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1317/2019

Bürgereingabe zur Kölner Stadtordnung zum Modellsport

Mitteilung Ausschuss 30.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.05.2019, TOP 1.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4053 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer  30.04.2019 
 1317/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales  
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 
 
Bürgereingabe zur Kölner Stadtordnung zum Modellsport AZ 02-1600-142/17, Vorlage 
2483/2018 
Mitteilung über den aktuellen Sachstand 
Bei der 28. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 13.09.2018 wurde die 
Bürgereingabe der Initiative „Ja zum Modellsport in Köln“ behandelt (AZ 02-1600-142/17). Anliegen 
der Initiative war es, die Kölner Stadtordnung so neu zu fassen, dass die Nutzung von Modellfahrzeu-
gen, Modellbooten oder Modellfluggeräten in öffentlichen Grünanlagen und auf Gewässern der Stadt 
Köln erlaubt werde. 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat entsprechend beschlossen, die Verwaltung zu 
beauftragen: 
 
- kurzfristig ohne Verbrennungsmotor angetriebene Modellboote auf geeigneten Gewässern und 
Modellfahrzeuge auf Plätzen und Wegen in Grünflächen zu erlauben,  
 
- mittelfristig Gespräche mit den Petenten als Interessenvertretern des Modellsports und den betei-
ligten Fachämtern Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt sowie Amt für öffentliche Ordnung zu suchen, um eine langfristige Lösung und Umsetzung 
zu erreichen,  
 
- eine Änderung der Kölner Stadtordnung im Sinne des Petenten vorzubereiten und dem AVR vor-
zulegen,  
 
- dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Internationales und Vergabe und dem 
Ausschuss für Anregungen einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen. 
 
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich geprüft, wie die genannten Beschlusspunkte umgesetzt und mit 
den Festsetzungen des Landschaftsplans Köln in Einklang gebracht werden können. 
 
Es bestehen keine Bedenken, auf folgenden naturfernen Parkgewässern Modelboote ohne Verbren-
nungsmotorantrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde (6 km/h) zu 
erlauben: 
 
Aachener Weiher, Adenauer Weiher, Volksgartenweiher, Kalscheurer Weiher (nicht der die Insel um-
gebende Weiherbereich, der zum Schutz des Wassergeflügels mit Barrieren abgegrenzt ist).  
 
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf sechs Kilometer pro Stunde ergibt sich aufgrund der wasser-
rechtlichen Vorgaben zum sog. Gemeingebrauch gemäß § 19 Abs. 6 Wassergesetz für das Land 
Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) bzw. § 25 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaus-

2 
 
haltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG).  
 
Im Zuge des laufenden Landschaftsplan-Änderungsverfahrens wird dem Verbot zur Durchführung 
von Veranstaltungen zum motorbetriebenen Modellsport und zum Betreiben von Modellbooten eine 
sogenannte Unberührtheit neu zugeordnet, aufgrund derer Modellboote zukünftig auf den zuvor ge-
nannten naturfernen Parkgewässern auf Grundlage einer zivilrechtlichen Nutzungsgestattung zuge-
lassen werden können.  
 
Es ist geplant, die genannten Gewässer mit entsprechenden Hinweisschildern kenntlich zu machen. 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde darüber informiert und wird eine entsprechende Nutzung 
wie beschrieben bereits jetzt schon dulden. 
 
Ebenfalls geduldet werden Modellfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor in Grünanlagen, da diese zur 
Kategorie der ungefährlichen Kinderspielzeuge gezählt werden. Modelflugzeuge können jedoch auf-
grund der Verbotsregelungen des Landschaftsplans Köln nicht erlaubt werden, da Motorflugmodelle 
hier explizit untersagt werden. 
 
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung diese Vorgehensweise einvernehmlich der Initiative „Ja zum Mo-
dellsport in Köln“ bei einem ämterübergreifenden Gesprächstermin dargelegt. Die Vertreter der Initia-
tive haben angekündigt, einen Änderungsvorschlag zur Präzisierung der Unberührtheitsformulierung 
im Rahmen der aktuell stattfindenden öffentlichen Auslegung der Landschaftsplanänderung einzu-
bringen. Die Verwaltung wird die Einwendung prüfen und ggf. in den Landschaftsplan übernehmen.  
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

13.05.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1317/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2019
Erstellt
09.04.2019 14:44