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Unterhaltung von städtischen Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 8 - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 60 GO NW

Bezirksvertretung Beschlussvorlage BV8/037/2021 vom 19.02.2021

Stand: Am 04.03.2021 in der Bezirksvertretung 8 einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 04.03.2021

    Bezirksvertretung 8

    TOP 6, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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