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V/1134/2019

Verzicht auf die Anhebung der Hundesteuersätze aus Umweltgründen

Vorlagen 06.01.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.4

Anlage I Anregung Nr. 2019-00246

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage I Anregung Nr. 2019-00246

307 Zeichen

"Anregung Nr. 2019-00246

" Vorname:
Straße, Haus-

» PLZ:
Orti.

Adressat:

Rat der Stadt Münster. :

. Anregung / Antrag
Erhöhung:der. Hündesteuer".

Begründung:
Um die Disku:

elastung'von Haüstieren:anzuregen und ’den einen
unde’zuzulegen, .

Eventuelle Dateien be finden sich im Anhang dieser E-Mail. u

Beschlussvorlage

3882 Zeichen

V/1134/2019 
V/1134/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verzicht auf die Anhebung der Hundesteuersätze aus Umweltgründen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Anregung Nr. 2019-00246 nach § 24 Gemeindeordnung (GO), die Hundesteuer wegen 
des Klimanotstandes zu erhöhen, wird nicht gefolgt.  
2. Die Anregung ist damit erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Gegenstand der Anregung 
 
Mit Anregung Nr. 2019-00246 nach § 24 GO wurde vorgeschlagen, den Hundesteuersatz zu erhöhen, 
um "die Diskussion über die Umweltbelastung von Haustieren anzuregen und den einen oder and e-
ren Mitbürger davon abzubringen, sich Hunde zuzulegen". 
 
2. Sachstand 
 
Sinn und Zweck von Aufwandsteuern - wie hier - ist wie bei allen anderen Steuerarten zuvörderst die 
Erzeugung von Erträgen zur Deckung de s jeweiligen Haushaltes, damit die Gemeinde die verg e-
meinschafteten Aufgaben erfüllen und u.  a. die selbst auferlegten Ziele verwirklicht sowie staatliche 
Ausgaben finanzieren kann. Bei gewissen Steuerarten kommen noch Lenkungsfunktionen hinzu, mit 
denen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflusst oder auch ordnungspolitische 
Ziele verfolgt werden.  
 
Dass mit der Erhebung der Hundesteuer entsprechend umweltpolitische Ziele verfolgt und überhaupt 
beeinflußt werden könnten, ist mit der vorl iegenden Anregung nicht belegt worden. Auch entspr e-
chende Recherchen seitens der Verwaltung konnten nicht bestätigen, dass eine Erhöhung der Hu n-
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
05.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Siegl 
Telefon: 492-2220 
SieglS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1134/2019 
desteuer den erwünschten Effekt erzielen würde oder  die Hundehaltung überhaupt (maßgeblichen) 
Einfluss auf die Ökobilanz hat.   
 
Entsprechende Studien liegen für Deutschland nicht vor. Allein für die Schweiz konnten insoweit a n-
satzweise Erkenntnisse gewonnen werden, allerdings auch dort nur aus einer einzigen Studie. So 
wurden im Rahmen eines Praktikums und begrenzt auf die Schweiz erstmals die Umweltbelastungen 
untersucht, welche durch die Haltung von Haustieren entstehen  und zwar konkret hinsichtlich der am 
häufigsten in der Schweiz gehaltene Tierarten: Pferd, Hund, Katze, Kaninchen, Ziervogel und Zie r-
fisch. In der Datenerhebung wurden alle relevanten Einflüsse auf die Umwelt erfasst, worunter Fütt e-
rung, Behausung, Fäkalien, Fahrten mit dem PKW und sonstige Anschaffungen fielen, die durch ein 
Haustier begründet sind. Die Studie zeigte dann zwar u.a. auf, dass die Um weltbelastungen um so 
höher waren, je größer und schwerer das Tier war. Insgesamt waren jedoch die gemessenen U m-
weltbelastungen schon mit Blick auf die gesamte Schweiz nur von untergeordneter Bedeutung und 
machten lediglich etwa 1,2 % der gesamten Umweltbe lastungen aus, die durch den Schweizer Ko n-
sum in dem Referenzjahr 2015 verursacht wurden.  
 
Entsprechende verläßliche Studien liegen hierzulande nicht vor. Übertragen auf Deutschland dürfte 
der für die Schweiz festgestellte geringe Anteil an Einfluss auf d ie Ökobilanz in jedem Fall noch weit 
niedriger sein.  
 
Nur ergänzend wird daher darauf hingewiesen, dass mit der Hundehaltung auch zahlreiche positive 
und mitunter ebenfalls ökologisch relevante Vorteile einhergehen. So ist die Hundehaltung erwies e-
nermaßen ausgesprochen gesundheitsfördernd und u.a. ein wirksames Mittel gegen Einsamkeit im 
Alter.   
 
Aus all diesen Gründen und mit Blick auf die jedenfalls nur untergeordnete Bedeutung der Haustie r-
haltung auf die Ökobilanz kann aus Sicht der Verwaltung der Anre gung, die Hundesteuersätze aus 
Umweltgründen anzuheben, nicht gefolgt werden. 
 
 
 
i.V. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Anregung Nr. 2019-00246

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/1134/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37