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Nachfrage der SE Frau Dr. Köhler zur Beantwortung ihrer Anfrage AN/0225/2024 durch Vorlage 1109/2024

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0762/2024 vom 16.05.2024

Stand: Am 05.09.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • AN 0762 2024 NACHFRAGE Dr. Köhler zu 1109/2024

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    ______________________________ Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de www.seniorenvertretung-koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Dr. Christiane Köhler Seniorinnen und Senioren Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Herrn Daniel Bauer-Dahm Soziales, Seniorinnen und Senioren An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Köln, 15. Mai 2024 Nachfragen zur schriftlichen Beantwortungen nach § 4 der Geschäftsordnung – Vorlagennummer 1109/2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Dazu habe ich folgende Nachfragen und bitte um schriftliche Beantwortung: Zu Antwort 1: Warum werden diese vom Rat beschlossenen kommunalen, investiven Mittel für den geförderten Wohnungsbau seit Jahren nicht ausgegeben und warum denkt die Verwaltung nicht darüber nach, diese Mittel zur Verbesserung der Situation im Altbaubestand einzusetzen? Zu den Antworten Nr. 2 und 3: Ist es der Verwaltung möglich, diese Seniorenanliegen ob Ihrer großen sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Bedeutung mit Politik und Wohnungswirtschaft im Wohnungsbauforum zu erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren? Erbitte die Weitergabe meiner Nachfragen und deren Beantwortung auch an den Unterausschuss Wohnen. Mit Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Christiane Köhler AN/0762/2024
  • Anlage 01: 1109/2024 Beantwortung der Verwaltun vom 15.04.2024

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    Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 1109/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Dr. Köhler aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren v. 29.02.2024 (AN/0225/2024) betreffend "Barrierearmut Altbaubestand - Fahrstühle und Parterrewohnung" 1- Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, ob die von Dr. Rau am 16. November 2023 erwähnten 33 Mio. Euro für den Sozialen Wohnungsbau als Zuschüsse einge- setzt werden können, zur Förderung des barrierearmen Altbaubestands (Bau von Fahrstühlen) zwecks Linderung der ärgsten Wohnungsnot von Senior*innen? Antwort der Verwaltung: Im Haushaltsplan 2023/2024 sind in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft in- vestive Mittel in Höhe von 33 Mio. Euro für städtische Wohnungsbaudarlehen im Rahmen ei- nes kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms veranschlagt. Bei der Gewährung von Zuschüssen handelt es sich jedoch um konsumtive Ausgaben. Die 33 Mio. Euro können daher nicht als Zuschüsse zur Förderung eines barrierearmen Altbaubestands eingesetzt werden. 2- Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, wieviel Altbaubestand an Wohnun- gen, der keine Fahrstühle enthält, gibt es zahlenmäßig (absolut/prozentual) in unse- rer Stadt? Antwort der Verwaltung: Zur Anzahl der Altbauwohnungen, die keine Fahrstühle enthalten, liegen der Stadt keine Da- ten vor. 3- Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, ob durch Überzeugungsarbeit im Wohnungsbauforum bei den Mietgliedern desselben (z. B. Köln AG) erbeten werden kann, dass Parterrewohnungen und Austauschwohnungen zum moderaten Preis für Senioren*innen angeboten werden können für deren Altmieter/innen. Grund sind die extrem langen Wartezeiten zum Erhalt einer Parterrewohnung. Antwort der Verwaltung: Das Thema „Wohnraum für Senior*innen“ hat eine große sozialpolitische und gesellschaftliche Bedeutung. Die Bestandshalter*innen des Wohnungsmarktes in Köln (u. a. Wohnungsgesell- schaften und Genossenschaften) tragen maßgeblich dazu bei, dass Wohnraum für verschie- 2 dene Nutzer*innengruppen bereitgestellt wird. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung der Be- dürfnisse älterer Mitbürger*innen, so werden entsprechende Wohnformen gezielt mitprojektiert und angeboten. Die Stadtverwaltung wird das Thema im Kontext des Dialogs mit den Mitglie- dern des Wohnungsbauforums aufgreifen und abfragen, inwieweit die Mitglieder diese Be- darfslage bereits heute berücksichtigen bzw. welche Möglichkeiten die Mitglieder aktuell ha- ben, auf diese Anfrage ggf. noch stärker einzugehen. Die Stadt kann allerdings keinen Ein- fluss auf das wirtschaftliche Handeln und die Preisgestaltung der Wohnungsunternehmen ausüben. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2024

    Unterausschuss Wohnen

    TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt
  2. 05.09.2024 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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