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1595/2025

Sachstand Einbürgerungsverfahren

Mitteilung Ausschuss 05.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.06.2025, TOP 12.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4324 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 27.05.2025 
 1595/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 
 
Sachstand Einbürgerungsverfahren 
In der Sitzung des Integrationsrates am 11.03.2025 bittet der Integrationsratsvorsit-
zende Tayfun Keltek um Information zum „Sachstand Einbürgerungsverfahren“. Die 
Verwaltung berichtet wie folgt zu den aktuellen Entwicklungen der Einbürgerungsbe-
hörde Köln: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Am 27.Juni 2024 trat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts bundesweit 
in Kraft. Infolge dessen gibt es einen signifikanten, deutschlandweiten Anstieg der Ein-
bürgerungsanträge. Die Erweiterung des berechtigten Personenkreises, insbesondere 
durch die Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer und die Erleichterung der Mehr-
staatigkeit, hat die Zahl der Anträge auf Einbürgerung 2024 in Köln im Vergleich zum 
Jahr 2023 verdreifacht. 
 
Auch im Jahr 2025 hält das gestiegene Interesse an einer Einbürgerung an. Diese 
Entwicklung stellt die Einbürgerungsbehörde vor Herausforderungen hinsichtlich ihrer 
Bearbeitungskapazitäten. Im Folgenden werden die bereits erfolgten Maßnahmen dar-
gelegt. 
 
 
2. Maßnahmen 
 
a) Personelle Aufstockung 
 
Zur Entlastung sowie zur Bewältigung des erhöhten Arbeitsaufkommens wurde sei-
tens der Stadt Köln eine personelle Aufstockung vorgenommen. Als Ausgangslage 
waren bis zum 31.Mai 2024 29 Stellen im Sachgebiet Einbürgerung der Ausländerbe-
hörde Köln beschäftigt. Ab dem 1.Juni 2024 wurden dem Stellenplan 36,2 Stellen zu-
gesetzt. Ab dem 1.Januar 2025 wurden weitere acht Stellen zugesetzt. 
 
Laut Stellenplan verfügt das Sachgebiet Einbürgerung zum Stichtag 23.04.2025 somit 
über 73,2 Stellen. Die Bereich hat sich somit mehr als verdoppelt.

2 
 
 
Die zusätzlichen Stellen können voraussichtlich ab dem 1.Juli 2025 vollständig besetzt 
werden. Die Kolleg*innen befinden sich noch in der Einarbeitung und beginnen aktu-
ell, schon selbständig Anträge anzunehmen und zu bearbeiten. 
 
b) Umstellung auf effizientere Prozesse 
Parallel zur personellen Verstärkung wurde der Prozess der Einbürgerung umgestellt 
und effizienter gestaltet. Es wurde ein Front-office und Back -office eingerichtet.  
 
Das Frontoffice für die Einbürgerung befindet sich im Kalker Rathaus in der Kalker 
Hauptstraße 247 -273 und kümmert sich um Antragsklärungstermine und die Ausgabe 
der Einbürgerungsurkunden. Im Antragsklärungsgespräch erfolgt die Identitätsfeststel-
lung, werden alle Unterschriften vor Ort abgegeben und die benötigten Urkunden auf 
Echtheit geprüft. Das Front-Office dient auch als Schnittstelle und Ansprechperson für 
die Antragssteller*innen. Die Prüfung der Einbürgerungsanträge findet anschließend 
im Back-Office in der Dillenburgerstraße 56-66 statt. 
 
 
3. Fazit und Ausblick 
 
Die getroffenen Maßnahmen haben bereits zu einer positiven Entwicklung geführt. 
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden konnte 
die Zahl der bearbeiteten Einbürgerungsanträge erhöht werden. In den ersten Mona-
ten des Jahres 2025 wurden über 500 Anträge im Monat abschließend bearbeitet.  
 
Unsere Zielmarke der monatlich bearbeiteten Anträge nach vollständiger Besetzung 
und Einarbeitung der Mitarbeitenden liegt bei 800. Mit dieser Zielmarke wäre die Ein-
bürgerungsbehörde in der Lage, einem jährlichen Antragsaufkommen von etwa 
10.000 Anträgen zu begegnen, was dem prognostizierten Bedarf in den nächsten Jah-
ren entspräche. Aktuell befinden sich rund 9.000 Anträge in der laufenden Bearbei-
tung. 
 
Die Wartezeit auf das Antragsklärungsgespräch beträgt aktuell 12 Monate. Die dann 
abschließende Bearbeitung kann je nach entstehendem Aufwand und Dauer der 
Rückmeldung anderer Behörden von wenigen Wochen bis zu ca. 8 Monaten dauern. 
Von der Antragstellung bis zur Einbürgerung vergehen in Köln also derzeit ca. 12-20 
Monate. 
 
Im 3. Quartal 2025 ist die Einrichtung der digitalen Antragsstrecken vorgesehen. Die 
Stadt Köln wird hierzu die „Einer für Alle“ (EfA-) Produkte des Bundes nutzen. Aktuell 
werden die technischen Voraussetzungen geschaffen. In diesem Zusammenhang wird 
auch geprüft, in welchen Fallkonstellationen zukünftig das Antragsklärungsgespräch 
entfallen kann. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1595/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.06.2025
Erstellt
21.05.2025 13:12