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V/0229/2013

AIR/0003/2013 Anregung des Integrationsrates, in Münster einen - Runden Tisch humanitäres Bleiberecht - einzurichten

Vorlagen 11.04.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.05.2013, TOP 3.7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage AIR/003/2013 Anregung Integrationsrat Runder Tisch humanitäres Bleiberecht

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Ansehen

Beschlussvorlage

2257 Zeichen

V/0229/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
AIR/0003/2013 Anregung des Integrationsrates, in Münster einen - Runden Tisch humanitäres 
Bleiberecht - einzurichten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der anliegenden Anregung des Integra-
tionsrates für den Rat eine Beschlussvorlage anzufertigen, die sich zur Einrichtung, Struk-
tur und Arbeitsweise eines Runden Tischs „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ ver-
hält. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Entscheidung über diese Vorlage entstehen keine Kosten.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Anregung (Anlage) gibt der Integrationsrat erneut einen Impuls an den Rat der 
Stadt Münster, sich im Rahmen stadtgesellschaftlicher Möglichkeiten für langjährig gedul-
dete Menschen in unserer Stadt einzusetzen. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0229/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Graf von Plettenberg 
Ruf: 
492 70 52 
E-Mail: 
Plettenberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0229/2013 
der Rat mehrfach auf Anregung des damaligen Ausländerbeirates (jetzt Integrationsrat) im 
Rahmen von Resolutionen für ein humanitäres Bleiberecht langjährig Geduldeter ausge-
sprochen. Aufgrund zahlreicher Aktivitäten engagierter Einzelner, bürgerschaftlicher Grup-
pen, NGOs, des Integrationsrates, des Rates der Stadt Münster und der Verwaltung konn-
ten viele bestehende Handlungsspielräume in diesem Sinne gesucht und genutzt werden. 
Dies änderte aber nichts daran, dass die Gesamtsituation von langjährig geduldeten Men-
schen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus unbefriedigend geblieben ist. Um weitere trag-
fähige Lösungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu finden oder anzustoßen soll ein 
„Runder Tisch – humanitäres Bleiberecht“ gegründet werden. 
 
Die Verwaltung wird auf der Basis der Anregung des Integrationsrates in einer Beschluss-
vorlage an den Rat Vorschläge zur Umsetzung der Anregung machen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlage: 
Anregung des Integrationsrates an den Rat der Stadt Münster Nr. AIR/0003/2013

Anlage AIR/003/2013 Anregung Integrationsrat Runder Tisch humanitäres Bleiberecht

16669 Zeichen

Anregung des Integrationsrates an den Rat  AIR/0003 /2013 
 
 
 
 
 
 
 
Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Anre- 
gung einstimmig beschlossen: 
 
 
Anregung, in Münster einen „Runden Tisch humanitäres Bleiberecht“ einzurichten 
 
 
 
Der Integrationsrat bittet den Rat einen „Runden Tisch humanitäres Bleiberecht einzurich- 
ten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Der Integrationsrat schließt sich der folgenden Erk lärung des Vorbereitungskreises beste- 
hend aus Dietrich Eckeberg, Diakonie Rheinland-West falen-Lippe e. V., Volker-Maria Hü- 
gel, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung A sylsuchender e.V.GGUA, Spyridon 
Marinos, Vorsitzender des Integrationsrates, Bernd Mülbrecht, Bischof Hermann Stiftung, 
Manfred Overkamp, Diakonie Münster Beratungs- und B ildungsCentrum GmbH, Thomas 
Paal, Stadtrat, Bernhard Paßlick, Caritasverband fü r die Stadt Münster e. V., Franz-
Thomas Sonka, Bischöfl. Generalvikariat Münster, Re inhard Wendt-Eberhöfer, Amnesty 
International, Herr Felix Graf von Plettenberg, Referent Sozialdezernat Stadt Münster, an. 
 
 
Anlage: „Münster für ein humanitäres Bleiberecht – Potentiale Zugewanderter nutzen – die 
Teilhabe aller fördern“.

Münster für humanitäres Bleiberecht 
 
Potentiale Zugewanderter nutzen - die Teilhabe Aller fördern 
 
 
Präambel: 
Die Münstersche Stadtgesellschaft ist vielfältig, s o vielfältig wie die Menschen, die in ihr leben. 
Jeder fünfte Bewohner unserer Stadt ist aus unterschiedlichen Gründen und Motiven zugewandert. 
Menschen aus über 150 Nationen leben in unserer Sta dt. „Jeder, der gerne in Münster leben und 
arbeiten will, soll sich hier wohlfühlen und ein gu tes Zuhause für seine Familie finden“, sagte Ober- 
bürgermeister Markus Lewe in seiner Eröffnungsrede zur Fachtagung „Migrationsleitbild“ am 11. 
Mai 2011 
1. 
Der Münster-Konsens prägt das Zusammenleben mit Men schen mit Migrationsvorgeschichte 2 seit 
vielen Jahren. Die Förderung der Teilhabe aller in Münster lebenden Menschen wird nicht erst seit 
dem in 2008 verabschiedeten Leitbild „Migration und Integration Münster“ als Querschnittsaufgabe 
der gesamten Stadtgesellschaft angesehen. Münster ist in den letzten Jahren weitergekommen bei 
dem in diesem Leitbild verankerten Ziel, die Stadt „…nach den Prinzipien „Gelebte Akzeptanz“ und 
„Gleiche Chancen für ALLE“ zu einer weltoffenen Sta dt weiter zu entwickeln, in der die Achtung 
der Menschenrechte sowie die Wahrung des sozialen F riedens oberste Priorität besitzen, damit 
die Stadt nachhaltig für alle Bewohnerinnen und Bewohner lebenswert bleibt.“ 3 
Beharrlich und kontinuierlich hat der Ausländerbeir at (jetzt: Integrationsrat) in den letzten Jahr- 
zehnten Initiativen für Zugewanderte und gerade auc h Flüchtlinge und andere Menschen mit ei- 
nem ungesicherten Aufenthalt ergriffen. So gab es i n der Vergangenheit mehrere Resolutionen, 
die sich für großzügigere Bleiberechtsregelungen, u nter Bezugnahme auf die Aktion 302 zuguns- 
ten der in Münster lebenden Roma bis hin zu Abschie bungsstopps einsetzten und die jeweils 
überparteilich und einstimmig verabschiedet wurden.  Auch das hiesige Amt für Ausländerangele- 
genheiten ist aufgeschlossen für die Anliegen der B etroffenen. Die Initiative „Münster für ein hu- 
manitäres Bleiberecht“ versteht sich als Fortsetzung dieser Arbeit. 
Bei der Ausgestaltung der gleichberechtigten Teilhabe erweisen sich die städtischen Möglichkeiten 
zugunsten von zugewanderten Menschen mit einem unge sicherten Aufenthalt 4 zuweilen als be- 
sonders schwierig. Vorgaben aus Bundesgesetzen begr enzen kommunale Handlungsspielräume. 
Anders als der Bund will das Land Nordrhein Westfal en mit dem am 08.02.2012 im Landtag von 
SPD, Grüne, CDU und FDP verabschiedeten Teilhabe- u nd Integrationsgesetz auch die Integrati- 
on von Flüchtlingen mit einem ungesicherten Aufenth alt fördern. Mit der Förderung der Einrichtung 
von "kommunalen Integrationszentren“ soll dies mehr  als bisher ausgestaltet werden und koordi- 
niert erfolgen. Hier setzt die Initiative „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ an. Sie will, getr a- 
gen vom Münster-Konsens, einen Perspektivwechsel be fördern, die Möglichkeiten für eine verbes- 
serte Teilhabe erkunden und Machbares umsetzen. Den n Kreativität und zusätzliche Anstrengun- 
gen zugunsten dieser Menschen sind erforderlich. Sc hließlich gilt trotz des Fachkräftemangels und 
des sich abzeichnenden demographischen Wandels: Die  Potentiale der Menschen mit ungesicher- 
tem Aufenthalt bleiben zu oft ungenutzt. Die Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sollen hierbei 
nicht in die Rolle von Betreuten gedrängt und zu Ob jekten engagierten Handelns werden, sondern 
sich aktiv für ihre Belange und die Stärkung ihrer Ressourcen einsetzen.

Die Ausgangslage 
In Münster leben weit über 1.000 Menschen mit Migra tionshintergrund, die keine Grundlage für 
eine verlässliche Lebensgestaltung in unserer Stadt  haben 
1. Noch immer bleiben viele Möglichkei- 
ten ungenutzt, ihre Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft zu verbessern. In der Regel behindert vor 
allem die ungesicherte aufenthaltsrechtliche Perspe ktive. In der Folge gehen die Interessen des 
Zugewanderten, in Münster zumindest auf Zeit eine n eue Heimat zu finden, und die des Staates, 
kein oder nur ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zu e rteilen, auseinander. Die Konflikte der Betroffe- 
nen mit Behörden, insbesondere der Ausländerbehörde , vor der viele aus ihrer Erfahrung mit nicht 
rechtsstaatlich handelnden Behörden heraus Angst ha ben, behindern eine Lösungssuche oft 
grundlegend selbst dann, wenn diese bereit ist, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an der Lebensrea- 
lität, dem individuellen Bedürfnis des Gegenübers a nzusetzen. Unsere Sozialgesetze verhindern 
ebenfalls eine Gleichbehandlung, ermöglichen aber zugleich eine eingeschränkte soziale Teilhabe. 
Misstrauen und begrenzte Zugänge zu Arbeit und Bild ung versperren oft Zugänge zu unseren In- 
stitutionen. Die Ausgangslage der Betroffenen wird immer noch zu wenig differenziert betrachtet. 
So manche kommunale Spielräume, die bestehen, bleiben ungenutzt. 
 
Für wen  
Ehemalige Flüchtlinge 
 sind die größte Gruppe der Menschen, deren Aufenth alt in Münster auch 
nach vielen Jahren ihres Aufenthaltes in unserer Mi tte ungesichert ist. Es geht um Menschen, die 
etwa aus Afghanistan, Irak oder Syrien zu uns kamen , aber trotz subjektiv guter Fluchtgründe kein 
Asyl erwirken konnten. Unter ihnen sind weiter viel e Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen 
Jugoslawien, die für sich und ihre Kinder aus unter schiedlichen Gründen keine Perspektiven in 
einem der Nachfolgestaaten sehen und hier eine neue  Heimat fanden. Betroffen sind auch ehe- 
mals anerkannte Flüchtlinge, denen aufgrund der ver änderten Lage im Herkunftsland unlängst der 
Asylstatus entzogen wurde - auch noch nach langen Jahren des Asyls und des Aufenthaltes hier in 
Münster. Es geht um Menschen, die in der Vergangenh eit in ihrer Verzweifelung sich nicht oder 
nur ungenügend darum bemühten, einen Pass zu bescha ffen, weil sie für sich im ursprünglichen 
Heimatland keine Lebensgrundlage sahen. Und es geht  um Alleinerziehende, Alte, Kranke oder 
aus anderen Gründen Hilfsbedürftige, die auch zukünftig auf unsere Humanität hoffen.  
Eine weitere Gruppe der Menschen, deren Aufenthalt in Münster auch nach vielen Jahren Ihres 
Aufenthaltes in unserer Mitte ungesichert ist, ist die der Familienangehörigen. Der Großvater etwa, 
der zu seiner Familie kam, aber aufgrund des engen Familienbegriffes seinen Verbleib bisher auf- 
enthaltsrechtlich nicht absichern konnte, und desse n Familie nicht in der Lage ist, seinen Aufent- 
halt finanziell abzusichern, ist von Familientrennung  bedroht. Es geht aber auch um den Ehemann, 
der aus humanitären Gründen mit Erlaubnis in Münste r lebt, aber seine Ehefrau und Kinder nicht 
nachholen kann. Betroffen sind weiter junge Mensche n, denen mit Erreichen der Volljährigkeit die 
Trennung von Ihrer Familie droht ebenso wie Eltern,  die bei Volljährigkeit ihres Kindes selbst plötz- 
lich vor der Abschiebung stehen. Und es geht um die  Trennung von Familien, bei denen ein direk- 
ter Verwandter eines Flüchtlings nach Münster kommt , aber in ein anderes EU-Land verwiesen 
wird.  
Auch Zugewanderte  aus Drittstaaten sind betroffen, denen etwa ein Ar beitsplatz zugesagt war und 
die hierdurch legal abgesichert in Münster lebten, dieses Recht aber mit Verlust des Jobs direkt 
wieder verloren oder die als Familienangehörige von  Spätaussiedlern nur geduldet und am Rande 
der Familientrennung unter uns leben. Selbst Bürger  aus der Europäischen Union (EU), die im 
Zuge der EU-Erweiterung nach Münster gekommenen sin d und hier leben dürfen, können bei 
                                            
1
 Rund 1.000 Personen mit nicht gesichertem Aufenthaltsstatus leben derzeit in Münster. Zu diesen kommen noch zahl- 
reiche weitere Menschen mit mangelnder Lebensunterhaltssicherung, die zahlenmäßig nicht erfasst sind, auf die der 
weitere Text eingeht.

mangelnder Lebensunterhaltssicherung ihr Aufenthalt srecht verlieren. Auch Studenten  droht der 
Verlust ihres Aufenthaltsrechts etwa, wenn sie ihren Abschluss nicht innerhalb der Fristen schaffen 
oder die trotz erfolgreichem Abschluss nicht innerh alb eines Jahres einen qualifikationsgemäßen 
Job gefunden haben, selbst wenn sie auf andere Weis e Ihren Lebensunterhalt eigenständig si- 
chern können. 
Schließlich gibt es Menschen, die rein aus humanitä ren Gründen 
 ein Bleiberecht anstreben. Denn 
unter den Zugewanderten und ehemaligen Flüchtlingen  sind natürlich auch Alleinerziehende, Alte, 
Erkrankte und Traumatisierte, Personen ohne Aufenthaltspapiere oder Menschen, die aus anderen 
Gründen nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verf ügung stehen, also ihren Lebensunterhalt 
nicht eigenständig sichern können. Darüber hinaus g ibt es Menschen, die eine Straftat begangen 
haben und in der Folge eine Strafe verbüßten. Ihnen  allen droht die Ausweisung oder gar die Ab- 
schiebung. 
 
Menschen mit ungesichertem Aufenthalt - behindert an gleichberechtigter Teilhabe  
Es gibt viele Faktoren, die einer gleichberechtigte n Teilhabe von Menschen mit einem ungesicher- 
ten Aufenthalt im Wege stehen. Manche von ihnen hab en noch nie einen Sprachkurs Deutsch be- 
sucht. Dies erschwert ihre Arbeitsaufnahme und Exis tenzsicherung. Andere, etwa vormals gut 
qualifizierte ehemalige Flüchtlinge, unterlagen ein em mehrjährigen Ausschluss vom Arbeitsmarkt 
und verloren die Anschlussfähigkeit an die Berufswe lt. Ohne Anpassungsqualifikationen haben 
viele als berufliche Seiteneinsteiger wenig Aussich t auf ein tragfähiges Auskommen - können, fak- 
tisch verwiesen auf den Niedriglohnsektor, die Erwa rtungen an eine eigenständige Lebensunter- 
haltssicherung kaum erfüllen. Wieder andere benötig en Hilfe bei Ihrer Suche nach einem Arbeits- 
platz. Kinder dieser Zugewanderten bedürfen oft bes onderer Hilfen bei der Eingliederung ins 
Schulsystem. Auch kulturelle Unterschiede können ei ner gleichberechtigten Teilhabe im Wege 
stehen. Unter den Zugewanderten sind viele Menschen , die Beratung und Unterstützung benöti- 
gen bei dem Vorhaben, aus einer Duldung oder einer unsicheren Aufenthaltserlaubnis in einen 
gesicherten Aufenthalt zu kommen - von einem Aufent haltszweck in einen anderen wechseln zu 
können. 
Es bedarf eines genauen Blickes sowie aufenthalts- und sozialrechtlicher Sachkompetenz, um im 
Einzelfall passende Lösungen zu finden, die geeignet sind, diesen Menschen eine soziale Teilhabe 
an unserer Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Hier s etzt „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ 
an. 
 
Die Ziele von „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ 
Wir brauchen eine Kultur in Deutschland, die Vielfa lt als Bereicherung erkennt, sie gestal- 
tet, damit unser Staat aus der Diversität gewinnt. Dabei gilt es, aus der Vielfalt Nutzen zu 
ziehen, den Eigennutz zu erkennen und mit Humanität  für alle Menschen mit Migrations- 
vorgeschichte zu verbinden. 
Die Initiative „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ lädt ein zu einem Perspektivwech- 
sel. Statt die Abwehr und Ausgrenzung auszugestalte n, sollen Wege gesucht, gefunden 
und erprobt werden, die soziale Teilhabe der Mensch en mit ungesichertem Aufenthalt, die 
in unserer Stadtgesellschaft leben, zu fördern. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sol- 
len die Potentiale dieser Menschen erkannt und, soweit möglich, gefördert werden.  
Im Sinne eines „Mainstreaming“ und von „Querschnittsorientierung“ rufen alle relevanten 
Akteure unserer Stadt gemeinsam dazu auf, sich an d iesem Vorhaben zu beteiligen. Des- 
halb wird ein „Runder Tisch humanitäres Bleiberecht “ eingerichtet. Die Verwaltung ist an- 
gehalten, sich querschnittsorientiert und in Zusamm enarbeit mit dem „Runden Tisch hu- 
manitäres Bleiberecht“ und dem Fachkreis „humanitär es Bleiberecht“ in diesen Perspek-

tivwechsel fördernd und gestaltend einzubringen. Da bei sollen im Rahmen des bestehen- 
den Rechtes und zugleich unter offensiver Auslegung  von aufenthalts- und sozialrechtli- 
chen Spielräumen alle kommunalen Möglichkeiten, die für eine Verbesserung der Teilhabe 
eröffnet werden könnten, genutzt werden. In Projekt en sollen zur Verbesserung der ge- 
sellschaftlichen Teilhabe insgesamt, aber insbesond ere bei der Teilhabe an Bildung und 
Beruf Erfahrungen gesammelt und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure weiterent- 
wickelt werden.  
Da die Handlungsspielräume oft durch Vorgaben des B undesgesetzgebers - und zuweilen 
auch durch das Land Nordrhein-Westfalen - begrenzt sind, sollen Verbesserungsvorschlä- 
ge erarbeitet und dem Rat der Stadt zur Verabschied ung vorgeschlagen werden. Diese 
sollen neben der Kommunalen auch die Landes- sowie Bundesebene und erforderlichen 
Falls auch die Europäische Ebene erreichen. 
Verfahren 
 
Auf Grundlage eines durch den Integrationsrat initi ierten neuen Ratsbeschlusses Münster 
für humanitäres Bleiberecht; Potentiale Zugewandert er nutzen - die Teilhabe Aller 
fördern und ggf. einer vertiefenden Erklärung eines breit i n der Stadtgesellschaft veran- 
kerten Runden Tisches „humanitäres Bleiberecht“ (Wi rtschaft, Gewerkschaften, Wissen- 
schaft, Wohlfahrtsverbände, Kirchen...) soll in dar unter liegenden Fachkreisen und Pro- 
jektgruppen im Auftrag und in Rückbindung an den Ru nden Tisches „humanitäres Bleibe- 
recht“ und mittelbar den Rat unserer Stadt überlegt  werden, welche Verbesserungsmög- 
lichkeiten im Hinblick auf eine Teilhabe der in die sem Papier angesprochenen Zielgruppen 
möglich sind.  
 
Münster, 09.07.2012 
Entworfen von den Mitgliedern des Vorbereitungskreis humanitäres Bleiberecht: 
Dietrich Eckeberg, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.; 
Volker-Maria Hügel, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender 
e.V.GGUA; 
Spyridon Marinos, Vorsitzender des Integrationsrates; 
Bernd Mülbrecht, Bischof Hermann Stiftung; 
Manfred Overkamp, Diakonie Münster Beratungs- und BildungsCentrum GmbH; 
Thomas Paal, Stadtrat; 
Bernhard Paßlick, Caritasverband für die Stadt Münster e. V. 
Franz-Thomas Sonka, Bischöfl. Generalvikariat Münster; 
Reinhard Wendt-Eberhöfer, Amnesty International; 
Herr Felix Graf von Plettenberg, Referent Sozialdezernat Stadt Münster 
 
 
Fußnoten 
1) Zum Münster-Konsens sei verwiesen auf die Eröffnung srede von Oberbürgermeister Markus Lewe, Fachtagung  
„Migrationsleitbild“ vom Mai 2011,  
(http://www.muenster.de/stadt/obm/pdf/2011-05-11_eroeffnung-tagung-migrationsleitbild.pdf)  
2) Dieser Aufruf übernimmt die Begriffsdefinition, wi e sie im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Lande s Nordrhein-
Westfalen von 2012 vorgenommen wurde. Im Weiteren w erden die Begriffe Menschen mit Migrationsvorgeschic hte, 
Menschen mit Migrationshintergrund und Zugewanderte synonym benutzt.  
3) Siehe Leitbild Migration und Integration Münster, 2008 ( http://www.muenster.de/stadt/kv/pdf/migrationsleitbild2008.pdf )  
4) Auf Grundlage von Daten aus dem Ausländerzentralreg ister mit Stand vom 31.12.2011 sind hier  als Mensch en mit 
Migrationshintergrund erfasst Personen, die mit ein er humanitären Aufenthaltserlaubnis (nach Aufenthalts gesetz § 25 
Abs. 1, § 25 Abs 2, § 25 Abs 3, § 25 Abs 4, S.1, § 25 Abs 4, S.2, § 25 Abs 4a, § 25 Abs 5, § 25a, § 22, § 23, § 23a, § 24, 
§ 18a, § 104a, § 104b, wenn möglich, aber jetzt nachrangig: Ausreisepflichtige ohne Duldung - s. Bundestagsdrucksache 
Nr. 17/2269, hier: Frage 11), einer Duldung oder ei ner Aufenthaltsgestattung in Münster leben; da die Z ahl der Men- 
schen ohne Aufenthaltspapiere nur geschätzt werden kann, kann sie hier nicht aufgenommen werden.

Beratungsverlauf (1)

15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0229/2013
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37