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Bürgereingabe zur Kölner Stadtordnung zum Modellsport

Mitteilung Ausschuss 1317/2019 vom 30.04.2019

Stand: Am 14.05.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 30.04.2019 1317/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 Bürgereingabe zur Kölner Stadtordnung zum Modellsport AZ 02-1600-142/17, Vorlage 2483/2018 Mitteilung über den aktuellen Sachstand Bei der 28. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 13.09.2018 wurde die Bürgereingabe der Initiative „Ja zum Modellsport in Köln“ behandelt (AZ 02-1600-142/17). Anliegen der Initiative war es, die Kölner Stadtordnung so neu zu fassen, dass die Nutzung von Modellfahrzeu- gen, Modellbooten oder Modellfluggeräten in öffentlichen Grünanlagen und auf Gewässern der Stadt Köln erlaubt werde. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat entsprechend beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen: - kurzfristig ohne Verbrennungsmotor angetriebene Modellboote auf geeigneten Gewässern und Modellfahrzeuge auf Plätzen und Wegen in Grünflächen zu erlauben, - mittelfristig Gespräche mit den Petenten als Interessenvertretern des Modellsports und den betei- ligten Fachämtern Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und Verbraucherschutz- amt sowie Amt für öffentliche Ordnung zu suchen, um eine langfristige Lösung und Umsetzung zu erreichen, - eine Änderung der Kölner Stadtordnung im Sinne des Petenten vorzubereiten und dem AVR vor- zulegen, - dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Internationales und Vergabe und dem Ausschuss für Anregungen einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich geprüft, wie die genannten Beschlusspunkte umgesetzt und mit den Festsetzungen des Landschaftsplans Köln in Einklang gebracht werden können. Es bestehen keine Bedenken, auf folgenden naturfernen Parkgewässern Modelboote ohne Verbren- nungsmotorantrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde (6 km/h) zu erlauben: Aachener Weiher, Adenauer Weiher, Volksgartenweiher, Kalscheurer Weiher (nicht der die Insel um- gebende Weiherbereich, der zum Schutz des Wassergeflügels mit Barrieren abgegrenzt ist). Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf sechs Kilometer pro Stunde ergibt sich aufgrund der wasser- rechtlichen Vorgaben zum sog. Gemeingebrauch gemäß § 19 Abs. 6 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) bzw. § 25 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaus- 2 haltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Im Zuge des laufenden Landschaftsplan-Änderungsverfahrens wird dem Verbot zur Durchführung von Veranstaltungen zum motorbetriebenen Modellsport und zum Betreiben von Modellbooten eine sogenannte Unberührtheit neu zugeordnet, aufgrund derer Modellboote zukünftig auf den zuvor ge- nannten naturfernen Parkgewässern auf Grundlage einer zivilrechtlichen Nutzungsgestattung zuge- lassen werden können. Es ist geplant, die genannten Gewässer mit entsprechenden Hinweisschildern kenntlich zu machen. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde darüber informiert und wird eine entsprechende Nutzung wie beschrieben bereits jetzt schon dulden. Ebenfalls geduldet werden Modellfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor in Grünanlagen, da diese zur Kategorie der ungefährlichen Kinderspielzeuge gezählt werden. Modelflugzeuge können jedoch auf- grund der Verbotsregelungen des Landschaftsplans Köln nicht erlaubt werden, da Motorflugmodelle hier explizit untersagt werden. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung diese Vorgehensweise einvernehmlich der Initiative „Ja zum Mo- dellsport in Köln“ bei einem ämterübergreifenden Gesprächstermin dargelegt. Die Vertreter der Initia- tive haben angekündigt, einen Änderungsvorschlag zur Präzisierung der Unberührtheitsformulierung im Rahmen der aktuell stattfindenden öffentlichen Auslegung der Landschaftsplanänderung einzu- bringen. Die Verwaltung wird die Einwendung prüfen und ggf. in den Landschaftsplan übernehmen. Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 13.05.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.05.2019 zuletzt

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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