchführung des Vorhabens regelt der Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan. Der erforderliche Erschließungsvertrag zur Herstellung der Erschließungsstraße (gesonderter Teil des Durchführungs- und Erschließungsvertrags) ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADTGemarkung Darmstadt        Flur 38              Maßstab 1:500VorhabenbezogenerBebauungsplan W 57- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald -- Entwurf -mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagenund zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser
Vorhabenträger
Dirk van Hoek GmbHBorsigstr. 20a65205 Wiesbaden Tel:    06122 586 53 0Fax:   06122 586 53 53info@traumhaus-familie.dewww.traumhaus-familie.de 
Entwurfsverfasser
planquadratElfers Geskes Krämer PartGArchitekten und StadtplanerBDA / DASL / dwbPlatz der Deutschen Einheit 21D-64293 Darmstadtfon +49 (0)6151-81969-0fax +49 (0)6151-81969-99 architekten@planquadrat.comwww.planquadrat.com
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S.94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2053)
SD

anlage 7

316 Zeichen

Punkt 14: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0575) 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktionen 
UFFBASSE und PIRATEN, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenver-
sammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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8189 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0575 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
 40 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5110020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - 
(Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 17.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Zum offen gelegten Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –- 
gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis 
genommen. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle dar.  
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zum Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung 
(Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur Kenntnis genommen. Sie stellen eine

- 3 - 
vorläufige Abwägungstabelle dar.  
3. Dem geänderten Vorhaben - und Erschließungsplan (Anlage 3) zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – wird zugestimmt. 
4. Dem erarbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald – der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4) 
und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur 
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird 
zugestimmt. 
5. Der vorliegende Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 – Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald – für das Gebiet innerhalb der Waldkolonie südlich der Käthe-
Kollwitz-Schule, Gemarkung Darmstadt, Flur 38, Flurstücks Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256, 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1 – Waldkolonie Nordwest –, ist mit dem 
Vorhaben- und Erschließungsplan, der zugehörigen Begründung  und den im Plan enthaltenen 
Satzungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeit igen 
Beteiligung zum W 57  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 
frühzeitigen Beteiligung zum W 57 (datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57  
Anlage 4: Begründ ung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57  
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.01.2016 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0575 vom 17.12.2015:  
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 wird die planungsrechtliche 
Voraussetzung für eine Neubebauung mit Reihen- und Doppelhäusern an der südlichen 
Michaelisstraße/Am Westwald geschaffen. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.07.2014 dem Antrag der 
Traumhaus Wohnungsbaugesellschaft mbH entsprochen und die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Darmstädter 
Echo am 07.08.2014 öffentlich bekannt gemacht. 
Mit Beschluss vom 17.09.2014 (V.-Nr. 2014/0332) stimmte der Magistrat dem Vorentwurf 
und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –- sowie der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57 in Form einer öffentlichen Auslegung der 
Planungsunterlagen erfolgte vom 22.09.2014 bis einschließlich 22.10.2014. Die frühzeitige 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu schriftlich. 
Die eingegangenen Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung machten Änderungen des 
Vorhaben- und Erschließungsplans erforderlich. Es fand eine Begutachtung des bewaldeten 
Gebiets im Geltungsbereich statt. Ergebnis der Baumbegutachtung war, dass der Wald in 
diesem Bereich forsttechnisch in einem sehr schlechten Zustand ist. Beinahe alle Bäume sin d 
von Pilzen befallen oder weisen sonstige irreparable Schäden auf. 
Es wurden erhaltenswerte Bäume eingemessen und im städtebaulichen Konzept 
berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Bebauung aufgelockert und zum Waldrand deutlich 
reduziert. Statt drei Häuserzeilen mit jeweils 6 Reihenhäusern sind nun vier Doppelhaus-
Einheiten und eine Reihenhauszeile mit 3 Reihenhäusern am westlichen Rand des 
Plangebiets festgesetzt. Zwischen den Häusergruppen sind Garagen vorgesehen, die soweit 
es die Funktion und Wartung nicht einschränkt, weitestgehend zu begrünen sind, um den 
grünen Charakter des Quartiers zu fördern. Zwischen den Garagen befinden sich Freiräume, 
die den Blick und die Durchlässigkeit zum Wald freihalten. Durch mehrere 
Fußwegeverbindungen bleiben zudem die bestehenden Wegeverbindungen erhalten. 
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 - Südliche 
Michaelisstraße/Am Westwald -, auf Grundlage des geänderten Vorhaben- und 
Erschließungsplans, liegt nun vor.  
 
 
Zu 1.: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum 
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 zusammengefasst und 
entsprechend geprüft. 
 
 
Zu 2.: 
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
W 57 wurden in Anlage 2 zusammengefasst und entsprechend geprüft.

- 5 - 
Es handelt sich bei Anlage 1 und 2 um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses 
gemeinsam mit den zur Offenlage eingegangenen Stellungnahmen endgültig entschieden.

Zu 3.: 
Der vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) wurde aufgrund der zur 
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen geändert (s. o.). 
 
 
Zu 4. und 5.: 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am 
Westwald – (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung 
mit Umweltbericht (Anlage 4) liegen vor. 
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanentwurfs W 57 mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der zugehörigen 
Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden 
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs W 57 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt,  17.12.2015 
61.2 ha  Nst. 2112

anlage 4

136513 Zeichen

1 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Magistrat Darmstadt, den 17.12.2015 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Vorhabenbezogener  
Bebauungsplan W 57  
- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald - 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1 
 
 
Begründung 
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
Anlage 4

2 
Inhaltsverzeichnis 
 
Teil A: Städtebauliche Begründung 
1.  Erfordernis der Planung und Planungsziel 5 
2.  Rechtsgrundlagen 5 
3.  Geltungsbereich 6 
4.  Planungsrechtliche Situation 6 
4.1  Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan Südhessen 6  
4.2  Flächennutzungsplan 6 
4.3  Gegenwärtiges Planungsrecht 7 
 
5.  Städtebauliche Rahmenbedingungen 8 
5.1  Lage im Stadtgebiet und gegenwärtiger Bestand 8 
5.2  Immissionen 9 
5.3  Lärmemissionen – Verkehrslärm und Gemeinschaftsstel lplatzanlagen 10  
5.4  Artenschutz 12  
5.5  Wasserwirtschaftliche Belange 13  
5.6  Altflächen / Kampfmittel 13  
 
6.  Städtebauliches Konzept 13  
 
7.  Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 15  
7.1  Bedingte Festsetzungen nach dem § 12 BauGB 15  
7.2  Art der baulichen Nutzung 15  
7.3  Maß der baulichen Nutzung 15  
7.3.1  Grundflächenzahl 15  
7.3.2  Überschreitung der Grundflächenzahl durch Stellplätze und Nebenanlagen 16  
7.3.3  Geschossflächenzahl 16  
7.3.4  Höhe der baulichen Anlage/Traufhöhe  16  
7.4  Bauweise 16  
7.5  Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 16  
7.6  Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen 17  
7.7  Private Verkehrsflächen 17  
7.8  Flächen für Versorgungsanlagen 17  
7.9  Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 17  
 
8.  Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur  
 und Landschaft 17  
8.1  Niederschlagswasserversickerung auf den Baugrundstücken 17  
8.2  Entwässerung der Verkehrsflächen 18  
8.3  Freiflächenbeleuchtung 18  
8.4  Oberflächenbefestigung 18  
8.5  Artenschutzmaßnahmen (Vögel und Fledermäuse) 18

3 
9.  Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen 19  
9.1  Neu zu pflanzende Bäume und Hecken 19  
9.2  Grundstücksfreiflächen 19  
9.3  Fassadenbegrünung 20  
9.4  Dachbegrünung 20  
 
10.  Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 20 
10.1  Zu erhaltende Bäume 20  
 
11.  Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 20  
11.1  Dachform und -neigung 20  
11.2  Dachaufbauten und -einschnitte 20  
11.3  Gestaltung von Nebenanlagen, Gemeinschaftsanlagen und Stellplätzen 21  
11.4  Einfriedungen 21  
11.5  Sonstige gestalterische Festsetzungen 21  
 
12.  Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser 21  
13.  Eingriffsregelung 21  
14.  Bodendenkmäler 22  
15.  Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden 22  
16.  Regelungen des Durchführungsvertrages 
(wird im weiteren Verfahren ergänzt)  22  
17.  Statistik 23  
18.  Kosten 23

4 
 
Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen 
 
Umweltbericht 
„Umweltbericht mit Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und 
artenschutzrechtlicher Belange“  
MODUS CONSULT Speyer GmbH, Landauer Straße 56, 67346 Speyer  
Dezember 2015 
 
Artenschutzfachliche Prüfung 
„Artenschutzfachliche Prüfung für die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil 
Waldkolonie, Michaelisstrasse, Hessen“ 
Frank W. Henning, Büro für Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtiermanagement, Fernwald 
Oktober 2013, überarbeitet Dezember 2015 
 
Schalltechnische Untersuchung 
„Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens in Bezug auf Sportlärmeinwirkungen“ 
FRITZ GmbH, Beratende Ingenieure VBI, Fehlheimer Straße 24, 64683 Einhausen 
Dezember 2013 
 
Baugrund- und Versickerungsuntersuchung 
GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung, Dr. Gärtner und Partner GbR, Bürgerstraße 15, 47057 
Duisburg 
Dezember 2013

5 
Teil A: Städtebauliche Begründung  
 
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 
 
 In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Nachfr age nach individuellem 
Wohnraum durch die Zunahme der Bevölkerung nach wie  vor ungebrochen. Nach 
Angaben des IWU-Instituts wird eine Bevölkerungszunahme von 6,5% bis zum Jahr 
2030 vorausgesagt, dafür ist mit einem Bedarf von mindestens 500-600 Wohnungen 
jährlich zu rechnen. Um diesem Bedarf nachzukommen,  wird von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Entwicklung aller Wohnnutzungsprojekte, die auf 
verfügbaren Flächen innerhalb des Stadtgebiets entwickelt werden, unterstützt. 
 Daher soll für dieses, am westlichen Ortsrand von Darmstadt gelegene 
Baugrundstück in der Michaelisstraße, durch die Auf stellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans die planungsrechtliche Voraussetzung für ein 
Wohngebiet mit Doppel- und Reihenhäusern geschaffen  werden. Mit der 
Erschließung des Areals wird die von der Wissenscha ftsstadt Darmstadt verfolgte 
Strategie zur Deckung des Wohnraumbedarfs durch die  Umstrukturierung und 
Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzten  Flächen und durch die 
kleinteilige Arrondierung von Stadtteilen umgesetzt . Auch wird mit dem neuen 
Wohnquartier und der hier angebotenen Wohnform auf die nachgefragten 
individuellen Wohnbedarfe in Darmstadt reagiert. Mi t der Entwicklung des 
Plangebiets zu einem Wohnquartier sollen insbesonde re junge Familien 
angesprochen und langfristig in der Wissenschaftsst adt Darmstadt gebunden 
werden. 
 Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlic h, da sich das Bauvorhaben, in 
Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche, nicht nach § 34 BauGB in die 
Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 
 
 
 
2. Rechtsgrundlagen 
 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt 
geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), 
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geände rt 
durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) 
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches  i.d.F. vom 17.04.2007 
(GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung  vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 
321) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 
2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnu ng vom 31.08.2015 (BGBl. I 
S. 1474) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG)  
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geä ndert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458)

6 
  
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)  i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 
270), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes v om 28.09.2014 (GVBl. I S. 
218) 
Bundesimmissionsschutzgesetz  (BImSchG ) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I 
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verord nung vom 31.08.2015 (BGBl. I 
S. 1474) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 
(BGBl. I S. 2053) 
 
 
3. Geltungsbereich 
 
 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 57 umfasst die Flurstücke 
Gemarkung Darmstadt, Flur 38, Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und 256. Er liegt im Westen von 
Darmstadt in der Waldkolonie und wird begrenzt 
 
•  im Norden durch die öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255 sowie durch die 
Südgrenzen der Flurstücke Nr. 298 und 297, beide Flur 38. 
 
•  im Osten durch die West- und Südgrenzen des Flurst ücks Nr. 297, die südliche 
Grenze des Flurstücks Nr. 1/17, Flur 38, die westli che Begrenzung der 
„Michaelisstraße“, sowie durch die westliche Grenze  des Flurstücks Flur 38, Nr. 
1/21. 
 
•  Im Süden und Westen durch die öffentliche Wegeparz elle Flur 38, Nr. 255. 
 
 Das Plangebiet umfasst 9.840 m². 
 
 
4. Planungsrechtliche Situation 
 
4.1 Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan S üdhessen 
 
 Im Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan S üdhessen 2010 ist das 
Planungsgebiet als Vorranggebiet Siedlung Bestand d argestellt. Daher ist der 
Bebauungsplan an die Ziele des Regionalplanes angep asst, entspricht also dem 
Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
 
4.2  Flächennutzungsplan 
 
 Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungspl an der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weist den gesamten Bereich des Plangebiet s als „Wohnbaufläche“ aus. 
Der Bebauungsplan W 57 ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB au s den Darstellungen des 
Flächennutzungsplans entwickelt. Es ist somit keine  Änderung des 
Flächennutzungsplans erforderlich.

7 
 
 
Abbildung 1: Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich des W 57 
 
 
4.3  Gegenwärtiges Planungsrecht 
 
 Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereic h des Bebauungsplans W 10.1 
- Waldkolonie Nordwest -. Dieser besitzt Rechtskraf t seit 14.12.1977. Im Laufe der 
Zeit hat sich das Gebiet in einem Teil des Geltungs bereichs durch die Umnutzung 
und Sanierung der bestehenden ehemaligen Kasernenge bäude dahingehend 
entwickelt, dass die geplante Verbindung zwischen d em Dornheimer Weg und der 
Koblenzer Straße über die Trierer Straße und die ge plante Anordnung der 
überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplans W 10.1 nicht mehr 
durchführbar sind. Die tatsächlichen Veränderungen lassen eine Planverwirklichung 
in dem Teilgebiet des Bebauungsplans W 10.1 nicht m ehr zu. Der Bebauungsplan 
W 10.1 ist somit nördlich des Dornheimer Weges bis zum in Ost-Westrichtung 
verlaufenden südlichen Teil der Koblenzer Straße fu nktionslos geworden. Daher 
nimmt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstad t eine Bewertung anhand der 
Planersatzvorschrift des § 34 BauGB vor.  
 Die geplante Bebauung weicht in Bezug auf die Anor dnung der überbaubaren 
Grundstücksflächen von den Vorgaben nach § 34 BauGB  ab, daher ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 57 ersetzt in seinem räumlichen 
Geltungsbereich einen Teilbereich des Bebauungsplans W 10.1.

8 
 
 
Abbildung 2: Ausschnitt Bebauungsplan W 10.1 mit Geltungsbereich des W 57 
 
 
5. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
  
5.1 Lage im Stadtgebiet und gegenwärtiger Bestand 
 
 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 57 liegt im Westen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtbereich „Hauptbahnhof / Siedlung Tann“. Die 
nördlich des Dornheimer Wegs gelegene Bebauung wird  zudem als „Waldkolonie“ 
bezeichnet. 
 Der gesamte Stadtbereich wurde zusammen mit dem Ha uptbahnhof um das Jahr 
1912 erschlossen. Es entstanden neben Ausbesserungs werkstätten, dem 
Wasserturm und den Brücken an der Rheinstraße und d em Dornheimer Weg auch 
die westlich des Geltungsbereichs gelegene „Mettega ngsiedlung“ und später die 
Waldkolonie sowie zwei Arbeitersiedlungen, die beid e architektonisch typisch für 
ihre jeweilige Entstehungszeit sind. 
 Über die ehemalige Verbindungsstraße Dornheimer We g zum 15 Kilometer westlich 
gelegenen Dornheim im Kreis Groß-Gerau wird die Wal dkolonie mit Darmstadt 
verbunden. Die östlich des Plangebiets liegende „Me ttegangsiedlung" trägt ihren 
Namen nach dem Mainzer Baurat Friedrich Mettegang, der die Bauarbeiten und 
Planungen am Darmstädter Hauptbahnhof und seinen Ne bengebäuden

9 
koordinierte. Typisch für die Siedlung sind die Kli nkerfassaden und die steilen 
Mansarddächer. Heute steht die Siedlung unter Denkmalschutz. 
 In den folgenden 100 Jahren entstanden neben der ö stlich des Plangebiets 
gelegenen Starkenburg-Kaserne, und dem direkt nördl ich angrenzenden, 
ehemaligen Betriebs- und Wartungsgelände der Deutschen Bahn, vor allem weitere 
Wohngebäude in der Waldkolonie. Insbesondere die di rekte Umgebung des 
Geltungsbereichs ist durch Geschosswohnungsbau aus verschiedenen baulichen 
Zeiträumen geprägt. Das Baugrundstück liegt im rück wärtigen Bereich eines 
Geschosswohnungsbau-Ensembles aus den 1990er Jahren  und grenzt direkt an 
den Rand des Westwaldes an. 
 Im Jahr 2014 wurde zudem mit der Umwandlung des nö rdlich angrenzenden 
ehemaligen Bahngrundstücks zu einem Wohnquartier begonnen. 
  
 Benachbarte Grenzbebauung 
 Das im Norden direkt an den Geltungsbereich angrenz ende Gebäude (Flurstück 
297) steht mit seiner südlichen Gebäudeseite (Brand wand) an der 
Grundstücksgrenze. Dabei handelt es sich um eine un ter Denkmalschutz stehende, 
ehemalige Reithalle. In dem grenzständigen Gebäudet eil befinden sich Aufenthalts- 
und Lagerräume. 
 Bei der Genehmigung und Errichtung des Gebäudes wu rden nach damaligem Recht 
keine Abstandsflächen ausgelöst und dementsprechend  keine Baulasten auf dem 
Plangebiet eingetragen. Die nach heutigem Recht (He ssische Bauordnung) 
anzusetzenden Abstandsflächen sind auf das Gebäude nicht anzuwenden. Da 
dieser Gebäudeteil auch in Zukunft keine Nutzungsän derung erfährt, bleibt diese 
Regelung bestehen. Es sind somit nur die Abstandsfl ächen der Neubebauung zu 
beachten und anzuwenden. 
 
 
5.2 Immissionen 
 
 Nördlich des Plangebiets befindet sich eine Schula nlage mit Sportstätten (Käthe-
Kollwitz-Schule) und ein Kindergarten. Um die Beein flussung des geplanten 
Wohngebiets durch Lärmimmissionen einzuschätzen, wurde im Dezember 2013 ein 
schalltechnisches Gutachten „SCHALLTECHNISCHE UNTER SUCHUNG - Prüfung 
der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens in Bezug auf Sportlärmeinwirkungen“ von FRITZ GmbH - 
Beratende Ingenieure VBI erstellt. 
 
 „Ausgangspunkt für die Ermittlung von Sportlärmimm issionen ist die Analyse der 
Nutzungsarten und der Nutzungszeiten der Sportstätt en, um hieraus Rückschlüsse 
auf die Schallemissionen ziehen zu können. Die best ehende Sportanlage umfasst 
einen Bolzplatz und einen Basketballplatz. Da sich der Basketballplatz weit entfernt 
von dem Plangebiet befindet, ist dieser im vorliege nden Fall nicht zu 
berücksichtigen. 
 
 Die rechnerische Ermittlung der Geräuschimmissione n ergibt, dass innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 57 - Südliche  Michaelisstraße / Am 
Westwald - im Hinblick auf die angestrebte Wohnnutz ung kein Konfliktpotential 
aufgrund von Sportlärmimmissionen besteht.“ Dabei w urde auch die Nutzung durch 
Erwachsene außerhalb der Schulzeiten mit einbezogen  (siehe Anhang 5 des 
Gutachtens).  
  
 Zu der Spielplatzanlage auf dem Schulhof wird folg endes festgehalten: 
 Laute  „Geräusche sind eine natürliche Begleiterscheinung  und 
entwicklungsnotwendige Ausdrucksform kindlichen Ver haltens. Vor diesem 
Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht einen Kinderspielplatz als eine für

10 
eine altersgemäße Entwicklung eines Kindes wünschen swerte, wenn nicht gar 
erforderliche Einrichtung erachtet, um einem Kind einen von Beeinträchtigungen der 
Umwelt weitgehend ungestörten Aufenthalt im Freien zu ermöglichen und ihm u. a. 
Gelegenheit zu geben, sein Sozialverhalten im Spiel en mit anderen Kindern zu 
trainieren. 
 
 Die bisherige Rechtslage hatte die Notwendigkeit e ines hieraus resultierenden 
besonderen Schutzes kindlicher Geräuschentwicklung nicht hinreichend 
berücksichtigt. Der Gesetzgeber erkannte daher eine n Handlungsbedarf, der nun 
mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immi ssionsschutzgesetzes (10. 
BImSchGÄndG – Privilegierung des von Kindertagesein richtungen und 
Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms) umgesetzt wurde. Durch Artikel 1 des 
am 28.07.2011 in Kraft getretenen Gesetzes wurde in  § 22 BImSchG folgender 
Absatz (1a) eingefügt: „Geräuscheinwirkungen, die v on Kindertageseinrichtungen, 
Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen 
durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfal l keine schädlichen 
Umwelteinwirkungen. Bei der Beurteilung der Geräusc heinwirkungen dürfen 
Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen  werden.“ Der unvermeidbare 
Lärm spielender Kinder stellt regelmäßig keine immi ssionsschutzrechtlich relevante 
Störung dar, so dass auch und gerade ein in einem W ohngebiet oder in der Nähe 
eines Wohngebiets angelegter Kinderspielplatz im Ra hmen seiner 
bestimmungsgemäßen Nutzung unter Anwendung eines großzügigen Maßstabs von 
den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist. 
 Die Prognosesicherheit der Untersuchung beläuft si ch auf 0 / -3 dB(A) unter 
Berücksichtigung der Genauigkeitsanlage gemäß Ziffer 9 der VDI 2714/3/.“ 
 
 
5.3 Lärmemissionen – Verkehrslärm und Gemeinschafts stellplatzanlagen 
  
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsp lans W 57 entsteht zur 
Erschließung der ca. 40 Wohneinheiten eine Privatst raße sowie ausreichende 
Stellplatzflächen, z.T. in Gemeinschaftsstellplatza nlagen entsprechend der 
Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 Im Rahmen einer Stellungnahme vom 12.06.2015 durch  die Fritz GmbH Beratende 
Ingenieure VBI, wurde die neu entstehende Belastung  durch den Verkehrslärm 
geprüft.  
 
Fazit: 
Der Bestandsweg zwischen der Michaelisstraße und de m Bauvorhaben dient der 
Anbindung der geplanten Wohnbebauung an den öffentl ichen Verkehrsraum 
(Michaelisstraße). Durch die Erschließung der Wohnb ebauung werden zusätzliche 
motorisierte Individualverkehre im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere auf dem 
Bestandsweg, generiert. Öffentliche Verkehrsflächen  sind die dem allgemeinen 
Straßen- oder Schienenverkehr gewidmeten Verkehrswege. Deren Benutzung muss 
im Rahmen des geltenden Verkehrsrechts grundsätzlic h jedermann offenstehen. 
Ziffer 7.4 der TA Lärm umfasst daher besondere Rege lungen zur Bewertung der 
anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen  Verkehrsflächen. Diese 
Vorschrift hat keine ausschließliche Bedeutung für andere außerhalb des 
Betriebsgrundstücks verursachten Geräusche. 
Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentli chen Verkehrsflächen in einem 
Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sol len gem. Ziffer 7.4 der TA 
Lärm durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert 
werden, soweit sie  
- den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für d en Tag oder die Nacht 
rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

11 
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt  ist und 
 
- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzve rordnung (16. BImSchV) 
erstmals oder weitergehend überschnitten werden. 
 
Auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen folglich au ch im Falle einer Beurteilung des 
Vorhabens nach TA Lärm hilfsweise die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als 
Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. 
 
Für die geplanten 40 Wohneinheiten sind 37 Stellplä tze vorgesehen. 
Geräuschemissionen, die sich aus Fahrzeugbewegungen  ergeben, können auf 
Grundlage der Parkplatzlärmstudie von 2007 ermittel t werden. Die 
Parkplatzlärmstudie enthält Auswertungen der Freque ntierung von verschiedenen 
Parkplätzen, die im Rahmen der Planung von Parkplät zen herangezogen werden 
können. Dort sind in der Tabelle 33 für entsprechen de Parkplätze in Wohnanlagen 
Bewegungshäufigkeiten genannt. Das heißt konkret, d ass die 37 Stellplätze 
tagsüber (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) mit einer Bewegungshäufigkeit von 
 
N
Tag  = 0,4 Fahrten / Stellplatz / Stunde 
 
befahren werden. In der Nacht (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) ist von einer 
Bewegungshäufigkeit von 
 
N
Nacht  = 0,05 Fahrten / Stellplatz / Stunde 
 
auszugehen. Mit 37 Stellplätzen ist ein Verkehrsauf kommen im Tagzeitraum bzw. 
im Nachtzeitraum 
 
N
Tag / Nacht  = 237 / 15 Fahrten 
 
zu erwarten. 
 
Südlich des Bestandswegs befinden sich Wohngebäude und Büronutzung auf dem 
großen Areal. Das Grundverkehrsaufkommen, das durch  die vorhandenen Wohn- 
und Büronutzungen hervorgerufen wird, ist schätzung sweise höher als das hier 
zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch das Bauvor haben erzeugt wird. Unter 
Berücksichtigung des niedrigen Verkehrsaufkommens durch das Bauvorhaben kann 
ausgeschlossen werden, dass es an der schutzbedürft igen Nutzung im Umfeld des 
Planvorhabens zu einer planungsbedingten Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen 
um 3 dB(A) kommt, da eine solche Erhöhung erst bei der Verdoppelung des 
Verkehrsaufkommens auftritt. 
 
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auf dem Bes tandsweg, an den die 
schutzbedürftigen Nutzungen angrenzen, eine vollstä ndige Vermischung mit dem 
Grundverkehrsaufkommen stattfindet. Insbesondere fü r die Pkw ist eine eindeutige 
Zuordnung bestimmter Fahrzeuge zum Plangebiet nicht mehr möglich. 
 
Aus schallimmissionsschutzrechtlicher Sicht steht e iner Erschließung des 
Plangebiets über den Bestandsweg nichts entgegen. 
 
 Die Emissionen, die durch die Gemeinschaftsstellpl atzanlagen entstehen, sind 
typischerweise Geräusche der Zu- und Abfahrten bzw.  des Ein- und Aussteigens. 
Die hierdurch zu erwartenden Belastungen sind in Al lgemeinen Wohngebieten nach 
§ 12 Abs. 2 BauNVO vertretbar, weil die entsprechen den Stellplätze ausschließlich 
den gebietsbezogenen Bedarf decken.

12 
 Durch die geringe Anzahl der Stellplätze ist keine  übermäßige Belastung der direkt 
angrenzenden Wohnnutzung gegeben, die einen Ausschl uss nach § 15a BauNVO 
(Rücksichtnahmegebot) nach sich ziehen würde. 
 
 Die Stellplatzanlagen sind so im Baugebiet positio niert, dass eine Zufahrbarkeit und 
eine bestmögliche Erreichbarkeit für alle Baufelder  gegeben sind. Die Grundstücke, 
die direkt an die Stellplatzanlagen angrenzen, sind  von den Emissionen betroffen. 
Da sie allerdings ebenfalls Nutzer dieser Anlagen s ind, ist die geringfügige 
Mehrbelastung von Ihnen zu akzeptieren. Es handelt sich lediglich um Ziel- und 
Quellverkehr zu den typischen Nutzungszeiten für Wohngebiete. 
 
 
5.4 Artenschutz 
 
 Da das Plangebiet bisher brachlag, wurde ein Arten schutzgutachten 
„Artenschutzfachliche Prüfung für die Bebauungsplan ung der Stadt Darmstadt, 
Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstrasse, Hessen“ vo n Frank W. Henning - Büro für 
Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtier management, Stand Oktober 
2013, überarbeitet im Dezember 2015, erstellt. 
 
 Da kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.1 Nr. 1 bis  4 in Verbindung mit Abs. 5 
BNatSchG erfüllt ist, müssen die Voraussetzungen fü r die Ausnahme gem. § 45 
Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG nicht geprüft werden. D ie behandelten Arten werden 
im Folgenden zusammengefasst dargestellt. 
 
 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie  
  
 Im Untersuchungsgebiet wurde keine Pflanzenart des  Anhangs IV der FFH-
Richtlinie nachgewiesen oder als potenziell vorkommend eingestuft. 
 
 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie  
  
 Im Untersuchungsgebiet wird keine Tierart des Anha ngs IV der FFH-Richtlinie gem. 
§ 44 Abs. 1 BNatSchG relevant geschädigt oder gestö rt. Anlagebedingte Verluste 
von Lebensraumstrukturen entstehen nicht, so dass d ie kontinuierliche ökologische 
Funktionalität somit gewahrt wird. Mögliche Verbots tatbestände werden durch 
Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen. 
 
 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie  
  
 Im Untersuchungsgebiet des Geltungsbereiches des B ebauungsplanes wird unter 
Berücksichtigung der genannten Vermeidungsstrategie n keine Vogelart gem. § 44 
Abs. 1 BNatSchG relevant geschädigt oder gestört. 
 
 Fazit 
 Bei den möglicherweise durch das geplante Vorhaben  betroffenen FFH-Anhang-IV-
Arten und den europäischen Vogelarten bleibt die ko ntinuierliche ökologische 
Funktionalität der Fortpflanzungsstätten im räumlic hen Kontext unter 
Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (siehe Teil B: 
Umweltbericht, Kap. 7 und 12) erhalten. Auch bleibe n unter Berücksichtigung der 
dargelegten Vermeidungsstrategien Störungen mit Aus wirkungen auf die lokalen 
Populationen und signifikante Erhöhungen des Mortal itätsrisikos aus. Somit werden 
für keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie s owie der europäischen 
Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie di e Verbotstatbestände des § 44 
Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. E s wird daher keine Ausnahme 
gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG für das Vorhaben benötigt.

13 
 
 Es wurden Maßnahmen empfohlen, die in den textliche n Festsetzungen zum 
Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Die genannte n CEF-Maßnahmen sind 
innerhalb des gleichen Naturraums umzusetzen (nicht zwingend im Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans). Die Umsetzun g der Maßnahmen wird 
im Durchführungsvertrag geregelt. 
 
 
5.5 Wasserwirtschaftliche Belange 
 
Die Wasserversorgung ist über die Lage im Siedlungs körper und über die 
bestehende Leitungstrasse in der Michaelisstraße gesichert. Das Grundwasser wird 
gemäß § 5 WHG durch die im Rahmen der Bauleitplanun g geplanten Maßnahmen 
qualitativ und quantitativ nicht beeinträchtigt. Da s Plangebiet liegt nicht in einem 
Überschwemmungsgebiet gemäß § 77 WHG und ebenfalls nicht in einem 
Wasserschutzgebiet gemäß § 51 WHG. 
 Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Gr undwasserbewirtschaftungs-
plans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasser-
aufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. 
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplans 
Hessisches Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 festg estellt und veröffentlicht im 
Staatsanzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten. 
Der Grundwasserflurabstand im betroffenen Gebiet wi rd auf ca. > 10 m unter GOK 
geschätzt. 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- od er Heilquellenschutzgebiet und 
nicht in einem Überschwemmungsgebiet. 
Für die Errichtung von Erdwärmesonden befindet sich  das Plangebiet zur Zeit in 
einem günstigen Gebiet. 
 
 
5.6  Altflächen / Kampfmittel 
 
 Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten -Informationssystem Hessen 
(Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 3 1.03.2014) vor; demnach 
besteht im Bereich der neu geplanten Bebauung kein Altlastenverdacht. 
 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorli egenden Kriegsluftbilder hat 
ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnet e Gelände in einem 
Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen 
Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. 
 
 
 
6. Städtebauliches Konzept 
 
 Auf Basis der geschilderten städtebaulichen Chance n und Rahmenbedingungen für 
das Areal wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept e ntwickelt, welches eine 
aufgelockerte Wohnbebauung mit einer Doppel- und Re ihenhausstruktur vorsieht. 
Die Erschließung des Plangebiets wird über das östl ich gelegene Flurstück Nr. 1/21 
an die Michaelisstraße hergestellt und verläuft in Form einer gespiegelten „7“. Die 
innere Erschließung endet in einem kleinen Wendehammer.

14 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 3: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplanentwurf W 57 
  
 Im Plangebiet sollen Hausgruppen in Form von Reihe nhäusern sowie 
Doppelhäusern in zweigeschossiger Bauweise realisie rt werden. Insgesamt sollen 
im Plangebiet 40 neue Wohneinheiten für den Bedarf von jungen Familien 
entstehen. 
 Es wird für das neue Wohngebiet kein eigenständige r Spielplatz ausgewiesen. Es 
ist vielmehr geplant, den bestehenden Spielplatz im  Norden im Bereich der „Käthe-
Kollwitz-Schule“, der über die bestehende Fußwegefü hrung mit dem Plangebiet 
verknüpft ist, mit zu nutzen. Darüber hinaus wird e s im Plangebiet eine 
Gemeinschaftsfläche geben, die zur Erholung und auc h zum Spielen genutzt 
werden kann. 
  
 Änderungen des städtebaulichen Konzepts 
 Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde nach der  frühzeitigen Beteiligung der 
Behörden und der Öffentlichkeit eine Begutachtung d er bewaldeten Gebiete im

15 
Geltungsbereich, eine Bestimmung der Baumqualität u nd im Anschluss eine 
Auswahl der erhaltenswerten Bäume durchgeführt. 
 Ergebnis der Baumbegutachtung war, dass der Wald i n diesem Bereich 
forsttechnisch in einem sehr schlechten Zustand ist . Beinahe alle Bäume sind von 
Pilzen befallen oder weisen sonstige irreparable Schäden auf. 
Alle erhaltenswerten Bäume wurden eingemessen und i m städtebaulichen Konzept 
berücksichtigt. Aufgrund dessen wurde die Bebauung aufgelockert und zum 
Waldrand deutlich reduziert. Statt drei Häuserzeile n mit jeweils 6 Reihenhäusern 
sind nun vier Doppelhaus-Einheiten und eine Reihenhauszeile mit 3 Reihenhäusern 
am westlichen Rand verortet. Zwischen den Häusergru ppen sind Garagen 
vorgesehen, die soweit es die Funktion und Wartung nicht einschränkt, 
weitestgehend zu begrünen sind, um den grünen Chara kter des Quartiers zu 
fördern. Zwischen den Garagen befinden sich Freiräu me, die den Blick und die 
Durchlässigkeit zum Wald freihalten. Durch mehrere Fußwegeverbindungen bleiben 
zudem die bestehenden Wegeverbindungen erhalten. 
 
 
 
7. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Fe stsetzungen nach BauGB 
 
7.1 Bedingte Festsetzungen nach § 12 BauGB 
 
 Im Rahmen der folgenden Festsetzungen sind nur Vorh aben zulässig, zu deren 
Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführun gsvertrag verpflichtet. Der 
Durchführungsvertrag ist zwischen der Wissenschafts stadt Darmstadt und der Dirk 
van Hoek GmbH gemäß § 12 BauGB vor Satzungsbeschlus s des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans abzuschließen. 
 
 
7.2 Art der baulichen Nutzung 
 
 Das Plangebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Die Art der baulichen Nutzung 
wird daher als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 
 Im gesamten Plangebiet sind die zulässigen Arten d er baulichen Nutzung gleich. 
  
 In den Baufeldern sind die in § 4 BauNVO allgemein  zulässigen Nutzungen 
zulässig. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird ergänz end festgesetzt, dass alle 
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandtei l des Bebauungsplans sind. 
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die notwendi gen Flächenvoraussetzungen 
hierfür im Plangebiet nicht gegeben sind und darübe r hinaus auch kein zusätzlicher 
Verkehr generiert werden soll. Insgesamt ergibt sic h im Plangebiet der Charakter 
eines allgemeinen Wohngebiets. 
 
 
7.3 Maß der baulichen Nutzung 
 
 Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das Maß der  baulichen Nutzung nach 
§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 ff. BauNVO durch Festsetzung der GRZ, Zahl 
der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen geregelt.  
 
 
7.3.1 Grundflächenzahl 
 
 Die maximal zulässige Grundflächenzahl für die ein zelnen Baufelder ist durch 
Planeintrag festgesetzt. Die Baufelder halten die i n § 17 Abs. 1 BauNVO

16 
festgeschriebene Obergrenze der Grundflächenzahl (G RZ) für ein Allgemeines 
Wohngebiet von 0,4 ein. 
 
 
7.3.2 Überschreitung der Grundflächenzahl durch Ste llplätze und Nebenanlagen 
 
 Die gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO mögliche Überschreitu ng der zulässigen 
Grundfläche durch Nebenanlagen, Stellplätze und Gar agen wird im gesamten 
Plangebiet bis zu einer Grundflächenzahl von 0,65 f estgesetzt. Dies ermöglicht 
insbesondere, dass die kleineren, dichter bebauten Grundstücke ein gleichwertiges 
Angebot an gestalteten, versiegelten Freiflächen erhalten können und finanzierbarer 
Wohnraum angeboten werden kann. 
 
 
7.3.3 Geschossflächenzahl 
 
 Auf eine Festsetzung der Geschossflächenzahl wird verzichtet. Dies trägt zur 
baurechtlichen Erleichterung bei und vereinfacht de n Vollzug der Planung. Durch 
die Festsetzung der Geschossigkeit und der Grundflä chenzahl wird das 
städtebauliche Erscheinungsbild ausreichend gesichert. 
 
 
7.3.4 Höhe der baulichen Anlage / Traufhöhe 
 
 Das Maß der baulichen Höhe wird durch die maximale Traufhöhe festgesetzt. Die 
Traufhöhe ist hierbei die Außenwandhöhe gemessen zw ischen der Höhe der 
Hinterkante des nächstgelegenen Wohnwegs und dem Sc hnittpunkt der 
verlängerten Außenwand mit der Dachhaut. Diese lieg t im gesamten Gebiet bei 
maximal 6,5 m. 
 
 
7.4 Bauweise 
 
 Im gesamten Plangebiet sind entsprechend des jewei ligen Planeintrags 
Hausgruppen und Doppelhäuser in offener Bauweise mi t seitlichem Grenzabstand 
zulässig. 
 
 
7.5 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfl ächen 
 
 Um die städtebauliche Qualität im Rahmen der Reali sierung zu gewährleisten, sind 
die überbaubaren Flächen durch enge Baufenster gere gelt. Die überbaubaren 
Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen, die die  Gebäude des Vorhaben- 
und Erschließungsplans umfahren, definiert. Um die Grenzwerte hinsichtlich der 
maximal zulässigen Grundflächenzahl einzuhalten, we rden die Größen von 
Terrassen, Gartenhäusern und Garagen zusätzlich beg renzt. Terrassen sind im 
Baufenster sowie auf den festgesetzten Flächen für Terrassen zulässig und auf 
max. 14 m 
2 pro Wohngebäude begrenzt. 
 Zum Zwecke eines geordneten Erscheinungsbilds und um die gewünschte 
städtebauliche Qualität zu gewährleisten, wird die Firstrichtung der baulichen 
Anlagen innerhalb der überbaubaren Flächen geregelt.

17 
 
7.6  Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Gemeins chaftsanlagen und Terrassen 
 
 Im gesamten Plangebiet sind Nebenanlagen, Garagen,  Stellplätze und Terrassen 
nur innerhalb der entsprechend gekennzeichneten Flä chen für Nebenanlagen, 
Garagen, Stellplätze, Gemeinschaftsstellplätze, Gem einschaftsnebenanlagen und 
Terrassen zulässig, um ein möglichst einheitliches,  geordnetes Bild zu 
gewährleisten und die Grundstücksfreiflächen zu schützen. 
 
 
7.7  Private Verkehrsflächen 
 
 Die Planstraße wird als private Verkehrsfläche „Ve rkehrsberuhigter Bereich“ 
festgesetzt und es sind zugunsten der Allgemeinheit  und der berechtigten Ver- und 
Entsorgungsträger Geh-, Fahr- und Leitungsrechte fü r die Verkehrsfläche 
einzutragen. Dies dient der Erschließung des Wohnqu artiers über die 
Michaelisstraße sowie der fußläufigen Wegeverbindun g zum angrenzenden 
Westwald.  
 
 
7.8 Flächen für Versorgungsanlagen 
 
 Die Technikanlage für die zentrale Nahwärmeversorg ung der Reihen- und 
Doppelhausbebauung ist im nördlichen Teil des Geltu ngsbereichs geplant und als 
Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmu ng „Heiztechnikzentrale“ 
festgesetzt. 
 
 
7.9  Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
 
 Alle im Plangebiet festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind zugunsten der 
Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorg ungsträger einzutragen. Diese 
dienen der Erschließung des Wohnquartiers über die Michaelisstraße sowie der 
fußläufigen Wegeverbindung zum angrenzenden Westwald. 
 
 
8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick lung von Boden, Natur 
und Landschaft  
  
 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 14 BauGB werden im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Festsetzungen zum Artenschutz, zur Fr eiflächenbeleuchtung, zum 
Umgang mit Niederschlagswasser und zum Umgang mit dem Oberboden getroffen. 
 
 
8.1 Niederschlagswasserversickerung auf den Baugrun dstücken 
  
Zum Schutz des natürlichen Wasserhaushaltes werden zusätzliche Festsetzungen 
getroffen. So ist nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser, soweit 
wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange n icht entgegenstehen auf den 
Baugrundstücken zu versickern. Private Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze und 
sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind so herzustellen, dass anfallendes 
Regenwasser versickern kann. Dabei sind wassergebun dene Decken, Pflaster mit 
breiten Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster so wie Schotterrasen zu 
verwenden. Anfallendes Niederschlagswasser von Dach flächen ist in Zisternen zu 
speichern und soll zur Gartenbewässerung verwendet werden. Überschüssiges

18 
Wasser ist über den vorhandenen Versickerungskanal und im weiteren Verlauf in 
den angrenzenden Westwald zu versickern. 
 
 
8.2  Entwässerung der Verkehrsflächen 
  
 Die Versickerung von Niederschlagswasser aller ver siegelten Flächen über den 
Versickerungskanal sowie die Einleitung in Zisterne n dienen vornehmlich dem 
Schutz der Umwelt und des natürlichen Wasserhaushal ts. Zu diesem Zweck sind 
zudem alle Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze et c. so herzustellen, dass 
anfallendes Regenwasser direkt vor Ort versickern k ann. Darüber hinaus sind aus 
demselben Grund alle Flachdächer und flach geneigte  Dächer von Nebenanlagen 
wie Garagen und Heiztechnikzentrale extensiv zu begrünen. 
 
 
8.3 Freiflächenbeleuchtung 
 
 Die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel z ur Straßenbeleuchtung und die 
zeitliche Einschränkung von Gehölzrodungen dienen d em Schutz der Fauna im 
Geltungsbereich. 
 
 
8.4 Oberflächenbefestigung 
  
 Zum Schutz des Oberbodens werden zusätzlich Festse tzungen getroffen.  
 So ist sämtlicher auf dem Gelände befindlicher Obe rboden (Mutterboden), der für 
die Bebauung abgetragen werden muss, von Arbeitsbeg inn in der anstehenden 
Tiefe zu sichern und nach Möglichkeit innerhalb des  Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans zu verwerten (Schutz des Mutterboden s gemäß § 202 BauGB). 
Der Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und 
Vergeudung zu schützen. Bei Geländeaufschüttungen i nnerhalb des Baugebiets 
darf der Mutterboden des Urgeländes nicht überschüt tet werden, sondern ist zuvor 
abzuschieben. Für Auffüllungen ist ausschließlich A ushubmaterial (Unter- 
 boden) zu verwenden. Der erforderliche Bodenabtrag  ist schonend und unter 
sorgfältiger Trennung von Mutterboden und Unterbode n durchzuführen. Unnötiges 
Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verblei benden Flächen ist nicht 
zulässig. Durch Baumaßnahmen verdichtete, nicht übe rbaute Böden sind nach 
Beendigung der Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahm en in der gesamten, 
verdichteten Tiefe zu lockern. 
 
 
8.5  Artenschutzmaßnahmen (Vögel und Fledermäuse) 
 
 Im Rahmen der Erfassung von Baumhöhlen konnten vorw iegend entlang der 
Baumreihe einige Baumhöhlen nachgewiesen werden, di e unter anderem vom 
Haussperling als Fortpflanzungsstätte genutzt werde n. Aufgrund der Rodung der 
älteren Baumreihe ist von einem Verlust dieser Baum höhlen auszugehen. Um 
diesen Verlust sowohl räumlich als auch zeitlich im  Sinne einer Maßnahme zur 
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktio nalität auszugleichen, sind 30 
künstliche Nisthöhlen im westlich an den Eingriffsb ereich angrenzenden Wald 
auszubringen. Die Auswahl der Kästen sollte so erfo lgen, dass sowohl 
unterschiedliche Größen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser für das 
Einflugloch ausgewählt werden. 
 
 Die Goldammer ist ein Brutvogel offener und halbof fener, abwechslungsreicher 
Landschaften mit Büschen, Hecken und Gehölzen. Eine hohe Dichte an Grenzlinien

19 
zwischen unterschiedlichen Vegetationshöhen ist ebe nso wichtig für diese Art wie 
Singwarten. Da der Heckenbestand des Planungsraumes  ein wesentliches 
Habitatmerkmal für die Goldammer darstellt, sollte diese Habitatstruktur innerhalb 
des Planungsraumes oder aber im Umfeld erhalten ble iben. Da die Entwicklung 
einer solchen Struktur mehrere Jahre in Anspruch ne hmen würde, eine CEF-
Maßnahme aber zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam s ein muss, wird die 
Verpflanzung eines Heckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwertung eines 
nicht optimal ausgeprägten Habitates für die Goldammer empfohlen. 
 
 Der Feldschwirl ist Brutvogel in weitgehend offene m Gelände mit mindestens 20 bis 
30 cm hoher Krautschicht, die besonders aus weichen  schmalblättrigen Halmen 
besteht. Wichtig sind Singwarten an vorjährigen Sta uden oder einzelnen 
Sträuchern. Brutplätze befinden sich z. B.  in exte nsiv oder nicht genutzten 
Feuchtwiesen, schütteren, mit Gräsern durchsetztem Landschilf, feuchten 
Waldstandorten oder stark verkrauteten Waldrändern und sogar Fichten und 
Kiefernschonungen. Im Rahmen einer CEF-Maßnahme sol lten 100 m² eines 
solchen Habitates entweder geschaffen, dazu entwick elt und dauerhaft gesichert 
werden. 
 
 Die genannten CEF-Maßnahmen (Teil B: Umweltbericht , Kap. 12) sind innerhalb 
des gleichen Naturraums umzusetzen (nicht zwingend im Geltungsbereich des 
Bebauungsplans). Die Umsetzung der Maßnahmen wird i m Durchführungsvertrag 
geregelt. 
 
 
9. Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern u nd sonstigen 
Bepflanzungen 
 
 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25a BauGB werden im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Festsetzungen zur Neuanpflanzung von Bäumen und Hecken, zu 
den Grundstücksfreiflächen sowie zur Fassaden- und Dachbegrünung getroffen. 
 
 
9.1 Neu zu pflanzende Bäume und Hecken 
 
 Die festgesetzten Pflanzgebote für Bäume entlang d er Planstraße dienen der 
Gliederung und Begrünung des Straßenraums. Die Anpflanzungen tragen zudem zu 
einer Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnis se im Quartier bei. Die Bäume 
werden dabei auf die nach der Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt nachzuweisenden Baumpflanzungen angerechn et. Der genaue Standort 
der Bäume wird im Rahmen der Erschließungsplanung festgelegt. 
 Die festgesetzten Begrünungen / Hecken der nicht ü berbaubaren Grundstücks-
flächen bebauter Grundstücke sowie der Heiztechnikzentrale dienen der Gliederung 
und Durchgrünung sowie der Verbesserung der kleinkl imatischen Verhältnisse im 
Quartier. 
 Alle Bäume und Hecken sind an den Standorten dauer haft zu schützen und bei 
Verlust durch landschafts- und standortgerechte, ei nheimische Bäume / Hecken zu 
ersetzen, um eine gleichbleibende Qualität des gesa mten Geltungsbereiches zu 
erreichen. 
 
 
9.2 Grundstücksfreiflächen 
 
Um eine der Lage am Waldrand angemessene Begrünung der Grundstücke zu 
erhalten, sind die nicht überbauten Grundstücksfrei flächen gärtnerisch anzulegen 
und als Grünflächen zu erhalten. Zuwegungen und ver siegelte Flächen zählen nicht

20 
in die Freiflächen mit ein. In jedem Gartengrundstü ck sind mindestens zwei 
Sträucher oder ein Kleinbaum zu pflanzen. 
 
 
9.3  Fassadenbegrünung 
 
 Aufgrund der direkten Nähe zum angrenzenden Westwa ld und um eine 
Durchgrünung des Quartiers zu erreichen, sind die F assaden aller Garagen sowie 
die Heiztechnikzentrale soweit zu begrünen, sodass die Funktion und Wartung der 
jeweiligen Gebäude nicht eingeschränkt wird. 
 
 
9.4  Dachbegrünung 
 
 Um Flächen zur Versickerung des Niederschlagswasse rs auf dem eigenem 
Grundstück anbieten zu können und die Einleitungsme ngen in den Kanal zu 
minimieren, sind alle Flachdächer und flach geneigt en Dächer von Nebenanlagen 
wie Garagen und Heiztechnikzentrale extensiv zu begrünen. 
 
 
10. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und s onstigen Bepflanzungen  
 
 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 25b BauGB werden  im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Festsetzungen zum Erhalt der bestehen den, erhaltenswerten 
Grünstrukturen getroffen. 
 
 
10.1  Zu erhaltende Bäume 
 
 Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Beg utachtung der bewaldeten 
Gebiete des Geltungsbereichs, eine Bestimmung der B aumqualität und im 
Anschluss eine Auswahl der zu erhaltenden Bäume dur chgeführt. Die 
erhaltenswerten Bäume sind durch Planeintrag entsprechend festgesetzt. 
 Alle Bäume und Hecken sind an den Standorten dauer haft zu schützen und bei 
Verlust durch landschafts- und standortgerechte, ei nheimische Bäume / Hecken zu 
ersetzen, um eine gleichbleibende Qualität des gesa mten Geltungsbereiches zu 
erreichen. 
 
 
11. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
  
11.1 Dachform und -neigung 
 
 Im Plangebiet ist aus gestalterischen Gründen die Dachform ausschließlich als 
Satteldach mit einer Neigung von ca. 35 Grad festge setzt. Dadurch soll eine 
Einpassung in die bestehende Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Dies gilt nicht 
für Nebenanlagen wie Garagen oder Versorgungsanlagen. 
 
 
11.2 Dachaufbauten und -einschnitte 
 
 Aufgrund ökologischer und nachhaltiger Aspekte wer den Anlagen und Einrichtungen 
zur Nutzung von Sonnenenergie auf den Dächern des g esamten Geltungsbereichs 
zugelassen.

21 
 Um ein möglichst einheitliches Bild der Dächer zu erhalten, sind die zulässigen 
Dachaufbauten und -einschnitte auf 50 von 100 der G esamtbreite der jeweiligen 
Hausbreite begrenzt und müssen mittig im jeweiligen  Reihenhaus angeordnet 
werden. Diese dürfen ausschließlich als Schleppgaub en ausgebildet werden und 
der Abstand zum First muss mindestens 1 m in der Eb ene des Dachs, der Abstand 
zur Traufe muss mindestens 0,5 m in der Ebene des Dachs betragen. 
 
 
11.3 Gestaltung von Nebenanlagen, Gemeinschaftsanla gen und Stellplätzen 
 
 Da auch die Anlagen zum Sammeln von Müll eine groß e Bedeutung für die Gestalt 
des Straßenraums haben, wird für diese eine gestalt erische Festsetzung im 
Bebauungsplan getroffen. 
 
 
11.4 Einfriedungen 
 
 Ebenso wie für die Gestaltung der Nebenanlagen wird  auch für die Einfriedungen 
und Terrassenabtrennungen hinsichtlich Höhe und Mat erial eine Festsetzung im 
Bebauungsplan getroffen, um eine entsprechend hohe städtebauliche Qualität zu 
gewährleisten. Die städtebauliche Qualität soll zud em durch die festgesetzte 
Eingrünung der Außengrenzen der Wohneinheiten verbessert werden. 
 
 
11.5 Sonstige gestalterische Festsetzungen 
 
 Aufgrund der Verwendung des Niederschlagswassers i n Zisternen zur 
Gartenbewässerung und darüber hinaus der Entwässerung der überbauten Flächen 
in den angrenzenden Westwald sind zum Schutz vor Eintrag von Schwermetallen in 
das Grundwasser Dachflächen, Regenfallrohre und -ri nnen aus unbeschichteten 
Metallen wie Kupfer, Zink, Blei und Titanzink unzulässig. 
 
 
12. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln o der Verwenden von 
Niederschlagswasser 
 
 Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mi t der natürlichen  
Lebensgrundlage Wasser. Entsprechend des Planungsgr undsatzes des § 1 Abs. 5 
BauGB, dass Bauleitpläne die natürlichen Lebensgrun dlagen schützen und 
entwickeln sollen, und der gebotenen Berücksichtigung umweltschützender Belange 
werden Festsetzungen getroffen, die auf das Sammeln  von Niederschlagswasser in 
Zisternen sowie auf das Verwenden von Nutzwasser zielen. 
 
 Eingriffe in das hydraulische Gefüge, wie z. B. Gr undwasserentnahmen oder die 
Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen der v orherigen Zustimmung der 
zuständigen Bodenschutzbehörde, dem Regierungspräsi dium Darmstadt, Abteilung 
Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat 41.5. Bei Eingriffen ist der 
Nachweis zu führen, dass die jeweiligen Maßnahmen n icht dazu führen, dass die 
Sanierung beeinträchtigt wird oder unmöglich gemacht wird. 
 
 
13. Eingriffsregelung 
 
 Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen vo n Eingriffen in Natur und 
Landschaft vermieden und minimiert werden. Dies wir d entsprechend im § 1a des 
Baugesetzbuchs geregelt.

22 
 Für den Geltungsbereich ist keine Ausgleichsmaßnah me erforderlich. Dies wird im 
Folgenden erläutert: 
 Das mit dem vorliegenden Bebauungsplan W 57 zu beb auende Grundstück ist vor 
seiner Entwicklung nicht bebaut gewesen. Jedoch wur de bereits mit in Kraft treten 
des Bebauungsplans W 10.1 im Jahr 1977 eine Planung  für das Grundstück 
vorgenommen, die bereits Baurecht geschaffen hat, w elches jedoch nie umgesetzt 
worden ist. Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 ist ein Ausgle ich nicht erforderlich, soweit die 
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. 
Da dies mit Inkrafttreten des Bebauungsplans W 10.1 erfolgt ist, ist ein Ausgleich im 
Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 nicht mehr notwendig. 
 
 
14. Bodendenkmäler 
 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden,  so ist dies der 
hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbeh örde unverzüglich 
anzuzeigen. 
 
 
15. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden 
 
 Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu ein em Waldrand befindet, wird 
darauf hingewiesen, dass die Statik des Hauses ausr eichend Schutz bei Baumsturz 
bieten muss. Dies muss durch den Vorhabenträger sichergestellt werden. 
 
 
16. Regelungen des Durchführungsvertrages (wird im weiteren Verfahren ergänzt) 
 
 Mit dem Vorhabenträger wird gemäß § 12 Abs. 1 BauG B ein Durchführungsvertrag 
abgeschlossen, in dem alle Maßnahmen und Fristen zur Realisierung des Vorhabens 
verbindlich geregelt sind. 
 
 Folgende Regelungen werden im Durchführungsvertrag  u.a. getroffen: 
- Tragung der Planungskosten 
- Fristen zur Durchführung des Vorhabens 
- Anpflanzung von Bäumen und Hecken, sowie dauerhafte Pflege und Erhaltung 
- Fassaden- und Dachbegrünung  
- Artenschutz: Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen 
- CEF-Maßnahmen 
- Kampfmittelräumung 
- Niederschlagswasserversickerung / Zisterne 
- Energiestandard

23 
17. Statistik 
 
 Größe des räumlichen Geltungsbereichs ca. 9.840 m²  100,0 % 
 
 Allgemeines Wohngebiet   ca. 7.820 m² 79,5 % 
 
 Private Verkehrsfläche    ca. 1.145 m² 11,6 % 
 
 Fläche für Versorgungsanlagen ca. 88 m² 0,9 % 
  
 Anzahl an neuen Wohneinheiten (WE) ca. 40 WE 
 
 Anzahl an neuen Einwohnern (EW) ca. 92 EW 
 (Belegungsdichte: 2,3 Einwohner/ WE) 
 
 
18. Kosten 
 
 Die Kosten der Planung und für die im Rahmen des B auleitplanverfahrens 
erforderlichen Gutachten übernimmt der Vorhabenträg er. Dies wird im 
Durchführungsvertrag geregelt.

Speyer 
Dezember 2015 
 
Teil B: Umweltbericht 
 
 
Stadt Darmstadt 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
"Südliche Michaelisstraße / Am Westwald" 
 
Umweltbericht mit Abhandlung der 
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und 
artenschutzrechtlicher Belange 
 
 
Bearbeiter 
Dipl.-Ing. Ute Nolda 
Dipl.-Ing. (FH) Florian Lehmann 
 
Auftragnehmer 
MODUS CONSULT Speyer GmbH 
Landauer Straße 56 
67346 Speyer 
06232/67 79 90

Umweltbericht 3 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Inhalt 
1 Beschreibung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ' südliche Michaelisstraße / Am 
Westwald' – Darmstadt ........................................................................................... 5 
1.1 Ziele des Bauleitplans .................................................................................... 5 
1.2 Standort des Vorhabens................................................................................. 5 
1.3 Art und Umfang des Vorhabens ...................................................................... 5 
1.4 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ 6 
2 Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................ 6 
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen ....................................................................... 6 
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen ..................................................... 6 
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben ....................................................... 8 
3 Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen .......................................................... 8 
4 Beschreibung der Vorgehensweise / des Untersuchungsrahmens ................................... 8 
5 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens ............................................................ 9 
6 Beschreibung und Bewertung der Umwelt / ihrer Bestandteile und möglicher 
Umweltauswirkungen des Vorhabens ...................................................................... 11 
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen ....................................................................... 11 
6.1.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 11 
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 17 
6.2 Schutzgut Boden ........................................................................................ 19 
6.2.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 19 
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 21 
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser).................................................................. 22 
6.3.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 22 
6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 23 
6.4 Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) ...................................................... 23 
6.4.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 23 
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 24 
6.5 Schutzgut Klima / Luft ................................................................................. 25 
6.5.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 25 
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 26 
6.6 Schutzgut Mensch / Erholung ....................................................................... 27 
6.6.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 27 
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 28 
6.7 Schutzgut Landschaft .................................................................................. 29 
6.7.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 29 
6.7.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 30 
6.8 Kultur- und Sachgüter.................................................................................. 30 
6.9 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt ........................................................... 30 
7 Vermeidungs- u. Minimierungsmaßnahmen ............................................................... 31 
8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 32 
9 Standortalternativen .............................................................................................. 32 
10 Abhandlung der Eingriffsregelung gemäss § 14 BNatSchG .......................................... 32 
11 Forstrechtlicher Ausgleich ...................................................................................... 33

Umweltbericht 4 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
12 Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange gemäss § 44 
BNatSchG ............................................................................................................ 33 
13 Schwierigkeiten und Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben ........................... 34 
14 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Durchführung des 
Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) ................................................................. 34 
15 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................................... 35 
Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 37 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Zusammenstellung der potentiell zu erwartenden Wirkfaktoren ............................ 10 
Tabelle 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ............................................................... 12 
Tabelle 3: im Untersuchungsraum nachgewiesene Brutvogelarten ....................................... 14 
Tabelle 4: im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Durchzügler und Nahrungsgäste ............. 14 
Tabelle 5: nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsraum .................................... 15 
Tabelle 6: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich ................... 15 
Tabelle 7: Biotopwert ................................................................................................. 17 
Tabelle 8: Versiegelungsbilanz ....................................................................................... 22 
Tabelle 9: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen................... 32 
 
 
Anhang 
Anhang 1 Bestandskarte  (Maßstab 1:1.000)

Umweltbericht 5 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
1 BESCHREIBUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS ' SÜDLICHE 
MICHAELISSTRAßE / AM WESTWALD' – DARMSTADT  
1.1 Ziele des Bauleitplans 
Im Stadtteil Darmstadt-Waldkolonie wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' die Voraussetzung für die 
weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Geplant ist derzeit die Errichtung 
einer Wohnsiedlung mit kostengünstigen, familiengerechten Doppel- und Reihenhäu-
sern. 
1.2 Standort des Vorhabens 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' 
befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Darmstadt. An den Geltungsbereich 
grenzen im Westen und Südwesten Teile des Westwaldes, im Norden die Grundstücke 
der städtischen Kindertagesstätte Waldkolonie sowie der BPD Immobilienentwicklung 
GmbH und im Osten und Südosten die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße 
und Trierer Straße an.  
Abbildung 1: Lage der geplanten Siedlungserweiterung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3 Art und Umfang des Vorhabens 
Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 9.840 m². Die Art der ge-
planten Nutzungen stellt sich wie folgt dar: 
 Allgemeines Wohngebiet ca. 7.912 m² 
(davon 87 m² Fläche für Versorgungsanlagen) 
 Verkehrsfläche ca. 1.143 m² 
 Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ca. 784 m² 
Darmstadt 
Geplante Siedlungserweiterung

Umweltbericht 6 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Zu berücksichtigen ist, dass sich im Geltungsbereich eine bestehende Straßenfläche 
(ca. 770 m²) befindet; in dieser Fläche sind keine Änderungen geplant. 
 
1.4 Bedarf an Grund und Boden 
Der Geltungsbereich umfasst – wie oben bereits dargelegt – eine Fläche von ca. 
9.820 m², davon nimmt die Zuwegung über die bereits bestehende Michaelisstraße ca. 
770 m² ein; insofern umfasst der zusätzliche Bedarf eine Fläche von 9.050 m² (davon 
sind ca. 2.930 m² Buchen- und Eichenmischwald). 
Durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4 mit Überschreitung bis max. 0,65) 
wird in den Wohngebieten eine maximale Überbauung/Versiegelung von maximal 5.005 
m² ermöglicht. Die Versiegelung beträgt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes so-
mit, inkl. der Fläche für Versorgungsanlagen, künftig insgesamt maximal 6.355 m². 
 
2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES 
Gemäß § 1 (Abs. 6) Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung eines Bau-
leitplans die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nachfolgend werden die 
Zielvorgaben aus Fachgesetzen sowie aus übergeordneten Planungen und speziellen 
städtebaulichen Planungsvorgaben dargelegt. 
 
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen 
Für die Umweltprüfung der vorliegenden Planung sind vorrangig folgende Fachgesetze 
zu berücksichtigen: 
x Baugesetzbuch (BauGB) 
x Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
x Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) 
x Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG) 
x Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) 
x Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) 
x Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
x Hessisches Wassergesetz (HWG) 
 
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen 
Landesentwicklungsplan (2000) 
Der Landesentwicklungsplan von Hessen stellt die Stadt Darmstadt als Oberzentrum 
mit einem dichten Netz von zwei- und min. vierstreifigen Fernstraßen sowie einem Kno-
tenpunkt einiger Hauptverkehrs- und Nebenstrecken im Schienennetz dar. Des Weite-
ren ist eine Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle vorhandenen. Westlich der Stadt

Umweltbericht 7 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
ist ein von Norden nach Süden verlaufender Planungsraum für überregional bedeutsame 
Infrastruktur ausgewiesen. 
Regionalplan Südhessen (RPS 2010) 
Nach dem Regionalplan  Südhessen liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans im 
'Vorranggebiet für Siedlung' der Stadt Darmstadt. Der Wald, der unmittelbar westlich 
an den Geltungsbereich angrenzend, gilt als 'Vorranggebiet Regionalen Grünzug' und 
'Vorranggebiet für die Forstwirtschaft'. Des Weiteren verläuft entlang der westlichen 
GB-Grenze der 'geplante Ausbaubereich einer 2 oder 3 streifigen Bundesfernstraße'. 
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (2005) 
Der Flächennutzungsplan (FNP,  2005) weist die vollständige Fläche des Geltungsbe-
reichs (GB) des Bebauungsplans als 'Wohnbaufläche' aus. Nordwestlich des GB grenzt 
das Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule als 'Gemeinbedarfsfläche' an. Entlang der 
westlichen GB-Grenze ist ein Bereich dargestellt, der zur 'Freihaltung für Straßentras-
sen' ausgewiesen ist. Der im südlichen GB befindliche Graben wird als 'Trasse für 
Hauptwasserleitungen / Hauptabwasserleitungen' bezeichnet.  
Landschaftsplan 
Nach der Leitbildkarte des Landschaftplans (LP, 2004)  wird für das Gebiet des Gel-
tungsbereichs eine 'Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen' empfohlen. Dies 
soll u.a. durch, 
x Schaffung eines vernetzten Grünsystems, 
x Gestalten / Offenhalten wichtiger landschaftlicher Übergangszonen (Ortsränder), 
x Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente, 
x Extensive Nutzung von Bachgrünzügen, 
x Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflä-
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung), 
x Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsgliedernder Grünzüge, 
x Eingrünung der Ortsränder, 
geschehen. 
 
Der unmittelbar westlich an den Geltungsbereich angrenzende Wald ist als 'Bereich mit 
überwiegend waldbaulicher Nutzung' verzeichnet. Als Aufwertungen werden, 
x Schutz / Regeneration des Westwaldes, Erhalt von Boden, Klima, Immissions- und 
Wasserschutzfunktion, 
x Naturnahe Waldbewirtschaftung und stärkere Berücksichtigung der Standortpoten-
ziale,  
x Offenhaltung aller Waldwiesen, 
x Umbau nicht standortgerechter Waldbestände, 
x Aufbau von Immissionsschutzwald entlang vielbefahrener Straßen, 
empfohlen. 
 
Für den Landschaftraum 'Hessisches Ried', indem sich der Geltungsbereich befindet, 
werden folgende Leitziele im Landschaftsplan verfasst:

Umweltbericht 8 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
x Sicherung der Sonderstandorte 
x Entwicklung naturnaher Eichen-Kiefern-Wälder 
x Schaffung eines Nutzungsmosaiks aus wärmeliebenden Eichen-Kiefern-Wäldern und 
Sandtrockenrasen 
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben 
Einstellplatzsatzung; Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder Garagen und 
Abstellplätzen im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
3 SCHUTZGEBIETE UND GESCHÜTZTE BIOTOPSTRUKTUREN 
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine nach Naturschutzrecht geschützten 
Gebiete oder Biotopstrukturen. 
Jedoch zählen die Waldflächen die unmittelbar westlich des Geltungsbereichs angren-
zen (Westwald) zum Landschaftsschutzgebiet "Nr. 2411001 Stadt Darmstadt".  
 
 
4 BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE / DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS 
Das vorliegende Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte: 
„ Bestandsanalyse 
Um die durch die geplante Bebauung zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird 
zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt (vgl. Kapitel 4). In der Bestandsanalyse 
wird die räumliche Umwelt - in einzelne Schutzgüter zerlegt - betrachtet. Durch dieses 
Vorgehen lässt sich das komplexe, in seiner Gesamtheit nicht erfassbare Wirkungsge-
füge des Landschaftshaushalts in planerisch operable und bewertbare Einheiten zerle-
gen. 
Die einzelnen Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, 
Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden, soweit die-
ses sachlich begründet und von der Datenlage her möglich ist, nach zwei Kriterien be-
wertet: 
¾ Eignung zur Erfüllung der jeweiligen Landschaftsfunktionen (Bedeutung) 
¾ Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Belastungen. 
Die Beurteilung der Bedeutung orientiert sich an dem Wert, den die jeweiligen Schutz-
güter im Hinblick auf gesellschaftliche Wertvorstellungen und Nutzungsansprüche be-
sitzen. 
Die Empfindlichkeit bezeichnet die Wahrscheinlichkeit von Veränderungen der Bedeu-
tung einzelner Schutzgüter aufgrund der zu erwartenden Belastungen. Sie ist abhängig 
von den einzelnen Landschaftsfaktoren zugrunde liegenden biotischen und abiotischen 
Faktoren sowie von Art und Intensität der belastenden Einwirkungen. Die Empfindlich-

Umweltbericht 9 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
keit wird dabei gegenüber den Belastungsfaktoren beurteilt, die im Zuge einer Sied-
lungserweiterung generell zu erwarten sind. 
„ Auswirkungsprognose  
Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren auf 
die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose. Durch Überlage-
rung der Bewertung der Schutzgüter mit den künftig zu erwartenden Wirkfaktoren las-
sen sich zukünftige Beeinträchtigungen einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der 
Beeinträchtigungen ist dabei das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne 
der Gesamtheit aller Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften von Be-
deutung sind, einschließlich des physischen und psychischen Wohlbefindens des Men-
schen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes. 
Im vorliegenden Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen dargelegt und bewer-
tet. Je nach Beeinträchtigungsintensität erfolgt jeweils eine Bewertung der Auswirkun-
gen in 
- hohe Beeinträchtigungsintensität 
- mittlere Beeinträchtigungsintensität 
- geringe Beeinträchtigungsintensität 
Grundsätzlich muss jedoch berücksichtigt werden, dass durch den bestehenden Bebau-
ungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich (entsprechend der festgesetzten 
Vorgaben in 1977) bereits zulässig war. Der Bebauungsplan W 10.1 ist inzwischen in 
Teilbereichen als funktionslos bestimmt, hier ist nach Planersatzvorschrift der § 34 
BauGB anzuwenden, dabei ist für den auf dem Baugrundstück gewachsenen Wald eine 
Rodungsgenehmigung einzuholen und eine Ersatzaufforstung zu leisten. Auf dem städ-
tischen Grundstück am Gehaborner Hof stehen diese notwendigen Flächen zu Verfü-
gung. 
 
 
5 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS 
Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom Vorhaben ausgehenden potentiellen 
Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Wirkfaktoren zu erwarten: 
x baubedingte Auswirkungen ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und können zeit-
lich auf die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft sein, 
x anlagebedingte Auswirkungen entstehen z. B. durch Baukörper selbst und sind zeit-
lich unbegrenzt, 
Relevante anlagebedingte Wirkfaktoren sind hierbei 
Versiegelung: Durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4 mit Über-
schreitung bis max. 0,65) wird in den Wohngebieten eine

Umweltbericht 10 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
maximale Überbauung/Versiegelung von maximal 5.005 m² 
ermöglicht. 
Durch die geplante Verkehrsfläche werden zudem 1.185 m² 
versiegelt. 
Die künftige Versiegelung beträgt im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes somit maximal 6.190 m². 
Flächenumwidmung: Neben der Anlage versiegelter/überbauter Flächen (insge-
samt 6.190 m²) erfolgt eine Umwidmung von der heutigen 
Biotopstruktur zu künftigen privaten Grünflächen (Hausgär-
ten). Der Anteil privater Grünflächen beträgt künftig mindes-
tens 2.695 m². Zudem wird eine Versorgungsanlage auf 165 
m² eingerichtet. 
x betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich durch den Betrieb bzw. die Unterhal-
tung der vorgesehenen Nutzungen. 
 
Tabelle 1: Zusammenstellung der potentiell zu erwartenden Wirkfaktoren 
Schutzgut/ 
Nutzung Wirkfaktoren 
baubedingt 
anlagebedingt 
betriebsbedingt 
Tiere und 
Pflanzen 
Ö Flächenversiegelung (Verlust von Biotopstrukturen und 
–funktionen u. Verlust d. Biotopentwicklungspotentials)   „  
Ö Flächenumwidmung (Verlust von Biotopstrukturen 
und –funktionen)  „  
Ö Veränderung/Störung angrenzender Bereiche „ „ „ 
Boden Ö Flächenverlust (Versiegelung)  „  
Ö Bodenumlagerung/Bodenverdichtung „ „  
Ö Schadstoffeintrag „  „ 
Wasser Ö Verlust von Infiltrationsfläche durch Versiegelung  „  
Ö Schadstoffeintrag „  „ 
Klima/Luft Ö Verlust von klimatisch wertvollen Flächen  „  
Ö Schadstoffeintrag/Minderung Lufthygiene „  „ 
Ö Klimatische Veränderung durch Versiegelung  „  
Mensch Ö Veränderung der Oberflächengestalt durch Gebäude  „  
Ö Verlust von Erholungsflächen „ „  
Ö Veränderung der Immissionsbelastung (Lärm, Schadstoffe) „  „ 
Landschaft Ö Einbringen technischer Bauwerke  „  
Ö Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturelementen  „  
Kultur- und 
Sachgüter Ö Zerstörung/Verlust von Kultur und Sachgütern „ „

Umweltbericht 11 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
6 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT / IHRER BESTANDTEILE UND 
MÖGLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 
Um alle möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen 
Schutzgüter ermitteln zu können, ist der Untersuchungsbereich über den Geltungsbe-
reich hinaus ausgeweitet worden. Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsbe-
reichs ist die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschie-
denen Schutzgüter. Das Untersuchungsgebiet umfasst in diesem Fall ca. 10,1 ha. 
Naturraum/Geologie/Nutzungen 
Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich im 'Nördlichen Oberrheintiefland (Nr. 
22)', Haupteinheit 'Hessische Rheinebene (225)' im Naturraum 'Griesheim-
Weiterstädter Sand (225.9)' (UMWELTATLAS HESSEN 2013). 
Das UG befindet sich geologisch gesehen im Bereich quartärer Fein- bis Mittelsande, 
die in der Weichsel-(Würm-) Kaltzeit aus Flugsand (äolisch) entstanden sind (BGR 
2013). 
Das Relief im Untersuchungsgebiet ist eben, es liegt durchschnittlich bei 125-130 m 
über NN. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von Brachflächen und 
Waldgebiet geprägt. Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Westen und 
Südwesten der Westwald, im Norden das Gelände der städtischen Kindertagesstätte 
Waldkolonie sowie der BPD Immobilienentwicklung GmbH und im Osten und Südosten 
die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße und Trierer Straße. 
 
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 
6.1.1 Bestandsanalyse 
Potentielle natürliche Vegetation 
Ohne Einfluss des Menschen würde sich nach der 'Standortkarte der Vegetation in 
Hessen' (KLAUSING, WEISS, 1986) ein "Flattergras-Buchenwald" einstellen. 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Biotoptypen 
Die Bestandserfassung der aktuellen Vegetation basiert auf einer flächendeckenden 
Geländeerhebung der Biotoptypen nach der hessischen Kompensationsverordnung 
(HMUELV, 2005) Ende Juli 2013. Darüber hinaus wurden verfügbare Quellen (Luftbil-
der, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, usw.) ausgewertet und in die Bestands-
aufnahme integriert. Die erfassten Biotoptypen sind in der nachfolgenden Tabelle 2 
aufgelistet und werden nachfolgend beschrieben. Zur kartographischen Darstellung 
siehe Anhang 1 (Bestandskarte).

Umweltbericht 12 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
 
Tabelle 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet 
Nummer 
nach Kompensationsverordnung 
(HMULEV 2005) 
Biotoptyp 
01.114/01.122 Buchenmischwald / Eichenmischwald 
01.152/02.400 Naturverjüngung, Sukzession am Wald / Hecken-Gebüschpflanzung 
(einheimisch, standortgerecht) 
01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand 
02.500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 
04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten 
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 
04.220 Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten 
05.243 Naturfern ausgebauter Graben 
09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trockener Standorte 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 
10.530 Kies- und Sandweg 
10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 
 
x Der westliche Bereich des Untersuchungsgebiets (UG) wird eingenommen von einem 
Buchenmischwald bzw. Eichenmischwald. Je nach Lage im Geltungsbereich (GB) ist 
eher die Stieleiche ( Quercus robur) (nordwestlicher GB), oder die Rotbuche ( Fagus 
sylvatica) (südwestlicher GB) die dominierende Baumart. Relativ häufig sind auch 
hochwüchsige Waldkiefern ( Pinus sylvestris ) vertreten. Im Unterwuchs sind z.B. 
Brombeere (Rubus fructicosus), Kratzbeere ( Rubus caesius), Gewöhnliche Waldrebe 
(Clematis vitalba), Wald-Flattergras (Milium effusum), usw. vertreten. 
x Auf der Brachfläche im östlichen Geltungsbereich stehen einige Gehölzgruppen an, 
die aus Arten der Naturverjüngung, Sukzession am Wald und Hecken-
Gebüschpflanzungen bestehen. Die Hecken-Gebüschpflanzungen weisen einheimi-
sche, standortgerechte Gehölze auf, jedoch häufig auch standortfremde Arten (s. 
unten). Häufige Arten der Gehölzgruppen sind z.B. Götterbaum (Ailanthus altissima), 
Gemeine Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus ssp.), Roter Hartriegel (Cor-
nus sanguinea), Apfel (Malus domestica ssp.), Vogelkirsche (Prunus avium), Kirsch-
pflaume (Prunus cerasifera), Zwetschge ( Prunus domestica), Waldkiefer ( Pinus syl-
vestris), Zitterpappel (Populus tremula), Hundsrose (Rosa canina), Kratzbeere (Rubus 
caesius), Brombeere (Rubus fructicosus), Robinie (Robinia pseudoacacia), Sal-Weide 
(Salix caprea), Silberweide (Salix alba), usw.. 
x Im Übergangsbereich zwischen dem Wald und der Brachfläche befindet sich ein  ty-
pischer voll entwickelter Waldrand . Dieser wird vom Aufwuchs der Waldbaumarten 
(s. oben) und Pionierbaumarten der Brachflächen, wie z.B. Robinien ( Robinia pseu-
doacacia), Sträuchern, z.B. Hasel ( Corylus avellana), und typischen Waldrandgehöl-
zen, wie z.B. Brombeere ( Rubus fructicosus) und Gewöhnliche Waldrebe ( Clematis 
vitalba), aufgebaut. Den Krautsaum bildet überwiegend die Kanadische Goldrute (So-
lidago canadensis). Es zeichnet sich eine deutliche Dominanz der fremdländischen, 
nicht standortgerechten und häufig invasiven Arten im Bereich des Waldrandes ab.

Umweltbericht 13 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
x Hecken-Gebüschpflanzungen aus standortfremden Arten und Ziergehölzen  sind 
überwiegend im Nahbereich zu dem vorhandenen Wohngebiet vorzufinden, z.B. im 
Bereich öffentlicher und privater Grünflächen. Im Laufe der Zeit haben sich einige 
exotische Arten auch auf die Brachfläche ausgebreitet und breiten sich dort als in-
vasive Art aus, z.B. Götterbaum ( Ailanthus altissima ) und Robinie ( Robinia pseu-
doacacia). 
x Einzelbäume sind solitär stehende Bäume/Großsträucher (einheimisch  oder nicht 
einheimisch), die überwiegend angepflanzt wurden, z.B. als Straßenbegleitgrün. 
Auch im Bereich der Brachfläche sind einige Einzelbäume vorzufinden. 
x Baumgruppen bestehen aus dicht beieinander stehenden Bäumen (einheimisch oder 
nicht einheimisch) und sind auf der Brachfläche vorzufinden. Sie können aus dersel-
ben Art (z.B. Götterbaum ( Ailanthus altissima)) oder aus unterschiedlichen Baumar-
ten bestehen. 
x Im südwestlichen Geltungsbereich kommt ein nur temporär wasserführender natur-
fern ausgebauter Graben aus einer Verrohrung hervor. Die Ufer des Grabens weisen 
ein sehr steiles V-Profil auf und sind vollständig verbaut. 
x Der Großteil der Brachfläche wird von einer wärmeliebenden ausdauernden Ruderal-
flur meist trockener Standorte  dominiert. Diese wird über wiegend aus Gräsern und 
Hochstaudenflur aufgebaut. Als Arten treten u.a. Gemeiner Beifuß ( Artemisia vulga-
ris), Wilde Möhre ( Daucus carota), Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus), Brenn-
nessel ( Urtica dioica ) und in einem Teilbereich Topinambur ( Helianthus tuberosus) 
auf. Die dominierende Art ist jedoch die Kanadische Goldrute ( Solidago canadensis) 
die weite Teile der Brachfläche überwuchert hat. 
x Die gepflasterten Straßen und Wege des bestehenden Wohngebietes östlich des 
Geltungsbereichs gelten als nahezu versiegelte Flächen.  
x Durch die Brachfläche schlängeln sich einige "Trampelpfade", die als Kies- und 
Sandweg aufgenommen werden können. Sie werden lediglich durch die häufige 
Nutzung frei von Vegetation gehalten. 
x Die Parkplatzflächen im Nahbereich des Wohngebiets (östlicher GB) sind als befes-
tigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster)  angelegt. Die breiten Fugen zwischen 
dem Pflaster lässt Niederschlagswasser versickern und einige besonders robuste 
Pflanzen können hier wachsen. 
Tiere 
Hinsichtlich der Fauna im Planungsgebiet wurden im Frühjahr/Sommer 2013 eine "Ar-
tenschutzrechtliche Prüfung für die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil 
Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen" durch Dipl.-Biol. Frank W. H ENNING vorgenom-
men. Im Jahr 2015 erfolgte eine Aktualisierung des Gutachtens aufgrund einer Status-
änderung in der Roten Liste Hessen von zwei nachgewiesenen Vogelarten. 
Es wurden faunistische Erhebungen zu den Artengruppen der europäischen Vogelarten, 
Fledermausarten, Reptilien und Käfer durchgeführt.

Umweltbericht 14 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Innerhalb des Untersuchungsraums wurden die Revierzentren folgender europäischer 
Vogelarten kartiert:  
Tabelle 3: im Untersuchungsraum nachgewiesene Brutvogelarten 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname 
Amsel Turdus merula 
Bachstelze Motacilla alba 
Blaumeise Parus caeruleus 
Buchfink Fringilla coelebs 
Buntspecht Dendrocorpus major 
Dorngrasmücke Sylvia communis 
Feldschwirl Locustella naevia 
Fitis Phylloscopus trochilus 
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 
Girlitz Serinus serinus 
Goldammer Emberiza citrinella 
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 
Haussperling Passer domesticus 
Heckenbraunelle Prunella modularis 
Kleiber Sitta europaea 
Kohlmeise Parus major 
Misteldrossel Turdus viscivorus 
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 
Nachtigall Luscinia megarhynchos 
Rabenkrähe Corvus corone 
Ringeltaube Columba palumbus 
Rotkehlchen Erithacus rubecula 
Singdrossel Turdus philomelos 
Star Sturnus vulgaris 
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 
Zaunkönig Troglodytes troglodytes 
Zilpzalp Phyloscopus collybita 
Von den in Tabelle 3 genannten Vogelarten brütet lediglich der Girlitz innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Des Weiteren konnten zwei Brutpaare des 
Haussperlings und ein Brutpaar des Trauerschnäppers im unmittelbaren Umfeld des 
Geltungsbereiches nachgewiesen werden. 
Als Nahrungsgäste und Durchzügler wurden im Untersuchungsgebiet zudem folgende 
Arten kartiert: 
Tabelle 4: im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Durchzügler und Nahrungsgäste 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname 
Eichelhäher Garruls glandarius 
Elster Pica pica 
Gimpel Pyrrhula pyrrhula 
Grünspecht Picus viridis 
Mauersegler Apus apus 
Mäusebussard Buteo buteo 
Mittelspecht Dendrocorpus medius 
Schwanzmeise Aegithalos caudatus 
Sperber Accipiter nisus 
Stieglitz Carduelis carduelis 
Straßentaube Columba livia forma domestica 
Sumpfmeise Parus palustris 
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 
Turteltaube Streptopelia turtur 
Türkentaube Streptopelia decaocto

Umweltbericht 15 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Im Rahmen der Erfassung von Fledermausarten konnten drei Arten im Untersuchungs-
raum nachgewiesen werden. 
Tabelle 5: nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsraum 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname 
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 
 
Im Zuge der Aufnahme von Reptilien wurde ausschließlich die Blindschleiche ( Anguis 
fragilis) nachgewiesen. Hinweise auf ein Vorkommen von Zauneidechse oder 
Schlingnatter gab es keine. 
Während der faunistischen Erhebungen wurden keine stark gefährdeten, streng oder 
europarechtlich geschützten Käferarten (z.B. Hirschkäfer, Großer Holzbock) nachge-
wiesen.  
(Alle Ergebnisse von HENNING 2013, aktualisiert 2015) 
Bedeutung 
Biotoptypen 
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der "Verordnung über die Durchführung 
von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung 
von Ausgleichsabgaben" (HMUELV,  2005). Die Kompensationsverordnung Hessen 
weist jedem Biotoptyp Wertpunkte je m² zu. Mit zunehmender Anzahl der Wertpunkte 
(WP, maximal 80) steigt die Bedeutung der Biotoptypen. Es ergibt sich folgende Bewer-
tung: 
sehr hohe Bedeutung  Ö > 51 Wertpunkte 
hohe Bedeutung Ö 41 - 50 Wertpunkte 
mittlere Bedeutung Ö 21 - 40 Wertpunkte 
geringe Bedeutung Ö 11 - 20 Wertpunkte 
sehr geringe Bedeutung Ö   1 - 10 Wertpunkte 
Neben der Bedeutung wird in Tabelle 6 auch bereits die Empfindlichkeit des Biotoptyps 
angegeben (s.u.). 
Tabelle 6: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich 
Nr. Biotoptyp 
Bedeutung Empfind-
lichkeit WP verbal 
01.114/ 
01.122 
Buchenmischwald / Eichenmischwald 41 H H 
01.152  Naturverjüngung, Sukzession am Wald 32 M M 
01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand 30* M M 
02.400 Hecken-Gebüschpflanzung (einheimisch, standortge-
recht) 27 M M 
02.500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23 M M 
04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 31 M M 
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, 26 M M

Umweltbericht 16 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Nr. Biotoptyp 
Bedeutung Empfind-
lichkeit WP verbal 
Exoten 
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 33 M M 
04.220 Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, 
Exoten 28 M M 
05.243 Naturfern ausgebauter Graben 7 SG G 
09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trocke-
ner Standorte 26* M G 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 SG SG 
10.530 Kies- und Sandweg 6 SG SG 
10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 7 SG SG 
SG – sehr gering, G – gering, M – mittel, H – hoch, SH – sehr hoch 
* deutliche Abwertung aufgrund von großem Anteil an nicht standortgerechten, fremdländischen und häufig invasiven 
Pflanzenarten 
Demnach besitzen die einzelnen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs vorwie-
gend eine mittlere Bedeutung. Die Siedlungsstrukturen weisen eine sehr niedrige Be-
deutung auf. Lediglich die Waldflächen stellen eine hohe Bedeutung dar. 
Tiere 
Europäische Vogelarten: Der überwiegende Anteil der im Gebiet des Geltungsbereichs 
vorkommenden Vogelarten weisen nach der Roten Liste der Vögel von Hessen einen 
günstigen Erhaltungszustand auf. Lediglich die Vogelarten Türkentaube, Turteltaube, 
Mauersegler, Mittelspecht, Feldschwirl, Trauerschnäpper, Haussperling, Girlitz, Stieglitz 
und Goldammer weisen einen ungünstigen-unzureichenden Erhaltungszustand auf. Von 
diesen Vogelarten brüten jedoch nur der Feldschwirl, der Haussperling, der Girlitz und 
die Goldammer im bzw. in der Nähe des Geltungsbereichs. Die nachgewiesenen Brut-
stätten des Haussperlings und des Girlitz liegen im angrenzenden bestehenden Sied-
lungsgebiet außerhalb des Geltungsbereichs. 
Fledermäuse: Aufgrund der sehr geringen Anzahl von Fledermauskontakten während 
der Aufnahme, kann davon ausgegangen werden, dass sich im Gebiet des Geltungsbe-
reichs kein Fledermausquartier befindet. Bei allen drei nachgewiesenen Fledermausar-
ten (Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus) handelt es sich somit 
um Nahrungsgäste. Der Planungsraum ist für Fledermäuse somit von relativ geringer 
Bedeutung. 
Reptilien: Der Planungsraum ist aufgrund des dichten Bewuchses von geringer Bedeu-
tung als Habitatstruktur für Reptilien. 
Käfer: Da keine seltenen Käferarten, wie Hirschkäfer und Großer Heldbock, im Pla-
nungsgebiet nachgewiesen werden konnten, kann der Bereich mit einer geringen Be-
deutung für die Käferfauna bewertet werden. 
Empfindlichkeit 
Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen bzw. der Biotopkomplexe, mit der darin 
lebenden Fauna, gegenüber bestimmten Belastungsfaktoren ergibt sich im Wesentli-

Umweltbericht 17 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
chen aus der Abhängigkeit eines Biotoptyps von bestimmten Umwelt- bzw. Standort-
bedingungen sowie der Veränderbarkeit dieser Bedingungen durch anthropogene Ein-
flüsse bzw. aus der Regenerationsfähigkeit der Biotopstrukturen. Zusätzlich ist die Be-
deutung der Biotoptypen ein wichtiger Aspekt. Zur Einstufung der Empfindlichkeit siehe 
Tabelle 6. 
Vorbelastung 
Als wesentlichste bzw. planungsrelevante Vorbelastungen sind zu nennen: 
x hoher Anteil an invasiven Pflanzenarten im Bereich der Brachflächen, sowie 
x Störungen durch unmittelbar angrenzendes Siedlungsgebiet (Wohngebiet / Kinderta-
gesstätte, Schule) und damit verbundenen Lärm, Wegeverbindungen, Spaziergän-
gern, Haustieren (Hunde, Katzen), Verkehr und durch die nahe gelegene Bebauung. 
 
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Die der Bilanzierung zugrunde liegende bestehende Situation ist in Anhang 1 (Be-
standsplan) kartographisch dargelegt. 
Durch das geplante Vorhaben wird folgender Biotopverlust bewirkt: 
Tabelle 7: Biotopwert  
Biotop-/Flächentyp Biotopverlust Bewertung 
01.114/ 
01.122 Buchenmischwald / Eichenmischwald 2.930 m² hoch 
01.152  Naturverjüngung, Sukzession am Wald 
2.370. m² mittel 
02.400 Hecken-Gebüschpflanzung  
(einheimisch, standortgerecht) 
02.500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Zierge-
hölze) 
01.153 Typischer voll entwickelter Waldrand 560 m² mittel 
04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obst-
baum 6 Stk. mittel 
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 2 Stk. mittel 
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obst-
baum 
1 Stk. 
(2 Bäume) mittel 
04.220 Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 
1 Stk. 
(2 Bäume) mittel 
05.243 Naturfern ausgebauter Graben 10 m² gering 
09.220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist 
trockener Standorte 3.050 m² mittel 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 710 m² sehr gering 
10.530 Kies- und Sandweg 160 m² sehr gering 
10.540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 30 m² sehr gering 
  9.820 m² 
+12 Bäume

Umweltbericht 18 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
4 Bäume innerhalb des Biotoptyps Buchenmisch-/Eichenmischwald werden erhalten 
nachdem zuvor alle Bäume im Planungsgebiet hinsichtlich der Baumqualität begutach-
tet wurden. 7 Großbäume wurden bei der Begutachtung als "erhaltenswert" eingestuft 
(s. nachfolgende Abbildung 'neues Planungskonzept mit Darstellung der zu erhaltenen 
Bäume', diese sind mit dunklerem Farbton hervorgehoben). 
 
Das ursprüngliche Planungskonzept wurde also entsprechend angepasst, so dass jetzt 
4 Bäume im Geltungsbereich zu erhalten sind.  
Insgesamt führt das geplante Vorhaben somit zu einem Flächenverlust von 2.930 m² 
mit hoher und 5.980 m² mit mittlerer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz so-
wie zum Verlust von 12 mittelwertigen Bäumen. Aufgrund des recht großen Umfangs 
des Biotopverlusts, besteht eine hohe Beeinträchtigungsintensität für das Schutzgut 
Tiere/Pflanzen. Gemindert wird diese Beeinträchtigung durch die geplanten Aufforstun-
gen auf städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem Umfang von 
3.762 m² (forstrechtlicher Ausgleich) 
Zudem können im Bereich der künftigen Gartenflächen (mindestens 2.695 m²) wieder 
Biotopstrukturen entstehen. Durch Festsetzungen zur Grüngestaltung in den Hausgär-
ten wird ein möglichst hoher Biotopwert festgelegt, wodurch die o.g. Auswirkungen 
vor Ort etwas gemindert werden können. 
Durch die Versiegelung/Überbauung von Flächen wird das Biotopentwicklungspotential 
auf den betroffenen Flächen unterbunden; auch hierdurch wird eine hohe Beeinträchti-
gungsintensität bewirkt.

Umweltbericht 19 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Tiere 
Durch die Siedlungsentwicklung werden natürlich Habitatstrukturen für verschiedene 
Tiere beansprucht. Nach Aussage der 'Artenschutzfachlichen Prüfung für die Bebau-
ungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen' 
(HENNING 2013, aktualisiert 2015) kommt es zu einer Betroffenheit von Brutstandorten 
der europäischen Vogelarten (mit ungünstigen Erhaltungszustand in Hessen) Feld-
schwirl und Goldammer; weitere Anhang IV-Arten oder europäische Vogelarten sind 
nicht betroffen. Die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungsstätten und die Aus-
wirkungen auf die lokale Population können nach Aussage der artenschutzfachlichen 
Prüfung - unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (siehe Kapitel 7) und 
CEF-Maßnahmen (siehe Kapitel 12) – erhalten bleiben. 
Somit weist die Planung eine geringe bis mittlere Beeinträchtigungsintensität für die 
Fauna auf. 
 
6.2 Schutzgut Boden 
6.2.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Der Geltungsbereich (GB) des Bebauungsplanes liegt im Übergangsbereich zwischen 
Böden mit anthropogener Überprägung im Norden, Osten und Süden (bestehende Sied-
lungsbebauung) und Böden aus äolischen Sedimenten (Flugsand) im Westen. Im Be-
reich unversiegelter Flächen treten als Bodeneinheit meist 'Braunerden mit Bändern' 
auf. Als Substrat liegen 3 bis 8 dm mächtige Flugsandfließerden über Schichten aus 3 
bis >10 dm Flugsand über Terrassensand (Pleistozän) vor. Das Gebiet im Bereich des 
GB gilt als physiologisch trockener Sand-Standort mit schlechtem bis mittlerem natürli-
chem Basenhaushalt (HLUG, 2013a). 
Bei einer durchgeführten Baugrund- und Versickerungsuntersuchung; Gründungsbera-
tung wurde durch 13 Kleinrammbohrungen die genaue Bodenbeschaffenheit innerhalb 
des Geltungsbereichs (GB) analysiert. Der Bodenaufbau im GB setzt sich aus einer 10 – 
50 cm mächtigen Mutterbodenschicht aus stark humosen, teils schwach schluffigen 
Feinsanden zusammen; stellenweise deutet das Fehlen von Mutterboden und die Bei-
mengung von Ziegel, Mörtel, Beton, Schotter und Glas auf eine Geländeauffüllung hin. 
Unterhalb der Mutterbodenschicht und der Geländeauffüllung folgt eine Schicht aus 
schlufffreien bis schwach schluffigen Feinsanden bzw. Fein- bis Mittelsanden. 
Bedeutung 
Hinsichtlich der Beurteilung der Bedeutung ist zum einen der Aspekt des Natürlich-
keitsgrads von Bedeutung. Der Schutz des Bodens erfordert die Erhaltung von Flächen 
mit natürlichen Bodenfunktionen und entwickelten Bodenprofilen (vgl. § 1 Bundes-
Bodenschutzgesetz). Insofern bietet sich hier neben der natürlichen Lagerung die Belas-
tungsfreiheit eines Bodens als Bewertungskriterium an. Unbelastete und ungestörte

Umweltbericht 20 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Böden werden höher bewertet als mit Schadstoffen belastete und umgelagerte Böden. 
Bei den Böden im Untersuchungsraum ist vor allem im Bereich der Siedlungsflächen 
(westlicher GB) und der Brachflächen keine natürliche Lagerung mehr vorhanden, zu-
dem sind hier die Böden überwiegend versiegelt. Der Natürlichkeitsgrad dieser Böden 
ist daher als gering einzustufen. Im Gegensatz dazu weisen die Böden der Waldflächen 
einen hohen Natürlichkeitsgrad auf, da diese nicht umlagert sind und demnach eine 
natürliche Lagerung der Bodenhorizonte besitzen.  
Die Bedeutung eines Bodens/Standortes als Standort für die natürliche Vegetation  
hängt von der Ausprägung der Standorteigenschaften (nass, feucht, trocken, nähr-
stoffarm) ab. Extreme Ausprägungen von Standorteigenschaften bieten günstige Vo-
raussetzungen für spezialisierte und im Allgemeinen auch seltene Pflanzengesellschaf-
ten. Insofern werden die Böden des UG mit mittlerer Bedeutung als Standort für die 
natürliche Vegetation eingestuft. 
Die Bewertung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper im Was-
serkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe wird in Anlehnung an die Bewer-
tung des HLUG (2013a) vorgenommen.  
Die Bedeutung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen wird im Hinblick auf die na-
türliche Ertragsfähigkeit beurteilt. Da es sich bei dem Gebiet des Geltungsbereichs um 
Siedlungs- bzw. Waldflächen handelt, sind keine Acker- bzw. Grünlandzahlen für die-
sen Bereich vorhanden. Jedoch deuten Bodendaten aus dem Umfeld des UG, mit 
Acker- bzw. Grünlandzahlen von 25 bis 35, auf eine eher geringe Ertragsfähigkeit und 
somit eine geringe Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen hin.  
Die Bedeutung der Böden im Untersuchungsgebiet als Ausgleichskörper im Wasser-
kreislauf ist aufgrund des nicht guten Wasserspeichervermögens der vorkommenden 
Sandböden als gering einzustufen.  
Hinsichtlich der Funktion als Filter/Puffer für Schadstoffe (insbesondere Nitrat) besitzen 
die Böden eine geringe bis mittlere Bedeutung. 
Empfindlichkeit 
Versiegelung ist als der gravierendste Belastungsfaktor anzusehen, da sie zu einer Zer-
störung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Die Empfindlichkeit hängt demzufolge direkt 
von dem Natürlichkeitsgrad ab (s. oben). 
Die Umlagerung von Boden sowie Bodenauf- bzw. -abtrag stellen eine erhebliche Belas-
tung des Bodenpotenzials dar, jedoch nur in Bereichen mit natürlichen Bodenprofilen. 
Der Anteil der Böden im Geltungsbereich, die nicht umlagert sind (Wald- und Brachflä-
chen), weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber baulichen Eingriffen auf.  
Die Empfindlichkeit eines Bodens gegenüber Schadstoffeintrag wird durch die Mobilität 
der Schadstoffe sowie vor allem durch seine Akkumulationsfähigkeit bestimmt. Im Bo-
den angereicherte Schadstoffe stellen ein langfristiges Gefährdungspotenzial dar, da sie 
aufgrund der Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. pH-Wert) mobilisiert wer-
den können. Die Empfindlichkeit des Bodens ist abhängig von der Bodenart, pH-Wert

Umweltbericht 21 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
und Humusgehalt. Die Empfindlichkeit der hier vorkommenden Böden wird entspre-
chend der Filter- und Pufferfunktion als gering eingeschätzt. Des Weiteren kann davon 
ausgegangen werden, dass durch die Planung keine Zunahme der Schadstoffbelastung 
bewirkt wird. 
Bodenverdichtungen, die z.B. während der Bauarbeiten entstehen können, führen vor 
allem zu einer Veränderung des Bodengefüges, d. h. zu einer Verminderung des Anteils 
an Grob- und Mittelporen. Hiermit verbunden sind Störungen des Wasser- und Luft-
haushalts, die alle wichtigen Bodenfunktionen beeinträchtigen. Der vorkommende 
Sandboden ist aufgrund der großen Korngröße und dem damit verbundenen großen 
Porenvolumens relativ unempfindlich gegenüber Bodendruck.  
Vorbelastung 
Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten-Informationssystem Hessen (Schrei-
ben des RP Darmstadt vom 31.03.14); demnach besteht im Bereich der neu geplanten 
Bebauung kein Altlastenverdacht. 
Vorbelastungen bestehen im Untersuchungsgebiet in den an den Geltungsbereich an-
grenzenden Siedlungsflächen, aufgrund der hier großflächig versiegelten Flächen. Auch 
eine Belastung der Böden durch verkehrliche Schadstoffeinträge ist nicht auszuschlie-
ßen. 
 
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Es wird davon ausgegangen, dass temporäre Baustellen-Einrichtungsflächen auf Flä-
chen angelegt werden, die sowieso dauerhaft beansprucht werden. Aufgrund dessen 
werden baubedingt keine zusätzlichen Flächen temporär beansprucht.  
Um Oberboden zu schonen, wird sämtlicher im Geltungsbereich befindlicher Oberbo-
den, der für die Bebauung bzw. Erschließung abgetragen werden muss, vor Arbeitsbe-
ginn in der anstehenden Tiefe gesichert und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes verwertet. Sofern dies nicht möglich ist, wird der 
Oberboden in nutzbarem Zustand erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung ge-
schützt. 
Während der Bauphase besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltge-
fährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffein-
trags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß gewartete 
Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materia-
lien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 
Insgesamt ist für das Schutzgut Boden baubedingt somit nur eine geringe Beeinträchti-
gungsintensität zu erwarten.

Umweltbericht 22 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Anlagebedingt stellt vor allem die Versiegelung/Überbauung von Flächen eine hohe Be-
einträchtigungsintensität dar, da durch diesen Wirkfaktor sämtliche Bodenfunktionen 
zerstört werden. In der nachfolgenden Tabelle ist die Versiegelungsbilanz für den Gel-
tungsbereich dargelegt. 
Tabelle 8: Versiegelungsbilanz 
 Bestand Planung Bilanz 
Versiegelung (versiegelte Flächen u. Gebäude) 740 m² 6.129 m² +5.389 
Teilversiegelung  30 m² 30 m² 0 
gesamt 770 m² 6.159 m² +5.389 
Betriebsbedingt sind geringe, verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen durch künftige 
Verkehrsbewegungen im Bebauungsplangebiet zu erwarten, die jedoch – aufgrund des 
relativ geringen Verkehrsaufkommens - nur zu einer geringen Beeinträchtigungsintensi-
tät führen. 
 
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser) 
6.3.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Der Geltungsbereich liegt im Bereich des hydrogeologischen Teilraums der "Rheingra-
benscholle" im Grundwasserkörper "Oberrhein – zwischen Neckar- und Main-
Mündung". Den sehr gut wasserdurchlässigen Porengrundwasserleiter stellen sandige 
bis sandig-kiesige Lockergesteine über mächtigen pliozänen Schichten dar. Der Grund-
wasserflurabstand im Bereich des UG beträgt ca. 10 m bis 15 m und die Grundwas-
serhöhengleiche liegt bei 107 bis 108 m über N.N. (Stand: Okt. 2012) (HLUG 2013c). 
Bedeutung 
Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit ist. Die 
Ergiebigkeit des Grundwassers ist im Wesentlichen abhängig von der Grundwasserneu-
bildungsrate, das heißt der Niederschlagsmenge abzüglich Verdunstung und Abfluss. 
Die Grundwasserneubildungsrate im UG beträgt ca. 53 mm/a und ist mit geringer Be-
deutung einzustufen (HLUG 2013b).  
Empfindlichkeit 
Aufgrund der oben erläuterten geringen Bedeutung hinsichtlich des Grundwassers, ist 
der Bereich aus dieser Sicht eher unempfindlich gegenüber Bebauung/ Versiegelung. 
Jedoch besteht eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffein-
trag, da die überdeckenden Bodenschichten im UG eine nur geringe Filter- und Puffer-
funktion besitzen.

Umweltbericht 23 
 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Vorbelastung 
Vorbelastungen der Grundwasserqualität sind durch siedlungsbedingte Schadstoffein-
träge nicht auszuschließen. 
 
6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr des Schadstoffeintrags durch 
umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schad-
stoffeintrags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß ge-
warteter Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden 
Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 
Anlagebedingt wird durch die zusätzliche Versiegelung bzw. Überbauung ein Verlust 
von Infiltrationsfläche mit einem Umfang von maximal 6.355 m² (Neuversiegelung) und 
eine Erhöhung des Oberflächenwasser-Abflusses bewirkt. (siehe Versiegelungsbilanz 
Schutzgut Boden Tabelle 8). Eine hohe Beeinträchtigungsintensität durch Verlust von 
Infiltrationsflächen wird jedoch durch die geplante nachgeschaltete Versickerung ge-
mindert. Das saubere Niederschlags der Dachflächen und sonstigen versiegelten Flä-
chen wird gesammelt (pro zwei Reihenhäusern eine Zisterne) und durch Gartenbewäs-
serung in den künftigen Hausgärten versickert. Die Notüberläufe der Zisternen entwäs-
sern in den südwestlich befindlichen Abwassergraben, der das Wasser z.B. bei 
Starkregenereignissen in den Westwald leitet und dort versickert. Da die Dachflächen 
nicht aus unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink, Blei) erstellt werden dürfen, sind 
dadurch keine Beeinträchtigungen zu erwarten. 
Insgesamt wird somit lediglich eine mittlere Beeinträchtigungsintensität bewirkt.  
Betriebsbedingt (Wohnnutzung) anfallendes Schmutzwasser wird der öffentlichen Ka-
nalisation zugeführt und kann somit nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwassers 
führen. 
 
6.4 Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) 
6.4.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich ein künstlich angelegter, 
temporär wasserführender Graben. Der Graben kommt im Bereich des GB aus einer 
Verrohrung und verläuft geradlinig entlang eines Waldweges; die Gewässersohle und 
Ufer sind sehr stark verbaut.  
Bedeutung 
Die Beurteilung der Bedeutung der Fließgewässer hinsichtlich ihrer Biotopfunktion er-
folgte bereits in Kap. 4.1. Hier ist die Bedeutung dagegen hinsichtlich der Funktion als

Umweltbericht 24 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Trink- und Brauchwasserreservoir für den Menschen sowie hinsichtlich des Retentions-
vermögens zu beurteilen. 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt (FNP, 2005) wird der Graben als Abwas-
sergraben ausgewiesen. Somit wird die Bedeutung des Grabens als Trink- und Brauch-
wasserreservoir als gering beurteilt. 
Der Aufbau des Grabens deutet darauf hin, dass er überwiegend der Ableitung von 
überschüssigem Niederschlagswasser dient. Aus diesem Grund und der starken Ver-
bauung der Gewässersohle und Ufer, weist der Graben kein Retentionsvermögen auf 
und die Bedeutung ist als gering zu bewerten.  
Empfindlichkeit 
In jedem Fall ist der Graben empfindlich gegenüber Schadstoffeintrag, da seine Puf-
ferkapazität - aufgrund der relativ geringen Abflussmengen - relativ niedrig ist und er 
schon bei geringem Schadstoffeintrag erheblich in seiner Nutzungsfunktion beeinträch-
tigt wird. 
Die Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung des Gewässerbetts ist relativ gering, 
da die Gewässerstruktur bereits künstlich und sehr stark verbaut ist. Aus diesem Grund 
besteht auch gegenüber einer möglichen weiteren Verrohrung oder Überbauung eine 
geringe Empfindlichkeit, da der Graben bereits gegenwärtig keine natürliche Selbstrei-
nigungskraft sowie kein Retentionsvermögen aufweist. 
Vorbelastung 
Der Graben ist deutlich durch seinen naturfernen Ausbauzustand mit seinem V-
förmigen Profil und der sehr starken Verbauung der Gewässersohle und Uferbereiche 
vorbelastet. 
 
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Wie schon beim Grundwasser besteht auch für den angrenzenden Graben während der 
Bauphase die Gefahr von baubedingten Schadstoffeintragungen durch umweltgefähr-
dende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Auch hier wird das Risiko des 
Schadstoffeintrags durch die ausschließliche Verwendung von ordnungsgemäß gewar-
teten Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Ma-
terialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 
Anlagebedingt kommt es im Bereich des bisherigen Ausgangs der Grabenverrohrung zu 
einer Überbauung. Aus diesem Grund muss der Ausgang der Verrohrung ein Stück weit 
in Richtung Westen (außerhalb des GB) verlegt werden. Somit verlängert sich der ver-
rohrte Verlauf des Grabens. Da der als Abwassergraben konstruierte Graben sehr stark 
künstlich verbaut ist und keine besondere umweltfachliche Bedeutung aufweist, stellt 
die notwendige Umbaumaßnahme an dem Graben keine erhebliche Beeinträchtigung 
dar.

Umweltbericht 25 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Das saubere Niederschlags der Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen wird 
gesammelt (pro zwei Reihenhäusern eine Zisterne) und versickert. Die Notüberläufe der 
Zisternen entwässern in den Abwassergraben, der das Niederschlagswasser, z.B. bei 
Starkregenereignissen, in den Westwald leitet und dort versickert. Da das Nieder-
schlagswasser unbelastet von Schadstoffen ist – entsprechende Festsetzungen zu 
Dachflächenmaterialien wurden getroffen – und die Einleitung in den Graben nur relativ 
selten auftreten wird (Notüberlauf bei gefüllten Zisternen), kann lediglich von einer ge-
ringen Beeinträchtigung des Grabens durch die zusätzlichen Einleitungen ausgegangen 
werden. 
Betriebsbedingt wird anfallendes Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zuge-
führt und kann somit nicht zu Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern führen 
 
6.5 Schutzgut Klima / Luft 
6.5.1 Bestandsanalyse 
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand 
Darmstadt liegt im Klimabezirk "Südwestdeutschland" in der Übergangszone zwischen 
der warmen und trockenen "Oberrheinischen Tiefebene" und dem kühleren, nieder-
schlagsreichen "Odenwald". Aufgrund der Lage des Untersuchungsgebiets im Westen 
der Stadt trifft für diesen Bereich eher das Klima der Rheinebene zu, das geprägt wird 
durch das Relief des Rheingrabens mit seinen Randhöhen. Aufgrund der Beckenlage der 
Stadt Darmstadt ergibt sich eine bioklimatische Belastungszone, die sich im Sommer 
durch eine hohe Wärmebelastung mit häufiger Schwüle und im Herbst und Winter mit 
Inversionswetterlagen und damit verbundenen schlechten Luftaustausch auszeichnet. 
Der langjährige Mittelwert der Jahrestemperatur beträgt 10,1°C und der durchschnitt-
liche Jahresniederschlag liegt bei 765 mm. Der langjährige Mittelwert der Sonnen-
scheindauer beträgt ca. 1643 Std./Jahr. Es herrschen überwiegend westliche (SW, W) 
Windrichtungen vor(DWD, 2013; LP, 2004). 
Bedeutung 
Die bioklimatischen Schutz- und Regenerationsleistungen der Landschaft sind vor allem 
für die Siedlungsbereiche von Bedeutung. An austauscharmen Strahlungstagen wäh-
rend des Sommers kann die Überwärmung der Siedlungsbereiche zu bioklimatischen 
Belastungen führen. Das Ausmaß der Überwärmung wächst dabei mit Ausdehnung und 
Massierung der Bebauung. Durch Kalt- und Frischluftzufuhr aus angrenzenden Aus-
gleichsräumen können diese Belastungen verringert bzw. abgebaut werden. Diese loka-
len, thermisch (Flurwinde) oder durch das Gelände (Hangneigungen) induzierten Wind-
systeme zwischen Siedlungsgebieten (Wirkungsraum) und Freiflächen (Ausgleichsraum) 
sorgen für eine Frischluftzufuhr. 
Demzufolge kommt dem im unmittelbaren Umfeld der Siedlungen liegenden Planungs-
gebiet, mit gegenwärtigen Wald- und Brachbestand, eine hohe Bedeutung für bioklima-

Umweltbericht 26 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
tische Schutz- und Regenerationsleistungen, d.h. als Ausgleichsraum bzw. siedlungs-
klimatisch relevantes Frischluftentstehungsgebiet zu. Besonders angesichts der im all-
gemeinen hohen bioklimatischen Belastung im Rheintal besitzen diese Flächen somit 
eine hohe Bedeutung für die bioklimatischen Schutz- und Regenerationsleistungen.  
Empfindlichkeit 
Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt analog zu der Bewertung der Bedeutung der 
entsprechenden Strukturen. Eine hohe Empfindlichkeit wird demnach den zuvor mit 
hoher Bedeutung bewerteten Strukturen beigemessen, da deren Verlust bzw. Überbau-
ung zu Veränderungen der klimatischen Funktionen führt. Somit weist der geplante 
Geltungsbereich aufgrund seiner derzeitig überwiegenden Wald- und Brachflächen in 
unmittelbar angrenzender Siedlungslage, eine hohe Empfindlichkeit bezüglich Verlust 
bzw. Überbauung auf. 
Vorbelastung 
Vorbelastungen sind im Bereich der versiegelten und bebauten Flächen der angrenzen-
den Siedlungsflächen gegeben. 
 
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr der Schadstoffbelastung durch 
Immissionen von Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch 
ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen deutlich minimiert, so dass keine erheblichen 
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine weitere baubedingte Gefahr für die Lufthygi-
ene stellt die Staubentwicklung während der Bauarbeiten dar. Aufgrund der lediglich 
temporären Bautätigkeiten sind dadurch jedoch ebenfalls keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten. 
Anlagebedingt führt die Planung zu einem Verlust von klimabedeutsamen Strukturen 
(ca. 0,3 ha Wald, ca. 0,3 ha Waldrand- und Brachestrukturen). Durch diesen Verlust 
kommt es zu einer Minderung von siedlungsnahen Frischluftentstehungsflächen die 
grundsätzlich eine erhebliche Beeinträchtigung für das Klima bzw. die Luft darstellt. 
Zudem werden durch die geplanten Gebäude und die versiegelten Flächen künftig 
'Wärmespeicher' in den Klimaraum eingebracht. Die Bebauung bewirkt zudem eine ge-
wisse Reduktion der Luftzirkulation, wodurch ein verstärkter Schwüleeindruck in Som-
mermonaten entstehen kann. Aufgrund der Randlage an bereits bestehender Bebauung, 
der Größenordnung der Bebauung sowie der Begrünung der zukünftigen Gartenflächen, 
werden die Auswirkungen mit mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet. 
Betriebsbedingt kann, aufgrund von Emissionen der zukünftig Wohnbebauung und de-
ren Verkehrsaufkommens, von einer minimalen Erhöhung der Luftschadstoffimmissio-
nen im Bebauungsplangebiet ausgegangen werden. Diese Erhöhung dürfte jedoch so 
gering ausfallen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima / 
Luft auftreten werden.

Umweltbericht 27 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
6.6 Schutzgut Mensch / Erholung 
6.6.1 Bestandsanalyse 
Bestand 
Unmittelbar östlich des Geltungsbereichs grenzt die bestehende Wohnbebauung der 
Michaelisstraße an. Die überwiegenden Wald- und Brachflächen innerhalb des Gel-
tungsbereichs werden von den Anwohnern dieses Wohngebietes jedoch nur in einem 
sehr begrenzten Rahmen als Gebiet für die Naherholung genutzt. Lediglich zwei "kleine 
Trampelpfade" deuten darauf hin, dass die Anwohner das Gebiet durchqueren. Der 
südliche Trampelpfad erschließt das Waldwegenetz des westlich angrenzenden Waldes 
und der nördliche Pfad verbindet das Wohngebiet mit dem Gelände der nördlich an-
grenzenden Käthe-Kollwitz-Schule. 
Bedeutung 
Die Beurteilung der Bedeutung für die Erholung erfolgt hinsichtlich naturbezogener, ru-
higer Erholungsformen wie Spazierengehen, Radfahren, Wandern, Entspannen etc., die 
für jedermann ohne größeren materiellen Aufwand möglich sind (extensive Erholung). 
Von besonderer Bedeutung für diese Erholungsformen ist die Wahrnehmung und das 
Erleben von Natur, d.h. die Erfahrung frei lebender Tiere und Pflanzen sowie natürlicher 
Elemente wie Boden, Wasser und Luft. Damit wird deutlich, dass das Landschaftsbild 
bzw. die Erlebnisqualität einen wesentlichen Faktor der Erholungsqualität darstellt. Die 
Erholungsqualität ist des Weiteren von der Erreichbarkeit der Flächen und somit der 
Erschließung abhängig. Zudem sind im Allgemeinen die unmittelbar erreichbaren Flä-
chen in der Nähe der Siedlungsgebiete (bis zu 500 m Entfernung) von hoher Bedeutung 
für die tägliche Nutzung (z. B. Feierabend-Nutzung).  
Die Freiflächen des Geltungsbereichs liegen sehr nah an Siedlungsgebieten mit Wohn-
nutzung. Aus diesem Grund müssten diese im Allgemeinen eine hohe Bedeutung als 
Aufenthaltsort für den Menschen aufweisen. Da jedoch die vorkommenden Wald- und 
Brachflächen des GB freier Sukzession unterliegen und dadurch ein dichter, fast un-
durchdringlicher Vegetationsbewuchs vorliegt, der die Flächen für die Anwohner unin-
teressant macht, weisen die Flächen für die Naherholung eine eher geringe Bedeutung 
auf. Als bedeutende Strukturen für die Naherholung gelten die zwei "Trampelpfade", 
die eine Verbindung zwischen dem Wohngebiet und dem Waldwegenetz bzw. dem 
Schulgelände schaffen. Insgesamt ergibt sich somit eine mittlere Bedeutung für die 
Erholungsnutzung. 
Empfindlichkeit 
Die Flächen des Geltungsbereichs besitzen aufgrund ihrer guten Einsehbarkeit und ihrer 
Lage unmittelbar angrenzend an ein bestehendes Wohngebiet, eine hohe Empfindlich-
keit gegenüber dem Einbringen von technischen Bauwerken. 
Die Empfindlichkeit der GB-Flächen gegenüber einem Flächenverlust wird aufgrund ihrer 
derzeit mittleren Bedeutung für das Schutzgut Erholung ebenfalls mit mittel bewertet.

Umweltbericht 28 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Eine Empfindlichkeit der vorhandenen angrenzenden Siedlungsflächen gegenüber Ver-
lärmung wird aufgrund der Wohnnutzung hoch eingestuft. 
Vorbelastung 
Eine Vorbelastung stellt die dichte, undurchdringbare und überwiegend durch invasive 
Arten aufgebaute Vegetation dar. Sie verhindert eine Erholungsnutzung der Fläche 
durch mangelnde Zugänglichkeit. 
 
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt sind Störungen der angrenzenden Wohn- und Kindertagesstättenflächen 
durch den Lärm der Baumaschinen während der Bauzeit nicht auszuschließen. Da der 
Baulärm jedoch nur während der Bauphase auftritt (temporäre Störung) stellt diese Stö-
rung lediglich eine geringe Beeinträchtigungsintensität dar. 
Anlagebedingt werden keine Wohn- oder hochwertige Erholungsflächen beansprucht. 
Durch die geplante Versiegelung / Überbauung führt das geplante Vorhaben jedoch zu 
einer Veränderung der Oberflächengestalt bzw. des Landschaftsbildes (zu genaueren 
Ausführungen siehe "Schutzgut Landschaft", Kapitel 6.7). 
Betriebsbedingte Störungen für an den Geltungsbereich angrenzende schutzbedürftige 
Nutzungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da - unter Berücksichtigung des 
relativ niedrigen Verkehrsaufkommens durch das Bauvorhaben - ausgeschlossen wer-
den kann, dass es zu einer planungsbedingten Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen 
kommt, da eine solche Erhöhung erst bei der Verdopplung des Verkehrsaufkommens 
auftritt. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auf dem Bestandsweg, an den die 
schutzbedürftigen Nutzungen angrenzen, eine vollständige Vermischung mit dem 
Grundverkehrsaufkommen stattfindet. Insbesondere für die Pkw ist eine eindeutige 
Zuordnung bestimmter Fahrzeuge zum Plangebiet nicht mehr möglich. 
Störungen für die geplante Wohnnutzung im Geltungsbereich von den angrenzenden 
Nutzungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. In einem Schallgutachten (F RITZ, 2013) 
wurde dafür geprüft, ob die der Käthe-Kollwitz-Schule zugeordneten Sportanlagen zu 
einer Überschreitung der Immissionsrichtewerte im Geltungsbereich führen können. Im 
Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung des Bolzplatzes in den Sportanlagen kein 
Konfliktpotential entsteht; der unvermeidbare Kinderlärm durch Nutzung der Sportanla-
gen von Kindern und Jugendlichen wird als sozialadäquat eingestuft.

Umweltbericht 29 
 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
6.7 Schutzgut Landschaft 
6.7.1 Bestandsanalyse 
Bestand 
Bei der Landschaft des Untersuchungsgebiets handelt es sich um eine Siedlungsrandla-
ge (westlicher Stadtrand) von Darmstadt. Die Landschaft des Geltungsbereichs wird 
überwiegend geprägt durch Waldflächen, Waldrandbereiche sowie "verwilderten" 
Brachflächen. Einige Straßen und Parkplatzbereiche der schon bestehenden Wohnbe-
bauung ragen in den östlichen GB. Die Waldbereiche des GB (westliches GB) werden 
geprägt durch hochwüchsige, zum Teil alte Buchen, Eichen und Waldkiefern. Den 
Waldrandbereich bildet ein Strauch- und Krautsaum, der jedoch überwiegend aus nicht 
heimischen, invasiven Arten (z.B. Kanadische Goldrute, Robinie) besteht. Die Brachflä-
chen sind gegenwärtig Bereiche mit natürlicher Sukzession, die jedoch ebenfalls deut-
lich von invasiven Arten dominiert werden. Die größeren, zusammenhängenden Ge-
hölzstrukturen der Bruchflächen deuten jedoch daraufhin, dass diese angepflanzt wur-
den.  
Bedeutung 
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Land-
schaft auf Dauer gesichert werden. Die Bewertung der Landschaft erfolgt in Anlehnung 
an diese Forderung durch die Erfassungskriterien Schönheit und Naturnähe, Vielfalt, 
Eigenart sowie Repräsentativität. 
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich wird vor allem geprägt durch die freie, natürli-
che Sukzession der Brachflächen und des Waldrandbereiches. Aufgrund der unkontrol-
lierten und nicht gelenkten natürlichen Sukzession (keine Pflege) entstand ein vielfältig, 
kleinräumig gegliederter Landschaftsbestandteil, der einen "wilden", "undurchdringli-
chen" und deswegen "natürlichen" Landschaftscharakter aufweist. Aus diesem Grund 
stellen besonders die Wald-, Waldrand- und Brachflächen eine hohe Bedeutung für das 
Landschaftsbild dar. Die Straßen und Parkplatzflächen innerhalb des GB weisen eine 
geringe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.  
Empfindlichkeit 
Veränderungen des Landschaftsbildes durch Einbringen visuell störender Elemente oder 
durch den Verlust landschaftsbildprägender Strukturen haben in der Regel einen Verlust 
an Naturnähe zur Folge. Dies wirkt sich im Allgemeinen umso stärker aus, je weniger 
ein Gebiet bereits anthropogen überformt ist, d. h. mit steigender Naturnähe steigt 
auch die visuelle Empfindlichkeit. 
Die Empfindlichkeit gegenüber Landschaftsbildveränderungen wird daher entsprechend 
der Bedeutung der Flächen mit "hoch" (Wald, Waldrand, Brachflächen) bzw. "gering" 
(Siedlungsbereiche) bewertet.

Umweltbericht 30 
 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Vorbelastung 
Aufgrund der Siedlungsrandlage mit unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden 
bestehenden Gebäuden, existiert eine Vorbelastung des Landschaftsbildes. 
 
6.7.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens 
Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine 
weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeutung für 
das Landschafts- bzw. Ortsbild beeinträchtigt. Innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplanes können Veränderungen des Landschaftsbildes während der Bauzeit 
nicht ausgeschlossen werden (z. B. durch das Aufstellen von Gerüsten oder Kränen). 
Aufgrund der nur temporären Wirkung wird dadurch jedoch lediglich eine mittlere Be-
einträchtigungsintensität bewirkt. 
Anlagebedingt kommt es im Planungsgebiet zum großflächigen Verlust (ca. 9.820 m²) 
von für die Siedlungsrandlage recht hochwertigen Landschaftsstrukturen (siehe 6.7.1 
Bedeutung). Der Verlust der Grünstrukturen kann jedoch lediglich von wenigen Stellen 
aus gesehen werden (wenige Sichtbeziehungen durch angrenzende Bebauung und 
Waldflächen). Der Verlust wird deshalb mit geringer Beeinträchtigungsintensität für das 
Landschaftsbild bewertet. 
Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes 
zu erwarten, da es sich bei der Planung um ein Wohngebiet handelt das sich in die um-
gebenden Wohngebiete der Stadtrandlage eingliedert.  
 
6.8 Kultur- und Sachgüter 
Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme und Beurteilung zum Schutzgut "Kultur- und 
Sachgüter" stehen grundsätzlich: 
x Baudenkmäler und schutzwürdige Bauwerke oder Siedlungsstrukturen 
x kulturhistorisch interessante Landschaftsteile 
x archäologische Bodendenkmäler und Fundstellen 
Derartige Strukturen sind, nach Aussage des Flächennutzungsplans (FNP, 2005), in-
nerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden bzw. nicht bekannt  
Daher sind auch keine negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu erwar-
ten. 
 
6.9 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt 
Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen 
Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern (zwischen und inner-

Umweltbericht 31 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
halb von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und innerhalb 
von landschaftlichen Ökosystemen. 
Die Berücksichtigung der bedeutenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
erfolgte in den Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern im Zusammenhang mit der Be-
schreibung und Beurteilung der jeweiligen Schutzgutfunktionen. 
Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sin-
ne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen im Planungsgebiet 
– aufgrund der heutigen Nutzung - nicht vor. Insofern sind hier keine Bereiche mit be-
sonderer Empfindlichkeit bezüglich der Wechselwirkungen vorhanden und es findet kei-
ne gesonderte Betrachtung der Wechselwirkungen statt. Die Folgeauswirkungen wer-
den, sofern sie erkennbar und relevant sind, jeweils im Rahmen der schutzgutbezoge-
nen Beschreibung der Auswirkungen benannt. 
Hinsichtlich Biodiversität stellt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes keinen 
Schwerpunktbereich mit besonders hohen Dichten an Arten, Ökosystemen und geneti-
scher Vielfalt dar. Zudem sind keine an besondere Standortverhältnisse angepasste 
Arten zu erwarten. 
 
 
7 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN DIE BEI DER PLANUNG 
BEREITS BERÜCKSICHTIGT WURDEN 
Im Zuge der Planung sind bereits einige Aspekte, die negative Auswirkungen auf Natur 
und Landschaft bewirken könnten, berücksichtigt worden. Vor allem folgende Vermei-
dungs-/Minderungsmaßnahmen sind zu nennen: 
x Schutz der Vogelbrut durch Rodung der zu beseitigenden Gehölze außerhalb der 
Vogelbrutzeit (d.h. Oktober bis Februar) 
x Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze befinden sich ausschließlich auf spä-
ter überbauten bzw. versiegelten Flächen innerhalb des ausgewiesenen Eingriffsge-
biets 
x die Baustellenzufahrt erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz 
x um Verunreinigungen von Böden durch Betriebs- und Schmierstoffe zu vermeiden, 
kommen beim Bau lediglich fachgerecht gewartete Baufahrzeuge und Baumaschi-
nen zum Einsatz 
x Erhalt von 4 ehemaligen Waldbäumen Bäume; bei Verlust ggfs. entsprechende 
Nachpflanzung

Umweltbericht 32 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
8 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI 
NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 
Sollte die Planung nicht realisiert werden, so ist von einem Erhalt des in der Be-
standsanalyse dargelegten Zustandes auszugehen. Vermutlich wird sich im Laufe der 
Zeit aufgrund von Gehölzsukzession der Bereich der Brachfläche zu einem Waldrand-
standort entwickeln. 
 
 
9 STANDORTALTERNATIVEN 
Aufgrund der zu dem Vorhaben passenden Lage und Größe des Grundstücks sowie der 
bereits vorhandenen Zufahrtsstraße wurde dieser Standort ausgewählt.  
Das Projekt ist als Planung der Innenentwicklung anzusehen, gleichzeitig werden von 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch andere Projekte auf zur Verfügung stehenden 
Baugrundstücken unterstützt, um den Bedarf an Wohnungen im Stadtgebiet zu decken. 
 
10 ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG GEMÄSS § 14 BNATSCHG 
Folgende in den Kap. 6.1 bis 6.9 dargelegten Umweltauswirkungen wurden mit hoher 
bzw. mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet: 
Tabelle 9: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen 
Schutzgut Umweltauswirkungen mit hoher/mittlerer 
Beeinträchtigungsintensität 
Tiere und Pflanzen x Verlust von Biotopentwicklungspotential 
x Verlust von Biotopstrukturen 
Boden x Verlust von Bodenfunktionen 
Wasser x Verlust von Infiltrationsfläche 
Klima/Luft x Verlust klimarelevanter Grünstrukturen 
x Minderung der Luftzirkulation 
x Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher' 
Mensch - 
Landschaft - 
Kultur- und Sachgüter - 
Wechselwirkungen, Biol. Vielfalt - 
Diese Zusammenfassung verdeutlicht, dass für mehrere Schutzgüter relevante Um-
weltauswirkungen bewirkt werden. 
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden dass 
durch den bestehenden Bebauungsplan W 10.1 eine Bebauung im Geltungsbereich pla-
nungsrechtlich möglich war und auch nach festgestellter Teilfunktionslosigkeit an die-

Umweltbericht 33 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
ser Stelle nach § 34 BauGB qualitativ zulässig ist. Das gesamte Grundstück ist als 
Baugrundstück anzusehen und kann, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der 
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die nähere Umgebung 
einfügt, bebaut werden. Eingriffsrelevant gemäß § 14 BNatSchG sind somit lediglich 
Beeinträchtigungen, die zusätzlich auftreten. Sofern erhebliche zusätzliche Beeinträch-
tigungen abzuleiten wären, sind diese als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. 
Der Biotopverlust von Flächen wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebau-
ungsplans W 10.1 genehmigt; insofern lässt sich hieraus kein Eingriff gem. § 14 
BNatSchG ableiten. 
Hinsichtlich Versiegelung kann folgendes abgeleitet werden: Im Umfeld des Geltungs-
bereichs sind die Flurstücke zu einem Anteil von ca. 77 % (Flurstück 1/17), 87 % 
(Flurstück 1/19) und 71 % (Flurstück 1/21) überbaut/versiegelt. Eine Bebauung mit 
einem Versiegelungsanteil von > 70 % wäre somit im Geltungsbereich heute bereits 
zulässig. Da durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nun ein Versiegelungsanteil 
von maximal 62,6 % ermöglicht wird, können keine erheblichen Beeinträchtigungen 
– und somit kein Eingriff gem. § 14 BNatSchG  - aufgrund der geplanten Versiegelung 
abgeleitet werden. 
Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. 
 
 
11 FORSTRECHTLICHER AUSGLEICH 
Für den durch das Vorhaben bewirkten Waldverlust werden Ersatzaufforstungsmaß-
nahmen gemäß HWaldG § 12 Abs. 2 durchgeführt, d.h. es erfolgen Aufforstungen auf 
städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem Umfang von 
3.762 m². 
 
 
12 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS HINSICHTLICH 
ARTENSCHUTZRECHTLICHER BELANGE GEMÄSS § 44 BNATSCHG 
Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (H ENNIG, 2013 aktualisiert 2015) lau-
tet wie folgt: 
"Bei den möglicherweise durch das geplante Vorhaben betroffenen FFH-Anhang-IV-
Arten und den europäischen Vogelarten bleibt die kontinuierliche ökologische Funktio-
nalität der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Kontext unter Berücksichtigung der 
genannten Vermeidungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen erhalten. Auch bleiben 
unter Berücksichtigung der dargelegten Vermeidungsstrategien Störungen mit Auswir-
kungen auf die lokalen Populationen und signifikante Erhöhungen des Mortalitätsrisikos 
aus. Somit werden für keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der euro-
päischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des

Umweltbericht 34 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
§ 44 Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Es wird daher keine Ausnahme 
gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG für das Vorhaben benötigt." 
 
Demnach müssen folgende CEF-Maßnahmen berücksichtigt werden: 
 
ƒ Anbringen von Nistkästen: Anbringung von 30 künstlichen Nisthöhlen (Nistkästen 
unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Durchmessern für das Einflug-
loch) im westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald.  
ƒ Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes der Goldammer:  Verpflanzung eines He-
ckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwertung eines nicht optimal ausge-
prägten Habitates für die Goldammer. 
ƒ Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes des Feldschwirls:   Schaffung 100 m 2 Ha-
bitatstrukturen (entsprechend Vorgabe Henning, 2015) und dauerhafte Sicherung. 
 
Die Lage und Durchführung der Maßnahmen (außerhalb des Geltungsbereichs) wird im 
Durchführungsvertrag mit der Stadt Darmstadt geregelt. 
 
 
13 SCHWIERIGKEITEN UND LÜCKEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN 
Auf der Grundlage der vorliegenden Daten konnte die Umweltprüfung durchgeführt 
werden; Schwierigkeiten und Lücken traten nicht auf. 
 
 
14 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER 
DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT (MONITORING) 
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden/Städte die erheblichen Umweltauswir-
kungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere 
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu 
sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. 
Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der 
Bauleitpläne eintreten (vgl. § 4c BauGB), sind auch die realisierten Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu 
berücksichtigen. Diese Maßnahmen beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der 
Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan zur Folge hat. Während der Planaufstel-
lung, d.h. bei der Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbe-
richt, werden diese Maßnahmen bereits einbezogen. 
Bei der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes verleiben keine erheblichen 
Umweltauswirkungen. Eine Überwachung aufgrund möglicher unvorhergesehener nach-
teiliger Umweltauswirkungen ist nicht erforderlich.

Umweltbericht 35 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
15 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 
Beschreibung des Bebauungsplans 
Im Stadtteil Darmstadt-Waldkolonie wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' die Voraussetzung für die 
weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Geplant ist die Errichtung einer 
Wohnsiedlung mit kostengünstigen, familiengerechten Doppel- und Reihenhäusern. Der 
Geltungsbereich umfasst  eine Fläche von ca. 9.820 m², davon beträgt der zusätzliche 
Flächenbedarf 9.050 m², da eine bestehende Straßenfläche Teil des Geltungsbereiches 
ist. 
Durch die festgesetzte Grundflächenzahl wird in den Wohngebieten eine maximale 
Überbauung/Versiegelung von maximal 5.005 m² ermöglicht. Die Versiegelung beträgt 
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes somit - inkl. Verkehrsfläche und Fläche für 
Versorgungsanlage - künftig maximal 6.355 m². 
Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' 
befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Darmstadt. An den Geltungsbereich 
grenzen im Westen und Südwesten Teile des Westwaldes, im Norden die Grundstücke 
der städtischen Kindertagesstätte Waldkolonie sowie der BPD Immobilenentwicklung 
GmbH und im Osten und Südosten die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße 
und Trierer Straße an. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von Brachflächen und 
Waldgebiet geprägt. 
Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens 
Als wesentliche Umweltauswirkungen sind folgende ermittelt worden: 
x Flächenversiegelung (maximal 6.355 m²) 
dadurch  - Verlust von Biotopentwicklungspotential 
 - Verlust von Bodenfunktionen 
 - Verlust von Infiltrationsfläche 
x Verlust von Biotopstrukturen (9.820 m² und 12 Bäume) 
dadurch - Minderung Biotopwert 
 - Verlust Habitatstrukturen 
 - Verlust klimarelevanter Grünstrukturen 
x Einbringen baulicher Anlagen 
dadurch  - Minderung der Luftzirkulation 
 - Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher' 
Es zeigte sich somit, dass für mehrere Schutzgüter relevante Umweltauswirkungen 
bewirkt werden.

Umweltbericht 36 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden, dass 
durch den bestehenden Bebauungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich 
(entsprechend der festgesetzten Vorgaben in 1977) planungsrechtlich möglich war und 
auch nach festgestellter Teilfunktionslosigkeit an dieser Stelle nach § 34 BauGB quali-
tativ zulässig ist, d. h. der Biotopverlust und die Flächenversiegelung bzw. Flächen-
überbauung ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan bereits genehmigt. 
Das bedeutet, dass - unter Berücksichtigung der festgesetzten Vermeidungs-/CEF- und 
Begrünungsmaßnahmen - keine zusätzlichen negativen Auswirkungen für die Schutzgü-
ter nach UVPG bewirkt werden, so dass insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen 
für die Umwelt verbleiben.

Umweltbericht 37 
 
Stadt Darmstadt 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 
QUELLENVERZEICHNIS 
BGR (2013) BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE: Internet Geovie-
wer (http://geoviewer.bgr.de/frames/index.php?&gui_id=bgr_geoviewer) Abfragedatum: 
07.08.2013  
DWD (2013) DEUTSCHER WETTERDIENST: Klimadaten für Messstationen in Deutschland, 
Referenzperiode 1981-2010, Messstation Darmstadt, 
(http://www.darmstadt.de/?id=2431), Abfragedatum: 12.08.2013 
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT LANDSCHAFTSPLAN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 
(FNP, 2005): Internet (http://www.darmstadt.de/?id=2431) 
Abfragedatum: 31.07.2013 
FRITZ GMBH (2013): Schalltechnische Untersuchung, Errichtung einer Wohnbebauung 
westlich der Michaelisstraße in Darmstadt 
HENNING, F. W. Dipl. Biol. (2013, AKTUALISIERT 2015): Artenschutzfachliche Prüfung für 
die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstra-
ße, Hessen - Fernwald 
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013a): BodenViewer Hes-
sen - Wiesbaden (http://bodenviewer.hessen.de/)  
Abfragedatum:08.08.2013  
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013b): Fachinformations-
system Grund- und Trinkwasserschutz Hessen – Wiesbaden 
(http://gruschu.hessen.de/) Abfragedatum:09.08.2013  
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013c): Grundwasserkarten 
Hessische Rheinebene – "Hessisches Ried" – Wiesbaden 
(http://www.hlug.de/start/wasser/grundwasser/grundwasserkarten/grundwasserkarten-hessische-
rheinebene-hessisches-ried.html) Abfragedatum:09.08.2013  
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013d): Umweltatlas Hessen 
– Wiesbaden (http://atlas.umwelt.hessen.de/servlet/Frame/atlas/geologie/hydro/hydrogeo.htm)  
Abfragedatum:09.08.2013  
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUELV 2005): Verordnung über die Durchführung von 
Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung 
von Ausgleichsabgaben - Wiesbaden 
KLAUSING, O., WEISS, A.; (1986): Standortkarte der Vegetation in Hessen– Wiesbaden 
LANDSCHAFTSPLAN DARMSTADT (LP 2004): Internet (http://www.darmstadt.de/standort/ stadt-
entwicklung-und-stadtplanung/landschaftsplan/) Abrufdatum: 31.07.2013 
OPENSTREETMAP (2013): Abbildung 1, S. 5 (http://openstreetmap.de/karte.html) 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT, DEZ. 41.5 (2014): Auskunft aus dem Altlasten-
Informationssystem Hessen (ALTIS, Altlastendatei; Schreiben vom 31.03.2014, 
AZ: IV/Da41.5 – 100i06.03.14(11))

01.114 / 01.122
01.114 / 01.122
01.153
01.153
01.153
01.152 /02.400 /02.500
01.152 /02.400 /02.50001.152 /02.400 /02.500
 02.500
02.500
02.500
05.243
09.220
09.220
09.220
09.22010.530
10.530
10.52010.520
10.520
10.520
10.540
10.540
10.540
10.540
10.54010.54010.540
01.153
10.540
Cr, Cs, Md, Pa,Pc, Pd, Psyl, Pt,Rcae, Rf, Rps,Sc, Sol, Ud, ...
Av, Rc, Rcae,Rf, Sol, Ud, ...
Pp
PcPdAcPcHt
CrDc, Sol, Ud, ...
Av, Dc, Ea, Rc,Rcae, Rf, Sol,Ud, ...
Av, Ea, Rf, Sol,Ud, ...
Ca, Psyl,Pt, Rps,...
AaAa Qr, Fs, Psyl,...
Fs, Qr, Psyl,...
Aa, Cr, Cs,Psyl, Pt, Rps,...
Jr
Ca, Cr,Pa, Pd,Sa, Psyl,...Jr
Pt
Qr
Qr
Qr
QrQrQr
QrQrQr
Aa, Cs,...
Aa, Rf,Pt, Sa,...01.152 /02.400 /02.50001.152 /02.400 /02.500
Legende01.114 /01.122
01.15301.152 /02.400
02.500
05.24309.22010.52010.53010.540
Buchenmischwald / EichenmischwaldNaturverjüngung, Sukzession am Wald / Hecken-Gebüschpflanzung(einheimisch, standortgerecht)Typischer voll entwickelter WaldrandHecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
Naturfern ausgebauter GrabenWärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trockener StandorteNahezu versiegelte Flächen, PflasterKies- und SandwegBefestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster)
Maßstab 1:2.000 / 1:50008/2013
Bestandskarte zum Umweltbericht
Abgrenzung Geltungsbereich
04.110 - Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum04.120 - Einzelbaum, nicht einheimisch,  nicht standortgerecht, Exoten
04.220 - Baumgruppe, nicht einheimisch,  nicht standortgerecht, Exoten04.210 - Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
Arten:Aa-Ailanthus altissima-GötterbaumAc-Acer campestre-FeldahornAv-Artemisia vulgaris-Gemeiner BeifußCa-Corylus avellana-Gemeine HaselCr-Crataegus ssp.-WeißdornCs-Cornus sanguinea-Roter HartriegelDc-Daucus carota-Wilde MöhreEa-Erigeron annuus-Einjähriges BerufkrautFs-Fagus sylvatica-RotbucheHt-Helianthus tuberosus-TopinamburJr-Junglans regia-WalnussMd-Malus domestica ssp.-KulturapfelPa-Prunus avium-VogelkirschePc-Prunus cerasifera-KirschpflaumePd-Prunus domestica-ZwetschgePp-Prunus persica-Pfirsich Psyl-Pinus sylvestris-WaldkieferPt-Populus tremula-ZitterpappelQr-Quercus robur-StieleicheRc-Rosa canina-HundroseRcae-Rubus caesius-KratzbeereRf-Rubus fructicosus-BrombeereRps-Robinia pseudoacacia-Robinie Sa-Salix alba-SilberweideSc-Salix caprea-Sal-WeideSol-Solidago canadensis-Kanadische GoldruteUd-Urtica dioica-Brennnessel
Legende
$XVVFKQLWW)OlFKHQQXW]XQJVSODQPLW/DQGVFKDIWVSODQder Wissenschaftsstadt Darmstadt (2005)
Abgrenzung GeltungsbereichAbgrenzung UntersuchungsgebietGebäude (Bestand)
M 1:2.000
M 1:500
Anhang 1:

anlage 9

290 Zeichen

Punkt 21: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0575) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Fraktion Die Linke.  
Stimmenthaltung: Fraktion PIRATEN

Beratungsverlauf (5)

TOP 21
TOP 16
TOP 14
TOP 30
TOP 40

Orte (10)

  • Michaelisstraße 12
  • Borsigstraße 20a
  • Rheinstraße
  • Koblenzer Straße
  • Trierer Straße 1
  • Wilhelminenstraße 1
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Ohlystraße 75
  • Bessunger Straße 125
  • Dornheimer Weg 24

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0575
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00