1432/2017
Generalinstandsetzung des Kiefernweges in Porz-Grengel
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Beschlussvorlage Rat
4870 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1432/2017 Freigabedatum 12.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung des Kiefernweges in Porz-Grengel hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Generalinstandsetzung des Kiefernwegs“ über insgesamt 208.820 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 684.900 € statt bisher 476.080 €. Verkehrsausschuss 27.06.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 208.820 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 120.552 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.176,40 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 2.411 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 19.04.2016 der Planung für die Generalinstandset- zung des Kiefernweges zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 476.080 € zu realisieren. Eine entsprechende Mittelfreigabe wurde durch den Finanz- ausschuss in seiner Sitzung am 09.05.2016 beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses erfolgte die beschränkte Ausschreibung der Maßnahme. Die Submission fand am 09.03.2017 statt. Insgesamt wurden 12 potentielle Bieter angeschrieben, von denen jedoch nur 5 ein Angebot abgegeben haben. Das Angebot der mindestfordernden Firma beträgt 653.900 €. Diese erhebliche Abweichung von den kalkulierten Kosten ist darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche Preissteigerun- gen bei der Angebotsabgabe zu verzeichnen sind. Die Eckwerte für die ursprüngliche Kostenberech- nung im Jahr 2016 basieren auf Daten aus dem Mittelpreisspeicher. Dieser berücksichtigt die durch- schnittlichen Kosten aus den Angeboten der vergangenen 3 Jahre. Im laufenden Jahr 2017 wurden diese zwar der Steigerung des Baukostenindexes angepasst, dennoch können auch zukünftig dar- über hinausgehende Einzelfälle mit höheren Kosten zu verzeichnen sein. Eine Aufhebung lässt kein günstigeres Angebot erwarten. Da sich der Kiefernweg in einem schlech- ten Zustand befindet, muss er zur Vermeidung weiterer Schäden noch vor der nächsten Winterperio- de dringend erneuert werden. Inklusive weiterer anfallender Kosten für Kanalvoruntersuchungen (2.171 €), Ingenieurvertrag (5.831 €), Verkehrssicherung (1.166,20 €), Baugrunduntersuchungen (6.322,47 €), Vermessungskosten (12.000 €), sowie der Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (3.500 €) betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme Kiefernweg nunmehr insgesamt rd. 684.900 €. Die Straßenunterhaltungsmaßnahme Kiefernweg löst für die Anlieger die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Bisher wurde mit einem Beitragsvolumen von 261.700 € kalkuliert. Auf Basis der neuen Gesamtkos- ten in Höhe von 684.900 €, erfolgte eine Neuberechnung der zu erwartenden Straßenbaubeiträge. 3 Diese betragen nunmehr voraussichtlich rd. 395.400 €. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 476.080 € um 208.820 € auf 684.900 €. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 684.900 € wurde bis 31.12.2016 ein Betrag von 5.215,18 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 679.684,82 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 1201, Str a- ßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601 -1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Tei l- planzeile 8 – Auszahlungen von Baumaßnahmen – im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2017 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan- zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 4.176, 40 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Erträge aus der Auflö- sung von Sonderposten bereit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1432/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27