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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Beauftragung des Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 2325/2025 vom 14.08.2025

Stand: Am 01.09.2025 im Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2325/2025 Freigabedatum 14.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Beauftragung des Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dorn- bach GmbH, Koblenz mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2025 zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 01.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und den Lage- bericht sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen. Die Betriebsleitung kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen. Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 13.09.2021 wurde auf Grundlage der vom Rat der Stadt Köln am 06.05.2021 beschlossenen neu gefassten „Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen“ erstmals die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum der Stadt Köln beauftragt, welche im Rahmen einer Ausschreibung das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben hat. Gemäß der o.g. Richtlinie ist ein Prüferwechsel nach fünfjähriger Prüftätigkeit, also in 2026, vorzunehmen. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 letztmalig zu beauftragen. Dem Unternehmen obliegt zurzeit die Prüfung der Jahresabschlüsse der Mediengründerzent- rum NRW GmbH und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, so dass die in der Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen festge- setzte Höchstzahl der Mandate nicht überschritten wird. Der Betriebsausschuss wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung um Zustimmung ge- beten.

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2025

    Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln

    TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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