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V/0527/2007

Mitgliedschaft der Stadt Münster

Vorlagen 11.07.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.08.2007, TOP 6

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

3920 Zeichen

Anloxe ya

STERNEN.
Postfach 120315
10593 Berlin

Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin

27.07.2006/bes

Telefon +49 30 37711-0
R ; . Durchwahl 37711-610
a) für Wasserwirtschaft zuständigen Dezernentinnen/Dezernenten Telefax +49 30 37711-609

der unmittelbaren Mitgliedstädte E-Mail

An die

b) Mitglieder und Gäste des Umweltausschusses otto.huler@staedietag.de

des Deutschen Städtetages Bearbeitet von

eg Otto Huter
c) Mitglieder und Gäste des Ausschusses

für Wirtschaft und Europäischen Binnenmarkt Aktenzeichen
des Deutschen Städtetages 70.04.44 D
Umdruck-Nr.
d) Mitglieder der Fachkommission „Umwelt“ D 6080

e) Landesverbände

Gründung der „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft“ (AÖW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Diskussion um die Bündelung der energiewirtschaftlichen Aktivitäten des
Verbandes der deutschen Elcktrizitätswirtschaft (VDEW) und des Bundesverbandes der deutschen
Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und der damit verbundenen Konsequenzen für die verbandspoliti-
sche Arbeit der Wasserwirtschaft sowie den anhaltenden Bestrebungen die Basis der öffentliche Was-
serwirtschaft nachhaltig zu verändern durch Liberalisierung und Privatisierung, sind Vertreter der
kommunalen, verbandlichen und sondergesetzlichen Wasserwirtschaft an den Deutschen Städtetag
herangetreten und haben um Unterstützung für die Gründung eines Verbandes der öffentlichen Was-
serwirtschaft gebeten. Die Initiatoren wollen durch die Bündelung der öffentlichen Wasserwirtschaft
entscheidend dazu beitragen, eine öffentlich geprägte Entwicklung der Branche auch künftig zu ge-
währleisten und eine gewachsene Struktur weiterzuentwickeln.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat in seiner 359. Sitzung am 1. Juni 2006 in Hannover
diesen Wunsch beraten. Es hat im Hinblick auf die Haltung des Deutschen Städtetages zur Gründung
einer neuen Organisation der öffentlichen Wasserwirtschaft folgenden Beschluss gefasst:

1. Das Präsidiums würde es begrüßen, wenn die Initiatoren einer neuen Organisation der Wasser-
wirtschaft sich zur Verwirklichung ihrer Ziele unter dem Dach des Deutschen Städtetages zusam-
menfänden.

Straße des 17. Juni 112, D-10623 Berlin; Postfach 12 03 15, D-10593 Berlin : Telefon +49 30 37711-0 Telefax +49 30 37711-999
‚Avenue des Nerviens 9 - 31, B-1040 Bruxelles : Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21
Lindenallee 13 - 17, D-50968 Köln ; Postfach 51 06 20, D-50942 Köln - Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128

Bankverbindung: Stadtsparkasse Köln Konto 30 202 154 (BLZ 370 501 98) : Internet: http://www.staedtetag.de

De

2. Das Präsidium unterstützt die von den Initiatoren angestrebten Ziele der Modernisierung der öf-
fentlichen Wasserwirtschaft bei Erhalt des Steuerprivilegs der Abwasserentsorgung und der Stär-
kung eines ganzheitlichen kommunalen Wassermanagements (v. a. einschließlich Gewässerunter-
haltung und Hochwasserschutz).

3. Sollte es zu keiner Gründung unter dem Dach des Deutschen Städtetages kommen, begrüßt das
Präsidium jedenfalls die Absicht der Initiatoren, einen solchen Verband nur in enger Abstimmung
mit den gemeindlichen Spitzenverbänden zu gründen, und die Bereitschaft zur engen Zusammen-
arbeit nach Verbandsgründung.

Mittlerweile haben sich die Initiatoren auf ein Gründungsmanifest verständigt, das die Ziele, Aufga-
ben und Vorhaben eines solchen Verbandes näher beschreibt. Dieses Manifest hat dem Präsidium für
seine o. g. Entscheidung als Entwurf vorgelegen und entspricht hinsichtlich seiner Inhalte und Ziele
nach wie vor diesem Entwurf. Vor dem H intergrund, dass die Initiatoren das Manifest in diesen Wo-
chen den Ver- und Entsorgungseinrichtungen, den Wasserverbänden und anderen möglichen Interes-
sierten vorstellen werden mit der Bitte, einer solchen Allianz beizutreten, fügen wir dieses Manifest in
Anlage zu Ihrer Kenntnis bei.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
—_ —

Jens Lattmann

Anlage

Anlage 1

6409 Zeichen

Manifest zur Gründung einer Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft 
 
 
1. Zur Notwendigkeit einer Allianz der deutschen Wasserwirtschaft 
 
Das Branchenbild der deutschen Wasserwirt schaft 2005 und der Bericht der Bundesre-
gierung zur Modernisierungsstrategie für di e deutsche Wasserwirtschaft machen deut-
lich, dass die deutsche Wasserwirtschaft ganz überwiegend von öffentlichen Unterneh-
men und Einrichtungen gepr ägt wird. Mehr als 90 Prozent der Abwasserentsorgung und 
rund 68 Prozent der Trinkwa sserversorgung werden von öff entlich-rechtlichen Organisa-
tionsformen oder von kommunal beherrschten Gesellschaften geleistet. 
 
Diese Ausrichtung der Wasserwirtschaft auf Organisationsformen, die eine unternehme-
rische Führung mit Weltmarktunabhängigkeit und  einer Non-profit-O rientierung verbin-
den, bedeutet für die Bürgeri nnen und Bürger ei ne besondere Chance,  qualitativ hoch-
wertige Leistungen der Daseinsvorsorge zu günstigen Preisen und Gebühren zu erhal-
ten. 
 
Die Unterzeichner dieses Manifestes sind davon überzeugt, dass eine Reihe zurzeit dis-
kutierter Maßnahmen u. a auch zum Abbau der  öffentlichen Ausrichtung die Zukunftsfä-
higkeit der Wasserwirtschaft gefährden. Hi erzu gehören vor allem die Einführung einer 
Steuerpflicht für die Abwasse rentsorgung, die Umsetzung des § 18a WHG in die Lan-
deswassergesetze, die Pflichtausschreibun g von kommunalen Wasserdienstleistungen, 
die Einschränkung des Betätigungsspielrau ms von Gemeinden und gemeindlichen Ko-
operationen sowie die Einführung europäischer  und nationaler Regulierungsbehörden 
oder eines Zwangsbenchmarkings. 
 
Die Unterzeichner sehen gerade in der durc h öffentliche Struktur en gewährleisteten en-
gen Verknüpfung von wasserwirtschaftlicher Aufgabenerfüllung und Daseinsvorsorge die 
Grundlage für eine sichere, flächendecke nde, günstige und umweltschonende Wasser-
ver- und Abwasserentsorgung. 
 
Die Allianz wird als Sprachrohr  der öffentlichen Wasserwirt schaft dafür eintreten, dass 
öffentliche Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben und bes tehende Stärken im Inte-
resse der Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut werden. 
 
 
2. Aufgaben und Ziele einer Allianz  der öffentlichen Wasserwirtschaft 
 
Öffentliche Wasserwirtschaft dient der Dase insvorsorge. Sie ist dem Umweltschutz e-
benso verpflichtet wie einer  vorausschauenden Wirtschaftlichkeit, vor allem aber den 
Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Infrastruktur als Kunden nutzen. Auch 
zukünftig darf die Gesamtwirtschaftlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit nicht kurzfris-
tigen Gewinninteressen geopfert werden. Die Al lianz der öffentlichen Wasserwirtschaft 
sieht es daher als ihre Aufgabe, sich für eine hochwertige und leistungsfähige Aufgaben-
erfüllung auf öffentlicher Basis einzu 
Anlage 1

Seite 2 von 3 
Stand 12. Juli 2006 
 
 
 
 
setzen. Hierfür bündelt sie die Interessen der öffentlichen Aufgabenträger in Deutsch-
land, fördert die öffentlich-rechtliche Zusa mmenarbeit und entwickelt die Instrumentarien 
der Kooperation weiter. 
 
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wird sich Allianz dafür einsetzen 
 
- die Interessen der öffentlichen Wasserwir tschaft in Deutschland und Europa zu bün-
deln und selbstbewusst zu artikulieren, 
- verlässliche Rahmenbedingungen dur ch die Politik einzufordern, 
- öffentliche Strukturen weiter  zu modernisieren und ihre Stärken organisatorisch wei-
terzuentwickeln und 
- die Präsenz der öffentlic hen Wasserwirtschaft in der öffentlichen Wahrnehmung zu 
stärken. 
 
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung benöt igen organisatorische und rechtliche 
Vielfalt, also keine Zwangsprivatisierung oder -liberalisierung, sondern flexible Rahmen-
bedingungen für Kommunalunt ernehmen und Verbände, Kooperationen und Partner-
schaften. 
 
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft se tzt sich dafür ein, wasserwirtschaftliche 
Kompetenz zu bündeln und di e öffentliche Aufgabenerfüllung nachhaltig zu verbessern. 
Eine Effizienzsteigerung wird hi erbei durch freiwilliges B enchmarking, den Einsatz mo-
derner Managementmethoden, vereinfachte Ver gabeverfahren sowie nicht zuletzt durch 
den Zusammenschluss öffentlicher Aufgabenträger erreicht. 
 
Die Allianz wird daher Initiativen zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit von öffentlichen 
Wasserwirtschaftsunternehmen durch komm unale Gemeinschaftsarbeit und technische 
Kooperation gezielt fördern. Sie wird darüber hinaus die pos itiven Effekte wirtschaftlicher 
Betriebsweisen und von Benchmarkingprojekten gegenüber allen Ebenen der nationalen 
und internationalen Politik deut lich herausstellen. Hierzu gehört es auch, die hervorra-
gende Leistungsfähigkeit einer öffentlich ausgeric hteten wasserwirtschaftlichen Daseins-
vorsorge auf europäischer Ebene zu verdeutlichen und den Dialog mit den europäischen 
Partnern zu suchen. 
 
 
3. Gründung einer Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft 
 
Die Unterzeichner dieses Manifestes rufen auf, eine Organisation zu gründen, welche 
die Vielfalt der öffentlichen Wa sserwirtschaft umfasst und bündelt. Sie laden alle öffentli-
chen Einrichtungen, Unternehm en und Verbände unabhängig von ihrer Größe oder Zu-
gehörigkeit ein, die Organisation  mitzutragen und aktiv zu unterstützen. Die Allianz soll 
dafür sorgen, dass sich die öffentliche Wasser wirtschaft auf ihre Stärken besinnt und sie 
weiterentwickelt. Darüber hinaus will sie gegenüber a llen Zielgruppen Sprachrohr für die 
Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft se in. Ihre Arbeit wird vor allem wirtschaftli-
che und politische Themen abdecken, sie strukturieren, präsentieren und mit Hilfe  
Anlage 1

Seite 3 von 3 
Stand 12. Juli 2006 
 
 
 
 
 
schlagkräftiger Geschäftsstellen in Berlin und Brüssel umsetzen. Die fachbezogene und 
regelsetzende Arbeit soll dagegen weiterhin vor allem von DWA und DVGW geleistet 
werden. Die Initiatoren der Allianz erklären, dass sie ihre Verbandsarbeit für die Belange 
der öffentlichen Wasserwirtschaft in enger  Abstimmung mit den kommunalen Spitzen-
verbänden gestalten wollen. Sie halten dies fü r den sinnvollsten Weg,  um eine gemein-
same Basis für die öffentliche Wasserwirtschaft zu schaffen.  
 
Ausführliche Informationen zur Allianz der ö ffentlichen Wasserwirtschaft finden sich im 
Internet unter www.aoew.de. Diese Organisati on stärkt die öffentliche Wasserwirtschaft 
entscheidend - Werden Sie Mitglied! 
Anlage 1

Beschlussvorlage

7662 Zeichen

V/0527/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mitgliedschaft der Stadt Münster in der "Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.08.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster tritt im Laufe des Jahres 2008 der „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft 
e.V.“ bei. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10.000 €. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der Beitritt steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 
2008 und folgende beschließt. Die Kosten werden durch die Abwassergebühren refinanziert. 
 
Begründung: 
Der Beschluss des Deutschen Bundestages (21.03.2002) „Nachhaltige Wasserwirtschaft in 
Deutschland“ hat in den vergangenen Jahren zu einer intensiven Diskussion über die Notwendig-
keit und Rahmenbedingungen der Modernisierung oder auch Liberalisierung in der deutschen 
Wasser- und Abwasserwirtschaft geführt. 
 
Zu den vielschichtigen und durchaus kontrovers zu diskutierenden Themen gehören vor allem 
 
• die Einführung der Steuerpflicht für die Abwasserentsorgung 
• die Umsetzung des § 18a WHG (pflichtbefreiende Aufgabenübertragung der Abwasserentsor-
gung von Kommunen an Dritte) in die Landeswassergesetze 
• die Pflichtausschreibung von kommunalen Wasserdienstleistungen 
• die Einschränkung des Betätigungsspielraums von Gemeinden und gemeindlichen Kooperati-
onen 
• sowie die Einführung von Regulierungs behörden oder eines Zwangsbenchmarkings. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0527/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.07.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0527/2007 
 
Die öffentlich wahrnehmbare Diskussion zu diesen Themen wird vor allem von den privaten oder 
gemischtwirtschaftlichen deutschen und internationalen Unternehmen und Konzernen (z.B. Gel-
senwasser AG, RWE AG; Eurawasser GmbH; Veolia Environment S.A – ehemals Compagnie 
Générale des Eaux; Suez ehemals Suez Lyonnaise des Eaux) beherrscht. Die Diskussionsbeiträ-
ge lassen nur einen Schluss zu, nämlich die Privatisierung der Wasserwirtschaft, das letzte Mono-
pol der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, voranzutreiben. 
 
Die Argumente und Leistungen der öffentlich-rechtlichen Betriebe der Wasserwirtschaft (darunter 
sind Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände, Anstalten, Eigenbetriebe und Regiebetriebe 
zu verstehen) finden dagegen kaum öffentliche Resonanz und Eingang in die laufende Meinungs-
bildung. Dies ist umso bedauerlicher, als die öffentlich-rechtlichen Betriebe die Hauptleistung der 
deutschen Wasserwirtschaft erbringen: sie entsorgen im Abwasserbereich rund 90 % des Abwas-
sers der Bevölkerung und sie versorgen im Trinkwasserbereich rund 48 % des Trinkwasserauf-
kommens. Diese Leistungen werden im internationalen Vergleich nachweislich in bester Qualität 
und -die Erkenntnis setzt sich langsam durch- zu adäquaten Kosten bzw. Gebühren erbracht. 
 
Der Bedarf für eine Positionierung der öffentlichen Wasserwirtschaft hat sich erst mit der relativ 
neuen Diskussion um die Modernisierung der Wasserwir tschaft und mit der Privatisierung von (Ab-
)Wasserbetrieben ergeben. Letzteres folgt jedoch häufig der Logik des „Ausgleichs“ notleidender 
kommunaler Haushalte und resultiert weniger aus der echten Notwendigkeit einer „Modernisie-
rung“ der Betriebe. 
 
Die „Sprach- und Stimmlosigkeit“ der öffentlich-rechtlichen Betriebe der Wasserwirtschaft hat unter 
anderem folgende Ursachen: 
 
• Wasserwirtschaft und Abwasserentsorgung war und ist –von einzelnen Gegebenheiten wie 
Gebührenerhöhungen abgesehen- ein eher unspektakuläres Thema. 
• Die einzelnen Betriebe der Wasserwirtschaft –auch die großen Einheiten- arbeiten vor allem 
sachbezogen und unpolitisch und agieren lediglich in ihrem "Zuständigkeitsbereich", also ihrem 
lokalen oder regionalen Umfeld. 
• Wasserwirtschaftliche Aspekte haben auch in den Interessensverbänden (Bundesverband der 
deutschen Entsorgungswirtschaft – BDE; Bundesverband der deutschen Gas- und Wasser-
wirtschaft – BGW; Verband kommunaler Unternehmen - VKU) aufgrund der dort anstehenden 
Fragestellungen in der liberalisierten Energie- und Entsorgungswirtschaft, aus unserer Sicht 
eine nachrangige Bedeutung. 
• Darüber hinaus lässt sich gerade in diesen Verbänden ein Spagat zwischen gemischtwirt-
schaftlichen Unternehmen und den originär kommunalen Unternehmen feststellen, der eindeu-
tige Positionierungen für die öffentliche Wasserwirtschaft nicht zulässt. 
• Die wissenschaftlich-technischen Verbände (Deutsche Vereinigung für Wasser, Abwasser und 
Abfall – DWA ehemals ATV; Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches - DVGW), in 
denen Produzenten, Dienstleister, Ingenieurbüros, kommunale Anlagenbetreiber usw. vertre-
ten sind, arbeiten an der (Weiter-) Entwicklung von Regelwerken und in der Bildung. Diese 
Verbände sind technisch orientiert und daher „unpolitisch“. 
 
Aus diesen Gründen formieren sich Betriebe und Einrichtungen der öffentlichen Wasserwirtschaft 
zunehmend systematischer, damit ihre Leistun gen mehr Anerkennung und die Anliegen der Kun-
den mehr politisches Gehör finden. In mehreren Runden wurde von einem Initiatorenkreis ein „Ma-
nifest zur Gründung einer Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft“ erarbeitet (siehe Anlage 1). 
 
Der Deutsche Städtetag hat am 01.06.2006 im Rahm en einer Präsidiumssitzung darüber beraten 
und begrüßt die Bildung einer neuen Organisation der öffentlichen Wasserwirtschaft unter dem 
Dach des deutschen Städtetages. Das Präsidium unterstützt die von den Initiatoren angestrebten 
Ziele der Modernisierung der öffentlichen Wasserwirtschaft bei Erhalt des Steuerprivilegs der Ab-
wasserentsorgung und der Stärkung des ganzheitlichen kommunalen Wassermanagements (siehe 
Anlage 2).

- 3 - 
V/0527/2007 
 
Die „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.“ (AöW) wurde im Frühjahr 2007 gegründet. Sie 
soll in den Entscheidungszentren Brüssel und Berlin, spezialisiert auf wasserwirtschaftliche Fra-
gen, eine Stimme für die öffentliche Wasserwirtschaft sein. Es sollen die Positionen der öffentli-
chen Wasserwirtschaft formuliert und deren Leistungen und Stellung präsentiert werden, auch als 
Unterstützung und Informationsquelle für die kommunalen Entscheidungsträger. Bei den Gesetz-
gebungsverfahren soll der Interessensverband im Sinn der öffentlichen Wasserwirtschaft mitwir-
ken. Die Allianz stellt damit eine Ergänzung der bisherigen Norm- und Regelwerkverbände DWA 
und DVGW dar. 
 
Es wird eine schlanke, aber schlagkräftige Organisation entstehen, die thematisch eng mit den 
Mitgliedern zusammenarbeitet. 
 
Derzeit sind bereits über 30 Einrichtungen und Unternehmen u. a. die großen sondergesetzlichen 
Verbände (z.B. Emschergenossenschaft/Lippeverband, Ruhrverband etc.), große Abwasserent-
sorgungsbetriebe (z.B. Köln, Stuttgart, München) und Trinkwasserversorger (z.B. Wasserverband 
Peine-Salzgitter), Verbände (z.B. der Deutsche Bund für Verbandliche Wasserwirtschaft e.V. 
(DBVW)) sowie der Deutsche Städtetag der AöW beigetreten. 
 
Der Mitgliedsbeitrag wird mit einem Anteil von ca. 0,05 Cent pro m3 (entsprechend rund 0,03 %) 
über die Abwassergebühr refinanziert. 
Mittel- und langfristig sind die entstehenden Kosten eine sinnvolle Investition, da die Abwasserge-
bühren bei einer durch die Privatisierung bedingten Steuerpflicht (Umsatz- und Unternehmens-
steuern) durchschnittlich um ca. 10 – 20% steigen würden. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lindenallee 13

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0527/2007
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37