SV-2014/0045
Antrag der Fraktion PIRATEN vom 09.10.2014 betr. Informationsfreiheitssatzung
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SV-2014/0045
4938 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2014/0045
Antrag der Fraktion PIRATEN vom 09.10.2014 betr. Informationsfreiheitssatzung
Piratenfraktion Darmstadt
Grafenstraße 27
64283 Darmstadt
Antrag
info@piratenfraktion-darmstadt.de
www.piratenfraktion-darmstadt.de
Informationsfreiheitssatzung
Der Magistrat wird beauftragt eine Informationsfreiheitssatzung zu entwerfen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Informationsfreiheitsatzung soll folgende Elemente enthalten:
• Zweck der Informationsfreiheitssatzung ist es, jedem freien Zugang zu den amtlichen
Informationen zu gewähren, die bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrem
Wirkungskreis vorhanden sind.
• Um den individuellen Aufwand möglichst gering zu halten, sollen alle
amtlichen Informationen soweit möglich auf offiziellen Internetseiten der Stadt
maschinenlesbar veröffentlicht werden.
• Sollte die Veröffentlichung von Informationen nicht möglich sein, so können diese formlos
angefragt werden.
• Ausnahmen vom Recht auf Gewährung von Informationen sind zulässig, soweit diese dem
Datenschutz dienen. Eine Ablehnung ist zu begründen und den Anfragenden mitzuteilen. Es
hat eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Datenschutzinteressen
stattzufinden. Soweit durchführbar, sind den Anfragenden Teilauskünfte zu erteilen.
• Bei der Erstellung von amtlichen Informationen soll zukünftig darauf geachtet werden,
veröffentlichbare und nichtveröffentlichbare Teile zu trennen.
• Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, eine zentrale Anlaufstelle für
Informationsfreiheitsanfragen einzurichten.
• Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, ein maschinenlesbares
Dokumentenregister anzulegen und im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
• Falls für die Beantwortung der Anfragen Verwaltungskosten anfallen, können Gebühren
erhoben werden. Diese Gebühren sollen so bemessen sein, dass sie den Aufwand zu
großen Teilen decken, jedoch keine Barriere darstellen. Einfache Anfragen haben kostenlos
zu sein. Der Anfragende muss über die Höhe der Gebühren vorab informiert werden.
2
Begründung
"Die Funktionsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft ist abhängig von der aktiven
Mitgestaltung der gesellschaftlichen Realität durch die Bürgerinnen und Bürger. Eine der
Grundvoraussetzungen hierfür ist die Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Der öffentliche
Sektor hat in vielen Bereichen ein staatliches Wissens- und Informationsmonopol. Bürgerinnen
und Bürger haben in der Regel keinen Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen
vorhanden sind. Viele gesellschaftlich relevante Informationen sind überhaupt nur bei
staatlichen oder halbstaatlichen Stellen vorhanden. Die Frage des Zugangs zu diesen
Informationen, die zugleich auch eine Frage der Verfügbarkeit der Informationen ist, kann
somit von entscheidender Bedeutung sein für den zukünftigen Charakter der
bürgerschaftlichen Teilhabe insbesondere an staatlichen Planungs- und
Entscheidungsprozessen."
(Zitat aus Drucksache 18/1895 Hessischer Landtag
http://www.gruene-
hessen.de/landtag/files/2010/09/327563.gesetzentwurf_hessisches_gesetz_ueber_da.pdf )
Das Recht auf Information durch öffentliche Stellen hat in vielen Demokratien eine lange
Tradition. Schon 1766 wurde in Schweden das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Viele Staaten,
insbesondere im angelsächsischen Raum, haben dieses Prinzip übernommen und zum Teil in
ihre Verfassungen übernommen.
Die Bundesrepublik Deutschland war hier lange Zeit Schlusslicht und pflegte weiter das
Amtsgeheimnis, so dass die Öffentlichkeit keine Chance hatte, an amtliche Informationen zu
gelangen. Im Jahre 1998 wurde dann zum ersten Mal in Brandenburg ein
Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, welches den Bürgern ein umfassendes Recht auf
Information einräumte. Auf Bundesebene wurde 2006 dann ein Informationsfreiheitsgesetz
eingeführt. Zur Zeit haben 11 von 16 Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz. Das
Bundesland Hessen gehört leider nicht hierzu.
Es ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch trotzdem möglich, ihren Bürgern ein
Informationsrecht durch eine eigene Informationsfreiheitssatzung einzuführen. Dieses wird in
immer mehr Städten durchgeführt, unter anderem in Göttingen oder München [1]. Es
ermöglicht den Bürgern ein einklagbares Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen im
Wirkungskreis der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der vorliegende Antrag legt Rahmenbedingungen für eine zukünftige
Informationsfreiheitssatzung fest, überlässt jedoch bewusst die konkrete Formulierung der
Verwaltung.
Quellen
[1] Informationsfreiheitssatzung der Stadt München
(
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtinfos/38_20110209/38_20110208.pdf )
Darmstadt den 09.10.2014
Claudia Stricker Roland Cuny
(Fraktionsvorsitzende) (Stadtverordneter) .
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Grafenstraße 27
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0045
- Typ
- Antrag
- Datum
- 10.10.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00