2294/2017
261. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/1 Vorlagen-Nummer 2294/2017 Freigabedatum 28.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 261. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 261. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. ------------ Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. ja/nein Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Verkehrsausschuss Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten, der Umfang der einzelnen Maßnahmen, sowie die Bildung von Abschnitten. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 261. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnahmen sind in den Anlagen 2 bis 12 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen in den §§ 2 und 3 finden sich in den Anlagen 13 und 14. Satzung und weitere Erläuterungen siehe Anlagen Nr. 1 bis 14.
261 Satzung Anlagen 2 - 14
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1 Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Hohe Pforte von : Sternengasse/Stephanstraße bis : Blaubach/Mühlenbach Stadtteil : Altstadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Überspannungsseilen mit Langfeldleuchten und ist über 45 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ent- spricht die alte Anlage nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 6,00 m und Bogenauslegern mit LED-Hängeleuchten ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 26.300,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 15.800,00 EUR Die Hohe Pforte ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. In der Straße überwiegt die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften im Erdgeschoss. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 15.800,00 EUR : 7.110 m² = rd. 2,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Ulrichgasse von : Ankerstraße bis : Kartäuserwall Stadtteil : Altstadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die 46 Jahre alte Fahrbahn besteht aus einer Asphaltdecke, die fast durchgehend gerissen, ausgebessert und teilweise abgeplatzt ist. An zahlreichen Stellen befinden sich Flickstellen und Spurrillen. Die Entwässerung erfolgt über Gussasphaltrinnen, die zum großen Teil noch zu alten Sei- teneinläufen führen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn mit Integration von Fahrradschutzstreifen durch Einbau einer As- phaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht. Erneuerung und Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung der Rinnenfüh- rung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fahrbahn 361.400,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 255.600,00 EUR Straßenentwässerung 76.200,00 EUR Gesamtkosten des Ausbaus 437.600,00 EUR umlagefähiger Aufwand 331.800,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30%): 99.600,00 EUR Die Ulrichgasse ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Es handelt sich um ein Teilstück der sogenannten Nord-Süd- Fahrt, die sowohl dem durchgehenden innerörtlichen als auch dem überörtlichen Durch- gangsverkehr dient. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 99.600,00 EUR : 34.606 m² = rd. 2,90 EUR Mit den Arbeiten wird im August 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Raderthalgürtel (Nordseite) von : Brühler Straße bis : Vorgebirgstraße Stadtteil : Raderberg Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Sowohl der Gehweg als auch der Radweg sind bereits über 50 Jahre alt und verschlissen. Hervorkommende Wurzeln der angrenzenden Bäume haben starke Schäden im Belag ver- ursacht. Die Platten des Gehweges sind teilweise angehoben, gerissen und insgesamt sehr uneben. Der Asphalt des Radweges ist in vielen Bereichen so stark gerissen und uneben, dass ein Befahren mit einem Fahrrad nicht mehr möglich bzw. zu gefährlich ist. Zudem lie- gen Beschwerden der Anlieger vor. Die Einmündungsbereiche zu den Straßen Leichweg und Marienhof wurden in jüngerer Ver- gangenheit hergestellt. Sie sind mängelfrei und bleiben daher erhalten. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung des Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht mit Ausnahme der intakten Flächen in den Einmündungsbereichen. Erneuerung des Radweges durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht mit Ausnahme der intakten Flächen in den Einmündungsbereichen. Kosten des Ausbaus (geschätzt) Gehweg 197.900,00 EUR abzüglich der anteiligen Kosten im nicht angebauten Bereich - 36.600,00 EUR verbleibender beitragsfähiger Aufwand 161.300,00 EUR Anliegeranteil (65 %) 104.900,00 EUR Radweg 153.800,00 EUR abzüglich der anteiligen Kosten im nicht angebauten Bereich - 28.400,00 EUR verbleibender beitragsfähiger Aufwand 125.400,00 EUR Anliegeranteil (30 %) 37.600,00 EUR Der Raderthalgürtel führt durch den Vorgebirgspark und ist demzufolge in diesem Bereich nicht angebaut. Daher sind die Kosten für die Erneuerung des Geh- und Radweges im Be- reich des Vorgebirgsparks nicht beitragsfähig. Gesamtkosten des Ausbaus 351.700,00 EUR Summe der Anliegeranteile 142.500,00 EUR Die Raderthalgürtel ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine klassifizierte Straße (K 12), die sowohl dem durchgehenden innerörtlichen als auch dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 142.500,00 EUR : 39.596 m² = rd. 3,60 EUR Mit den Arbeiten soll voraussichtlich im August 2017 begonnen werden. Daher tritt die Sat- zung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Bachstelzenweg – Hauptzug einschließlich der drei Stichstraßen nach Norden von : Umfahrung Platzfläche Goldammerweg bis : Wendeanlage bei Haus Nr. 132 Stadtteil : Vogelsang Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Absackungen, Rissen, Ausbrüchen sowie überwiegend älteren Flickstellen auf. Betroffen sind davon auch die Parkplätze. Die Gehwe- ge sind in Platten bzw. im Bereich einiger Überfahrten mit Pflaster befestigt und durch Ver- werfungen uneben. Diese Teileinrichtungen sind über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage besteht aus Langfeldleuchten bzw. Ansatzleuchten an Peitschen- masten und ist ebenfalls über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus entspricht die alte Anlage nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Im Zu- ge der Generalsanierung wird daher auch die alte Beleuchtungsanlage demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 6,00 m und Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Bei den drei Stichstraßen nach Norden handelt es sich aufgrund deren geringer Länge von ca. 70 m und des geradlinigen Verlaufs beitragsrechtlich um unselbstständige Anhängsel des Hauptzuges. Hingegen sind die Stichstraßen auf der Südseite mit einer Länge von ca. 130 m und weiteren Verzweigungen nach Osten selbstständige Erschließungsanlagen. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Erneuerung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 1.015.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreiten 942.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70%: 660.000,00 EUR Der Bachstelzenweg – Hauptzug ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der nur Stichstraßen abgehen. Damit dient der Bachstelzenweg ganz überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 660.000,00 EUR : 34.418 m² = rd. 19,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2017 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Bachstelzenweg – Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a – 22 einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten von : Bachstelzenweg – Hauptzug bis : Ende Stadtteil : Vogelsang Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Absackungen, Rissen, Ausbrüchen sowie überwiegend älteren Flickstellen auf. Die Gehwege sind in Platten bzw. im Bereich einiger Überfahrten mit Pflaster befestigt und durch Verwerfungen uneben. Diese Teileinrichtungen sind über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage besteht aus Langfeldleuchten bzw. Ansatzleuchten an Peitschen- masten und ist ebenfalls über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus entspricht die alte Anlage nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Im Zu- ge der Generalsanierung wird daher auch die alte Beleuchtungsanlage demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 6,00 m und Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Bei den drei Stichstraßen nach Osten handelt es sich aufgrund deren geringer Länge bei- tragsrechtlich um unselbstständige Anhängsel des hier in Rede stehenden Nebenzuges. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 248.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70 %: 174.000,00 EUR Der Bachstelzenweg – Nebenzug ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich für alle Fahrzeuge um eine Sack- gasse ohne Weiterfahrmöglichkeit. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 174.000,00 EUR : 9.261 m² = rd. 18,80 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2017 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Bachstelzenweg – Nebenzug entlang Haus-Nr. 54 – 78 a einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten von : Bachstelzenweg - Hauptzug bis : Ende Stadtteil : Vogelsang Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Absackungen, Rissen, Ausbrüchen sowie überwiegend älteren Flickstellen auf. Die Gehwege sind in Platten bzw. im Bereich einiger Überfahrten mit Pflaster befestigt und durch Verwerfungen uneben. Diese Teileinrichtungen sind über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage besteht aus Langfeldleuchten bzw. Ansatzleuchten an Peitschen- masten und ist ebenfalls über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus entspricht die alte Anlage nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Im Zu- ge der Generalsanierung wird daher auch die alte Beleuchtungsanlage demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 6,00 m und Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Bei den drei Stichstraßen nach Osten handelt es sich aufgrund deren geringer Länge bei- tragsrechtlich um unselbstständige Anhängsel des hier in Rede stehenden Nebenzuges. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 250.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70 %: 175.000,00 EUR Der Bachstelzenweg – Nebenzug ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich für alle Fahrzeuge um eine Sack- gasse ohne Weiterfahrmöglichkeit. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 175.000,00 EUR : 10.035 m² = rd. 17,50 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2017 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft. Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Weinsbergstraße von : Melatengürtel bis : Oskar-Jäger-Straße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Weinsbergstraße ist in diesem Straßenabschnitt bislang nicht kanalisiert. Das anfallende Niederschlagswasser läuft aufgrund des vorhandenen Geländegefälles in Richtung der ehemaligen Bahnüberführung, wo es über wenige Straßenabläufe einem 61 Jahre alten Pumpwerk zugeführt wird. Dieses Pumpwerk ist über eine Druckwasserleitung an das übrige Kanalnetz angeschlossen. Insbesondere bei Starkregenereignissen ist die vorhandene Straßenentwässerungseinrich- tung nicht mehr ausreichend dimensioniert, sodass es auch schon zur Überflutung der Stra- ße gekommen ist. Daher ist nunmehr beabsichtigt, in der Straße auf nahezu ganzer Länge einen Regenwas- serkanal zu verlegen, an den zahlreiche neue Straßenabläufe angeschlossen werden. Dem neu zu bauenden Pumpwerk wird ein Stauraumkanal vorgeschaltet, der als Pufferspeicher dient. Damit wird die Straßenentwässerung der Weinsbergstraße erheblich verbessert. Maßnahme: Verbesserung der Straßenentwässerung durch Herstellung eines Regenwasserkanals von ca. 30 m westlich Melatengürtel bis ca. 30 m östlich Oskar-Jäger-Straße, Herstellung eines Stauraumkanals, Erneuerung des Regenwasserpumpwerkes sowie Erneuerung vorhande- ner und Einbau zusätzlicher Straßenabläufe. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 996.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 299.000,00 EUR Die Weinsbergstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich zwar nicht um eine klassifizierte Straße, dennoch bildet sie zusammen mit der Widdersdorfer Straße als Verlängerung im Westen eine wichtige Verbindung zwischen der Militärringstraße, dem Gürtel und der Inneren Kanal- straße. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 299.000,00 EUR : 52.000 m² = rd. 5,80 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Oktober 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft. Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Friedrich-Karl-Straße von : Merheimer Straße bis : Boltensternstraße Stadtteil : Mauenheim Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht teilweise aus über 57 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgelaufen ist. Darüber hinaus sind die alten Masten sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den zurzeit gültigen Richt- linien. Die alten Masten werden daher demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 8 m mit Kof- ferleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige bereits im Rahmen von Unterhaltungsmaß- nahmen erneuerte Normmasten werden je nach Zustand weiterverwendet und mit neuen Leuchtkörpern versehen. Durch die geplante Maßnahme wird die Ausleuchtung der Friedrich-Karl-Straße insgesamt optimiert und dadurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen- leuchten mit Ausnahme der vorhandenen neuwertigen Leuchtstellen bzw. Austausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 290.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 87.000,00 EUR Die Friedrich-Karl-Straße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Obwohl es sich nicht um eine klassifizierte Straße han- delt, dient sie als Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Niehl, Weidenpesch und Mauenheim neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch dem durchge- henden innerörtlichen Verkehr bzw. dem überörtlichen Durchgangsverkehr. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 87.000,00 EUR : 345.964 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im August 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung be- zogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Ludwigsburger Straße von : Geldernstraße bis : Escher Straße Stadtteil : Bilderstöckchen Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand teilweise aus über 57 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgelaufen war. Darüber hinaus waren die alten Masten sanierungsbedürftig und entsprachen nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alten Masten wurden daher demontiert und durch Normmasten, Nennhöhe 6 m mit LED- Leuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die übrigen vorhandenen Normmasten wurden bei der Sanierung weiterverwendet und mit neuen Leuchtkörpern versehen. Zusätzlich wurde ein neuer Mast installiert. Durch die Maßnahme wurde die Ausleuchtung der Ludwigsburger Straße insgesamt opti- miert und dadurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt. Maßnahme: Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen- leuchten bzw. Austausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 24.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 12.000,00 EUR Die Ludwigsburger Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von ihr zweigen mehrere Straßen ab, so dass sie neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch der Weiterleitung des Ver- kehrs innerhalb des Baugebietes dient. Ihre Verkehrsfunktion geht somit über die einer rei- nen Anliegerstraße hinaus. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 12.000,00 EUR : 40.148 m² = rd. 0,30 EUR Die Arbeiten wurden im Juli 2017 durchgeführt. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Helmholtzstraße (Hauptzug) von : Voltastraße bis : Siemensstraße Stadtteil : Porz Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der östliche Gehweg ist 54 Jahre alt und besteht aus zu dünnen Asphaltbelägen unter- schiedlichen Alters und Güte. Lediglich vor der Haus-Nr. 20 a befindet sich eine ca. 8 m lan- ge gepflasterte Fläche (Gehwegüberfahrt). Die Asphaltbeläge weisen zahlreiche Risse, Ab- platzungen und Unebenheiten auf, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Es kam bereits zu Bürgerbeschwerden. Der Unterbau entspricht nicht den derzeit gültigen Richtlinien. Eine Sanierung des östlichen Gehweges ist dringend erforderlich. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung des östlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schotter- tragschicht unter Beibehaltung einer gepflasterten Teilfläche vor Haus-Nr. 20 a sowie Er- neuerung der Bordsteine in Teilbereichen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 84.500,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 59.200,00 EUR Die Helmholtzstraße ist aufgrund ihrer Lage und Verkehrsbedeutung als Anliegerstraße ge- mäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines von Bergerstraße, Humboldtstraße und Kaiserstraße begrenzten Wohngebietes. In- nerhalb dieses Wohngebietes wird der Verkehr über die Siemensstraße und Teile der Ohm- straße verteilt. Der Helmholtzstraße kommt dabei keine besondere Verbindungsfunktion zu, so dass sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 59.200,00 EUR : 19.785 m² = rd. 3,00 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im September 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Lüderichstraße einschließlich östliche Stichstraßen von : Gottfried-Hagen-Straße bis : Gremberger Straße Stadtteil : Humboldt/Gremberg Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die über 55 Jahre alte Fahrbahn bestand aus Großpflaster mit einem Deckenüberzug aus Asphalt. Sie befand sich insgesamt in einem schlechten Zustand und wies zahlreiche Schä- den in Form von Abplatzungen, Aufbrüchen, Flickstellen sowie vereinzelten Absackungen auf. Weitere Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen wären nicht weiter zielführend gewesen. Eine grundlegende Fahrbahnsanierung war unumgänglich. Die Parkflächen waren uneinheitlich teilweise mit Natursteinpflaster ausgebaut, teilweise nur mit Markierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet oder ungebunden. Die baulich herge- stellten Parkflächen wiesen Verschleißerscheinungen in Form von Rissen, Absackungen und Schlaglöchern auf. Die nur provisorisch hergestellten Parkflächen und der hohe Park- druck sorgten für ein ungeordnetes Parken. Die beiden östlichen Stichstraßen sind aufgrund ihrer Länge von unter 100 m im Gegensatz zur westlichen Stichstraße beitragsrechtlich keine eigenständigen Anlagen, sondern un- selbstständige Anhängsel. Sie waren in unterschiedlichen Zuständen. Die Stichstraße zu den Haus-Nrn. 25 - 33 wies ähnlich wie der Hauptzug eine Reihe von Aufbrüchen und Flick- stellen auf. Insbesondere der Wendebereich war mit Schlaglöchern übersät und stark ver- schlissen. Die Stichstraße zu den Haus-Nrn. 13 - 23 befindet sich dagegen in einem guten Zustand und muss nicht erneuert werden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn im Hauptzug und der Stichstraße zu den Haus-Nrn. 25 - 33 durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Herstellung einer Rinnenführung, Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen sowie Einbau von Bordsteinen. Herstellung bzw. Erneuerung von Parkflächen im Hauptzug durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 510.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70%: 357.000,00 EUR Die Lüderichstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen, weil sie nur eine geringe Verbindungsfunktion hat. Sie dient über- wiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke und liegt innerhalb einer Tempo- 30-Zone. Zudem ist die Durchfahrt für LKW zum nördlich gelegenen Gewerbegebiet durch die Lüderichstraße untersagt. Der durchgehende innerörtliche oder überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die parallel verlaufende Rolshover Straße im Westen. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 357.000,00 EUR : 37.703 m² = rd. 9,50 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im Mai 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2017 in Kraft. Anlage 13 zu § 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Heinrich-Erpenbach-Straße von : Bahnhofstraße bis : Haus-Nr. 30 einschließlich Stadtteil : Sürth Stadtbezirk : 2 § 1 Ziffer 2 der 246. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Heinrich-Erpenbach-Straße bis- her nur die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege sowie die Herstellung von Parkflä- chen vor. Die Arbeiten wurden im März 2017 beendet. Im Zuge der Arbeiten wurde auch die vorhandene Straßenbeleuchtung optimiert. Da die Abstände der alten Straßenleuchten viel zu groß waren, wurden eine zusätzliche Leuchtstel- le installiert, der einzige noch vorhandene alte Beton-Peitschenmast durch einen 8 m hohen Normmast mit Aufsatzleuchte vom Typ Iridium ersetzt sowie 3 Leuchtstellen versetzt. Dadurch hat sich die Ausleuchtung der Heinrich-Erpenbach-Straße erheblich verbessert. Hierfür sind Kosten in Höhe von 10.666,36 EUR entstanden. Anliegeranteil (50 %) 5.333,18 EUR durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 5.333,18 EUR : 5.083 m² = rd. 1,10 EUR Hinzu kommt die geschätzte Belastung (die Schlussrechnung liegt hierfür noch nicht vor) für die Arbeiten an der Fahrbahn, dem Gehweg und den Parkflächen in Höhe von 25,60 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche, sodass die Eigentümerinnen und Eigentümer der er- schlossenen Grundstücke mit einer Beitragsbelastung von durchschnittlich 26,70 EUR rech- nen müssen. In Verbindung mit § 77 Absatz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet § 8 KAG die Ge- meinden zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Dabei ist ein entsprechender Beitragsan- spruch vollumfänglich auszuschöpfen. Durch die Satzungsänderung, welche rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung erfolgt, wird der Maßnahmenumfang dem durchgeführten Ausbau in der Heinrich- Erpenbach-Straße angepasst. Dadurch wird es möglich, Straßenbaubeiträge auch für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung zu erheben. Anlage 14 zu § 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Rotterdamer Straße/Delfter Straße/Leidener Straße von : Tiergartenstraße bis : An der Schanz bzw. Riehler Straße Stadtteil : Riehl Stadtbezirk : 5 § 1 Ziffer 4 der 251. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Rotterdamer Straße/Delfter Straße/Leidener Straße eine Fahrbahnerneuerung unter Beibehaltung der Aufpflasterungen vor. Da sich diese Art der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr als zeitgemäß darstellte, wurden die Aufpflasterungen, abgesehen von einer im Einmündungsbereich zur Tiergarten- straße, im Zuge der Baumaßnahme doch entfernt. Durch die Satzungsänderung, welche rückwirkend zum ursprünglichen Inkrafttreten erfolgt, wird der Maßnahmentext an den tatsächlichen Ausbauumfang angepasst.
261 Satzung Anlage 1
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Anlage 1 Zweihunderteinundsechzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen straßenbaulichen Maß- nahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 fol- gende Festlegungen getroffen: 1. Hohe Pforte (Stadtbezirk 1) in dem Straßenabschnitt von Sternengasse/Stephanstraße bis Blaubach/Mühlenbach Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 2. Ulrichgasse (Stadtbezirk 1) in dem Straßenabschnitt von Ankerstraße bis Kartäuserwall Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Erneuerung der Fahrbahn mit Integration von Fahrradschutzstreifen durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht. Erneuerung und Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung der Rin- nenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 2 3. Raderthalgürtel (Nordseite) (Stadtbezirk 2) in dem Straßenabschnitt von Brühler Straße bis Vorgebirgstraße Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Erneuerung des Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht mit Ausnahme der intakten Flächen in den Einmündungsbereichen. Erneuerung des Radweges durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht und Schottertragschicht mit Ausnahme der intakten Flächen in den Einmün- dungsbereichen. 4. Bachstelzenweg – Hauptzug einschließlich der drei Stichstraßen nach Norden (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Umfahrung Platzfläche Goldammerweg bis Wendeanlage bei Haus Nr. 132 Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutz- schicht sowie Einbau von Bordsteinen. Erneuerung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutz- schicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 5. Bachstelzenweg – Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a – 22 einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Bachstelzenweg – Hauptzug bis Ende Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frost- schutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutz- schicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3 6. Bachstelzenweg – Nebenzug entlang Haus-Nr. 54 – 78 a einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Bachstelzenweg - Hauptzug bis Ende Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frost- schutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutz- schicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 7. Weinsbergstraße (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Melatengürtel bis Oskar-Jäger-Straße Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Verbesserung der Straßenentwässerung durch Herstellung eines Regenwasserkanals von ca. 30 m westlich Melatengürtel bis ca. 30 m östlich Oskar-Jäger-Straße, Herstel- lung eines Stauraumkanals, Erneuerung des Regenwasserpumpwerkes sowie Erneue- rung vorhandener und Einbau zusätzlicher Straßenabläufe. 8. Friedrich-Karl-Straße (Stadtbezirk 5) in dem Straßenabschnitt von Merheimer Straße bis Boltensternstraße Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Stra- ßenleuchten mit Ausnahme der vorhandenen neuwertigen Leuchtstellen bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. 9. Ludwigsburger Straße (Stadtbezirk 5) in dem Straßenabschnitt von Geldernstraße bis Escher Straße Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Stra- ßenleuchten bzw. Austausch der Leuchtkörper. 4 10. Helmholtzstraße (Hauptzug) (Stadtbezirk 7) in dem Straßenabschnitt von Voltastraße bis Siemensstraße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung des östlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schot- tertragschicht unter Beibehaltung einer gepflasterten Teilfläche vor Haus-Nr. 20 a sowie Erneuerung der Bordsteine in Teilbereichen. 11. Lüderichstraße einschließlich östliche Stichstraßen (Stadtbezirk 8) in dem Straßenabschnitt von Gottfried-Hagen-Straße bis Gremberger Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn im Hauptzug und der Stichstraße zu den Haus-Nrn. 25 - 33 durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Herstellung einer Rinnenführung, Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen sowie Einbau von Bordsteinen. Herstellung bzw. Erneuerung von Parkflächen im Hauptzug durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht. § 2 Die 246. Satzung über die Festlegungen gem äß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für str a- ßenbauliche Maßnahmen vom 25.09.2015 (Amtsblatt der Stadt Köln 2015, S. 433) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 2 Heinrich-Erpenbach-Straße (Stadtbezirk 2) wird der M aßnahmentext durch einen Satz 4 „Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Erneuerung einer vorhandenen Straßenleuchte, Aufstellen einer zusätzlichen Straßenleuchte und Optimierung der Leuchtenabstände.“ erweitert. § 3 Die 251. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 05.07.2016 (Amtsblatt der Stadt Köln 2016, S. 281, S. 404) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 4 Rotterdamer Straße/Delfter Straße/Leidener Straße (Stadtbezirk 5) werden in Satz 1 des Maßnahmentextes („Erneuerung der Fahrbahn unter Beibeha l- tung der vorhandenen Aufpflasterungen durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf A s- phalttragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Umbau von Straßenabläufen.“) die Worte „der vorhandenen Aufpflasterungen“ gestrichen und durch die Worte „einer vorhandenen Aufpflasterung im Einmündungsbereich zur Tie r- gartenstraße“ ersetzt. 5 § 4 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffern 1, 4, 5 und 6 treten rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft. § 1 Ziffern 2, 3 und 8 treten rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 7 tritt rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 9 tritt rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 10 tritt rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 11 tritt rückwirkend zum 01.05.2017 in Kraft. § 2 tritt rückwirkend zum 08.10.2015 in Kraft. § 3 tritt rückwirkend zum 01.03.2016 in Kraft.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2294/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27