V/0619/2019
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0619/2019 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0619/2019 V/0619/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 03.07.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Gleichstellung von der SPD-Faktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. Isabel Lischewski Othman Abu Shelbayeh 2. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. RH Marius Herwig RH Mathias Kersting 3. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 11. Martina Biel Lia Kirsch Amt für Bürger- und Ratsservice 03.07.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0619/2019 von der FDP Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. RH Hans Varnhagen Bernd Mayweg 4. Kommunale Gesundheitskonferenz von der SPD-Fraktion Mitglied Stellvertretung 2. RF Doris Feldmann RF Petra Seyfferth 5. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter der im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien J u- gendhilfe Mitglied Stellvertretung 10. Jan-Christoph Horn Christian Fraune Begründung: Zu 1. – 4.: Die o. g. Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 02.07.2019 beantragt. Zu 3.: Die o.g. Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 18.06.2019 beantragt. Zu 5. Jan Christoph Horn hat mit Schreiben vom 16.05.2019 sein Mandat als stellvertretendes stimmb e- rechtigtes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien niedergelegt. Herr Horn wurde zu Beginn der Wahlperiode 2014 von einem Träger der freien Jugendhilfe - Stadtde- kanat Münster - vorgeschlagen (Anlage zur Vorlage V/0331/2014). Auf der Basis des in der o. g. Vorlage dargestellten Verfahrens, wurde dieser Vorschlag von der CDU-Fraktion aufgegriffen und Herr Horn dem Rat zu r Wahl in den Ausschuss für Kinder, Jugendl i- che und Familien vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 17.05.2019 wurde durch das Stadtdekanat Münster ein Vorschlag zur Nachbese t- zung mit Herrn Christian Fraune gemacht. Die CDU -Fraktion greift diesen Vorschlag mit S chreiben vom 02.07.2019 auf. Das Verfahren der Nachbesetzung entspricht dem § 4 Absatz 2 Satz 3 des Er s- ten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG. Herr Fraune war zuvor stellvertretendes beratendes Mitglied und hat diese Mitg liedschaft mit Schrei- ben vom 16.05.2019 niedergelegt. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. - 3 - V/0619/2019 Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0619/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37