3621/2020
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte
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Anlage 3 - (Vorab) Auszug Niederschrift StEA 28.01.2021
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Anlage 3 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 09.02.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift d er 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.01.2021 öffentlich 6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 3621/2020 RM Weisenstein hält die Änderung der Satzung für problematisch, da die Bürger- schaft künftig keinen stellvertretenden Vorsitzenden im Beirat Porz Mitte mehr stelle. Dies sei aus seiner Sicht für die außerparlamentarische Vertretung des Beirates schwierig. Deshalb schlägt er vor, über Punkt 5 des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen. RM Kienitz möchte wissen, ob der Ausschuss lediglich stimmberechtige Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses entsenden könne oder auch Ratsmitglieder, die der jeweiligen Fraktion angehören. Da diese Frage noch zu klären sei und seine Fraktion noch keine Mitglieder benennen könne, schlägt er vor, diesen Teil der Ab- stimmung ohne Votum zu verweisen. Vorsitzende Pakulat zieht es gegebenenfalls in Betracht, über die Änderung der Ge- schäftsordnung separat abzustimmen. Die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik Scholz erklärt, dass die Verwaltung die Geschäftsordnung aufgrund der politischen Verhältnisse anpassen wolle. Dabei handele es sich um eine Formalie. Sie sehe darin keine Schwächung der außerparlamentarischen Vertretung des Beirates. Zudem befürworte sie, dass der Vorsitz künftig dem Bezirksbürgermeister und nicht mehr dem Bezirksamtsleiter obliegen solle. RM Sterck bezieht sich auf die Frage von RM Kienitz und zeigt auf, dass die Mitglie- der des Beirates Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen sein sollen. Diese offene Formulierung lasse durchaus zu, dass es sich nicht zwingend um Mitglieder des Ausschusses handeln müsse. Beigeordneter Greitemann macht deutlich, dass die Mitglieder des Beirates von den stimmberechtigten Fraktionen des Fachausschusses zu benennen seien. RM Weisenstein bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass die geänderte Formalie in der Geschäftsordnung des Beirates zu Unmut führen könne. BM Frenzel stellt fest, dass die Bezirksvertretung ihre heutige Sitzung abgesagt ha- be. Aus seiner Sicht sei es für den Stadtentwicklungsausschuss wichtig deren Votum zu kennen. Deshalb schlägt er vor, den Fraktionen die benötigte Zeit zu geben, um ihre Vertreter zu benennen und die Angelegenheit erst im nächsten Sitzungslauf zu behandeln. Vorsitzende Pakulat hält diese Vorgehensweise für sinnvoll, schlägt jedoch vor, dass die Fraktionen, soweit möglich, ihre in den Beirat Porz Mitte zu entsendenden Mit- glieder bereits zu benennen. Die stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses benennen fol- gende Mitglieder für den Beirat Porz-Mitte: Bündnis 90/Die Grünen: Laurens Wellmann Christine Seiger SPD-Fraktion: Michael Frenzel N.N. CDU-Fraktion: N.N. N.N. Fraktion Die Linke: Michael Weisenstein Marcela Cano FDP-Fraktion: Elvira Bastian Tim-Lennart Gottsleben Fraktion Volt: PhilippGotzen Isabella Venturini Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit zurück.
Anlage 1 - Vorgeschlagene Mitglieder und Stellvertreter Beirat Porz Mitte
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Beirat Porz Mitte Vorgeschlagene Mitglieder und stellvertretende Mitglieder Wahlperiode 2020/2025 Anlage 1 Organisation Mitglied Stellvertretendes Mitglied Bezirksbürgermeisterin (Vorsitz) Frau Sabine Stiller Herr Konrad Lutz Tempel Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen Bündnis Porz-Mitte Herr Jochen Reichel Frau Waltraut Bauer Bündnis Porz-Mitte Frau Simin Fakhim-Haschemi Herr Hans Baedorf Bündnis Porz-Mitte Herr Dr. Klaus Schäfer Herr Michael Gras Porzer Handwerk Herr Karl-Heinz Miebach Herr Klaus Wernicke Bürgerverein Porz-Mitte e.V. Frau Anita Mirche Frau Sigrid Alt Porzer Bürgerstiftung Herr Norbert Becker Herr Dietmar Johannsen Innenstadtgemeinschaft Porz Herr Markus Weinkoth Herr Mario Spieker Innenstadtgemeinschaft Porz Herr Patrick Wiesner (2. Vertreter) Kath. Kirchengemeinde St. Josef, Pfarrbüro Herr Theo Eich Frau Ursula Mari-Escandell Evang. Kirchgemeinde Porz, Gemeindebüro Herr Henning Schützendorf Frau Barbara Nottebrock Carl-Stamitz-Musikschule Frau Annette Schwirten Frau Beate Glombek Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Frau Petra Riemann Herr Bastian Boyke Festausschuss Porzer Karneval e.V. Herr Stephan Demmer Herr Holger Harms City-Center Porz Frau Ute Femfert Frau Andrea Zimmer SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln Herr Herbert Krempa Herr Olaf Klömpken Grundschule Hauptstraße, GGS Herr Jonas Pilatus NN IHK (Porzer Wirtschaft) Frau Elisabeth Slapio Frau Ester Maniecki Solibund Porz e.V. (MigrationsVertreter*in) Herr Torsten Decker Herr Karim Oulad Aissa Polizei Köln Herr Andreas Book Herr Sven Rothe Diakonie Michaelshoven e.V. Frau Laura Waldron NN
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 3621/2020 Freigabedatum 23.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt die folgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 2. Der Stadtentwicklungsausschuss schlägt die folgenden Vertreter/-innen der stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 Rat 04.02.2021 2 3. Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2020/2025 die Ernennung der in Anlage 1 vorgeschla- genen Personen aus den Institutionen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. Der Rat ernennt weiterhin die unter Beschluss 1 und 2 benannten Per- sonen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz künftig weiterhin die Ernennung von Beiratsmit- gliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen in den Institu- tionen. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 markierten Änderungen bzw. Anpassungen der Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (TOP 17.1) die Einrichtung des Beirates Porz Mitte mit der Besetzung durch verschiedene Gremien, Vereine, Organisationen und Gruppierungen gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung Porz in ihrer Sitzung am 15.09.2016 (in geänderter Fassung) be- schlossen. Der Beirat wurde gegründet, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorbera- tung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzu- stellen. Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des ISEK Porz Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. Er wurde für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz Mitte und des ISEK Porz Mitte eingerichtet. Zur neuen Wahlperiode 2020/2025 sind gemäß Ziffer 6, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der im Beirat vertretenen Institutionen neu zu ernennen. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Die von den Institutionen benannten Personen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Weiterhin sind gemäß der Geschäftsordnung des Beirates die Vorsitzenden der Bezirksfraktionen sowie Vertreter-/innen der stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses mit Stellvertretern zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Beiratsmitgliedern neu zu ernennen. Für die künftige Besetzung des Beirats Porz Mitte ergeben sich Änderungen in der Geschäftsordnung des Beirats. Vorsitz und Sitzungsleitung lagen bisher beim Bürgeramtsleiter Porz und sollen künftig beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeisterin kraft seines / ihres Amtes liegen. Weiterhin sollen künftig Vertreter/-innen der Polizei sowie der Sozialraumkoordination Porz- Mitte/Urbach ebenfalls im Beirat vertreten sein. Die Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung werden entsprechend angepasst (Anlage 2). Anlagen: Anlage 1 – Vorgeschlagene Beiratsmitglieder und stellvertretende Beiratsmitglieder der Institutionen Anlage 2 – Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte
Anlage 5 - Änderungen der Anlagen 1 und 2
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Anlage 3 Änderungen / Ergänzung zu den Anlagen 1 und 2 der Beschlussvorlage 3621/2020 Aufgrund des Beschlussprotokolls der BV 7 vom 11.02.2021 werden folgende Änderungen und Ergänzungen in den Anlagen 1 und 2 aufgenommen: Anlage 1 - statt „IHK (Porzer Wirtschaft)“ Änderung in „Porzer Wirtschaft - IHK Köln“ - statt „Solibund Porz e.V.“ Änderung in „Migrationsvertreter/in“ - statt „Diakonie Michaelshoven e.V.“ Änderung in „Sozialraumkoordination Porz- Mitte/Urbach“ Anlage 2 - unter Ziffer 3, Abs. 1 statt „Vertreter/in Porzer Wirtschaft“ Änderung in „Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln“ - unter Ziffer 3, Abs. 1 Ergänzung „Migrationsvertreter/in“
Anlage 6 - Auszug StEA 11.03.2021
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.03.2021 öffentlich 6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 3621/2020 SB Frenzel beantragt mündlich den Beschluss in Anlage 2 Ziffer 2 um den Zusatz „Eine weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates gewählt.“ Zu ergänzen. Vorsitzende Pakulat lässt zunächst über den mündlichen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt die folgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktio- nen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertre- tende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 2. Der Stadtentwicklungsausschuss schlägt die folgenden Vertreter/-innen der stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder Laurens Wellmann Christine Seiger ______________________ ______________________ Michael Frenzel Elfi Scho-Antwerpes ______________________ ______________________ Anne Henk-Hollstein Henk van Benthem ______________________ ______________________ Michael Weisenstein Marcela Cano ______________________ ______________________ Elvira Bastian Tim-Lennart Gottsleben ______________________ ______________________ PhilippGotzen Isabella Venturini 3. Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2020/2025 die Ernennung der in Anlage 1 vor- geschlagenen Personen aus den Institutionen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertre- tenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. Der Rat ernennt weiterhin die unter Be- schluss 1 und 2 benannten Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mit- gliedern. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz künftig weiterhin die Ernennung von Bei- ratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderun- gen in den Institutionen. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 markierten Änderungen bzw. Anpassungen der Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte. Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt: Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbür- germeisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft sei- nes/ihres Amtes. Eine weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 - Synopse zur Änderung Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte
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Anlage 2 Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte Synopse Bestehende Fassung Neue Fassung Präambel Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für Porz-Mitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in Bearbeitung. Im Rahmen dessen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ableiten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Der Beirat für Porz-Mitte soll gegründet werden, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung eines Beirates für Porz-Mitte zugestimmt. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Präambel Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für Porz-Mitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in Bearbeitung. Im Rahmen dessen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ableiten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Der Beirat für Porz-Mitte soll gegründet werden, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung eines Beirates für Porz-Mitte zugestimmt. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des Anlage 2 Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen informiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. (3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bürgeramtsleiter von Porz. Die Stellvertretung des Vorsitzenden hat die Vertreterin / der Vertreter des Bürgervereins Porz-Mitte e.V. 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik angehören: - Bezirksbürgermeister/-in - Stellv. Bezirksbürgermeister/-in - Vorsitzende der Bezirksfraktionen - Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen - bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte - Vertreter/in Porzer Handwerk - Vertreter/in Porzer Wirtschaft - Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. - Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung - Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft - Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen informiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. (3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik angehören: - Bezirksbürgermeister/-in - Stellv. Bezirksbürgermeister/-in - Vorsitzende der Bezirksfraktionen - Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen - bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte - Vertreter/in Porzer Handwerk - Vertreter/in Porzer Wirtschaft - Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. - Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung - Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft - Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef Anlage 2 - Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz - Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz - Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz - Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz) - Vertreter/in des City Centers Porz - Vertreter/in der Seniorenvertretung - Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: - moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH für die Verwaltung: - Bürgeramtsleitung Porz - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Stadtplanungsamt - Amt für Straßen und Verkehrstechnik - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesenheitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder - Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz - Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz - Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz - Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz) - Vertreter/in des City Centers Porz - Vertreter/in der Seniorenvertretung - Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße - Vertreter/in der Polizei - Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz- Mitte/Urbach Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: - moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH für die Verwaltung: - Bürgeramtsleitung Porz - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Stadtplanungsamt - Amt für Straßen und Verkehrstechnik - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesenheitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder Anlage 2 berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der Politik benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. 4 – Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertretung. 5 - Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Bezirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. 6 – Fragen aus der Bürgerschaft Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzenden verlängert werden. 7 - Geschäftsführung berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der Politik benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. 4 – Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende oder dessen/deren Stellvertretung. 5 - Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Bezirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. 6 – Fragen aus der Bürgerschaft Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz- Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden verlängert werden. 7 - Geschäftsführung Anlage 2 (1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. (2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. (2) Der Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu geben. Die Tagesordnung muss spätestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. (5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spätestens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sitzung bei der Geschäftsführung vorliegen. (6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit. (7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stellen. (1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. (2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden/der sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. (2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende eingeladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu geben. Die Tagesordnung muss spätestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. (5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spätestens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sitzung bei der Geschäftsführung vorliegen. (6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit. (7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stellen. Anlage 2 (8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. (9) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Arbeit frei. (8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. (9) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Arbeit frei.
Anlage 4 - Vorabauszug Niederschrift BV Porz 11.02.2021_3621-2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 16.02.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.02.2021 öffentlich 7.11 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mit te hier: Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte sowie Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2020/2025 3621/2020 Herr Dr. Bujanowski bittet die Verwaltung in der Anlage 2 Ziffer 3 eine(n) Migrations vertreter*in und die IHK aufzunehmen und die Anlage 1 in folgenden Punkten zu än- dern bzw. zu ergänzen: - statt „Solibund Porz e.V. (MigrationsVertreter*in )“ Änderung in MigrationsVer- treter*in - statt „Diakonie Michaelshoven e.V.“ Änderung in d ie Sozialraumkoordination - Aufnahme eines Vertreters/ einer Vertreterin der IHK Kölns Frau Bastian bittet, die Geschäftsordnung in der Ziffer 8 um folgenden Passus zu ergänzen: „Informationen und Vorträge der Fachämter, die zur Meinungsbildung der Bezirksver- treter beitragen, sind ausschließlich in der Bezirksvertretung Porz öffentlich bekannt zu geben bzw. zu halten“ Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt nach kurzer Diskussion abstimmen: I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag vo n Frau Bastian Beschluss: Die Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte wird in Ziffer 8 um folgendes ergänzt: Informationen und Vorträge der Fachämter, die zur Meinungsbildung der Bezirksver- treter beitragen, sind ausschließlich in der Bezirksvertretung Porz öffentlich bekannt zu geben bzw. zu halten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt . II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 3621/2020 Geänderter Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt die folgenden Vorsitzenden der Bezirks- fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder Werner Marx Andreas Bischoff Dr. Simon Bujanowski Pascal Pütz Dieter Redlin Thomas Werner Helmuth Krämer Jonas Hallmann 2. Der Stadtentwicklungsausschuss schlägt die folge nden Vertreter/-innen der stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 3. Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2020/2025 die Ernennung der in Anlage 1 vorgeschlagenen Personen aus den Institutionen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. Der Rat ernennt weiterhin die unter Beschluss 1 und 2 benannten Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz kün ftig weiterhin die Ernennung von Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen in den Institutionen. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 markierte n Änderungen bzw. Anpassun- gen der Ziffern 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mit- te. 6. Die Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte wir d in Ziffer 8 um folgen- des ergänzt: Informationen und Vorträge der Fachämter, die zur Meinungsbildung der Bezirksvertreter beitragen, sind ausschließlich in der Bezirksvertretung Porz öffentlich bekannt zu geben bzw. zu halten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 3621/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.03.2021
- Erstellt
- 14.12.2020 12:58