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V/0350/2010

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2011

Vorlagen 08.06.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.07.2010, TOP 3

Beschlussvorlage

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Ansehen

0350-2010 Anlage 1 Sachstand StBauF

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Ansehen

Beschlussvorlage

8794 Zeichen

V/0350/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge für das Programmjahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2010 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 
2011 auf der Basis der vorhandenen Gebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anfor-
derungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
3. Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vor-
entscheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen. 
 
• Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter si-
cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst auf-
zubringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen 
ist. 
Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erträ-
ge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
• Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 50% der zuwendungsfähigen Kosten für in-
vestive Maßnahmen. Münster ist als finanzst arke Gemeinde seitens des Landes NRW ein-
gestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen.  
• Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d.h. bei 
den zuwendungsfähigen Kosten kann anstelle der Prozentaufteilung ein Festbetrag als Zu-
Vorlagen-Nr.: 
V/0350/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0350/2010 
schuss gewährt werden. Dieser kann maximal bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten 
betragen, liegt meistens aber darunter.  
• Um den Haushalt nicht unnötig mit Investitionsauszahlungen zu belasten, denen (noch) kei-
ne entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberste-
hen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung 
eingestellt. 
 
 
Begründung:
 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0347/2009 
am 24.06.2009 über den Stand der Maßnahmen berichtet, insbesondere auch über die Neufas-
sung der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008. Diese Förderrichtlinien 
(http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf
) sind seitdem 
bindend für alle neuen Förderanträge. 
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Durch die Änderung der Förderrichtlinien wurde auch das 
Prozedere des Verfahrens in Münster 
dahingehend angepasst, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entspre-
chender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, 
definiert worden ist. Die Stadt Münster orientiert sich dabei an den Rahmenvorgaben des Ministe-
riums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und hat bereits Schwerpunktbereiche definiert. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß 
Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind 
derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: 
 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an 
den Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über 
einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. 
 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderli-
chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus-
setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage 
V/0902/2008). Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009) und Gievenbeck (vgl. Vorlage 
V/0348/2009) hat der Rat der Stadt Münster die erforderlichen Gebietsbezüge gem. § 171b BauGB 
ebenfalls bereits beschlossen.   
Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folgenden Gebieten 
bereits vor, die nunmehr im Rahmen der neuen Städtebau-Förderrichtlinien weitere Verwendung 
finden können: Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kinderhaus 
(2005); Sanierungsgebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). 
 
Die Verwaltung wird prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile ein Gebietsbezug gem. den Anforderun-
gen an ein Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hergestellt und ein entsprechendes 
„Integriertes Handlungskonzept“ aufgestellt werden kann.  
Im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte sind alle Maßnahmen der öffentlichen und priva-
ten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen 
damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist ausdrück-

- 3 - 
V/0350/2010 
lich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen 
Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben.  
 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das Programm „Städtebauli-
cher Denkmalschutz“, welches bislang nur für die neuen Bundesländer verfügbar war, auch auf die 
alten Bundesländer übertragen. Das Land NRW ist diesem Vorschlag gefolgt und bietet in diesem 
Zusammenhang Fördermöglichkeiten an. Allerdings verlangen die Bewilligungsbehörden, wie bei 
anderen Fördermaßnahmen auch, einen Gebietsbezug auf der Grundlage des BauGB, der z.B. in 
Form einer Erhaltungssatzung oder Denkmalbereichssatzung vorliegen muss. Dieses Programm 
richtet sich nicht an Einzelmaßnahmen sondern berücksichtigt den Wirkungszusammenhang histo-
rischer Bereiche. 
Die Stadt Münster wird versuchen, für die historische Altstadt einen entsprechenden Programmzu-
gang zu finden. 
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Stand der beantragten und im Jahr 2010 zu be-
antragenden Maßnahmen sowie den Sachstand zu den bereits bewilligten (und in Durchführung 
befindlichen) Maßnahmen in Münster wieder.  
 
 
Priorisierung der Maßnahmen in Münster 
 
Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wurde die dar-
gelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden die zu er-
wartenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie die Folgewirkungen der angestrebten 
Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt. Seitens der Stadt Münster werden die Projekte 
dabei wie folgt priorisiert:  
 
- Kategorie 1: Maßnahmen mit herausr agendem gesamtstädtischem Interesse  
- Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem Interesse  
- Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse . 
 
Es ist – wie bereits in den Vorjahren – anzunehmen, dass von den Kommunen erheblich mehr 
Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutlich zur Verfügung stehen werden. Somit ist 
zu erwarten, dass für das Stadterneuerungsprogramm 2010 (noch nicht veröffentlicht) und auch 
für das Programmjahr 2011 nicht alle Projekte eine Berücksichtigung finden werden. Für die 
Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen Prioritäten deutlich zu 
benennen und diese der Bezirksregierung zur Weitergabe an das Ministerium mitzuteilen. 
 
Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stadt Münster die aus ihrer Sicht wichtigsten Pro-
jekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese bei der Aufstellung des 
Landesprogramms eine entsprechende Berücksichtigung finden werden. Eine endgültige Ent-
scheidung trifft das MBV nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1:  Sachstandsbericht 2010 – Städtebauförderung in Münster

0350-2010 Anlage 1 Sachstand StBauF

23237 Zeichen

1
 
                               Anlage 1  
   zur Vorlage V/0350/2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2010 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2010 des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) des Landes NRW 2010 wurde bis zum Redaktions- 
schluss dieser Vorlage nicht veröffentlicht, so das s folglich noch keine Übersicht der in Müns- 
ter im Jahre 2010 zur Bewilligung vorgesehenen Maßnahmen gegeben werden kann.   
 
Beantragt im Jahr 2009 für das STEP 2010 wurden folgende Maßnahmen:  
 
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenst adt: Illumination Ludgerikirche 
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenst adt: Verfügungsfonds Innenstadt 
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenst adt: Wettbewerb Am Stadtgraben  
- Sanierungsgebiet  Hafen/Halle Münsterland: Umgestaltung Eingangsberei ch Städtische 
Ausstellungshalle am Kreativkai 
- Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Bausubstan zielles Gutachten zur fachlichen 
Ergänzung der Maßnahmen der Sozialen Stadt 
 
Zu den bekannten Schwerpunkten der Städtebauförderu ng ist in den westlichen Bundeslän- 
dern das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ e rgänzend hinzugekommen. „Das 
Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zielt darauf ab, bau- und kulturhisto- 
risch wertvolle Stadtkerne über die jeweiligen Einz eldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in 
ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Gesc hlossenheit zu erhalten und zukunftswei- 
send weiter zu entwickeln. Die historischen Innenst ädte sollen dabei keinesfalls zu Museen 
werden, sondern sich zu lebendigen Orten entwickeln , die auch unter heutigen Bedingungen 
für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind“ (BMVBS).

2
 
 
In diesem Zusammenhang wurden die Fördermöglichkeit en deutlich verbessert. Da die För- 
dermittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden (Programm war bisher nur für die östlichen 
Bundesländer verfügbar), eröffnen sich hier möglich erweise neue Förderoptionen für die 
Münsteraner Altstadt. Voraussetzung für die Teilnah me an dem Programm sind eine Erhal- 
tungssatzung – mit der Altstadtsatzung vorhanden – und ein Integriertes Handlungskonzept, 
das die unterschiedlichen Akteure und Interessen zu sammenbindet. Ansätze dafür sind schon 
vorhanden und wären auf das Thema hin zu erweitern und mit der Expertengruppe Städtebau- 
licher Denkmalschutz des (BMVBS), die das Programm begleitet, abzustimmen,   
 
 
Projekte und Maßnahmen der Stadt Münster 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er - unter der Rubrik “Beantragte / zu be- 
antragende Maßnahmen” gesamtstädtisch die in diesem  Jahr neu zu beantragenden Förder- 
projekte für das Programmjahr 2011 benannt. Daneben  werden die im Jahre 2009 für das 
Programmjahr 2010 gestellten Anträge nachrichtlich nochmals (in kursiv) aufgeführt. Ferner 
gibt die Rubrik Auskunft über den aktuellen Stand b ereits in den Vorjahren beantragter, bisher 
aber noch nicht bewilligter (entschiedener) Maßnahm en. Die Rubrik „Bewilligte / laufende 
Maßnahmen“ gibt einen gesamtstädtischen Überblick über den derzeitigen Stand der Bearbei- 
tung bereits bewilligter Maßnahmen. 
 
 
Entsprechend den Vorgaben aus den Städtebauförder-R ichtlinien (FöRi 2008) hat der Rat der 
Stadt Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt für zusammenhängende Berei- 
che der Altstadt  mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) 
BauGB beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008).  
 
Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungskonzept 
für den Bereich „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Innenstadt“ vorgelegt, aus wel- 
chem Einzelmaßnahmen abgeleitet oder ergänzt werden  können, die dann ggf. mit entspre- 
chenden Förderanträgen hinterlegt und für das Stadterneuerungsprogramm 2011 oder spätere 
Jahre beantragt werden können. Mit dem definierten Gebietsbezug kann neben den Entwick- 
lungsmöglichkeiten in der Altstadt auch den Anforde rungen aus dem Bahnhofsquartier Rech- 
nung getragen werden.  
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in 
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft  und Stadt entwickelt werden. Dabei 
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch ei nen großen Finanzierungsanteil aus 
dem (Eigen-)Anteil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  
 
Die Erfolge von Projekten der Zusammenschlüsse von Kaufleuten und Immobilieneigentümern 
in der Initiative Starke Innenstadt (ISI) bzw. der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahn- 
hofsviertel Münster (ISG) gemeinsam mit der Stadt M ünster sind mittlerweile anerkannt und 
haben dem PPP-Modell in Münster zu neuer Dynamik verholfen.  
 
Gerade im Bereich der ISG Bahnhofsviertel soll die positive Aufwärtsentwicklung dieses 
Stadtquartiers durch weitere Maßnahmen im öffentlic hen Raum stabilisiert und verstetigt wer- 
den.

3
 
Schwerpunkt der aktuellen Projekte und Aktivitäten in der Innenstadt bzw. dem Bahnhofsquar- 
tier ist die weitergehende Verknüpfung der einzelne n Zusammenschlüsse untereinander wie 
auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit de m Stadtraum im Gebiet der ISI bzw. 
der ISG sowie ergänzend auch dem angrenzenden Stadt raum. Einen besonderen Stellenwert 
nimmt hier die Windthorststraße als Verbindungselem ent zwischen Hauptbahnhof und Altstadt 
ein, die neben der Verbindung von ISI und ISG auch den Bereich einer weiteren Interessen- 
gemeinschaft mit anbindet. Hauptanliegen dieses Zus ammenschlusses ist die Weiterentwick- 
lung und Aufwertung der Windthorststraße in gemeins amer Partnerschaft zwischen Privatwirt- 
schaft und Stadt. Dazu soll durch veränderte und ve rbesserte Gestaltung die Aufenthaltsquali- 
tät und Verweildauer in diesem Straßenabschnitt sow ie in den angrenzenden Randbereichen 
erhöht werden. 
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei ist 
es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, da ss die öffentlich zugänglichen Platzräume, 
Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genutzt w erden. Gleichwohl soll die diese Räume 
umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufweisen und mit diesem 
harmonieren, teilweise verbunden über eine Lichtins zenierung, hergeleitet aus dem Master- 
plan Licht für die Münsteraner Altstadt. 
Diese Ansprüche möchte die Stadt gemeinsam mit Eige ntümern, Anliegern und Bewohnern in 
einem Verfahren zusammen führen und beispielsweise ergänzend im Rahmen eines Wettbe- 
werbsverfahrens für einen bedeutenden Stadtbereich Ideen und Vorschläge zur zukünftigen 
baulichen Nutzbarkeit dieses Stadtquartiers sowie z ur Einbindung dieses Quartiers in die 
Stadtstruktur erhalten.  
 
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnten nach erfolg ter Aufnahme als Programmkommu- 
ne in Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Städteba ulicher Denkmalschutz“ in den 
nächsten Jahren gezielt die Maßnahmen beantragt wer den, die darauf zielen, die Altstadt be- 
sonders in ihrer historisch überlieferten Identität  zu stärken und zukunftsfähig weiterzuentwi- 
ckeln – wie beispielsweise Gestaltungs- und Nutzung skonzepte für den öffentlichen Raum, 
Stärkung der Rolle und Zugänglichkeit von Baudenkmä lern (Stichwort Barrierefreiheit, öffentli- 
che Nutzung), Instandsetzung und Stärkung historisc her Straßen, Wege und Plätze (Pflaster, 
Aufwertung) oder historischer Grünflächen und –verb indungen in der Altstadt (Aa-Uferwege, -
brücken) – all dies im Spannungsfeld moderner Ansprüche und Interessen, die gemeinsam mit 
den unterschiedlichen Akteuren in Einklang zu bringen sind.  
 
In diesem Jahr sollen neu beantragt werden: 
 
• ISG Bahnhofsviertel, Entwicklungsachse Windthorsts traße (Verbindung zwischen 
Hauptbahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angren zende Randbereiche, Anpas- 
sung der Gestaltung, Inwertsetzung öffentlicher Räu me, Verknüpfungen, Versteti- 
gungsstrategie des Vereins zur dauerhaften Aufwertu ng des Bahnhofsviertels, ggf. zu- 
künftige Arrondierung und Erweiterung des ISG-Gebietes 
• ISG Bahnhofsviertel, Kunstprojekt zur Gestaltung d es öffentlichen Raumes – Schalt- 
schränke künstlerisch neu gestalten 
• ISI Innenstadt, Neue Wege in der Stadt, Anpassung der Gestaltung, Inwertsetzung öf- 
fentlicher Räume, Verknüpfungen, Lichtinstallation (Masterplan Licht), Verbindungen 
entwickeln, gestalten, inszenieren, neu erleben

4
 
• Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innensta dt: Städtebaulicher Realisierungs- 
wettbewerb Hörster Parkplatz, mit Bürgerbeteiligung 
• Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innensta dt: Konzeption Stadtteilmarketing, 
Verknüpfung City-Stadtteile, Kooperation im Stadtmarketing, Stärken stärken 
• Städtebaulicher Denkmalschutz, Programm Barrierefr eier Zugang historischer Gebäu- 
de, bauliche Anpassung 
• Städtebaulicher Denkmalschutz, Belebung Aa/Spieker hof barrierefreier Zugang, Licht- 
inszenierung (Masterplan Licht), bauliche Anpassung 
 
 
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerp unktes Hafen/Halle Münsterland  
sind die Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. §136 ff. BauGB durch das für den Be- 
reich Stadthafen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Das ergänzend vorhandene 
Integrierte Handlungskonzept mit dem Masterplan wir d an die veränderten Bedarfe angepasst 
und fortgeschrieben, so dass für diesen Erneuerungs schwerpunkt auch zukünftig alle Förder- 
voraussetzungen erfüllt werden. 
 
Auf der Basis der Aussagen des Masterplans als hand lungsleitendem Orientierungsrahmen 
wurde die Fortführung der Gestaltung der öffentlich en Wegefläche entlang des Stadthafens 1 
beantragt und bewilligt und zukünftig als Zukunftsentwicklung angesehen.  
In Zusammenhang mit den Planungen zum ehemaligen OS MO-Gelände soll im Rahmen einer 
breit angelegten Bürgermoderation (Hafenforum) ein stadträumliches Zielkonzept entwickelt 
werden, welches dann als Basis für die weitere baul iche Entwicklung anzusehen ist. Dieses  
Hafenforum bildet zugleich den Einstieg in die Fort schreibung des Masterplanes unter Beteili- 
gung der Eigentümer und der Bürger, um dem Konzept eine breite Basis für die zukünftigen 
Entwicklungsoptionen zu geben.  
 
In diesem Bereich ist geplant, folgende Anträge neu zustellen: 
 
• Masterplan Stadthäfen Münster, Perspektiventwicklu ng, Zielkonzeption, Hafen- und Bür- 
gerforum 
 
 
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlu ngskonzept mit Maßnahmenplan für das 
Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als 
Schwerpunktbereich Soziale Stadt gem. §171e BauGB. Damit sind auch hier die Vorausset- 
zungen gem. BauGB gegeben, so dass die noch anstehe nden Maßnahmen und Projekte ent- 
sprechend abgearbeitet werden können.  
 
Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicheru ng der bisher erreichten Ziele des Pro- 
gramms „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ und zur Weiterentwicklung des Wohnquar- 
tiers Kinderhaus-Brüningheide insgesamt ist beabsic htigt neben einer sog. Verstetigungsstra- 
tegie (um das bisher erreichte zu sichern und fort zu schreiben) (vgl. Vorlage V/0291/2010 – 
Wohngebiet Brüningheide, Handlungsempfehlungen 2011 -2013) den Wohnungsbestand einer 
verstärkten Betrachtung und einer ggf. daraus folge nden Aufwertung zuzuführen. Zur Vorbe- 
reitung einer Aufwertungsstrategie (vgl. Vorlage V/ 0422/2010 – Vorbereitung von wohnungs- 
wirtschaftlichen Perspektiven für das gebiet „Sozia le Stadt Kinderhaus-Brüningheide“) sind 
belastbare Aussagen zum Zustand des Wohnungsbestand es erforderlich, so dass mit dem

5
 
ergänzenden bausubstanziellen Gutachten hier eine E ntscheidungsgrundlage vorbereitet wer- 
den soll.  
 
Nachfolgend kann eine Strategie gemeinsam mit den W ohnungseigentümern, dem Förderge- 
ber und der Stadt entwickelt werden, die in den fol genden Jahren umgesetzt werden soll und 
eine Entwicklungsperspektive für Kinderhaus für die  nächsten 10-20 Jahre bietet. Dies könnte 
in ein Projekt „Soziale Stadt 2 Kinderhaus-Brüningheide“ münden, welches dann im Jahr 2011 
Schwerpunkt in der Beantragung von Städtebaufördermitteln sein wird. 
 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Vorausset- 
zungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits existierende Sanierungsgebiet 
(§ 136ff. BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungsk onzept wird auch weiterhin hand- 
lungsleitende Basis für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier 
sein.  
 
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen ha t die Verwaltung, entsprechend den Mög- 
lichkeiten der neuen Städtebauförder-Richtlinien (F öRi 2008) für zusammenhängende Berei- 
che in den Stadtteilen Wolbeck  und Gievenbeck  einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) 
BauGB vorbereitet (vgl. Vorlagen an den Rat V/0239/2009 und V/0348/2009).  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck bereits eine ers te Maßnahmenübersicht vorgelegt, aus 
der Einzelmaßnahmen abgeleitet werden können. Mit g roßem Engagement der Akteure vor 
Ort wird derzeit in einem breit angelegten Diskussi ons- und Moderationsprozess ein Integrier- 
tes Handlungskonzept erarbeitet, welches dann die g emeinschaftliche Basis für weitere stadt- 
teilbezogene Aktivitäten bilden wird. Diese können dann ab dem Jahr 2011 mit entsprechen- 
den Förderanträgen hinterlegt und für die folgenden  Stadterneuerungsprogramme beantragt 
werden können. Der Gebietsbezug zu Wolbeck dient au ch der formalen Absicherung der ge- 
planten Umbaumaßnahmen zum Drostenhof, deren Bewill igung im Stadterneuerungspro- 
gramm 2009 bereits angekündigt wurde. 
 
 
Die Verwaltung wird prüfen, ob für weitere Stadttei le ein Gebietsbezug gem. den Anforderun- 
gen an ein Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortste ilzentren“ hergestellt und ein entspre- 
chendes „Integriertes Handlungskonzept“ aufgestellt werden kann.

6
 
 
 
 
 
 
 
Bewilligte / laufende Maßnahmen: 
 
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt) 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (4.Bauabschnitt) 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz- 
flächen 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä- 
chen  
 Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel 2.Stufe  
 
 Lichtquartier Bahnhofsviertel – Aufwertung des öffentlichen Raumes 
durch künstlerisches Licht (Lichtkonzept Bahnhofstraße) 
 
 
 
 
2008-2011 
Maßnahme in Durchführung  
2008 
Maßnahme abgeschlossen  
2010-2011 
Maßnahme in Vorbereitung 
2011-2012 
Maßnahme in Planung 
2009-2010 
Maßnahme in Durchführung 
2009 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
416.000,00 € 
 
133.000,00 € 
 
42.000,00 € 
 
558.000,00 € 
 
35.786,00 € 
 
105.214,00 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 
 Landeswettbewerb: Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: Picasso 
Platz (2.Stufe: Umsetzung Ausbauplanung)  
   Landeswettbewerb „Ab in die Mitte 2009 – Münstermorphosen“ 
 
 
 
 
2009-2010 
Maßnahme in Durchführung 
2009  
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
 
281.750,00 € 
 
70.000,00 € 
 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland  
 
 Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Stadthafen 1, Zukunftsent- 
wicklung  
 
 
 
 
2011-2012 
Maßnahme in Planung  
 
 
 
 
251.000,00 € 
 
Angelmodde 
 
     
Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß- 
     nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide  
 
 
 
 
2006-2010 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
73.000,00 € 
 
Kinderhaus 
 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  
 
 
 
 
2007-2010 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
 
823.000,00 € 
 
 
 
Gievenbeck 
 
 Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattie- 
rung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell 
 
 
 
 
bis 2011 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
 
2.567.700,00 € 
 
 
 
 
 
 
Übersicht 2010 zur Städtebauförderung in Münster

7
 
 
 
Beantragte / zu beantragende Maßnahmen:  
 
Fördermaßnahme Priorität Bearbeitungsstand Gesamtsumme Fördersumme: Anteil Stadt Anteil Dritte 
 
Schwerpunkt City/Altstadt (Gebietsbezug vorhanden, gem. 
Vorlage V/0902/2008, vom 10.12.2008) 
 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Illuminati- 
on Ludgerikirche, Kaufmannschaft 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Wettbe- 
werb Am Stadtgraben 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfü- 
gungsfonds Innenstadt (2010 bis 2013) 
 
 ISG Bahnhofsviertel, Entwicklungsachse Windthorststraße (Ver- 
bindung HBF-Altstadt) und Randbereiche, Anpassung der Ges- 
taltung, Inwertsetzung, Verstetigungsstrategie, ggf. zukünftige 
Arrondierung und Erweiterung des ISG-Gebietes 
 ISI Innenstadt, Neue Wege in der Stadt, Lichtinstallation, Ver- 
bindungen entwickeln, gestalten, inszenieren, neu erleben 
 ISG Bahnhofsviertel, Kunstprojekt zur Gestaltung des öffentli- 
chen Raumes – Schaltschränke 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städte- 
baulicher Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Konzepti- 
on Stadtteilmarketing, Verknüpfung City-Stadtteile 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Programm Barrierefreier Zu- 
gang historischer Gebäude, bauliche Anpassung 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Belebung Aa/Spiekerhof bar- 
rierefreier Zugang, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(1) 
 
 
 
(2) 
 
(1) 
 
(1) 
 
(2) 
 
(2) 
 
(2) 
 
 
 
 
 
 
           Neuantrag im Jahr  
           2009 für das Pro- 
           grammjahr 2010  
 
 
 
      
 
 
 
 
           
           Neuantrag im Jahr  
           2010 für das Pro- 
           grammjahr 2011 
 
 
 
 
 
70.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
1.200.000,00 € 
 
 
1.890.000,00 € 
 
 
 
580.000,00 € 
 
575.000,00 € 
 
75.000,00 € 
 
300.000,00 € 
 
550.000,00 € 
 
140.000,00 € 
 
 
 
 
35.000,00 € 
 
25.000,00 € 
 
600.000,00 € 
 
 
945.000,00 € 
 
 
 
290.000,00 € 
 
300.000,00 € 
 
37.500,00 € 
 
150.000,00 € 
 
275.000,00 € 
 
70.000,00 € 
 
 
 
 
5.000,00 € 
 
25.000,00 € 
 
300.000,00 € 
 
 
450.000,00 € 
 
 
 
100.000,00 €  
 
50.000,00 € 
 
37.500,00 € 
 
150.000,00 € 
 
100.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
 
 
 
30.000,00 € 
 
0,00 € 
 
300.000,00 € 
 
 
495.000,00 € 
 
 
 
190.000,00 € 
 
225.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
175.000,00 € 
 
20.000,00 € 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich HBF Münster (Gebietsbezug 
vorhanden, gem. Vorlage V/0902/2008, vom 10.12.2008) 
 
 Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwer- 
tung der Zugangsbereiche Bahnhofstunnel 
 Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Ostseite (ggf. in 
Kombination mit Empfangsgebäude Ost)  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2009  
Antrag im Jahr 2008 ge- 
stellt, Bew. noch offen 
 
 
 
 
2.500.000,00 € 
 
4.000.000,00 € 
 
 
 
 
 
1.500.000,00 € 
 
1.500.000,00 € 
 
 
 
 
 
100.000,00 € 
 
2.000.000,00 € 
 
 
 
 
 
650.000,00 € 
 
500.000,00 € 
 
Erläuterung der Prioritäten (vgl. Begründung zu dieser Vorlage): Kategorie 1: Maßnahmen mit herausragendem gesamtstädtischem Interesse; Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem 
Interesse; Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse Kursiv dargestellt sind alle Anträge aus den Jahren 2008 und 2009, zu denen noch keine abschließende Aussa- 
ge/Zusage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW vorliegt  
 
 
 
 
Übersicht 2010 zur Städtebauförderung in Münster

8
 
 
 
 
 
 
Beantragte / zu beantragende Maßnahmen: 
 
Fördermaßnahme Priorität Bearbeitungsstand Gesamtsumme Fördersumme: Anteil Stadt Anteil Dritte 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland (Gebiets- 
bezug vorhanden, gem. Vorlage 0541/92, vom 19.05.1992) 
 
 Umgestaltung Eingangsbereich Städtische Ausstellungshalle 
am Kreativkai 
 
 Masterplan Stadthäfen Münster, Perspektiventwicklung, Ziel- 
konzeption, Hafen- und Bürgerforum  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(1) 
 
 
 
 
 
 
Neuantrag im Jahr 2009 
für das Programmjahr 
2010 
Neuantrag im Jahr 2010 
für das Programmjahr 
2011 
 
 
 
 
 
100.000,00 € 
 
 
120.000,00 € 
 
 
 
 
 
 
50.000,00 € 
 
 
60.000,00 € 
 
 
 
 
 
 
50.000,00 € 
 
 
40.000,00 € 
 
 
 
 
 
 
0,00 € 
 
 
20.000,00 € 
 
 
 
Wolbeck (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage V/0239/2009, 
vom 24.06.2009) 
 
• Drostenhof - Umbau und Erweiterung des westpreußischen 
Landesmuseums  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewilligung angekündigt, 
gem. STEP 2009 
 
 
 
 
 
2.000.000,00 € 
 
 
 
 
 
 
250.000,00 € 
 
 
 
 
 
 
0,00 € 
 
 
 
 
 
 
1.750.000,00€ 
 
 
 
Kinderhaus (Gebietsbezug vorhanden, gem. Vorlage 
V/0197/2005, vom 29.06.2005) 
 
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der 
Maßnahmen der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neuantrag im Jahr 2009 
für das Programmjahr 
2010 
 
 
 
 
50.000,00 € 
 
 
 
 
25.000,00 € 
 
 
 
 
15.000,00 € 
 
 
 
 
10.000,00 € 
Erläuterung der Prioritäten (vgl. Begründung zu dieser Vorlage): Kategorie 1: Maßnahmen mit herausragendem gesamtstädtischem Interesse; Kategorie 2: Maßnahmen mit erheblichem stadtstrukturellem 
Interesse; Kategorie 3: Maßnahmen mit wichtigem stadtquartiersbezogenem Interesse 
Kursiv dargestellt sind alle Anträge aus den Jahren 2008 und 2009, zu denen noch keine abschließende Aussage/Zusage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW vorliegt 
Übersicht 2010 zur Städtebauförderung in Münster

9
Programm Städtebaulicher Denkmalschutz 
Chancen für Münster                                                                  ALTSTADT 
Städtische Ziele 
• Unverwechselbares Stadtbild bewahren –  
Innenstadt als Motor der Stadtentwicklung stärken 
• Hohe Qualitätsstandards 
• Hohe Akzeptanz bei Öffentlichkeit und Privaten 
 
Rahmeninstrumente 
• Altstadtsatzung  
(+ Denkmalbereichssatzung) 
• ISM-Prozess 
• Vernetzung mit Fördermaßnahmen 
(Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) 
 
Kritische Bestandsaufnahme / Handlungsbedarf / Herausforderungen 
Konkrete Handlungsfelder 
Öffentlicher Raum Bauten Pflaster Grün 
Bausteine z.B.   
Konzepte 
 
(jew. Räumliches und krite- 
riengeleitetes Konzept + 
Kommunikation Externer) 
 
Außengastronomie  
 
 
Werbung 
 
 
Veranstaltungen 
 
 
 
Vernetzung, Baulücken  
Neue Wege + Plätze  
 
………. 
 
 
 
 
 
 
  
 
Altstadt in ihrem historischen und baukulturellen Wert schützen + lebendig erhalten / vorhandene Quali täten sichern + zukunftsfähig strukturie- 
ren + entwickeln / Akteure einbinden + Interessen ausgleichen 
Interessen, Akteure / Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit  
 
 
Baumaßnahmen 
 
Programm Barrierefreier 
Zugang historischer Gebäu- 
de, bauliche Anpassung 
 
Dominikanerkirche  
Umnutzung zu hochwerti- 
gem Veranstaltungsraum 
 
……….. 
 
 
 
Baumaßnahmen 
 
Julius-Voos-Gasse 
 
 
Spiekerhof-Brücke PPP 
 
 
Verspoel 
/ Windthorststraße 
 
 
Marienplatz 
 
 
Prinzipalmarkt 
 
 
………. 
 
Baumaßnahmen 
 
Aa-Uferwege + -plätze, er- 
gänzend zur Renaturierung 
 
 
Aa-Beleuchtung PPP 
 
 
…….

Beratungsverlauf (3)

30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Windthorststraße
  • Bahnhofstraße
  • Julius-Voos-Gasse
  • Berliner Platz
  • Marienplatz
  • Am Stadtgraben
  • Prinzipalmarkt
  • Brüningheide 2007
  • Stubengasse
  • Kinderhaus
  • Spiekerhof
  • Verspoel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0350/2010
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37