2018/0040
Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017
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Punkt 5: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 (V-Nr. 2018/0040) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, UWIGA Stimmenthaltung: UFFBASSE Stadtv. Hang (UFFBASSE) stellt die Frage nach der Prüfung, ob eventuell EU- Zuwendungen für das Projekt möglich sind. Die Frage soll bis zum Bau-Ausschuss am 13.05.2018 geklärt werden.
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Punkt 6: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 (V-Nr. 2018/0040) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, Punkt 1 der Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und Punkt 2 der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und FDP
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0040
Magistratsbeschluss-Nr.
84
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm -
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017
Vorlage vom: 19.02.2018
Beschlussvorschlag:
1. Das Ergebnis des Prüfauftrages zur Ausstattung des Brückenbauwerkes über die
Rheinstraße mit zwei Aufzügen wird zur Kenntnis genommen.
2. Es sind keine Aufzugsanlagen zu errichten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.02.2018
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Brücke über die Rheinstraße mit Aufzügen
an beiden Seiten ausgestattet werden kann, um sie barrierefreier zu machen. Gleichzeitig
sollen mit der Telekom Verhandlungen aufgenommen werden, die entsprechend der Brücke
vor der Zentrale der Telekom in Bonn eine abendliche Schließung der Aufzü ge
vorzunehmen, um Vandalismus vorzubeugen .
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat inzwischen in Zusammenarbeit mit den planenden
Ingenieuren und dem Stadtplanungsamt Prüfauftrag bearbeitet.
Im Rahmen der Prüfung wurde einerseits die grundsätzliche tec hnische Machbarkeit der
beantragten Aufzugsbauwerke geprüft, die Bau - und Unterhaltungskosten abgeschätzt, die
Auswirkungen auf die Zuwendungen durch das Land Hessen bewertet sowie die
grundsätzlichen Auswirkungen auf den Bauablauf und die genehmigungsrech tliche Situation
betrachtet. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sind nachfolgend dargestellt:
1. Grundsätzliche Realisierbarkeit
In technischer Hinsicht ist die Realisierung von Aufzugsbauwerken nördlich und südlich der
Rheinstraßenbrücke möglich. Die hier für zu tätigenden Aufwendungen sind jedoch, wie in
den weiteren Unterpunkten beschrieben, erheblich und insbesondere mit Genehmigungs - und
Kostenrisiken verbunden.
2. Bau und Unterhaltungskosten
Zur Abschätzung der Baukosten können lediglich Vergleichswe rte aus ähnlichen Maßnahmen
herangezogen werden, da eine entsprechende Planungstiefe zur konkreten Kostenrechnung
im Zuge der Bearbeitung des Antrages nicht erreicht werden kann. Die reinen
Erstellungskosten würden sich gemäß grober Abschätzung durch das S traßenverkehrs- und
Tiefbauamt auf ca. 250.000 Euro (brutto ) je Anlage belaufen. Diese Kosten beziehen sich
ausschließlich auf das eigentliche Aufzugsbauwerk und berücksichtigen nicht die
Aufwendungen, die zur Schaffung von Baufreiheit (Verlegung von Kabel und Leitungen etc.)
anfallen würden. Bereits bei den Planungen zu den Rampenbauwerken wurde deutlich, dass
längs zur Rheinstraße umfangreiche Versorgungstrassen für Strom, Gas und
Telekommunikation verlegt sind. Bei der Planung der Rampen konnte durch ent sprechende
Anordnung der Einzelstützen vermieden werden, dass größere Umlegungsarbeiten an diesen
Trassen ausgelöst werden. Für den Bau der Aufzugsanlagen, mit größerem
Grundflächenbedarf, wäre die Umverlegung von Kabel - und Leitungstrassen in größerem
Umfang unvermeidlich. Die hierfür entstehenden Kosten lassen sich beim aktuellen Stand der
Planung nicht sicher beziffern, belaufen sich jedoch erfahrungsgemäß auf Beträge oberhalb
der 100.000 Euro-Schwelle.
- 5 -
Hinsichtlich der Betriebs- und Unterhaltungskosten wurde Kontakt zur Deutschen Bahn AG
aufgenommen, die an verschiedenen Bahnhöfen Aufzugsanlagen in vergleichbarer Situation
betreibt. Seitens der Bahn wurden die durchschnittlichen Betriebs - und Unterhaltungskosten
mit ca. 15.000 Euro pro Jahr und Anlage angegeben. In besonders exponierten Situationen,
als Beispiel wurde hier der Bahnhof Mörfelden angeführt, werden diese Kosten jedoch weit
übertroffen. Die betreffende Anlage in Mörfelden verursacht ca. 30.00 0 Euro
Unterhaltungskosten pro Jahr.
Hinsichtlich der Zuwendung durch das Land Hessen ist gemäß den geltenden
Förderrichtlinien eine Bezuschussung der Aufzugsanlagen nicht möglich. Der vorliegende
Zuwendungsbescheid bezieht sich auf das ursprünglich gene hmigte und so mit dem
Zuwendungsgeber abgestimmte Bauwerk. Die Errichtung der Aufzugsbauwerke würde zwar
grundsätzlich den Komfort für die Nutzer erhöhen, jedoch ist auch das Brückenbauwerk mit
den geplanten Rampen im Sinne des Zuwendungsgebers barrierefre i. Die Investitionskosten
von mindestens 600.000 € für die Aufzugsanlagen wären somit komplett durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. Die Betriebskosten von ca. 30.000 € pro Jahr sind
generell nicht förderfähig
3. Städtebauliche Auswirkungen
Die Fuß- und Radwegebrücke stellt in ihrer aktuell geplanten Ausformung das Ergebnis eines
Gestaltungswettbewerbes dar. In der Auslobung des Wettbewerbes war u.a. angefordert,
durch das Brückenbauwerk die Sichtbeziehungen aus Richtung Westen hin zum Luisenp latz
möglichst wenig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollten die Zu - und Abgänge zur Brücke
benutzerfreundlich, barrierefrei und gut einsehbar gestaltet werden. Der nun vor der
Realisierung stehende Entwurf der Wettbewerbsgewinner erfüllt all diese Anfo rderungen. Die
nachträgliche Implementierung zweier Aufzugsbauwerke steht der Gestaltungsidee und den
Forderungen des Wettbewerbes entgegen. Zur Realisierung der Aufzugsbauwerke wäre die
Zustimmung der Architekten zur Entwurfsänderung einzuholen.
4. Grundsätzliche Auswirkungen auf die Genehmigungssituation und den Bauablauf
Im Rahmen der Planungen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Eingriffe in
den Untergrund und den Bestand im Bereich der nördlichen und südlichen Rampe gering zu
halten und insbesondere den Eingriff in den Baumbestand nördlich der Rheinstraße zu
minimieren. Der vorhandene Baumbestand ist grundsätzlich erhaltenswert. Darüber hinaus
stellt die Besiedelung mit dem „Heldbock“ zusätzlich hohe naturschutzrechtliche
Anforderungen an den Erhalt des Baumbestandes. Die geplanten Rampen nehmen Bezug auf
diese Situation und gewährleisten den geringstmöglichen Eingriff in den Bestand. Die
Anordnung der Aufzugsbauwerke würde, wie bereits unter Pkt. 1 erwähnt, weitere Flächen in
Anspruch nehmen, was eine erneute genehmigungsrechtliche Überprüfung zur Folge hätte.
Die notwendige Versorgung der Aufzüge mit elektrischer Energie, die Anbindung an eine
Notrufzentrale sowie die Notwendigkeit, die Zufahrt für Unterhaltungs - und
Wartungsfahrzeuge zu gewährleisten, würden den Eingriff nochmals erheblich ausweiten.
5. Vereinbarung mit der Corpus Sireo (Telekom -Immobilien)
Die Anfrage der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Corpus Sireo Real Estate GmbH bzgl.
einer Übernahme der nächtlichen Schl ießung durch die Deutsche Telekom AG wurde am
12.02.2018 negativ beantwortet. Eine Betreiberverantwortung von Aufzugsanlagen einer
öffentlichen Brücke durch die Deutsche Telekom AG ist weder personell noch aus
haftungsrechtlichen und versicherungsrelevante n Implikationen verantwortbar.
Die nächtliche Schließung der Aufzugsanlagen müsste von der Stadt daher direkt an einen
Sicherheitsdienst beauftragt werden .
Die summarische Bewertung der vorgenannten Einzelpunkte zeigt, dass die Ausstattung des
barrierefreien Brückenbauwerkes mit Aufzugsanlagen auf der nördlichen und südlichen Seite
der Rheinstraße mit einem sehr hohen finanziellen und technischen Aufwand verbunden ist,
der in Abwägung mit der beabsichtigten weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit aus Sicht
der Fachverwaltung nicht angemessen ist. Der grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit
stehen darüber hinaus offene genehmigungsrechtliche Fragen, hier insbesondere beim
Baumschutz, entgegen. Offen ist ebenso, ob und unter welchen Bedingungen die
Zustimmung des beauftragten Architekturbüros zur Abänderung des Entwurfes zu erwirken
ist. Im Ergebnis der Bearbeitung des Prüfauftrages kommt die Fachverwaltung zu dem
Ergebnis, dass die Errichtung der Aufzugsbauwerke zwar grundsätzlich möglich ist, jedoc h
aufgrund der hohen Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie den unabsehbaren
Projektrisiken nicht weiter verfolgt werden sollte.
Darmstadt, 19.02.2018
DIE DEZERNENTIN III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
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Punkt 24: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 (V-Nr. 2018/0040) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: AfD, UFFBASSE und Die Linke.
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Punkt 3: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 (V-Nr. 2018/0040) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD und UWIGA Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE
2018/0040
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0040
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Realisierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm -
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017
Vorlage vom: 19.02.2018
Beschlussvorschlag :
1. Das Ergebnis des Prüfauftrages zur Ausstattung des Brückenbauwerkes über die
Rheinstraße mit zwei Aufzügen wird zur Kenntnis genommen.
2. Es sind keine Aufzugsanlagen zu errichten .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.02.2018
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Brücke über die Rheinstraße mit Aufzügen
an beiden Seiten ausgestattet werden kann, um sie barrierefreier zu machen. Gleichzeitig
sollen mit der Telekom Verhandlungen aufgenommen werden, die entsprechend der
Brücke vor der Zentrale der Telekom in Bonn eine abendliche Schließung der Aufzüge
vorzunehmen, um Vandalismus vorzubeugen .
Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt hat inzwischen in Zusammenarbeit mit den planenden
Ingenieuren und dem Stadtplanungsamt Prüfauftrag bearbeitet.
Im Rahmen der Prüfung wurde e inerseits die grundsätzliche technische Machbarkeit der
beantragten Aufzugsbauwerke geprüft, die Bau - und Unterhaltungskosten abgeschätzt, die
Auswirkungen auf die Zuwendungen durch das Land Hessen bewertet sowie die
grundsätzlichen Auswirkungen auf den Ba uablauf und die genehmigungsrechtliche Situation
betrachtet. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sind nachfolgend dargestellt:
1. Grundsätzliche Realisierbarkeit
In technischer Hinsicht ist die Realisierung von Aufzugsbauwerken nördlich und südlich der
Rheinstraßenbrücke möglich. Die hierfür zu tätigenden Aufwendungen sind jedoch, wie in
den weiteren Unterpunkten beschrieben, erheblich und insbesondere mit Genehmigungs - und
Kostenrisiken verbunden.
2. Bau und Unterhaltungskosten
Zur Abschätzung der Baukost en können lediglich Vergleichswerte aus ähnlichen Maßnahmen
herangezogen werden, da eine entsprechende Planungstiefe zur konkreten Kostenrechnung
im Zuge der Bearbeitung des Antrages nicht erreicht werden kann. Die reinen
Erstellungskosten würden sich gemä ß grober Abschätzung durch das Straßenverkehrs - und
Tiefbauamt auf ca. 250.000 Euro (brutto ) je Anlage belaufen. Diese Kosten beziehen sich
ausschließlich auf das eigentliche Aufzugsbauwerk und berücksichtigen nicht die
Aufwendungen, die zur Schaffung von Baufreiheit (Verlegung von Kabel und Leitungen etc.)
anfallen würden. Bereits bei den Planungen zu den Rampenbauwerken wurde deutlich, dass
längs zur Rheinstraße umfangreiche Versorgungstrassen für Strom, Gas und
Telekommunikation verlegt sind. Bei der Pla nung der Rampen konnte durch entsprechende
Anordnung der Einzelstützen vermieden werden, dass größere Umlegungsarbeiten an diesen
Trassen ausgelöst werden. Für den Bau der Aufzugsanlagen, mit größerem
Grundflächenbedarf, wäre die Umverlegung von Kabel - und Leitungstrassen in größerem
Umfang unvermeidlich. Die hierfür entstehenden Kosten lassen sich beim aktuellen Stand
der Planung nicht sicher beziffern, belaufen sich jedoch erfahrungsgemäß auf Beträge
oberhalb der 100.000 Euro -Schwelle.
- 4 -
Hinsichtlich der Betriebs - und Unterhaltungskosten wurde Kontakt zur Deutschen Bahn AG
aufgenommen, die an verschiedenen Bahnhöfen Aufzugsanlagen in vergleichbarer Situation
betreibt. Seitens der Bahn wurden die durchschnittlichen Betriebs - und Unterhaltun gskosten
mit ca. 15.000 Euro pro Jahr und Anlage angegeben. In besonders exponierten Situationen,
als Beispiel wurde hier der Bahnhof Mörfelden angeführt, werden diese Kosten jedoch weit
übertroffen. Die betreffende Anlage in Mörfelden verursacht ca. 30.00 0 Euro
Unterhaltungskosten pro Jahr.
Hinsichtlich der Zuwendung durch das Land Hessen ist gemäß den geltenden
Förderrichtlinien eine Bezuschussung der Aufzugsanlagen nicht möglich. Der vorliegende
Zuwendungsbescheid bezieht sich auf das ursprünglich gene hmigte und so mit dem
Zuwendungsgeber abgestimmte Bauwerk. Die Errichtung der Aufzugsbauwerke würde zwar
grundsätzlich den Komfort für die Nutzer erhöhen, jedoch ist auch das Brückenbauwerk mit
den geplanten Rampen im Sinne des Zuwendungsgebers barrierefre i. Die Investitionskosten
von mindestens 600.000 € für die Aufzugsanlagen wären somit komplett durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. Die Betriebskosten von ca. 30.000 € pro Jahr sind
generell nicht förderfähig
3. Städtebauliche Auswirkungen
Die Fuß- und Radwegebrücke stellt in ihrer aktuell geplanten Ausformung das Ergebnis eines
Gestaltungswettbewerbes dar. In der Auslobung des Wettbewerbes war u.a. angefordert,
durch das Brückenbauwerk die Sichtbeziehungen aus Richtung Westen hin zum Luisenp latz
möglichst wenig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollten die Zu - und Abgänge zur Brücke
benutzerfreundlich, barrierefrei und gut einsehbar gestaltet werden. Der nun vor der
Realisierung stehende Entwurf der Wettbewerbsgewinner erfüllt all diese Anfo rderungen. Die
nachträgliche Implementierung zweier Aufzugsbauwerke steht der Gestaltungsidee und den
Forderungen des Wettbewerbes entgegen. Zur Realisierung der Aufzugsbauwerke wäre die
Zustimmung der Architekten zur Entwurfsänderung einzuholen.
4. Grundsätzliche Auswirkungen auf die Genehmigungssituation und den Bauablauf
Im Rahmen der Planungen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Eingriffe in
den Untergrund und den Bestand im Bereich der nördlichen und südlichen Rampe gering zu
halten und insbesondere den Eingriff in den Baumbestand nördlich der Rheinstraße zu
minimieren. Der vorhandene Baumbestand ist grundsätzlich erhaltenswert. Darüber hinaus
stellt die Besiedelung mit dem „Heldbock“ zusätzlich hohe naturschutzrechtliche
Anforderungen an den Erhalt des Baumbestandes. Die geplanten Rampen nehmen Bezug auf
diese Situation und gewährleisten den geringstmöglichen Eingriff in den Bestand. Die
Anordnung der Aufzugsbauwerke würde, wie bereits unter Pkt. 1 erwähnt, weitere Flächen in
Anspruch nehmen, was eine erneute genehmigungsrechtliche Überprüfung zur Folge hätte.
Die notwendige Versorgung der Aufzüge mit elektrischer Energie, die Anbindung an eine
Notrufzentrale sowie die Notwendigkeit, die Zufahrt für Unterhaltungs - und
Wartungsfahrzeuge zu gewährleisten, würden den Eingriff nochmals erheblich ausweiten.
- 5 -
5. Vereinbarung mit der Corpus Sireo (Telekom -Immobilien)
Die Anfrage der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Corpus Sireo Real Estate GmbH bzgl.
einer Übernahme der nächtlichen Schl ießung durch die Deutsche Telekom AG wurde am
12.02.2018 negativ beantwortet. Eine Betreiberverantwortung von Aufzugsanlagen einer
öffentlichen Brücke durch die Deutsche Telekom AG ist weder personell noch aus
haftungsrechtlichen und versicherungsrelevante n Implikationen verantwortbar.
Die nächtliche Schließung der Aufzugsanlagen müsste von der Stadt daher direkt an einen
Sicherheitsdienst beauftragt werden .
Die summarische Bewertung der vorgenannten Einzelpunkte zeigt, dass die Ausstattung des
barrierefreien Brückenbauwerkes mit Aufzugsanlagen auf der nördlichen und südlichen Seite
der Rheinstraße mit einem sehr hohen finanziellen und technischen Aufwand verbunden ist,
der in Abwägung mit der beabsichtigten weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit aus Sicht
der Fachverwaltung nicht angemessen ist. Der grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit
stehen darüber hinaus offene genehmigungsrechtliche Fragen, hier insbesondere beim
Baumschutz, entgegen. Offen ist ebenso, ob und unter welchen Bedingungen die
Zustimmung des beauftragten Architekturbüros zur Abänderung des Entwurfes zu erwirken
ist. Im Ergebnis der Bearbeitung des Prüfauftrages kommt die Fachverwaltung zu dem
Ergebnis, dass die Errichtung der Aufzugsbauwerke zwar grundsätzlich möglich ist, jedoc h
aufgrund der hohen Bau -, Unterhaltungs - und Betriebskosten sowie den unabsehbaren
Projektrisiken nicht weiter verfolgt werden sollte.
Darmstadt, 19.02.2018
DIE DEZERNENTIN III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Rheinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0040
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00