Mandari Insight

3621/2020

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 6.4.2

Anlage 3 - (Vorab) Auszug Niederschrift StEA 28.01.2021

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Ansehen

Anlage 1 - Vorgeschlagene Mitglieder und Stellvertreter Beirat Porz Mitte

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 - Änderungen der Anlagen 1 und 2

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Anlage 6 - Auszug StEA 11.03.2021

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Anlage 2 - Synopse zur Änderung Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte

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Anlage 4 - Vorabauszug Niederschrift BV Porz 11.02.2021_3621-2020

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Anlage 3 - (Vorab) Auszug Niederschrift StEA 28.01.2021

3452 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 09.02.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift d er 1. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 28.01.2021  
öffentlich 
6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie 
Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für 
den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 
3621/2020 
RM Weisenstein hält die Änderung der Satzung für problematisch, da die Bürger-
schaft künftig keinen stellvertretenden Vorsitzenden im Beirat Porz Mitte mehr stelle. 
Dies sei aus seiner Sicht für die außerparlamentarische Vertretung des Beirates 
schwierig. Deshalb schlägt er vor, über Punkt 5 des Beschlussvorschlages einzeln 
abzustimmen. 
RM Kienitz möchte wissen, ob der Ausschuss lediglich stimmberechtige Mitglieder 
des Stadtentwicklungsausschusses entsenden könne oder auch Ratsmitglieder, die 
der jeweiligen Fraktion angehören. Da diese Frage noch zu klären sei und seine 
Fraktion noch keine Mitglieder benennen könne, schlägt er vor, diesen Teil der Ab-
stimmung ohne Votum zu verweisen. 
Vorsitzende Pakulat zieht es gegebenenfalls in Betracht, über die Änderung der Ge-
schäftsordnung separat abzustimmen. 
Die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik Scholz erklärt, dass die 
Verwaltung die Geschäftsordnung aufgrund der politischen Verhältnisse anpassen 
wolle. Dabei handele es sich um eine Formalie. Sie sehe darin keine Schwächung 
der außerparlamentarischen Vertretung des Beirates. Zudem befürworte sie, dass 
der Vorsitz künftig dem Bezirksbürgermeister und nicht mehr dem Bezirksamtsleiter 
obliegen solle.  
RM Sterck bezieht sich auf die Frage von RM Kienitz und zeigt auf, dass die Mitglie-
der des Beirates Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss 
stimmberechtigten Fraktionen sein sollen. Diese offene Formulierung lasse durchaus 
zu, dass es sich nicht zwingend um Mitglieder des Ausschusses handeln müsse.

Beigeordneter Greitemann macht deutlich, dass die Mitglieder des Beirates von den 
stimmberechtigten Fraktionen des Fachausschusses zu benennen seien. 
RM Weisenstein bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass die geänderte Formalie in 
der Geschäftsordnung des Beirates zu Unmut führen könne.  
BM Frenzel stellt fest, dass die Bezirksvertretung ihre heutige Sitzung abgesagt ha-
be. Aus seiner Sicht sei es für den Stadtentwicklungsausschuss wichtig deren Votum 
zu kennen. Deshalb schlägt er vor, den Fraktionen die benötigte Zeit zu geben, um 
ihre Vertreter zu benennen und die Angelegenheit erst im nächsten Sitzungslauf zu 
behandeln. 
Vorsitzende Pakulat hält diese Vorgehensweise für sinnvoll, schlägt jedoch vor, dass 
die Fraktionen, soweit möglich, ihre in den Beirat Porz Mitte zu entsendenden Mit-
glieder bereits zu benennen.  
 
Die stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses benennen fol-
gende Mitglieder für den Beirat Porz-Mitte: 
Bündnis 90/Die Grünen: Laurens Wellmann  Christine Seiger 
SPD-Fraktion: Michael Frenzel  N.N. 
CDU-Fraktion: N.N.  N.N. 
Fraktion Die Linke: Michael Weisenstein  Marcela Cano 
FDP-Fraktion: Elvira Bastian  Tim-Lennart Gottsleben 
Fraktion Volt: PhilippGotzen  Isabella Venturini 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit zurück.

Anlage 1 - Vorgeschlagene Mitglieder und Stellvertreter Beirat Porz Mitte

2050 Zeichen

Beirat Porz Mitte
Vorgeschlagene Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
Wahlperiode 2020/2025
Anlage 1
Organisation Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Bezirksbürgermeisterin (Vorsitz) Frau Sabine Stiller Herr Konrad Lutz Tempel
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
Bündnis Porz-Mitte Herr Jochen Reichel Frau Waltraut Bauer
Bündnis Porz-Mitte Frau Simin Fakhim-Haschemi Herr Hans Baedorf
Bündnis Porz-Mitte Herr Dr. Klaus Schäfer Herr Michael Gras
Porzer Handwerk Herr Karl-Heinz Miebach Herr Klaus Wernicke
Bürgerverein Porz-Mitte e.V. Frau Anita Mirche Frau Sigrid Alt
Porzer Bürgerstiftung Herr Norbert Becker Herr Dietmar Johannsen
Innenstadtgemeinschaft Porz Herr Markus Weinkoth Herr Mario Spieker
Innenstadtgemeinschaft Porz Herr Patrick Wiesner (2. Vertreter)
Kath. Kirchengemeinde St. Josef, Pfarrbüro Herr Theo Eich Frau Ursula Mari-Escandell
Evang. Kirchgemeinde Porz, Gemeindebüro Herr Henning Schützendorf Frau Barbara Nottebrock
Carl-Stamitz-Musikschule Frau Annette Schwirten Frau Beate Glombek
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Frau Petra Riemann Herr Bastian Boyke
Festausschuss Porzer Karneval e.V. Herr Stephan Demmer Herr Holger Harms
City-Center Porz Frau Ute Femfert Frau Andrea Zimmer
SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln Herr Herbert Krempa Herr Olaf Klömpken
Grundschule Hauptstraße, GGS Herr Jonas Pilatus NN
IHK (Porzer Wirtschaft) Frau Elisabeth Slapio Frau Ester Maniecki
Solibund Porz e.V. (MigrationsVertreter*in) Herr Torsten Decker Herr Karim Oulad Aissa
Polizei Köln Herr Andreas Book Herr Sven Rothe
Diakonie Michaelshoven e.V. Frau Laura Waldron NN

Beschlussvorlage Rat

4825 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 3621/2020 
Freigabedatum 
23.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie Neuernennung von 
Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 
2020/2025 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt die folgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktionen sowie 
entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des 
Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss schlägt die folgenden Vertreter/-innen der stimmberechtigten 
Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss 
als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Rat 04.02.2021

2 
 
 
3. Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2020/2025 die Ernennung der in Anlage 1 vorgeschla-
genen Personen aus den Institutionen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern 
des Beirates Porz Mitte. Der Rat ernennt weiterhin die unter Beschluss 1 und 2 benannten Per-
sonen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern. 
 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz künftig weiterhin die Ernennung von Beiratsmit-
gliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen in den Institu-
tionen. 
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 markierten Änderungen bzw. Anpassungen der Ziffern 2, 
3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (TOP 17.1) die Einrichtung des Beirates Porz Mitte mit 
der Besetzung durch verschiedene Gremien, Vereine, Organisationen und Gruppierungen gemäß 
Empfehlung der Bezirksvertretung Porz in ihrer Sitzung am 15.09.2016 (in geänderter Fassung) be-
schlossen. Der Beirat wurde gegründet, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorbera-
tung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz Mitte und der weiteren 
Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzu-
stellen. 
 
Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des ISEK 
Porz Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. Er wurde für die Dauer der Umsetzung 
der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz Mitte und des ISEK Porz Mitte eingerichtet. 
 
Zur neuen Wahlperiode 2020/2025 sind gemäß Ziffer 6, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirates 
Porz Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der im Beirat vertretenen Institutionen neu 
zu ernennen. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Die von den Institutionen benannten Personen 
sind der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
Weiterhin sind gemäß der Geschäftsordnung des Beirates die Vorsitzenden der Bezirksfraktionen 
sowie Vertreter-/innen der stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses mit 
Stellvertretern zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Beiratsmitgliedern neu zu ernennen.  
 
Für die künftige Besetzung des Beirats Porz Mitte ergeben sich Änderungen in der Geschäftsordnung 
des Beirats. Vorsitz und Sitzungsleitung lagen bisher beim Bürgeramtsleiter Porz und sollen künftig 
beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeisterin kraft seines / ihres Amtes liegen. 
Weiterhin sollen künftig Vertreter/-innen der Polizei sowie der Sozialraumkoordination Porz-
Mitte/Urbach ebenfalls im Beirat vertreten sein. Die Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung 
werden entsprechend angepasst (Anlage 2). 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Vorgeschlagene Beiratsmitglieder und stellvertretende Beiratsmitglieder der Institutionen 
Anlage 2 – Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte

Anlage 5 - Änderungen der Anlagen 1 und 2

679 Zeichen

Anlage 3 
Änderungen / Ergänzung zu den Anlagen 1 und 2 der Beschlussvorlage 3621/2020 
 
Aufgrund des Beschlussprotokolls der BV 7 vom 11.02.2021 werden folgende Änderungen 
und Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 aufgenommen: 
 
Anlage 1 
- statt „IHK (Porzer Wirtschaft)“ Änderung in „Porzer Wirtschaft - IHK Köln“ 
 
- statt „Solibund Porz e.V.“ Änderung in „Migrationsvertreter/in“ 
 
- statt „Diakonie Michaelshoven e.V.“ Änderung in „Sozialraumkoordination Porz-
Mitte/Urbach“ 
 
Anlage 2 
- unter Ziffer 3, Abs. 1 statt „Vertreter/in Porzer Wirtschaft“ Änderung in „Vertreter/in 
Porzer Wirtschaft – IHK Köln“ 
 
- unter Ziffer 3, Abs. 1 Ergänzung „Migrationsvertreter/in“

Anlage 6 - Auszug StEA 11.03.2021

3483 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 11.03.2021  
öffentlich 
6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie 
Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für 
den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 
3621/2020 
 
SB Frenzel beantragt mündlich den Beschluss in Anlage 2 Ziffer 2 um den Zusatz 
„Eine weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des 
Beirates gewählt.“ Zu ergänzen. 
 
Vorsitzende Pakulat lässt zunächst über den mündlichen Antrag abstimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt die folgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktio-
nen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertre-
tende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________

______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss schlägt die folgenden Vertreter/-innen der 
stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen aus dem 
Stadtentwicklungsausschuss als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder 
des Beirates Porz zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
Laurens Wellmann    Christine Seiger 
 ______________________  ______________________ 
 Michael Frenzel   Elfi Scho-Antwerpes 
 ______________________  ______________________ 
 Anne Henk-Hollstein   Henk van Benthem 
 ______________________  ______________________ 
 Michael Weisenstein   Marcela Cano 
 ______________________  ______________________ 
Elvira Bastian    Tim-Lennart Gottsleben 
 ______________________  ______________________ 
PhilippGotzen Isabella Venturini 
 
3. Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2020/2025 die Ernennung der in Anlage 1 vor-
geschlagenen Personen aus den Institutionen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertre-
tenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. Der Rat ernennt weiterhin die unter Be-
schluss 1 und 2 benannten Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mit-
gliedern. 
 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz künftig weiterhin die Ernennung von Bei-
ratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderun-
gen in den Institutionen. 
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 markierten Änderungen bzw. Anpassungen der 
Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte. 
Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt:  
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbür-
germeisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat 
der/die stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft sei-
nes/ihres Amtes. Eine weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird 
aus der Mitte des Beirates gewählt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 - Synopse zur Änderung Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte

16025 Zeichen

Anlage 2 
 
Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte 
Synopse 
 
Bestehende Fassung     Neue Fassung 
 
Präambel 
 
Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 
beschlossene Entwicklungskonzept für Porz-Mitte 
und der fortgeschriebene Sachstand 2016 
desselben, sehen bei der Umsetzung die 
Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort 
vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad 
der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen 
zu erreichen.  
 
Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, 
welches die Voraussetzung für den Einsatz von 
Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich 
derzeit in Bearbeitung. Im Rahmen dessen 
werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum 
einen aus dem Entwicklungskonzept ableiten und 
zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt 
werden. 
 
Der Beirat für Porz-Mitte soll gegründet werden, 
um eine kontinuierliche Begleitung und politische 
Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen 
aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der 
weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der 
städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von 
Porz sicherzustellen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 
22.09.2016 gemäß Empfehlung der 
Bezirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 
15.09.2016 der Einrichtung eines Beirates für 
Porz-Mitte zugestimmt.  
 
 
1 - Aufgaben des Beirates  
 
(1) Aufgabe des Beirates ist die beratende 
Unterstützung bei der Umsetzung von 
Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept 
Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung 
des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte 
und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung 
ein.  
 
(2) Der Beirat wird über die inhaltliche 
Ausrichtung der Maßnahmen aus dem 
 
Präambel 
 
Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 
beschlossene Entwicklungskonzept für Porz-Mitte 
und der fortgeschriebene Sachstand 2016 
desselben, sehen bei der Umsetzung die 
Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort 
vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad 
der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen 
zu erreichen.  
 
Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, 
welches die Voraussetzung für den Einsatz von 
Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit 
in Bearbeitung. Im Rahmen dessen werden 
Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus 
dem Entwicklungskonzept ableiten und zum 
anderen durch neue Maßnahmen ergänzt 
werden. 
 
Der Beirat für Porz-Mitte soll gegründet werden, 
um eine kontinuierliche Begleitung und politische 
Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen 
aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der 
weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der 
städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von 
Porz sicherzustellen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 
22.09.2016 gemäß Empfehlung der 
Bezirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 
15.09.2016 der Einrichtung eines Beirates für 
Porz-Mitte zugestimmt.  
 
 
1 - Aufgaben des Beirates  
 
(1) Aufgabe des Beirates ist die beratende 
Unterstützung bei der Umsetzung von 
Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept 
Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung 
des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte 
und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.  
 
(2) Der Beirat wird über die inhaltliche 
Ausrichtung der Maßnahmen aus dem 
Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des

Anlage 2 
 
Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des 
Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige 
Änderungen informiert und hierzu um 
Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium 
spricht der Beirat Empfehlungen aus.  
 
(3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der 
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben 
unberührt.  
 
 
2 - Vorsitz  
 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim 
Bürgeramtsleiter von Porz. Die Stellvertretung 
des Vorsitzenden hat die Vertreterin / der 
Vertreter des Bürgervereins Porz-Mitte e.V. 
 
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen 
Vertretung den folgenden in Porz-Mitte 
vertretenen Vereinen, Organisationen, 
Institutionen und der Politik angehören: 
 
- Bezirksbürgermeister/-in 
 
- Stellv. Bezirksbürgermeister/-in 
 
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen 
 
- Vertreterinnen und Vertreter der im 
Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten  
Fraktionen 
 
- bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für 
Porz-Mitte 
 
- Vertreter/in Porzer Handwerk 
 
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft 
 
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. 
 
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung 
 
- Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft 
 
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde 
St. Josef 
 
Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige 
Änderungen informiert und hierzu um 
Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium 
spricht der Beirat Empfehlungen aus.  
 
(3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der 
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben 
unberührt.  
 
 
2 - Vorsitz  
 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim 
Bezirksbürgermeister bzw. bei der 
Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. 
Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat 
der/die stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. 
Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes.  
 
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
(1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen 
Vertretung den folgenden in Porz-Mitte 
vertretenen Vereinen, Organisationen, 
Institutionen und der Politik angehören: 
 
- Bezirksbürgermeister/-in 
 
- Stellv. Bezirksbürgermeister/-in 
 
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen 
 
- Vertreterinnen und Vertreter der im 
Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten  
Fraktionen 
 
- bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für 
Porz-Mitte 
 
- Vertreter/in Porzer Handwerk 
 
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft 
 
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. 
 
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung 
 
- Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft 
 
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde 
St. Josef

Anlage 2 
 
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde 
Porz 
 
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz 
 
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in 
Porz 
 
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS 
Porz) 
 
- Vertreter/in des City Centers Porz 
 
- Vertreter/in der Seniorenvertretung 
 
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße 
 
 
 
 
 
 
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere 
Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: 
 
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des 
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
 
 
für die Verwaltung: 
 
- Bürgeramtsleitung Porz 
 
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
- Stadtplanungsamt 
 
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
 
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster 
 
 
Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten 
Organisationen, Vereine und der Politik soll 
sicherstellen, dass die Interessen der 
Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte 
angemessen repräsentiert werden.  
 
(2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine 
Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den 
Abwesenheitsfall ernannt.  
 
(3) Es können nur solche Personen Mitglied im 
Beirat werden, deren Wohnsitz oder 
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde 
Porz 
 
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz 
 
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in 
Porz 
 
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS 
Porz) 
 
- Vertreter/in des City Centers Porz 
 
- Vertreter/in der Seniorenvertretung 
 
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße 
 
- Vertreter/in der Polizei 
 
- Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-
Mitte/Urbach 
 
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere 
Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: 
 
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des 
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
 
 
für die Verwaltung: 
 
- Bürgeramtsleitung Porz 
 
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
- Stadtplanungsamt 
 
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
 
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster 
 
 
Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten 
Organisationen, Vereine und der Politik soll 
sicherstellen, dass die Interessen der 
Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte 
angemessen repräsentiert werden.  
 
(2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine 
Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den 
Abwesenheitsfall ernannt.  
 
(3) Es können nur solche Personen Mitglied im 
Beirat werden, deren Wohnsitz oder

Anlage 2 
 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtbezirk Porz befindet.  
 
(4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses 
vom 22.09.2016 von den 
Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der 
Politik benannten Personen werden in einem 
gesonderten Beschluss von der 
Bezirksvertretung Porz bestätigt. 
 
(5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder 
aus wichtigem Grund jederzeit abberufen.  
 
 
4 – Einberufung und Tagesordnung  
 
(1) Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr 
und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingeladen 
wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch 
den Vorsitzenden oder dessen Stellvertretung. 
 
 
5 - Dauer  
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung 
der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept 
Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung 
befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes 
Porz-Mitte eingerichtet.  
 
(2) Die Mitglieder des Beirates werden für die 
Dauer der Wahlperiode des Rates und der 
Bezirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute 
Ernennung ist zulässig.  
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende 
eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden 
Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, 
Fragen, die die Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch 
in der Erarbeitung befindlichen Integrierten 
Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, 
mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist 
grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt 
und kann von dem Vorsitzenden verlängert 
werden. 
 
 
7 - Geschäftsführung  
 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtbezirk Porz befindet.  
 
(4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses 
vom 22.09.2016 von den 
Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der 
Politik benannten Personen werden in einem 
gesonderten Beschluss von der 
Bezirksvertretung Porz bestätigt. 
 
(5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder 
aus wichtigem Grund jederzeit abberufen.  
 
 
4 – Einberufung und Tagesordnung  
 
(1) Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr 
und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingeladen 
wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch 
den Vorsitzenden/die Vorsitzende oder 
dessen/deren Stellvertretung. 
 
 
5 - Dauer  
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung 
der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept 
Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung 
befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes 
Porz-Mitte eingerichtet.  
 
(2) Die Mitglieder des Beirates werden für die 
Dauer der Wahlperiode des Rates und der 
Bezirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute 
Ernennung ist zulässig.  
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der 
Vorsitzende/die Vorsitzende eine 
Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen 
und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die 
die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-
Mitte und des noch in der Erarbeitung 
befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes 
Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die 
Fragestunde ist grundsätzlich auf eine halbe 
Zeitstunde begrenzt und kann von dem 
Vorsitzenden/der Vorsitzenden verlängert werden. 
 
 
7 - Geschäftsführung

Anlage 2 
 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik.  
 
(2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die 
Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem 
sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben 
und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des 
Beirates sowie den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen 
Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis 
zugeleitet wird.  
 
 
8 - Tagungsmodalitäten  
 
(1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. 
 
(2) Der Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft 
es die Geschäftslage erfordert.  
 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung 
durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und Zeit 
der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu 
geben.  
 
(4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit 
einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu geben. 
Die Tagesordnung muss spätestens 5 Arbeitstage 
vor der Sitzung den Beiratsmitgliedern zugehen. 
Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen 
abgewichen werden. 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die 
Tagesordnung einbringen. Diese müssen 
spätestens am 10. Arbeitstag vor der nächsten 
Sitzung bei der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der 
Bezirksvertretung Porz und/oder den 
Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung 
vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild 
herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. 
Es entscheidet die einfache Mehrheit. 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer 
Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig 
erscheinen, ist dies der Geschäftsführung 
rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied 
informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen 
Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um 
die Vertretung sicher zu stellen. 
 
 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik.  
 
(2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die 
Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem 
sitzungsleitenden Vorsitzenden/der 
sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben 
und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des 
Beirates sowie den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen 
Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis 
zugeleitet wird.  
 
 
8 - Tagungsmodalitäten  
 
(1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. 
 
(2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den 
Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.  
 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung 
durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende 
eingeladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der 
Einladung bekannt zu geben.  
 
(4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit 
einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu geben. 
Die Tagesordnung muss spätestens 5 Arbeitstage 
vor der Sitzung den Beiratsmitgliedern zugehen. 
Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen 
abgewichen werden. 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die 
Tagesordnung einbringen. Diese müssen 
spätestens am 10. Arbeitstag vor der nächsten 
Sitzung bei der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der 
Bezirksvertretung Porz und/oder den 
Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung 
vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild 
herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. 
Es entscheidet die einfache Mehrheit. 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer 
Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig 
erscheinen, ist dies der Geschäftsführung 
rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied 
informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen 
Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um 
die Vertretung sicher zu stellen.

Anlage 2 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter 
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit 
gesonderter Einladung durch die 
Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein 
Mitarbeiter des geschäftsführenden Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur 
Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. 
 
(9) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen 
Ausgestaltung und Organisation seiner Arbeit frei.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter 
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit 
gesonderter Einladung durch die 
Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein 
Mitarbeiter des geschäftsführenden Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur 
Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. 
 
(9) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen 
Ausgestaltung und Organisation seiner Arbeit frei.

Anlage 4 - Vorabauszug Niederschrift BV Porz 11.02.2021_3621-2020

3844 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 16.02.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz vom 11.02.2021 
öffentlich 
7.11 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mit te  
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie 
Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für 
den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 
3621/2020 
Herr Dr. Bujanowski bittet die Verwaltung in der Anlage 2 Ziffer 3 eine(n) Migrations 
vertreter*in und die IHK aufzunehmen und die Anlage 1 in folgenden Punkten zu än- 
dern bzw. zu ergänzen: 
 
- statt „Solibund Porz e.V. (MigrationsVertreter*in )“ Änderung in MigrationsVer- 
treter*in  
 
- statt „Diakonie Michaelshoven e.V.“ Änderung in d ie Sozialraumkoordination  
- Aufnahme eines Vertreters/ einer Vertreterin der IHK Kölns  
Frau Bastian bittet, die Geschäftsordnung in der Ziffer 8 um folgenden Passus zu 
ergänzen: 
„Informationen und Vorträge der Fachämter, die zur Meinungsbildung der Bezirksver- 
treter beitragen, sind ausschließlich in der Bezirksvertretung Porz öffentlich bekannt 
zu geben bzw. zu halten“ 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt nach kurzer Diskussion abstimmen: 
I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag vo n Frau Bastian 
Beschluss: 
Die Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte wird in Ziffer 8 um folgendes ergänzt: 
Informationen und Vorträge der Fachämter, die zur Meinungsbildung der Bezirksver- 
treter beitragen, sind ausschließlich in der Bezirksvertretung Porz öffentlich bekannt 
zu geben bzw. zu halten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt .

II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 3621/2020  
Geänderter Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt die folgenden  Vorsitzenden der Bezirks- 
fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. 
stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 Werner Marx   Andreas Bischoff 
 Dr. Simon Bujanowski  Pascal Pütz 
 Dieter Redlin   Thomas Werner 
 Helmuth Krämer   Jonas Hallmann 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss schlägt die folge nden Vertreter/-innen der 
stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen aus 
dem Stadtentwicklungsausschuss als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende 
Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 ______________________  ______________________ 
 ______________________  ______________________ 
 ______________________  ______________________ 
 ______________________  ______________________ 
3. Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2020/2025  die Ernennung der in Anlage 
1 vorgeschlagenen Personen aus den Institutionen zu Beiratsmitgliedern bzw. 
stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. Der Rat ernennt weiterhin 
die unter Beschluss 1 und 2 benannten Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. 
stellvertretenden Mitgliedern. 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz kün ftig weiterhin die Ernennung 
von Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen 
Veränderungen in den Institutionen. 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 markierte n Änderungen bzw. Anpassun- 
gen der Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mit- 
te. 
6. Die Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte wir d in Ziffer 8 um folgen- 
des ergänzt: 
Informationen und Vorträge der Fachämter, die zur Meinungsbildung der 
Bezirksvertreter beitragen, sind ausschließlich in der Bezirksvertretung 
Porz öffentlich bekannt zu geben bzw. zu halten. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 6.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße
  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
3621/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.03.2021
Erstellt
14.12.2020 12:58