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2018/0040

Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017

Magistratsvorlage 19.02.2018

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2018/0040

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481 Zeichen

Punkt 5: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - 
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 
 (V-Nr. 2018/0040) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, UWIGA  
Stimmenthaltung: UFFBASSE  
 
Stadtv. Hang (UFFBASSE) stellt die Frage nach der Prüfung, ob eventuell EU-
Zuwendungen für das Projekt möglich sind. 
Die Frage soll bis zum Bau-Ausschuss am 13.05.2018 geklärt werden.

anlage 3

392 Zeichen

Punkt 6: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - 
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 
 (V-Nr. 2018/0040) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, Punkt 1 der Vorlage zur 
Kenntnis zu nehmen und Punkt 2 der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke. und UWIGA  
Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und FDP

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9003 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.02.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0040 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
84 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am  Mozartturm - 
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017  
 
Vorlage vom: 19.02.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das Ergebnis des Prüfauftrages zur Ausstattung des Brückenbauwerkes über die 
Rheinstraße mit zwei Aufzügen  wird zur Kenntnis genommen. 
2. Es sind keine Aufzugsanlagen zu errichten. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.02.2018  
 
 
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:  
 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Brücke über die Rheinstraße mit Aufzügen 
an beiden Seiten ausgestattet werden kann, um sie barrierefreier zu machen. Gleichzeitig 
sollen mit der Telekom Verhandlungen aufgenommen werden, die entsprechend der Brücke 
vor der Zentrale der Telekom in Bonn eine abendliche Schließung der Aufzü ge 
vorzunehmen, um Vandalismus vorzubeugen . 
 
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat inzwischen in Zusammenarbeit mit den planenden 
Ingenieuren und dem Stadtplanungsamt Prüfauftrag bearbeitet.  
 
Im Rahmen der Prüfung wurde einerseits die grundsätzliche tec hnische Machbarkeit der 
beantragten Aufzugsbauwerke geprüft, die Bau - und Unterhaltungskosten abgeschätzt, die 
Auswirkungen auf die Zuwendungen durch das Land Hessen bewertet sowie die 
grundsätzlichen Auswirkungen auf den Bauablauf und die genehmigungsrech tliche Situation 
betrachtet. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sind nachfolgend dargestellt:  
 
 
1. Grundsätzliche Realisierbarkeit  
In technischer Hinsicht ist die Realisierung von Aufzugsbauwerken nördlich und südlich der 
Rheinstraßenbrücke möglich. Die hier für zu tätigenden Aufwendungen sind jedoch, wie in 
den weiteren Unterpunkten beschrieben, erheblich und insbesondere mit Genehmigungs - und 
Kostenrisiken verbunden.  
 
 
2. Bau und Unterhaltungskosten  
Zur Abschätzung der Baukosten können lediglich Vergleichswe rte aus ähnlichen Maßnahmen 
herangezogen werden, da eine entsprechende Planungstiefe zur konkreten Kostenrechnung 
im Zuge der Bearbeitung des Antrages nicht erreicht werden kann. Die reinen 
Erstellungskosten würden sich gemäß grober Abschätzung durch das S traßenverkehrs- und 
Tiefbauamt auf ca. 250.000 Euro (brutto ) je Anlage belaufen. Diese Kosten beziehen sich 
ausschließlich auf das eigentliche Aufzugsbauwerk und berücksichtigen nicht die 
Aufwendungen, die zur Schaffung von Baufreiheit (Verlegung von Kabel  und Leitungen etc.) 
anfallen würden. Bereits bei den Planungen zu den Rampenbauwerken wurde deutlich, dass 
längs zur Rheinstraße umfangreiche Versorgungstrassen für Strom, Gas und 
Telekommunikation verlegt sind. Bei der Planung der Rampen konnte durch ent sprechende 
Anordnung der Einzelstützen vermieden werden, dass größere Umlegungsarbeiten an diesen 
Trassen ausgelöst werden. Für den Bau der Aufzugsanlagen, mit größerem 
Grundflächenbedarf, wäre die Umverlegung von Kabel - und Leitungstrassen in größerem 
Umfang unvermeidlich. Die hierfür entstehenden Kosten lassen sich beim aktuellen Stand der 
Planung nicht sicher beziffern, belaufen sich jedoch erfahrungsgemäß auf Beträge oberhalb 
der 100.000 Euro-Schwelle.

- 5 - 
 
 
 
 
 
 
Hinsichtlich der Betriebs- und Unterhaltungskosten wurde Kontakt zur Deutschen Bahn AG 
aufgenommen, die an verschiedenen Bahnhöfen Aufzugsanlagen in vergleichbarer Situation 
betreibt. Seitens der Bahn wurden die durchschnittlichen Betriebs - und Unterhaltungskosten 
mit ca. 15.000 Euro pro Jahr und Anlage angegeben. In besonders exponierten Situationen, 
als Beispiel wurde hier der Bahnhof Mörfelden angeführt, werden diese Kosten jedoch weit 
übertroffen. Die betreffende Anlage in Mörfelden verursacht ca. 30.00 0 Euro 
Unterhaltungskosten pro Jahr.  
 
Hinsichtlich der Zuwendung durch das Land Hessen ist gemäß den geltenden 
Förderrichtlinien eine Bezuschussung der Aufzugsanlagen nicht möglich. Der vorliegende 
Zuwendungsbescheid bezieht sich auf das ursprünglich gene hmigte und so mit dem 
Zuwendungsgeber abgestimmte Bauwerk. Die Errichtung der Aufzugsbauwerke würde zwar 
grundsätzlich den Komfort für die Nutzer erhöhen, jedoch ist auch das Brückenbauwerk mit 
den geplanten Rampen im Sinne des Zuwendungsgebers barrierefre i. Die Investitionskosten 
von mindestens 600.000 € für die Aufzugsanlagen wären somit komplett durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen.  Die Betriebskosten von ca. 30.000 € pro Jahr sind 
generell nicht förderfähig  
 
 
3. Städtebauliche Auswirkungen  
Die Fuß- und Radwegebrücke stellt in ihrer aktuell geplanten Ausformung das Ergebnis eines 
Gestaltungswettbewerbes dar. In der Auslobung des Wettbewerbes war u.a. angefordert, 
durch das Brückenbauwerk die Sichtbeziehungen aus Richtung Westen hin zum Luisenp latz 
möglichst wenig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollten die Zu - und Abgänge zur Brücke 
benutzerfreundlich, barrierefrei und gut einsehbar gestaltet werden. Der nun vor der 
Realisierung stehende Entwurf der Wettbewerbsgewinner erfüllt all diese Anfo rderungen. Die 
nachträgliche Implementierung zweier Aufzugsbauwerke steht der Gestaltungsidee und den 
Forderungen des Wettbewerbes entgegen. Zur Realisierung der Aufzugsbauwerke wäre die 
Zustimmung der Architekten zur Entwurfsänderung einzuholen.  
 
 
4.  Grundsätzliche Auswirkungen auf die Genehmigungssituation und den Bauablauf  
Im Rahmen der Planungen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Eingriffe in 
den Untergrund und den Bestand im Bereich der nördlichen und südlichen Rampe gering zu 
halten und insbesondere den Eingriff in den Baumbestand nördlich der Rheinstraße zu 
minimieren. Der vorhandene Baumbestand ist grundsätzlich erhaltenswert. Darüber hinaus 
stellt die Besiedelung mit dem „Heldbock“ zusätzlich hohe naturschutzrechtliche 
Anforderungen an den Erhalt des Baumbestandes. Die geplanten Rampen nehmen Bezug auf 
diese Situation und gewährleisten den geringstmöglichen Eingriff in den Bestand. Die 
Anordnung der Aufzugsbauwerke würde, wie bereits unter Pkt. 1 erwähnt, weitere Flächen in 
Anspruch nehmen, was eine erneute genehmigungsrechtliche Überprüfung zur Folge hätte. 
Die notwendige Versorgung der Aufzüge mit elektrischer Energie, die Anbindung an eine 
Notrufzentrale sowie die Notwendigkeit, die Zufahrt für Unterhaltungs - und 
Wartungsfahrzeuge zu gewährleisten, würden den Eingriff nochmals erheblich ausweiten.

5. Vereinbarung mit der Corpus Sireo (Telekom -Immobilien) 
Die Anfrage der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Corpus Sireo Real Estate GmbH bzgl. 
einer Übernahme der nächtlichen Schl ießung durch die Deutsche Telekom AG wurde am 
12.02.2018 negativ beantwortet. Eine Betreiberverantwortung von Aufzugsanlagen einer 
öffentlichen Brücke durch die Deutsche Telekom AG ist weder personell noch aus 
haftungsrechtlichen und versicherungsrelevante n Implikationen verantwortbar.  
 
Die nächtliche Schließung der Aufzugsanlagen müsste von der Stadt daher direkt an einen 
Sicherheitsdienst beauftragt werden . 
 
Die summarische Bewertung der vorgenannten Einzelpunkte zeigt, dass die Ausstattung des 
barrierefreien Brückenbauwerkes mit Aufzugsanlagen auf der nördlichen und südlichen Seite 
der Rheinstraße mit einem sehr hohen finanziellen und technischen Aufwand verbunden ist, 
der in Abwägung mit der beabsichtigten weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit aus Sicht 
der Fachverwaltung nicht angemessen ist. Der grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit 
stehen darüber hinaus offene genehmigungsrechtliche Fragen, hier insbesondere beim 
Baumschutz, entgegen. Offen ist ebenso, ob und unter welchen Bedingungen die 
Zustimmung des beauftragten Architekturbüros zur Abänderung des Entwurfes zu erwirken 
ist. Im Ergebnis der Bearbeitung des Prüfauftrages kommt die Fachverwaltung zu dem 
Ergebnis, dass die Errichtung der Aufzugsbauwerke zwar grundsätzlich möglich ist, jedoc h 
aufgrund der hohen Bau-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie den unabsehbaren 
Projektrisiken nicht weiter verfolgt werden sollte.  
 
Darmstadt, 19.02.2018 
 
 
DIE DEZERNENTIN III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

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251 Zeichen

Punkt 24: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - 
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 
 (V-Nr. 2018/0040) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: UWIGA 
Stimmenthaltung: AfD, UFFBASSE und Die Linke.

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311 Zeichen

Punkt 3: Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße am Mozartturm - 
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017 
 (V-Nr. 2018/0040) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD und UWIGA 
Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE

2018/0040

8969 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.02.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0040 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Realisierung der Fuß - und Radwegebrücke über die Rheinstraße am  Mozartturm - 
Stadtverordnetenbeschluss vom 19.12.2017  
 
Vorlage vom: 19.02.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Ergebnis des Prüfauftrages zur Ausstattung des Brückenbauwerkes über die 
Rheinstraße mit zwei Aufzügen  wird zur Kenntnis  genommen. 
2. Es sind keine Aufzugsanlagen zu errichten . 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.02.2018  
 
 
In der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:  
 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Brücke über die Rheinstraße mit Aufzügen 
an beiden Seiten ausgestattet werden kann, um sie barrierefreier zu machen. Gleichzeitig 
sollen mit der Telekom Verhandlungen aufgenommen werden, die entsprechend der 
Brücke vor der Zentrale der Telekom in Bonn eine  abendliche Schließung der Aufzüge 
vorzunehmen, um Vandalismus vorzubeugen . 
 
 
Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt  hat inzwischen in Zusammenarbeit mit den planenden 
Ingenieuren und dem Stadtplanungsamt Prüfauftrag bearbeitet.  
 
Im Rahmen der Prüfung wurde e inerseits die grundsätzliche technische Machbarkeit der 
beantragten Aufzugsbauwerke geprüft, die Bau - und Unterhaltungskosten abgeschätzt, die 
Auswirkungen auf die Zuwendungen durch das Land Hessen bewertet sowie die 
grundsätzlichen Auswirkungen auf den Ba uablauf und die genehmigungsrechtliche Situation 
betrachtet. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sind nachfolgend dargestellt:  
 
 
1. Grundsätzliche Realisierbarkeit  
In technischer Hinsicht ist die Realisierung von Aufzugsbauwerken nördlich und südlich der 
Rheinstraßenbrücke möglich. Die hierfür zu tätigenden Aufwendungen sind jedoch, wie in 
den weiteren Unterpunkten beschrieben, erheblich und insbesondere mit Genehmigungs - und 
Kostenrisiken verbunden.  
 
 
2. Bau und Unterhaltungskosten  
Zur Abschätzung der Baukost en können lediglich Vergleichswerte aus ähnlichen Maßnahmen 
herangezogen werden, da eine entsprechende Planungstiefe zur konkreten Kostenrechnung 
im Zuge der Bearbeitung des Antrages nicht erreicht werden kann. Die reinen 
Erstellungskosten würden sich gemä ß grober Abschätzung durch das Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt auf ca. 250.000 Euro (brutto ) je Anlage belaufen. Diese Kosten beziehen sich 
ausschließlich auf das eigentliche Aufzugsbauwerk und berücksichtigen nicht die 
Aufwendungen, die zur Schaffung von Baufreiheit (Verlegung von Kabel und Leitungen etc.) 
anfallen würden. Bereits bei den Planungen zu den Rampenbauwerken wurde deutlich, dass 
längs zur Rheinstraße umfangreiche Versorgungstrassen für Strom, Gas und 
Telekommunikation verlegt sind. Bei der Pla nung der Rampen konnte durch entsprechende 
Anordnung der Einzelstützen vermieden werden, dass größere Umlegungsarbeiten an diesen 
Trassen ausgelöst werden. Für den Bau der Aufzugsanlagen, mit größerem 
Grundflächenbedarf, wäre die Umverlegung von Kabel - und Leitungstrassen in größerem 
Umfang unvermeidlich. Die hierfür entstehenden Kosten lassen sich beim aktuellen Stand 
der Planung nicht sicher beziffern, belaufen sich jedoch erfahrungsgemäß auf Beträge 
oberhalb der 100.000 Euro -Schwelle.

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Hinsichtlich der Betriebs - und Unterhaltungskosten wurde Kontakt zur Deutschen Bahn AG 
aufgenommen, die an verschiedenen Bahnhöfen Aufzugsanlagen in vergleichbarer Situation 
betreibt. Seitens der Bahn wurden die durchschnittlichen Betriebs - und Unterhaltun gskosten 
mit ca. 15.000 Euro pro Jahr und Anlage angegeben. In besonders exponierten Situationen, 
als Beispiel wurde hier der Bahnhof Mörfelden angeführt, werden diese Kosten jedoch weit 
übertroffen. Die betreffende Anlage in Mörfelden verursacht ca. 30.00 0 Euro 
Unterhaltungskosten pro Jahr.  
 
Hinsichtlich der Zuwendung durch das Land Hessen ist gemäß den geltenden 
Förderrichtlinien eine Bezuschussung der Aufzugsanlagen nicht möglich. Der vorliegende 
Zuwendungsbescheid bezieht sich auf das ursprünglich gene hmigte und so mit dem 
Zuwendungsgeber abgestimmte Bauwerk. Die Errichtung der Aufzugsbauwerke würde zwar 
grundsätzlich den Komfort für die Nutzer erhöhen, jedoch ist auch das Brückenbauwerk mit 
den geplanten Rampen im Sinne des Zuwendungsgebers barrierefre i. Die Investitionskosten 
von mindestens 600.000 € für die Aufzugsanlagen wären somit komplett durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen.  Die Betriebskosten von ca. 30.000 € pro Jahr sind 
generell nicht förderfähig  
 
 
3. Städtebauliche Auswirkungen  
Die Fuß- und Radwegebrücke stellt in ihrer aktuell geplanten Ausformung das Ergebnis eines 
Gestaltungswettbewerbes dar. In der Auslobung des Wettbewerbes war u.a. angefordert, 
durch das Brückenbauwerk die Sichtbeziehungen aus Richtung Westen hin zum Luisenp latz 
möglichst wenig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollten die Zu - und Abgänge zur Brücke 
benutzerfreundlich, barrierefrei und gut einsehbar gestaltet werden. Der nun vor der 
Realisierung stehende Entwurf der Wettbewerbsgewinner erfüllt all diese Anfo rderungen. Die 
nachträgliche Implementierung zweier Aufzugsbauwerke steht der Gestaltungsidee und den 
Forderungen des Wettbewerbes entgegen. Zur Realisierung der Aufzugsbauwerke wäre die 
Zustimmung der Architekten zur Entwurfsänderung einzuholen.  
 
 
4.  Grundsätzliche Auswirkungen auf die Genehmigungssituation und den Bauablauf  
Im Rahmen der Planungen wurden große Anstrengungen unternommen, um die Eingriffe in 
den Untergrund und den Bestand im Bereich der nördlichen und südlichen Rampe gering zu 
halten und insbesondere den Eingriff in den Baumbestand nördlich der Rheinstraße zu 
minimieren. Der vorhandene Baumbestand ist grundsätzlich erhaltenswert. Darüber hinaus 
stellt die Besiedelung mit dem „Heldbock“ zusätzlich hohe naturschutzrechtliche 
Anforderungen an  den Erhalt des Baumbestandes. Die geplanten Rampen nehmen Bezug auf 
diese Situation und gewährleisten den geringstmöglichen Eingriff in den Bestand. Die 
Anordnung der Aufzugsbauwerke würde, wie bereits unter Pkt. 1 erwähnt, weitere Flächen in 
Anspruch nehmen, was eine erneute genehmigungsrechtliche Überprüfung zur Folge hätte. 
Die notwendige Versorgung der Aufzüge mit elektrischer Energie, die Anbindung an eine 
Notrufzentrale sowie die Notwendigkeit, die Zufahrt für Unterhaltungs - und 
Wartungsfahrzeuge zu gewährleisten, würden den Eingriff nochmals erheblich ausweiten.

- 5 - 
 
 
 
 
5. Vereinbarung mit der Corpus Sireo (Telekom -Immobilien) 
Die Anfrage der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Corpus Sireo Real Estate GmbH bzgl. 
einer Übernahme der nächtlichen Schl ießung durch die Deutsche Telekom AG wurde am 
12.02.2018 negativ beantwortet. Eine Betreiberverantwortung von Aufzugsanlagen einer 
öffentlichen Brücke durch die Deutsche Telekom AG ist weder personell noch aus 
haftungsrechtlichen und versicherungsrelevante n Implikationen verantwortbar.  
 
Die nächtliche Schließung der Aufzugsanlagen müsste von der Stadt daher direkt an einen 
Sicherheitsdienst beauftragt werden . 
 
Die summarische Bewertung der vorgenannten Einzelpunkte zeigt, dass die Ausstattung des 
barrierefreien Brückenbauwerkes mit Aufzugsanlagen auf der nördlichen und südlichen Seite 
der Rheinstraße mit einem sehr hohen finanziellen und technischen Aufwand verbunden ist, 
der in Abwägung mit der beabsichtigten weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit aus Sicht 
der Fachverwaltung nicht angemessen ist. Der grundsätzlichen technischen Realisierbarkeit 
stehen darüber hinaus offene genehmigungsrechtliche Fragen, hier insbesondere beim 
Baumschutz, entgegen. Offen ist ebenso, ob und unter welchen Bedingungen die 
Zustimmung des beauftragten Architekturbüros zur Abänderung des Entwurfes zu erwirken 
ist. Im Ergebnis der Bearbeitung des Prüfauftrages kommt die Fachverwaltung zu dem 
Ergebnis, dass die Errichtung der Aufzugsbauwerke zwar grundsätzlich möglich ist, jedoc h 
aufgrund der hohen Bau -, Unterhaltungs - und Betriebskosten sowie den unabsehbaren 
Projektrisiken nicht weiter verfolgt werden sollte.  
 
Darmstadt, 19.02.2018 
 
 
DIE DEZERNENTIN III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0040
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.02.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00