1595/2025
Sachstand Einbürgerungsverfahren
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 27.05.2025 1595/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 Sachstand Einbürgerungsverfahren In der Sitzung des Integrationsrates am 11.03.2025 bittet der Integrationsratsvorsit- zende Tayfun Keltek um Information zum „Sachstand Einbürgerungsverfahren“. Die Verwaltung berichtet wie folgt zu den aktuellen Entwicklungen der Einbürgerungsbe- hörde Köln: 1. Ausgangslage Am 27.Juni 2024 trat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts bundesweit in Kraft. Infolge dessen gibt es einen signifikanten, deutschlandweiten Anstieg der Ein- bürgerungsanträge. Die Erweiterung des berechtigten Personenkreises, insbesondere durch die Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer und die Erleichterung der Mehr- staatigkeit, hat die Zahl der Anträge auf Einbürgerung 2024 in Köln im Vergleich zum Jahr 2023 verdreifacht. Auch im Jahr 2025 hält das gestiegene Interesse an einer Einbürgerung an. Diese Entwicklung stellt die Einbürgerungsbehörde vor Herausforderungen hinsichtlich ihrer Bearbeitungskapazitäten. Im Folgenden werden die bereits erfolgten Maßnahmen dar- gelegt. 2. Maßnahmen a) Personelle Aufstockung Zur Entlastung sowie zur Bewältigung des erhöhten Arbeitsaufkommens wurde sei- tens der Stadt Köln eine personelle Aufstockung vorgenommen. Als Ausgangslage waren bis zum 31.Mai 2024 29 Stellen im Sachgebiet Einbürgerung der Ausländerbe- hörde Köln beschäftigt. Ab dem 1.Juni 2024 wurden dem Stellenplan 36,2 Stellen zu- gesetzt. Ab dem 1.Januar 2025 wurden weitere acht Stellen zugesetzt. Laut Stellenplan verfügt das Sachgebiet Einbürgerung zum Stichtag 23.04.2025 somit über 73,2 Stellen. Die Bereich hat sich somit mehr als verdoppelt. 2 Die zusätzlichen Stellen können voraussichtlich ab dem 1.Juli 2025 vollständig besetzt werden. Die Kolleg*innen befinden sich noch in der Einarbeitung und beginnen aktu- ell, schon selbständig Anträge anzunehmen und zu bearbeiten. b) Umstellung auf effizientere Prozesse Parallel zur personellen Verstärkung wurde der Prozess der Einbürgerung umgestellt und effizienter gestaltet. Es wurde ein Front-office und Back -office eingerichtet. Das Frontoffice für die Einbürgerung befindet sich im Kalker Rathaus in der Kalker Hauptstraße 247 -273 und kümmert sich um Antragsklärungstermine und die Ausgabe der Einbürgerungsurkunden. Im Antragsklärungsgespräch erfolgt die Identitätsfeststel- lung, werden alle Unterschriften vor Ort abgegeben und die benötigten Urkunden auf Echtheit geprüft. Das Front-Office dient auch als Schnittstelle und Ansprechperson für die Antragssteller*innen. Die Prüfung der Einbürgerungsanträge findet anschließend im Back-Office in der Dillenburgerstraße 56-66 statt. 3. Fazit und Ausblick Die getroffenen Maßnahmen haben bereits zu einer positiven Entwicklung geführt. Trotz der noch nicht abgeschlossenen Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden konnte die Zahl der bearbeiteten Einbürgerungsanträge erhöht werden. In den ersten Mona- ten des Jahres 2025 wurden über 500 Anträge im Monat abschließend bearbeitet. Unsere Zielmarke der monatlich bearbeiteten Anträge nach vollständiger Besetzung und Einarbeitung der Mitarbeitenden liegt bei 800. Mit dieser Zielmarke wäre die Ein- bürgerungsbehörde in der Lage, einem jährlichen Antragsaufkommen von etwa 10.000 Anträgen zu begegnen, was dem prognostizierten Bedarf in den nächsten Jah- ren entspräche. Aktuell befinden sich rund 9.000 Anträge in der laufenden Bearbei- tung. Die Wartezeit auf das Antragsklärungsgespräch beträgt aktuell 12 Monate. Die dann abschließende Bearbeitung kann je nach entstehendem Aufwand und Dauer der Rückmeldung anderer Behörden von wenigen Wochen bis zu ca. 8 Monaten dauern. Von der Antragstellung bis zur Einbürgerung vergehen in Köln also derzeit ca. 12-20 Monate. Im 3. Quartal 2025 ist die Einrichtung der digitalen Antragsstrecken vorgesehen. Die Stadt Köln wird hierzu die „Einer für Alle“ (EfA-) Produkte des Bundes nutzen. Aktuell werden die technischen Voraussetzungen geschaffen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, in welchen Fallkonstellationen zukünftig das Antragsklärungsgespräch entfallen kann. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1595/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 21.05.2025 13:12