2018/0183
Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte
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Punkt 15: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte (V-Nr. 2018/0183) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke.
anlage 1
10019 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Amt für Interne Dienste
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2
30
IV 20 419
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0183
Magistratsbeschluss-Nr.
237
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte
Vorlage vom: 23.05.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ wird zum 31.12.2018 aufgelöst.
2. Der Aufgabenbereich „Bürgerhäuser“ wird zum 01.01.2019 an die Centralstation
Veranstaltungs-GmbH und der Aufgabenbereich „Märkte“ an die Darmstadt Marketing GmbH
übertragen.
3. Die bisher in der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bürgerhäuser und
Märkte“ geführten Stellen im Umfang von 20,5 VZÄ werden im Stellenplan der Kernverwaltung
zum 1. Januar 2019 eingerichtet und mit einem „kw-Vermerk“ versehen. Die Aufgaben werden
ab 1. Januar 2019 durch die unter Ziffer 2 genannten Betriebsteile entsprechend der geplanten
Beauftragung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
- 3 -
4. Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB werden die Beschäftigten gem. § 4
Absatz 3 TVöD diesen Betriebsteilen gestellt, sofern sie dem Übergang der Arbeitsverhältnisse
widersprechen.
Die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von ca. 1.200.000 € sind im Haushalt 2019
zu etatisieren. Diese werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die genannten
Betriebsteile erstattet. Hierzu wird ein Überlassungsvertrag geschlossen.
5. Die Gestaltung der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen,
örtlicher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken dienen,
obliegt weiterhin der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.06.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Mai 2018
Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ ist derzeit für die Unterhaltung und Vermietung
der Versammlungsstätten und Bürgerhäuser der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Justus -
Liebig-Haus, Orangerie, Bürgermeister -Pohl-Haus Wixhausen, Zum Goldnen Löwen Arheil gen
und Ernst -Ludwig-Saal Eberstadt) und für die Organisation und Veranstaltung der
Jahrmärkte, Flohmärkte, des Darmstädter Wochenmarktes, des Weihnachtsmarktes und der
Vermietung des Messplatzes zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 2018 insgesamt Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro
veranschlagt. Im Stellenplan sind insgesamt 20,5 Stellen (davon 2,0 Planstellen für Beamte)
enthalten.
Mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 ff. durc h die
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 19.12.2017 wurde
unter anderem beschlossen, den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte aufzulösen und
Konsolidierungseffekte durch das Überführen in bestehende Strukturen zu erzielen. Auch die
Kommunalaufsicht hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die zu große Zahl der
Eigenbetriebe in Darmstadt mit nur kleinem Aufgabengebiet und die hieraus resultierenden
hohen Kosten hingewiesen.
Dem Grundsatzbeschluss vom 19.12.2017 folgend wird der Eigenbetrieb Bürgerhäuser und
Märkte zum 31.12.2018 aufgelöst. Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab
dem 01.01.2019 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Diese kann sich
zur Aufgabenerfüllung Dritter bedienen. Vorgesehen i st, für den Bereich „Bürgerhäuser“ die
Centralstation Veranstaltungs-GmbH und für den Bereich „Märkte“ die Darmstadt Marketing
GmbH zu beauftragen. Beide Gesellschaften haben hierfür ihre grundsätzliche Bereitschaft
erklärt; die formalen Beschlüsse der jeweiligen Aufsichtsgremien sind in Vorbereitung.
Bei der Centralstation Veranstaltungs -GmbH liegt eine hinreichende Expertise für den Betrieb
von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten vor. Die kaufmännische Geschäftsführung, das
Rechnungswesen sowie die V ermietung der Centralstation Veranstaltungs -GmbH und der
Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG, die das Darmstadtium
betreibt, liegen in einer Hand.
Die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsstätten, die sich – unabhängig der
jeweiligen Rechtsform – in kommunalem Eigentum befinden, wird derzeit von 5
unterschiedlichen Organisationseinheiten durchgeführt. Ein Informationsaustausch über die
jeweilige Belegung oder die Tarife der Häuser findet nur eingeschränkt statt; eine umfassend e
und einheitliche Beratung der interessierten Mieter kann bei der vorliegenden
organisatorischen Zersplitterung nicht erfolgen.
Durch eine einheitliche Bewirtschaftung der einzelnen Objekte werden Synergien und
Effizienzvorteile beispielsweise durch sch lankere Organisationsabläufe, eine gemeinsame
Beschaffung und auch durch einen effizienteren Personaleinsatz erzielt. Beispielsweise können
alleine durch den zukünftigen Wegfall von Stellen im Bereich der Betriebsleitung und der
Verwaltung des Eigenbetrieb es und der Reduzierung von Kosten bei der Aufstellung und der
Prüfung des Jahresabschlusses Einsparungen von rd. 250 T€ jährlich erzielt werden. Damit soll
dem wachsenden Kostendruck begegnet und die betriebliche und wirtschaftliche Zukunft der
- 5 -
Versammlungsstätten so wohl für private, als auch für bürgerschaftliche Nutzung gesichert
und erhalten werden.
Die Darmstadt Marketing GmbH ist bereits heute in enger Abstimmung mit den
Marktmeistern des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte in die Planung, Ausführ ung und
konzeptionelle Weiterentwicklung des Markt - und Messbetriebes eingebunden. Die
Bündelung der Aufgaben des Mess - und Marktwesens in der Darmstadt Marketing GmbH
stellt die konsequente Weiterentwicklung der seitherigen Zusammenarbeit dar. Die
verwaltungsseitige Abwicklung des Markt - und Messbetriebes kann durch die Darmstadt
Marketing GmbH gewährleistet werden, entsprechende Kostenvorteile sind dadurch zu
erzielen.
Es ist beabsichtigt, dass das Eigentum an den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern
sowie am Mess - und Marktplatz bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbleibt. Die
Centralstation-Veranstaltungs GmbH erhält für die Bewirtschaftung und die einfache,
laufende Bauunterhaltung der Häuser einen jährlichen städtischen Zuschuss, der sich an den
bisherigen Aufwendungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs orientieren soll. Größere
Sanierungsmaßnahmen in Dach und Fach werden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
als Eigentümerin der Liegenschaften veranlasst und ebenfalls im Haushaltsplan der Stad t
abgebildet.
Das Anpassen der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen,
örtlicher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken
dienen, obliegt weiterhin der Zuständigkeit der Stadtverordnet enversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Mitarbeiter*innen des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte werden in die
Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeleitet.
Dazu werden die bisher beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte in der dortigen
Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan geführten Planstellen im Umfang von 20,5 VZÄ bei der
Kernverwaltung eingerichtet und mit „kw -Vermerk“ versehen. Die betrifft insgesamt 18,5
VZÄ-Stellen im Arbeitnehmerbereich und 2,00 VZÄ -Stellen im Beamtenbereich. Betroffen
hiervon sind die Organisationseinheiten
419 Eigenbetrieb
419.1 Abteilung Versammlungsstätten (inkl. Orangerie, Justus -Liebig-Haus,
Zum Goldnen Löwen, Bürgermeister-Pohl-Haus, Ernst-Ludwig-Saal)
419.2 Abteilung Messen und Märkte
Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB der Beschäftigten an die Centralstation -
Veranstaltungs GmbH bzw. an die Darmstadt Marketing GmbH steht den Beschäftigten hier
das gesetzliche Widerspruchsrecht binnen Monatsfrist nach umfassender schriftlicher
Unterrichtung zu. Im Falle des Widerspruchs werden die Beschäftigten nach § 4 Absatz 3
TVöD den genannten Betriebsteilen gestellt.
Die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 1.200.000 €. Diese sind im Rahmen einer
vertraglichen Regelung durch diese Betriebsteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt zzgl.
etwaiger Dynamisierungen (z. B. Tarifsteigerungen) zu erstatten. Sofern Stellen vakant
werden, wird der kw-Vermerk wirksam. Nachbesetzungen erfolgen dann bedarfsbezogen in
Eigenregie durch die Centralstation -Veranstaltungs GmbH und die Darmstadt Marketing
GmbH bzw. die sonstigen in Anspruch genommenen Dritten.
Der Personalrat, die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte sowie die
Schwerbehindertenvertretung wurde gem. HPVG, HGlG und SGB IX im Vorfeld beteiligt.
Eingebrachte Einwendungen sind im Falle der Einbeziehung in d iese Vorlage bereits
eingearbeitet.
Eine Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt
für andere notwendige Beschlüsse, wie z. B. zur Änderung der Marktordnung. Einer
Beschlussfassung über die Auflösung des Eigenbetriebs in der Betriebskommission bedarf es
nicht.
Darmstadt, den 23.05.2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
209 Zeichen
Punkt 12: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte (V-Nr. 2018/0183) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD, Die Linke. und UWIGA sowie 1 Stimme aus UFFBASSE Stimmenthaltung: FDP
2018/0183
9975 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Amt für Interne Dienste
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0183
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte
Vorlage vom: 23.05.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ wird zum 31.12.2018 aufgelöst.
2. Der Aufgabenbereich „Bürgerhäuser“ wird zum 01.01.2019 an die Centralstation Veranstal-
tungs-GmbH und der Aufgabenbereich „Märkte“ an die Darmstadt Marketing GmbH übertragen.
3. Die bisher in der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bürgerhäuser und
Märkte“ geführten Stellen im Umfang von 20,5 VZÄ werden im Stellenplan der Kernverwaltung
zum 1. Januar 2019 eingerichtet und mit einem „kw-Vermerk“ versehen. Die Aufgaben werden
ab 1. Januar 2019 durch die unter Ziffer 2 genannten Betriebsteile entsprechend der geplanten
Beauftragung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
- 2 -
4. Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB werden die Beschäftigten gem. § 4
Absatz 3 TVöD diesen Betriebsteilen gestellt, sofern sie dem Übergang der Arbeitsverhältnisse
widersprechen.
Die entsprechenden Personalaufwendungen in Höhe von ca. 1.200.000 € sind im Haushalt 2019
zu etatisieren. Diese werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die genannten Betriebs-
teile erstattet. Hierzu wird ein Überlassungsvertrag geschlossen.
5. Die Gestaltung der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen, ört-
licher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken dienen,
obliegt weiterhin der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. Mai 2018
Der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser und Märkte“ ist derzeit für die Unterhaltung und Vermietung
der Versammlungsstätten und Bürgerhäuser der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Justus -
Liebig-Haus, Orangerie, Bürgermeister -Pohl-Haus Wixhausen, Zum Goldnen Löwen Arheil gen
und Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt) und für die Organisation und Veranstaltung der Jahrmärk-
te, Flohmärkte, des Darmstädter Wochenmarktes, des Weihnachtsmarktes und der Vermi e-
tung des Messplatzes zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden im Wirt schafts-
plan des Eigenbetriebs 2018 insgesamt Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro vera n-
schlagt. Im Stellenplan sind insgesamt 20,5 Stellen (davon 2,0 Planstellen für Beamte) en t-
halten.
Mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 ff. durch di e Stadtverordnete n-
versammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 19.12.2017 wurde unter anderem b e-
schlossen, den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte aufzulösen und Konsolidierungseffekte
durch das Überführen in bestehende Strukturen zu erzielen. Auch die Kommunalaufsicht hat
in den vergangenen Jahren wiederholt auf die zu große Zahl der Eigenbetriebe in Darmstadt
mit nur kleinem Aufgabengebiet und die hieraus resultierenden hohen Kosten hingewiesen.
Dem Grundsatzbeschluss vom 19.12.2017 folgend wird der Eigenbetrieb Bürgerhäuser und
Märkte zum 31.12.2018 aufgelöst. Die bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs werden ab
dem 01.01.2019 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Diese kann sich
zur Aufgabenerfüllung Dritter bedienen. Vorgesehen ist, für den Bereich „Bürgerhäuser“ die
Centralstation Veranstaltungs-GmbH und für den Bereich „Märkte“ die Darmstadt Marketing
GmbH zu beauftragen. Beide Gesellschaften haben hierfür ihre grundsätzliche Bereitschaft
erklärt; die formalen Beschlüsse der jeweiligen Aufsichtsgremien sind in Vorbereitung.
Bei der Centralstation Veranstaltungs -GmbH liegt eine hinreichende Expertise für den Betrieb
von Versammlungs- und Veranstaltungsstätten vor. Die kaufmännische Geschäftsführung, das
Rechnungswesen sowie die Vermi etung der Centralstation Veranstaltungs-GmbH und der Wi s-
senschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG, die das Darmstadtium betreibt,
liegen in einer Hand.
Die Vermietung der Bürgerhäuser und Versammlungsstätten, die sich – unabhängig der jewei-
ligen Rechtsform – in kommunalem Eigentum befinden, wird derzeit von 5 unterschiedlichen
Organisationseinheiten durchgeführt. Ein Informationsaustausch über die jeweilige Belegung
oder die Tarife der Häuser findet nur eingeschränkt statt; eine umfassende un d einheitliche
Beratung der interessierten Mieter kann bei der vorliegenden organisatorischen Zersplitterung
nicht erfolgen.
Durch eine einheitliche Bewirtschaftung der einzelnen Objekte werden Synergien und Effizienz-
vorteile beispielsweise durch schlank ere Organisationsabläufe, eine gemeinsame Beschaffung
und auch durch einen effizienteren Personaleinsatz erzielt. Beispielsweise können alleine durch
den zukünftigen Wegfall von Stellen im Bereich der Betriebsleitung und der Verwaltung des
Eigenbetriebes und der Reduzierung von Kosten bei der Aufstellung und der Prüfung des Ja h-
resabschlusses Einsparungen von rd. 250 T€ jährlich erzielt werden. Damit soll dem wachse n-
den Kostendruck begegnet und die betriebliche und wirtschaftliche Zukunft der Versam m-
lungsstätten sowohl für private, als auch für bürgerschaftliche Nutzung gesichert und erha l-
ten werden.
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Die Darmstadt Marketing GmbH ist bereits heute in enger Abstimmung mit den Marktmei s-
tern des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte in die Planung, Ausführung und konzeptio-
nelle Weiterentwicklung des Markt - und Messbetriebes eingebunden. Die Bündelung der
Aufgaben des Mess - und Marktwesens in der Darmstadt Marketing GmbH stellt die kons e-
quente Weiterentwicklung der seitherigen Zusammenarbeit dar. Die verwaltung sseitige A b-
wicklung des Markt - und Messbetriebes kann durch die Darmstadt Marketing GmbH gewäh r-
leistet werden, entsprechende Kostenvorteile sind dadurch zu erzielen.
Es ist beabsichtigt, dass das Eigentum an den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern
sowie am Mess- und Marktplatz bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbleibt. Die Centra l-
station-Veranstaltungs GmbH erhält für die Bewirtschaftung und die einfache, laufen de Bau-
unterhaltung der Häuser einen jährlichen städtischen Zuschuss, der sich an den bisherigen
Aufwendungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs orientieren soll. Größere Sanierung s-
maßnahmen in Dach und Fach werden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt a ls Eigentü-
merin der Liegenschaften veranlasst und ebenfalls im Haushaltsplan der Stadt abgebildet.
Das Anpassen der Mietpreistarife für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Kirchen, Schulen,
örtlicher politischer Parteien und örtlicher Organisationen, die gemeinnützigen Zwecken di e-
nen, obliegt weiterhin der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt.
Die Mitarbeiter*innen des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte werden in die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt übergeleitet.
Dazu werden die bisher beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte in der dortigen Stelle n-
übersicht zum Wirtschaftsplan geführten Planstellen im Umfang von 20,5 VZÄ bei der Ker n-
verwaltung eingerichtet und mit „kw -Vermerk“ versehen. Die betrifft insgesamt 18,5 VZÄ-
Stellen im Arbeitnehmerbereich und 2,00 VZÄ -Stellen im Beamtenbereich. Betroffen hiervon
sind die Organisationseinheiten
419 Eigenbetrieb
419.1 Abteilung Versammlungsstätten (inkl. Orangerie, Justus -Liebig-Haus,
Zum Goldnen Löwen, Bürgermeister-Pohl-Haus, Ernst-Ludwig-Saal)
419.2 Abteilung Messen und Märkte
Im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB der Beschäftigten an die Centralstation -
Veranstaltungs GmbH bzw. an die Darmstadt Marketing GmbH steht den Beschäftigten hier
das gesetzliche Widerspruchsrecht binnen Monatsfrist nach umfassender schriftlicher Unte r-
richtung zu. Im Falle des Widerspruchs werden die Beschäftigten nach § 4 Absatz 3 TVöD
den genannten Betriebsteilen gestellt.
Die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 1.20 0.000 €. Diese sind im Rahmen einer
vertraglichen Regelung durch diese Betriebsteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt zzgl.
etwaiger Dynamisierungen (z. B. Tarifsteigerungen) zu erstatten. Sofern Stellen vakant
werden, wird der kw-Vermerk wirksam. Nachbesetzungen erfolgen dann bedarfsbezogen in
- 5 -
Eigenregie durch die Centralstation -Veranstaltungs GmbH und die Darmstadt Marketing
GmbH bzw. die sonstigen in Anspruch genommenen Dritten.
Der Personalrat, die zuständige Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte sowie die
Schwerbehindertenvertretung wurde gem. HPVG, HGlG und SGB IX im Vorfeld beteiligt.
Eingebrachte Einwendungen sind im Falle der Einbeziehung in diese Vorlage bereits
eingearbeitet.
Eine Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt
für andere notwendige Beschlüsse, wie z. B. zur Änderung der Marktordnung. Einer
Beschlussfassung über die Auflösung des Eigenbetriebs in der Betriebskommission bedarf es
nicht.
Darmstadt, den 23.05.2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Marktplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0183
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.05.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00