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AN/1942/2022

Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in Kleingärten

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 12.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 26.01.2023, TOP 2.2

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

1895 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.01.2023 
 
AN/1942/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2023 
 
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in Kleingärten 
Sehr geehrte Frau Abé, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Kli-
ma, Umwelt und Grün am 24.11.2022: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in städtischen 
Kleingärten einzurichten. Je Einzelmaßnahme kann eine Förderung in Höhe von maximal 
2.000 € gewährt werden. Über die Förderung entscheidet auf Antrag eines Kleingartenver-
eins die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. 
 
Finanzierung: 
 
Die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € werden den im pol. VN der Teilplanzeile 1401 
zugesetzten Mitteln entnommen. 
 
Begründung: 
 
Bei der Übertragung von Kleingärten von einem Pächter an den nächsten sind in der Ver-
gangenheit nicht immer alle Versiegelungsmaßnahmen erkennbar gewesen, die schon nach 
den damals gültigen Regelungen hätten zurückgebaut werden müssen. 
 
Da die neue Kleingartenordnung wenig Versiegelung in den Kleingärten zulässt und Entsie-
gelung wünschenswert ist, sollen solche Entsiegelungsmaßnahmen gefördert werden, die 
notwendig sind und bei denen dem Pächter bei Übernahme des Kleingartens nicht alle Ver-
siegelungen dargelegt worden sind.

- 2 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3351 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1942/2022
Stand: 26.11.2024 
Sachstandsbericht  
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in Kleingärten 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in städtischen 
Kleingärten einzurichten. Je Einzelmaßnahme kann eine Förderung in Höhe von maximal 
2.000 € gewährt werden. Über die Förderung entscheidet auf Antrag eines Kleingartenvereins 
die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. 
Die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € werden den im pol. VN der Teilplanzeile 1401 zu-
gesetzten Mitteln entnommen.

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die mit Beschluss vom 26.01.2023 eingeführte Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in 
städtischen Kleingartenanlagen stellt eine Hilfestellung für die Vereine dar. Die Förderung wird 
vor allem für Gärten in Anspruch genommen, die seit längerer Zeit nicht mehr bewirtschaftet 
wurden. Dies kann zum Beispiel bei langwierigen Kündigungsverfahren der Fall sein. Die 
Pächter sind dann in der Regel nicht mehr für die noch ausstehende Beseitigung von Miss-
ständen erreichbar, so dass die Vereine hier oft im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit tätig 
werden müssen.  
Im Jahr 2023 konnten zehn Kleingärtnervereine mit insgesamt 17 Gärten gefördert werden. 
Darunter waren vier “Extremfälle“, bei denen die Höhe der Auflagen den Wert des Gartens 
deutlich überstieg und die Wertermittlung mit einem Defizit von mehr als 4.000,- € minus ab-
schlossen. Diese wurden mit der maximal möglichen Fördersumme bezuschusst. Die übrigen 
Maßnahmen wurden mit durchschnittlich ca. 1.265,- € gefördert. Die Fördermittel wurden 
überwiegend für die Entsorgung des entfernten Versiegelungsmaterials (überwiegend Beton) 
verwendet, in geringem Maße auch für den Einsatz von Fachfirmen. Die Gesamtfördersumme 
von 25.000,- € wurde für das Jahr 2023 mit 24.430,82 € fast vollständig ausgeschöpft. Vier 
förderfähige Maßnahmen wurden in das Jahr 2024 übertragen.  
Für 2024 wurden bis zum 18. November 24 Anträge von zehn Kleingärtnervereinen einge-
reicht. 18 Gärten konnten bis zu diesem Zeitpunkt gefördert werden. Es wurden also mehr 
Maßnahmen beantragt als gefördert werden können. Aufgrund der Erfahrungen aus 2023 wird 
sich der Abruf der Mittel bis in das 1. Quartal 2025 verzögern. Auch im Jahr 2024 wurden vier 
Maßnahmen mit dem Förderhöchstbetrag von 2.000,- € bezuschusst. Die übrigen 15 Maßnah-
men wurden mit durchschnittlich ca. 725,- € gefördert. Die Fördermittel wurden auch hier 
überwiegend für die Entsorgung verwendet, teilweise aber auch für den Einsatz von Fachfir-
men. 
Die maximale Förderung der Entsiegelung mit 2.000 € kann immer nur eine Unterstützung 
sein, da die maximale Förderung die Kosten für die Entsiegelung einer Fläche von ca. 20 m² 
inkl. Container und Arbeitsstunden abdeckt. Die Verwaltung überprüft daher derzeit, in beson-
ders gravierenden Fällen, bei denen die Versiegelung erst nach einem Pächterwechsel auffällt 
oder bei denen es sich um mehrschichtig versiegelte Flächen handelt, die Förderung auf ma-
ximal 5.000 € zu erhöhen. Wünschenswert wäre dann auch eine Anpassung des Gesamtför-
dervolumens. 
Dieser Sachstandsbericht wurde im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrol-
lings erstellt.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1942/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
12.01.2023
Erstellt
02.11.2022 13:17