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2687/2021

Wortmeldung zu TOP 14.3. Standards für barrierefreie Spielplätze

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 20.09.2021, TOP 3.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3152 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 19.08.2021 
 2687/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
 
Wortmeldung zu TOP 14.3. Standards für barrierefreie Spielplätze 
In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021 wurde der Top 14.3 
„Standards für barrierefreie Spielplätze“ behandelt und nachfolgende schriftliche Wortmel-
dung und Frage zur Kenntnis genommen sowie um eine Beantwortung über Session gebe-
ten. Die Wortmeldung wurde auch in der Niederschrift aufgenommen: 
Wortmeldung und Frage von Herrn Paul Intveen sachkundiger Einwohner auf Beschluss der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 
„Ich danke den Beteiligten in der Verwaltung, den Ausschüssen und im Arbeitskreis Barriere-
freies Köln für das positive Ergebnis der langen Arbeit an diesen Standards. Die Vertre-
ter*nnen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik versprechen sich davon unter anderem ein klares Signal für die 
propagierte und verfolgte Umsetzung des Handlungskonzepts zur Behindertenpolitik in der 
Stadt Köln. Spielplätze sind unter anderem ein Ort der Begegnung und des gemeinsamen 
Lernens beim freien Spiel und helfen somit, dass Barrieren bei Jung und Alt abgebaut wer-
den. 
Ich bitte ausdrücklich um Prüfung, inwieweit diese Standards auch dort direkt umgesetzt 
werden können, wo bestehende und neue Spielplätze schon in der Planungsphase sind oder 
ein Konzept zur Umsetzung schon beschlossen ist.“ 
 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung:

2 
 
Die neu beschlossenen und veröffentlichten Standards werden selbstverständlich bei allen 
Um- und Neugestaltungen von bestehenden Spiel-, Bolz- und Aktionsflächen berücksichtigt. 
Aber auch wenn die Standards erst kürzlich beschlossen und veröffentlicht wurden, haben 
sie dennoch selbst ohne offiziellen Charakter bisher schon bei sehr vielen Planungs- und 
Bauaspekten eine Rolle gespielt.  
Bei Spiel-, Bolz- und Aktionsplätzen, die aktuell in der Planungsphase sind, prüft die Verwal-
tung, inwieweit die Standards bereits berücksichtigt wurden und ob eine angepasste Planung 
erforderlich und umsetzbar ist. Bei beschlossenen Konzepten zur Umsetzung ist eine Be-
rücksichtigung im Einzelfall zum Beispiel auch davon abhängig, ob bereits Verträge abge-
schlossen oder Aufträge vergeben wurden. 
Generell gelten neben den Standards für barrierefreie Spielplätze natürlich weiterhin die 
Standards der Spielplatzbedarfsplanung, nach deren Zielvorgabe die Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen die Grundlage jeder Spielplatzgestaltung ist. 
Dieses hat in Köln bereits über 30 Jahre Tradition und trägt maßgeblich dazu bei, dass die 
Maßnahmen bedarfsgerecht gestaltet werden und als Fundament des gemeinsamen 
Spielens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen fungieren. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2687/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.08.2021
Erstellt
27.07.2021 16:17