Aufhebung der Klassifizierung der K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in Köln-Niehl/Nippes
Beschlussvorlage Ausschuss 3976/2017 vom 24.05.2018
Stand: Am 13.11.2018 im Verkehrsausschuss zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/2 Vorlagen-Nummer 3976/2017 Freigabedatum 24.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung der Klassifizierung der K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in Köln-Niehl/Nippes Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in Köln-Nippes in folgenden Bereichen Abstufun- gen zur Gemeindestraße vorzunehmen: 1. Niehler Damm und Bremerhavener Straße, K1, von Netzknoten (NK) 5007017O in Richtung NK 5007009A (Station Km 2,363 bis Station Km 4,475). 2. Bremerhavener Straße, K1, von NK 5007009B in Richtung NK 5007009C (Station Km 0,000 bis Station Km 0,155). Die Veränderungen sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 2 Begründung: Teile der K1, der Niehler Damm und der daran anschließende Teil der Bremerhavener Straße bis zur Emdener Straße, entsprechen nicht mehr der Straßenklasse Kreisstraße mit überörtlicher Verkehrs- bedeutung nach §3 Abs.3 StrWG NRW. Aufgrund des Ausbaus der westlich verlaufenden Industrie- straße, deren Fertigstellung spätestens Anfang der 1980er Jahre erfolgte, ist hier keine überörtliche Verbindungsfunktion mehr erforderlich und ein funktionsfähiger Netzschluss bleibt erhalten. Folglich ist nach einer Abstufung des genannten klassifizierten Straßenabschnittes zur Gemeindestraße die Anbindung zur L34 und zur B9 weiterhin gesichert. Nach §8 Abs. 2 StrWG NRW muss den Straßen- aufsichtsbehörden eine Änderung der Verkehrsbedeutung mitgeteilt werden, die eine Umstufung er- forderlich machen können. Die Abstufung zur Gemeindestraße hat zur Folge, dass die Straßenbaukosten (auch) für die Teilein- richtung Fahrbahn nach näherer Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung beitragsfähig werden. Die Bezirksvertretung Nippes hatte am 21.06.2013 gebeten, dass der Niehler Damm verkehrsberuhigend umgestaltet wird. Die Verwaltung beabsichtigt daher den entsprechenden Umbau und eine Gene- ralinstandsetzung des Niehler Damms (siehe Mitteilung an die Bezirksvertretung Nippes 1861/2016). Für den Aufwand der Fahrbahnerneuerung entsteht damit eine Straßenbaubeitragspflicht der Anlie- ger. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm/Bremerhavener Straße Anlage 2 - Situationsplan Abstufung K1 Niehler Damm/Bremerhavener Straße -
Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm_Bremerhavener Str
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0 60 120 180 240 m !. !. !.!. !. K1(K) K11(K) 35650 35650 35700 35700 35750 35750 56500 56500 56505 56505 56510 56510 ± NK 5007017O Kreisstraße Abstufung zur Gemeindestraße Stationierung Km 2,363 NK 5007009 Stationierung Km 4,475 Stationierung Km 0,155 Stationierung Km 0,000 A B C D E Amt für Straßen und Verkehrstechnik 662/2 Grundsatzangelegenheiten Projektbezeichnung Abstufung K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in Köln Niehl/Nippes Maßstab Datum bearbeitet Sachs Quelle: Straßen NRW (Stand Oktober 2017) Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone32N 1:5.000 18.12.2017 -
Anlage 2 - Situationsplan Abstufung K1 Niehler Damm_Bremerhavener Str
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