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2018/0183

Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte

Magistratsvorlage 23.05.2018

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2018/0183

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197 Zeichen

Punkt 15: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte 
 (V-Nr. 2018/0183) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: Die Linke.

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10019 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Rechtsamt 
Amt für Interne Dienste  
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
30 
IV 20 419 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0183 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
237 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte  
 
Vorlage vom: 23.05.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ wird zum 31.12.2018 aufgelöst. 
 
2. Der Aufgabenbereich „Bürgerhäuser“ wird zum 01.01.2019 an die Centralstation 
Veranstaltungs-GmbH und der Aufgabenbereich „Märkte“ an die Darmstadt Marketing GmbH 
übertragen. 
 
3. Die bisher in der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bürgerhäuser und 
Märkte“ geführten Stellen im Umfang von 20,5 VZÄ werden im Stellenplan der Kernverwaltung 
zum 1. Januar 2019 eingerichtet und mit einem „kw-Vermerk“ versehen. Die Aufgaben werden 
ab 1. Januar 2019 durch die unter Ziffer 2 genannten Betriebsteile entsprechend der geplanten 
Beauftragung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.

- 3 - 
 
4. Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB werden die Beschäftigten gem. § 4  
Absatz 3 TVöD diesen Betriebsteilen gestellt, sofern sie dem Übergang der Arbeitsverhältnisse 
widersprechen.  
 
Die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von ca. 1.200.000 € sind im Haushalt 2019 
zu etatisieren. Diese werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die genannten 
Betriebsteile erstattet. Hierzu wird ein Überlassungsvertrag geschlossen.  
 
5. Die Gestaltung  der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen, 
örtlicher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, 
obliegt weiterhin der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.06.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Mai 2018  
 
 
Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ ist derzeit für die Unterhaltung und Vermietung 
der Versammlungsstätten und Bürgerhäuser der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Justus -
Liebig-Haus, Orangerie, Bürgermeister -Pohl-Haus Wixhausen, Zum Goldnen Löwen Arheil gen 
und Ernst -Ludwig-Saal Eberstadt)  und für die Organisation und Veranstaltung  der 
Jahrmärkte, Flohmärkte, des Darmstädter Wochenmarktes, des Weihnachtsmarktes und der 
Vermietung des Messplatzes zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden im 
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 2018 insgesamt Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro 
veranschlagt. Im Stellenplan sind insgesamt 20,5 Stellen (davon 2,0 Planstellen für Beamte) 
enthalten. 
 
Mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 ff. durc h die 
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 19.12.2017 wurde 
unter anderem beschlossen, den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte aufzulösen und 
Konsolidierungseffekte durch das Überführen in bestehende Strukturen zu erzielen. Auch  die 
Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die zu große Zahl der 
Eigenbetriebe in Darmstadt mit nur kleinem Aufgabengebiet und die hieraus resultierenden 
hohen Kosten hingewiesen.  
 
Dem Grundsatzbeschluss vom 19.12.2017 folgend wird der Eigenbetrieb Bürgerhäuser und 
Märkte zum 31.12.2018 aufgelöst. Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab 
dem 01.01.2019 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Diese kann sich 
zur Aufgabenerfüllung  Dritter bedienen. Vorgesehen i st, für den Bereich „Bürgerhäuser“ die 
Centralstation Veranstaltungs-GmbH und für den Bereich „Märkte“ die Darmstadt Marketing 
GmbH zu beauftragen. Beide Gesellschaften haben hierfür ihre grundsätzliche Bereitschaft 
erklärt; die formalen Beschlüsse der jeweiligen Aufsichtsgremien sind in Vorbereitung. 
 
Bei der Centralstation Veranstaltungs -GmbH liegt eine hinreichende Expertise für den Betrieb 
von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten vor. Die kaufmännische Geschäftsführung, das 
Rechnungswesen sowie die V ermietung der Centralstation Veranstaltungs -GmbH und der 
Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG, die das Darmstadtium 
betreibt, liegen in einer Hand. 
 
Die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsstätten, die sich – unabhängig der 
jeweiligen Rechtsform – in kommunalem Eigentum befinden, wird derzeit von 5 
unterschiedlichen Organisationseinheiten durchgeführt. Ein Informationsaustausch über die 
jeweilige Belegung oder die Tarife der Häuser findet nur eingeschränkt statt; eine umfassend e 
und einheitliche Beratung der interessierten Mieter kann bei der vorliegenden 
organisatorischen Zersplitterung nicht erfolgen.  
 
Durch eine einheitliche Bewirtschaftung der einzelnen Objekte werden Synergien und 
Effizienzvorteile beispielsweise durch sch lankere Organisationsabläufe, eine gemeinsame 
Beschaffung und auch durch einen effizienteren Personaleinsatz erzielt. Beispielsweise können 
alleine durch den zukünftigen Wegfall von Stellen im Bereich der Betriebsleitung und der 
Verwaltung des Eigenbetrieb es und der Reduzierung von Kosten bei der Aufstellung und der 
Prüfung des Jahresabschlusses Einsparungen von rd. 250 T€ jährlich erzielt werden. Damit soll 
dem wachsenden Kostendruck begegnet und die betriebliche und wirtschaftliche Zukunft der

- 5 - 
Versammlungsstätten so wohl für private, als auch für bürgerschaftliche Nutzung gesichert 
und erhalten werden. 
 
 
Die Darmstadt Marketing GmbH ist bereits heute in enger Abstimmung mit den 
Marktmeistern des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte in die Planung, Ausführ ung und 
konzeptionelle Weiterentwicklung  des Markt - und Messbetriebes eingebunden. Die 
Bündelung der Aufgaben des Mess - und Marktwesens in der Darmstadt Marketing GmbH 
stellt die konsequente Weiterentwicklung der seitherigen Zusammenarbeit dar. Die 
verwaltungsseitige Abwicklung des Markt - und Messbetriebes kann durch die Darmstadt 
Marketing GmbH gewährleistet werden, entsprechende Kostenvorteile sind dadurch zu 
erzielen. 
 
Es ist beabsichtigt, dass das Eigentum an den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern 
sowie am Mess - und Marktplatz bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbleibt. Die 
Centralstation-Veranstaltungs GmbH erhält für die Bewirtschaftung und die einfache, 
laufende Bauunterhaltung der Häuser einen jährlichen städtischen Zuschuss, der sich an den 
bisherigen Aufwendungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs orientieren soll. Größere 
Sanierungsmaßnahmen in Dach und Fach werden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
als Eigentümerin der Liegenschaften veranlasst und ebenfalls im Haushaltsplan der Stad t 
abgebildet.  
 
Das Anpassen der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen, 
örtlicher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken 
dienen, obliegt weiterhin der Zuständigkeit der Stadtverordnet enversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Die Mitarbeiter*innen des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte werden in die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeleitet.  
 
Dazu werden die bisher beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte in der dortigen 
Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan geführten Planstellen im Umfang von 20,5 VZÄ bei der 
Kernverwaltung eingerichtet und mit „kw -Vermerk“ versehen. Die betrifft insgesamt 18,5 
VZÄ-Stellen im Arbeitnehmerbereich und 2,00 VZÄ -Stellen im Beamtenbereich. Betroffen 
hiervon sind die Organisationseinheiten  
 
 419     Eigenbetrieb 
 419.1  Abteilung Versammlungsstätten (inkl. Orangerie, Justus -Liebig-Haus,  
Zum Goldnen Löwen, Bürgermeister-Pohl-Haus, Ernst-Ludwig-Saal) 
 419.2  Abteilung Messen und Märkte 
 
Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB der Beschäftigten an die Centralstation -
Veranstaltungs GmbH bzw. an die Darmstadt Marketing GmbH steht den Beschäftigten hier 
das gesetzliche Widerspruchsrecht binnen Monatsfrist nach umfassender schriftlicher 
Unterrichtung zu. Im Falle des Widerspruchs werden die Beschäftigten nach § 4 Absatz 3 
TVöD den genannten Betriebsteilen gestellt.

Die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 1.200.000 €. Diese sind im Rahmen einer 
vertraglichen Regelung durch diese Betriebsteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt zzgl. 
etwaiger   Dynamisierungen  (z.  B.  Tarifsteigerungen)  zu  erstatten.  Sofern  Stellen  vakant  
werden,  wird der  kw-Vermerk  wirksam. Nachbesetzungen erfolgen dann  bedarfsbezogen in  
 
 
 
Eigenregie durch die Centralstation -Veranstaltungs GmbH und die Darmstadt Marketing 
GmbH bzw. die sonstigen in Anspruch genommenen Dritten.  
 
Der Personalrat, die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte sowie die  
Schwerbehindertenvertretung wurde gem. HPVG, HGlG und SGB IX im Vorfeld beteiligt.  
Eingebrachte Einwendungen sind im Falle der Einbeziehung in d iese Vorlage bereits  
eingearbeitet.  
 
 
 
Eine   Satzung   zur    Auflösung   des     Eigenbetriebes    Bürgerhäuser    und    Märkte   der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt 
für  andere  notwendige  Beschlüsse,  wie  z.  B.  zur  Änderung  der  Marktordnung.  Einer 
Beschlussfassung über die Auflösung des Eigenbetriebs in der Betriebskommission bedarf es 
nicht.  
 
 
Darmstadt, den 23.05.2018 
 
 
Dezernat I    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

anlage 3

209 Zeichen

Punkt 12: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte 
 (V-Nr. 2018/0183) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: AfD, Die Linke. und UWIGA sowie 1 Stimme aus UFFBASSE  
Stimmenthaltung: FDP

2018/0183

9975 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Rechtsamt 
Amt für Interne Dienste  
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0183 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte  
 
Vorlage vom: 23.05.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ wird zum 31.12.2018 aufgelöst. 
 
2. Der Aufgabenbereich „Bürgerhäuser“ wird zum 01.01.2019 an die Centralstation Veranstal-
tungs-GmbH und der Aufgabenbereich „Märkte“ an die Darmstadt Marketing GmbH übertragen. 
 
3. Die bisher in der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bürgerhäuser und 
Märkte“ geführten Stellen im Umfang von 20,5 VZÄ werden im Stellenplan der Kernverwaltung 
zum 1. Januar 2019 eingerichtet und mit einem „kw-Vermerk“ versehen. Die Aufgaben werden 
ab 1. Januar 2019 durch die unter Ziffer 2 genannten Betriebsteile entsprechend der geplanten 
Beauftragung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.

- 2 - 
4. Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB werden die Beschäftigten gem. § 4  
Absatz 3 TVöD diesen Betriebsteilen gestellt, sofern sie dem Übergang der Arbeitsverhältnisse 
widersprechen.  
 
Die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von ca. 1.200.000 € sind im Haushalt 2019 
zu etatisieren. Diese werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die genannten Betriebs-
teile erstattet. Hierzu wird ein Überlassungsvertrag geschlossen.  
 
5. Die Gestaltung  der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen, ört-
licher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, 
obliegt weiterhin der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Mai 2018 
 
 
Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ ist derzeit für die Unterhaltung und Vermietung 
der Versammlungsstätten und Bürgerhäuser der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Justus -
Liebig-Haus, Orangerie, Bürgermeister -Pohl-Haus Wixhausen, Zum Goldnen Löwen Arheil gen 
und Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt)  und für die Organisation und Veranstaltung  der Jahrmärk-
te, Flohmärkte, des Darmstädter Wochenmarktes, des Weihnachtsmarktes und der Vermi e-
tung des Messplatzes zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden im Wirt schafts-
plan des Eigenbetriebs 2018 insgesamt Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro vera n-
schlagt. Im Stellenplan sind insgesamt 20,5 Stellen (davon 2,0 Planstellen für Beamte) en t-
halten. 
 
Mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 ff. durch di e Stadtverordnete n-
versammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 19.12.2017 wurde unter anderem b e-
schlossen, den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte aufzulösen und Konsolidierungseffekte 
durch das Überführen in bestehende Strukturen zu erzielen. Auch die  Kommunalaufsicht hat 
in den vergangenen Jahren wiederholt auf die zu große Zahl der Eigenbetriebe in Darmstadt 
mit nur kleinem Aufgabengebiet und die hieraus resultierenden hohen Kosten hingewiesen.  
 
Dem Grundsatzbeschluss vom 19.12.2017 folgend wird der Eigenbetrieb Bürgerhäuser und 
Märkte zum 31.12.2018 aufgelöst. Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab 
dem 01.01.2019 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Diese kann sich 
zur Aufgabenerfüllung  Dritter bedienen. Vorgesehen ist, für den Bereich „Bürgerhäuser“ die 
Centralstation Veranstaltungs-GmbH und für den Bereich „Märkte“ die Darmstadt Marketing 
GmbH zu beauftragen. Beide Gesellschaften haben hierfür ihre grundsätzliche Bereitschaft 
erklärt; die formalen Beschlüsse der jeweiligen Aufsichtsgremien sind in Vorbereitung. 
 
Bei der Centralstation Veranstaltungs -GmbH liegt eine hinreichende Expertise für den Betrieb 
von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten vor. Die kaufmännische Geschäftsführung, das 
Rechnungswesen sowie die Vermi etung der Centralstation Veranstaltungs-GmbH und der Wi s-
senschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG, die das Darmstadtium betreibt, 
liegen in einer Hand. 
 
Die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsstätten, die sich – unabhängig der jewei-
ligen Rechtsform – in kommunalem Eigentum befinden, wird derzeit von 5 unterschiedlichen 
Organisationseinheiten durchgeführt. Ein Informationsaustausch über die jeweilige Belegung 
oder die Tarife der Häuser findet nur eingeschränkt statt; eine umfassende un d einheitliche 
Beratung der interessierten Mieter kann bei der vorliegenden organisatorischen Zersplitterung 
nicht erfolgen.  
 
Durch eine einheitliche Bewirtschaftung der einzelnen Objekte werden Synergien und Effizienz-
vorteile beispielsweise durch schlank ere Organisationsabläufe, eine gemeinsame Beschaffung 
und auch durch einen effizienteren Personaleinsatz erzielt. Beispielsweise können alleine durch 
den zukünftigen Wegfall von Stellen im Bereich der Betriebsleitung und der Verwaltung des 
Eigenbetriebes und der Reduzierung von Kosten bei der Aufstellung und der Prüfung des Ja h-
resabschlusses Einsparungen von rd. 250 T€ jährlich erzielt werden. Damit soll dem wachse n-
den Kostendruck begegnet und die betriebliche und wirtschaftliche Zukunft der Versam m-
lungsstätten sowohl für private, als auch für bürgerschaftliche Nutzung gesichert und erha l-
ten werden.

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Die Darmstadt Marketing GmbH ist bereits heute in enger Abstimmung mit den Marktmei s-
tern des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte in die Planung, Ausführung und konzeptio-
nelle Weiterentwicklung  des Markt - und Messbetriebes eingebunden. Die Bündelung der 
Aufgaben des Mess - und Marktwesens in der Darmstadt Marketing GmbH stellt die kons e-
quente Weiterentwicklung der seitherigen Zusammenarbeit dar. Die verwaltung sseitige A b-
wicklung des Markt - und Messbetriebes kann durch die Darmstadt Marketing GmbH gewäh r-
leistet werden, entsprechende Kostenvorteile sind dadurch zu erzielen.  
 
Es ist beabsichtigt, dass das Eigentum an den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern 
sowie am Mess- und Marktplatz bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbleibt. Die Centra l-
station-Veranstaltungs GmbH erhält für die Bewirtschaftung und die einfache, laufen de Bau-
unterhaltung der Häuser einen jährlichen städtischen Zuschuss, der sich an den bisherigen 
Aufwendungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs orientieren soll. Größere Sanierung s-
maßnahmen in Dach und Fach werden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt a ls Eigentü-
merin der Liegenschaften veranlasst und ebenfalls im Haushaltsplan der Stadt abgebildet.  
 
Das Anpassen der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen, 
örtlicher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken di e-
nen, obliegt weiterhin der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt. 
 
Die Mitarbeiter*innen des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte werden in die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt übergeleitet.  
 
Dazu werden die bisher beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte in der dortigen Stelle n-
übersicht zum Wirtschaftsplan geführten Planstellen im Umfang von 20,5 VZÄ bei der Ker n-
verwaltung eingerichtet und mit „kw -Vermerk“ versehen. Die betrifft insgesamt 18,5 VZÄ-
Stellen im Arbeitnehmerbereich und 2,00 VZÄ -Stellen im Beamtenbereich. Betroffen hiervon 
sind die Organisationseinheiten  
 
 419     Eigenbetrieb 
 419.1  Abteilung Versammlungsstätten (inkl. Orangerie, Justus -Liebig-Haus,  
Zum Goldnen Löwen, Bürgermeister-Pohl-Haus, Ernst-Ludwig-Saal) 
 419.2  Abteilung Messen und Märkte 
 
Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB der Beschäftigten an die Centralstation -
Veranstaltungs GmbH bzw. an die Darmstadt Marketing GmbH steht den Beschäftigten hier 
das gesetzliche Widerspruchsrecht binnen Monatsfrist nach umfassender schriftlicher Unte r-
richtung zu. Im Falle des Widerspruchs werden die Beschäftigten nach § 4 Absatz 3 TVöD 
den genannten Betriebsteilen gestellt.  
 
Die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 1.20 0.000 €. Diese sind im Rahmen einer 
vertraglichen Regelung durch diese Betriebsteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt zzgl. 
etwaiger   Dynamisierungen  (z.  B.  Tarifsteigerungen)  zu  erstatten.  Sofern  Stellen  vakant  
werden,  wird der  kw-Vermerk  wirksam. Nachbesetzungen erfolgen dann  bedarfsbezogen in

- 5 - 
Eigenregie durch die Centralstation -Veranstaltungs GmbH und die Darmstadt Marketing 
GmbH bzw. die sonstigen in Anspruch genommenen Dritten.  
 
Der Personalrat, die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte sowie die  
Schwerbehindertenvertretung wurde gem. HPVG, HGlG und SGB IX im Vorfeld beteiligt.  
Eingebrachte Einwendungen sind im Falle der Einbeziehung in diese Vorlage bereits  
eingearbeitet.  
 
 
 
Eine   Satzung   zur    Auflösung   des     Eigenbetriebes    Bürgerhäuser    und    Märkte   der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt 
für  andere  notwendige  Beschlüsse,  wie  z.  B.  zur  Änderung  der  Marktordnung.  Einer 
Beschlussfassung über die Auflösung des Eigenbetriebs in der Betriebskommission bedarf es 
nicht.  
 
 
Darmstadt, den 23.05.2018 
 
 
Dezernat I    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 15
TOP 12
TOP 237 beschließend

Orte (1)

  • Marktplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0183
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.05.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00