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V/0547/2020

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 04.06.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2020, TOP 4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2011 Zeichen

V/0547/2020 
V/0547/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel - und des Konzernabschlusses der Stad t-
werke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wird die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG aus Dortmund gewählt. 
 
Der Auftrag wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft erteilt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 12 (h) des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung 
des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz 
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch den 
Aufsichtsrat erfolgen. 
 
Nach dem Rotationsprinzip im Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und 
Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster ) steht ein Wechsel in der Jahresabschlus s-
prüfung der Stadtwerke Münster GmbH an.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
10.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Haubner 
Telefon: 492-2032 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0547/2020 
Das Beteiligungsmanagement d er Stadt Münster war eng in die Entscheidungsfindung zur Aus-
wahl der Jahresabschlussprüfung eingebunden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH 
wird in seiner Sitzung am 1 7.06.2020 über die Wahl der Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG aus Dortmund beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlage A

Anlage A

2087 Zeichen

Anlage A zur V/0547/2020 
Kurzüberblick 
Gemäß § 12 h des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH bedarf die Bestellung 
des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Nach dem Ge-
setz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) soll der Prüfungsauftrag durch 
den Aufsichtsrat erfolgen. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich innerhalb 
der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbe-
trieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteili-
gung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonsti-
gen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu för-
dern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen so-
wie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar 
dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0547/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37