AN/1942/2022
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in Kleingärten
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.01.2023 AN/1942/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2023 Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in Kleingärten Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Kli- ma, Umwelt und Grün am 24.11.2022: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in städtischen Kleingärten einzurichten. Je Einzelmaßnahme kann eine Förderung in Höhe von maximal 2.000 € gewährt werden. Über die Förderung entscheidet auf Antrag eines Kleingartenver- eins die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Finanzierung: Die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € werden den im pol. VN der Teilplanzeile 1401 zugesetzten Mitteln entnommen. Begründung: Bei der Übertragung von Kleingärten von einem Pächter an den nächsten sind in der Ver- gangenheit nicht immer alle Versiegelungsmaßnahmen erkennbar gewesen, die schon nach den damals gültigen Regelungen hätten zurückgebaut werden müssen. Da die neue Kleingartenordnung wenig Versiegelung in den Kleingärten zulässt und Entsie- gelung wünschenswert ist, sollen solche Entsiegelungsmaßnahmen gefördert werden, die notwendig sind und bei denen dem Pächter bei Übernahme des Kleingartens nicht alle Ver- siegelungen dargelegt worden sind. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/1942/2022
Stand: 26.11.2024
Sachstandsbericht
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in Kleingärten
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in städtischen
Kleingärten einzurichten. Je Einzelmaßnahme kann eine Förderung in Höhe von maximal
2.000 € gewährt werden. Über die Förderung entscheidet auf Antrag eines Kleingartenvereins
die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V.
Die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € werden den im pol. VN der Teilplanzeile 1401 zu-
gesetzten Mitteln entnommen.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die mit Beschluss vom 26.01.2023 eingeführte Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen in
städtischen Kleingartenanlagen stellt eine Hilfestellung für die Vereine dar. Die Förderung wird
vor allem für Gärten in Anspruch genommen, die seit längerer Zeit nicht mehr bewirtschaftet
wurden. Dies kann zum Beispiel bei langwierigen Kündigungsverfahren der Fall sein. Die
Pächter sind dann in der Regel nicht mehr für die noch ausstehende Beseitigung von Miss-
ständen erreichbar, so dass die Vereine hier oft im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit tätig
werden müssen.
Im Jahr 2023 konnten zehn Kleingärtnervereine mit insgesamt 17 Gärten gefördert werden.
Darunter waren vier “Extremfälle“, bei denen die Höhe der Auflagen den Wert des Gartens
deutlich überstieg und die Wertermittlung mit einem Defizit von mehr als 4.000,- € minus ab-
schlossen. Diese wurden mit der maximal möglichen Fördersumme bezuschusst. Die übrigen
Maßnahmen wurden mit durchschnittlich ca. 1.265,- € gefördert. Die Fördermittel wurden
überwiegend für die Entsorgung des entfernten Versiegelungsmaterials (überwiegend Beton)
verwendet, in geringem Maße auch für den Einsatz von Fachfirmen. Die Gesamtfördersumme
von 25.000,- € wurde für das Jahr 2023 mit 24.430,82 € fast vollständig ausgeschöpft. Vier
förderfähige Maßnahmen wurden in das Jahr 2024 übertragen.
Für 2024 wurden bis zum 18. November 24 Anträge von zehn Kleingärtnervereinen einge-
reicht. 18 Gärten konnten bis zu diesem Zeitpunkt gefördert werden. Es wurden also mehr
Maßnahmen beantragt als gefördert werden können. Aufgrund der Erfahrungen aus 2023 wird
sich der Abruf der Mittel bis in das 1. Quartal 2025 verzögern. Auch im Jahr 2024 wurden vier
Maßnahmen mit dem Förderhöchstbetrag von 2.000,- € bezuschusst. Die übrigen 15 Maßnah-
men wurden mit durchschnittlich ca. 725,- € gefördert. Die Fördermittel wurden auch hier
überwiegend für die Entsorgung verwendet, teilweise aber auch für den Einsatz von Fachfir-
men.
Die maximale Förderung der Entsiegelung mit 2.000 € kann immer nur eine Unterstützung
sein, da die maximale Förderung die Kosten für die Entsiegelung einer Fläche von ca. 20 m²
inkl. Container und Arbeitsstunden abdeckt. Die Verwaltung überprüft daher derzeit, in beson-
ders gravierenden Fällen, bei denen die Versiegelung erst nach einem Pächterwechsel auffällt
oder bei denen es sich um mehrschichtig versiegelte Flächen handelt, die Förderung auf ma-
ximal 5.000 € zu erhöhen. Wünschenswert wäre dann auch eine Anpassung des Gesamtför-
dervolumens.
Dieser Sachstandsbericht wurde im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrol-
lings erstellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1942/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 02.11.2022 13:17