2267/2017/1
Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpassung des Planungsauftrags
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Anlage 04 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Wirtschaftsausschuss 06.11.18
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Doberitz Telefon: (0221) 25507 Fax : (0221) E-Mail: uta.doberitz@stadt-koeln.de Datum: 12.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 öffentlich 6.1 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas- sung des Planungsauftrags 2267/2017/1 Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss schließt sich der Empfehlung des Liegenschaftsausschus- ses an und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur- stücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punkte ge- beten: - Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage - Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer mög- lichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks - Einsatz eines Vollsortimenters Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Anlage 06 - Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 16.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.11.2018 öffentlich 9.2.4 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas- sung des Planungsauftrags 2267/2017/1 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur- stücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung bei der weiteren Pla- nung um Prüfung der folgenden Punkte: - Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefga- rage - Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks - Einsatz eines Vollsortimenters / Discounter Zusatzbeschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet zu prüfen, ob auf dem Dach des Lebensmit- telmarktes ebenfalls Wohnungen gebaut werden können um eine maximale Anzahl von Wohnungen zu erreichen. Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der übri- gen Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2267/2017/1 Freigabedatum 05.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpassung des Planungsauftrags Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neubebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grundstück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nah- versorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Integrationsrat 29.10.2018 Liegenschaftsausschuss 30.10.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 Bauausschuss 12.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung In seiner Sitzung am 28.09.2017 (Vorlage 2267/2017) hat der Rat beschlossen, Planungen zum Ab- bruch der Bestandsgebäude auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln- Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805, sowie Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück aufzunehmen. Ergänzend hat der Rat in seiner Sitzung am 20.03.2018 (Vorlage 0420/2018) beschlossen, den Ab- riss der maroden Bestandsgebäude vorzuziehen bevor die Neubauplanung vorliegt. Die Abbruchar- beiten sind inzwischen beauftragt und werden voraussichtlich bis spätestens Ende des Jahres abge- schlossen sein. Zwischenzeitlich hat sich im Dialog der Verwaltung mit lokalen Initiativen aus dem betroffenen Stadt- teil die Frage ergeben, ob auf dem in Rede stehenden Grundstück neben Wohnraum auch Einzel- handel zur öffentlichen Nahversorgung entstehen kann, da heute schon ein entsprechendes Defizit an Versorgungsangeboten im Stadtteil Merkenich besteht. Die rein öffentlich geförderte Wohnbebau- ung würde insofern das bestehende Defizit noch verschärfen. Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund und parallel zum bestehenden Planungsauftrag mit dieser Alternative inhaltlich befasst. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht bestätigt die Verwaltung die Notwendigkeit, die Nahversorgungssituation in Merkenich aufzuwerten. Das aktuell bestehende – letzte und einzige – Angebot für eine Lebensmittel-Grundversorgung im Stadtteil ist aufgrund fehlen- der Erweiterungsmöglichkeiten in seiner Existenz akut gefährdet. Innerhalb des zentralen Versor- gungsbereiches ist keine Potenzialfläche für eine Verlagerung und Vergrößerung vorhanden. Sofern also eine Möglichkeit besteht, zusätzliche Flächen für ein Einzelhandelsangebot zu akquirieren, sollte dieses idealerweise in Kombination mit einer entsprechenden Wohnbebauung realisiert werden, so dass sowohl der bestehende Planungsauftrag des Rates erfüllt, als auch die beschriebene Mangelsi- tuation beseitigt werden kann. Die Verwaltung hat unter dieser Maßgabe den Vorschlag auch planerisch aufgegriffen und dahinge- hend eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kombination von Einzelhandel und Wohnraum auf dem in Rede stehenden Grundstück realisierbar ist. Zusätzlich zu einem Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 qm wäre die Errich- tung sozial geförderter Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2000 qm möglich. Ein Teil der Wohnungen könnte im Gebäude des Lebensmittelmarktes oberhalb der Verkaufsfläche entste- hen, der andere Teil in einem separaten reinen Wohngebäude. Zum Nachweis erforderlicher Stell- plätze ist voraussichtlich eine Tiefgarage erforderlich, so dass auch für die notwendigen Freianlagen eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht. Ausgehend von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, das städtische Grundstück nicht in eigener Regie ausschließlich mit Wohnungen zu bebauen, sondern die Fläche unter der Maßgabe zu vermarkten, neben Einzelhandelsflächen auch eine Mindestfläche an öffentlich gefördertem Wohnraum zu schaffen. Die Beschlussfassung des Rates vom 28.09.2017 (Vorlage 2267/2017) hinsichtlich der Planungszielrichtung für die Wohnbebauung (Familien zu 60 % der Wohnfläche sowie 40 % der Wohnfläche für andere Personen) und der Errichtung einer Kinderta- gesstätte im Umfeld werden von der Verwaltung dabei weiterhin berücksichtigt. Die betroffenen Gremien werden von der Verwaltung über die weitere Entwicklung zeitnah informiert.
Anlage 01 - Flurkarte Causemannstr. 29-31
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E 32356503 N 5654639 E 32356248N 5654279 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1500 Datum: 03.2.2017 KölnGIS 100 m
Anlage 07 - Auszug Beschlussprotokoll StEA 15.11.2018
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 19.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 öffentlich 6.9 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas- sung des Planungsauftrags 2267/2017/1 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke AN/1626/2018 Beschluss über den Änderungsantrag: Der zweite Absatz im Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt: Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück in Erbbaurecht vergeben oder an die GAG verkauft werden kann. In dem Neu- bau ist eine ausreichend große Fläche für Vollversorger zu verwirklichen. Es ist zu prüfen, wie durch optimale Ausnutzung des Geländes mindestens 4000 qm geförderter Wohnraum hergestellt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimme der Fraktion Die Linke- abgelehnt. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich grundsätzlich der Empfehlung des Liegenschaftsausschusses und des Bauausschusses an und empfiehlt dem Rat fol- genden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur- stücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punk- te gebeten: - Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage - Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks - Einsatz eines Vollsortimenters Außerdem bittet der Stadtentwicklungsausschuss darum, die Direktvergabe einer Erbpacht an den unmittelbar benachbarten Eigentümer zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 02 - Planungskonzept
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SD II FD I SD II Erschließung Wohnen Erschließung Wohnen Erschließung Wohnen Causemannstraße Mietergärten Ausfahrt Tiefgarage Zugang Anlieferung Einfahrt TiefgarageWeg für Fußgänger Zugang für Feuerwehr Schallschutzwall Spielplatz Spielplatz Bolzplatz Eingang Markt FD+St II Wohngebäude 2 Wohngebäude 1 Lebensmittelmarkt BGF ca 1150 qm VKF ca 799 qm Tiefgarage BGF ca 1800 qm Wohngebäude 1 BGF 1330 qm WFL 860 qm Lebensmittelmarkt Dachterassen Wohngebäude 2 BGF 1490 qm WFL 970 qm Machbarkeitsstudie - Causemannstraße
Anlage 03 - Vorabauszug zu TOP 1.2 Liegenschaftsausschuss 30.10.2018
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23082 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: timnoel.jansen@stadt-koeln.de Datum: 31.10.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 30.10.2018 öffentlich 1.2 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas- sung des Planungsauftrags V/562 2267/2017/1 RM Frank: möchte festgehalten wissen, dass die geltenden Beschlüsse des Rates vom 28.09.2017 zum öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück, nämlich Unterbringung von Familien zu 60 % der Wohnfläche sowie 40 % der Wohn- fläche für andere Personen sowie Errichtung einer Kindertagesstätte weiter fortge- schrieben werden. RM Pakulat: fragt nach dem Nachweis der erforderlichen Stellplätze für den Le- bensmittelmarkt und ob eine Tiefgarage geplant ist. Frau Adams: antwortet, dass durch das Einbeziehen des Lebensmittelmarktes in die Planung, eine Tiefgarage die einzige Option zur optimalen Ausnutzung der Bauland- schaft sei RM Frank: .ergänzt, dass durch ein Sharing der Stellplatznachweise, zwischen Kon- sumenten des Supermarktes und den Bewohnern, Einsparmöglichkeiten mitberück- sichtigt werden sollten. RM Struwe: erkundigt sich danach, wie viel Wohnfläche vorher geplant gewesen sei und wie viel Wohnfläche in der aktuellen Planung berücksichtigt werde. Frau Adams: antwortet, dass vorher 3000m2 Wohnfläche und aktuell 2000m2 Wohn- fläche geplant sind. Eine gemeinsame Nutzung der Stellplätze ist wünschenswert und wird durch die Verwaltung geprüft. RM Frank: fragt, ob die Wohnflächen-Differenz kompensiert werden kann, z.B. durch bessere Ausnutzung der Fläche. Eine Möglichkeit wäre die Überbauung des Super- marktes. Herr Kiefer: erläutert, dass zurzeit mit dem Stadtplanungsamt (61) eine Variante ge- prüft wird, die vorsieht die beiden nordöstlichen Flurstücke mit einzubeziehen. Hier- durch entstünde eine günstiger geschnittene Fläche, wodurch sich mehr Wohnraum realisieren lassen könnte. Dies hängt jedoch von den privaten Eigentümern der bei- den nordöstlichen Flurstücke ab. RM Frenzel: schlägt vor zu prüfen, ob eine dreigeschossige Bebauung möglich ist? Herr Kiefer: erklärt, dass das Stadtplanungsamt (61) beabsichtigt den Bebauungs- plan so zu ändern, um entlang der Causemannstr. eine dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen. RM Weisenstein: fragt nach der Gestaltung des Einzelhandels, ob das Lebensmit- telgeschäft ein Vollversorger oder ein Discounter werden soll. Herr Kiefer: erklärt, dass der Einzelhandel nicht nur ersetzt, sondern durch einen Vollsortimenter erweitert werden soll. Dies soll als Kriterium aufgenommen werden, wenn es zu einer Konzeptvergabe oder Direktvergabe kommt. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur- stücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Der Liegenschaftsausschuss bittet die Verwaltung bei der weiteren Planung um Prü- fung der folgenden Punkte: - Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefgarage - Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer mög- lichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks - Einsatz eines Vollsortimenters Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 08 - Auszug Beschlussprotokoll FA 19.11.18
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 20.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 19.11.2018 öffentlich 12.4 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas- sung des Planungsauftrags 2267/2017/1 Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur- stücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punk- te gebeten: - Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefga- rage - Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks Außerdem bittet der Stadtentwicklungsausschuss darum, die Direktvergabe einer Erbpacht an den unmittelbar benachbarten Eigentümer zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt
Anlage 05 - Auszug Entwurf Niederschrift Bauausschuss 12.11.2018
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Bauausschusses vom 12.11.2018 öffentlich 5.2 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29 - 31, 50769 Köln- Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft - Anpas- sung des Planungsauftrags 2267/2017/1 geänderter Beschluss: Der Bauausschuss schließt sich der Empfehlung des Liegenschaftsausschusses an und empfiehlt dem Rat unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksvertre- tung Chorweiler folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die eigenen städtischen Planungen zu einer Neu- bebauung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flur- stücke 524 und 805, einzustellen. Stattdessen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Prüfung, inwieweit das Grund- stück mit der Maßgabe vermarktet werden kann, auf dem Grundstück sowohl einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich geförderte Wohnungen unter Beibehaltung der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.000 m² zu errichten. Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung um Prüfung der folgenden Punk- te gebeten: - Optimierung der Stellplatzplanung mit Hinblick auf den Bau einer Tiefga- rage - Klärung der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung bzw. einer möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks - Einsatz eines Vollsortimenters Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2267/2017/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 19.06.2018 14:31