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2015/0034

Übernahme Auszubildende

Magistratsvorlage 09.02.2015

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2015/0034

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2015/0034

5502 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
 
Amt für Interne Dienste  
Personalabteilung  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0034 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Übernahme Auszubildende  
 
Vorlage vom: 09.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Den Auszubildenden, die im Jahr 2015 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 
beenden, wird in Anwendung der Protokollerklärung zu § 16 a TVAöD ein befristetes, leistungs -
differenziertes Übernahmeangebot unterbreitet.  
 
Die Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme richten sich nach den Magistrats-
beschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 (Be-
schluss Nr. 85). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. Februar 2015: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ausbildungsbehörde nach § 16 Abs. 3 TVAöD ve r-
pflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens drei Monate 
vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung darüber zu unterrichten, ob eine Übernahm e-
möglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städtischen 
Dienst ausscheiden müssen. 
 
Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen 
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt und deren Eigenbetrieben 
(ohne EAD) beenden: 
 
 Fachangestellte/r für Bürokommunikation 7 
 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe  1 
 Gärtner/in      2 
 Bauzeichner/in     1 
Die tarifliche Regelung des § 16 a TVAöD - Allgemeiner Teil - sieht eine Übernahmeverpflich-
tung der Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung vor. Voraussetzung 
hierfür ist jedoch, dass Vorliegen eines dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarfs zum Zeit-
punkt der Beendigung der Ausbildung. Außerdem müssen entsprechende freie und besetzbare 
Stellen auf Dauer vorhanden sein, die eine ausbildungsadäquate unbefristete Beschäftigung 
ermöglichen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungsbehörde bildet derzeit über 
Bedarf aus. Entsprechend den Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung und in diesem Zusa m-
menhang der Vorgabe, dass freie Stellen zunächst mit bereits vorhandenem Personal aus der 
Personalbörse besetzt werden, kann den Nachwuchskräften zum Zeitpunkt der Übernahme 
keine Stelle avisiert werden. Demnach liegt ein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine 
Weiterbeschäftigung im Sinne der Regelung des § 16 a TVAöD nicht vor.  
 
Nach der Protokollerklärung zu § 16 a TVAöD ist jedoch auch eine befristete Anschlussbeschä f-
tigung der Nachwuchskräfte möglich, wenn zum Zeitpunkt der Übernahme kein dienstlicher 
Bedarf mit entsprechenden vakanten Stellen vorhanden ist.  
 
Sofern im Einzelfall keine personenbedingten und/oder verhaltensbedingten Gründe (wie z. B. 
überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten, Ermahnungen und Abmahnungen während der Ausbi l-
dung) entgegenstehen, werden den o. g. Nachwuchskräften nach Abschluss der 3-jährigen 
Ausbildung entsprechend der leistungsdifferenzierten Kriterien zur Übernahme der Auszubil-
denden gem. den Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung 
hierzu vom 4. März 2009 (Beschluss Nr. 85) folgende Übernahmeangebote unterbreitet wer-
den: 
 
Leistung Vertragsgestaltung 
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,  
befristet für die Dauer eines Jahres 
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Teilzeit (19,5 Stunden),  
befristet für die Dauer eines Jahres 
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme 
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung  
„ausreichend“ oder schlechter 
Keine Übernahme

- 4 - 
Dementsprechend werden die Nachwuchskräfte aus sozialen Gründen befristet für die Dauer 
eines Jahres übernommen. Damit wird eine sofortige Arbeitslosigkeit vermieden und den 
Nachwuchskräften die Chance gegeben werden, über einen gewissen Zeitraum Berufserfahrung 
sammeln zu können. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Wie in den Jahren z u-
vor, werden die Nachwuchskräfte zunächst als Springer, Vertretungskräfte, zur Mithilfe bei 
Sonderaufgaben und Projekten etc. eingesetzt. 
 
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die - zum Beispiel durch Verkürzung der 
Ausbildungszeit - ihre Prüfung im Winter 2015/2016 absolvieren. 
 
Der Personalrat der Stadtverwaltung und die Frauenbeauftragte haben dieser Maßnahme be-
reits zugestimmt.  
 
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird für seinen Bereich 
auf Grundlage der gleichen Kriterien autark Übernahmeangebote für die Nachwuchskräfte aus 
den Berufsgruppen: 
 
 Industriekauffrau / Industriekaufmann 
 Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice  
 Tierpflegerin / Tierpfleger  
 
unterbreiten.  
 
 
Darmstadt, 9. Februar 2015 
I / 10.1.2 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0034
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.02.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00