mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.932100 - Grunderwerb Gewerbegebiet Hegestraße -

Beschlussvorlage 05/0319 vom 15.07.2005

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 15, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 15, beschließend.

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