V/0547/2020
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0547/2020 V/0547/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel - und des Konzernabschlusses der Stad t- werke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wird die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG aus Dortmund gewählt. Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Begründung: Gemäß § 12 (h) des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsichtsrat erfolgen. Nach dem Rotationsprinzip im Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster ) steht ein Wechsel in der Jahresabschlus s- prüfung der Stadtwerke Münster GmbH an. Amt für Finanzen und Beteiligungen 10.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0547/2020 Das Beteiligungsmanagement d er Stadt Münster war eng in die Entscheidungsfindung zur Aus- wahl der Jahresabschlussprüfung eingebunden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 1 7.06.2020 über die Wahl der Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG aus Dortmund beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0547/2020 Kurzüberblick Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Ge- setz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den Aufsichtsrat erfolgen. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich innerhalb der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbe- trieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteili- gung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonsti- gen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu för- dern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen so- wie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0547/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37