2016/0475
Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 2016
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2016/0475
1747 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.11.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Bürgerhäuser- und
Märkte
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0475
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal
2016
Vorlage vom: 23.11.2016
Beschlussvorschlag :
Von dem Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 2016
wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Zwischenbericht3.Quartal16
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2016:
Gemäß § 21 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebsleitung den Gemeindevorstand und
die Betriebskommission u. a. über die Entwicklung der Aufwendungen sowie über die
Abwicklung des Vermöge nsplanes zu unterrichten.
Auf den anliegenden Zwischenbericht für das 3. Quartal 2016 wird hingewiesen.
Die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte haben
den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Darmstadt, 23. Nove mber 2016
80 30 00 11 br -ha
Dezernat IV
Andrè Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
4048 Zeichen
Seite 1 von 2 Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Darmstadt, 23. November 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 80 30 00 11 br-ha Nst. 31 62 - Betriebsleitung - Zwischenbericht gemäß § 21 des Eigenbetriebsgesetzes für das 3. Quartal 2016 ----------------------------------------------------------------------------- Die Einnahmesituation in den von uns verwalteten Versammlungsstätten und Bürgerhäusern Orangerie, Justus-Liebig-Haus, Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhaus en, Bürgerzentrum Zum Goldnen Löwen Arheilgen und Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt stellt sich bis zum Ende des 3. Quartals nachfolgend dar: Einnahmen bis 30.09.2016 bis 30.09.2015 Gesamtansatz 2016 Gesamtansatz 2015 Prozentualer Anteil 2016 Anteil 2015 Orangerie 140.124 € 142.372 € 178.000 € 165.000 € 78,72 % 86,27 % Justus-Liebig-Haus 48.922 € 42.927 € 56.000 € 58.000 € 87,36 % 74,02 % Bürgermeister-Pohl-Haus 21.382 € 35.135 € 23.400 € 53.100 € 91,38 % 74,02 % Bürgerzentrum Arheilgen 21.571 € 24.005 € 28.500 € 31.500 € 75,68 % 76,20 % Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt 16.082 € 17.914 € 22.000 € 21.500 € 73,10 % 83,32 % Im Ausblick zum Jahresende 2016 erwarten wir, dass wir den Gesamtansatz 2016 insgesamt für die Versammlungsstätten und Bürgerhäuser erreichen werden unter Berücksichtigung der Nutzung des Bürgermeister-Pohl-Hauses als Notaufnahmeeinrichtun g für Flüchtlinge bzw. der anschließend not- wendigen Sanierungszeit. Im 3. Quartal 2016 wurden nachfolgende von unserer Betriebsleitung beauftragte Bauunterhal- tungsmaßnahmen in den von uns verwalteten Versammlungsstätten und Bürgerhäusern durch Fach- firmen ausgeführt: Orangerie: Sanierung Dachgauben Südseite 20.875 € Wartung Kälte-/Klimaanlage 4.441 € Wartung Funkraum/Brandmeldeanlage 1.709 € Malerarbeiten Dachgauben Südseite 4.917 € Justus-Liebig-Haus: Reparaturarbeiten Aufzugsanlage 908 € Reparaturarbeiten Eingangstür Erdgeschoss 828 € Reparatur Feuerschutztür 665 € Reparatur Bühnenelemente 599 € Seite 2 Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhausen: Desinfektion Therme/Wasserleitungsbereich 2.825 € Reparatur Boden-/Wandfließen 1.544 € Reparatur Auslaufventil Heizung 1.365 € Wasseranschlussarbeiten 722 € Grünflächenpflege 853 € Bürgerzentrum Zum Goldnen Löwen Arheilgen: Parkettschleifarbeiten Saalbereich/Bühne 13.410 € Parkettschleifarbeiten Raum III 1. OG 1.833 € Beseitigung TÜV-Mängel Elektro 2.533 € Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt: Reparatur Kaltwasserleitungen 1.003 € Gerüststellungskosten 757 € Die für die aufgelisteten Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel waren vom Eigenbetrieb im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Wirtschaftsplanes bereitzustellen. Die verantwortli- che Beauftragung der Maßnahmen erfolgte durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebes grundsätz- lich nach vorheriger Prüfung durch die Fachämter. Nutzung des Bürgermeister-Pohl-Hauses Wixhausen als Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge: Der Krisenstab hatte unter der Leitung des Oberbürgermeisters am 18. September 2015 festgelegt, die Sporthalle in der Alsfelder Straße, die Hirtengrundhalle und das Bürgermeister-Pohl-Haus in Wix- hausen für die Notaufnahme von ca. 1.000 Flüchtlingen schnellstmöglich herzurichten. Ab diesem Zeitpunkt stand bis Ende Juni 2016 das Bürgermeister-Pohl-Haus für den täglichen Übungs- und Trainingsbetrieb und auch für den Veranstaltungsbetrieb insbesondere an den Wochen- enden nicht mehr zur Verfügung. Ab Ende Juni 2016 und die zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen umfangreichen notwendigen Sanie- rungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Bürgermeister-Pohl-Hauses in der Funktion als ver- mietbares Bürgerhaus sind neben dem laufenden Trainingsbetrieb im Haus auch wieder Veranstal- tungsvermietungen möglich. Es wird einige Anstrengungen bedürfen, die vor der Nutzung als Notauf- nahmeeinrichtung gegebenen Vermietungszahlen schnellstmöglich wieder zu erreichen. gez. Breidert Breidert Erster Betriebsleiter
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Alsfelder Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0475
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.11.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00