V/1134/2019
Verzicht auf die Anhebung der Hundesteuersätze aus Umweltgründen
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Anlage I Anregung Nr. 2019-00246
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"Anregung Nr. 2019-00246 " Vorname: Straße, Haus- » PLZ: Orti. Adressat: Rat der Stadt Münster. : . Anregung / Antrag Erhöhung:der. Hündesteuer". Begründung: Um die Disku: elastung'von Haüstieren:anzuregen und ’den einen unde’zuzulegen, . Eventuelle Dateien be finden sich im Anhang dieser E-Mail. u
Beschlussvorlage
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V/1134/2019 V/1134/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verzicht auf die Anhebung der Hundesteuersätze aus Umweltgründen Beratungsfolge 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung Nr. 2019-00246 nach § 24 Gemeindeordnung (GO), die Hundesteuer wegen des Klimanotstandes zu erhöhen, wird nicht gefolgt. 2. Die Anregung ist damit erledigt. Begründung: 1. Gegenstand der Anregung Mit Anregung Nr. 2019-00246 nach § 24 GO wurde vorgeschlagen, den Hundesteuersatz zu erhöhen, um "die Diskussion über die Umweltbelastung von Haustieren anzuregen und den einen oder and e- ren Mitbürger davon abzubringen, sich Hunde zuzulegen". 2. Sachstand Sinn und Zweck von Aufwandsteuern - wie hier - ist wie bei allen anderen Steuerarten zuvörderst die Erzeugung von Erträgen zur Deckung de s jeweiligen Haushaltes, damit die Gemeinde die verg e- meinschafteten Aufgaben erfüllen und u. a. die selbst auferlegten Ziele verwirklicht sowie staatliche Ausgaben finanzieren kann. Bei gewissen Steuerarten kommen noch Lenkungsfunktionen hinzu, mit denen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflusst oder auch ordnungspolitische Ziele verfolgt werden. Dass mit der Erhebung der Hundesteuer entsprechend umweltpolitische Ziele verfolgt und überhaupt beeinflußt werden könnten, ist mit der vorl iegenden Anregung nicht belegt worden. Auch entspr e- chende Recherchen seitens der Verwaltung konnten nicht bestätigen, dass eine Erhöhung der Hu n- Amt für Finanzen und Beteiligungen 05.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Siegl Telefon: 492-2220 SieglS@stadt-muenster.de - 2 - V/1134/2019 desteuer den erwünschten Effekt erzielen würde oder die Hundehaltung überhaupt (maßgeblichen) Einfluss auf die Ökobilanz hat. Entsprechende Studien liegen für Deutschland nicht vor. Allein für die Schweiz konnten insoweit a n- satzweise Erkenntnisse gewonnen werden, allerdings auch dort nur aus einer einzigen Studie. So wurden im Rahmen eines Praktikums und begrenzt auf die Schweiz erstmals die Umweltbelastungen untersucht, welche durch die Haltung von Haustieren entstehen und zwar konkret hinsichtlich der am häufigsten in der Schweiz gehaltene Tierarten: Pferd, Hund, Katze, Kaninchen, Ziervogel und Zie r- fisch. In der Datenerhebung wurden alle relevanten Einflüsse auf die Umwelt erfasst, worunter Fütt e- rung, Behausung, Fäkalien, Fahrten mit dem PKW und sonstige Anschaffungen fielen, die durch ein Haustier begründet sind. Die Studie zeigte dann zwar u.a. auf, dass die Um weltbelastungen um so höher waren, je größer und schwerer das Tier war. Insgesamt waren jedoch die gemessenen U m- weltbelastungen schon mit Blick auf die gesamte Schweiz nur von untergeordneter Bedeutung und machten lediglich etwa 1,2 % der gesamten Umweltbe lastungen aus, die durch den Schweizer Ko n- sum in dem Referenzjahr 2015 verursacht wurden. Entsprechende verläßliche Studien liegen hierzulande nicht vor. Übertragen auf Deutschland dürfte der für die Schweiz festgestellte geringe Anteil an Einfluss auf d ie Ökobilanz in jedem Fall noch weit niedriger sein. Nur ergänzend wird daher darauf hingewiesen, dass mit der Hundehaltung auch zahlreiche positive und mitunter ebenfalls ökologisch relevante Vorteile einhergehen. So ist die Hundehaltung erwies e- nermaßen ausgesprochen gesundheitsfördernd und u.a. ein wirksames Mittel gegen Einsamkeit im Alter. Aus all diesen Gründen und mit Blick auf die jedenfalls nur untergeordnete Bedeutung der Haustie r- haltung auf die Ökobilanz kann aus Sicht der Verwaltung der Anre gung, die Hundesteuersätze aus Umweltgründen anzuheben, nicht gefolgt werden. i.V. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Anregung Nr. 2019-00246
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1134/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37