Baubeschluss für die Generalsanierung der Deichkronenwege in Köln-Merkenich sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege
Beschlussvorlage Ausschuss 0466/2020 vom 02.03.2020
Stand: Am 23.03.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0466/2020 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Deichkronenwege in Köln-Merkenich sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Deichkronenwege mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 375.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 100.000 € für die o. g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszah- lungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 375.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 7.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Entlang der Hochwasserschutzanlage in Köln-Merkenich sollen die Deichkronenwege instandgesetzt werden. Der Wegeverlauf lässt sich in zwei separate Abschnitte einteilen. Der erste Sanierungsbe- reich verläuft zwischen den Straßen „Auf dem Herbst“ und „Auf dem Auerberg“ parallel der „Alte Rö- merstraße“ (s. Anlage 1). Der Verlauf des zweiten Abschnittes erstreckt sich vom Sportplatz am Iven- hofsweg bis zum Pastor-Kastenholz-Weg (s. Anlage 2). Trotz einer regelmäßig, im Rahmen der Deichmahd, durchgeführten Pflege ist die bestehende was- sergebundene Oberfläche der Deichkronenwege durch von außen einwachsendes Gras durchwurzelt worden. Dies führt zu einer starken Verengung der Wege. Die Deichkronenwege werden nicht nur durch die umliegende Bevölkerung als Naherholung genutzt, sondern dienen auch als Radwegever- bindungen zwischen den Stadtteilen. Neben der Wiederherstellung der ursprünglichen Fahrbahnbreite spielt auch der Hochwasserschutz eine wesentliche Rolle bei der Instandsetzung der Deichkronenwege. Die Wege sind wichtiger Be- standteil der Hochwasserschutzanlagen und müssen für Kontrollen und Pflegearbeiten stets befahr- bar bleiben. Es ist geplant, die obere durchwurzelte Schicht in einer Stärke von 10 cm, davon 6 cm Schottertrag- 3 schicht, auszutauschen. Der Aufbau wird aufgrund von Vorgaben der für den Hochwasserschutz zu- ständigen Behörde (Bezirksregierung Köln) wie bisher im Bestand als wassergebundene Wegedecke ausgeführt. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes können die Arbeiten nur in der Zeit von April bis Sep- tember einschließlich durchgeführt werden. Geplanter Baustart ist Mitte des II. Quartals 2020. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 375.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 im Teil- finanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Rad- wege, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 7.500 € berücksichtigt. Klimaschutz Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel dementsprechend zu fördern. Begründung der Dringlichkeit Die für die Überwachung des Hochwasserschutzes zuständige Bezirksregierung hat die Stadt Köln bereits aufgefordert, eine Sanierung der Deichkronenwege vorzunehmen. Der Wildwuchs entlang der Hochwasserschutzanlage könnte zu Schäden und somit zu Beeinträchtigungen des Hochwasser- schutzes führen. Arbeiten in diesen Bereichen können nur in der Zeit zwischen April und September durchgeführt wer- den. Vom Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung bis hin zum Baustart vergehen erfahrungs- gemäß mind. 3 Monate. Die veranschlagte Bauzeit beträgt 2 Monate. Dies bedeutet, dass die Veröf- fentlichung noch im März bzw. Anfang April durchgeführt werden muss, um mit den Arbeiten nicht in die hochwassergefährdete Zeit (ab 01.10.2020) zu geraten. Dies hätte zur Folge, dass die Arbeiten vermutlich erst im nächsten Jahr durchgeführt werden können. Anlagen Anlage 1 – Lageplan Abschnitt 1 Anlage 2 – Lageplan Abschnitt 2 -
Anlage 1 - Lageplan Abschnitt 1
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Anlage 1 -
Anlage 2 - Lageplan Abschnitt 2
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Anlage 2
Beratungsverlauf
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05.03.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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