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2014/0169

Kita-Ausbauprogramm 2014 hier: Hort des Kurt-Schumacher-Hauses, neue Räumlichkeit Weidigweg 4, 64297 Darmstadt

Magistratsvorlage 23.04.2014

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2014/0169

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2014/0169

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.04.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V Finanzverwaltung 
Dezernat IV 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0169 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  365010 
Kostenstelle:  051-007-1234 
                     051-007-1200 (Ausstattung) 
                     051-007-1400 (Außengelände) 
Investitionsnummer:  12051-1640 (Ausstattung) 
 
                                 14051-8654 (Außenge- 
                                                      lände) 
Kostenträger:  3650-50 Sachkonto:  Verschiedene  
 
Betreff: Kita-Ausbauprogramm 2014 
hier: Hort des Kurt-Schumacher-Hauses, neue Räumlichkeit Weidigweg 4, 64297 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 23.04.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Der Magistrat beschließt die Anmietung der Räumlichkeiten des Bauvereins im 
Weidigweg 4 zum 01.08.2014 und die damit einhergehende Auslagerung sowie 
Platzaufstockung um 10 zusätzliche Plätze der beiden bestehenden Hortgruppen der 
städtischen Einrichtung Kurt-Schumacher-Haus.  
 
2.  Die notwendigen Mittel für die umfängliche Gestaltung des Außengeländes der Einrich- 
            tung in Höhe von bis zu 50.000,- € werden der bauverein AG im Rahmen eines einmaligen 
 
            städtischen Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Die hierfür notwendigen  
            Mittel stehen im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms zur Verfügung.

- 2 - 
3.  Die notwendigen Haushaltsmittel für die anteilig anfallenden Mietkosten in Höhe von rund 
14.200,00 Euro werden dem Jugendamt unter dem Sachkonto 6701200, Kostenstelle  
 051-007-1234 über den Nachtragshaushalt 2014 zur Verfügung gestellt. 
 Die benötigten Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2015 in Höhe von rund 
 34.300,00 Euro jährlich werden bei der Haushaltsanmeldung des Fachamtes berücksich- 
 tigt.  
            Weiterhin werden die notwendigen Haushaltsmittel für die Leistung des EAD im reini- 
            gungs- und hauswirtschaftlichen Bereich in Höhe von anteilig 15.000,00 Euro im Haus- 
            haltsjahr 2014 sowie 36.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 zusätzlich unter dem  
            Sachkonto 61 79 904 und der Kostenstelle  051-007-1234 zur Verfügung gestellt. 
 
      4.   Die für das Haushaltsjahr 2014 anteilig zusätzlich notwendigen Mittel für die pädagogi- 
            sche Betriebsführung in Höhe von 750,00 Euro sowie die technische Ausstattung (PC  
            Zeitwirtschaftssystem sowie Telekommunikation) in Höhe von 2.382,00 Euro werden zu- 
            nächst auf das Sachkonto 60 10 500 Kostenstelle 051-007-1234 etatisiert.  
            Die ab dem Haushaltsjahr 2015 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 1.130,00 Euro  
            für die pädagogische Betriebsführung sowie 1.512,00 Euro für die technische Ausstattung 
            sind ebenfalls bei dem Sachkonto 60 10 500 und Kostenstelle 051-007-1234 zu etatisie- 
            ren. 
            Ebenso werden zusätzliche Mittel für die Essenbereitstellung in Höhe der berechneten 
            Einnahme aus Essensentgelten von anteilig 2.500,00 Euro im Haushaltsjahr 2014 sowie  
            6.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2015 unter dem Sachkonto 60 82 100, Kostenstelle  
            051-007-1200 etatisiert.  
 
5.  Die erforderlichen investiven Mittel für unterjährige investive Anschaffungen in Höhe von 
anteilig 80,00 Euro für 2014 und in Höhe von 190,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 
werden zusätzlich auf der Investitionsnummer 12051-1640, Kostenstelle 051-007-1200 
etatisiert. 
  
6.   Für die Ausstattung der Einrichtung fallen Kosten in Höhe von rund 56.700,00 Euro an.  
            Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms unter der 
 
            Investitionsnummer 14051-8654, Kostenstelle 051-007-1400, Kostenträger 3650-51 zur  
            Verfügung. Sinnvollerweise erfolgt eine Mittelverlagerung zu der Investitionsnummer  
            12051-1640, Kostenstelle 051-007-1200, Kostenträger 3650-50. 
 
7.  Für das Haushaltsjahr 2015 werden maximale Mehreinnahmen aus Eltern- und Essens- 
      entgelten Höhe von jährlich voraussichtlich 20.300,00 Euro erwartet. Die voraussichtli- 
            chen Mehreinnahmen 2014 belaufen sich auf anteilig rund 8.500,00 Euro. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.04.2014 
 
 
Aufgrund der Schaffung zweier zusätzlicher Kindergartengruppen in der Einrichtung Kurt-
Schumacher-Haus (vgl. Vorlage-Nr. 2014/0168), werden die beiden bereits bestehenden 
Hortgruppen ausgelagert. Zudem wird die Anzahl der Hortkinder in diesem Zuge von bisher 
30 auf 40 Kinder insgesamt aufgestockt. Diese Aufstockung ändert nichts am bereits 
vorhandenen Personal. 
 
Die hierfür benötigten Räumlichkeiten stehen im Erdgeschoss eines Gebäudes der bauverein 
AG im Weidigweg 4 zur Verfügung. Sie können ab dem 01.08.2014 durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt angemietet werden.  
 
Für diese Räumlichkeiten spricht zum einen die gute Einbindung in das Wohngebiet und zum 
anderen eine ähnliche Distanz zur Wilhelm-Hauff-Schule wie bereits bisher. 
 
Für die tatsächliche Verlagerung der in den vorgenannten Hortgruppen bereits betreuten 
Kinder vom Kurt-Schumacher-Haus in die neuen Räumlichkeiten im Weidigweg 4 werden im 
Einzelfall bedarfsgerechte Lösungen einvernehmlich vorgenommen. 
 
Laut Kostenschätzung der bauverein AG ist von Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen in 
Höhe von rd. 64.698,00 Euro auszugehen. Diese Kosten werden im Rahmen der 
Mietzahlungen an die bauverein AG in Form einer Investitionsmiete in Höhe von 2,50 
Euro/m² mit einer vereinbarten Laufzeit bis 2029 beglichen. Die an den Bauverein zu 
zahlende Grundmiete beträgt 1.525,00 Euro monatlich, die Gesamtmiete beläuft sich 
demnach auf monatlich 2.852,50 Euro. Ein Entwurf des Mietvertrages ist als Anlage 
beigefügt. 
Um die Mietzahlung ab dem 01.08.2014 begleichen zu können, werden anteilig rund 
14.200,00 Euro im Haushaltsjahr 2014 sowie rund 34.300,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 
2015 auf dem Sachkonto 6701200, Kostenstelle 051-007-1234 benötigt.  
 
Für die Ausstattung der Einrichtung fallen Kosten in Höhe von 56.700,00 Euro an.  
Die hierfür notwendigen Mittel stehen im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms unter der 
Investitionsnummer 14051-8654, Kostenstelle 051-007-1400, Kostenträger 3650-51 zur 
Verfügung. Sinnvollerweise sollte eine Mittelverlagerung zu der Investitionsnummer 12051-
1650, Kostenstelle 051-007-1200, Kostenträger 3650-50 erfolgen.  
 
Weiterhin werden rund 50.000,00 Euro für die Herrichtung eines circa 240 m² großen 
Außengeländes der Horteinrichtung benötigt. 
Die Herrichtung erfolgt durch die bauverein AG, sodass die notwendigen Mittel einmalig im 
Haushaltsjahr 2014 als städtischer Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt 
werden.  
Die hierfür notwendigen Mittel stehen im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms unter der 
Investitionsnummer 14051-8654, Kostenstelle 051-007-1400, Kostenträger 3650-51 bereit. 
 
Um die laufende Betriebsführung sicherstellen zu können, benötigt die Einrichtung neben 
pädagogischen Materialien weiterhin auch eine technische Ausstattung. 
Diese umfasst die Installierung eines Telefons, welches einmalige Kosten in Höhe von  
800,00 Euro sowie weiterhin monatliche Kosten in Höhe von rund 70,00 Euro inklusive MWSt 
verursacht.

- 4 - 
Weiterhin werden zwei PC´s in der Einrichtung benötigt. Ein PC für die Anbindung an das 
städtische Zeitwirtschaftssystem sowie ein weiterer für die Nutzung durch die Hortkinder 
selbst.  
Hierfür fallen Lizenzkosten von einmalig 476,00 Euro inklusive MWSt. sowie rund 20,00 Euro 
monatlich für die Nutzung an. Somit errechnet sich für 2014 ein Betrag in Höhe von 
insgesamt 1.152,00 Euro und ab 2015 ein Betrag in Höhe von 480,00 Euro jährlich. Der 
Vertrag läuft 48 Monate (Rahmenvertrag der Stadt Darmstadt). 
Weiterhin wird ein Multifunktionsgerät benötigt. Dieses kostet monatlich rund 16,00 Euro 
inklusive MWSt. bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Dies bedeutet für 2014 einen 
Betrag in Höhe von 80,00 Euro und ab 2015 einen Betrag in Höhe von 192,00 Euro jährlich. 
 
Für die Leistungen im reinigungs- sowie hauswirtschaftlichen Bereich der Einrichtung, welche 
durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) erbracht wird, 
werden darüber hinaus ebenfalls zusätzlich Mittel benötigt. 
Vorbehaltlich der beauftragten Kostenschätzung beim EAD belaufen sich die notwendigen 
Mittel auf anteilig 15.000,00 Euro für 2014 und rund 36.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 
2015. Diese Kosten sollen unter dem Sachkonto 61 79 904 und der Kostenstelle 051-007-
1234 etatisiert werden. 
 
Durch die dazu gewonnenen Hortplätze werden zusätzliche jährliche Einnahmen für 
Verpflegung in Höhe von maximal 6.000,00 Euro sowie Elternentgelte in Höhe von maximal 
14.300,00 Euro  (10 x 119,00 Euro x 7 Monate sowie 10 x 121,00 Euro x 5 Monate) ab dem 
Haushaltsjahr 2015 erzielt. 
Im Haushaltsjahr 2014 belaufen sich die maximalen Mehreinnahmen auf rund 6.000,00 Euro 
(10 x 119,00 Euro x 5 Monate) für Elternentgelte sowie maximal rund 2.500,00 Euro für 
Verpflegung. 
Eine Berücksichtigung der Mehreinnahmen erfolgt über die Kostenstelle 051-007-1200 sowie 
den Sachkonten 50 90 680 (Elternentgelte) und 50 60 000 (Umsatzerlöse aus 
Handelswaren). 
 
Für den neu geschaffene Hortplätze gibt es keine Landesförderung nach dem neuen 
HessKiföG, allerdings gilt der Bestandschutz für den Hort (ehemals Offensive für 
Kinderbetreuung) wonach für die bereits bestehenden 30 Plätze ein Betrag von bis zu 
8.730,00 Euro beantragt werden kann. Dieser ist bereits im Haushalt inbegriffen. 
 
Die vorab benannten Einnahmen und Ausgaben die das Jahr 2014 betreffen, werden 
innerhalb des Nachtragshaushaltes 2014 berücksichtigt und dem Fachamt zur Verfügung 
gestellt. 
Die entsprechende Mittelbereitstellung ab dem Jahr 2015 erfolgt über die Anmeldung des 
Fachamtes.  
   
Darmstadt, den 23.04.2014 
51 sk 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 189 beschließend
TOP 19
TOP 11
TOP 24

Orte (1)

  • Weidigweg 4

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0169
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.04.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00