3470/2024
Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, hier: Kölner Standards für Bodenbeläge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Auszug aus dem Verkehrsausschuss vom 24.06.2025
3567 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025 öffentlich 4.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 3470/2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2025 AN/0984/2025 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 24.06.2025 AN/0992/2025 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion): Die Vorlage wird ohne Votum behandelt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0992/2025): Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Beschlusspunkt 1 wird gestrichen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. [Hier eingeben] 2 b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Stan- dard sein. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 3. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0984/2025): Der Beschlussvorschlag wird um nachstehende Ziffern ergänzt: 3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Gestaltungshandbuch für Bo- denbeläge ausdrücklich die Möglichkeit vorzusehen, farbige Flächen, vorzugsweise in Rot, als gestalterisches Element einzusetzen. Die Verwendung farbiger Bodenbeläge in Rot soll insbesondere dort ermöglicht werden, wo dies zur Verbesserung der Orien- tierung, zu Verkehrssicherheit oder zur städtebaulichen Akzentuierung beiträgt. Die Anwendung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit und der städtebaulichen Gesamtgestaltung. 4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen be- rücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen und so zur lokalen Regenwasserspeicherung beitragen. Beispielsweise die Verwen- dung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisie- rungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewähr- leisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abge- ben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 4. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge “ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. 2. Die Verw altung w ird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. Die Radw ege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Standard sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
6384 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 3470/2024 Freigabedatum 02.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „ Kölner Standards für Bodenbeläge “ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Verkehrsausschuss 17.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Anlass Mit den neu entwickelten Kölner Standards für Bodenbeläge setzt die Stadt Köln Maß- stäbe hinsichtlich Nutzbarkeit, Sicherheit, Orientierung und Gestaltung für eine „Stadt für Alle“. Die Stadt Köln hat 2002 ihre Verpflichtung zu einem barrierefreien Köln be- schlossen. Mit dieser Verpflichtung begann ein Prozess für eine übergeordnete gesamt- städtische Strategie. Diese wird zukünftig eine barrierefreie und individuelle Mobilität auf allen Gehwegen der Stadt schaffen und die Forderungen aus dem Behinderten- gleichstellungsgesetz bei Neubaumaßnahmen von Straßen und Plätzen und sukzes- sive auch im Bestand umsetzen. Des Weiteren setzen die Kölner Standards für Bodenbeläge einen weiteren Meilenstein für die Umsetzung der Absichtserklärung des Strategiepapiers Köln Mobil 2025, in wel- chem sich di e Stadt Köln zu einer nachhaltigen urbaneren Mobilitätsplanung zur Ver- besserung der Lebensqualität in unserer Stadt bekennt und zu einer damit einherge- henden Neuaufteilung der öffentlichen Flächen zur Verbesserungen des Fuß- und Rad- verkehrs. Erarbeitungsprozess Die Entwicklung der neuen Kölner Standards für Bodenbeläge setzt die Schutzziele der Barrierefreiheit um und wurde als Forschungsauftrag zusammen mit Frau Prof. Lohaus von der Technischen Universität Dresden, in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln, Teilnehmenden des Amtes für Straßen und Radwegebau, dem Stadtplanungsamt und dem damaligen Behindertenbeauftragten aus dem Amt für In- tegration und Vielfalt über 5 Jahre erarbeitet. Die Stadt Köln beschreitet damit einen innovativen und konsequenten Weg, die in die aktuellen DIN 18014-3 und 32984 aufgenommenen Schutzziele im Sinne einer gestal- terisch anspruchsvollen Umsetzung an das barrierefreie Bauen von Straßen und Plät- zen zu übernehmen. Qualitätsziele Um den Stadtraum für alle angenehm erlebbar zu machen, die Teilhabe und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren, müssen Grundregeln und Mindestmaße für Gehwege eingehalten werden. Alle zu Fußgehende und behinderte Menschen benöti- gen eine auf den Begegnungsfall a usgerichtete, hindernisfreie Gehbahn auf der sich alle sicher bewegen können. Um eine selbstständige Orientierung aller Stadtbenutzer im öffentlichen Raum zu er- möglichen, sind zusätzliche bauliche Besonderheiten erforderlich. So benötigen blinde Menschen ein zu ertastendes Leitsystem, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Die neu entwickelten baulichen Kölner Standards für Bodenbeläge erfüllen den An- spruch grundsätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit frühzeitig in der Planung neuer Straßen - und Platzräume zu berücksichtigen um ein gestalterisch 3 ansprechendes Ergebnis zu erhalten. Plätze gelten als besondere ortsspezifische Räume und werden in der Regel durch Qualifizierungsverfahren konzipiert. Trotz indi- vidueller Planung werden diesen ebenfalls die Kölner Standards für Bodenbeläge und die Grundprinzipien des Gestaltungshandbuchs zugrunde gelegt um ein stimmiges stadträumliches Gesamtbild sicher zu stellen. Durch die konstante Anwendung der neuen Standards etabliert sich nach und nach im gesamten Stadtgebiet eine einheitliche und ruhige Gestaltung, welche einzelne Plätze und Gebäude eines Raumes zusammenbindet. Dieser Prozess ist für die Durchgängig- keit der barrierefreien Wegeketten von entscheidender Bedeutung. Kölner Standards für Bodenbeläge – Broschüre Die Broschüre (Anlage 2 – Kölner Bodenbeläge), beschreibt zwei übergeordnete Stra- ßentypen, die für die Gesamtstadt Gültigkeit haben. Das Kapitel 1 beschreibt die Kölner Straße und Kapitel 2 die Kölner Geschäftsstraße. Die neuen Standards werden stadt- weit angewandt. Die Broschüre wird im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs als Ka- pitel Kölner Standards für Bodenbeläge aufgenommen. Zu beiden Straßentypen werden zunächst standardisierte Begriffe, Materialien und Ver- legemuster beschrieben. Des Weiteren werden Wegesysteme und Anordnungsprinzi- pien an Hand von Übersichtsplänen und Details dargestellt. In Unterkapiteln werden Standards zu Überwegen und Einmündungen, d er Mindest- breite der hindernisfreien Gehbahn und die Anordnung von Ausstattungselementen auf- gezeigt. Weitere übergeordnete Standarddetails vervollständigen diese Leitlinien. In Kapitel 3 werden Sonderräume beschrieben. Diese Räume bewahren wichtige Iden- titäten für die Innenstadt und beschreiben Standards für die Einkaufslagen im Kernbe- reich, die Ringe und die historische Altstadt. In ortsspezifischen Sonderräumen sind unter Beachtung der Grundprinzipien räumlich begrenzte Abweichungen vom Kölner Standard möglich. Anwendung Die in der Broschüre beschriebenen Standards wurden in enger Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Radwegebau entwickelt und werden bereits im Stadtgebiet im Rahmen von Um- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Die Kölner Standards für Bo- denbeläge werden nach Beschlussfassung Planungsgrundlage für externe Planer sein, deren Maßnahmen öffentliches Straßenland betreffen. Damit wird sichergestellt, dass im Rahmen von Instandhaltungs- aber auch Neubaumaßnahmen die Standards einge- halten werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Kölner Standards für Bodenbeläge
Anlage 4 Vorab-Auszug StEA 26.06.2024 zu 3470_2024
6137 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 27.06.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 öffentlich 6.4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 3470/2024 6.4.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der VOLT-Fraktion zu Top 6. 4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fort- schreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge AN/1025/2025 Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt der Tagesordnung auf Antrag der CDU- Fraktion einstimmig ohne Votum behandelt und wird aufgerufen, um den anhängigen schriftlichen Änderungsantrag sowie eventuell offene Fragen zu diskutieren. RM Seiger stellt den anhängigen Änderungsantrag vor der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der VOLT-Fraktion vor (AN/1025/2025) RM Weisenstein möchte einen neuen gemeinsamen Änderungsantrag im Rat stellen. RM Pakulat schließt sich dem Vorschlag vom RM Weisenstein an. RM Kienitz bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Änderungsantrag (AN/1025/2025) bis zum Rat. SB Frenzel stellt einen mündlichen Änderungsantrag, der unter der Beschlussfassung abgebildet ist und möchte diesen im Rat behandelt wissen. RM Pakulat zieht den schriftlichen Änderungsantrag AN/1025/2025 im Verlauf der Dis- kussion zurück. SB Frenzel zieht den mündlichen Änderungsantrag ebenfalls im Verlauf der Diskus- sion zurück. RM Pakulat schließt die Debatte zum Tagesordnungspunkt und stellt heraus, dass die Beschlussvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung ohne Votum behandelt wurde. I Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. II Schriflticher Änderungantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und VOLT : Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung des Verkehrs- ausschusses an. Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzu- nehmen: a. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differen- zierter Bordhöhe“ nicht zulassen. b. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bo- denindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungs- situation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Si- cherheits- und Traufstreifen. c. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Kleinpflaster aus hellem Granit geeignet ist über lange Zeit einen Kontrast zu den Gehwegplatten si- cherzustellen. d. Auf den Seiten 14 und 18 wird der folgende Satz gestrichen: „Der Fassa- denbereich muss/sollte von jeglicher Ausstattung auch temporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfül- len.“ Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt eine Regelung und Formu- lierung zu entwickeln, die eine Begrünung der Fassade sowie der Traufstrei- fen unter Einbeziehung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ermög- licht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Belange des Klimaschutzes, der Klimawandel- folgenanpassung und der Biodiversität in die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ zu integrieren und diese den Ausschüssen zur Beschlussfassung schnellstmöglich wieder vorzulegen. 3. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behinderten- verbänden abzustimmen. 4. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung und Überarbeitung in einem Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit und Klimawandelfolgenanpassung verpflichtende und übergreifende Planungsziele für alle Bereiche ist. III Mündlicher Ergänzungsantrag vom SB Frenzel (SPD): Beschlussvorschlag: Der Punkt 4 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion für den Verkehrsausschuss vom 24.06. möge ergänzend in den Beschluss aufgenommen werden (vgl. AN/0984/2025. Ziffer 4): 4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen be- rücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen und so zur lokalen Regenwasserspeicherung beitragen. Beispielsweise die Verwen- dung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisie- rungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewähr- leisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abge- ben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. Hinweis: Der Änderungsantrag AN/ 1050/2025 und der mündliche Änderungsantrag vom SB Frenzel (SPS) wurden von den Antragstellenenden am Tagesordnungspunkt zurück- gezogen und sind somit erledigt. IV Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschussfas- sung: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ als Fort- schreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzusetzen. Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag der Verwaltung: Einstimmig ohne Votum behandelt.
Anlage 5 Vorab-Auszug StadtAG Behindertenpolitik 01.07.2025
3338 Zeichen
Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 01.07.2025 (Vorab-)Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 01.07.2025 öffentlich 2.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 3470/2024 Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 3470/2024 hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt ergänzend zu beschließen: 3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grund- sätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumli- chen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bord- höhe“ nicht zulassen. 4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenin- dikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. 5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behin- dertenverbänden abzustimmen. 6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdoku- ment vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein ver- pflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Beschluss: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge “ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. 3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grund- sätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht zulassen. 4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenin- dikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. 5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behin- dertenverbänden abzustimmen. 6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdoku- ment vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein ver- pflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergänzungsanträgen
5060 Zeichen
Anlage 6 Vorlage 3470/2024 Ratsbeschluss über Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie der Änderungs- bzw. Zusatzantrag des Verkehrsausschusses AN/0992/2025 vom 24.06.2025 Übersicht Beschlussorgan Beschlussempfehlung Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Vorlage 3470/2024 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat, wie folgt ergänzend zu beschließen: 3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht zulassen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Auf Seite 20 der Broschüre werden beide Bord- Varianten aufgeführt. Welche Variante zum Einsatz kommt wird im Planungsprozess abgestimmt und berücksichtigt die Einhaltung der Grundsätze, welche die Barrierefreiheit, die Beruhigung und Übersicht der stadträumlichen Situation und die Aspekte der Verkehrssicherheit berücksichtigen. 4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Ohne Votum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Änderungsantrag Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Ergänzungsantrag Rat 03.07.2025 Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Die vorliegenden Kölner Standards für Bodenbeläge dienen als Leitlinien für Planungsprozesse. In aktuellen Planungen von Straßen- und Platzräumen werden die Grundsätze der Kölner Standards Bodenbeläge berücksichtigt und mit den jeweils gültigen technischen Richtlinien abgeglichen. 5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden abzustimmen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Verweis auf Seite 80 der Broschüre. Bei Sonderlösungen und Qualifizierungsverfahren ist auf enge verwaltungsinterne Abstimmungen bereits zu Beginn des Planungsprozesses unter Einbeziehung der Fachämter zu achten. Bei Abweichung von DIN 18040-3 im Rahmen individueller Gestaltungsvorschläge für Sonderräume müssen Lösungen eng mit dem Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln abgestimmt werden. 6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein verpflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Die Barrierefreiheit ist ein Grundsatz, der sowohl im bereits existierenden Gestaltungshandbuch verankert ist. Durch die Fortschreibung und damit Konkretisierung bereits existierender Kapitel, hier Standards Bodenbeläge, werden technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit auf die Gesamtstadt übertragen. Die Strategie zur Fortschreibug des Gestaltungshandbuchs im Umgang mit bestehenden Kapiteln und Bedeutungsplan wird derzeit in der Verwaltung erarbeitet. Beschlussempfehlung Änderungs- bzw. Zusatzantrag des Verkehrsausschusses AN/0992/2025 vom 24.06.2025 Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Auf Seite 29 der Broschüre wird die Vorzugsvariante für Radwege auf der Fahrbahn dargestellt. Radwege auf der Nebenanlage gemäß entsprechender Varinate werden mehr und mehr zurückgebaut. Wird diese Variante aus stadträumlichen Gegebenheiten verfolgt werden in Räumen mit internationaler Bedeutung und in Kölner Sonderräumen weiterhin der vorgesehene dunkle „Stadtstein für Fahrradwege“ verwendet. Radwege in nachbarschaftlichen Räumen, stadtweiten Verbindungsräumen sowie stadtweiten Bedeutungsräumen werden jedoch in rotem Pflaster ausgeführt b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Standard sein. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Während des Erarbeitungsprozesses haben sich technische Regelwerke geändert. Die vorliegenden Kölner Standards für Bodenbeläge sind ein lebendiges Dokument und geben Leitlinien für den Planungsprozess an die Hand. Auf Seite 20 der Broschüre werden beide Bord- Varianten aufgeführt. Welche Variante zum Einsatz kommt wird im Planungsprozess berücksichtigt.
Anlage 2 Broschüre Kölner Standards Bodenbeläge_barrierefrei
75945 Zeichen
Köln. Gestaltet.
Standards.
Bodenbeläge
Köln. Gestaltet.
Standards.
Bodenbeläge
Die Kölner Standards für Bodenbeläge setzen die Schutzziele
der Barrierefreiheit um und erfüllen den Qualitätsanspruch für
einen gut gestalteten öffentlichen Raum.
3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 4
Räumliche Zuordnung 6
Begriffserklärung 10
1. Kölner Straßen
1.1 Gehweg 16
1.2 Überwege, Einmündungen 18
1.3 Straßen mit beengten Ver hältnis sen –
stuf
enweise Reduzierung der Nebenanlage 22
1.4 Parkflächen, Ausstattungselemente 24
1.5 Radweg 28
1.6 Eckausbildung 30
1.7 Bordstein 31
1.8 Rampenbord, Überfahrten 32
1.9 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 34
1.10 Anordnung und Einbau von technischen Elementen 36
Übersichtsplan Kölner Straßen
(Faltplan und De
finition der baulichen Elemente) 38
2. Kölner Geschäftsstraßen
2.1 Gehweg 50
2.2 Überwege, Einmündungen 52
2.3 Parkflächen, Ausstattungselemente 56
2.4 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 60
Übersichtsplan Kölner Geschäftsstraßen
(Faltplan und De
finition der baulichen Elemente) 62
3. Kölner Sonderräume
3.1 Sonderraum Historischer Bereich 72
3.2 Sonderraum Kernbereich 76
3.3 Sonderraum Ringe 78
3.4 Sonderraum Ortsspezifisch 80
Impressum 82
4
Gestaltungshandbuch
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2017 das Gestaltungs-
handbuch der Stadt Köln beschlossen und schafft damit die Grund-
lage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den
öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten.
Damit wurden Grundlagen geschaffen, die eine Verbesserung der
gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums im Bestand und
bei Neubaumaßnahmen erreichen.
In diesem Steuerungselement zum öffentlichen Raum geht es
darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen und etablierte Qua-
lität zu bewahren. Durch die aufgestellten Regeln werden Arbeits-
prozesse erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des
öffentlichen Raums langfristig verbessert.
Im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs werden
im nun folgenden Kapitel Kölner Standards für Bodenbeläge neue
Maßstäbe hinsichtlich Nutzbarkeit, Sicherheit und Teilhabe für eine
„Stadt für alle“ gesetzt.
Die neu entwickelten Kölner Standards für Bodenbeläge beschrei-
ben die Planung für Kölner Straßen und Geschäftsstraßen und
beziehen sich auf die Gesamtstadt. Diese Standards ergänzen das
bestehende Kapitel H1 aus dem aktuellen Gestaltungshandbuch.
Mit einem neuen Format „Köln. Gestaltet. “ werden zukünftig neue
Themen im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshand-
buchs vorgestellt und die Stadtgesellschaft, die Verwaltung und
externe Experten durch entsprechende Kommunikationsprodukte
informiert und eingebunden.
Weitere Informationen online unter:
www.stadt-koeln.de/artikel/73493/index.html.
Einleitung
5
Qualitätsziele
Um den Stadtraum für alle angenehm erleb-
bar zu m
achen, müssen Grundregeln und
Mindestmaße für Gehwege eingehalten
werden. Alle zu Fuß gehende und behinderte
Menschen, Personen, die Kinderwagen
schieben oder Kinder benötigen eine auf den
Begegnungsfall ausgerichtete, hindernisfreie
Gehbahn, auf der sich alle sicher bewegen
können.
Um eine selbstständige Orientierung aller
Sta
dtbenutzende im öffentlichen Raum
zu ermöglichen, sind zusätzliche bauliche
Besonderheiten erforderlich. So benötigen
blinde Menschen ein zu ertastendes Leit-
system, mit dessen Hilfe sie sich orientieren
und sich eine räumliche Vorstellung ihrer
Umgebung machen können.
Für Menschen mit Sehbehinderung ist es
wic
htig, dass sich die Bodenbeläge kontrast-
reich voneinander unterscheiden.
Der hohe gestalterische Anspruch fordert
eine
konsequente Umsetzung der neu entwi-
ckelten Standards zur Barrierefreiheit. Neue
Standards werden sich nur durchsetzen kön-
nen, wenn sie über einen längeren Zeitraum
angewandt und stets wiederholt werden.
Dennoch sollen diese auf ihre Wirksam-
keit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und
Abnutzung überprüft und gegebenenfalls
angepasst werden.
Durch die konstante Anwendung der neuen
Stan
dards etabliert sich nach und nach im
gesamten Stadtgebiet eine einheitliche und
ruhige Gestaltung, welche eine solide Basis
für den öffentlichen Raum bildet. Dieser
P
rozess verbessert die Orientierung und
Sicherheit für Menschen mit visuellen Ein-
schränkungen in der Stadt und ist für die
Durchgängigkeit der barrierefreien Wege-
kette/Wegeverbindungen von entscheiden-
der Bedeutung.
Erarbeitungsprozess
D
ie Entwicklung der neuen Kölner Standards
für Bod
enbeläge setzt die Schutzziele der
Barrierefreiheit um und wurde als For-
schungsauftrag zusammen mit Frau Prof.
Lohaus von der Technischen Universität
Dresden, in enger Abstimmung mit dem
Arbeitskreis Barrierefreies Köln, Teil-
nehmenden des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau, dem Stadtplanungsamt und dem
Büro der Behindertenbeauftragten aus dem
Amt für Integration und Vielfalt über 5 Jahre
erarbeitet.
Die Stadt Köln beschreitet damit einen
inno
vativen und konsequenten Weg, die in
die aktuellen DIN 18014-3 und 32984 auf-
genommenen Schutzziele im Sinne einer
gestalterisch anspruchsvollen Umsetzung
an das Barrierefreie Bauen von Straßen und
Plätzen zu übernehmen.
Diese Broschüre richtet sich an die Fachver-
wal
tung und alle extern Planende und es gilt
die Verpflichtung die Kölner Standards für
Bodenbeläge anzuwenden.
6
Räumliche Zuordnung
Bedeutungsräume nach Bedeutungsplan
Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen
zuordnen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von zu Fuß
Gehenden frequentiert werden und die damit eine besondere Be-
deutung für unsere Stadt haben. In diesen Räumen wird den
Besucher*innen oft der einzige Eindruck von unserer Stadt ver-
mittelt, daher ist dort das Bedürfnis nach einer besonders guten
Gestaltung und Aufenthaltsqualität und einem hohen Anspruch an
die Instandhaltung höher als in anderen Räumen. Es sind Räume
mit internationaler Bedeutung.
In anderen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der
Bürger:innen ab. Dort gehen sie einkaufen, feiern und man trifft
sich. Die Aufenthaltsqualität hat ebenfalls einen hohen Stellenwert.
Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung
dieser öffentlichen Räume ist hoch. Es sind Räume mit stadtweiter
Bedeutung.
Im Großteil der städtischen Räume halten sich vor allem Bürger:in-
nen auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die
Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut gestalteter
Grundstandard, der langfristig instandgehalten werden kann,
ist in diesen Räumen gefragt. Es sind mit nachbarschaftlicher
Bedeutung.
Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu verbinden,
werden die Gestaltungsstandards in stark frequentierten Straßen-
bereichen fortgesetzt. Es sind Verbindungen der stadtweit bedeu-
tenden Räume.
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Raume untersucht
und nach folgenden Haupt-Bedeutungsstufen hierarchisiert:
Internationale Bedeutung
Stadtweite Bedeutung
Nachbarschaftliche Bedeutung
Verbindung stadtweit
7
Für diese Stadträume bieten die neu entwickelten baulichen
Standards für Bodenbeläge die Planungsgrundlage und erfüllen
den Anspruch, grundsätzliche technische Voraussetzungen an die
Barrierefreiheit frühzeitig in der Planung neuer Straßen- und Platz-
räume zu berücksichtigen.
Der Stadtraum soll einerseits attraktiv sein, auf der anderen Seite
aber auch robust und nachhaltig. Die beschränkten Ressourcen
machen das zur Verpflichtung. Mit den Standards für Bodenbeläge
setzt sich das Gestaltungshandbuch hohe gestalterische Ziele.
Die einheitliche Gestaltung bindet die einzelnen Räume und Ge-
bäude eines Raumes zusammen und erreicht damit neben
einem stadträumlichen Gesamtgefüge auch mehr Übersicht und
Orientierung in der Stadt.
Ausschnitt Bedeutungplan, vollständiger Bedeutungsplan online
unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeu-
tungsplan/index.h
tml einsehbar.
8
Kölner Sonderräume
Gemäß ihrer Bedeutung nach Bedeutungsplan werden Sonder-
räume identifiziert und den folgenden Materialien und Details zu-
geordnet, um besondere Identitäten langfristig zu erhalten.
Historischer Bereich
Kernbereich
Ringe
Ortsspezifisch
In der historischen Altstadt wird ein hochwertiger Naturstein ein-
gesetzt. Der Kernbereich, der mit seinen Geschäftsbereichen eine
besonders große Fußgängerfrequenz hat, erhält einen hochwerti-
gen, hellen, längsgerichteten rechteckigen Betonstein mit Natur-
steinvorsatz, der der Bedeutung des Raums entspricht.
Auf den Kölner Ringen und in der historischen Altstadt sind Stan-
dards für dortige Pflastergestaltung festgesetzt. Diese Standards
sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze gemäß
Gestaltungshandbuch sinnvoll anzuwenden und bleiben mit der
Fortschreibung des Kapitels für Bodenbeläge in diesem enthalten.
Besondere Plätze und Stadträume gelten als ortsspezifische
Sonderräume und werden in der Regel durch Qualifizierungsver-
fahren konzipiert. Diese Sonderräume befinden sich in der Regel
im internationalen Bereich, zunehmend aber auch in Stadträumen
mit stadtweiter Bedeutung. Für großräumliche städtebauliche Pla-
nungen werden bereits in der frühen Planungsphase Sonderräume
identifiziert und im weiteren Planungsverlauf qualifiziert.
Trotz hochwertiger Sonderlösung und der Abweichung vom Kölner
Standard sind die Grundprinzipien der Planungs- und Instandhal-
tungsgrundsätze des Gestaltungshandbuchs in die Sonderlösung
mit einzubeziehen, um sinnvolle Übergänge und ein stimmiges
stadträumliches Gesamtbild sicherzustellen.
9
RingeKernbereichHistorischer Bereich
In Bereichen mit einer hohen Bedeutung ist eine sorgfältige Detail-
lierung bei den Pflasterarbeiten vorgegeben. In Verbindung mit
einer sorgfältigen Pflege wird auf diese Weise ein sauberer Gesamt-
eindruck der Bodenfläche durch den Einsatz eines breiten Bordes
unterstützt. Dieses wird an Überfahrten durch Rampenborde unter-
brochen, wodurch das regelmäßige Absenken der Gehwegbereiche
überflüssig wird.
Durch diese gestalterische Beruhigung und mit zahlreichen neuen
De
tails zur taktilen und kontrastierenden Gestaltung leistet das
Gestaltungshandbuch einen wichtigen Beitrag zum barrierefreien
Ausbau des öffentlichen Raums. Es besteht der Anspruch, grund-
sätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit
frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen auf Nachhaltigkeit und
ausreichende Rutschfestigkeit zu achten und so ein gestalterisch
ansprechendes Ergebnis zu erhalten.
1010
Begriffserklärung
In der folgenden Standardbeschreibung und in den Details werden
diese Begriffe verwendet:
Stadtstein
›Standard-Betonplatte für Kölner Gehwege
Gehweg im folgenden Nebenanlage genannt
›Von Fußgänger:innen zur Fortbewegung und zum Auf-
en
thalt zu nutzende Fläche zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante/Gebäudekante.
Gehbahn
›Hindernisfrei, ohne Einbauten und durchgängig nutzbar zwischen
Kleinp
flasterstreifen und/oder Bordsteinhinterkante.
Möblierungszone
›
›
›
Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und Leitstreifen bei Kölner
Geschä
ftsstraßen.
Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und gedachter Begren-
zungslinie für
Ausstattungs elemente bei Kölner Straßen.
Fläche für Park- und Lieferflächen sowie Ausstattungselemente.
Traufstreifen
›
›
Nimmt Vor- und Rücksprünge der Fassade auf.
Bietet zusätzliche Leitfunktion.
Leitstreifen
›
›
Leitsystem für Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit.
Visuell und taktil kontrastierender Leitstreifen liegt zwischen
Gehbahn und M
öblierungszone.
11
›
›
Sicherheitsstreifen
Visuell und taktil erkennbares Bodenmaterial zur Orientierung
angr
enzend an Bordsteinhinterkante.
Nimmt kleinteilige Ausstattungselemente (Masten, Poller) auf.
Bodenindikatoren
Bodenelement mit Rippen- oder Noppen struktur dienen zur Infor-
ma
tion, Orientierung und Leitung für blinde und sehbehinderte
Menschen mit hohem taktilen und visuellen Kontrast. Sie kommen
vor als Auffindestreifen, Aufmerksamkeitsfeld und Richtungsfeld.
Begleitfläche
Platte Granit verlegt innerhalb des Leit- beziehungsweise Traufstrei-
f
ens zur Herstellung des erforderlichen taktilen Kontrastes zwischen
dem Aufmerksamkeitsfeld (Bodenindikator mit Noppenstruktur)
und dem Umgebungsbelag.
T aktiler Kontrast
Kontrast durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen und/oder
M
aterialien, der mit dem Langstock und möglichst auch mit den
Füßen wahrnehmbar ist.
Visueller Kontrast
Helligkeitskontrast benachbarter Oberflächen, der visuell wahr-
nehmbar
ist und durch den Leuchtdichtekontrast definiert wird.
Der erforderliche Leuchtdichtekontrast muss durch Messung
nachgewiesen werden. Der Mindest-Reflexionsgrad des helleren
Partners von ≥ 0,5 sowie resultierender Leuchtdichtekontrast von
≥ 0,4 müssen nach DIN 32984 nachgewiesen werden.
12
1. Kölner Straßen
Standardstraßen bieten dem Fußverkehr eine
wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindung.
In den Erdgeschossbereichen befinden sich über-
wiegend Wohn- und Bürofunktionen und lediglich ver-
einzelt Geschäfte oder Gastronomie.
14
1. Kölner Straßen
„Kölner Straßen“ werden nach ihrem Verkehrsaufkommen
definiert:
›
›
Kölner Straßen mit starkem Verkehrsaufkommen:
W
eisen wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindungs-
funktionen auf.
Kölner Straßen mit mittlerem und geringem Verkehrsaufkommen:
W
eisen überwiegend eine Verbindungsfunktion für Anlieger auf
(in beiden Kategorien können Kölner Straßen mit beengten Verhält-
nissen auftr
eten).
Für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit dient bei „Kölner
S
traßen“ die Gebäudekante als taktiles und visuelles Leitelement.
Ergänzend wird entlang der Gebäudekante ein mindestens 30 cm
breiter, taktil und visuell kontrastierender sogenannter Traufstreifen
aus hellem Kleinpflaster angeordnet.
Der Fassadenbereich muss von jeglicher Ausstattung auch
t
emporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an
die Barrierefreiheit zu erfüllen.
Ab einer Breite der Nebenanlage von ≥ 4,35 m ist Längsparken
möglich.
Diese Funktion wird durch helle Granitplatten (Format
15 × 30 cm) gekennzeichnet, die sich in das Raster des Stadt-
steins einfügen. Der in Verlängerung des Längsparkens befindliche
Bereich für Möblierung wird nicht separat baulich gekennzeichnet.
Die hindernisfreie Gehbahn muss grundsätzlich eine Mindesbreite
v
on 1,80 m einhalten.
Folgende Querschnitte werden bei „Kölner Straßen“
un
terschieden:
›
›
›
Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 4,35 m: Längsparken möglich.
Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 2,85 m ≤ 4,35 m: Längsparken
nich
t möglich.
Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 2,30 m ≤ 2,85 m: es gelten
An
forderungen an beengte Verhältnisse.
15
16
1.1. Gehweg
1. Kölner Straßen
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
Der allgemeine Gehwegbereich ist seit Jahrzehnten mit 40/40
Beton-Gehwegplatten ausgebildet worden. Diese Platten zer-
brechen schnell unter den heutigen Belastungen und sind schwer
instandzuhalten. Daher wurde ein „Stadtstein“ zum Standard er-
hoben, der zusätzlich über die Jahre farbstabil bleibt. Ausgetauschte
Platten werden in Zukunft nicht mehr sichtbar sein.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Ausschreibungstexte
können beim Amt für Straßen- und Radwegebau angefragt werden.
Gestaltung
Stadtstein
Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase)
Abmessung: 30/30 cm.
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung.
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahltem Granit,
Abmessungen: 9/9 cm, 1-cm-Fuge hell.
Verlegung:
Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Laufrichtung. Nach
aktueller DIN 32984 müssen der Mindestreflexionsgrad von der
helleren Fläche und der resultierende Leuchtdichtekontrast nach-
gewiesen werden, Helligkeit gemäß Kölner Sortierung.
›
›
Breite Traufstreifen im Mittel 30 cm.
Breite Sicherheitsstreifen 45 cm.
Alternativmaterial zum Granit
In Stadträumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung und Verbin-
dungen stadtweit werden sowohl bei der Instandhaltung und dem
Nachrüsten im Bestand als auch bei Neubaumaßnahmen aus
wirtschaftlichen Gründen statt des hellen Granits ein Kleinpflaster
und Platten aus Betonstein eingebaut. Dieser ist in Optik und
Eigenschaft vergleichbar mit dem hellen Granit. Beide Materia-
lien werden auf Eigenschaften wie Dauerhaftigkeit, Farb- und
17
Kontrastbeständigkeit, Gestaltung und
Verschmutzungs
verhalten verglichen und
bewertet. Für international und stadtweit
bedeutende Räume gilt immer der Einbau
des hellen, gestrahlten Granits.
Bodenindikatoren mit Rippen-
oder Noppenstruktur
Material: weißer Beton, Kölner Standard.
Bord
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100,
dunkel, in allen s
tadtweit und international
bedeutenden Räumen, in nachbarschaft-
lichen Räumen 30/100 beziehungsweise
15/100.
Parkplatzmarkierung
Platte Granit, gleicher Naturstein wie Trauf-
beziehungsw
eise Sicherheitsstreifen, Ober-
fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30.
Helligkeit gemäß Kölner Sortierung. Gege-
benenfalls Alternativmaterial (siehe b)
anwenden.
Instandhaltung
Reinigung
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparatur-
arbeiten in internationalen und stadtweit
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu
vermeiden.
Schnitt Kölner Straße
Kölner Straße
Musterfläche
Möblierungszone
Hindernisfreie
Gehbahn ≥ 1,80 m
18
1.2. Überwege, Einmündungen
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
Übersicht
Die zunächst folgenden Standards gelten für Straßen, die für Fuß-
gänger eine wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindung
bieten. In den Erdgeschossbereichen befinden sich überwiegend
Wohn- und Bürofunktionen und lediglich vereinzelt Geschäfte oder
Gastronomie.
Für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit dient die Gebäu-
defassade als taktiles und visuelles Leitelement. Ergänzend wird
entlang der Gebäudefassade ein im Mittel 30 cm breiter, taktil und
visuell kontrastierender Streifen aus Kleinpflaster, der sogenannte
Traufstreifen, angeordnet.
An das Bord angrenzend befindet sich zusätzlich ein 45 cm breiter
Sicherheitsstreifen aus Kleinpflaster.
Der Fassadenbereich sollte von jeglicher
Ausstattung auch tempo rärer Natur frei gehalten
werden, um die An for derungen an die Barriere-
freiheit zu erfüllen.
Die hindernisfreie Gehbahn muss eine Breite
von ≥ 1,80 m einhalten.
1. Kölner Straßen
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
19
Details
Gesicherter Überquerungsstelle (D1)
›Bei starkem und mittlerem
Verkehr
saufkommen.
›Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe
(Variant
e mit differenzierter Bordhöhe
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar-
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im
Planungsprozess abgestimmt werden).
›Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes
in gleicher Helligk
eit wie Bodenindikato-
ren ausbilden.
›Richtungsfeld 60 cm breit mit Rippen-
struktur.
Rippen ausgerichtet in Lauf-
richtung der Querung, müssen den
Bordstein über gesamte Länge der Über-
querungsstelle begleiten.
›Auffindestreifen 60 cm breit mit Noppen-
struktur,
beginnt an der Gehweg-
hinterkante/Gebäudekante und führt
über die gesamte Nebenanlage bis zum
Richtungsfeld.
Ungesicherte Überquerungsstelle (D2)
›Bei starkem und mittlerem
Verkehr
saufkommen.
›Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe
(Variant
e mit differenzierter Bordhöhe
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar-
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im
Planungsprozess abgestimmt werden).
›Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes
in gleicher Helligk
eit wie Bodenindikato-
ren ausbilden.
›Richtungsfeld 60 cm breit mit Rippen-
struktur.
Rippen ausgerichtet in Lauf-
richtung der Querung, müssen den
Bordstein über mindestens 2 m begleiten.
›Auffindestreifen 60 cm breit mit Noppens-
truktur, beginn
t an Gehweghinterkante/
Gebäudekante und endet 90 cm vor dem
Richtungsfeld.
20
D1: Gesicherter Überquerungsstelle D2: Ungesicherte Überquerungsstelle
1. Kölner Straßen
4545 3030
6060
60
≥ 200
90
RichtungsfeldRichtungsfeld
Auffindestreifen
Gebäudekante/Gehweghinterkante Gebäudekante/Gehweghinterkante
Bord hell, +3cm Bord hell, +3cm
Einmündung bei Ausbildung
als Überfahrt (D3)
›
›
›
Bei als Überfahrt ausgeführten Einmün-
dungen un
tergeordneter Straßen wird
deren Straßenführung unterbrochen und
die Nebenanlage durch den fahrbahn-
seitig durchlaufenden Bordstein und die
Weiterführung des Traufstreifens mit Leit-
funktion sowie des Sicherheitsstreifens
bevorrechtigt ausgebildet.
Aufmerksamkeitsstreifen taktil aus Klein-
p
flaster, 30 cm breit, in Farbe des Stadt-
steins, weisen auf Einmündungs situation
hin (verlaufen quer zur Gehrichtung
zwischen Sicherheits- und Traufstreifen).
Das Material der Überfahrt ist abhängig
v
on der zu erwartenden Belastung (siehe
Kapitel 1.8) zu wählen.
Straßen mit beengten Verhältnissen (D8)
Bei Straßen mit einer Breite der Nebenan-
lage < 2,85 m wir
d zunächst die Breite des
Bordsteins auf 15 cm reduziert.
Ab einer Breite < 2,70 m entfällt der
Sicherheitss
treifen.
Ab einer Breite < 2,40 m können sich
Gehbahn und
Traufstreifen überlagern,
eine hindernisfreie Gehbahnbreite von
≥ 1,80 m muss eingehalten werden.
Die Breite der Nebenanlage sollte 2,30 m
nich
t unterschreiten.
Zu beachten: Grundsätzlich
sind bei Straßen mit geringem
Verkehrs aufkommen keine
Bodenindikatoren notwendig.
›
›
›
›
21
D3: Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt D8: Nicht auf Übersichtsplan dargestellt
Schnitt: Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt
≥ 180
30/50 Sicherheitsabstand
Nebenanlage
45 30 30 i. M. 30
30
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Aufmerksamkeitsstreifen
Einmündung untergeordnete Straße
1.3. Straßen mit beengten Verhältnissen –
stufenweise Reduzierung der Nebenanlage
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
1. Kölner Straßen
Um die geforderte hindernisfreie Mindestgehbahnbreite von 1,80 m
einzuhalt
en und umzusetzen, kommt es bei beengten stadträum-
lichen Gegebenheiten zu einer schrittweisen Reduzierung unter-
geordneter gestalterischer Elemente einer Nebenanlage.
Ab einer Gesamtbreite der Nebenanlage < 2,85 m sind folgende
Schritt
e der Reduzierung der Gesamtbreite der Nebenanlage
vorzusehen.
Die geforderten Sicherheitsabstände für Fußgänger zum Fahrbahn-
r
and gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV EFA 2002, in den Plan-
skizzen in rot dargestellt, müssen eingehalten werden:
22
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
23
Standard
45 30
≥285
≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 30
20
50/30
Schritt 1
<285
15
20 50/30
30
Schritt 2
≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn
< 270
15
20 50/30
30
Schritt 3
260 (240)
15 30
≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 20 50/30
Standard Nebenanlage ≥ 2,85 m
›
›
›
›
›
Es muss zuzüglich zur hindernisfreien
Gehbahn von mindestens 1,80 m ein
Sicherheitsabstand von 20 cm zur
Fas-
sade eingehalten werden.
Zur Fahrbahn (PKW, Rad) und Verkehr
≥ Tempo 30 ist ein Mindestabstand von
50 cm einzuhalten.
Zum ruhenden Verkehr und Straßen mit
langsamem Verkehr (Maximaltempo
30) ist ein Mindestabstand von 30 cm
einzuhalten.
Kleinteilige Ausstattungselemente wie
Poller, Schilder oder Leuchtenmasten
dürfen innerhalb des Sicherheitsstreifens
platziert werden, wenn die
allgemein-
gültigen Sicherheitsabstände zur Fahr-
bahn
eingehalten werden.
Schritt 1: Breite der Nebenanlage < 2,85 m
Bei Straßen mit einer Breite der Neben-
anlage < 2,85 m wird zunächst die Breite
des Bordsteins auf 15 cm reduziert.
Schritt 2: Breite der Nebenanlage < 2,70 m
›Bei Straßen mit einer Breite der Neben-
anlage < 2,70 m entfällt zusätzlich der
Sicherheitsstreifen.
Schritt 3: Breite der Nebenanlage < 2,60 m
›
›
Ab einer Breite < 2,60 m (2,40 m) können
sich Gehbahn und Traufstreifen über-
lagern; eine hindernisfreie Gehbahnbreite
von ≥ 1,80 m muss eingehalten werden.
Die Breite der Nebenanlage sollte 2,30 m
nicht unterschreiten.
1.4. Parkflächen, Ausstattungselemente
24
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Anlehnbügel
Leuchte
Abfallbehälter
Sitzbank
Baumscheibe
Poller/Schildermast
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
1. Kölner Straßen
Übersicht
Ab einer Breite der Nebenanlagen von ≥ 4,35 m ist Längsparken
auf dem Gehweg möglich. Diese Funktion wird durch einen flachen
hellen Granitsteinstreifen in der Größe 30 × 15 cm abgetrennt.
Die Möblierungszone in Verlängerung des Längsparkens wird nicht
separat gekennzeichnet (siehe Punkt-Strich-Linie).
Fahrradparken rechtwinklig zur Fahrbahn kann ebenfalls ab einer
Breite der Nebenanlagenbreite von ≥ 4,35 m angeordnet werden.
Ausstattungselemente wie Sitzbänke, Baumscheiben und Anlehn-
bügel werden innerhalb der Möblierungszone möglichst achsial
zueinander angeordnet.
Kleinteilige Ausstattungselemente wie Poller, Leuchten- und
Schildermasten werden im 45 cm breiten Sicherheitsstreifen
platziert.
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände
(insbesondere zur Fahrbahn) eingehalten werden.
Die hindernisfreie Gehbahnbreite muss eine Breite von ≥ 1,80 m
einhalten.
25
26
Details
Ausstattungselemente (D4, D5, D6)
› Gebäudeseitig muss neben dem Trauf-
streifen immer eine hindernisfreie Geh-
bahn von mindestens 1,80 m freigehalten
werden.
› In Abhängigkeit von der zur Verfügung
stehenden Breite der Nebenanlage kön-
nen entsprechend Ausstattungselemente
(auch für Außengastronomie) platziert
werden.
› Ausstattungselemente wie Bänke und
Fahrradbügel werden auf der Nebenan-
lage bordseitig innerhalb der Möblierungs-
zone platziert.
› Kleinteilige Ausstattungselemente wie
Poller, Schilder- und Beleuchtungsmasten
werden dabei im 45 cm breiten Sicher-
heitsstreifen angeordnet.
› In allen Fällen müssen die allgemein-
gültigen Sicherheitsabstände (insbeson-
dere zur Fahrbahn) eingehalten werden.
› Ausstattungselemente sind nach
Möglichkeit achsial zueinander
anzuordnen.
› Baumscheiben sind in der Nebenanlage
in der Möblierungszone anzuordnen.
› Die Art der Baumscheibe (offen oder
geschlossen) ist im Planungsprozess mit
Amt 67 abzustimmen. Hierbei sind die
Vorgaben aus dem Grünhandbuch zu
beachten.
Ausstattungselemente
1. Kölner Straßen
Begrenzung Ausstattungselemente
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Anlehnbügel
Leuchte
Abfallbehälter
Sitzbank
Baumscheibe
Poller/Schildermast
Möblierungszone Hindernisfreie
Gehbahn ≥ 180
27
Längsparken auf Nebenanlage (D7)
›
›
›
›
Ab einer Breite der Nebenanlage ≥ 4,35 m
kann Längsparken angeordnet werden.
Gebäudeseitig muss neben dem Trauf-
streifen eine hindernisfreie Gehbahn von
mindestens 1,80 m freigehalten werden.
Zwischen Längsparken und dem übrigen
Bereich der Nebenanlage ist kein
Höhen-
versprung vorzusehen, dadurch wird eine
Flexibilität der Nutzung vereinfacht.
Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob
bei hoher Verkehrslast auf dem
Längs-
parkstreifen der Stadtstein in der Größe
15/30 zum Einsatz kommt.
Variante: Längsparken bei
Höhenversprung in Ausnahmefällen
›
›
›
›
›
›
Ab einer Breite der Nebenanlagenbreite
von ≥ 4,35 m kann Längsparken angeord-
net werden.
Zwischen Längsparken und dem übrigen
Bereich der Nebenanlage ist ein
Höhen-
versprung vorzusehen.
Der Sicherheitsstreifen aus Kleinpflaster
wird um den Parkplatz herumgeführt
Auf der Parkplatzfläche wird der „Stadt-
stein“ mit den Abmessungen 30/30
eingebaut; bei überdurchschnittlicher
Belastung wird das Maß 15/30 cm
eingebaut.
Material „Stadtstein“: Betonplatte mit
„gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender
Mikrofase).
Eine Gehbahn von mindestens 1,80 m
muss freigehalten werden.
Längsparken auf Nebenanlage (D7)
1530
45
Längsparker 210
Gehbahn ≥ 180
Begrenzung Ausstattungselemente
i.M. 30
Variante: Längsparken bei Höhenversprung
30 30 45 200 180 i.M. 30
1.5. Radweg
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
Vorzugsvariante: Radweg auf Fahrbahn
Aus Sicherheitsgründen für den Fußver-
kehr wird der Radweg vorzugsweise auf
der Fahrbahn geführt und Radfahrstreifen
mit weißer Fahrbahnmarkierung auf der
Fahrbahn.
Variante: Radwegausbildung
auf der Nebenanlage
Fahrradweg „Stadtstein Fahrrad“ .
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen- und
Radwegebau
Gestaltung
28
Stadtstein
Material: Betonplatte mit „gealterter“
Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe
„alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase).
Abmessung: 30/30 cm,
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz
quer zur Laufrichtung.
Stadtstein Fahrrad
Material: Betonstein mit dunkler „gealterter“
Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe
„alt-
graphit, dunkel“ mit umlaufender Mikro-
fase). Abmessung: 30/30 cm.
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz
quer zur Laufrichtung.
Die Breite des Fahrradwegs gemäß FGSV
RASt 2006/FGSV ERA 2010.
1. Kölner Straßen
Trennstreifen/Sicherheitsstreifen/
Traufstreifen
Trennstreifen 30 cm breit als Trennung
zwischen Gehbahn und Radweg.
Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahl-
tem Granit (gegebenenfalls Alternativ-
material
siehe Seite 16), Abmessungen
9/9 cm, 1-cm-Fuge hell,
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz
parallel zur Laufrichtung; nach aktueller
DIN 32984 müssen der
Mindestreflexions-
grad von der helleren Fläche und der
resultierende Leuchtdichtekontrast nach-
gewiesen werden; Helligkeit gemäß Kölner
Sortierung.
› Breite Trennstreifen im Mittel 30 cm,
› Breite Sicherheitsstreifen 45 cm.
Sicherheitsstreifen
Sicherheitsstreifen neben Bord kann ent-
fallen, wenn die Breite der Nebenanlage
nicht ausreichend ist.
Instandhaltung
Reinigung
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparatur-
arbeiten in internationalen und stadtweit
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu
vermeiden.
29
30
50 (30) Sicherheitsabstand
45 Breite gemäß RASt/ERA ≥ 180
Variante: Radweg auf Nebenanlage
Vorzugsvariante: Radweg auf Fahrbahn
i.M. 30
30 30 45 Breite gemäß RASt/ERA ≥ 180
Sicherheitsstreifen Trennstreifen Traufstreifen
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
i.M. 30
1.6. Eckausbildung
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
Eckausbildung Bord,
Griechenmarkt
1. Kölner Straßen
Die Eckausbildung des Fußwegs ist gestalterisch sensibel
auszuführen.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau.
Gestaltung
Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur
Ecke geführt (übergeordnete Straße).
Gehbahn „Stadtstein“
Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase).
Abmessung: 30/30 cm.
Kurven und Aufweitungen des Gehwegs
Ausgepflasterte Keile aus dem Material des „Stadtsteins“ kommen
generell zur Ausführung.
Instandhaltung
Reinigung
30
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh-
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
1.7. Bordstein
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
Bord breit
30 45
Bord schmal
15
45
Bordstein breit
In Straßen, deren Nebenanlagen mindestens 2,85 m breit sind,
kommt grundsätzlich der breite Hochbord mit dem angrenzenden
Sicherheitsstreifen, 45 cm breit mit Kleinpflaster, zum Einsatz.
Die hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss eingehalten werden.
Bordstein schmal
In Straßen, deren Nebenanlagen schmaler als 2,85 m breit sind,
kommt zunächst ein schmaler Bord zum Einsatz und im nächsten
Schritt wird auf den Sicherheitsstreifen verzichtet (siehe Kapitel
1.3 stufenweise Reduzierung der Nebenanlage). Die Gehbahn von
1,80 m muss eingehalten werden.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau
Gestaltung
Bord breit
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, grau
Bord schmal
Betonstein mit Basaltvorsatz 15/100, grau
Instandhaltung
Reinigung
31
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh-
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
1.8. Rampenbord, Überfahrten
Rampenbord bei Über-
fahrten für hohe Ver-
kehrslast
Rampenbord bei Über-
fahrten für hohe Ver-
kehrslast
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
1. Kölner Straßen
Um den Gehweg bei Überfahrten nicht baulich absenken
zu müssen, wird ein so genanntes Rampenbord eingebaut.
Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
Bei Überfahrten mit hoher Verkehrslast reicht der Stadtstein wegen
Bruchgefahr nicht aus. Daher kommt ein kleinformatiges
Beton-
pflaster zum Einsatz.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau
Gestaltung
Rampenbord
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein
mit Basaltvorsatz 32,5/75, dunkel beziehungsweise
Rampenbord bei Straßen mit beengten Verhältnissen
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle 32,5/45.
(Die Breite der Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der
ein- und ausfahrenden Fahrzeuge.)
Rampenbord bei Überfahrten für hohe Verkehrslast
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein
mit Basaltvorsatz 32,5/75, dunkel beziehungsweise 32,5/45 bei
Straßen mit beengten Verhältnissen.
(Die Breite der Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der
ein- und ausfahrenden Fahrzeuge.).
32
Überfahrten
Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm
Reihenverband mit Halbversatz quer zur
Laufrichtung mit Sicherheitsstreifen und
Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem
Granit.
Variante:
Überfahrten für hohe Verkehrslast
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
Material Überfahrten „Stadtstein“: Beton-
platte mit „gealterter“ Basalt-Ober-
flächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ , mit
umlaufender Mikrofase).
Abmessung: 10/20 cm beziehungsweise
15/30 cm. Der Traufstreifen in Klein-
pflaster wird im Bereich der Überfahrt
weitergeführt.
Instandhaltung
Reinigung
33
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparatur-
arbeiten in internationalen und stadtweit
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu
vermeiden.
Schnitt: Rampenbord
Rampenbord
75
Rampenbord beengte Verhältnisse
45
Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)
1.9. Anordnung und Einbau von
Ausstattungselementen
International
Stadtweit
Nachbarschaftlich
Verbindung stadtweit
Die Anordnung aller Ausstattungselemente im öffentlichen Raum
ist mit besonderer Sorgfalt zu betrachten.
Im öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen,
um Standorte von Beginn an festzulegen.
Auf Kölner Straßen soll der Sicherheitsstreifen grundsätzlich als
Zonierung von Ausstattungselementen wie Pollern und
Verkehrs-
schildern dienen.
Die Möblierungszone dient auf Kölner Straßen als Einbaubereich für
Ausstattungselemente wie Bänke, Baumscheiben und Mobiliar für
Außengastronomie.
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände
(insbesondere zur Fahrbahn) eingehalten werden.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau.
Gestaltung
Gehwege
Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm, Reihenverband mit Halb-
versatz quer zur Laufrichtung.
Sicherheitsstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem
Granit 9/9 cm (oder Alternativmaterial siehe Seite 16).
Instandhaltung
Reinigung
34
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh-
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
1. Kölner Straßen
35
Kölner Straße
30 Möblierungszone
Nebenanlage
Gehbahn ≥ 180 i. M. 30
Begrenzung Ausstattungselemente
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Anlehnbügel
Leuchte
Abfallbehälter
Sitzbank
Baumscheibe
Poller/Schildermast
1.10. Anordnung und Einbau von
technischen Elementen
Um wichtigen Stadträumen in ihrer Be-
deutung qualitativ zu entsprechen, ist auf
eine hochwertige Detaillierung der Boden-
belagsflächen zu achten.
Verantwortlichkeit
Amt für Straßen und Radwegebau
Gestaltung
36
Für internationale und stadtweit
bedeutende Zonen
Für den Einbau von Formteilen werden die
Platten angepasst.
Schachtabdeckungen werden mit Um-
gebungsmaterial ausgepflastert.
Schieber und Roste nicht im Gehweg-
bereich, sondern – sofern möglich – auf
Parkplatzflächen einbauen.
Stiftertafeln: Material Bronze,
Format: in Anlehnung an das örtliche
Plattenformat (die umliegenden Platten
sollen nicht geschnitten werden, das heißt
eine Platte wird herausgenommen und
durch eine Stiftertafel ersetzt) nor
maler-
weise bei Betonpflaster: 40 × 40 cm bezie-
hungsweise
30 × 30 cm oder 30 × 60 cm.
Bei kleinformatigem Pflaster ähnliche
Abmessung wie unter Stiftertafeln, aber so,
dass die angrenzenden Fugen durchlaufen
(Fugenschnitt); Plattenschnitt muss
ver-
mieden werden.
Für nachbarschaftliche und
stadtweit verbindende Räume
In nachbarschaftlich und stadtweit verbin-
denden Räumen ist eine gute technische
und wirtschaftliche Detaillösung sinnvoll.
Einbauelemente sind nach dem Stand der
Technik einzubauen.
Standardmaße des Stadtsteins von ganzer
und halber Platte müssen eingehalten
werden.
Restflächen werden mit Kleinpflaster ange-
arbeitet. Vorzugsweise wird der Stadtstein
an die technischen Einbauelemente heran-
geführt und angepasst.
Schieber und Roste nicht im Gehweg-
bereich, sondern – sofern möglich – auf
Parkplatzflächen einbauen.
Instandhaltung
Reinigung
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparatur-
arbeiten in internationalen und stadtweit
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu
vermeiden.
1. Kölner Straßen
37
Durchlaufendes Fugenbild
Anordnung außerhalb
Gehwegbereich
Ausgepflasterte
Schachtabdeckung
Ausgepflasterte
Schachtabdeckung
Eingebautes Formteil Durchlaufendes
Fugenbild
Stiftertafeln, durch-
laufendes Fugenbild
Einbau mit Kleinpflaster
Internationale und stadtweit bedeutende Zonen
Nachbarschaftliche und stadtweit verbindende Räume
Anordnung außerhalb
Gewegbereich
Einbau mit
Kleinpflaster
Übersichtsplan
Kölner Straße
38
Anlehnbügel
Leuchte
Abfallbehälter
Sitzbank
Baumscheibe
Poller/Schildermast
D1 Gesicherte Überquerungsstelle
D2 Ungesicherte Überquerungsstelle,
starkes und mittleres Verkehrsaufkommen
D3 Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt
D4 Mobiliar für Außengastronomie
D5 Fahrradparken
D6 Sitzbänke
D7 Längsparken auf Nebenanlagen
D8 Straße mit beengten Verhältnissen
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Definition der baulichen Elemente bei
Kölner Straßen
Nebenanlage
Flächen zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante/Gebäudekante:
›
›
›
PKW- Stellplätze sind generell auf der
Fahrbahn anzuordnen, bei Nebenanlagen
≥ 4,35 m ist Längsparken/Anlieferung
auf der Nebenanlage möglich und in der
Möblierungszone (zum Beispiel für
Fahr-
radparken, Bänke, Bäume und Außengast-
ronomie)
vorzusehen.
Es gelten die erforderlichen Sicherheits-
abstände für Fußgänger zum Fahrbahn-
rand
gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV
ERA 2010.
Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn
gelten 50 cm (beziehungsweise 30 cm bei
geringem Schwerlastverkehr < 30 km/h,
ruhendem Verkehr) und als
Sicherheits-
abstand von Gehbahn zur Gehweghinter-
kante
/Gebäudekante gelten 20 cm.
Alle barrierefreien Standarddetails der
Stadt Köln berücksichtigen die erforder-
lichen Sicherheitsabstände.
Gehbahn
Fläche zwischen Traufstreifen und Be-
grenzungslinie Ausstattungselemente:
›
›
›
›
Breite ≥ 1,80 m.
Die Gehbahn ist von Ausstattungs-
elementen jeglicher Art freizuhalten.
Material: Betonplatte „Stadtstein“ mit
„gealterter“ Basalt-Oberlächen-Struktur
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender
Mikrofase). Abmessungen 30/30 cm.
Verlegung: Reihenverband mit Halb-
versatz quer zur Laufrichtung.
Möblierungszone
Fläche zwischen Bordsteinhinterkante
und Begrenzungslinie Ausstattungs -
elemente:
›
›
›
›
›
›
›
Fläche für Längsparken und Lieferverkehr.
Fläche für Ausstattungselemente wie
zum Beispiel Bänke, Anlehnbügel, Bäume,
Beleuchtungsmasten, Abfallbehälter und
Außengastronomie.
Ausstattungselemente sind nach Möglich-
keit achsial zueinander anzuordnen.
Möblierung für Außengastronomie ist nur
in der Möblierungszone anzuordnen.
Material: siehe Gehbahn.
Die Funktion Längsparker wird durch
Natursteinplatten aus hellem Granit,
Ober-
fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30 cm
(Helligkeit gemäß Kölner Sortierung)
gekennzeichnet.
Bei Längsparkstreifen mit hoher Belas-
tung wird die Betonplatte „Stadtstein“ im
Format 15/30 cm für die Auspflasterung
verwendet.
Traufstreifen
›
›
›
›
›
Nimmt Vor- und Rücksprünge der
Fassade auf.
Traufstreifen im Mittel ca. 30 cm breit,
dient ergänzend zur Gebäudekante als
Leitelement für Menschen mit
Einschrän-
kungen der Sehfähigkeit.
Der Traufstreifen mit Leitfunktion ist
von Ausstattungselementen jeder Art
freizuhalten.
Material: Kleinpflaster aus hellem Granit,
bruchraue Seitenflächen, gestrahlte
Ober-
fläche, Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge
mit heller Füllung (gegebenenfalls Alter-
nativmaterial, siehe Seite 16).
Verlegung: Reihenverband mit Halb-
versatz parallel zur Laufrichtung.
Sicherheitsstreifen
›
›
›
›
›
45 cm breiter, bordbegleitender Streifen
aus Kleinpflaster.
Zur Aufnahme von kleinteiligen Aus-
stattungselementen wie Schildern und
Pollern.
Ausstattungselemente sind nach Möglich-
keit achsial zueinander anzuordnen.
Entfällt bei Straßen mit beengten
Verhältnissen.
Material und Verlegung: siehe
Traufstreifen.
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
›
›
›
›
›
Taktil Leitstreifen, Breite 30 cm
Weist Menschen mit Einschränkungen
der Sehfähigkeit auf stärker frequentierte
Gehwegüberfahrten hin (zum Beispiel als
Gehwegüberfahrt ausgebildete
Einmün-
dungen, Parkhauszufahrten).
Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen
Sicherheitsstreifen und Traufstreifen.
Material: Kleinpflaster, 9/9 cm, allseits
gebrochene Oberfläche, in Farbe des
Stadtsteins.
Verlegung: Reihenverband mit Halb-
versatz quer zur Laufrichtung.
Auffindestreifen für Überquerungsstellen
und Richtungsfelder als Bodenindikatoren
›
›
›
›
Zur Information, Orientierung und Leitung
für blinde und sehbehinderte Menschen
mit einem hohen taktilen und visuellen
Kontrast.
Material: Betonsteinplatten, 30/30 cm,
weiß, an der Oberfläche mit Rippen- oder
Noppenstruktur nach Kölner Standard.
Als Auffindestreifen für Überquerungs-
stellen mit Noppenstruktur quer über
die Möblierungszone zur Anzeige von
gesicherten und ungesicherten
Überque-
rungsstellen (unterschiedliche Ausführung
gemäß Details beachten).
Als Richtungsfeld mit Rippenstruktur zur
Anzeige der Laufrichtung der
Überque-
rung (Ausführung siehe Details).
Auffindestreifen für allgemeine Ziele
(siehe Plan Geschäftsstraßen)
›
›
›
›
›
Kleinpflasterstreifen mit taktilem und
visuellem Kontrast, Breite 60 cm
Weist Menschen mit Einschränkungen der
Sehfähigkeit auf seitlich liegende Ziele hin
(zum Beispiel Eingänge zu öffentlichen
Gebäuden, Treppen zu U-Bahn-Stationen
et cetera).
Verläuft quer über die Gehbahn zwischen
der Begrenzungslinie Ausstattungs-
elemente und dem Traufstreifen.
Material: siehe Traufstreifen.
Verlegung: Reihenverband mit Halb-
versatz quer zur Laufrichtung.
Bord
›
1. Kölner Straßen
Material: Betonstein mit Basaltvorsatz,
Abmessungen 30/100 cm (15/100 cm bei
beengten Verhältnissen).
2. Kölner Geschäftsstraßen
Geschäftsstraßen weisen einen hohen Anteil an
Erdgeschossnutzung aus Geschäften/Dienstleistung/
Gastronomie auf und sind in der Regel durch
groß-
zügige Nebenanlagen gekennzeichnet.
47
2. Kölner Geschäftsstraßen
Bisher findet die Orientierung für Menschen mit Einschränkung der
Sehfähigkeit generell entlang der Gebäudekante statt. Durch vor
die Fassade platziertes Mobiliar, Auslagen und Werbung wird die
Orientierung und Nutzung oft erschwert.
International
Stadtweit
Um Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine zusätz-
liche Orientierung zu bieten, wurden für Geschäftsstraßen die im
Folgenden dargestellten barrierefreien Standards entwickelt. Bei
Neuplanungen werden die Nebenanlagen in eine Gehbahn und eine
Möblierungszone gegliedert. Zwischen diesen beiden Zonen wird
ein Leitstreifen angeordnet. Dieser Leitstreifen erfüllt die taktilen
und visuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Er wird aus
Kleinpflaster in einer Breite von 30 cm hergestellt. Der Leitstreifen
ist Bestandteil eines barrierefreien Leitsystems, das für Menschen
mit Seheinschränkungen die selbstbestimmte Nutzbarkeit der
öffentlichen Straßenräume gewährleistet.
Unmittelbar entlang der Gehweghinterkante/Gebäudekante wird
zudem ein Traufstreifen angeordnet. Dieser ist idealerweise 60 cm
breit, nimmt die in Geschäftsstraßen häufig anzutreffenden
Aus-
lagen, Werbeaufsteller et cetera auf und hilft somit, die nebenlie-
gende
Gehbahn hindernisfrei zu halten.
Um diese Standards umzusetzen, weist der ideale Gesamtquer-
schnitt der Nebenanlage eine Breite von ≥ 5,40 m (inklusive Möblie-
rungszone
oder Flächen für Längsparker und Lieferverkehr) auf. Ist
dieser Querschnitt nicht gegeben, ist die Breite des Traufstreifens
sowie bei Bedarf zusätzlich die Breite der Möblierungszone zu
reduzieren beziehungsweise auf Längsparker zu verzichten. Bei
pri-
mär beengten Situationen besteht zudem die Möglichkeit, mit den
Behindertenverbänden abzustimmen, ob beziehungsweise welche
vom Standard abweichenden Sonderlösungen möglich sind.
48
Gesicherte Überquerungsstelle
Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt
Baumscheibe
Auffindestreifen für allgemeine Ziele
Mobiliar für Außengastronomie
Fahrradparken
Längsparken auf Nebenanlagen
Ungesicherte Überquerungsstelle
49
D1
D3
D4
D6
D5
D7
D8
D2
durchgehendes taktiles und visuelles Leitsystem
Kölner Geschäftsstraße, Detailübersichten D1–D8
2.1. Gehweg
International
Stadtweit
2. Kölner Geschäftsstraßen
Geschäftsstraßen weisen einen hohen Anteil an Erdgeschoß-
nutzung aus Geschäften, Dienstleistung und Gastronomie auf und
sind durch großzügige Nebenanlagen gekennzeichnet, welche in
eine Gehbahn und eine Möblierungszone gegliedert werden.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Ausschreibungstexte
können beim Amt für Straßen und Radwegebau,
Grundsatzan-
gelegenheiten angefragt werden.
Gestaltung
50
„Stadtstein“
Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase).
Abmessung: 30/30 cm,
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung.
Traufstreifen/Leitstreifen
Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahltem Granit (gegebenen-
falls Alternativmaterial siehe Seite 16), Abmessungen 9/9 cm, 1 cm
Fuge hell.
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Lauf-
richtung; nach aktueller DIN 32984 müssen der Mindest-
reflexionsgrad
von der helleren Fläche und der resultierende
Leuchtdichtekontrast nachgewiesen werden (Helligkeit gemäß
Kölner Sortierung).
›
›
Breite Traufstreifen im Mittel 60 cm,
Breite Leitstreifen 30 cm.
Bodenindikatoren mit Rippen- oder Noppenstruktur
Material: weißer Beton, Kölner Standard.
Begleitfläche
Anordnung im Traufstreifen beidseitig des Aufmerksamkeits-
feldes, Breite 30 cm,
Material: Granit hell wie Leitstreifen, als Platten 30/30 cm,
Kanten gesägt, Oberfläche gestrahlt und gesägt.
51
Bord
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100,
dunkel, in allen stadtweit und international
bedeutenden Räumen.
Parkplatzmarkierung
Platte Granit hell wie Traufstreifen, als
Platten 15/30 cm, Kanten gesägt,
Ober-
fläche gestrahlt und gesägt.
Instandhaltung
Reinigung
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparatur-
arbeiten in internationalen und stadtweit
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu
vermeiden.
Kölner Geschäftsstraße
Musterfläche
Schnitt Kölner Geschäftstraße
Stadtstein
Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Begleitfläche
Möblierungszone Hindernisfreie
Gehbahn ≥ 180
2.2. Überwege, Einmündungen
International
Stadtweit
Übersicht
Bisher findet die Orientierung für Menschen mit Einschränkung der
Sehfähigkeit generell entlang der Gebäudefassade statt. Durch vor
die Fassade platzierte Ausstattung und Möblierung für die
Außen-
gastronomie sowie Auslagen und Werbung von Handel und Dienst-
leistern,
wird die Orientierung und Nutzung oft erschwert.
Um Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine zusätz-
liche Orientierung zu bieten, wurden daher die im folgenden dar-
gestellten
barrierefreien Standards entwickelt. Bei Neuplanungen
von Geschäftsstraßen werden Nebenanlagen ≥ 5,40 m (bezie-
hungsweise 5,10 m) in eine Gehbahn und eine Möblierungszone
gegliedert.
Zwischen den beiden Zonen wird ein Leitstreifen angeordnet.
Dieser Leitstreifen erfüllt die taktilen und visuellen Anforderungen
an die Barrierefreiheit und wird aus hellem Granitkleinpflaster in
einer Breite von 30 cm hergestellt. Der nach aktueller DIN 32984
geforderte Mindestreflexionsgrad der helleren Fläche und
resultie-
rendem Leuchtdichtekontrast zum umgebenden Material müssen
nachgewiesen werden.
Der Leitstreifen ist Bestandteil eines barrierefreien Leitsystems, das
für Menschen mit Seheinschränkungen die selbstbestimmte
Nutz-
barkeit der öffentlichen Straßenräume gewährleistet.
Die hindernisfreie Gehbahn muss eine Breite von ≥ 1,80 m
einhalten.
52
2. Kölner Geschäftsstraßen
Stadtstein
Traufstreifen/Leitstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Begleitfläche
53
Details Überwege
Gesicherte Überquerungsstelle (D1)
›
›
›
›
›
›
›
›
Variante mit einheitlicher 3 cm Bordhöhe
(V
ariante mit differenzierter Bordhöhe
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar-
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im
Planungsprozess abgestimmt werden).
Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes
in gleicher
Helligkeit wie Bodenindikato-
ren ausbilden.
Richtungsfeld, 60 cm breit, mit Rip-
penstruktur; Rippen ausgerichtet in
Lauf richtung der Querung, müssen den
Bordstein über die gesamte Länge der
Überquerungsstelle begleiten.
Auffindestreifen, 60 cm breit, mit
Nop-
penstruktur; beginnt bündig mit dem
Leitstreifen und führt über die gesamte
Möblierungszone bis zum Richtungsfeld.
Aufmerksamkeitsfeld, 60×60 cm, mit
N
oppenstruktur; ist an Gehweghinter-
kante/Gebäudekante orthogonal in Ver-
längerung
des Auffindestreifens in den
Traufstreifen zu integrieren.
Begleitflächen, 30 cm breit, aus Granit-
platten; beidseitig entlang des Aufmerk-
samkeitsfeldes anordnen..
Ungesicherte Überquerungsstelle (D2)
Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe
(V
ariante mit differenzierter Bordhöhe
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar-
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im
Planungsprozess abgestimmt werden).
Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes
in gleicher
Helligkeit wie Bodenindikato-
ren ausbilden.
›
›
›
›
›
Richtungsfeld, 60 cm breit, mit Rip-
penstruktur; Rippen ausgerichtet in
Laufrichtung der Querung, müssen den
Bordstein über eine Länge von mindes-
tens 2 m begleiten.
Auffindestreifen, 60 cm breit, mit Nop-
penstruktur; beginnt bündig mit dem
Leitstreifen und endet 90 cm vor dem
Richtungsfeld.
Aufmerksamkeitsfeld, 60×60 cm, mit
N
oppenstruktur, ist an Gehweghinter-
kante/Gebäudekante orthogonal in Ver-
längerung
des Auffindestreifens in den
Traufstreifen zu integrieren.
In Traufstreifen Anordnung von Begleit-
flächen aus Granitplatten beidseitig ent-
lang des Aufmerksamkeitsfeldes.
Begleitfläche, 30 cm breit, aus Granit-
platten hell; beidseitig entlang des Auf-
merksamkeitsfeldes
anordnen.
Gesicherte Überquerungsstelle (D1)
Ungesicherte Überquerungsstelle (D2)
54
≥60 90 30 30 mindestens 60
60
60
30
30
30
mindestens 200
30
2. Kölner Geschäftsstraßen
Details Einmündungen
Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt
(D3)
›
›
›
Bei als Überfahrt ausgeführten Einmün-
dungen untergeordneter Straßen wird
deren Straßenführung unterbrochen und
die Nebenanlage durch die Weiterführung
des Leitstreifens sowie des Traufstreifens
(hier mindestens 30 cm) bevorrechtigt
ausgebildet.
Aufmerksamkeitsstreifen taktil, 30 cm
br
eit, aus Kleinpflaster, in Farbe des Stadt-
steins; verläuft quer zur Gehrichtung zwi-
schen
Leitstreifen und Traufstreifen und
weist auf die Einmündungssituation hin.
Das Material der Überfahrt ist abhängig
v
on der zu erwartenden Belastung (siehe
Kapitel 1.8.).
Auffindestreifen für allgemeine Ziele (D5)
›
›
›
Kleinpflasterstreifen, 60 cm breit, aus
Gr
anit; weist auf seitlich gelegene Ziele
zum Beispiel Eingänge öffentlicher
Gebäude hin.
Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen
L
eit- und Traufstreifen.
Anschluss an den Leitstreifen erfolgt durch
ein
Aufmerksamkeitsfeld 60×60 cm mit
Noppenstruktur.
Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt (D3)
Auffindestreifen für allgemeine Ziele (D5)
55
30 Gehbahn i. M. 60
Einmündung untergeordnete Straße
60
60
Stadtstein
Traufstreifen/Leitstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Begleitfläche
Überfahrt
2.3. Parkflächen, Ausstattungselemente
International
Stadtweit
Übersicht
Der ideale Gesamt-Querschnitt der Nebenanlage einer Geschäfts-
straße weist eine Breite von ≥ 5,40 m auf. Ist dieser Querschnitt
nicht gegeben, ist der Traufstreifen aus hellem Kleinpflaster, der ide-
alerweise im Mittel 60 cm breit sein sollte, auf 30 cm zu reduzieren.
Nur für den Fall, dass die Mindestbreite der Gehbahn von 1,80 m
aufgrund beengter stadträumlicher Verhältnisse nicht eingehalten
werden kann, kann mit den Behindertenverbänden abgestimmt
werden, ob ausnahmsweise der Sicherheitsabstand von 60 cm zum
Leitstreifen auf Seiten der Möblierungszone reduziert werden kann.
Diese Reduzierung würde eine Abweichung von der DIN 18040-3
bedeuten.
Eine hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss weiterhin gegeben
sein.
Ausstattungselemente, wie zum Beispiel Sitzbänke, Anlehnbügel
und Baumscheiben, aber auch Leuchten- und Schildermasten und
Abfallbehälter, werden nach Möglichkeit auf Achse zueinander in
der Möblierungszone platziert.
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände
(insbesondere zum Fahrbahnrand) eingehalten werden.
56
2. Kölner Geschäftsstraßen
Stadtstein
Traufstreifen/Leitstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Begleitfläche
Anlehnbügel
Leuchte
Abfallbehälter
Sitzbank
Baumscheibe
Poller/Schildermast
57
58
Fahrradparken/Fahrradbügel (D7)
Außengastronomie (D6)
Details Ausstattungselemente
Ausstattungselemente werden auf der
Nebenanlage zwischen Bordstein und
Leitstreifen innerhalb der Möblierungszone
platziert.
Baumscheibe
› Die Anordnung von offenen Baumschei-
ben erfordert einen 60 cm breiten Sicher-
heitsabstand zum Leitstreifen.
› Andere Lösungen, bspw. geschlossene
Baumscheiben sind gesondert mit Amt 67
abzustimmen. Hierbei sind die Vorgaben
aus dem Grünhandbuch zu beachten.
Anlehnbügel
› Bei der Platzierung von Anlehnbügeln
muss ein Abstand von mindestens 60 cm
zwischen Leitstreifen und abgestelltem
Fahrrad berücksichtigt werden.
Außengastronomie
›
Mobiliar wie zum Beispiel für die Außen-
gastronomie muss einen Abstand von
mindestens 60 cm zum Leitstreifen
einhalten.
Sitzbänke
› Sitzbänke, die zum L
eitstreifen hin aus-
gerichtet sind, sind mit einem Abstand
von mindestens 1,20 m zu diesem
anzuordnen.
Baumscheibe (D4)
≥ 60
≥60
Bereich
Fahrradparken
Hindernisfreie
Gehbahn ≥ 180
Begrenzung Ausstattungselemente
Begrenzung Ausstattungselemente
Begrenzung Ausstattungselemente
≥ 60 ≥ 50
2. Kölner Geschäftsstraßen
Details Parkflächen
Längsparken auf der Nebenanlage
›
›
›
Die Regelbreite der Nebenanlage für die
Anordnung von Längsparken beträgt
≥ 5,40 m.
Zwischen Leitstreifen und Längsparken
muss der Abstand mindestens 60 cm
betragen.
Zwischen Längsparken und dem übrigen
Bereich der Nebenanlage ist kein
Höhen-
versprung vorzusehen, dadurch wird eine
Flexibilität der Nutzung vereinfacht.
Längsparken beengte Verhältnisse
›
›
›
59
Bei Straßen mit einer Breite der Neben-
anlage < 5,40 m wird zunächst der
Traufstreifen auf eine Breite von 30 cm
reduziert.
Ab einer Breite < 5,10 m ist mit den
Behindertenverbänden abzustimmen, ob
ausnahmsweise der Abstand zwischen
Längsparken und Leitstreifen auf bis zu
30 cm reduziert werden kann, was eine
Abweichung von DIN 18040-3 bedeutet,
oder ob sich Leitstreifen und Gehbahn
überlagern können, eine hindernisfreie
Gehbahn von 1,80 m muss aber weiterhin
gegeben sein.
Ab einer Breite < 4,70 m ist in Geschäfts-
straßen mit abgesetztem Leitstreifen
kein Längsparken in der Nebenanlage mit
beengten Verhältnissen möglich.
Traufstreifen/Leitstreifen
Längsparken auf der Nebenanlage (D8)
Längsparken beengte Verhältnisse (D9)
≥ 60
≥ 30
Längsparker ≥ 210
Längsparker ≥ 210
Begrenzung Ausstattungselemente
2.4. Anordnung und Einbau
von Ausstattungselementen
International
Stadtweit
Die Anordnung aller Ausstattungselemente im öffentlichen Raum ist
mit besonderer Sorgfalt zu betrachten. Im öffentlichen Raum sind
daher Zonierungen zu berücksichtigen, um Standorte von Beginn
an festzulegen.
Die Möblierungszone dient in allen Räumen als Einbaubereich für
Ausstattungselemente wie Bänke, Baumscheiben und Möblierung
für Außengastronomie.
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände
eingehalten werden.
In Geschäftsstraßen dient ein Kleinpflasterstreifen zusätzlich als
Leitstreifen, welcher als Orientierung für Blinde und sehbehinderte
Menschen zur Wegeführung genutzt wird. Dieser muss von
Ausstat-
tungselementen freigehalten werden.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau.
Gestaltung
Gehwege
Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm, Reihenverband mit Halb-
versatz quer zur Laufrichtung.
Leitstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem Granit
9/9 cm (oder Alternativmaterial siehe Seite 16).
Instandhaltung
Reinigung
60
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh-
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
2. Kölner Geschäftsstraßen
61
Kölner Geschäftsstraße
Nebenanlage
Möblierungszone
30/50
Hindernisfreie Gehbahn ≥ 180
Gebäudekante/Gehweghinterkante
Begrenzung Ausstattungselemente
Traufstreifen/Leitstreifen
Übersichtsplan
Kölner Geschäftsstraßen
62
Anlehnbügel
Leuchte
Abfallbehälter
Sitzbank
Baumscheibe
Poller/Schildermast
D1 Gesicherte Überquerungsstelle
D2 Ungesicherte Überquerungsstelle
D3 Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt
D4 Mobiliar für Außengastronomie
D5 Fahrradparken
D6 Sitzbänke
D7 Längsparken auf Nebenanlagen
D8 Straße mit beengten Verhältnissen
Stadtstein
Traufstreifen/Leitstreifen
Bodenindikatoren
Bord
Parkplatzmarkierung
Überfahrt
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
Stadtstein Fahrrad
Begleitfläche
Definition der baulichen Elemente bei
Kölner Geschäftsstraßen
Nebenanlage
› Flächen zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante/Gebäudekante
› Es gelten die erforderlichen Sicherheits-
abstände für Fußgänger zum Fahrbahn-
rand
gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV
ERA 2010
› Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn
gelten 50 cm (beziehungsweise 30 cm bei
geringem Schwerlastverkehr < 30 km/h,
ruhendem Verkehr und Fahrradwegen),
als Sicherheitsabstand von Gehbahn zur
Gehweghinterkante/Gebäudekante
gel-
ten 20 cm. Alle Barrierefreien Standard-
details
der Stadt Köln berücksichtigen die
erforderlichen Sicherheitsabstände.
Gehbahn
› Fläche zwischen Traufstreifen und
Leitstreifen.
› Breite ≥ 1,80 m.
› Die Gehbahn ist von Ausstattungselemen-
ten jeglicher Art freizuhalten.
› Material: Betonplatte „Stadtstein“ mit
„gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender
Mikrofase). Abmessungen 30/30 cm.
› Verlegung: Reihenverband mit Halbver-
satz quer zur Laufrichtung.
Möblierungszone
› Fläche zwischen Bordsteinhinterkante
und Leitstreifen.
› Fläche für Längsparken und Lieferverkehr.
› Fläche für Ausstattungselemente wie
zum Beispiel Bänke, Anlehnbügel,
Beleuchtungsmasten, Abfallbehälter und
Außengastronomie.
› Ausstattungselemente sind nach Möglich-
keit achsial zueinander anzuordnen.
› Material: siehe Gehbahn.
› Die Funktion Längsparker wird durch
Natursteinplatten aus hellem Granit,
Ober-
fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30 cm
(Helligkeit gemäß Kölner Sortierung)
gekennzeichnet.
›Bei Längsparkstreifen mit hoher Belas-
tung wird die Betonplatte „Stadtstein“ im
Format 15/30 cm für die Auspflasterung
verwendet.
Traufstreifen
› Nimmt Vor- und Rücksprünge der
Fassade auf.
› Breite ca. 60 cm beziehungsweise
mindestens 30 cm bei beengten
Verhältnissen.
› Material: Kleinpflaster aus hellem Granit,
bruchraue Seitenflächen, gestrahlte
Ober-
fläche, Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge
mit heller Füllung.
› Verlegung: Reihenverband mit Halbver-
satz parallel zur Laufrichtung.
Aufmerksamkeitsstreifen taktil
› Taktiler Leitstreifen, Breite: 30 cm
› Weist Menschen mit Einschränkungen
der Sehfähigkeit auf stärker frequentierte
Gehwegüberfahrten hin (zum Beispiel als
Gehwegüberfahrt ausgebildete
Einmün-
dung, Parkhauszufahrten, et cetera)
› Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen
Leitstreifen und Traufstreifen
› Material: Kleinpflaster, 9/9 cm, allseits
gebrochene Oberfläche, in Farbe des
Stadtsteins
› Verlegung: Reihenverband mit Halbver-
satz quer zur Laufrichtung
Leitstreifen
› Visuell und taktil kontrastierender Leit-
streifen dient als Leitsystem für Menschen
mit Einschränkungen der Sehfähigkeit
› Liegt zwischen Gehbahn und
Möblierungszone
› Breite 30 cm, Mindest-Reflexionsgrad
Granit von ≥ 0,5 sowie resultierender
Leuchtdichtekontrast des Granit zum
Stadtstein (≥ 0,4) müssen nach DIN
32984 nachgewiesen werden
› Material: siehe Traufstreifen
› Verlegung: Reihenverband mit Halbver-
satz parallel zur Laufrichtung
Auffindestreifen für Überquerungsstellen,
Richtungsfelder und Aufmerksamkeits-
felder als Bodenindikatoren
› Zur Information, Orientierung und Leitung
für blinde und sehbehinderte Menschen
mit einem hohen taktilen und visuellen
Kontrast
› Material: Betonsteinplatten, 30/30 cm,
weiß, an der Oberfläche mit Rippen- oder
Noppenstruktur nach Kölner Standard
› Als Auffindestreifen für Überquerungs-
stellen mit Noppenstruktur quer über
die Möblierungszone zur Anzeige von
gesicherten und ungesicherten
Überque-
rungsstellen (unterschiedliche Ausführung
gemäß Details beachten)
› Als Richtungsfeld mit Rippenstruktur zur
Anzeige der Laufrichtung der Querung
(Ausführung siehe Details)
›Als Aufmerksamkeitsfeld mit Noppenstruk-
tur zur zusätzlichen Anzeige von Überque-
rungsstellen
an der Gehweghinterkante/
Gebäudekante, orthogonal in Verlängerung
des Auffindestreifens im Traufstreifen
inte-
griert (Ausführung siehe Details)
› Als Aufmerksamkeitsfeld mit Noppen-
struktur zum Anschluss eines Auffinde-
streifens
für allgemeine Ziele an den
Leitstreifen
Begleitfläche
› In Traufstreifen Anordnung von Begleit-
flächen aus Granitplatten hell, gesägt mit
gestrahlter Oberfläche beidseitig des Auf-
merksamkeitsfeldes, Breite 30 cm
› Material: wie Leitstreifen, gesägte Kante,
gestrahlte Oberfläche
Auffindestreifen für allgemeine Ziele
› Kleinpflasterstreifen mit taktilem und
visuellem Kontrast, Breite 60 cm
› Weist Menschen mit Einschränkungen der
Sehfähigkeit auf seitlich liegende Ziele hin
(zum Beispiel Eingänge zu öffentlichen
Gebäuden, Treppen zu U-Bahn-Stationen,
et cetera)
› Verläuft quer über die Gehbahn zwischen
dem im Leitstreifen angeordneten
Auf-
merksamkeitsfeld und dem Traufstreifen
› Material: siehe Leitstreifen
› Verlegung: Reihenverband mit Halbver-
satz quer zur Laufrichtung
Bord
›
2. Kölner Geschäftsstraßen
Material: Betonstein mit Basaltvorsatz,
Abmessungen 30/100 cm
70
© Stadt Köln, Thilo Schmülgen
3. Kölner Sonderräume
Innerhalb der stadtweit und international bedeu-
tenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert
sind, gibt es städtische Bereiche, die im Laufe der
Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestal-
tung erfahren haben und auch zukünftig dürfen!
So sind z. B. Stadträume mit internationaler Bedeutung sowohl in
der Altstadt mit dem Grauwacke-Bodenbelag und dem
historisie-
renden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit
einem hochwertigen hellen, längs gerichteten rechteckigen Beton-
stein mit Natursteinvorsatz zu finden.
Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden
ber
eits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt aus dem Jahr
2015 in den Einkaufslagen (Kernbereich K), auf den Kölner Ringen
(Ringe R) und in der historischen Altstadt (historischer Bereich H)
Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Diese Standards
sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll
anzuwenden.
Sonderräume nach Bedeutungsplan
71
Historischer Bereich
Kernbereich
Ringe
Ortsspezifisch
3.1. Sonderraum Historischer Bereich
Historischer Bereich Im historischen Bereich ist bereits flächendeckend ein Grau-
wackepflaster eingebaut. Dieses wird zum Standard erhoben
und weitergeführt.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau.
Gestaltung
Gehwege
Plattenbelag, Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt quer zur
Laufrichtung.
Traufstreifen
Gebäudebegleitend Kleinpflaster Grauwacke 10/10.
Trennstreifen
Bordbegleitend Kleinpflaster Grauwacke 10/10.
Fahrbahnen
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt.
Rinnen
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, Ablauf 30/50.
Borde
Naturstein Grauwacke 15/100 alternativ: Betonstein 30/100.
Der Eckbereich wird mit Kleinpflaster ausgeführt.
Instandhaltung
Reinigung
72
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
3. Sonderräume
Schnitt Gehwege Sonderraum Historischer Bereich
73
Grauwacke und Bord
74
Historischer Bereich
Gasse
Gehwege
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen
versetzt, quer zur Laufrichtung.
Fahrbahnen
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie-
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau-
wacke 10/10.
Straßen höhengleich
Gehwege
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen
versetzt quer zur Laufrichtung.
Fahrbahnen
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie-
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau-
wacke 10/10.
Fahrbahnen
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie-
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau-
wacke 10/10 oder Asphalt.
Rinnen
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig,
Ablauf 30/50.
Gasse
Schnitt: Straße höhengleich
Straße höhengleich
3. Sonderräume
75
Historischer Bereich
Umfeld romanische Kirchen
Gehweg
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Segment-
bogen oder Schuppen.
Fahrbahnen
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie-
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau-
wacke 10/10 oder Asphalt.
Rinnen
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig,
Ablauf 30/50.
Borde
Naturstein Grauwacke 30/100.
Umfeld Baudenkmäler
Gehwege
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen
versetzt quer zur Laufrichtung.
Fahrbahnen
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie-
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster
Grauwacke 10/10 oder Asphalt, alternativ:
Segmentbogen.
Rinnen
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig,
Ablauf 30/50.
Borde
Naturstein Grauwacke 30/100.
Umfeld romanische Kirchen
Umfeld Baudenkmäler
Im Kernbereich ist bereits vorwiegend ein heller Betonstein ein-
gebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weitergeführt.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau
Gestaltung
Gehwege
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, in
Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen
Klein-
pflaster Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, gebäudebegleitend.
Fahrbahnen
Asphalt.
Rinnen
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, alt-Graphit, Ablauf 30/50.
Borde
Betonstein mit Granit-/Quarzit vorsatz 30/100, grau.
Parkflächen Kernbereich (bei erhöhten Gehwegen)
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau,
in Reihen versetzt.
Instandhaltung
Reinigung
76
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
3.2. Sonderraum Kernbereich
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
Kernbereich
3. Sonderräume
77
Sonderraum Kernbereich: Severinstraße
Parkflächen Kernbereich
3.3. Sonderraum Ringe
Ringe Die Gehwegbereiche der Ringe sind abschnittsweise unter-
schiedlich gestaltet. Die ursprünglichen Gestaltungsmuster sind
zu erhalten.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau
Gestaltung
Abschnitt Hohenstaufenring/Hohenzollernring
Gehweg:
Plattenbelag Betonstein 40 x 40, diagonal verlegt, mit Kleinpflaster
10/10 (Grauwacke) Abschnitt
Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring
Gehweg:
Plattenbelag Naturstein 40 x 40, orthogonal, quer zur Laufrichtung
mit Kleinpflasterstreifen 10/10
Instandhaltung
Reinigung
78
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
3. Sonderräume
79
Abschnitt Hohenstaufenring/Hohenzollernring
Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring
3.4. Sonderraum Ortsspezifisch
3. Sonderräume
80
Ortsspezifisch Besondere Plätze oder Stadträume werden – vor allem in Räumen
mit internationaler Bedeutung – mit einem besonders hohen
Anspruch an die Gestaltung geplant. Im Normalfall wird die
Hand-
schrift dieser Neuplanung im Wettbewerb entschieden.
Eine Sonderlösung oder Qualifizierung kann aber auch in besonde-
ren Räumen und Plätzen mit stadtweiter Bedeutung durchgeführt
werden. Für großräumliche städtebauliche Planungen werden
bereits in der frühen Planungsphase Sonderräume identifiziert und
im weiteren Planungsverlauf qualifiziert.
Bei Sonderlösungen und Qualifizierungsverfahren ist auf enge ver-
waltungsinterne Abstimmungen bereits zu Beginn des Planungs-
prozesses
unter Einbeziehung der Fachämter zu achten.
In Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung ist eine Sonder-
lösung und damit eine Abweichung vom qualitativ hochwertigen
soliden Standard eher die Ausnahme.
Trotz hochwertiger Sonderlösung und der möglichen räumlich
begrenzten Abweichung vom Kölner Standard in Bezug auf
Boden-
material und Ausstattungselemente sind die Grundprinzipien
der Planungs- und Instandhaltungsgrundsätze des Gestaltungs-
handbuchs mit einzubeziehen. Es sind sinnvolle Übergänge zu
den angrenzenden Standardbereichen und ein stimmiges und
einheitliches stadträumliches Gesamtbild bei der Planung von
Sonderlösungen sicherzustellen. Für Menschen mit visuellen
Einschränkungen ist die Durchgängigkeit der barrierefreien
Wege-
kette/ Wege- verbindungen von entscheidender Bedeutung.
Auch im Rahmen von Qualifizierungsverfahren muss der Stadtraum
für alle Nutzenden des öffentlichen Raums angenehm erlebbar, die
Teilhabe und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden garantiert
sein und die Grundstandards und Mindestmaße für Gehwege
müs-
sen eingehalten werden.
Bei Abweichung von DIN 18040-3 im Rahmen individueller Gestalt-
ungsvorschläge für Sonderräume müssen Lösungen eng mit dem
Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und dem Arbeits-
kreis Barrierefreies Köln abgestimmt werden.
Verantwortlichkeit
Stadt Köln, Amt je nach Zuständigkeit.
Gestaltung
Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes.
Instandhaltung
Reinigung
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB).
Reparatur
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
81
Roncalliplatz © Stadt Köln, Thilo Schmülgen
Impressum
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat Planen und Bauen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Gestaltung
Urban Media Project GmbH & Co. KG
Druck
Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG
61/Stadtplanungsamt/01/Oktober.2024
Köln. Gestaltet. Standards
Bodenbeläge
Neue Maßstäbe für ein barrierefreies Köln
Die Stadt Köln hat sich seit 2002 verpflichtet, ein barriere-
freies Köln zu schaffen und hat damit eine übergeordnete
Strategie für eine inklusive Mobilität auf Gehwegen in
der ganzen Stadt ins Leben gerufen. Die Kölner
Standards für Bodenbeläge sind ein wichtiger Schritt, um
diese Verpflichtung zu erfüllen und die Nutzbarkeit,
Orientierung und Gestaltung für alle Bürgerinnen und
Bürger zu verbessern.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
938 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Auswahl Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Inhalte der als Anlage beigefügten Broschüre sind mit den Interessensverbänden der Barrierefreiheit und der Fachverwaltung erarbeitet worden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (13)
- Brückenstraße 5
- Schildergasse
- Severinstraße
- Roncalliplatz
- Willy-Brandt-Platz 2
- Kaiser-Wilhelm-Ring 3
- Hohenstaufenring
- Hohenzollernring
- Kölner Straße 30m
- Freiheit
- Straße 1
- Straße 3
- Straße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3470/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 04.11.2024 10:01