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V/0600/2025

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt

Vorlagen 03.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.12.2025, TOP 4.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1310 Zeichen

Anlage A zur V/0600/2025 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Altstadt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2112 Zeichen

V/0600/2025 
V/0600/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster-Altstadt wird gewählt: 
 
Frau Julia Lemkau 
51 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Eric Sircar 
72 Jahre alt 
 
oder 
 
Frau Christel Wies 
65 Jahre alt. 
 
Frau Lemkau, Herr Sircar und Frau Wies haben ihren Wohnsitz im Bezirk Altstadt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Thomas Schmidt ist seit 20 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Altstadt tätig. Seine Amtszeit 
endet im Dezember 2025. Herr Schmidt steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so 
dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement  
 
04.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0600/2025 
 
Frau Lemkau, Herr Sircar und Frau Wies haben sich um dieses Amt beworben und stehen, im Falle 
ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von den Bewerberinnen und dem Bewerber erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0600/2025
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2025
Erstellt
30.10.2025 10:52