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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024 (AN/0661/2024) betreffend Trinkwasserbrunnen in Porz
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1600/2024 vom 18.06.2024
Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 1600/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024 (AN/0661/2024) betreffend Trinkwasserbrunnen in Porz Anfrage: Wann werden die von der Bezirksvertretung Porz beschlossenen Trinkwasserbrunnen gemäß AN/1442/2023 in Poll, AN/2544/2021 in Porz-Langel und AN/2110/2022 in Porz-Eil installiert? Welche weiteren Trinkwasserbrunnen werden im Stadtgebiet Porz/Poll geplant? Findet eine interne Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln statt, um festzustellen, in welchem Bereich besondere Bedarfslagen für Trinkwasserbrunnen bestehen, weil dort hohe Bebauung, schlechte Gebäudeisolierung oder eine hohe Anzahl von vulnerablen Personen wie alten Menschen und kleinen Kindern zu verzeichnen ist? Antwort der Verwaltung: Neben den bereits installierten zwölf Trinkwasserbrunnen, die jährliche Betriebskosten in Höhe von 169.480 EUR p.a. verursachen, hat der Rat die Mittel für 18 weitere Trinkwasser- brunnen (zwei je Stadtbezirk) über den politischen VN bereitgestellt. Mögliche Standorte für je zwei Trinkwasserbrunnen in den neun Stadtteilen wurden zwischenzeitlich identifiziert und auf ihre technische Umsetzbarkeit hin geprüft. Im Bezirk Porz sind die favorisierten Standorte die Poller Wiesen und der Marktplatz Poll (AN/1442/2023). Die möglichen Standorte sind den Bezirksvertretungen im Rahmen einer Beschlussvorlage zur finalen Entscheidung der Standorte vorzulegen. Da die Finanzierung der jährlichen Folgekosten der zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in Höhe von 283.464 EUR p.a. aktuell nicht gesichert ist und derzeit die Arbeiten zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 erfolgen, können die entsprechenden Vorlagen seitens der Ver- waltung erst nach gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht werden.
Beratungsverlauf
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