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Zulassen des Gehwegparkens in Rondorf

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0437/2022 vom 07.03.2022

Stand: Am 07.03.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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    CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0437/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Zulassen des Gehwegparkens in Rondorf Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesor dnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Rodenkirchen am 7. März 2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrszeichen 315 das in folgenden Ab- schnitten gem. Straßenverkehrsordung (StVO) unzulässige Parken offiziell zuzulassen. 1. Rodenkirchener Str. ab Unterführung BAB 555 bis Straßenkreuzung Kapellenstr.: Beidseitig (Anmerkung: Busverkehr Linie 131 und 132) 2. Rondorfer Hauptstr. ab Kreuzung Kapellenstr. bis Kreuzung Pastoratsstr.: rechte Straßenseite 3. Rondorfer Hauptstr. ab Kreuzung Pastoratsstraße bis Krähenweg: rechte Stra- ßenseite 4. Rondorfer Hauptstr. ab Krähenweg bis Kreuzung Westerwaldstraße: Beidseitig CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass idealerweise eine Restbreite von 180 cm und mehr verbleibt, mindestens aber 150 cm. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzuläs- sig. Der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Antrag AN/2635/2021 (Masterplan Par- ken) beinhaltet den Passus: „Der Ordnungs - und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kon- trolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Rege- lungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequ ent anzuwenden.“ Dies wird notwendigerweise dazu führen, dass auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Ver- warn- und Bussgelder verhängt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, Parken auf Geh- wegen zu erlauben und zwar mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen verschied enen Varianten. Auf den beschriebenen Abschnitten wird bereits seit vielen Jahren geparkt und es wurde bisher geduldet, weil in dem Gebiet Parkplätze rar sind und durch das Parken keine unzumutbare Behinderung für Fußgänger entsteht. Die konsequente Ah- nung würde dazu führen, dass zusätzlicher Parkplatzsuchverkehr in erheblichem Aus- maß entsteht und dadurch das Erreichen der Klimaziele für Köln zusätzlich erschwert wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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