2015/0034
Übernahme Auszubildende
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2015/0034
5502 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Amt für Interne Dienste
Personalabteilung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0034
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Übernahme Auszubildende
Vorlage vom: 09.02.2015
Beschlussvorschlag :
Den Auszubildenden, die im Jahr 2015 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
beenden, wird in Anwendung der Protokollerklärung zu § 16 a TVAöD ein befristetes, leistungs -
differenziertes Übernahmeangebot unterbreitet.
Die Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme richten sich nach den Magistrats-
beschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 (Be-
schluss Nr. 85).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9. Februar 2015:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ausbildungsbehörde nach § 16 Abs. 3 TVAöD ve r-
pflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens drei Monate
vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung darüber zu unterrichten, ob eine Übernahm e-
möglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städtischen
Dienst ausscheiden müssen.
Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt und deren Eigenbetrieben
(ohne EAD) beenden:
Fachangestellte/r für Bürokommunikation 7
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 1
Gärtner/in 2
Bauzeichner/in 1
Die tarifliche Regelung des § 16 a TVAöD - Allgemeiner Teil - sieht eine Übernahmeverpflich-
tung der Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung vor. Voraussetzung
hierfür ist jedoch, dass Vorliegen eines dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarfs zum Zeit-
punkt der Beendigung der Ausbildung. Außerdem müssen entsprechende freie und besetzbare
Stellen auf Dauer vorhanden sein, die eine ausbildungsadäquate unbefristete Beschäftigung
ermöglichen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungsbehörde bildet derzeit über
Bedarf aus. Entsprechend den Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung und in diesem Zusa m-
menhang der Vorgabe, dass freie Stellen zunächst mit bereits vorhandenem Personal aus der
Personalbörse besetzt werden, kann den Nachwuchskräften zum Zeitpunkt der Übernahme
keine Stelle avisiert werden. Demnach liegt ein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine
Weiterbeschäftigung im Sinne der Regelung des § 16 a TVAöD nicht vor.
Nach der Protokollerklärung zu § 16 a TVAöD ist jedoch auch eine befristete Anschlussbeschä f-
tigung der Nachwuchskräfte möglich, wenn zum Zeitpunkt der Übernahme kein dienstlicher
Bedarf mit entsprechenden vakanten Stellen vorhanden ist.
Sofern im Einzelfall keine personenbedingten und/oder verhaltensbedingten Gründe (wie z. B.
überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten, Ermahnungen und Abmahnungen während der Ausbi l-
dung) entgegenstehen, werden den o. g. Nachwuchskräften nach Abschluss der 3-jährigen
Ausbildung entsprechend der leistungsdifferenzierten Kriterien zur Übernahme der Auszubil-
denden gem. den Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung
hierzu vom 4. März 2009 (Beschluss Nr. 85) folgende Übernahmeangebote unterbreitet wer-
den:
Leistung Vertragsgestaltung
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,
befristet für die Dauer eines Jahres
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Teilzeit (19,5 Stunden),
befristet für die Dauer eines Jahres
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung
„ausreichend“ oder schlechter
Keine Übernahme
- 4 -
Dementsprechend werden die Nachwuchskräfte aus sozialen Gründen befristet für die Dauer
eines Jahres übernommen. Damit wird eine sofortige Arbeitslosigkeit vermieden und den
Nachwuchskräften die Chance gegeben werden, über einen gewissen Zeitraum Berufserfahrung
sammeln zu können. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Wie in den Jahren z u-
vor, werden die Nachwuchskräfte zunächst als Springer, Vertretungskräfte, zur Mithilfe bei
Sonderaufgaben und Projekten etc. eingesetzt.
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die - zum Beispiel durch Verkürzung der
Ausbildungszeit - ihre Prüfung im Winter 2015/2016 absolvieren.
Der Personalrat der Stadtverwaltung und die Frauenbeauftragte haben dieser Maßnahme be-
reits zugestimmt.
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird für seinen Bereich
auf Grundlage der gleichen Kriterien autark Übernahmeangebote für die Nachwuchskräfte aus
den Berufsgruppen:
Industriekauffrau / Industriekaufmann
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Tierpflegerin / Tierpfleger
unterbreiten.
Darmstadt, 9. Februar 2015
I / 10.1.2
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0034
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.02.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00