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3976/2017

Aufhebung der Klassifizierung der K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in Köln-Niehl/Nippes

Beschlussvorlage Ausschuss 24.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 3.3

Anlage 2 - Situationsplan Abstufung K1 Niehler Damm_Bremerhavener Str

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm_Bremerhavener Str

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Beschlussvorlage Ausschuss

2451 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3976/2017 
Freigabedatum 24.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung der Klassifizierung der K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in 
Köln-Niehl/Nippes 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in Köln-Nippes in folgenden Bereichen Abstufun-
gen zur Gemeindestraße vorzunehmen: 
 
1. Niehler Damm und Bremerhavener Straße, K1, von Netzknoten (NK) 5007017O in Richtung NK 
5007009A (Station Km 2,363 bis Station Km 4,475). 
 
2. Bremerhavener Straße, K1, von NK 5007009B in Richtung NK 5007009C (Station Km 0,000 bis 
Station Km 0,155). 
 
Die Veränderungen sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 
Verkehrsausschuss 11.09.2018

2 
Begründung: 
Teile der K1, der Niehler Damm und der daran anschließende Teil der Bremerhavener Straße bis zur 
Emdener Straße, entsprechen nicht mehr der Straßenklasse Kreisstraße mit überörtlicher Verkehrs-
bedeutung nach §3 Abs.3 StrWG NRW. Aufgrund des Ausbaus der westlich verlaufenden Industrie-
straße, deren Fertigstellung spätestens Anfang der 1980er Jahre erfolgte, ist hier keine überörtliche 
Verbindungsfunktion mehr erforderlich und ein funktionsfähiger Netzschluss bleibt erhalten. Folglich 
ist nach einer Abstufung des genannten klassifizierten Straßenabschnittes zur Gemeindestraße die 
Anbindung zur L34 und zur B9 weiterhin gesichert. Nach §8 Abs. 2 StrWG NRW muss den Straßen-
aufsichtsbehörden eine Änderung der Verkehrsbedeutung mitgeteilt werden, die eine Umstufung er-
forderlich machen können. 
 
Die Abstufung zur Gemeindestraße hat zur Folge, dass die Straßenbaukosten (auch) für die Teilein-
richtung Fahrbahn nach näherer Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung beitragsfähig werden. Die 
Bezirksvertretung Nippes hatte am 21.06.2013 gebeten, dass der Niehler Damm verkehrsberuhigend 
umgestaltet wird. Die Verwaltung beabsichtigt daher den entsprechenden Umbau und eine Gene-
ralinstandsetzung des Niehler Damms (siehe Mitteilung an die Bezirksvertretung Nippes 1861/2016). 
Für den Aufwand der Fahrbahnerneuerung entsteht damit eine Straßenbaubeitragspflicht der Anlie-
ger. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm/Bremerhavener Straße 
Anlage 2 - Situationsplan Abstufung K1 Niehler Damm/Bremerhavener Straße

Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm_Bremerhavener Str

623 Zeichen

0 60 120 180 240
m
!. !.
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!.
K1(K)
K11(K)
35650
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56500
56505
56505
56510
56510
±
NK 5007017O
Kreisstraße
Abstufung zur 
Gemeindestraße
Stationierung 
Km 2,363
NK 5007009
Stationierung 
Km 4,475
Stationierung 
Km 0,155 Stationierung 
Km 0,000
A
B
C
D
E
  
                
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
662/2 Grundsatzangelegenheiten 
Projektbezeichnung 
 
Abstufung K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener 
Straße in Köln Niehl/Nippes 
Maßstab Datum bearbeitet 
  Sachs 
Quelle: Straßen NRW (Stand Oktober 2017) Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone32N 
 
1:5.000 18.12.2017

Beratungsverlauf (2)

21.06.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3976/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.05.2018
Erstellt
19.12.2017 08:26