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2267/2017/1

Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpassung des Planungsauftrags

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.33

Anlage 04 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Wirtschaftsausschuss 06.11.18

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Anlage 06 - Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 01 - Flurkarte Causemannstr. 29-31

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Anlage 07 - Auszug Beschlussprotokoll StEA 15.11.2018

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Anlage 02 - Planungskonzept

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Anlage 03 - Vorabauszug zu TOP 1.2 Liegenschaftsausschuss 30.10.2018

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Anlage 08 - Auszug Beschlussprotokoll FA 19.11.18

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Anlage 05 - Auszug Entwurf Niederschrift Bauausschuss 12.11.2018

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Anlage 04 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Wirtschaftsausschuss 06.11.18

1624 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Doberitz 
Telefon:  (0221) 25507  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  uta.doberitz@stadt-koeln.de 
Datum: 12.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 
öffentlich 
6.1 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas-
sung des Planungsauftrags 
2267/2017/1 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss schließt sich der Empfehlung des Liegenschaftsausschus-
ses an und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur-
stücke 524 und 805, einzustellen. 
 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen 
Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen 
mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. 
 
Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punkte ge-
beten: 
 
- Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage 
 
- Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer mög-
lichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks 
 
- Einsatz eines Vollsortimenters 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Anlage 06 - Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18

2059 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 16.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 15.11.2018 
öffentlich 
9.2.4 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas-
sung des Planungsauftrags 
2267/2017/1 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur-
stücke 524 und 805, einzustellen. 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen 
Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen 
mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung bei der weiteren Pla-
nung um Prüfung der folgenden Punkte: 
- Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefga-
rage 
- Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer 
möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks 
- Einsatz eines Vollsortimenters / Discounter 
 
Zusatzbeschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet zu prüfen, ob auf dem Dach des Lebensmit-
telmarktes ebenfalls Wohnungen gebaut werden können um eine maximale Anzahl 
von Wohnungen zu erreichen. 
 
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Einstimmig beschlossen 
Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: 
 
Einstimmig beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der übri-
gen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter.

Beschlussvorlage Rat

5016 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2267/2017/1 
Freigabedatum 
05.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen 
Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen 
Flüchtlingsunterkunft - Anpassung des Planungsauftrags 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neubebauung im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 
Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, einzustellen. 
 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grundstück mit der 
Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nah-
versorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² 
zu errichten. 
 
 
Integrationsrat 29.10.2018 
Liegenschaftsausschuss 30.10.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
Bauausschuss 12.11.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
In seiner Sitzung am 28.09.2017 (Vorlage 2267/2017) hat der Rat beschlossen, Planungen zum Ab-
bruch der Bestandsgebäude auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-
Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, sowie Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. 
 
Ergänzend hat der Rat in seiner Sitzung am 20.03.2018 (Vorlage 0420/2018) beschlossen, den Ab-
riss der maroden Bestandsgebäude vorzuziehen bevor die Neubauplanung vorliegt. Die Abbruchar-
beiten sind inzwischen beauftragt und werden voraussichtlich bis spätestens Ende des Jahres abge-
schlossen sein. 
 
Zwischenzeitlich hat sich im Dialog der Verwaltung mit lokalen Initiativen aus dem betroffenen Stadt-
teil die Frage ergeben, ob auf dem in Rede stehenden Grundstück neben Wohnraum auch Einzel-
handel zur öffentlichen Nahversorgung entstehen kann, da heute schon ein entsprechendes Defizit 
an Versorgungsangeboten im Stadtteil Merkenich besteht. Die rein öffentlich geförderte Wohnbebau-
ung würde insofern das bestehende Defizit noch verschärfen. 
 
Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund und parallel zum bestehenden Planungsauftrag mit 
dieser Alternative inhaltlich befasst. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht bestätigt die Verwaltung 
die Notwendigkeit, die Nahversorgungssituation in Merkenich aufzuwerten. Das aktuell bestehende – 
letzte und einzige – Angebot für eine Lebensmittel-Grundversorgung im Stadtteil ist aufgrund fehlen-
der Erweiterungsmöglichkeiten in seiner Existenz akut gefährdet. Innerhalb des zentralen Versor-
gungsbereiches ist keine Potenzialfläche für eine Verlagerung und Vergrößerung vorhanden. Sofern 
also eine Möglichkeit besteht, zusätzliche Flächen für ein Einzelhandelsangebot zu akquirieren, sollte 
dieses idealerweise in Kombination mit einer entsprechenden Wohnbebauung realisiert werden, so 
dass sowohl der bestehende Planungsauftrag des Rates erfüllt, als auch die beschriebene Mangelsi-
tuation beseitigt werden kann. 
 
Die Verwaltung hat unter dieser Maßgabe den Vorschlag auch planerisch aufgegriffen und dahinge-
hend eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine 
Kombination von Einzelhandel und Wohnraum auf dem in Rede stehenden Grundstück realisierbar 
ist. Zusätzlich zu einem Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 qm wäre die Errich-
tung sozial geförderter Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2000 qm möglich. Ein Teil 
der Wohnungen könnte im Gebäude des Lebensmittelmarktes oberhalb der Verkaufsfläche entste-
hen, der andere Teil in einem separaten reinen Wohngebäude. Zum Nachweis erforderlicher Stell-
plätze ist voraussichtlich eine Tiefgarage erforderlich, so dass auch für die notwendigen Freianlagen 
eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht. 
 
Ausgehend von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, das 
städtische Grundstück nicht in eigener Regie ausschließlich mit Wohnungen zu bebauen, sondern die 
Fläche unter der Maßgabe zu vermarkten, neben Einzelhandelsflächen auch eine Mindestfläche an 
öffentlich gefördertem Wohnraum zu schaffen. Die Beschlussfassung des Rates vom 28.09.2017 
(Vorlage 2267/2017) hinsichtlich der Planungszielrichtung für die Wohnbebauung (Familien zu 60 % 
der Wohnfläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen) und der Errichtung einer Kinderta-
gesstätte im Umfeld werden von der Verwaltung dabei weiterhin berücksichtigt. 
 
Die betroffenen Gremien werden von der Verwaltung über die weitere Entwicklung zeitnah informiert.

Anlage 01 - Flurkarte Causemannstr. 29-31

454 Zeichen

E 32356503
N 5654639
E 32356248N 5654279
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1500   Datum: 03.2.2017
KölnGIS
100 m

Anlage 07 - Auszug Beschlussprotokoll StEA 15.11.2018

2530 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 19.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 
öffentlich 
6.9 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas-
sung des Planungsauftrags 
2267/2017/1 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke 
AN/1626/2018 
 
Beschluss über den Änderungsantrag: 
Der zweite Absatz im Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt: 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück in Erbbaurecht vergeben oder an die GAG verkauft werden kann. In dem Neu-
bau ist eine ausreichend große Fläche für Vollversorger zu verwirklichen. 
Es ist zu prüfen, wie durch optimale Ausnutzung des Geländes mindestens 4000 qm 
geförderter Wohnraum hergestellt werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich –gegen die Stimme der Fraktion Die Linke- abgelehnt. 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich grundsätzlich der Empfehlung des 
Liegenschaftsausschusses und des Bauausschusses an und empfiehlt dem Rat fol-
genden geänderten Beschluss zu fassen:  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück

Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur-
stücke 524 und 805, einzustellen. 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen 
Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen 
unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit 
einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. 
Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punk-
te gebeten:  
- Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage  
- Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer 
möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks  
- Einsatz eines Vollsortimenters 
 
Außerdem bittet der Stadtentwicklungsausschuss darum, die Direktvergabe 
einer Erbpacht an den unmittelbar benachbarten Eigentümer zu prüfen.  
  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 02 - Planungskonzept

544 Zeichen

SD
II
FD
I
SD
II
Erschließung
 
Wohnen
Erschließung
 
Wohnen
Erschließung
 
Wohnen
Causemannstraße
Mietergärten
Ausfahrt
 Tiefgarage
Zugang Anlieferung
Einfahrt TiefgarageWeg
 für
 Fußgänger
Zugang
 für
 Feuerwehr
Schallschutzwall
Spielplatz
Spielplatz
Bolzplatz
Eingang
 
Markt
FD+St
II
Wohngebäude 2
Wohngebäude 1
Lebensmittelmarkt
 BGF ca 1150 qm
 VKF ca   799 qm
 Tiefgarage
 BGF ca 1800 qm
Wohngebäude 1
 BGF 1330 qm
 WFL   860 qm
Lebensmittelmarkt
Dachterassen
Wohngebäude 2
 BGF 1490 qm
 WFL   970 qm
Machbarkeitsstudie - Causemannstraße

Anlage 03 - Vorabauszug zu TOP 1.2 Liegenschaftsausschuss 30.10.2018

3980 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Lesser 
Telefon:  (0221) 221-23082  
Fax       :  (0221) 221-24500 
E-Mail:   timnoel.jansen@stadt-koeln.de 
Datum: 31.10.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses vom 30.10.2018 
öffentlich 
1.2 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas-
sung des Planungsauftrags  
V/562 
2267/2017/1 
 
RM Frank: möchte festgehalten wissen, dass die geltenden Beschlüsse des Rates 
vom 28.09.2017 zum öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück, 
nämlich Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohnfläche sowie 40 % der Wohn-
fläche für andere Personen sowie Errichtung einer Kindertagesstätte weiter fortge-
schrieben werden. 
 
RM Pakulat: fragt nach dem Nachweis der erforderlichen Stellplätze für den Le-
bensmittelmarkt und ob eine Tiefgarage geplant ist. 
 
Frau Adams: antwortet, dass durch das Einbeziehen des Lebensmittelmarktes in die 
Planung, eine Tiefgarage die einzige Option zur optimalen Ausnutzung der Bauland-
schaft sei 
 
RM Frank: .ergänzt, dass durch ein Sharing der Stellplatznachweise, zwischen Kon-
sumenten des Supermarktes und den Bewohnern, Einsparmöglichkeiten mitberück-
sichtigt werden sollten. 
 
RM Struwe: erkundigt sich danach, wie viel Wohnfläche vorher geplant gewesen sei 
und wie viel Wohnfläche in der aktuellen Planung berücksichtigt werde. 
 
Frau Adams: antwortet, dass vorher 3000m2 Wohnfläche und aktuell 2000m2 Wohn-
fläche geplant sind. Eine gemeinsame Nutzung der Stellplätze ist wünschenswert 
und wird durch die Verwaltung geprüft.

RM Frank: fragt, ob die Wohnflächen-Differenz kompensiert werden kann, z.B. durch 
bessere Ausnutzung der Fläche. Eine Möglichkeit wäre die Überbauung des Super-
marktes. 
 
Herr Kiefer: erläutert, dass zurzeit mit dem Stadtplanungsamt (61) eine Variante ge-
prüft wird, die vorsieht die beiden nordöstlichen Flurstücke mit einzubeziehen. Hier-
durch entstünde eine günstiger geschnittene Fläche, wodurch sich mehr Wohnraum 
realisieren lassen könnte. Dies hängt jedoch von den privaten Eigentümern der bei-
den nordöstlichen Flurstücke ab. 
 
RM Frenzel: schlägt vor zu prüfen, ob eine dreigeschossige Bebauung möglich ist? 
 
Herr Kiefer: erklärt, dass das Stadtplanungsamt (61) beabsichtigt den Bebauungs-
plan so zu ändern, um entlang der Causemannstr. eine dreigeschossige Bebauung 
zu ermöglichen. 
 
RM Weisenstein: fragt nach der Gestaltung des Einzelhandels, ob das Lebensmit-
telgeschäft ein Vollversorger oder ein Discounter werden soll. 
 
Herr Kiefer: erklärt, dass der Einzelhandel nicht nur ersetzt, sondern durch einen 
Vollsortimenter erweitert werden soll. Dies soll als Kriterium aufgenommen werden, 
wenn es zu einer Konzeptvergabe oder Direktvergabe kommt. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur-
stücke 524 und 805, einzustellen. 
 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen 
Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen 
unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit einer 
Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. 
 
Der Liegenschaftsausschuss bittet die Verwaltung bei der weiteren Planung um Prü-
fung der folgenden Punkte: 
 
- Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage 
 
- Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer mög-
lichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks 
 
- Einsatz eines Vollsortimenters 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 08 - Auszug Beschlussprotokoll FA 19.11.18

1839 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 20.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 19.11.2018 
öffentlich 
12.4 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas-
sung des Planungsauftrags 
2267/2017/1 
 
 
Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur-
stücke 524 und 805, einzustellen. 
 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen 
Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen 
unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit einer 
Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. 
 
Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punk-
te gebeten:  
- Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefga-
rage  
- Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer 
möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks

Außerdem bittet der Stadtentwicklungsausschuss darum, die Direktvergabe 
einer Erbpacht an den unmittelbar benachbarten Eigentümer zu prüfen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt

Anlage 05 - Auszug Entwurf Niederschrift Bauausschuss 12.11.2018

1779 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des 
Bauausschusses vom 12.11.2018 
öffentlich 
5.2 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-
Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas-
sung des Planungsauftrags 
2267/2017/1 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Bauausschuss schließt sich der Empfehlung des Liegenschaftsausschusses an 
und empfiehlt dem Rat unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksvertre-
tung Chorweiler folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu-
bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur-
stücke 524 und 805, einzustellen. 
 
Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund-
stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen 
Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen 
unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit 
einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. 
 
Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punk-
te gebeten:

- Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefga-
rage 
 
- Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer 
möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks 
 
- Einsatz eines Vollsortimenters 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (9)

29.10.2018 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.11.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.11.2018 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2267/2017/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2018
Erstellt
19.06.2018 14:31