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RAT/434/2025

Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sachstand Schließung des Luisenkrankenhauses

Anfrage Die Linke 02.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 3.20

Anfrage

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Anfrage

3447 Zeichen

RAT/434/2025
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 28.11.2025
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
 
Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt-Köster zur 
Sitzung des Rates am 11.12.2025
 
Betrifft:
Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sachstand Schließung des 
Luisenkrankenhauses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
zur Sitzung des Rates am 11. Dezember 2025 stelle ich folgende Anfrage:
 
Wie die Presse berichtet, hat das Münchner Unternehmen „RH Diagnost und 
Therapie“ die Schließung des auf Brustkrebsbehandlung spezialisierten 
Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und damit des Luisenkrankenhauses 
zum Ende des Jahres angekündigt. Grund ist eine fehlende Anerkennung als 
Plankrankenhaus durch das Landesministerium für Gesundheit, da das 
Krankenhaus laut Ministerium die Mindestkriterien nicht erfülle. Die 
Landesregierung NRW erzwingt damit im Zuge ihrer Klinikreform NRW, 
aufsetzend auf der Krankenhausreform der Bundesregierung, eine Beendigung 
der Versorgungsaufträge durch die Krankenkassen und damit die Schließung des
Luisenkrankenhauses.
 
Der Schritt kam für Patientinnen und Personal offenbar völlig überraschend; das 
MVZ behandelt ca. 700 Patientinnen, die mit einer Schließung vor große 
Probleme gestellt werden. 
 
Allen 55 Beschäftigten des Luisenkrankenhauses soll laut Presseberichten 
gekündigt werden. Damit droht der Stadt und ihren Einwohnerinnen auch der 
Verlust von Fachkräften in der medizinischen Versorgung.
 
Auch wenn die Verantwortung in Gesetzgebung und Entscheidung auf Bundes- 
und Landesebene zu suchen ist, muss Düsseldorf mit den Konsequenzen 
umgehen. Nach Angaben von ver.di. gehen in Folge der Reform weit mehr 
Behandlungsplätze in kritischen und wohnortnahen Bereichen für spezifische 
„Frauenmedizin“ verloren als für „Männerkrankheiten“. Speziell bei der 
Behandlung von Brustkrebs sieht die Landesregierung in ihrer Planung 52

Seite 2
Prozent weniger Behandlungsplätze vor, als die Kliniken gemeldet haben 
werden.
 
Dem Luisenkrankenhaus wurde der Versorgungsautrag entzogen, da es 
bestimmte andere Leistungsgruppen nicht parallel anbietet. Die Möglichkeit einer
Ausnahmeregelung durch Kooperationen schließt das Ministerium aus, da das 
Luisenkrankenhaus keine besondere Expertise auf dem Behandlungsgebiet 
erfülle. De facto ist das Luisenkrankenhaus jedoch bundesweit renommiert.
 
Dieser drohende Einschnitt in die Versorgungssicherheit von Frauen in 
Düsseldorf macht die Suche nach Lösungen aus unserer Sicht auch zur 
städtischen Aufgabe. Dabei halten wir einen Erhalt des Behandlungszentrums für
möglich. Das Luisenkrankenhaus benötigte dazu nach Möglichkeit einen 
gemeinwohlorientierten Träger. 
 
Ich frage an:
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit 
im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der
beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am 
Luisenkrankenhaus behandelten Frauen? 
2. Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier 
die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem 
sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik 
nachgesucht hat? 
 
3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte 
Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im 
Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu 
unterstützen?
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Thomas Eberhardt-Köster
 
 
 
F.d.R. Sönke Voigt

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 3.20 - Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/434/2025
Typ
Anfrage Die Linke
Datum
02.12.2025
Erstellt
28.11.2025 16:43