1517/2025
Bedarfsfeststellungsbeschluss: Verkehrsuntersuchung zur Verträglichkeit einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke – Vergabe einer freiberuflichen Leistung: MIKROSIMULATION
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Weg
Rampe
Vorgabe Amt 69:
Überleitung Nebenanlage / Fahrbahn
außerhalb des Brückenbauwerks
Einrichtungsradweg
vom Clevischen Ring
Einrichtungsradweg
vom Clevischen Ring
Zweirichtungsführung Fg-Zone, Rf frei
Bergischer Ring
zu Frankfurter Straße bzw. Jan-Wellem-Straße
Einrichtungsradweg
zum Bergischen Ring
7+2
(Bestand)
2 Beh.
-Stpl
8
(Bestand)
5
Geländer
Entfall 14 Stellplätze;
2 Behindertenstellplätze
verlagern, 1 Baum entfällt
Zweirichtungsführung Fg-Zone, Rf frei
Bachstraße zu Frankfurter Straße
bzw. Jan-Wellem-Straße
(via Unterführung)
2.50
9.75
2.75
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2.50
Trennung Rad / Fuß
Trennung
Rad / Fuß
1.07
Maßnahme 2
Wegfall der untermaßigen Mittelinsel
und Verbreiterung der Aufstellfläche für Fuß/Rad
(in Verbindung mit Verschmälerung der
Fahrtrichtungstrennung von ca. 1,5 m auf 0,5 m)
Planfall 6
Maßnahme 1
Erweiterung der Verkehrsfläche in den
Bereich des Mittelstreifens (Ziel: zusätzliche
Flächen für den Fuß-/Radverkehr
bei Erhalt der Spurigkeit für den Kfz-Verkehr)
Komplementäre Maßnahme:
Neue Rampe für Radverkehre von /
nach Norden über Buchheimer Straße
und Adamsstraße
Maßnahme 3
Wegfall des freilaufenden Rechtsabbiegers
ANSCHLUSS BESTAND
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GRENZE FAHRBAHN ALTBESTAND
GRENZE FAHRBAHN ALTBESTAND
ANSCHLUSS BESTAND
6.01
2.80
Maßnahme 5
Wegfall Kfz-Linksabbieger vom Bergischen
Ring zur Mülheimer Brücke, damit:
- Vergrößerung der Aufstellflächen Fußverkehr
- Reduzierung der Anzahl der Inseln
- Direktere Erreichbarkeit der Nordseite Mülheimer
Brücke für den Rf von der südlichen Querung
3.00
Maßnahme 4
Anlage neue, direkt Querungsanlage
für den Fußverkehr auf Höhe der
Buchheimer Straße
6.00
Planfall 6
(einspurig je
Richtung)
C
Pos.
B
A
Geneh. Gepr.
Unterschrift Dienststelle Datum Art der Abstimmung
Datum Änderungen Bearb. Gez.
ANLAGE 2.6: Planfall 6
Anlage 5 Auszug BV Mülheim 16.03.2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Andre Schultheis Telefon: (0221) 221 99322 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 17.03.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 16.03.2026 öffentlich 9.2.1 Bedarfsfeststellungsbeschluss: Verkehrsuntersuchung zur Bewertung einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke – Vergabe einer freiberuflichen Leistung: Mikrosimulation 1517/2025 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Der Mobilitätsausschuss der Stadt Köln erkennt gemäß § 5 Absatz 1 b) der Zuständig- keitsordnung den Bedarf für eine Mikrosimulation im Umfeld der Mülheimer Brücke an und beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur verkehrlichen Bewertung einer einspurigen Führung des Kraftfahrzeugver- kehrs auf der Mülheimer Brücke je Richtung zu beauftragen. Grundlage des Verkehrsgutach- tens sind die Verkehrszahlen aus dem intermodalen Verkehrsmodell der Stadt Köln. Die Mik- rosimulation soll für den Prognosehorizont 2035 die verkehrlichen Auswirkungen auf den Kfz- Verkehr für den Bestandsfall (Analysezustand vor 2018) und insgesamt acht Planfälle unter- suchen. Das Finanzierungsvolumen für das Gutachten beträgt 110.000 Euro. Der Mobilitätsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen unein- geschränkt zustimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und des Einzelmandatsträgers Dr. Laue (Volt) abgelehnt.
Anlage 4 - Auszug Mobilitätsausschuss 20.01.2026
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Anlage 4 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 27.01.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 20.01.2026 öffentlich 3.1 Bedarfsfeststellungsbeschluss: Verkehrsuntersuchung zur Bewertung einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke – Vergabe einer freiberuflichen Leistung: Mikrosimulation 1517/2025 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 AN/0063/2026 Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt RM Dr. Ertin aus, dass diese die Verwaltungsvorlage sehr begrüße und zustimmen werde. Es handele sich hier um eine sinnvolle Verkehrsuntersuchung, deren Kosten sich in Grenzen halte. Die Diskus- sion hierzu, die im Vorfeld auch über die Medien ausgetragen wurde, halte er für vor- eilig und nicht Ziel führend. RM Borchers legt für die CDU-Fraktion dar, dass die Mülheimer Brücke bereits heute über eine ausreichend gut funktionierende Radwegeführung verfüge. Insbesondere vor dem Hintergrund der noch anstehenden Sanierungen der Zoobrücke, der Deutzer Brücke und der Rodenkirchener Brücke müsse die Mülheimer Brücke für den Individu- alverkehr, Pendler*innen und Wirtschaftsverkehr leistungsfähig und belastbar bleiben. Auch die IHK, die Handelskammer u.a. Institutionen hätten bereits eindringlich vor ei- ner Spurwegnahme gewarnt. Seine Fraktion schließe sich diesen Warnungen nach- drücklich an und lehne daher auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage ein kostspieliges Gutachten strikt ab. Im Namen der SPD-Fraktion weist RM Lorenz darauf hin, dass die Vorlage auf dem politischen Willen aus 2016 beruhe. Es sollen mit dem Gutachten noch keine Fakten geschaffen werden, sondern lediglich geprüft werden, was technisch möglich und aus verkehrlicher Sicht verträglich sei. Im Gegensatz zu seinem Vorredner halte er sowohl die Radwege- als auch die Gehwegführung für nicht zufriedenstellend. Wenn man den Sanierungsverlauf der Mülheimer Brücke rückblickend betrachte, müsse man auch das Resumee ziehen, dass aus der heutigen Perspektive betrachtet hier auch sicher- lich eine andere Entscheidung sinnvoller und sicherlich kostengünstiger gewesen wäre. 2 RM Bankert teilt für die Fraktion Die Linke. klare Zustimmung zur Verwaltungsvorlage mit. Ihre Fraktion unterstütze bereits heute – auch aus Lärm- und Emissionsschutz- gründen - die Umwandlung in Radspuren. Zudem merkt sie an, dass der südliche Gehweg den zu Fuß Gehenden vorbehalten werden sollte. Für die AfD-Fraktion schließt sich RM Büschges den Ausführungen und vorgetrage- nen Argumenten des RM Borchers vollumgänglich an. SB Wegener hingegen begrüßt seitens der Volt-Fraktion die Verwaltungsvorlage. Durch das Gutachten werden Zahlen, Daten und Fakten geliefert, die eine fundierte Entscheidung ermöglichen würden. SB Krüger weist für die FDP/KSG-Fraktion auf die negativen Erfahrungen in der Bau- stellenzeit hin; die Einspurigkeit hätte zu chaotischen Verkehrsverhältnissen geführt. Eine dauerhafte Spurwegnahme schade der Wirtschaft immens; ihre Fraktion lehne die Vorlage daher rigoros ab. Die hierfür benötigten Mittel könnten besser für den ÖPNV-Ausbau der KVB verwendet werden. Auch BG Egerer betont eindringlich, dass die Verwaltungsvorlage auf politischen Be- schlüssen beruhe und das Ergebnis des Gutachtens offen sei. Es liege ihm fern, den Interessen der Wirtschaft zu schaden. Wie in der Vorlage ausführlich dargelegt werde, sei in den letzten Jahren mehrfach und Gremien übergreifend über eine Neuaufteilung der Verkehre auf politischer Ebene und auch mit der Verwaltung diskutiert worden. Die bisherigen Beschlüsse und Gesprächsergebnisse auch über Beeinträchtigungen und Konflikte seien in der Vorlage verlinkt; er bitte nachdrücklich darum, diese noch- mal in Augenschein zu nehmen. Er betont zudem, dass eine etwaige Spurumwand- lung keine baulichen Änderungen mit sich bringen würde und somit reversibel wäre. Nach kurzer weiterer Diskussion lässt Vorsitzender Hammer wie folgt abstimmen: 1. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0063/2026): Der bisherige Beschlusstext bleibt unverändert, wird aber um den Punkt „Vorgehen der Verwaltung“ (bisher in der Begründung zur Beschlussvorlage) ergänzt. Dieser Punkt „Vorgehen der Verwaltung“ wird wie folgt geändert: Makrountersuchung / Szenarien Es werden dem Grundsatz nach nicht zwei (einspurige Mülheimer Brücke/zweispurige Mülheimer Brücke) sondern vier makroskopische Szenarien betrachtet: 2035 / Szenario 1: zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Rich- tung (entspricht dem Prognose-Nullfall) 2035 / Szenario 2: einspuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Rich- tung 2035 / Szenario 3: ein- bzw. zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brü- cke je Richtung plus Sperrung der zur Sanierung anstehenden Severinsbrücke 2035 / Szenario 4: ein- bzw. zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brü- cke je Richtung plus Sperrung der Zoobrücke In einem ersten Schritt werden der Bestandsfall und die Varianten 1a bis 3 in den Plan- fällen 1 bis 7 unter Szenario 1 und Szenario 2 wie in der Verwaltungsvorlage beschrie- ben untersucht. Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, im Anschluss daran die auf- grund dieser Planfälle am vorteilhaftesten erscheinende Kombination aus Variante und Spurigkeit zusätzlich unter den Bedingungen einer Sperrung der Severinsbrücke (Plan- fall 8) und einer Sperrung der Zoobrücke (Planfall 9) zu untersuchen. 3 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen der CDU, AfD und FDP/KSG 2. Geänderter Beschluss: Der Mobilitätsausschuss der Stadt Köln erkennt gemäß § 5 Absatz 1 b) der Zuständig- keitsordnung den Bedarf für eine Mikrosimulation im Umfeld der Mülheimer Brücke an und beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur verkehrlichen Bewertung einer einspurigen Führung des Kraftfahr- zeugverkehrs auf der Mülheimer Brücke je Richtung zu beauftragen. Grundlage des Verkehrsgutachtens sind die Verkehrszahlen aus dem intermodalen Verkehrsmodell der Stadt Köln. Die Mikrosimulation soll für den Prognosehorizont 2035 die verkehrli- chen Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr für den Bestandsfall (Analysezustand vor 2018) und insgesamt acht Planfälle untersuchen. Das Finanzierungsvolumen für das Gutachten beträgt 110.000 Euro. Der Punkt „Vorgehen der Verwaltung“ (bisher in der Begründung zur Be- schlussvorlage) wird wie folgt geändert: Makrountersuchung / Szenarien Es werden dem Grundsatz nach nicht zwei (einspurige Mülheimer Brücke/zwei- spurige Mülheimer Brücke) sondern vier makroskopische Szenarien betrachtet: 2035 / Szenario 1: zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung (entspricht dem Prognose-Nullfall) 2035 / Szenario 2: einspuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung 2035 / Szenario 3: ein- bzw. zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung plus Sperrung der zur Sanierung anstehenden Se- verinsbrücke 2035 / Szenario 4: ein- bzw. zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung plus Sperrung der Zoobrücke In einem ersten Schritt werden der Bestandsfall und die Varianten 1a bis 3 in den Planfällen 1 bis 7 unter Szenario 1 und Szenario 2 wie in der Verwaltungs- vorlage beschrieben untersucht. Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, im An- schluss daran die aufgrund dieser Planfälle am vorteilhaftesten erscheinende Kombination aus Variante und Spurigkeit zusätzlich unter den Bedingungen ei- ner Sperrung der Severinsbrücke (Planfall 8) und einer Sperrung der Zoobrücke (Planfall 9) zu untersuchen. Der Mobilitätsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt zustimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen der CDU, AfD und FDP/KSG
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Vorgabe Amt 69:
Überleitung Nebenanlage / Fahrbahn
außerhalb des Brückenbauwerks
Einrichtungsradweg
vom Clevischen Ring
Einrichtungsradweg
vom Clevischen Ring
Zweirichtungsführung Fg-Zone, Rf frei
Bergischer Ring
zu Frankfurter Straße bzw. Jan-Wellem-Straße
Einrichtungsradweg
zum Bergischen Ring
7+2
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2 Beh.
-Stpl
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Geländer
Entfall 14 Stellplätze;
2 Behindertenstellplätze
verlagern, 1 Baum entfällt
Zweirichtungsführung Fg-Zone, Rf frei
Bachstraße zu Frankfurter Straße
bzw. Jan-Wellem-Straße
(via Unterführung)
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Trennung Rad / Fuß
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Wegfall der untermaßigen Mittelinsel
und Verbreiterung der Aufstellfläche für Fuß/Rad
(in Verbindung mit Verschmälerung der
Fahrtrichtungstrennung von ca. 1,5 m auf 0,5 m)
Planfall 3
Maßnahme 1
Erweiterung der Verkehrsfläche in den
Bereich des Mittelstreifens (Ziel: zusätzliche
Flächen für den Fuß-/Radverkehr
bei Erhalt der Spurigkeit für den Kfz-Verkehr)
Komplementäre Maßnahme:
Neue Rampe für Radverkehre von /
nach Norden über Buchheimer Straße
und Adamsstraße
Maßnahme 3
Wegfall des freilaufenden Rechtsabbiegers
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GRENZE FAHRBAHN ALTBESTAND
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ANSCHLUSS BESTAND
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Maßnahme 5
Wegfall Kfz-Linksabbieger vom Bergischen
Ring zur Mülheimer Brücke, damit:
- Vergrößerung der Aufstellflächen Fußverkehr
- Reduzierung der Anzahl der Inseln
- Direktere Erreichbarkeit der Nordseite Mülheimer
Brücke für den Rf von der südlichen Querung
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Anlage neue, direkt Querungsanlage
für den Fußverkehr auf Höhe der
Buchheimer Straße
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Anlage 6 - weiteres Vorgehen
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Anlage 6 Bedarfsfeststellungsbeschluss: Verkehrsuntersuchung zur Bewertung einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke – Vergabe einer freiberuflichen Leistung: Mikrosimulation Die Anlage dient der Klarstellung des weiteren Vorgehens. Hintergrund ist, dass die Vorlage innerhalb der Stadtgesellschaft besorgte Reaktionen ausgelöst hat: Zum einen ist teilweise der Eindruck entstanden, dass eine Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den Kfz- Verkehr zugunsten eines Radfahrstreifen auf der Mülheimer Brücke nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die von der Verwaltung einseitig bevorzugte Variante sei. Zum anderen gibt es Befürchtungen, dass eine solche Lösung die Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes beeinträchtigen könnte und dauerhafte Probleme des Verkehrsflusses so dem Wirtschaftsstandort Köln schaden könnten. 1. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung stellt daher ausdrücklich klar, dass die entsprechenden Untersuchungen ergebnisoffen beauftragt werden. Ziel ist es, in dem zweistufigen Untersuchungsdesign zu klären, wie die Verkehrsflächen der Mülheimer Brücke zukünftig zwischen dem MIV und dem Radverkehr aufgeteilt werden sollen. In der Untersuchung werden gemäß dem beschlossenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion eine Reihe verschiedener Szenarien berechnet, um unterschiedlichen Planfälle durchzuspielen. Hiermit wird im Untersuchungsdesign berücksichtigt, dass in Zukunft weitere Rheinbrücken saniert werden und verkehrliche Einschränkungen dort absehbar zu höheren Kfz-Verkehrsmengen auf der Mülheimer Brücke führen. Diese makroskopischen Untersuchungen basieren auf dem Verkehrsmodell Köln. Diese Ergebnisse werden in den mikroskopischen Untersuchungsteil eingespeist. Die Mikroskopie liefert Ergebnisse, welche Leistungsfähigkeiten im kleinräumigen Umfeld der Mülheimer Brücke an den Knotenpunkten erreicht werden. Die Ergebnisse aus Makro- und Mikroskopie bilden das Gesamtergebnis. Die Verwaltung verfügt im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung über eigene Experten im Umgang mit dem Verkehrsmodell für die makroskopische Untersuchung. Um dennoch einen höchstmöglichen Grad an Transparenz zu gewährleisten und eine unabhängige Qualitätssicherung sicherzustellen, hat sich das Fachamt entschieden, über die Leistungen für die mikroskopische Untersuchung hinaus auch ein Kurzgutachten zur fachlichen Einordnung und Bewertung der Ergebnisse der Fachverwaltung an ein externes Fachbüro zu vergeben. 2. Einbindung der Bezirksregierung Die Verwaltung hat mit dem Dezernat für Verkehr bei der Bezirksregierung Köln rechtzeitig und weit im Vorfeld der hier vorliegenden Vorlage das methodische Vorgehen der Untersuchung abgestimmt. Die Bezirksregierung hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Bedarf für Radverkehrsspuren nicht ohne weiteres ersichtlich und durch eine Zählung zu dokumentieren ist. Sie wies zudem auf die übergeordnete Bedeutung der Mülheimer Brücke als Bundesstraße B 51 hin und betont, dass bei Bundesstraßen aufgrund ihrer übergeordneten Netzbedeutung die Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu erhalten ist. Die Verwaltung wird diesen Vorgaben selbstverständlich nachkommen. Eine erste Information erfolgt nach Vergabe der oben beschriebenen Leistungen. Zu dem avisierten Fachgespräch nach Untersuchungsende wird die Bezirksregierung ebenfalls eingeladen.
ANLAGE_2.7_Mülheimer Brücke Beschwerdeausschuss_ANTRAG_SEITE_4_Planfall 7
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Fachgespräch mit Initiativen und Verbänden hat bereits stattgefunden. Eine darüber hinausgehende Öffentlichkeitsbeteiligung ist für den Bedarfsfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
ANLAGE_2.1_25-05-02_MülheimerBrücke_Wiener Platz_250_Planfall 1
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ANLAGE_2.5__25-05-02_MülheimerBrücke_Wiener Platz_250_Planfall 5
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Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 23.07.2025 143 Dezernat III, Amt 68 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1517/2025, Stand 23.07.2025 Bedarfsfeststellungsbeschluss: Verkehrsuntersuchung zur Bewertung einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke – Vergabe einer freiberuflichen Leistung: Mikrosimulation RPA-Nr.: 143/22/02/25 Eingereichte Honorarkosten: rd. 92.500 € netto (110.000 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2016 wurde vom Rat der Stadt Köln der Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Mülheimer Brücke gefasst. Demnach wird das Bauwerk derzeit in einen Zustand ver- setzt, der den heutigen anerkannten Regeln der Technik entspricht und auf die künftigen An- forderungen, insbesondere in statischer Hinsicht, vorbereitet. Auch die Nebenanlagen für Radfahrende und Zufußgehende werden optimiert. Im Rahmen der Baubeschlussfassung 2016 wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, die Brücke so auszugestalten, dass der Radverkehr künftig ober- und unterstromseitig auf den rechten Fahrstreifen geführt werden kann, sobald die Gesamtverkehrsverhältnisse dies zu- lassen. Für die Neuaufteilung der Verkehre legt 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung nun die Bedarfsprüfung zur Erstellung eines entsprechenden Gutachtens durch ein externes Ingeni- eurbüro vor, um den Bedarfsfeststellungsbeschluss im Rat der Stadt Köln herbeizuführen. Nach Auskunft der Fachdienststelle kann die erforderliche Leistung aufgrund fehlender tech- nischer und personeller Ressourcen nicht durch städtisches Personal erbracht werden. Zur Ermittlung des zu erwartenden Honorars wurden die Ausschreibungsergebnisse vergleich- bare Projekte (z. B. Fortschreibung des Verkehrsmodells Köln) sowie Markterkundungen her- angezogen. Im Gesamthonorar enthalten sind optionale Leistungen in Höhe von rd. 16.930 € netto (20.150 € brutto) sowie 5 % Nebenkosten (rd. 4.290 €netto, 5.102,50 € brutto). Der Honorarermittlung liegt ein mittlerer Stundensatz von rd. 70 € netto (83,30 € brutto) sowie ein Zeitansatz von 157 Personentage für die Leistungserbringung zu Grunde. Der angesetzte Stundensatz wird als angemessen erachtet. Aufgrund mangelnder Erfahrung ist eine Bewer- tung des Zeitansatzes nicht möglich. Gegen die Vergabe der Leistungen an ein externes Ingenieurbüro bestehen keine grundsätz- lichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1517/2025 Freigabedatum 08.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss: Verkehrsuntersuchung zur Bewertung einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke – Vergabe einer freiberuflichen Leistung: Mikrosimulation Beschlussorgan Mobilitätsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Mobilitätsausschuss der Stadt Köln erkennt gemäß § 5 Absatz 1 b) der Zuständigkeitsord- nung den Bedarf für eine Mikrosimulation im Umfeld der Mülheimer Brücke an und beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur verkehrlichen Bewertung einer einspurigen Führung des Kraftfahrzeugver- kehrs auf der Mülheimer Brücke je Richtung zu beauftragen. Grundlage des Verkehrsgutach- tens sind die Verkehrszahlen aus dem intermodalen Verkehrsmodell der Stadt Köln. Die Mik- rosimulation soll für den Prognosehorizont 2035 die verkehrlichen Auswirkungen auf den Kfz- Verkehr für den Bestandsfall (Analysezustand vor 2018) und insgesamt acht Planfälle unter- suchen. Das Finanzierungsvolumen für das Gutachten beträgt 110.000 Euro. Mobilitätsausschuss 20.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.02.2026 Mobilitätsausschuss 03.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die Mülheimer Brücke sind die Auswirkungen einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen zu- gunsten des Fuß- und Radverkehrs zu prüfen. Für die Grunderneuerung der Mülheimer Brücke hat die Bezirksregierung Köln Fördermittel bewilligt und bereits 61 Mio. € ausgezahlt. Mit der Bezirksregierung wurde daher in mehreren Gesprächen erörtert, ob eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen förderschädlich ist. Im Feb- ruar 2025 hat die Bezirksregierung im Rahmen des zuletzt geführten Gesprächs mitgeteilt, dass kein grundlegender Konflikt zwischen den Förderzusagen bzgl. der laufenden General- sanierung und der Neuaufteilung der Verkehrsflächen besteht. Für die Bezirksregierung ist folgender Sachverhalt maßgeblich: Im Zuge der Neuaufteilung der Verkehrsflächen werden keine baulichen Änderungen an der Mülheimer Brücke vorgenom- men, sondern lediglich Änderungen der Markierung und Beschilderung. Die Neuaufteilung der Verkehrsflächen ist daher reversibel. Falls sie sich also perspektivisch für den Fuß- und Rad- verkehr nicht auszahlt, ist eine Rückkehr zur vorherigen Flächenaufteilung möglich. 3 Die Auswirkungen einer geänderten Flächenaufteilung auf das Verkehrsnetz sollen daher ge- prüft werden, hierzu sind verkehrliche Betrachtungen auf zwei Ebenen erforderlich: Im Rahmen einer makroskopischen Betrachtung werden die intermodalen Verlage- rungseffekte prognostiziert und die großräumigen Verlagerungen im Teilsystem Kfz- Verkehr simuliert. Diese Aufgabe wird vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung bearbeitet. Ressourcen und Know-how stehen hierfür zur Verfügung, es entstehen so- mit für die makroskopische Betrachtung keine zusätzlichen Belastungen für den Haus- halt der Stadt Köln. Darauf aufbauend werden in einer mikroskopischen Betrachtung die Auswirkungen auf das nähere Umfeld der Mülheimer Brücke betrachtet. Hierbei spielt die Ausgestal- tung des Anschlussknotenpunktes Mülheimer Brücke / Clevischer Ring / Bergischer Ring eine Schlüsselrolle. Für diesen Knotenpunkt werden daher verschiedene Varian- ten betrachtet. Für die mikroskopische Betrachtung stehen innerhalb der Verwaltung keine Ressourcen zur Verfügung. Hierfür ist daher die Beauftragung eines externen Gutachtens erforderlich. Näheres zu den verkehrstechnischen Untersuchungen ist weiter unten unter „Vorgehen der Verwaltung“ beschrieben. Bedarf an einer geänderten Radverkehrsführung Im Jahr 2016 wurde vom Rat und Verkehrsausschuss der Stadt Köln die Sanierung der Mül- heimer Brücke beschlossen (Vorlage 1105/2016). Eine konstruktive Verbreiterung der Strom- brücke im Zuge der Sanierung wurde im Vorfeld des Beschlusses geprüft und verworfen. Eine Verbreiterung erfolgt im Bereich der Kanzeln um die Pylone auf einer Länge von jeweils 40 Metern, sodass auf Höhe der Pylone zukünftig eine Breite der Nebenanlage von 4,0 Metern erreicht wird. Darüber hinaus bleibt das Verkehrsflächenangebot der sanierten Hängebrücke gegenüber dem Zustand vor der Sanierung im Wesentlichen unverändert, sodass den stei- genden Verkehrsansprüchen aller Verkehrsträger zukünftig nicht mehr in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann. Die stetige Zunahme der Verkehrsmengen im Radverkehr macht daher eine Änderung der Verkehrsführung erforderlich. Wurden im Jahr 2019 noch ca. 4.500 Radfahrende/Tag auf der Mülheimer Brücke gemessen, waren es im Jahr 2023 bereits ca. 6.000 Radfahrende/Tag. In aktuellen Zählungen wurden im April/Mai 2025 (unter der Randbedingung der Sperrung der Brücke für die Stadtbahn) in der Spitze knapp 7.000 Radfahrende/Tag gemessen. Rat und Verkehrsausschusses der Stadt Köln haben daher bereits im Jahr 2016 beschlossen (AN/1253/2016), dass die Mülheimer Brücke so auszugestalten sei, dass der Radverkehr zu- künftig mit einfachen Mitteln sicher auf dem heute jeweils rechten Fahrstreifen geführt werden kann. Dies soll erfolgen, sobald die Verkehrsverhältnisse es zulassen. In den Folgejahren vor und während der Sanierung der Mülheimer Brücke gab es wiederholte Überlegungen und Anträge, dass eine gegenüber dem Vorher-Zustand geänderte Verkehrs- führung bereits mit Abschluss der Sanierungsarbeiten umgesetzt werden soll (AN/1208/2019). Zusätzliche Relevanz erhält die Diskussion um die Verkehrsführung auf der Mülheimer Brücke durch den Beschluss (Vorlage 2871/2017) des Kölner Stadtrats in den Jahren 2018 und 2021 und die daraus aufeinander aufbauenden Entscheidungen zur Entwicklung einer Radverkehr- sachse von Nippes bis zur Mülheimer Brücke. Über diese Radverbindung „Niehler Gürtel“ wird ein zusätzliches Element im Verkehrsnetz hergestellt, welches der Mülheimer Brücke zukünf- tig deutlich mehr Radverkehr zuführen wird. Im Rahmen der Konzeptstudie RadPendlerRou- ten-Netz Köln wurde u.a. für den Niehler Gürtel eine Potenzialanalyse durchgeführt (Vorlage- Nr. 2810/2023; Anlage 1, S. 54). Demnach weist die Radverbindung Niehler Gürtel ein Poten- zial von > 10.000 Radfahrenden/Tag auf. Die Verbindung ist daher fester Bestandteil des zu- künftigen RadPendlerRouten-Netzes. 4 Aktuelle Entwicklungen Die Verwaltung hat im Jahr 2024 in Fachgesprächen mit Vertreter*innen aus der Politik (18. März 2024 / Vorlage-Nr. 1214/2024) sowie Initiativen und Verbänden (28. Mai 2024 / Vor- lage-Nr. 2347/2024) über den aktuellen Stand der Planungen zur zukünftigen Verkehrsfüh- rung auf der Brücke informiert. Seitens der Verwaltung waren bei den Fachgesprächen das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, das Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung vertreten. Im Fokus stand dabei vor allem die Verträg- lichkeit einer geänderten Radverkehrsführung durch Spurumwandlung auf der Mülheimer Brü- cke, u.a. in Verbindung mit dem Beschluss zum Grundnetz für den Motorisierten Individualver- kehr (MIV-Grundnetz). Die Bezirksvertretung Nippes hat in der Zwischenzeit eine Spurumwandlung beschlossen (Vorlage-Nr. 2049/2024), zudem hat der Beschwerdeausschuss der Stadt Köln auf Grundlage einer Bürgereingabe nach § 24 GO eine weitreichendere Prüfung zur zukünftigen Verkehrs- führung in Auftrag gegeben (Vorlage-Nr. 3719/2024). Vorgehen der Verwaltung In einer ersten Stufe wird eine makroskopische Untersuchung auf Grundlage des intermoda- len Verkehrsmodells der Stadt Köln durchgeführt. In dieser ersten Stufe werden die Verlage- rungen auf andere Verkehrsträger und die Verlagerungen innerhalb des Kfz-Verkehrsnetzes durch Umlegung ermittelt. In einer zweiten Stufe werden durch ein externes Gutachten die Auswirkungen der Verkehrsverlagerungen auf das MIV-Grundnetz im Umfeld der Mülheimer Brücke untersucht und bewertet. Stufe 1: Makroskopische Verkehrsuntersuchung (intern) Das Verkehrsmodell der Stadt Köln wurde in den letzten Jahren zu einem multimodalen Mo- dell fortgeschrieben. Das multimodale Modell beinhaltet die voraussichtliche Struktur- und Strukturdatenentwicklung in der Stadt Köln und der Region bis zum Prognosejahr 2035. Es werden dem Grundsatz nach zwei Szenarien betrachtet: 2035 / Szenario 1: zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung (entspricht dem Prognose-Nullfall) 2035 / Szenario 2: einspuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung Die Auswirkungen auf das Gesamtnetz werden auf Grundlage der Ergebnisse des intermoda- len Verkehrsmodells bewertet. Als zentrales Ergebnis werden für die beiden oben genannten Szenarien aus der makroskopischen Untersuchung Quell-Ziel-Matrizen der Kfz-Verkehrsmen- gen abgeleitet, die alle maßgeblich mehrbelasteten Knotenpunkte im Umfeld der Mülheimer Brücke einschließen. Dies erfolgt für die Spitzenstunden morgens und nachmittags/abends. Stufe 2: Mikroskopische Verkehrsuntersuchung (extern) Die in Stufe 1 aus dem Verkehrsmodell abgeleiteten Quell-Ziel-Matrizen bilden die zentrale Eingangsgröße für die mikroskopische Untersuchung in Stufe 2, in der die Auswirkungen der Verkehrsverlagerungen auf das MIV-Grundnetz im Umfeld der Mülheimer Brücke untersucht und bewertet werden. Die mikroskopische Untersuchung in Stufe 2 erfordert den Aufbau eines VISSIM-Verkehrssi- mulationsmodells. Für die Erbringung dieser Leistung stehen innerhalb der Stadtverwaltung die technischen und personellen Ressourcen nicht zur Verfügung, sodass die Vergabe an ein externes Ingenieurbüro erforderlich ist. 5 Das mikroskopische Verkehrssimulationsmodell schließt linksrheinisch die südliche Zufahrt An der Schanz / Mülheimer Brücke mit ein, da in einem Szenario mit einspuriger Führung des Kraftfahrzeugverkehrs eine lichtsignalgeregelte Zufahrt der beiden Äste An der Schanz und Niehler Gürtel (aus Richtung der Boltensternstraße) erforderlich ist. Im Rechtsrheinischen umfasst der Auftrag Varianten mit straßenbaulichen Anpassungen bzw. einer straßenbaulichen Neuordnung am Knotenpunkt Wiener Platz. Neben der anhängigen Fragestellung zur Spurigkeit auf der Mülheimer Brücke ist dabei auch zu berücksichtigen, dass die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Mülheimer Brücke / Clevischer Ring / Bergischer Ring erneuerungsbedürftig ist und entsprechend eine Anpassung nach dem Stand der Tech- nik erfolgen sollte. Ergänzend zu einer geänderten Radverkehrsführung werden folgende Än- derungen / Hauptziele verfolgt: Fußverkehr: Verbesserung der Querungssituation über den Clevischen / Bergischen Ring, u. a. durch Rück- oder Ausbau von Querungsinseln oder Neuordnung des Querungsange- bots. Fußverkehr / Radverkehr: Entflechtung von Fuß- und Radverkehr an der neuralgischen nördlichen Querung vom Wiener Platz über den Clevischen Ring. Kfz-Verkehr (MIV-Grundnetz): Beibehaltung der Spurigkeit im Kreuzungsbereich, da die Kapazität des Kfz-Verkehrsnetzes im Wesentlichen durch die Knotenpunkte bestimmt wird. Der Erhalt der Spurigkeit bei gleichzeitiger Verbreiterung der Flächen für den Fuß- und Radverkehr gelingt durch die Inanspruchnahme der Flächen im Bereich der Mittelinsel oberhalb des Stadtbahntrogs. Hinweis: In Planfall 7 (Planfall gemäß Prüfauftrag des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden; Vorlage-Nr. 3719/2024) wird die Spurigkeit am Knoten- punkt eingeschränkt. Es ergeben sich die nachfolgenden Planfälle als sinnvolle Kombinationen aus Szenario (Spu- rigkeit auf der Brücke) und Varianten (Ausgestaltung Knotenpunkt Mülheimer Brücke / Clevi- scher Ring / Bergischer Ring). Szenario 1: zweispuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung Planfall Beschreibung Szenario / Variante Bestandsfall Bestandsfall (Analysezustand von 2018) Szenario 1 - Variante 0 Planfall 1 Clevischer / Bergischer Ring: Kfz-Ver- kehr zweispurig je Richtung Kfz-Linksabbiegen zur Mülheimer Brü- cke bleibt erhalten Szenario 1 - Variante 1a Planfall 2 Clevischer / Bergischer Ring: Kfz-Ver- kehr zweispurig je Richtung Kfz-Linksabbiegen zur Mülheimer Brü- cke entfällt Szenario 1 - Variante 1b Planfall 3 Clevischer / Bergischer Ring: Kfz-Ver- kehr zweispurig je Richtung neue Fußquerung über den Clevischen Ring auf Höhe Buchheimer Straße Szenario 1 - Variante 2 Szenario 2: einspuriger Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke je Richtung Planfall Beschreibung Szenario / Variante Planfall 4 Clevischer / Bergischer Ring: Kfz-Ver- kehr zweispurig je Richtung Kfz-Linksabbiegen zur Mülheimer Brü- cke bleibt erhalten Szenario 2 - Variante 1a 6 Planfall 5 Clevischer / Bergischer Ring: Kfz-Ver- kehr zweispurig je Richtung Kfz-Linksabbiegen zur M ülheimer Brü- cke entfällt Szenario 2 - Variante 1b Planfall 6 Clevischer / Bergischer Ring: Kfz-Ver- kehr zweispurig je Richtung neue Fußquerung über den Clevischen Ring auf Höhe Buchheimer Straße Szenario 2 - Variante 2 Planfall 7 Einspuriger Kfz-Verkehr in allen Richtun- gen; Linksabbieger vom Bergischen Ring auf die M ülheimer Brücke entfällt Szenario 2 - Variante 3 Straßenplanerische Konzepte zu den Planfällen sind in der Anlage dargestellt. Sie dienen der Veranschaulichung der Führung des Gesamtverkehrs. Nach Festlegung und Beschluss der Vorzugsvariante ist eine Detaillierung der Planung erforderlich. Darüber hinaus umfasst das mikroskopische Verkehrssimulationsmodell rechtsrheinisch be- darfsabhängig die Knotenpunkte bis einschließlich des Knotenpunktes Clevischer Ring / Ber- gisch-Gladbacher Straße im Norden sowie Bergischer Ring / Grünstraße im Süden. Die verkehrstechnischen Auswirkungen der beiden Szenarien (einspurige oder zweispurige Kfz-Verkehrsführung auf der Mülheimer Brücke je Richtung) werden für die oben genannten Planfälle betrachtet und bewertet. Das beauftragte Ingenieurbüro wird zudem beauftragt, Handlungsempfehlungen abzuleiten und ggf. nachgelagert einen optimierten Planfall (Planfall 8) nochmals zu untersuchen. Projekt- und Zeitplanung Eine vorläufige grobe Schätzung des Zeitplans wird im Folgenden aufgeführt: März 2026 - Bedarfsfeststellungsbeschluss II. Quartal 2026 - Ausschreibung, Vergabe und Beauftragung der Verkehrsuntersuchung II. Quartal 2027 - Fertigstellung der Verkehrsuntersuchung III. Quartal 2027 - Abstimmung und Diskussion der Ergebnisse (u.a. verwaltungsintern, Verbände, Politik) IV. Quartal 2027 - Beschluss Variantenentscheid - Umsetzung der beschlossenen Fahrspuraufteilung Ende März 2028 - Fertigstellung der sanierten Mülheimer Brücke Die hier aufgeführten zeitlichen Abhängigkeiten verdeutlichen die Dringlichkeit für einen zeit- nahen Beschluss. Kosten Im Rahmen der Aufwandsabschätzung und nachfolgenden Markterkundung wurden für die Mikrosimulation Kosten in Höhe von 110.000 Euro brutto ermittelt. Eine Wiedervorlage zur Vergabe erfolgt nur für den Fall, dass der o.g. Kostenrahmen über- schritten wird. Finanzierung Die Verkehrsuntersuchung ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 110.000 Euro 7 verbunden. Mit den Erhebungen soll 2025 begonnen werden. Die Fertigstellung des Gutach- tens ist für 2026 vorgesehen. Die notwendige Aufwandsermächtigung in Höhe von rd. 110.000 Euro steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für das Jahr 2025 (rd. 25.000 Euro) und für das Jahr 2026 (rd. 105.000 Euro) zur Verfügung. Berücksichtigung der Verfügung zur Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 vom 18.12.2025 Die Generalsanierung der Mülheimer Brücke ist eine laufende Maßnahme. Ziel der Verkehrs- untersuchung ist, Festlegungen über eine geänderte Verkehrsführung nach Abschluss der Sa- nierung zu treffen. Sofern durch das Verkehrsgutachten die Verträglichkeit einer geänderten Verkehrsführung nachgewiesen werden kann, kann dies bei der Ausstattung der Brücke durch entsprechende Markierungen und Beschilderungen unmittelbar berücksichtigt werden. Die Vergabe des Verkehrsgutachtens dient daher der Vermeidung von „doppelten Kosten“ und ist daher nicht aufschiebbar. Von der Verkehrsuntersuchung werden jene Teile durch die Stadtverwaltung erbracht, für wel- che die Ressourcen und das Know-how vorliegen (makroskopische Untersuchung). Für die mikroskopische Untersuchung stehen innerhalb der Stadtverwaltung die technischen und per- sonellen Ressourcen nicht zu Verfügung, sodass die Vergabe an ein externes Ingenieurbüro zwingend ist. Rechnungsprüfungsamt Die zur Prüfung der Kostenschätzung erforderlichen Unterlagen wurden dem Rechnungsprü- fungsamt im Rahmen des Vorlagenlaufes zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit der hier dargestellten Maßnahme wird die verkehrstechnische Verträglichkeit einer Maßnahme überprüft um den Umweltverbund im Bereich Radverkehr zu stärken und den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw zu bieten. Sollte die verkehrstechnische Verträglichkeit nachgewiesen und die Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt werden können, trägt dies zu einer indirekten Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2.1: Planfall 1 8 Anlage 2.2: Planfall 2 Anlage 2.3: Planfall 3 Anlage 2.4: Planfall 4 Anlage 2.5: Planfall 5 Anlage 2.6: Planfall 6 Anlage 2.7: Planfall 7 Anlage 3: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1517/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.01.2026
- Erstellt
- 15.05.2025 08:45