Mandari Insight

V/0211/2012

Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0003/2012 "Gentechnikfreies Essen" vom 25.01.12

Vorlagen 20.04.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.05.2012, TOP 2.6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

0211_Antrag_Gentechnik

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2795 Zeichen

V/0211/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0003/2012 "Gentechnikfreies Essen" vom 25.01.12 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Begründung dargestellte Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Antrag der Frakti on DIE LINKE Nr. A -R/0003/2012 „Ge ntechnikfreies Essen“ vom 
25.01.12 ist hiermit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Die Fraktion DIE LINKE hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.  
 
Das Gesundheitsamt arbeitet derzeit dar an, die Situation der Schulverpflegung sowohl aus hygi e-
nischer als auch ernährungsphysiologischer Sicht zu optimieren. Hierzu wurde eine Projektgru ppe 
eingerichtet, in der sich regelmäßig alle an der Schulverpflegung beteiligten Ämter zu bestimmten 
Punkten abstimmen. Das Amt für Schule und Weiterbildung ist derzeit dabei, die vertragliche S i-
tuation zunächst für die weiterführenden Schulen einheitlich zu regeln, da bisher Verträge mit C a-
terern in Schulen nicht immer schriftlich festgehalten wurden. Hierzu we rden über ein Ausschre i-
bungsverfahren Dienstleistungskonzessionen vergeben. Mit den neu abzuschließenden Verträgen 
wird über ein Leistungsverzeichnis u. a. auch die Herkunft der Lebensmittel und die Kennzeic h-
nung des Ve rpflegungsangebotes umfassend geregel t. Nach dem Abschluss der anstehenden 
ersten Dienstleistungskonzession sollen auch für alle anderen städtischen Schulen Dienstlei s-
tungskonzessionen vergeben und Verträge abgeschlossen werden. 
 
Bei den städt. Kindertageseinrichtungen liegen ebenfalls nur se lten schriftliche Verträge vor. Im 
Rahmen der geplanten ausführlichen Beratung der Einrichtungen durch die Ernährungsfachkräfte 
des Gesundheitsamtes sollen hier ebenfalls über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie n 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0211/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5388 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0211/2012 
schriftliche Verträge mit den Cater ern abgeschlossen werden, die Vorgaben zur Herkunft der L e-
bensmittel und der Kennzeichnung enthalten.  
 
In den Verträgen bzw. Leistungsverzeichnissen mit Caterern wird folgender Passus aufgenommen: 
„Gentechnisch veränderte Lebensmittel … dürfen nicht verwendet werden.“ 
 
Die Einrichtungen, in denen die Mittagsverpflegung in Eigenproduktion erstellt wird oder Cater er-
angebote ergänzt werden, erhalten eine Anweisung zur Vermeidung von gentechnisch verände r-
ten Produkten. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0003/2012 „Gentechnikfreies Essen“ vom 25.01.12

0211_Antrag_Gentechnik

2779 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2012 
 
Seite 1 von 1 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
25. Januar 2012 
Antrag  
 
Gentechnikfreies Essen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. In städtischen Schulen, Kindertagesstätten und i n allen anderen städtischen Einrichtungen, die 
eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten, ist sicherzus tellen, dass bei der Zubereitung der Speisen 
keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend d er (EU-Verordnung 1830/2003) seit dem 18. 
April 2004 gesetzlichen gekennzeichnet werden müsse n, da sie gentechnisch veränderte 
Bestandteile enthalten. 
 
2. Sollte die Verpflegung der Kinder, Schülerinnen und Schüler, sowie weiterer Gäste der 
Einrichtungen mit Lebensmitteln ohne gentechnisch v eränderte Organismen nicht gewährleistet 
werden können, sind die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung darauf hinzuweisen bzw. sind bei 
der Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu informieren. 
 
Begründung :
 
Trotz breiter Ablehnung der Verbraucherinnen und Ve rbraucher werden wir in Deutschland mit 
Lebensmitteln konfrontiert, die Bestandteile gentec hnisch veränderter Pflanzen enthalten. Durch 
eine größtmögliche Transparenz sollte Bürgerinnen u nd Bürgern allerdings die Möglichkeit offen 
stehen, sich über ihre Nahrungsmittel zu informiere n. Bei verarbeiteten Produkten, wie sie in einer 
Gemeinschaftsverpflegung üblich sind, muss allerdin gs nicht gekennzeichnet werden. Wir wollen, 
dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entsch eiden können, ob sie gentechnisch 
veränderte Lebensmittel essen wollen oder ob nicht.  Dies gilt insbesondere auch für Kantinen und 
sonstige Einrichtungen der Außer- Haus-Verpflegung (AHV). 
Die möglichen gesundheitlichen Risiken von Agro-Gen technik in Lebensmitteln sind bisher nicht 
ausreichend erforscht. Die dünne Datenbasis bei der  Agro-Gentechnik sollte Anlass zu maximaler 
Vorsicht und Skepsis sein. Viele Verbraucherinnen u nd Verbraucher sorgen sich, dass ihnen 
gentechnisch veränderte Produkte aufgedrängt werden . Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist 
es für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung, dass die 
Ernährung gesund und ohne Risiken ist. Daher spielt  die Ernährung in Schulen und 
Kindertagesstätten eine besondere Rolle. Hier muss gewährleistet werden, dass Produkte ohne 
Gentechnik angeboten werden. Ist dies nicht zu gara ntieren, so sind darüber die Eltern zu 
informieren, damit zumindest Transparenz und Wahlfreiheit besteht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Iris Toulas   Raimund Köhn  Joachim Bruns 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
 
An den Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0211/2012
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37