AN/1136/2019
Inklusion in kommunaler Beschäftigung – Nachholbedarf in IT und Ausbildung
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SPD Anfrage nach § 4
3811 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.09.2019 AN/1136/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 Inklusion in kommunaler Beschäftigung – Nachholbedarf in IT und Ausbildung Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerin bittet darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 aufzunehmen: Das Monitoring zur Umsetzung der Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln weist insgesamt positive Zahlen auf. Die Quote der behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt liegt deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtquote von 5 %, nämlich bei 8,24 % im Jahr 2017. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl schwerbehinderter Be- schäftigter um einen Faktor von mehr als 1,5 erhöht. Der Überhang weiblicher Beschäftigter gegenüber männlichen Beschäftigten mit Behinderung ist nicht auffällig gegenüber dem Überhang weiblicher Beschäftigter insgesamt im Anstellungsverhältnis mit der Kommune. Dennoch weisen die Zahlen auch Defizite aus: Bei den Leitungsfunktionen überschreitet die Stadt nur gerade so die oben genannte 5-Prozent-Quote. Dadurch spielt sich Inklusion ge- genwärtig gehäuft im Bereich weniger qualifizierter bzw. vergüteter Anstellungen ab. Im Aus- bildungsbereich fällt auf, dass von 4,1 % Bewerbungen schwerbehinderter Menschen genau 0 % zu einer Anstellung geführt haben. Diese Differenz wird umso größer, nimmt man zur Kenntnis, dass im Bereich IT die größte Quote an Bewerbungen schwerbehinderter Men- schen um einen Ausbildungsplatz zu verzeichnen sind. Im Erfahrungsbericht zur Inklusions- vereinbarung 2017 ist für diesen Ausreißer in den Daten kein Grund genannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele der behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt und der städti- schen bzw. stadtnahen Gesellschaften wurden als Menschen mit schwerer Behinderung eingestellt, und bei wie vielen ist die Einschränkung erst im Laufe der Arbeitsjahre einge- treten? - 2 - 2. In welchen Bereichen und mit welchen Aufgaben sind die Menschen mit Behinderung beschäftigt? (Bitte unterscheiden Sie auch hier zwischen den mit einer Behinderung Ein- gestellten und den im Laufe der Beschäftigung Erkrankten.) 3. Welche Förder- und Qualifizierungsangebote halten die Stadt und die städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften für Mitarbeiter*innen mit Behinderung vor? 4. Ist der Behindertenbeauftrage der Stadt Köln in den Prozess der Ausschreibung von Stel- len und/ oder in das Bewerbungsverfahren sowie dem Aufstellen/Auswerten der Eig- nungstest eingebunden, und wie sieht diese Mitwirkung aus? 5. Insgesamt liegt die Quote schwerbehinderter Menschen unter den Auszubildenden und Praktikant*innen im Bereich der Stadt nur bei 1,27 % und damit deutlich unterhalb des Anteils schwerbehinderter Menschen unter 25 an der Gesamtbevölkerung. Was plant die Stadt Köln, um den Anteil an Auszubildenden und Praktikant*innen mit schwerer Behin- derung zu erhöhen, und welche Barrieren hindern Ausbildungswillige mit Schwerbehinde- rung zum Beispiel im Bereich der Informationstechnik daran, eine Ausbildung bei der Stadt Köln zu beginnen?“ Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auch dem AVR zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1136/2019
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.09.2019
- Erstellt
- 02.09.2019 11:10