V/0211/2012
Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0003/2012 "Gentechnikfreies Essen" vom 25.01.12
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Beschlussvorlage
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V/0211/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0003/2012 "Gentechnikfreies Essen" vom 25.01.12 Beratungsfolge 09.05.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der in der Begründung dargestellte Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag der Frakti on DIE LINKE Nr. A -R/0003/2012 „Ge ntechnikfreies Essen“ vom 25.01.12 ist hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Fraktion DIE LINKE hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Das Gesundheitsamt arbeitet derzeit dar an, die Situation der Schulverpflegung sowohl aus hygi e- nischer als auch ernährungsphysiologischer Sicht zu optimieren. Hierzu wurde eine Projektgru ppe eingerichtet, in der sich regelmäßig alle an der Schulverpflegung beteiligten Ämter zu bestimmten Punkten abstimmen. Das Amt für Schule und Weiterbildung ist derzeit dabei, die vertragliche S i- tuation zunächst für die weiterführenden Schulen einheitlich zu regeln, da bisher Verträge mit C a- terern in Schulen nicht immer schriftlich festgehalten wurden. Hierzu we rden über ein Ausschre i- bungsverfahren Dienstleistungskonzessionen vergeben. Mit den neu abzuschließenden Verträgen wird über ein Leistungsverzeichnis u. a. auch die Herkunft der Lebensmittel und die Kennzeic h- nung des Ve rpflegungsangebotes umfassend geregel t. Nach dem Abschluss der anstehenden ersten Dienstleistungskonzession sollen auch für alle anderen städtischen Schulen Dienstlei s- tungskonzessionen vergeben und Verträge abgeschlossen werden. Bei den städt. Kindertageseinrichtungen liegen ebenfalls nur se lten schriftliche Verträge vor. Im Rahmen der geplanten ausführlichen Beratung der Einrichtungen durch die Ernährungsfachkräfte des Gesundheitsamtes sollen hier ebenfalls über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie n Vorlagen-Nr.: V/0211/2012 Auskunft erteilt: Frau Menke Ruf: 492-5388 E-Mail: MenkeChristine@stadt-muenster.de Datum: 25.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0211/2012 schriftliche Verträge mit den Cater ern abgeschlossen werden, die Vorgaben zur Herkunft der L e- bensmittel und der Kennzeichnung enthalten. In den Verträgen bzw. Leistungsverzeichnissen mit Caterern wird folgender Passus aufgenommen: „Gentechnisch veränderte Lebensmittel … dürfen nicht verwendet werden.“ Die Einrichtungen, in denen die Mittagsverpflegung in Eigenproduktion erstellt wird oder Cater er- angebote ergänzt werden, erhalten eine Anweisung zur Vermeidung von gentechnisch verände r- ten Produkten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0003/2012 „Gentechnikfreies Essen“ vom 25.01.12
0211_Antrag_Gentechnik
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2012 Seite 1 von 1 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 25. Januar 2012 Antrag Gentechnikfreies Essen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. In städtischen Schulen, Kindertagesstätten und i n allen anderen städtischen Einrichtungen, die eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten, ist sicherzus tellen, dass bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend d er (EU-Verordnung 1830/2003) seit dem 18. April 2004 gesetzlichen gekennzeichnet werden müsse n, da sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. 2. Sollte die Verpflegung der Kinder, Schülerinnen und Schüler, sowie weiterer Gäste der Einrichtungen mit Lebensmitteln ohne gentechnisch v eränderte Organismen nicht gewährleistet werden können, sind die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung darauf hinzuweisen bzw. sind bei der Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu informieren. Begründung : Trotz breiter Ablehnung der Verbraucherinnen und Ve rbraucher werden wir in Deutschland mit Lebensmitteln konfrontiert, die Bestandteile gentec hnisch veränderter Pflanzen enthalten. Durch eine größtmögliche Transparenz sollte Bürgerinnen u nd Bürgern allerdings die Möglichkeit offen stehen, sich über ihre Nahrungsmittel zu informiere n. Bei verarbeiteten Produkten, wie sie in einer Gemeinschaftsverpflegung üblich sind, muss allerdin gs nicht gekennzeichnet werden. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entsch eiden können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen wollen oder ob nicht. Dies gilt insbesondere auch für Kantinen und sonstige Einrichtungen der Außer- Haus-Verpflegung (AHV). Die möglichen gesundheitlichen Risiken von Agro-Gen technik in Lebensmitteln sind bisher nicht ausreichend erforscht. Die dünne Datenbasis bei der Agro-Gentechnik sollte Anlass zu maximaler Vorsicht und Skepsis sein. Viele Verbraucherinnen u nd Verbraucher sorgen sich, dass ihnen gentechnisch veränderte Produkte aufgedrängt werden . Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung, dass die Ernährung gesund und ohne Risiken ist. Daher spielt die Ernährung in Schulen und Kindertagesstätten eine besondere Rolle. Hier muss gewährleistet werden, dass Produkte ohne Gentechnik angeboten werden. Ist dies nicht zu gara ntieren, so sind darüber die Eltern zu informieren, damit zumindest Transparenz und Wahlfreiheit besteht. Mit freundlichen Grüßen Iris Toulas Raimund Köhn Joachim Bruns DIE LINKE. Ratsfraktion Münster An den Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0211/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37