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V/0513/2024

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Landesstraße (L) 793 mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen Münster und Wolbeck von Bau-km 0+150,08 bis Bau-km 2+114,07

Vorlagen 20.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2024, TOP 22

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1

30840 Zeichen

... 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 26.08.2024 
27.06.2024 66.31.0112 
Planfeststellung für den Ausbau der Landesstraße (L) 793 mit Anlage 
einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen Münster und 
Wolbeck von Bau-km 0+150,08 bis Bau-km 2+114,07 
Sehr geehrte Frau Mertin, 
der Planfeststellung wird unter dem Vorbehalt der Beachtung der unten 
genannten städtischen Anregungen sowie unter dem Vorbehalt der 
parlamentarischen Beratungen und des Ratsbeschlusses zum anderen, der 
im Oktober 2024 gefasst werden soll, zugestimmt. 
Die Verwaltung wird die Stellungnahme den parlamentarischen Gremien 
zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Den Ratsbeschluss werde 
ich Ihnen im 4. Quartal 2024 übersenden. 
Die nachfolgenden, zusammen gefassten fachlichen Stellungnahmen der 
Stadt Münster bitte ich zu beachten: 
Konzentration der Wirtschaftswege-Erschließung 
Die Stadt beurteilt die durchgängige und allumfassende Abbindung von 
Wirtschaftswegen östlich der Kreuzung Laerer Werseufer, von der 
Münsterstraße kritisch. Die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs auf der 
Münsterstraße anerkennend, sprechen gegen die „Abbindungen in Summe“ 
aus städtischer Sich ff. Aspekte: 
 Verkehrszunahmen und Abwickelbarkeiten auf Wirtschaftswegen, 
Auffindbarkeit und Orientierung: 
Durch die Planfeststellung ist davon auszugehen, dass sämtliche gen 
Westen über den Wirtschaftsweg Auf der Laer an die Straße Laerer 
Werseufer und dortig an die Münsterstraße focussieren. Dies ist vor dem 
Hintergrund der angehängten Außenbereichsnutzungen landwirtschaftlicher 
Art einschl. eines auch für die Öffentlichkeit erreichbaren Blumenhofe 
deutliche Verkehrszunahmen „auf beengten Wegen“ zur Folge. 
 
  
 
Albersloher Weg 33 
Öffnungszeiten 
Mo 08.00-12.00h 
Mi 08.00-12.00h 
Do 15.00-18.00h 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Herr Kuhn 
Zimmer: 327 
Telefon: 02 51 / 4 92-6594 
KuhnJ@stadt-muenster.de 
 
Bezirksregierung Münster 
Frau Mertin 
48128 Münster 
Stadt Münster · 48127 Münster (1201) 
 
 
 
 
Stadt Münster 
Telefon: 02 51 / 4 92-0 
Fax: 02 51 / 4 92-77 00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei 
 
Anlage 1 zur V/0513/2024

2 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 erstmals 
ein lange eingefordertes Gesamtkonzept für den Wohnmobiltourismus 
beschlossen (Ratsvorlage Nr. V/0177/2024, dieser Stellungnahme 
beiliegend). Kernbaustein des Konzeptes ist es, dass der Campingplatz 
Münsterland, erschlossen vom Laerer Werseufer, gelegen zwischen Laerer 
Werseufer und Auf der Laer bzw. Münsterstraße, um mehr als 100 weitere 
Wohnmobilstellplätze erweitert und zum Alltags- ebenso wie zum 
Premiumplatz für Campingtouristen ertüchtigt wird. Dieser Zuwachs an 
Verkehren für Kurzzeitcampen ist v.a. auf der Straße Auf der Laer zu 
erwarten; der Bebauungsplan der Stadt Münster Nr. sichert eine 
Campingplatzerweiterung zwischen Auf der Laer und Münsterstraße 
planungsrechtlich ab bzw. bereitete sie vor. Die Erweiterung ist aus Sicht 
der Stadt ebenso nutzungsstrukturell wie im deutlich vermehrten 
Verkehrsaufkommen allein durch in der Planfeststellung focussierten 
Verkehr von Landwirtschaft, Kunden und Anliegenden auf Auf der Laer 
abwicklungstechnisch kritisch. 
Es ist unabhängig hiervon in diesem Focusbereich, jedoch auch nicht im 
übrigen Wirtschaftswegesystem, davon auszugehen, dass die Bündelung 
der Verkehre in den bestehenden Wirtschaftswegquerschnitten verkehrlich 
ordnungsgemäß und sicher abwickelbar und im Begegnungsverkehr 
aufnahmefähig sein wird; das Ausreichen von funktional wie über 
liegenschaftliche Sicherung mind. zu trealisierenden 
Aufweitungen/Ausweichbuchten wäre, bisherig noch gar nicht eingeplant, 
zu hinterfragen. 
 Nutzungsbezogene Aspekte der Erholung und Freizeit: 
Die Stadt Münster hat sich über die o.g. Ratsentscheidung verpflichtet, den 
Campingplatz Münsterland prominent in ihre touristische Kommunikation 
aufzunehmen und die Betreiber darin zu unterstützen, den Platz 
bestmöglich zu attraktivieren und mit höchstem Freizeitwert auszustatten – 
die Focussierung der durch die Planfeststellung auftretenden Mehrverkehre 
im westlichsten Bereich Auf der Laer ist hier kontraproduktiv. Die Stadt hat 
ein großes Interesse, dass die Erreichbarkeit des Platzes bestmöglich 
organisiert und die Verkehrsbelastung dieses ruhigen Freizeitortes 
möglichst gering gehalten wird. Einschränkungen in der touristischen 
Qualität durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen beeinträchtigten die 
Vereinbarungen der Stadt Münster mit den Betreibern merklich. 
 Erschließbarkeitsaspekte (Abhängung von Grundstücken von der 
Erschließung) und rechtliche Aspekte der Wirtschaftswegenutzung: 
Laut Planunterlagen ist die Schließung zahlreicher Zufahrten auf der 
nördlichen Seite der Landesstraße vorgesehen. Die Erschließung der von 
der Schließung der Zufahrten betroffenen Grundstücke ist künftig über 
rückwärtige Wegeverbindungen vorgesehen. 
Bei der Straße „Auf der Laer“ handelt es sich um einen Interessentenweg, 
der sich im Eigentum der Interessentenschaft Laerheide befindet. Das Amt 
für Immobilienmanagement übernimmt die Vertretungsfunktion der 
Interessentenschaft Laerheide, welche gemäß §3 des „Gesetz über die 
durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen 
Angelegenheiten“ vom 09.04.1956 durch die Stadt Münster wahrzunehmen 
ist.

3 
Im Namen der Interessentenschaft werden hiermit Einwendungen gegen 
das Planfeststellungsverfahren erhoben. 
Durch die im Planfeststellungsverfahren angedachten Sperrungen der, in 
nördliche Richtung führenden, öffentlichen Wirtschaftswege im Verlauf der 
Wolbecker Straße, wird ein vermehrtes Verkehrsaufkommen auf dem Teil 
der Straße „Auf der Laer“ auftreten, welcher sich als Interessentenweg im 
Eigentum der Interessentenschaft Laerheide befindet (s. Bild – violette 
Farbgebung). 
  
Gemäß §5 des o.g. Gesetzes ist die Interessentenschaft zur 
ordnungsgemäßen Unterhaltung dieses Interessentenweges verpflichtet. 
Gemäß §5 2. Satz des o.g. Gesetzes führt die Stadt Münster diese 
Unterhaltung auf Kosten der Interessentenschaft durch. Durch das erhöhte 
Verkehrsaufkommen steigen die Instandhaltungskosten für den 
Interessentenweg. 
Weiterhin wird das Grundstück an der Adresse Auf der Laer 56 (s. Bild – 
roter Kreis) von der öffentlichen Erschließung abgeschnitten. Dies hat für 
den Eigentümer weitreichende baurechtliche Konsequenzen zur Folge. Das 
Grundstück liegt nach unseren Unterlagen nicht im Rezessgebiet, ist somit 
nicht Teil der Interessentenschaft Laerheide und hat somit keinen Anspruch 
auf eine Benutzung des Interessentenweges. 
Bei dem Interessentenweg handelt es sich um einen Privatweg, für welchen 
die Benutzung durch Dritte rechtlich nicht eingefordert werden kann. 
Auch öffentliche Wirtschaftswege der Stadt Münster sind betroffen, da 
diese durch die Verlagerung der Verkehre mit erhöhtem 
Verkehrsaufkommen belastet werden und sich dadurch erhöhte 
Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung ergeben.  
Das städtische Grundstück Gemarkung St. Mauritz, Flur 35, Flurstück 83 ist 
ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück, das aktuell über den 
städtischen Wirtschaftsweg Gemarkung St. Mauritz, Flur 35, Flurstück 244 
erschlossen ist. Die Planunterlagen sehen vor, dass der städtische 
Wirtschaftsweg von der L 793 abgeriegelt wird (Regelungsverzeichnis Nr. 
21). Somit würde die Erschließung des städtischen Grundstücks 
Gemarkung St. Mauritz, Flur 35, Flurstück 83 entfallen. Eine rückwärtige 
Erschließung ist nicht gegeben, so dass seitens der Stadt Münster, der

4 
Planung widersprochen wird. Die Planung ist dahingehend anzupassen, 
dass die Erschließung des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks 
Gemarkung St. Mauritz, Flur 35, Flurstück 83 gesichert ist. Dies hatten Frau 
Möller und Frau Reher am 09.07.2024 gegenüber Vertretern von Straßen 
NRW bereits mündlich vorgetragen. 
Sofern bei der Schließung der Zufahrten städtische Wegeflächen als 
„Restflächen“ verbleiben, die für die Erschließung nicht mehr benötigt 
werden, sind diese durch Straßen NRW zurückzubauen. 
Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass bei der Planung keine privaten 
städtischen Grünflächen, privaten Straßen/Wege/Plätze/Stellplätze, oder 
sonstige städtische Privatflächen entstehen, die in der Verwaltung von 
23.23 verbleiben. Dies gilt insbesondere auch für evtl. als erhaltenswert 
eingestufte Bäume, für sonstige Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern 
etc., sowie insbesondere auch für die Gewässerunterhaltung, -erstellung, 
und die Anpflanzungen an Gewässern. Diese Flächen sind, sofern die 
Grundstücke städtisches Eigentum bleiben/werden als öffentliche 
Grünanlagen, Straßenverkehrsgrün oder Gewässerflächen mit 
Anpflanzungen komplett in die Zuständigkeit der Ämter 66/67 zu überführen 
und soweit möglich zu widmen. 
Die Erschließung des Flurstückes 83 für landwirtschaftliches Gerät muss 
natürlich gewährleistet bleiben. Insoweit ist gegen die Schließung der 
Zufahrt Einspruch einzulegen. Bei Rückbau der Zufahrt muss auf Lasten 
des Vorhabenträgers eine neue Erschließung gebaut werden. 
Die Erschließung für die anderen städtischen Flächen muss auch gesichert 
bleiben. 
Die Entwässerungssituation der städtischen Flächen ist nicht bekannt. Evtl. 
erfolgt diese über den Straßenseitengraben der L 793. Die Entwässerung 
muss weiterhin gewährleistet bleiben. 
Im betroffenen Abschnitt gibt es Fremd-Gestattungsverträge für städtische 
Buswartehallen (66) mit Straßen.NRW. Ein Umbau ist mit 66 abzustimmen, 
vermutlich sind die Verträge mit Straßen.NRW anzupassen. Lage siehe 
blaue Markierungen im folgenden Screenshot:

5 
Die Stadt regt in diesem Themenfeld im Fazit an, mind. einen der 
Wirtschaftswege östlich Laerer Werseufer weiterhin an die Wolbecker 
Straße anzubinden, um die Funktionalität der Verkehrsabwicklung von 
heutigen und künftigen Nutzungen zu gewährleisten, die auszubauenden 
Erholungsfunktionen zu wahren und die Erschließbarkeit und Erreichbarkeit 
von Nutzungen in diesem Stadtraum gegenüber dem 
Planfeststellungsentwurf verträglich aufrechtzuerhalten. Für die 
Erreichbarkeit einer besten Lösung steht die Stadt zu 
Abstimmungsgesprächen zur Verfügung. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
U 5_Lagepläne: 
Allgemein: 
 Der Mittelstreifen ist im Bereich von Grundstückzufahrten durchgezogen. 
In diesen Bereichen müsste jedoch eine gestrichelte Linie vorhanden 
sein. 
 Der kombinierte Geh- und Radweg ist entlang der gesamten Planung 
wie ein Radweg schraffiert. Hier sollte eine andere Schraffur 
angewendet werden. 
 Realisierung von möglichst 3 Meter Breite für den gemeinsamen Geh-
/Radweg. Das ist die Zielbreite für Basisrouten laut Fahrradnetz 2.0. Das 
Land NRW erkennt die hervorgehobene Bedeutung der Achse in der 
Potentialanalyse für Radvorrangverbindungen und hat die L793 in 
seinen Initialvorschlag für das Randvorrangnetz (\\ads.stadt-
muenster.de\DS\0000\D66\66_5\ - 
TeamRadverkehr\Netzplanung\Radvorrangrouten NRW ) aufgenommen.  
 Die Straßenabläufe im Bereich der Fahrbahn, welche in dieser Planung 
als Rinnenabläufe dargestellt sind, sollten als Seitenabläufe ausgeführt 
werden. 
 Im Bereich der Bushaltestellen sind im Lageplan die Borde als 
Hochborde mit einer Auftrittshöhe von +18 cm angegeben. Im 
Ausbauquerschnitt A-A ist diese jedoch als Niederflurbus-Bordsteine mit 
einer Auftrittshöhe von +16 cm eingetragen. 
 Da die Busbuchten nicht bemaßt sind, gehen wir davon aus, dass diese 
nach aktuellen Richtlinien geplant wurde.  
 Es sollten Detailpläne von den Querungsstellen erstellt werden. Dadurch 
könnten die Maststandorte besser dargestellt werden.  
 Sind an allen LSA Blindensignalgeber vorgesehen?  
 Aus unserer Sicht wäre es von Vorteil, wenn an den Querungsstellen 
anstatt von Rollborden im Bereich des Radweges zwei Reihen 16/16/14 
cm Betonrinnensteine eingeplant würden. Dies führt zu einer 
Komfortsteigerung für den Radverkehr.

6 
 Bei allen Grundstückszufahrten sind gestrichelte Markierungen an dem 
Geh- und Radweg erforderlich. Diese Markierung ist zum Teil nur 
einseitig oder gar nicht vorhanden.  
 Entlang des Geh- und Radwegs sollten links und rechts 
Begrenzungslinien markiert werden. 
 Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, wenn rote Furtmarkierungen mit 
Piktogrammen an den Überquerungsstellen eingeplant werden.   
 Es ist zu überlegen, ob alle Haltestellen besser als Monodur-Haltestelle 
ausgeführt werden können. Dies würde zu weniger Unterhaltung führen. 
 Der Komfort für Radler sollte erhöht werden. Es fehlen vorgelagerte 
separate Anforderungstaster für Radfahrer an beiden LSA - alle 
Richtungen betreffend. Geplant ist bisher, dass Radfahrer immer bis 
zum Hauptmast fahren.  
 Separate Radsignale wären ebenfalls eine Verbesserung für den 
Radverkehr.  
 Die Eckradien an den Radfahrerfurten sollten vergrößert bzw. an die 
Fahrdynamik angepasst werden. 
Lageplan Bl. 1:  
 An der nördlichen Bushaltestelle sollten ebenfalls, wie an der südlichen 
Bushaltestelle, Fahrradanlehnbügel eingeplant werden. 
 Ggf. eine Verschwenkung des Geh-/Radwegs hinter die Wartehalle 
prüfen, sodass Fahrgäste nicht den Geh-/Radweg queren müssen und 
mehr Aufstellfläche zur Verfügung steht.    
 Im Bereich des Knotenpunktes der L 793 mit dem Laerer Werseufer ist 
nur an einzelnen Querungsstellen ein vollständiges Blindenleitsystem 
eingeplant worden. Die Kreuzung sollte vollumfänglich barrierefrei 
hergestellt werden. 
 Ggf. leichtes Anschrägen der Furten über die L793 im Bereich des 
signalisierten Knotens Laerer Werseufer prüfen, um den Fahrkomfort für 
Radfahrende, die hier zwingend queren müssen, zu erhöhen. Zu 
überlegen wäre auch die Freigabe der südlichen und westlichen Furt im 
Zweirichtungsverkehr, da im Ast „Wersewinkel“ vermutlich nur selten 
KFZ-Grün angefordert wird und Radfahrenden bei der Fahrvariante das 
Queren über zwei Furten erleichtert wird (Abwägung 
Verkehrssicherheit).   
 Bei dem Querneigungskeil der südlichen Busbucht fehlt das Gefälle. 
 Die Richtungspfeile in der stadtauswärtigen Fahrbahn fehlen. 
 Die Schleppkurve Lastzug in die Straße Laerer Werseufer liegt in der 
Busspur. Diese gehört in die Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur. 
 Lfd. Nr. 2: Anbindung über die zwei schwarzen Kästchen (Schleifen für 
die Signaltechnik) hinaus gem. Standard der Stadt Münster befestigen. 
Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und ggf. 
komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen.

7 
 Lfd. Nr. 4: Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und 
ggf. komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen. Im 
Plan sind zwei unterschiedliche Durchmesser angegeben; die 
Zuordnung schwierig. 
 Lfd. Nr. 8: Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und 
ggf. komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen; 
Unterhaltung Straße NRW 
 Lfd. Nr. 9: Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und 
ggf. komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen; 
Unterhaltung Straße NRW 
 Lfd. Nr. 403: Längsentwässerung, Hydraulische Leistungsfähigkeit 
nachweisen; Unterhaltung der Leitung Straßen NRW. 
 
Lageplan Bl. 2: 
 In Münster sollen keine Poller im Bereich von Radwegen mehr verbaut 
werden. Dies sollte auch für den auf diesem Plan dargestellten 
Querungsbereich geprüft werden. 
 Lfd. Nr. 10: Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und 
ggf. komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen; 
Unterhaltung Straße NRW 
 Lfd. Nr. 11: Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und 
ggf. komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen; 
Unterhaltung Straße NRW 
 Lfd. Nr. 12: Durchlässe (Verrohrungen) bitte im Vorfeld untersuchen und 
ggf. komplett erneuern. Hydraulische Leistungsfähigkeit nachweisen; 
Unterhaltung Straße NRW 
 Lfd. Nr. 14: Prüfung ob ausschließlich öffentliche Wirtschaftswege für die 
Erschließung genutzt werden; Stichwort Interessentenwege. Es sollte 
geprüft werden, ob eine Wendemöglichkeit notwendig ist. 
 Lfd. Nr. 16: Durchlässe (Verrohrungen), Hydraulische Leistungsfähigkeit 
nachweisen. Die Anbindung Hofkamp gem. Standard der Stadt Münster 
befestigen. 
 
Lageplan Bl. 3: 
 Lfd. Nr. 17: Die Unterhaltung des Durchlasses liegt bei Straßen NRW. 
 Lfd. Nr. 18: Die Unterhaltung des Durchlasses liegt bei Straßen NRW. 
 Lfd. Nr. 20: Prüfung ob ausschließlich öffentliche Wirtschaftswege für die 
Erschließung genutzt werden; Stichwort Interessentenwege. Es sollte 
geprüft werden, ob eine Wendemöglichkeit notwendig ist. 
 Lfd. Nr. 21: Prüfung ob ausschließlich öffentliche Wirtschaftswege für die 
Erschließung genutzt werden, Stichwort Interessentenwege. Es sollte 
geprüft werden, ob eine Wendemöglichkeit notwendig ist.

8 
Lageplan Bl. 4: 
 Lfd. Nr. 411: zeigt anstatt auf einen Graben auf den Geh- und Radweg. 
 Die Überquerungsstelle im östlichen Planbereich sollte barrierefrei 
gestaltet werden. 
 An beiden Bushaltestellen auf diesem Lageplan fehlen Maßnahmen zur 
Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen. Dies sollte 
nachgebessert werden. 
 Bewohner:innen der nördlich der Fahrbahn gelegenen Hofstelle sollten 
den Geh-/Radweg mit dem Rad gut erreichen können. Hier sollte eine 
direkte Zuwegung zu dem Geh-/Radweg in der Flucht der Verkehrsinsel 
geprüft werden. 
 Lfd. Nr. 23: Die Anbindung gem. Standard der Stadt Münster befestigen. 
 Lfd. Nr. 24: Die Unterhaltung des Durchlasses liegt bei Straßen NRW. 
 Lfd. Nr. 26: Die Unterhaltung des Durchlasses liegt bei Straßen NRW. 
 Lfd. Nr. 27: Die Unterhaltung der Verrohrungen liegt bei Straßen NRW. 
 
U 6_Höhenpläne: 
Höhenplan Bl. 1:  
 Bei dem geplanten Ablauf zwischen Station 340.00 und 350.00 
überlagern sich zwei Texte.  
 
U 14_Ausbauquerschnitte: 
Ausbauquerschnitt B-B_Bl. 2: 
 Das mit 50 cm Breite dargestellte Bankett auf der rechten Seite 
(zwischen Graben und Geh- und Radweg) sieht im Vergleich mit dem 
Lageplan sehr schmal aus. Dies sollte noch einmal geprüft werden. 
 
Seitens der Stadtentwässerung gibt es den Hinweis, dass die Arbeiten dem 
Betrieb angezeigt werden müssen. 
 
Ordnungsamt 
Der gemeinsame Gegenrichtungsradweg ist durchgängig in einer 
Ausbaubreite von 2,5 m geplant.  
Diese Ausbaubreite ist nicht Stand der Technik. Nach der ERA 2010 (2.2.1) 
sollen einseitige Zweirichtungsradwege in 3,0 m Breite installiert werden. 
Hier handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Auch unter 
Berücksichtigung des gegebenen Radverkehrsanteils sollte hier ein 
Ausbaubreite von mindestens 3,0 m erreicht werden.

9 
Im Lageplan 2 ist zu erkennen, dass der gemeinsame Geh- und Radweg 
sehr weit von der Fahrbahn abgesetzt ist. Unter Hinweis auf die VvV StVO 
zu § 9 Abs. 2 StVO weise ich darauf hin, dass bei erheblich abgesetzten 
Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (mehr als ca. 5 m) Radwegefurten 
nicht markiert werden dürfen.  
Hier scheint der Radweg deutlich weiter, als 5 m abgesetzt. 
 
Stadtplanungsamt 
Zu der vorgelegten Planung werden weder Bedenken noch Anregungen 
vorgetragen. 
Abteilung 61.2: Vorbereitende Planung, Stadterneuerung 
Der Planbereich ist im wirksamen FNP als „sonstige überörtliche oder 
örtliche Hauptverkehrsstraße“ dargestellt. An den überwiegenden Teil des 
Plangebiets grenzen „Flächen für Landwirtschaft“ – zum großen Teil mit 
„besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft“ – sowie „Flächen für 
vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen“ zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Hinzu kommt die 
nachrichtliche Übernahme eines Landschaftsschutzgebietes (Werse-Ems-
Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten) im Südwesten. Im 
Nordosten sowie im Südwesten werden die Flächen angrenzend zusätzlich 
mit einer Altlasten-/ Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichnet. Im 
Nordwesten grenzen zudem ein Sondergebiet „Camping“ (SO Camp) sowie 
z.T. eine „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad“. 
Im Kontext des IFM-Entwurfs liegen keine Siedlungsflächen(-potenziale) 
oder Flächen(-potenziale) für erneuerbare Energien in dem Planbereich. 
Außerhalb des Planbereichs schließen sich im IFM-Entwurf im Südosten 
eine Gewerbliche IFM-Potenzialfläche (Wolbeck – Nördlich Gewerbegebiet) 
sowie im Nordosten Potenzialbereiche für Freiflächen-Solaranlagen im 
Umfeld von bestehenden Windenergiestandorten an. Im Hinblick auf die 
Freiraumentwicklung liegen im IFM-Entwurf keine Leitprojekte im oder am 
Plangebiet, jedoch weist der Bereich eine großräumige Freiraumvernetzung 
zweier Hauptgrünzüge auf und liegt innerhalb des 2.Grünrings. 
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen im Rahmen der 
Ersatzmaßnahmen liegen nicht innerhalb des Stadtgebiets der Stadt 
Münster. 
Abteilung 61.3: Bebauungsplanung, Städtebau 
Geplant wird eine Neustrukturierung und geringfügige Erweiterung der 
Münsterstraße (L793) im Bereich zwischen den Einmündungen Laerer 
Werseufer und Alter Mühlenweg. 
Bei dem Vorhabenbereich handelt es sich um einen planungsrechtlichen 
Außenbereich gem. § 35 BauGB – lediglich für ein Teilstück des 
Vorhabenbereichs - an der Einmündung Laerer Werseufer - sichern die 
Bebauungspläne 316 „Campingplatz Stapelskotten (Laerer Werseufer)“ und 
371 „Münsterstraße / Auf der Laer (Freizeiteinrichtungen südlich des 
Campingplatzes Stapelskotten) die Nutzung des Campingplatzes 
Stapelskotten.

10 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Untere Naturschutzbehörde 
Landschaftsplanung 
Die Planabschnitte liegen südlich des Campingplatzes teilweise (südlich 
des derzeitigen Straßenverlaufs), östlich des Campingplatzes gänzlich im 
Landschaftsplan 1 „Werse“. Dieser setzt hier das Entwicklungsziel 
„Anreicherung einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit 
gliedernden und belebenden Elementen“ fest. 
Südlich des Campingplatzes wird jenseits des derzeitigen Straßenverlaufs 
mit den geplanten Baumaßnahmen teilweise in das Landschaftsschutz-
gebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker 
Tiergarten“ eingegriffen – beispielsweise im Bereich der geplanten 
Fahrradanlehnbügel (Blatt 1) oder des Radweges (Blatt 2). Grundsätzlich 
verboten im vorgenannten LSG sind hier unter anderem die Errichtung von 
Verkehrsanlagen, Straßen oder Wegen sowie die Veränderung der 
Bodengestalt. 
Darüber hinaus setzt der Landschaftsplan im Planungsraum etliche 
Anpflanzungen fest, die dem Schutzzweck des LSG bzw. der Umsetzung 
des Entwicklungsziels dienen. 
• Ein Teil davon wird durch geplante Gestaltungsmaßnahmen angemessen 
(Bsp. 1-5.1.65 Anpflanzung einer Baumreihe), teils auch in leicht 
abgeänderter Form aufgegriffen (Bsp. 1-5.1.68 Anpflanzung einer Hecke 
mit zu entwickelnden Überhältern > G1 Baumreihe und S1 Schutz der 
bestehenden Hecke). Hierzu bestehen keine Bedenken. 
• Teils sind die Festsetzungen durch die Planung nicht direkt betroffen (Bsp. 
1-5.1.69 Anpflanzung einer Baumreihe und 1-5.1.91 Anpflanzung von 
Ufergehölzen). Hinweis: diese Maßnahmen könnten ergänzt werden. 
• Anstelle der Festsetzung 1-5.1.72 (Anpflanzung einer Baumreihe von der 
Zufahrt der Gaststätte „Rusticus“ bis zur Zuwegung zum Gehöft „Thöben“) 
ist mit den Gestaltungsmaßnahmen G2 Hecke/Gebüsch im Wechsel mit G4 
Landschaftsrasen (Blatt 3 + 4) eine abweichende Entwicklung auf einer 
Länge von über 400 m vorgesehen. Die Gründe für die hier lediglich 
lückenhafte Gehölzpflanzung sind von hieraus nicht nachvollziehbar. Weder 
ist eine Baumreihe, noch sind Überhälter vorgesehen. Eine Anpassung / 
Ergänzung der Gestaltungsmaßnahmen ist zu prüfen. 
Eingriffsregelung 
Da im unmittelbaren Umfeld des Eingriffes keine geeigneten 
Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen, wird das Defizit von 49.962 ÖWP 
auf einer bereits hergestellten Ökokontofläche in Havixbeck ausgeglichen. 
Durch die Aufwertung von Acker zu Extensivgrünland und der Anlage einer 
Streuobstwiese werden 50.000 ÖWP generiert, welche das Defizit 
ausgleichen. Das Ökokonto Kückmann liegt wie der Eingriffsbereich im 
Kompensationsraum K01 „Münsterländisches Tiefland und Westfälisches 
Tiefland“. Die Standortbedingungen sind hier ähnlich wie im Bereich des 
Eingriffes, was gute Voraussetzung für die Entwicklung von gleichartigen 
Biotopstrukturen bietet. Daher kann der Ausgleich hier trotz der Entfernung 
zum Eingriffsort akzeptiert werden.

11 
Dadurch, dass das Ökokonto Kückmann beim Kreis Coesfeld genehmigt 
und geführt wird, hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Münster 
keine Einsicht. Die grundbuchliche Sicherung ist daher als Beweis für den 
erbrachten Ausgleich bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt 
Münster vorzulegen. 
Artenschutz 
Im Zuge des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde eine 
Artenschutzprüfung (ASP I) vorgenommen. Die sich daraus ergebenden 
artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 
(Bauzeitenregelungen) sind zu beachten. 
Im Rahmen der ASP I kann eine etwaige Betroffenheit von 
gebäudebewohnenden Fledermäusen und Vögeln nicht ausgeschlossen 
werden. Vor der Baufeldfreimachung auf dem Grundstück Münsterstraße 
173 sind die Gebäude und der Baumbestand im angrenzenden Garten) 
durch eine Umweltbaubegleitung (UBB) auf das Vorhandensein 
planungsrelevanter Arten zu überprüfen. 
Die NABU-Naturschutzstation erhebt im Rahmen eines Projektes der Stadt 
Münster jährlich Daten zum Kiebitz. Die aktuellen Daten für den 
Planbereich für das Jahr 2024 sind bei der NABU-Naturschutzstation 
einzuholen. Sollte sich eine Betroffenheit ergeben, so ist für den Kiebitz 
eine Artenschutzprüfung durchzuführen. 
Untere Immissionsschutzbehörde 
Luft 
Keine Bedenken. 
Das Luftschadstoffgutachten weist rechnerische Luftverunreinigungen 
durch die Planung auf, die deutlich unter den Grenzwerten nach 39. 
BImSchV für Stickstoffdioxid und PM10 liegen. 
Lärm 
Das Lärmgutachten weist an drei Wohngebäuden eine 
maßnahmenbedingte rechnerische Lärmpegelerhöhung um 0,3 dB(A) auf. 
Durch die bereits vorhandenen Lärmpegel von 70/ 60 dB(A) Tag/ Nacht 
führt diese Erhöhung zu einem Schutzanspruch auf Lärmvorsorge nach 
16.BImSchV dem Grunde nach, die durch passive Schallschutzmaß-
nahmen befriedet werden sollen. 
Aktiver Schallschutz durch einen Schallschirm wird ausgeschlossen, es 
wäre zu prüfen, ob durch die Wahl eines akustisch günstigeren 
Fahrbahnbelages (derzeit ist eine -2 dB(A)-Deckschicht vorgesehen) der 
Anspruch auf Lärmvorsorge genüge getan werden kann. 
Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde 
Keine Bedenken.

12 
Untere Wasserbehörde / Gewässerbenutzungen / Anlagen an Gewässern 
Oberflächengewässer 
Gegen die Planungen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die 
Stellungnahme enthält Auflagen und Hinweise die für eine 
gewässerverträgliche Ausführung der Baumaßnahme beachtet werden 
sollten. 
Einleitungsmenge 
In den offenen Ableitungsgräben mit Querriegeln wird die Einleitungsmenge 
in die Oberflächengewässer durch die Förderung einer Verdunstung sowie 
ungezielten Versickerung reduziert. Zur gezielten Rückhaltung vor 
Einleitung werden in zwei Teilabschnitten der Ableitungsgräben 
Drosselbauwerke errichtet. Die Einleitungsmengen gemäß Antrag sind als 
gewässerverträglich für die Werse sowie das Gewässer 329142 
einzustufen. 
Einleitungsqualität 
Die Niederschlagswasserbehandlung der Münsterstraße (~17.000 DTV) vor 
Einleitung in die Fließgewässer erfolgt im Regelfall über die belebte 
Bodenzone der Böschungen sowie der Ableitungsgräben. Dieser Effekt 
wird durch Querriegel in den Gräben, die zu einer erhöhten 
Aufenthaltsdauer führen, verstärkt. 
Im Bereich des Einzugsgebietes 1 gibt es einen längeren Abschnitt in dem 
das Niederschlagswasser nicht über einen offenen Ableitungsgraben mit 
belebter Bodenzone, sondern geschlossen über eine Rohrleitung gefasst 
wird. Daher ist eine ergänzende Behandlung des Niederschlagswassers 
erforderlich. Da die REWS gemäß Antragsunterlagen ein Regenklärbecken 
vorsieht, wird aufgrund der geringen Größe des Teileinzugsgebietes 
alternativ eine dezentrale Behandlungsanlage als ausreichend angesehen. 
Auflage: 
1. Bei der Dimensionierung der dezentralen Behandlungsanlage ist 
gemäß Angaben des LANUV eine Oberflächenbeschickung von 
maximal 4 m/h bzw. falls vorhanden ein Mindestrückhalt von 80% 
Milisil W4 im Labortest einzuhalten. 
Hinweis: 
1. Bei den Intervallen für Sichtkontrollen sowie Wartungen der 
dezentralen Behandlungsanlage sollten die Vorgaben des Herstellers 
sowie Erfahrungswerte während des Betriebs einbezogen werden. Der 
Wartung kommt bei dezentralen Anlagen eine besondere Bedeutung 
zu, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen und eine 
Remobilisierung von abgesetzten Stoffen zu verhindern. 
Anlagen am Gewässer 
Gemäß Antragsunterlagen ist eine Verlängerung des Durchlasses des 
Gewässers 329142 um 2 Meter erforderlich. Wie in der Abbildung unten 
erkennbar, trifft unmittelbar vor der vorhandenen Verrohrung das von Osten 
kommende Gewässer 329142 auf das von Norden kommenden 
Nebengewässer 3291428 und fließt dann nach Süden unterhalb der L 793 
hindurch.

13 
 
Verlauf des Gewässers 329142 von Osten kommend und dann nach Süden abknickend 
unter der L793 
Auflage 
1. Bei einer Verlängerung des Durchlasses bei Bau-km 1+732 um ca. 2m 
muss der Verlauf des Gewässers 329142 weiterhin funktionsgleich 
über den Durchlass entwässern können um die Vorflut sicherzustellen. 
Abstimmungen bezüglich der Ausführung können mit Herrn Bröcker 
(broecker@stadt-muenster.de, 0251/492-6788) erfolgen. 
Grundwasser 
Seitens der Unteren Wasserbehörde bestehen gegen die Errichtung der 
zwei geplanten Versickerungsmulden keine Bedenken. 
 
Feuerwehr Münster 
Die Planungen selbst werden begrüßt und es bestehen keine Bedenken. 
Im Zuge der Bauausführung ist jedoch zwingend zu beachten, dass der 
Verkehrsfluss auf der Wolbecker Straße in beiden Fahrtrichtungen 
möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten wird. Die Wolbecker Straße ist 
eine sehr wichtige Verbindungsachse in die Peripherie der Stadt Münster, 
konkret zum Stadtteil Wolbeck. Um die Schutzziele sowohl des 
Brandschutzes als auch des Rettungsdienstes mit einem noch akzeptablen 
Erreichungsgrad sicherstellen zu können, ist die Nutzbarkeit dieser Achse 
unumgänglich. Durch den in Wolbeck stationierten Rettungswagen wird 
z.B. die Fläche bis zur Umgehungsbahn abgedeckt. Die Ausführung der 
Bauarbeiten ist zwingend frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahme mit der 
Feuerwehr Münster abzustimmen! Eine mögliche Bauausführung unter 
Vollsperrung bzw. nur Einrichtungsverkehr unabhängig der Richtung wird 
nicht zugestimmt.

14 
Für eventuelle Fragen steht Ihnen bei der Verwaltung vom Amt für Mobilität 
und Tiefbau Herr Kuhn, Tel. 0251/492-6594 zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Anlage 2

29498 Zeichen

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Legende :

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Planung

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Mulde mit Fließrichtung /
Versickermulde

Straßennebenflächen

Fahrbahn mit Achse
Bankett

Wirtschaftsweg
Radweg
Gehweg

Fahrbahnteiler / Insel / Parkstreifen

Zufahrt mit Bordabsenkung
gemeinsamer Geh- und Radweg
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Neigungsbrechpunkt

mit Angabe von
Ausrundungshalbmesser,
Längsneigung und Abstand
zum nächsten Neigungs-
brechpunkt

Gradientenhochpunkt
Gradiententiefpunkt

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Regelungsverzeichnis:

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©

Allgemeine Regelung

Lärmtechnische Regelung

Wassertechnische Regelung

Landschaftspflegerische
Maßnahmen

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LBP Tabuflächen, Allgemeiner Gehölzschutz

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Grenze der zu erwerbenden Fläche

Grenze der vorübergehenden Inanspruchnahme

Anlage 2 zur Vorlage V/0513/2024

Satzungsgemäß ausgelegen
in der Zeit vom
bis (einschließlich)

in der Gemeinde

Zeit und Ort der Auslegung sind
rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
ortsüblich bekannt gemacht worden.

Gemeinde:
(Dienstsiegel)
(Unterschrift)
Zugehöriger Entwurf
Aufgestellt: Genehmigt:

Coesfeld, den 15.08.2023
Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
i.A. iA.

Coesfeld, den 22.08.2023

gez. Pier
(Regierungsbaudirektor)

gez. Ransmann

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland

(ltd. Regierungsbaudirektor)

/

Regionalniederlassung

Münsterland

Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld Projekt-Nr.

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Straßen.nrw.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfaler

07-0882

FESTSTELLUNGSENTWURF

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Unterlage /

Straße: L 793 Station: 8/1,070 - 9/0,150

Ausbau der L 793

Maßstab:

Blatt-Nr.: 5/1(6)
Lageplan
1:500

mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges

zwischen Münster und Wolbeck
Bau-km 0+150,08 - Bau-km 2+114,07

Aufgestellt:

Coesfeld, den 15.02.2024

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
LA.

gez. Pier
(Regierungsbaudirektor)

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Lärmtechnische Regelung

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Landschaftspflegerische
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Zeit und Ort der Auslegung sind
rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
ortsüblich bekannt gemacht worden.

Gemeinde:

(Dienstsiegel)

(Unterschrift)

Zugehöriger Entwurf

Aufgestellt: Genehmigt:

Coesfeld, den 15.08.2023 Coesfeld, den 22.08.2023

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
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(Regierungsbaudirektor) (ltd. Regierungsbaudirektor)

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Regionalniederlassung Straßen.nrw.

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Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld Projekt-Nr.

07-0882

FESTSTELLUNGSENTWURF

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Unterlage / Blatt-Nr.: 5/ 3(6)

Lageplan
Straße: L 793 Station: 8/1 ‚070 - 9/0,150 Maßstab:

Ausbau der L 793
mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges
zwischen Münster und Wolbeck
Bau-km 0+150,08 - Bau-km 2+114,07

1:500

Aufgestellt:
Coesfeld, den 15.02.2024

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
iA.

gez. Pier
(Regierungsbaudirektor)

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Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel 25) Bau-km 0+150,08 - Bau-km 2+114,07
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| Straßennebenflächen

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Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel

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Schutzmaßnahme Schutzmaßnahme

Lichtwellenleiter-

Vermeidungsmaßnahme kabel

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Lageplan

Schutzmaßnahme

Straße: L 793 Station: 8/1 ‚070 - 9/0,150 Maßstab: 1:500

x Ausbau der L 793

mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges
zwischen Münster und Wolbeck

Bau-km 0+150,08 - Bau-km 2+114,07

Geh- und
Radweg

Aufgestellt:
Coesfeld, den 15.02.2024

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
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Einschnittsböschung
mn Mulde mit Fließrichtung /
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Radweg

bis (einschließlich)

Gehweg

Fahrbahnteiler / Insel / Parkstreifen in der Gemeinde

Gemarkung Havıxbeck
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gemeinsamer Geh- und Radweg

Bankett mit Zufahrt Zeit und Ort der Auslegung sind

Dammböschung rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
ortsüblich bekannt gemacht worden.

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7 — Zufahrt mit Bordabsenkung
Gemeinde:
H = 15 000 m
1,501

Neigungsbrechpunkt (Dienstsiegel)
mit Angabe von
Ausrundungshalbmesser,
Längsneigung und Abstand

0% 0,700 %

zum nächsten Neigungs- (Unterschrift)
brechpunkt
u Gradientenhochpunkt
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| Querneigung -
Aufgestellt: Genehmigt:
Coesfeld, den 15.08.2023 Coesfeld, den 22.08.2023
Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
Ersatzmaßnahme IN B N B j . LA. LA.
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Allgemeine Regelung gez. Pier gez. Ransmann

Ersatzmaßnahme (Regierungsbaudirektor) (Itd. Regierungsbaudirektor)

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Lärmtechnische Regelung

Ersatzmaßnahme

E2 Wassertechnische Regelung

Landschaftspflegerische
Maßnahmen

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Regionalniederlassung Straßen.nrw.

M ü nsterla nd Londesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld Projekt-Nr.

Versorgungsleitungen

07-0882

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gepl. LBP Baumstandorte

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I LBP Tabuflächen, Allgemeiner Gehölzschutz Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Unterlage / Blatt-Nr.: 57/6(6)

Lageplan
- Externe Kompensationen -
Straße: L 793 station: 8/1 ‚070 - 9/0,150 Maßstab: 1: 5.000

------ Grenze der vorübergehenden Inanspruchnahme Ausbau der L 793
mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges

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Kläranlagel
Grenze der zu erwerbenden Fläche

zwischen Münster und Wolbeck
Bau-km 0+150,08 - Bau-km 2+114,07

Aufgestellt:

Coesfeld, den 15.02.2024

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
LA.

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Beschlussvorlage

6241 Zeichen

V/0513/2024 
V/0513/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der 
Landesstraße (L) 793 mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen Münster 
und Wolbeck von Bau-km 0+150,08 bis Bau-km 2+114,07 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   01.10.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.10.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung zum Ausbau der Landesstraße (L) 793 
mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges unter Berücksichtigung der als An-
lage 1 beigefügten Stellungnahme (Stand 26.08.2024) zur Planfeststellung für den Ausbau 
der Landesstraße (L) 793 mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen 
Münster und Wolbeck von Bau-km 0+150,08 bis Bau-km 2+114,07 zu. 
 
 
Begründung: 
 
Die Landestraße 793 verbindet die Stadt Münster mit den östlich gelegenen Kommunen Everswinkel 
und Freckenhorst und verläuft dann in südöstlicher Richtung über Westkirchen nach Oelde. In Oelde 
hat die L 793 eine Zubringerfunktion zur Anschlussstelle an die A 2. Der weitere Verlauf erfolgt nach 
Süden über Diestedde bis nach Herzfeld im Kreis Soest. 
Die L 793 verläuft zwischen Münster und Freckenhorst als einbahniger zweistreifiger Querschnitt mit 
angrenzenden Mehrzweckstreifen. 
 
Im Regionalplan Münsterland ist die L 793 (außer auf dem Abschnitt zwischen Freckenhorst und 
Westkirchen) als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Auf-
grund der Verkehrsbedeutung ist die Planungsstrecke einer überregionalen Verbindungsfunktionsstu-
fe zuzuordnen. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
02.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0513/2024 
 
Die Regionalniederlassung Münsterland des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant 
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den bedarfsgerechten Ausbau der L 793 mit Anlage einer 
Busspur an der Nordseite der L 793 und eines kombinierten Geh- und Radweges an der Südseite der 
Landesstraße. 
 
Die Ausbaumaßnahme beginnt am signaltechnisch geregelten Knotenpunkt der L 793/Laerer Werse-
ufer/Wersewinkel und schließt dort an eine stadteinwärts führende, vorhandene Busspur sowie einen 
auf der Nordseite der L 793 vorhandenen Geh- und Radweg an. 
Die Ausbaustrecke endet ca. 150 m östlich des signaltechnisch geregelten Knotenpunktes der L 
793/L 585, westlich des Bauwerkes im Zuge der K 16/Alter Mühlenweg über die L 793 und schließt 
hier an den vorhandenen RQ 14 an. Im Knotenpunkt mit der L 585 erfolgt der Anschluss an den auf 
der Ostseite der L 585 vorhandenen Geh- und Radweg aus Richtung Wolbeck. Vom Knotenpunkt mit 
der L 585 bis zum Bauende wird der geplante Geh- und Radweg an der Nordseite der L 793 geführt, 
um somit den vorhandenen Mehrzweckstreifen aus Richtung Everswinkel bzw. Freckenhorst anzu-
binden (Anlage 2). 
 
Der Planfeststellungsabschnitt umfasst die genannte Ausbaustrecke mit einer Länge von ca. 2.0 km 
einschließlich aller erforderlichen verkehrlichen sowie ver- und entsorgungstechnischen Anlagen (Zu-
fahrten, Wegeanbindungen, Querungshilfen, Bushaltestellen, Entwässerungsanlagen, Anpassungen 
an den vorhandenen Leitungsbestand usw.). 
 
Der Ausbau der L 793 dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der 
Landesstraße sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dem Lücken-
schluss im vorhandenen Radwegenetz. Somit wird der klimafreundliche Verkehr zwischen Münster 
und Wolbeck insgesamt gefördert. 
 
Zur Feststellung des Bedarfs für die Verlängerung der Busspur im Zuge der L 793 zwischen Münster 
und Wolbeck erfolgte am 09.02.2022 der Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Aufnahme der 
Busspur in die Teilfortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster (gemäß §§ 3, 8, 9 des 
ÖPNVG NRW). Die Anlage der Bussonderspur als Verlängerung der vorhandenen Busspur dient der 
Beschleunigung des ÖPNV, der bislang durch die - insbesondere in der Morgenspitze vorhandene - 
Rückstausituation im Zuge der L 793 beeinträchtigt wird. 
 
Gemäß § 25 Abs. 3 VwVfG NRW führte die Regionalniederlassung Münsterland des Landesbetriebes 
Straßenbau NRW für den geplanten Ausbau der L 793 (Münsterstraße) mit Anlage einer Busspur und 
eines Geh- und Radweges zwischen Münster und Wolbeck am Mittwoch, den 25.10.2023 im Schul-
zentrum Wolbeck, Von-Holte-Straße 56, 48167 Münster, eine Veranstaltung zur frühen Öffentlich-
keitsbeteiligung durch. Hierzu waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. 
 
Bereits vor der öffentlichen Sitzung am 25.10.2023 wurde durch öffentliche Auslegung der wesentli-
chen Planunterlagen im Zeitraum vom 09.10. bis 25.10.2023 im Stadthaus III der Stadt Münster und 
auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen der interessierten Öffent-
lichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die Baumaßnahme zu informieren. 
 
Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offiziel-
le Stellungnahme zur Planfeststellung für den Ausbau der L 793 mit Anlage einer Busspur und eines 
Geh- und Radweges zwischen Münster und Wolbeck vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme 
am 26.08.2024 unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehör-
de / Bezirksregierung übergeben, da auch die Stadt Münster als Träger öffentlicher Belange an die 
gesetzlichen Fristen gebunden ist.

- 3 - 
V/0513/2024 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der L 
793 mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen Münster und Wolbeck 
 
Anlage 2: Lagepläne Blatt 1 bis 6 (auf Grund der Größe wird die Anlage nicht als Papierexemplar 
mitgedruckt; diese ist online im Ratsinformationssystem einsehbar) 
 
Anlage A

Anlage A

2887 Zeichen

Anlage A zur V/0513/2024 
Kurzüberblick 
Die Regionalniederlassung Münsterland des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen 
plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zwischen dem Knotenpunkt L 793/Laerer Wer-
seufer/Wersewinkel und dem Knotenpunkt Freckenhorster Straße/Münsterstraße den bedarfsge-
rechten Ausbau der L 793 mit Anlage einer Busspur an der Nordseite der L 793 und eines kombi-
nierten Geh- und Radweges an der Südseite der Landesstraße (Anlage 2). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Ausbau der L 793 dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der 
Landesstraße sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dem Lü-
ckenschluss im vorhandenen Radwegenetz. Somit wird der klimafreundliche Verkehr zwischen 
Münster und Wolbeck insgesamt gefördert. 
Zur Feststellung des Bedarfs für die Verlängerung der Busspur im Zuge der L 793 zwischen 
Münster und Wolbeck erfolgte am 09.02.2022 der Beschluss des Rates der Stadt Münster zur 
Aufnahme der Busspur in die Teilfortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster 
(gemäß §§ 3, 8, 9 des ÖPNVG NRW). Die Anlage der Bussonderspur als Verlängerung der vor-
handenen Busspur dient der Beschleunigung des ÖPNV, der bislang durch die - insbesondere in 
der Morgenspitze vorhandene - Rückstausituation im Zuge der L 793 beeinträchtigt wird. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Der Ausbau der L 793 mit Anlage der Busspur, die als Verlängerung der stadteinwärts 
vorhandenen Busspur im Zuge des Ausbaues errichtet wird, sowie eines Geh- und Radweges 
wird im Programm für den „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. € 
Gesamtkosten“ (2023/2024) des Regionalrates der Bezirksregierung Münster derzeit im 
Rang 2 priorisiert. 
Der Entwurf wurde genehmigt durch die Regionalniederlassung Münsterland des Landesbetriebes 
Straßenbau NRW mit Datum vom 22.08.2023. 
Die Planung, der Bau sowie die Unterhaltung obliegen dem Landesbetrieb Straßenbau 
NRW, der somit auch Vorhabenträger und Kostenträger ist. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadtverwaltung wurde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stel-
lungnahme gebeten. Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und 
Anregungen ihre offizielle Stellungnahme zur Planfeststellung für den Ausbau der L 793 mit Anla-
ge einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen Münster und Wolbeck vor.

Beratungsverlauf (6)

19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.10.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Münsterstraße 173
  • Wolbecker Straße
  • Von-Holte-Straße 56
  • Albersloher Weg 33
  • Laerer Werseufer
  • Auf der Laer 56
  • Freckenhorster Straße
  • Alter Mühlenweg
  • Wersewinkel
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Hofkamp
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0513/2024
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2024
Erstellt
19.08.2024 12:20