3976/2017
Aufhebung der Klassifizierung der K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in Köln-Niehl/Nippes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/2 Vorlagen-Nummer 3976/2017 Freigabedatum 24.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung der Klassifizierung der K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener Straße in Köln-Niehl/Nippes Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in Köln-Nippes in folgenden Bereichen Abstufun- gen zur Gemeindestraße vorzunehmen: 1. Niehler Damm und Bremerhavener Straße, K1, von Netzknoten (NK) 5007017O in Richtung NK 5007009A (Station Km 2,363 bis Station Km 4,475). 2. Bremerhavener Straße, K1, von NK 5007009B in Richtung NK 5007009C (Station Km 0,000 bis Station Km 0,155). Die Veränderungen sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 2 Begründung: Teile der K1, der Niehler Damm und der daran anschließende Teil der Bremerhavener Straße bis zur Emdener Straße, entsprechen nicht mehr der Straßenklasse Kreisstraße mit überörtlicher Verkehrs- bedeutung nach §3 Abs.3 StrWG NRW. Aufgrund des Ausbaus der westlich verlaufenden Industrie- straße, deren Fertigstellung spätestens Anfang der 1980er Jahre erfolgte, ist hier keine überörtliche Verbindungsfunktion mehr erforderlich und ein funktionsfähiger Netzschluss bleibt erhalten. Folglich ist nach einer Abstufung des genannten klassifizierten Straßenabschnittes zur Gemeindestraße die Anbindung zur L34 und zur B9 weiterhin gesichert. Nach §8 Abs. 2 StrWG NRW muss den Straßen- aufsichtsbehörden eine Änderung der Verkehrsbedeutung mitgeteilt werden, die eine Umstufung er- forderlich machen können. Die Abstufung zur Gemeindestraße hat zur Folge, dass die Straßenbaukosten (auch) für die Teilein- richtung Fahrbahn nach näherer Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung beitragsfähig werden. Die Bezirksvertretung Nippes hatte am 21.06.2013 gebeten, dass der Niehler Damm verkehrsberuhigend umgestaltet wird. Die Verwaltung beabsichtigt daher den entsprechenden Umbau und eine Gene- ralinstandsetzung des Niehler Damms (siehe Mitteilung an die Bezirksvertretung Nippes 1861/2016). Für den Aufwand der Fahrbahnerneuerung entsteht damit eine Straßenbaubeitragspflicht der Anlie- ger. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm/Bremerhavener Straße Anlage 2 - Situationsplan Abstufung K1 Niehler Damm/Bremerhavener Straße
Anlage 1 - Lageplan Abstufung K1 Niehler Damm_Bremerhavener Str
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±
NK 5007017O
Kreisstraße
Abstufung zur
Gemeindestraße
Stationierung
Km 2,363
NK 5007009
Stationierung
Km 4,475
Stationierung
Km 0,155 Stationierung
Km 0,000
A
B
C
D
E
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
662/2 Grundsatzangelegenheiten
Projektbezeichnung
Abstufung K1 Niehler Damm und Teil der Bremerhavener
Straße in Köln Niehl/Nippes
Maßstab Datum bearbeitet
Sachs
Quelle: Straßen NRW (Stand Oktober 2017) Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone32N
1:5.000 18.12.2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3976/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 19.12.2017 08:26