2687/2021
Wortmeldung zu TOP 14.3. Standards für barrierefreie Spielplätze
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3152 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 19.08.2021 2687/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Wortmeldung zu TOP 14.3. Standards für barrierefreie Spielplätze In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.04.2021 wurde der Top 14.3 „Standards für barrierefreie Spielplätze“ behandelt und nachfolgende schriftliche Wortmel- dung und Frage zur Kenntnis genommen sowie um eine Beantwortung über Session gebe- ten. Die Wortmeldung wurde auch in der Niederschrift aufgenommen: Wortmeldung und Frage von Herrn Paul Intveen sachkundiger Einwohner auf Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Ich danke den Beteiligten in der Verwaltung, den Ausschüssen und im Arbeitskreis Barriere- freies Köln für das positive Ergebnis der langen Arbeit an diesen Standards. Die Vertre- ter*nnen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik versprechen sich davon unter anderem ein klares Signal für die propagierte und verfolgte Umsetzung des Handlungskonzepts zur Behindertenpolitik in der Stadt Köln. Spielplätze sind unter anderem ein Ort der Begegnung und des gemeinsamen Lernens beim freien Spiel und helfen somit, dass Barrieren bei Jung und Alt abgebaut wer- den. Ich bitte ausdrücklich um Prüfung, inwieweit diese Standards auch dort direkt umgesetzt werden können, wo bestehende und neue Spielplätze schon in der Planungsphase sind oder ein Konzept zur Umsetzung schon beschlossen ist.“ Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 2 Die neu beschlossenen und veröffentlichten Standards werden selbstverständlich bei allen Um- und Neugestaltungen von bestehenden Spiel-, Bolz- und Aktionsflächen berücksichtigt. Aber auch wenn die Standards erst kürzlich beschlossen und veröffentlicht wurden, haben sie dennoch selbst ohne offiziellen Charakter bisher schon bei sehr vielen Planungs- und Bauaspekten eine Rolle gespielt. Bei Spiel-, Bolz- und Aktionsplätzen, die aktuell in der Planungsphase sind, prüft die Verwal- tung, inwieweit die Standards bereits berücksichtigt wurden und ob eine angepasste Planung erforderlich und umsetzbar ist. Bei beschlossenen Konzepten zur Umsetzung ist eine Be- rücksichtigung im Einzelfall zum Beispiel auch davon abhängig, ob bereits Verträge abge- schlossen oder Aufträge vergeben wurden. Generell gelten neben den Standards für barrierefreie Spielplätze natürlich weiterhin die Standards der Spielplatzbedarfsplanung, nach deren Zielvorgabe die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen die Grundlage jeder Spielplatzgestaltung ist. Dieses hat in Köln bereits über 30 Jahre Tradition und trägt maßgeblich dazu bei, dass die Maßnahmen bedarfsgerecht gestaltet werden und als Fundament des gemeinsamen Spielens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen fungieren. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2687/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 27.07.2021 16:17