RAT/434/2025
Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sachstand Schließung des Luisenkrankenhauses
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Anfrage
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RAT/434/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.11.2025 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt-Köster zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sachstand Schließung des Luisenkrankenhauses Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 11. Dezember 2025 stelle ich folgende Anfrage: Wie die Presse berichtet, hat das Münchner Unternehmen „RH Diagnost und Therapie“ die Schließung des auf Brustkrebsbehandlung spezialisierten Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und damit des Luisenkrankenhauses zum Ende des Jahres angekündigt. Grund ist eine fehlende Anerkennung als Plankrankenhaus durch das Landesministerium für Gesundheit, da das Krankenhaus laut Ministerium die Mindestkriterien nicht erfülle. Die Landesregierung NRW erzwingt damit im Zuge ihrer Klinikreform NRW, aufsetzend auf der Krankenhausreform der Bundesregierung, eine Beendigung der Versorgungsaufträge durch die Krankenkassen und damit die Schließung des Luisenkrankenhauses. Der Schritt kam für Patientinnen und Personal offenbar völlig überraschend; das MVZ behandelt ca. 700 Patientinnen, die mit einer Schließung vor große Probleme gestellt werden. Allen 55 Beschäftigten des Luisenkrankenhauses soll laut Presseberichten gekündigt werden. Damit droht der Stadt und ihren Einwohnerinnen auch der Verlust von Fachkräften in der medizinischen Versorgung. Auch wenn die Verantwortung in Gesetzgebung und Entscheidung auf Bundes- und Landesebene zu suchen ist, muss Düsseldorf mit den Konsequenzen umgehen. Nach Angaben von ver.di. gehen in Folge der Reform weit mehr Behandlungsplätze in kritischen und wohnortnahen Bereichen für spezifische „Frauenmedizin“ verloren als für „Männerkrankheiten“. Speziell bei der Behandlung von Brustkrebs sieht die Landesregierung in ihrer Planung 52 Seite 2 Prozent weniger Behandlungsplätze vor, als die Kliniken gemeldet haben werden. Dem Luisenkrankenhaus wurde der Versorgungsautrag entzogen, da es bestimmte andere Leistungsgruppen nicht parallel anbietet. Die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung durch Kooperationen schließt das Ministerium aus, da das Luisenkrankenhaus keine besondere Expertise auf dem Behandlungsgebiet erfülle. De facto ist das Luisenkrankenhaus jedoch bundesweit renommiert. Dieser drohende Einschnitt in die Versorgungssicherheit von Frauen in Düsseldorf macht die Suche nach Lösungen aus unserer Sicht auch zur städtischen Aufgabe. Dabei halten wir einen Erhalt des Behandlungszentrums für möglich. Das Luisenkrankenhaus benötigte dazu nach Möglichkeit einen gemeinwohlorientierten Träger. Ich frage an: 1. Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am Luisenkrankenhaus behandelten Frauen? 2. Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik nachgesucht hat? 3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu unterstützen? Mit freundlichen Grüßen Thomas Eberhardt-Köster F.d.R. Sönke Voigt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/434/2025
- Typ
- Anfrage Die Linke
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 28.11.2025 16:43