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1663/2026

Einwohneranfrage betreff "Erhalt der Bäume auf dem Grundstück Buchheimer Weg 34 bei einer Neubebauung zu Wohnzwecken"

Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6 05.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 18.06.2026, TOP 1.2

EngelkircheGebäudeBaumbestand-290426

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Ansehen

Einwohneranfrage

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Ansehen

EngelkircheGebäudeBaumbestand-290426

84 Zeichen

Grundstück
ca. 3.951,60 m?

Neubau von zwei Wohnriegeln

Lageplan Bestane
23.08.202«

Einwohneranfrage

1819 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 1663/2026 
Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6 der  Geschäftsordnung 
des Rates und der Bezirksvertretungen 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
 
Einwohneranfrage  betreff "Erhalt der Bäume auf dem Grundstück Buchheimer Weg 34 
bei einer Neubebauung zu Wohnzwecken" 
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greven-Thürmer, 
 
Das SeniorenNetzwerk Ostheim hat einen „Runden Tisch Erhaltung der Engelkirche“ 
gegründet. 
Durch viele Aktivitäten in den letzten Jahren ist es gelungen die Kath. Kirchenge-
meinde zu dem Beschluss zu bringen, die Kirche zu den heiligen Engeln nicht abzu-
reißen, sondern zu erhalten und ggfs umzunutzen. 
Nun steht die Profanierung der Kirche an. Wie berichtet wird, soll die Kirche erhalten 
aber die Bauten auf der Grundstück Buchheimer Weg 34 und die KiTa auf dem Nach-
bargrundstück abgerissen und auf den Grundstücken Wohnungen errichtet werden. 
In den vorliegenden Plänen sind für das Grundstück Buchheimer Weg 34 eine Reihe 
von Bäumen eingetragen, die wohl seit der Bebauung des Grundstückes dort stehen 
und nun ein beträchtliches Alter erreicht haben. Wir legen einen Plan des Grundstü-
ckes bei. 
Wir möchten die Wohnbebauung nicht verhindern aber dafür sorgen, dass die Bäume 
bei der neuen Bebauung geschützt werden. Sie sind wegen der dichten Bebauung 
von Ostheim-Nord als Schattenspender und als grüne L unge unverzichtbar. 
 
Wir fragen deshalb: 
 
1. Sind die auf dem Plan eingetragenen Bäume über die Baumschutzsatzung ge-
schützt? 
2. Sind die Bäume zur Erhaltung eines erträglichen Mikroklimas in Ostheim-Nord not-
wendig? 
3. Falls die Bäume wegen der geplanten Baumaßnahme gefällt werden müssten, 
muss dann an Ort und Stelle eine Neupflanzung erfolgen? 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1663/2026
Typ
Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6
Datum
05.06.2026
Erstellt
05.06.2026 10:24