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V/0027/2014

Verkehrsplanungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsanlagen im Bereich der Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße sowie deren Verlauf bis Trauttmansdorffstraße

Vorlagen 27.10.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 29.01.2015, TOP 7.5

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 3

364 Zeichen

N
Übersichtsplan Anlage 3 zur Vorlage
V/0027/2014
Robert-Bosch-Straße
- bereits ausgebaut
Knotenpunkt Robert-Bosch-Straße/
Siemensstraße/Zufahrt Media Markt
- Bestandteil dieser Vorlage
Siemensstraße zwischen
Haus Nr. 31 und Trauttmans-
dorffstraße - bereits beschlossen
(V/0469/2013)
Knotenpunkt/Siemensstraße/
- Bestandteil dieser Vorlage
Trautt-
mansdorffstraße

Anlage 5

322 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0027/2014

h. Leitungen
f Grund der vof
Are über die Baumpflanzund
während der Bauphase
entschieden.

BEESSSS_—=—_
+ 3.25 Fahrstreifen

_ 3.25 Fahrstreifen

—

—, 325 Fahrstreifen —

Say sı1 ||| MÜNSTER rm

ei
Siemensstraße

Knotenpunkt Siemensstraße /
/ | Trauttmansdorffstraße Plotdatum 15.01.2014

Anlage 2

1658 Zeichen

öl

Anlage 2 zur Vorlage’ V/0027/2014

A-H/0006/2010

CDU-Fraktion:

r BV Hiltrup

Münster, 15. Februar 2010
Antrag:

An die Verwaltung der Stadt Münster

Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:

Verkehrsfluss:an. der: Robert-Bosch-Straße'optimieren

Die Verwaltung: wird beauftragt,

1. sine Verkehrserhebunig in dem Bereich Siemenssträße / Robert-Bosch-Sträße / Hammer

Media-Markt nerkain Ampel, restriktive Maßnahmen) zu prüfen,
3. ‚Kurzfristige Maßriahmen zur Optimierung für Radfahrer entlang der Siemensstraße und
Robert-Bosch-Straße zu prüfen,
4. der Bezirksvertretung Hiltrup und dem Planungsausschuss hierzu zu berichten.

Die Verkehrszählung 2004 benennt für die Siemenssträße‘täglich-15.300 Fahrzeuge. Als besonders
kritischer Bereich ist insbesondere der: Kreuzungsbereich Siemiensstraße / Robert-Bosch-Straße am
gegenüberliegenden Media-Markt zu. nennen. Nicht nur im-Rahmen von Sonderaktionen, auch bei
Spielen des SC. Preußen .etc...sind: teilweise erhebliche Rückstaus: dort. festzustellen. Mit einer
Umgestaltung des "Kreuzungsbereichs in.‘einen Kreisverkehr oder durch. restriktive Maßnahmen
(Einbahnstraßenregelung für die: "Kleine Siemensstraße"): sollte der Verkehrsfluss' dort. insgesamt
optimiert werden können, Das, Gewerbegebiet. wird auch von zahlreichen: Radfahrern durchfahren,
für die insbesondere dieser Kreuzungspunkt schwierig zu passieren: ist. Hier könnte man dürch eine
Vergrößerung der Fahrbahnmittelinsel eine Verbesserung herstellen.

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-steilv. Fraktionsvorsitzender- [  -geä. Fraktion-

CDU- Kreisverband Münster eV

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Beschlussvorlage

12860 Zeichen

V/0027/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrsplanungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsanlagen im 
Bereich der Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße sowie deren Verlauf bis Trauttmansdorffstraße 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat vom 11.02.2010; Antrag A-H/0006/2010 der CDU-Fraktion vom 
15.02.2010 in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup "Verkehrsfluss an der Robert-Bosch-Straße 
optimieren"  
Planungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Dem verkehrstechnischen Entwurf vom Oktober 2013 zur Verbesserung der Verkehrsanlagen an 
der Siemensstraße zwischen Haus Nr. 31 und Robert-Bosch-Straße (Anlage 4)  wird zugestimmt. 
 
Dem verkehrstechnischen Entwurf vom Oktober 2013 zur Umgestaltung des Knotenpunktes 
Siemensstraße / Trauttmansdorffstraße (Anlage 5) wird zugestimmt. 
 
Die o. g. Anträge der CDU-Fraktion (Anlagen 1 und 2) sind mit dieser Vorlage erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 2. Bauabschnitt Siemensstraße Kosten in H öhe 
von ca. 945.000 € entstehen. 
 
III. Finanzielle Auswirkungen: 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt vera n-
schlagt: 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Investitions-
maßnahme 
4080 Robert-Bosch/Siemensstraße, 
B51-Trauttmansdorffstraße 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0027/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0027/2014 
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2015 500.000  
   2016 445.000  
Einzahlung   2015 
-  
2016 
 
 
313.000 
 
 
Investitionszu-
wendungen  
FöRi-kom-Stra 
 
   2017 227.000 KAG-Beiträge 
Summe aller Auszahlungen/Einzahlungen  - 405.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. a. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Die Investitionsmaßnahme wird nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-
Stra) gefördert. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte am 17.12.2012.  
Die Baukosten sind nach dem Kommunalen Abgabengesetz (§ 8 KAG) beitragsfähig. Dies betrifft 
sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlagen. Für diesen Teil fallen KAG-Beiträge in Höhe von 
ca. 227.000 € an. Eine Abrechnung kann nur über die gesamte Siemensstr. (1. BA + 2. BA) erfol-
gen.  
Mit der Umsetzung der Maßnahme kann im 2. Quartal 2015 auf der Grundlage des Haushaltspla-
nes 2014 und des o. a. Zuwendungsbescheides begonnen werden. 
 
 
Begründung: 
Der Verwaltung liegen zwei gleichlautende Anträge der CDU-Fraktionen im Rat und in der Bezirks-
vertretung Münster-Hiltrup vor (Anlagen 1 und 2). Mit den Anträgen wurde die Verwaltung unter 
anderem beauftragt, eine Verkehrsuntersuchung im Bereich Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße 
/ Hammer Straße durchzuführen und den Verkehrsfluss im Bereich des Knotenpunktes Robert -
Bosch-Straße / Siemensstraße zu optimieren. 
 
Mit der Vorlage V/0469/2013, die am 07.11.2013 im ASSVW einstimmig be schlossen worden ist, 
wurde den Gremien bereits mitgeteilt, dass eine endgültige Verwaltungsempfehlung für den o. g. 
Knotenpunkt in einer gesonderten Vorlage vorgestellt wird. 
Im Juli 2011 wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Weiterhin wurden vers chiedene 
Szenarien für die Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich des Knotenpunktes Robert -
Bosch-Straße / Siemensstraße geprüft. Unter anderem eine Signalisierung des Knotenpunktes 
Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße, ein Kreisverkehr und eine Einbahn straßenregelung in der 
„kleinen“ Siemensstraße.  
Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse bzw. die Planung für den Abschnitt zwischen Haus Nr. 
31 und R obert-Bosch-Straße (2. BA) erläutert. Der erste Bauabschnitt zwischen Haus Nr. 31 und 
Trauttmansdorffstraße ist bereits beschlossen (siehe Vorlage V/0469/2013). 
 
Zusätzlich wird mit dieser Vorlage die Umgestaltung des Knotenpunktes Siemensstraße / Trautt -
mansdorffstraße vorgestellt (s. Anlage 5). Dieser Knotenpunkt war bereits Bestandteil des 1. BA. 
Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit wird in Analogie zu anderen bereits umgesetzten Ma ß-
nahmen hiermit ein Rückbau der Dreieckinseln vorgeschlagen (s.u.).  
 
Siemensstraße – Abschnitt zw. Haus Nr. 31 und Robert-Bosch-Straße (Anlage 4): 
Planung 
Es ist geplant, den  Knotenpunkt Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße zu signalisieren. Hierfür 
wird die Zufahrt/Ausfahrt zum Mediamarkt in Richtung Süden verschoben. Verglichen mit der jetzi-
gen Situation ist die geplante Lösung aus signaltechnischer Sicht wesentlich günstiger  zu bewer-
ten. Da sich nunmehr der westliche Ast der Siemensstraße und die Ausfahrt Mediamarkt direkt 
gegenüber liegen, können die beiden Äste der Nebenrichtung in einer Signalphase gemei nsam 
freigegeben werden. Dadurch wird ein kurzes Signalprogramm mit da raus resultierenden kurze n 
Wartezeiten bei ausreichender Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmer bereitgestellt. 
 
Die geplante Lichtsignalanlage wird mit Kombischablonen ausgestattet. Die Querungen über die

- 3 - 
V/0027/2014 
Siemensstraße sind mit einer 1,0 m bre iten Aufstellfläche geplant. Die vorhandene Querungshilfe 
wird zurück gebaut.  Im ganzen Knotenpunkt sind neue Markierungen (Haltlinien, Furtmarkieru n-
gen, Leitlinien) geplant. Der Werbeturm bleibt an seiner jetzigen Position. 
 
Durch die Neuordnung der Zu- und Ausfahrt zum Mediamarkt entfallen 15 Stellplätze. Für die Nu t-
zungen auf dem Grundstück Siemensstraße 2 und 4 sind insgesamt 360 Kfz -Stellplätze als no t-
wendige Stellplätze erforderlich. Vorhanden sind mehr als 400 Stellplätze. Eine Stellplatzreduzi e-
rung wird somit nicht negativ angelastet. 
 
Aufgrund der beschränkten Durchfahrtshöhe der westlichen Siemensstraße im Bereich der Eise n-
bahnbrücke werden Großfahrzeuge nicht in die westliche Siemensstraße einfahren. Daher werden 
die Eckausrundungen zur Hauptrichtung Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße kompakter gesta l-
tet. 
Um die Abbiegebeziehungen für Radfahrer zu optimieren, sind im Knotenpunkt entlang der Si e-
mensstraße Aufstelltaschen geplant.  
Der gem. Geh- und Radweg wird gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanla gen (ERA 2010) 
in einer Breite von 3,0 m inkl. Sicherheitsstreifen ausgebaut.  
 
Die Bushaltestelle “Siemensstraße“ wird als Fahrbahnrandhaltestelle barrierefrei ausgebaut. Beide 
Haltepunkte erhalten einen Niederflurbusbord und Bodenindikatoren aus Rippen- und Noppenplat-
ten (Blindenleitsystem). Der Haltepunkt in Richtung Trauttmansdorffstraße wird mit einer „Wall - 
Modell - normal“ Buswartehalle ausgestattet. Auf der stadteinwärtigen Seite ist eine schmale Wa r-
tehalle vorhanden. Diese steht auf einem Grundstü ck das nicht der Stadt Münster gehört. Auf 
Grund der Breite einer normalen Wall – Wartehalle, ist das Aufstellen einer neuen Wa rtehalle hier 
nicht möglich. 
Um die Vorbeifahrt (stadtauswärts) an einem haltenden Bus jederzeit zu gewährleisten, wird der 
vorhandene Bordstein zu Lasten der Grünfläche nach Westen hin verschoben. Aus diesem Grund 
müssen sechs Bäume entfernt werden. 
 
Der Knotenpunkt Siemensstraße / Robert -Bosch-Straße / Zufahrt Mediamarkt kann nicht 
zum Kleinen Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden. 
Grund hierfür sind die Naturdenkmale, die sich in der unmittelbaren Nähe des geplanten Ausbaus 
befinden. Die Verwaltung hat innerhalb der Kronenschirmflächen der geschützten Platanen Que r-
schläge zur Ermittlung der Wurzelverläufe durchgeführt. 
Das Ergebnis dieser Untersuchung hatte ergeben, dass die Realisierung eines Kreisverkehrspla t-
zes mit einem Außendurchmesser von 26 -40 m nur dann möglich ist, wenn di eser vollständig aus 
den Kronenschirmflächen herausgerückt wird. Eine Befreiung von den Verboten der N aturdenk-
malverordnung konnte aufgrund der aufgestellten Planung nicht in Aussicht gestellt werden. 
Eine Verschiebung des Kreisverkehrsplatzes in Richtung Zufahrt Mediamarkt kann aufgrund der 
geometrischen Führung der Zufahrtstraßen, die möglichst senkrecht  auf die Kreisinsel zuzuführen 
sind, nicht erfolgen. Auch der zusätzliche Bedarf an privatem Grunderwerb ist aus Sicht der Ve r-
waltung nicht mehr vertretbar. 
 
Die Errichtung eines Minikreisverkehres mit einem Außendurchmesser von 13 -22 m kann auf 
Grund der hohen Verkehrsstärken ebenfalls nicht verwirklicht werden. Laut dem Merkblatt für die 
Anlagen von Kreisverkehren können Verkehrsstärken unter 12.000 Kfz/24h im Allgemeinen ohne 
größere Probleme abgewickelt werden. Bei einer vorhandenen Verkehrsstärke von 16.550 Kfz/24h 
(Summe des zuführenden Verkehrs) besteht die Gefahr der Überlastung.  
 
Siemensstraße – Abschnitt zw. Hammer Straße und Robert-Bosch-Straße: 
Die vorhandene Fahrbahnbreite der „ kleinen“ Siemensstraße beträgt 5,80 m. Die beidseitigen 
Gehwege verfügen über eine Breite von ca. 1,50 m. Nebenanlagen für den Radverkehr sind nicht 
vorhanden. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. 
Dieser Bereich der Siemensstraße wird zurzeit täglich von ca. 8.400 Kfz/24 h befahren. Der 
Schwerverkehrsanteil liegt bei ca. 9 %.

- 4 - 
V/0027/2014 
Eine Einbahnstraßenregelung, egal in welcher Ausrichtung, bietet die Möglichkeit, den Straße n-
raum in der „kleinen“ Siemensstraße neu aufzuteilen und beispielsweise erstmalig Radverkehrsan-
lagen einzurichten. 
Tatsache ist, dass diese Regelung lange Umwegstrecken hervorrufen und sich die Verkehrsbelas-
tung an anderen Stellen wie der Trauttmansdorffstraße, Hammer Straße und der Umgehungsstr a-
ße bündeln wird. 
 
Aus diesem Grund sollte der vorhandene Zweirichtungsverkehr beibehalten werden. 
 
Ausbau des Knotenpunktes Siemensstraße / Trauttmansdorffstraße (Anlage 5): 
Dieser Knotenpunkt war Bestandteil der Vorlage V/0469/2013 die am 07.11.2013 im ASSVW ein -
stimmig beschlossen worden ist. Bei der weiteren Bearbeitung des Projektes wurde festg estellt, 
dass der Knotenpunkt großflächig umgebaut werden muss und deshalb die Chance eines Rüc k-
baus der Dreieckinseln besteht.  
Auf Grund der Dreieckinseln kann der Knotenpunkt relativ zügig befahren werden. Dies führt zu 
Gefährdungen der Fußgänger und Radfahrer, die i n diesem Bereich die Straße queren möchten. 
Um die Verkehrssicherheit für die o.g. Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wurden die Dreieckinseln 
auch bei diesem Knotenpunkt entsprechend überplant. Die vorhandenen frei fließenden Rechtsab-
bieger werden in die Lich tsignalisierung eingebunden. Die Furten über die Trauttmansdorffstraße 
werden neu e rstellt. Der rechtsabbiegende Radfahrer in die Siemensstraße kann weiterhin frei 
abfließen. Auf der westlichen Seite wird eine große Pflasterfläche entsiegelt. Eine Baumpfla nzung 
ist auf Grund der vorhandenen Leitungen an dieser Stelle nicht möglich. 
 
Reduktionsvariante: 
Laut vorliegendem Baugrundgutachten – Stand 20.04.2012 – werden die Anforderungen, die g e-
mäß RStO 01 an einen frostsicheren Gesamtaufbau von 65 cm für eine S traße der Bauklasse II, 
32 cm für einen Geh - und Radweg und 60 cm für eine Parkfläche der Bauklasse III gestellt wer -
den, nicht erfüllt. Aus diesem Grunde empfiehlt der Gutachter, sowohl die Fahrbahn als auch den 
anliegenden Geh-/Radweg und die Parkstreifen im Vollausbau herzustellen. 
Ein Minderausbau wird aus bautechnischer Sicht heraus im Sinne einer Reduktionsvariante für 
den o.g. Ausbaubereich nicht in Erwägung gezogen. Zielsetzung ist es, nicht nur Gemeinwohl or i-
entiert zu handeln und die Grundversorgung sicherzustellen, sondern insbesondere auch Mindest-
standards im Straßenbau im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes einzuhalten. Konkret bedeutet 
dieser Ansatz, nachhaltig die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einz u-
setzenden Mitteln zu erreichen. Es sind somit nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die 
Erhaltungskosten über die Lebensdauer der Anlage zu berücksichtigen. Die wirtschaftlichste Rel a-
tion wird am ehestens gewahrt, indem Mindeststandards im Straßenausbau eingehalten werden. 
 
Fazit: 
Nach sorgfältiger Prüfung der vorgestellten Szenarien empfiehlt die Verwaltung eine Ausführung 
entsprechend der Anlage 4 und 5. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion im Rat vom 11.02.2010 
Anlage 2 - Antrag A-H/0006/2010 der CDU-Fraktion vom 15.02.2010 in der BV Münster - Hiltrup 
Anlage 3 - Übersichtsplan  
Anlage 4 - verkehrstechnischer Entwurf: Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße 
Anlage 5 - verkehrstechnischer Entwurf: Siemensstraße / Trauttmansdorffstraße

Anlage 1

1740 Zeichen

. - Anlage 1 zur Vorlage V/0027/2014

enm.

. 11.02.10
Antrag

Verkehrsfluss an der Robert-Bosch-Straße optimieren
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnungen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. eine Verkehrserhebung im Bereich Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße / Hammer Straße
durchzuführen, \ " -

2. Maßnahmen zur Optimierung der Kreuzung Robert-Bosch-Straße / Siemensstraße / Zufahrt
Media-Markt (Kreisverkehr, Ampel, restriktive Maßnahmen) zu prüfen,

3. kurzfristige Maßnahmen zur Optimierung für Radfahrer. entlang der Siemensstraße und
Robert-Bosch-Straße zu prüfen, : . .

4. der Bezirksvertretung Hiltrup und dem Planungsausschuss hierzu zu berichten.

Begründung:

Die Verkehrszählung 2004 benennt für die Siemensstraße täglich 18.300 Fahrzeuge. Nicht nur im
‚Rahmen von Sonderaktionen des im Kreuzungsbereich Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße ..
liegenden Media-Markts, auch bei Spielen des SC Preußen etc. sind teilweise erhebliche Rückstaus
.dort festzustellen. Mit einer Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr oder durch

“ restriktive Maßnahmen (Einbahnstraßenregelung für die"Kleine Siemensstraße") sollte der
Verkehrsfluss insgesamt optimiert werden können. . . a

' Das Gewerbegebiet wird auch von zahlreichen Radfahrern durchfahren, für die insbesondere dieser

Kreuzungspunkt schwierig zu passieren ist. Durch ein Vergrößerung der Fahrbahnmittelinsel könnte.

hier eine Verbesserung angeboten werden. "

Gez. Stefan Weber En Be 2
und Fraktion ' . }

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle : “
" Mauritzstraße 7-8 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 ' Telefax (0251) 4 31 36

e-mail fraktion@cdu-ms.de ' http://www.cdu-ms.de

Anlage 4

942 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0027/2014

in EBNABEEEEE

15 Stellplätze entfallen

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4.00-Gehweg

5100
6.00

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Werbetafel versetzen

1. Bauabschnitt

Anschluss an

Tanne, 0,50 Sicherheitstrennstreifen
"nennssunnundnnnaunnnmnsnnnmnn = Brandt - ifen . _— — m
Ana Siemensstraße x —_ __3,50 Fahrstreifen ___ —_—
ca.5,70 N 5.50 Fahrstreifen 0,50 Sicherheitstrennstreifen
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N © N S & STADT satt. nr._|1 0)
N & aA a [5 Reg. Nr.
a \ N A
\ Amt für _W/ Stadtentwicklung
S En Stadtplanung
© © Verkehrsplanung Datum |Name
N @ je) . jearbeitet |Okt. 2013 |Kuhn
N NN ON Siemensstraße ezakchn
m oo a laßstab_| 1: 500
IQ N N] Knotenpunkt Siemensstraße /
IQ N Robert-Bosch-Straße / Zufahrt Mediamarkt
So % 2. Bauabschnitt Plotdatum 23.07.2014

Beratungsverlauf (2)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Siemensstraße 2
  • Trauttmansdorffstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Hammer Straße
  • Mauritzstraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0027/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37