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AN/0762/2024

Nachfrage der SE Frau Dr. Köhler zur Beantwortung ihrer Anfrage AN/0225/2024 durch Vorlage 1109/2024

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2024, TOP 10.1.1

Anlage 01: 1109/2024 Beantwortung der Verwaltun vom 15.04.2024

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AN 0762 2024 NACHFRAGE Dr. Köhler zu 1109/2024

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Anlage 01: 1109/2024 Beantwortung der Verwaltun vom 15.04.2024

2983 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/1 
V/56/561/1 
Vorlagen-Nummer 15.04.2024 
 1109/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Dr. Köhler 
aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren v. 29.02.2024 
(AN/0225/2024) betreffend "Barrierearmut Altbaubestand - Fahrstühle und 
Parterrewohnung" 
1- Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, ob die von Dr. Rau am 16. November 
2023 erwähnten 33 Mio. Euro für den Sozialen Wohnungsbau als Zuschüsse einge-
setzt werden können, zur Förderung des barrierearmen Altbaubestands (Bau von 
Fahrstühlen) zwecks Linderung der ärgsten Wohnungsnot von Senior*innen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft in-
vestive Mittel in Höhe von 33 Mio. Euro für städtische Wohnungsbaudarlehen im Rahmen ei-
nes kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms veranschlagt. Bei der Gewährung von 
Zuschüssen handelt es sich jedoch um konsumtive Ausgaben. Die 33 Mio. Euro können daher 
nicht als Zuschüsse zur Förderung eines barrierearmen Altbaubestands eingesetzt werden.  
 
 
2- Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, wieviel Altbaubestand an Wohnun-
gen, der keine Fahrstühle enthält, gibt es zahlenmäßig (absolut/prozentual) in unse-
rer Stadt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Anzahl der Altbauwohnungen, die keine Fahrstühle enthalten, liegen der Stadt keine Da-
ten vor.  
 
 
3- Ich frage im Namen der Seniorenvertretung an, ob durch Überzeugungsarbeit im 
Wohnungsbauforum bei den Mietgliedern desselben (z. B. Köln AG) erbeten werden 
kann, dass Parterrewohnungen und Austauschwohnungen zum moderaten Preis für 
Senioren*innen angeboten werden können für deren Altmieter/innen. Grund sind die 
extrem langen Wartezeiten zum Erhalt einer Parterrewohnung.  
 
Antwort der Verwaltung:  
Das Thema „Wohnraum für Senior*innen“ hat eine große sozialpolitische und gesellschaftliche 
Bedeutung. Die Bestandshalter*innen des Wohnungsmarktes in Köln (u. a. Wohnungsgesell-
schaften und Genossenschaften) tragen maßgeblich dazu bei, dass Wohnraum für verschie-

2 
 
dene Nutzer*innengruppen bereitgestellt wird. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung der Be-
dürfnisse älterer Mitbürger*innen, so werden entsprechende Wohnformen gezielt mitprojektiert 
und angeboten. Die Stadtverwaltung wird das Thema im Kontext des Dialogs mit den Mitglie-
dern des Wohnungsbauforums aufgreifen und abfragen, inwieweit die Mitglieder diese Be-
darfslage bereits heute berücksichtigen bzw. welche Möglichkeiten die Mitglieder aktuell ha-
ben, auf diese Anfrage ggf. noch stärker einzugehen. Die Stadt kann allerdings keinen Ein-
fluss auf das wirtschaftliche Handeln und die Preisgestaltung der Wohnungsunternehmen 
ausüben.  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

AN 0762 2024 NACHFRAGE Dr. Köhler zu 1109/2024

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______________________________ 
Seniorenvertretung der Stadt Köln – Hauptbüro: Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Zimmer 
1.G.12 – Tel: 0221/221-27515 – seniorenvertretung@stadt-koeln.de 
www.seniorenvertretung-koeln.de  
An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales,                          Dr. Christiane Köhler  
Seniorinnen und Senioren                                                                Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss 
Herrn Daniel Bauer-Dahm           Soziales, Seniorinnen und Senioren  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker  
 
                             Köln, 15. Mai 2024 
 
Nachfragen zur schriftlichen Beantwortungen nach § 4 der Geschäftsordnung – Vorlagennummer 
1109/2024 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm, 
 
vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Dazu habe ich folgende Nachfragen und bitte um 
schriftliche Beantwortung:  
 
Zu Antwort 1:  
Warum werden diese vom Rat beschlossenen kommunalen, investiven  Mittel für den geförderten 
Wohnungsbau seit Jahren nicht ausgegeben und warum denkt die Verwaltung nicht darüber nach, 
diese Mittel zur Verbesserung der Situation im Altbaubestand einzusetzen? 
 
Zu den Antworten Nr. 2 und 3:  
Ist es der Verwaltung möglich, diese Seniorenanliegen ob Ihrer großen sozialpolitischen und 
gesellschaftspolitischen Bedeutung mit Politik und Wohnungswirtschaft im Wohnungsbauforum zu 
erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren?  
 
Erbitte die Weitergabe meiner Nachfragen und deren Beantwortung auch an den Unterausschuss 
Wohnen.  Mit Dank im Voraus und  
 
mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Christiane Köhler 
 
 
 
 
 
 
AN/0762/2024

Beratungsverlauf (2)

02.09.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0762/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.05.2024
Erstellt
15.05.2024 15:19