Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, hier: Kölner Standards für Bodenbeläge
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3470/2024 vom 03.07.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 3 Auszug aus dem Verkehrsausschuss vom 24.06.2025
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025 öffentlich 4.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 3470/2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2025 AN/0984/2025 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 24.06.2025 AN/0992/2025 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion): Die Vorlage wird ohne Votum behandelt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0992/2025): Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Beschlusspunkt 1 wird gestrichen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. [Hier eingeben] 2 b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Stan- dard sein. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 3. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0984/2025): Der Beschlussvorschlag wird um nachstehende Ziffern ergänzt: 3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Gestaltungshandbuch für Bo- denbeläge ausdrücklich die Möglichkeit vorzusehen, farbige Flächen, vorzugsweise in Rot, als gestalterisches Element einzusetzen. Die Verwendung farbiger Bodenbeläge in Rot soll insbesondere dort ermöglicht werden, wo dies zur Verbesserung der Orien- tierung, zu Verkehrssicherheit oder zur städtebaulichen Akzentuierung beiträgt. Die Anwendung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit und der städtebaulichen Gesamtgestaltung. 4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen be- rücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen und so zur lokalen Regenwasserspeicherung beitragen. Beispielsweise die Verwen- dung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisie- rungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewähr- leisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abge- ben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 4. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge “ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. 2. Die Verw altung w ird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. Die Radw ege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Standard sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 3470/2024 Freigabedatum 02.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „ Kölner Standards für Bodenbeläge “ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Verkehrsausschuss 17.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Anlass Mit den neu entwickelten Kölner Standards für Bodenbeläge setzt die Stadt Köln Maß- stäbe hinsichtlich Nutzbarkeit, Sicherheit, Orientierung und Gestaltung für eine „Stadt für Alle“. Die Stadt Köln hat 2002 ihre Verpflichtung zu einem barrierefreien Köln be- schlossen. Mit dieser Verpflichtung begann ein Prozess für eine übergeordnete gesamt- städtische Strategie. Diese wird zukünftig eine barrierefreie und individuelle Mobilität auf allen Gehwegen der Stadt schaffen und die Forderungen aus dem Behinderten- gleichstellungsgesetz bei Neubaumaßnahmen von Straßen und Plätzen und sukzes- sive auch im Bestand umsetzen. Des Weiteren setzen die Kölner Standards für Bodenbeläge einen weiteren Meilenstein für die Umsetzung der Absichtserklärung des Strategiepapiers Köln Mobil 2025, in wel- chem sich di e Stadt Köln zu einer nachhaltigen urbaneren Mobilitätsplanung zur Ver- besserung der Lebensqualität in unserer Stadt bekennt und zu einer damit einherge- henden Neuaufteilung der öffentlichen Flächen zur Verbesserungen des Fuß- und Rad- verkehrs. Erarbeitungsprozess Die Entwicklung der neuen Kölner Standards für Bodenbeläge setzt die Schutzziele der Barrierefreiheit um und wurde als Forschungsauftrag zusammen mit Frau Prof. Lohaus von der Technischen Universität Dresden, in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln, Teilnehmenden des Amtes für Straßen und Radwegebau, dem Stadtplanungsamt und dem damaligen Behindertenbeauftragten aus dem Amt für In- tegration und Vielfalt über 5 Jahre erarbeitet. Die Stadt Köln beschreitet damit einen innovativen und konsequenten Weg, die in die aktuellen DIN 18014-3 und 32984 aufgenommenen Schutzziele im Sinne einer gestal- terisch anspruchsvollen Umsetzung an das barrierefreie Bauen von Straßen und Plät- zen zu übernehmen. Qualitätsziele Um den Stadtraum für alle angenehm erlebbar zu machen, die Teilhabe und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren, müssen Grundregeln und Mindestmaße für Gehwege eingehalten werden. Alle zu Fußgehende und behinderte Menschen benöti- gen eine auf den Begegnungsfall a usgerichtete, hindernisfreie Gehbahn auf der sich alle sicher bewegen können. Um eine selbstständige Orientierung aller Stadtbenutzer im öffentlichen Raum zu er- möglichen, sind zusätzliche bauliche Besonderheiten erforderlich. So benötigen blinde Menschen ein zu ertastendes Leitsystem, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Die neu entwickelten baulichen Kölner Standards für Bodenbeläge erfüllen den An- spruch grundsätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit frühzeitig in der Planung neuer Straßen - und Platzräume zu berücksichtigen um ein gestalterisch 3 ansprechendes Ergebnis zu erhalten. Plätze gelten als besondere ortsspezifische Räume und werden in der Regel durch Qualifizierungsverfahren konzipiert. Trotz indi- vidueller Planung werden diesen ebenfalls die Kölner Standards für Bodenbeläge und die Grundprinzipien des Gestaltungshandbuchs zugrunde gelegt um ein stimmiges stadträumliches Gesamtbild sicher zu stellen. Durch die konstante Anwendung der neuen Standards etabliert sich nach und nach im gesamten Stadtgebiet eine einheitliche und ruhige Gestaltung, welche einzelne Plätze und Gebäude eines Raumes zusammenbindet. Dieser Prozess ist für die Durchgängig- keit der barrierefreien Wegeketten von entscheidender Bedeutung. Kölner Standards für Bodenbeläge – Broschüre Die Broschüre (Anlage 2 – Kölner Bodenbeläge), beschreibt zwei übergeordnete Stra- ßentypen, die für die Gesamtstadt Gültigkeit haben. Das Kapitel 1 beschreibt die Kölner Straße und Kapitel 2 die Kölner Geschäftsstraße. Die neuen Standards werden stadt- weit angewandt. Die Broschüre wird im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs als Ka- pitel Kölner Standards für Bodenbeläge aufgenommen. Zu beiden Straßentypen werden zunächst standardisierte Begriffe, Materialien und Ver- legemuster beschrieben. Des Weiteren werden Wegesysteme und Anordnungsprinzi- pien an Hand von Übersichtsplänen und Details dargestellt. In Unterkapiteln werden Standards zu Überwegen und Einmündungen, d er Mindest- breite der hindernisfreien Gehbahn und die Anordnung von Ausstattungselementen auf- gezeigt. Weitere übergeordnete Standarddetails vervollständigen diese Leitlinien. In Kapitel 3 werden Sonderräume beschrieben. Diese Räume bewahren wichtige Iden- titäten für die Innenstadt und beschreiben Standards für die Einkaufslagen im Kernbe- reich, die Ringe und die historische Altstadt. In ortsspezifischen Sonderräumen sind unter Beachtung der Grundprinzipien räumlich begrenzte Abweichungen vom Kölner Standard möglich. Anwendung Die in der Broschüre beschriebenen Standards wurden in enger Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Radwegebau entwickelt und werden bereits im Stadtgebiet im Rahmen von Um- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Die Kölner Standards für Bo- denbeläge werden nach Beschlussfassung Planungsgrundlage für externe Planer sein, deren Maßnahmen öffentliches Straßenland betreffen. Damit wird sichergestellt, dass im Rahmen von Instandhaltungs- aber auch Neubaumaßnahmen die Standards einge- halten werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Kölner Standards für Bodenbeläge -
Anlage 4 Vorab-Auszug StEA 26.06.2024 zu 3470_2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 27.06.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 öffentlich 6.4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 3470/2024 6.4.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der VOLT-Fraktion zu Top 6. 4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fort- schreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge AN/1025/2025 Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt der Tagesordnung auf Antrag der CDU- Fraktion einstimmig ohne Votum behandelt und wird aufgerufen, um den anhängigen schriftlichen Änderungsantrag sowie eventuell offene Fragen zu diskutieren. RM Seiger stellt den anhängigen Änderungsantrag vor der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der VOLT-Fraktion vor (AN/1025/2025) RM Weisenstein möchte einen neuen gemeinsamen Änderungsantrag im Rat stellen. RM Pakulat schließt sich dem Vorschlag vom RM Weisenstein an. RM Kienitz bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Änderungsantrag (AN/1025/2025) bis zum Rat. SB Frenzel stellt einen mündlichen Änderungsantrag, der unter der Beschlussfassung abgebildet ist und möchte diesen im Rat behandelt wissen. RM Pakulat zieht den schriftlichen Änderungsantrag AN/1025/2025 im Verlauf der Dis- kussion zurück. SB Frenzel zieht den mündlichen Änderungsantrag ebenfalls im Verlauf der Diskus- sion zurück. RM Pakulat schließt die Debatte zum Tagesordnungspunkt und stellt heraus, dass die Beschlussvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung ohne Votum behandelt wurde. I Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. II Schriflticher Änderungantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und VOLT : Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung des Verkehrs- ausschusses an. Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzu- nehmen: a. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differen- zierter Bordhöhe“ nicht zulassen. b. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bo- denindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungs- situation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Si- cherheits- und Traufstreifen. c. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Kleinpflaster aus hellem Granit geeignet ist über lange Zeit einen Kontrast zu den Gehwegplatten si- cherzustellen. d. Auf den Seiten 14 und 18 wird der folgende Satz gestrichen: „Der Fassa- denbereich muss/sollte von jeglicher Ausstattung auch temporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfül- len.“ Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt eine Regelung und Formu- lierung zu entwickeln, die eine Begrünung der Fassade sowie der Traufstrei- fen unter Einbeziehung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ermög- licht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Belange des Klimaschutzes, der Klimawandel- folgenanpassung und der Biodiversität in die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ zu integrieren und diese den Ausschüssen zur Beschlussfassung schnellstmöglich wieder vorzulegen. 3. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behinderten- verbänden abzustimmen. 4. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung und Überarbeitung in einem Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit und Klimawandelfolgenanpassung verpflichtende und übergreifende Planungsziele für alle Bereiche ist. III Mündlicher Ergänzungsantrag vom SB Frenzel (SPD): Beschlussvorschlag: Der Punkt 4 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion für den Verkehrsausschuss vom 24.06. möge ergänzend in den Beschluss aufgenommen werden (vgl. AN/0984/2025. Ziffer 4): 4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen be- rücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen und so zur lokalen Regenwasserspeicherung beitragen. Beispielsweise die Verwen- dung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisie- rungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewähr- leisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abge- ben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. Hinweis: Der Änderungsantrag AN/ 1050/2025 und der mündliche Änderungsantrag vom SB Frenzel (SPS) wurden von den Antragstellenenden am Tagesordnungspunkt zurück- gezogen und sind somit erledigt. IV Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschussfas- sung: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ als Fort- schreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzusetzen. Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag der Verwaltung: Einstimmig ohne Votum behandelt. -
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergänzungsanträgen
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Anlage 6 Vorlage 3470/2024 Ratsbeschluss über Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie der Änderungs- bzw. Zusatzantrag des Verkehrsausschusses AN/0992/2025 vom 24.06.2025 Übersicht Beschlussorgan Beschlussempfehlung Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Vorlage 3470/2024 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat, wie folgt ergänzend zu beschließen: 3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht zulassen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Auf Seite 20 der Broschüre werden beide Bord- Varianten aufgeführt. Welche Variante zum Einsatz kommt wird im Planungsprozess abgestimmt und berücksichtigt die Einhaltung der Grundsätze, welche die Barrierefreiheit, die Beruhigung und Übersicht der stadträumlichen Situation und die Aspekte der Verkehrssicherheit berücksichtigen. 4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Ohne Votum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Änderungsantrag Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Ergänzungsantrag Rat 03.07.2025 Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Die vorliegenden Kölner Standards für Bodenbeläge dienen als Leitlinien für Planungsprozesse. In aktuellen Planungen von Straßen- und Platzräumen werden die Grundsätze der Kölner Standards Bodenbeläge berücksichtigt und mit den jeweils gültigen technischen Richtlinien abgeglichen. 5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden abzustimmen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Verweis auf Seite 80 der Broschüre. Bei Sonderlösungen und Qualifizierungsverfahren ist auf enge verwaltungsinterne Abstimmungen bereits zu Beginn des Planungsprozesses unter Einbeziehung der Fachämter zu achten. Bei Abweichung von DIN 18040-3 im Rahmen individueller Gestaltungsvorschläge für Sonderräume müssen Lösungen eng mit dem Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln abgestimmt werden. 6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein verpflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Die Barrierefreiheit ist ein Grundsatz, der sowohl im bereits existierenden Gestaltungshandbuch verankert ist. Durch die Fortschreibung und damit Konkretisierung bereits existierender Kapitel, hier Standards Bodenbeläge, werden technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit auf die Gesamtstadt übertragen. Die Strategie zur Fortschreibug des Gestaltungshandbuchs im Umgang mit bestehenden Kapiteln und Bedeutungsplan wird derzeit in der Verwaltung erarbeitet. Beschlussempfehlung Änderungs- bzw. Zusatzantrag des Verkehrsausschusses AN/0992/2025 vom 24.06.2025 Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Auf Seite 29 der Broschüre wird die Vorzugsvariante für Radwege auf der Fahrbahn dargestellt. Radwege auf der Nebenanlage gemäß entsprechender Varinate werden mehr und mehr zurückgebaut. Wird diese Variante aus stadträumlichen Gegebenheiten verfolgt werden in Räumen mit internationaler Bedeutung und in Kölner Sonderräumen weiterhin der vorgesehene dunkle „Stadtstein für Fahrradwege“ verwendet. Radwege in nachbarschaftlichen Räumen, stadtweiten Verbindungsräumen sowie stadtweiten Bedeutungsräumen werden jedoch in rotem Pflaster ausgeführt b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Standard sein. Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. Während des Erarbeitungsprozesses haben sich technische Regelwerke geändert. Die vorliegenden Kölner Standards für Bodenbeläge sind ein lebendiges Dokument und geben Leitlinien für den Planungsprozess an die Hand. Auf Seite 20 der Broschüre werden beide Bord- Varianten aufgeführt. Welche Variante zum Einsatz kommt wird im Planungsprozess berücksichtigt. -
Anlage 5 Vorab-Auszug StadtAG Behindertenpolitik 01.07.2025
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 01.07.2025 (Vorab-)Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 01.07.2025 öffentlich 2.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 3470/2024 Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 3470/2024 hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt ergänzend zu beschließen: 3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grund- sätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumli- chen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bord- höhe“ nicht zulassen. 4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenin- dikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. 5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behin- dertenverbänden abzustimmen. 6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdoku- ment vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein ver- pflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Beschluss: 1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „Kölner Standards für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge “ als Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset- zen. 3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grund- sätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht zulassen. 4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenin- dikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. 5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behin- dertenverbänden abzustimmen. 6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdoku- ment vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein ver- pflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen -
Anlage 2 Broschüre Kölner Standards Bodenbeläge_barrierefrei
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Köln. Gestaltet. Standards. Bodenbeläge Köln. Gestaltet. Standards. Bodenbeläge Die Kölner Standards für Bodenbeläge setzen die Schutzziele der Barrierefreiheit um und erfüllen den Qualitätsanspruch für einen gut gestalteten öffentlichen Raum. 3 Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 Räumliche Zuordnung 6 Begriffserklärung 10 1. Kölner Straßen 1.1 Gehweg 16 1.2 Überwege, Einmündungen 18 1.3 Straßen mit beengten Ver hältnis sen – stuf enweise Reduzierung der Nebenanlage 22 1.4 Parkflächen, Ausstattungselemente 24 1.5 Radweg 28 1.6 Eckausbildung 30 1.7 Bordstein 31 1.8 Rampenbord, Überfahrten 32 1.9 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 34 1.10 Anordnung und Einbau von technischen Elementen 36 Übersichtsplan Kölner Straßen (Faltplan und De finition der baulichen Elemente) 38 2. Kölner Geschäftsstraßen 2.1 Gehweg 50 2.2 Überwege, Einmündungen 52 2.3 Parkflächen, Ausstattungselemente 56 2.4 Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 60 Übersichtsplan Kölner Geschäftsstraßen (Faltplan und De finition der baulichen Elemente) 62 3. Kölner Sonderräume 3.1 Sonderraum Historischer Bereich 72 3.2 Sonderraum Kernbereich 76 3.3 Sonderraum Ringe 78 3.4 Sonderraum Ortsspezifisch 80 Impressum 82 4 Gestaltungshandbuch Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2017 das Gestaltungs- handbuch der Stadt Köln beschlossen und schafft damit die Grund- lage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. Damit wurden Grundlagen geschaffen, die eine Verbesserung der gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums im Bestand und bei Neubaumaßnahmen erreichen. In diesem Steuerungselement zum öffentlichen Raum geht es darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen und etablierte Qua- lität zu bewahren. Durch die aufgestellten Regeln werden Arbeits- prozesse erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des öffentlichen Raums langfristig verbessert. Im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs werden im nun folgenden Kapitel Kölner Standards für Bodenbeläge neue Maßstäbe hinsichtlich Nutzbarkeit, Sicherheit und Teilhabe für eine „Stadt für alle“ gesetzt. Die neu entwickelten Kölner Standards für Bodenbeläge beschrei- ben die Planung für Kölner Straßen und Geschäftsstraßen und beziehen sich auf die Gesamtstadt. Diese Standards ergänzen das bestehende Kapitel H1 aus dem aktuellen Gestaltungshandbuch. Mit einem neuen Format „Köln. Gestaltet. “ werden zukünftig neue Themen im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshand- buchs vorgestellt und die Stadtgesellschaft, die Verwaltung und externe Experten durch entsprechende Kommunikationsprodukte informiert und eingebunden. Weitere Informationen online unter: www.stadt-koeln.de/artikel/73493/index.html. Einleitung 5 Qualitätsziele Um den Stadtraum für alle angenehm erleb- bar zu m achen, müssen Grundregeln und Mindestmaße für Gehwege eingehalten werden. Alle zu Fuß gehende und behinderte Menschen, Personen, die Kinderwagen schieben oder Kinder benötigen eine auf den Begegnungsfall ausgerichtete, hindernisfreie Gehbahn, auf der sich alle sicher bewegen können. Um eine selbstständige Orientierung aller Sta dtbenutzende im öffentlichen Raum zu ermöglichen, sind zusätzliche bauliche Besonderheiten erforderlich. So benötigen blinde Menschen ein zu ertastendes Leit- system, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können. Für Menschen mit Sehbehinderung ist es wic htig, dass sich die Bodenbeläge kontrast- reich voneinander unterscheiden. Der hohe gestalterische Anspruch fordert eine konsequente Umsetzung der neu entwi- ckelten Standards zur Barrierefreiheit. Neue Standards werden sich nur durchsetzen kön- nen, wenn sie über einen längeren Zeitraum angewandt und stets wiederholt werden. Dennoch sollen diese auf ihre Wirksam- keit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Abnutzung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Durch die konstante Anwendung der neuen Stan dards etabliert sich nach und nach im gesamten Stadtgebiet eine einheitliche und ruhige Gestaltung, welche eine solide Basis für den öffentlichen Raum bildet. Dieser P rozess verbessert die Orientierung und Sicherheit für Menschen mit visuellen Ein- schränkungen in der Stadt und ist für die Durchgängigkeit der barrierefreien Wege- kette/Wegeverbindungen von entscheiden- der Bedeutung. Erarbeitungsprozess D ie Entwicklung der neuen Kölner Standards für Bod enbeläge setzt die Schutzziele der Barrierefreiheit um und wurde als For- schungsauftrag zusammen mit Frau Prof. Lohaus von der Technischen Universität Dresden, in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln, Teil- nehmenden des Amtes für Straßen und Rad- wegebau, dem Stadtplanungsamt und dem Büro der Behindertenbeauftragten aus dem Amt für Integration und Vielfalt über 5 Jahre erarbeitet. Die Stadt Köln beschreitet damit einen inno vativen und konsequenten Weg, die in die aktuellen DIN 18014-3 und 32984 auf- genommenen Schutzziele im Sinne einer gestalterisch anspruchsvollen Umsetzung an das Barrierefreie Bauen von Straßen und Plätzen zu übernehmen. Diese Broschüre richtet sich an die Fachver- wal tung und alle extern Planende und es gilt die Verpflichtung die Kölner Standards für Bodenbeläge anzuwenden. 6 Räumliche Zuordnung Bedeutungsräume nach Bedeutungsplan Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von zu Fuß Gehenden frequentiert werden und die damit eine besondere Be- deutung für unsere Stadt haben. In diesen Räumen wird den Besucher*innen oft der einzige Eindruck von unserer Stadt ver- mittelt, daher ist dort das Bedürfnis nach einer besonders guten Gestaltung und Aufenthaltsqualität und einem hohen Anspruch an die Instandhaltung höher als in anderen Räumen. Es sind Räume mit internationaler Bedeutung. In anderen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der Bürger:innen ab. Dort gehen sie einkaufen, feiern und man trifft sich. Die Aufenthaltsqualität hat ebenfalls einen hohen Stellenwert. Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung dieser öffentlichen Räume ist hoch. Es sind Räume mit stadtweiter Bedeutung. Im Großteil der städtischen Räume halten sich vor allem Bürger:in- nen auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut gestalteter Grundstandard, der langfristig instandgehalten werden kann, ist in diesen Räumen gefragt. Es sind mit nachbarschaftlicher Bedeutung. Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu verbinden, werden die Gestaltungsstandards in stark frequentierten Straßen- bereichen fortgesetzt. Es sind Verbindungen der stadtweit bedeu- tenden Räume. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Raume untersucht und nach folgenden Haupt-Bedeutungsstufen hierarchisiert: Internationale Bedeutung Stadtweite Bedeutung Nachbarschaftliche Bedeutung Verbindung stadtweit 7 Für diese Stadträume bieten die neu entwickelten baulichen Standards für Bodenbeläge die Planungsgrundlage und erfüllen den Anspruch, grundsätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit frühzeitig in der Planung neuer Straßen- und Platz- räume zu berücksichtigen. Der Stadtraum soll einerseits attraktiv sein, auf der anderen Seite aber auch robust und nachhaltig. Die beschränkten Ressourcen machen das zur Verpflichtung. Mit den Standards für Bodenbeläge setzt sich das Gestaltungshandbuch hohe gestalterische Ziele. Die einheitliche Gestaltung bindet die einzelnen Räume und Ge- bäude eines Raumes zusammen und erreicht damit neben einem stadträumlichen Gesamtgefüge auch mehr Übersicht und Orientierung in der Stadt. Ausschnitt Bedeutungplan, vollständiger Bedeutungsplan online unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeu- tungsplan/index.h tml einsehbar. 8 Kölner Sonderräume Gemäß ihrer Bedeutung nach Bedeutungsplan werden Sonder- räume identifiziert und den folgenden Materialien und Details zu- geordnet, um besondere Identitäten langfristig zu erhalten. Historischer Bereich Kernbereich Ringe Ortsspezifisch In der historischen Altstadt wird ein hochwertiger Naturstein ein- gesetzt. Der Kernbereich, der mit seinen Geschäftsbereichen eine besonders große Fußgängerfrequenz hat, erhält einen hochwerti- gen, hellen, längsgerichteten rechteckigen Betonstein mit Natur- steinvorsatz, der der Bedeutung des Raums entspricht. Auf den Kölner Ringen und in der historischen Altstadt sind Stan- dards für dortige Pflastergestaltung festgesetzt. Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze gemäß Gestaltungshandbuch sinnvoll anzuwenden und bleiben mit der Fortschreibung des Kapitels für Bodenbeläge in diesem enthalten. Besondere Plätze und Stadträume gelten als ortsspezifische Sonderräume und werden in der Regel durch Qualifizierungsver- fahren konzipiert. Diese Sonderräume befinden sich in der Regel im internationalen Bereich, zunehmend aber auch in Stadträumen mit stadtweiter Bedeutung. Für großräumliche städtebauliche Pla- nungen werden bereits in der frühen Planungsphase Sonderräume identifiziert und im weiteren Planungsverlauf qualifiziert. Trotz hochwertiger Sonderlösung und der Abweichung vom Kölner Standard sind die Grundprinzipien der Planungs- und Instandhal- tungsgrundsätze des Gestaltungshandbuchs in die Sonderlösung mit einzubeziehen, um sinnvolle Übergänge und ein stimmiges stadträumliches Gesamtbild sicherzustellen. 9 RingeKernbereichHistorischer Bereich In Bereichen mit einer hohen Bedeutung ist eine sorgfältige Detail- lierung bei den Pflasterarbeiten vorgegeben. In Verbindung mit einer sorgfältigen Pflege wird auf diese Weise ein sauberer Gesamt- eindruck der Bodenfläche durch den Einsatz eines breiten Bordes unterstützt. Dieses wird an Überfahrten durch Rampenborde unter- brochen, wodurch das regelmäßige Absenken der Gehwegbereiche überflüssig wird. Durch diese gestalterische Beruhigung und mit zahlreichen neuen De tails zur taktilen und kontrastierenden Gestaltung leistet das Gestaltungshandbuch einen wichtigen Beitrag zum barrierefreien Ausbau des öffentlichen Raums. Es besteht der Anspruch, grund- sätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen auf Nachhaltigkeit und ausreichende Rutschfestigkeit zu achten und so ein gestalterisch ansprechendes Ergebnis zu erhalten. 1010 Begriffserklärung In der folgenden Standardbeschreibung und in den Details werden diese Begriffe verwendet: Stadtstein ›Standard-Betonplatte für Kölner Gehwege Gehweg im folgenden Nebenanlage genannt ›Von Fußgänger:innen zur Fortbewegung und zum Auf- en thalt zu nutzende Fläche zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante/Gebäudekante. Gehbahn ›Hindernisfrei, ohne Einbauten und durchgängig nutzbar zwischen Kleinp flasterstreifen und/oder Bordsteinhinterkante. Möblierungszone › › › Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und Leitstreifen bei Kölner Geschä ftsstraßen. Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und gedachter Begren- zungslinie für Ausstattungs elemente bei Kölner Straßen. Fläche für Park- und Lieferflächen sowie Ausstattungselemente. Traufstreifen › › Nimmt Vor- und Rücksprünge der Fassade auf. Bietet zusätzliche Leitfunktion. Leitstreifen › › Leitsystem für Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit. Visuell und taktil kontrastierender Leitstreifen liegt zwischen Gehbahn und M öblierungszone. 11 › › Sicherheitsstreifen Visuell und taktil erkennbares Bodenmaterial zur Orientierung angr enzend an Bordsteinhinterkante. Nimmt kleinteilige Ausstattungselemente (Masten, Poller) auf. Bodenindikatoren Bodenelement mit Rippen- oder Noppen struktur dienen zur Infor- ma tion, Orientierung und Leitung für blinde und sehbehinderte Menschen mit hohem taktilen und visuellen Kontrast. Sie kommen vor als Auffindestreifen, Aufmerksamkeitsfeld und Richtungsfeld. Begleitfläche Platte Granit verlegt innerhalb des Leit- beziehungsweise Traufstrei- f ens zur Herstellung des erforderlichen taktilen Kontrastes zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld (Bodenindikator mit Noppenstruktur) und dem Umgebungsbelag. T aktiler Kontrast Kontrast durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen und/oder M aterialien, der mit dem Langstock und möglichst auch mit den Füßen wahrnehmbar ist. Visueller Kontrast Helligkeitskontrast benachbarter Oberflächen, der visuell wahr- nehmbar ist und durch den Leuchtdichtekontrast definiert wird. Der erforderliche Leuchtdichtekontrast muss durch Messung nachgewiesen werden. Der Mindest-Reflexionsgrad des helleren Partners von ≥ 0,5 sowie resultierender Leuchtdichtekontrast von ≥ 0,4 müssen nach DIN 32984 nachgewiesen werden. 12 1. Kölner Straßen Standardstraßen bieten dem Fußverkehr eine wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindung. In den Erdgeschossbereichen befinden sich über- wiegend Wohn- und Bürofunktionen und lediglich ver- einzelt Geschäfte oder Gastronomie. 14 1. Kölner Straßen „Kölner Straßen“ werden nach ihrem Verkehrsaufkommen definiert: › › Kölner Straßen mit starkem Verkehrsaufkommen: W eisen wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindungs- funktionen auf. Kölner Straßen mit mittlerem und geringem Verkehrsaufkommen: W eisen überwiegend eine Verbindungsfunktion für Anlieger auf (in beiden Kategorien können Kölner Straßen mit beengten Verhält- nissen auftr eten). Für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit dient bei „Kölner S traßen“ die Gebäudekante als taktiles und visuelles Leitelement. Ergänzend wird entlang der Gebäudekante ein mindestens 30 cm breiter, taktil und visuell kontrastierender sogenannter Traufstreifen aus hellem Kleinpflaster angeordnet. Der Fassadenbereich muss von jeglicher Ausstattung auch t emporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Ab einer Breite der Nebenanlage von ≥ 4,35 m ist Längsparken möglich. Diese Funktion wird durch helle Granitplatten (Format 15 × 30 cm) gekennzeichnet, die sich in das Raster des Stadt- steins einfügen. Der in Verlängerung des Längsparkens befindliche Bereich für Möblierung wird nicht separat baulich gekennzeichnet. Die hindernisfreie Gehbahn muss grundsätzlich eine Mindesbreite v on 1,80 m einhalten. Folgende Querschnitte werden bei „Kölner Straßen“ un terschieden: › › › Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 4,35 m: Längsparken möglich. Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 2,85 m ≤ 4,35 m: Längsparken nich t möglich. Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 2,30 m ≤ 2,85 m: es gelten An forderungen an beengte Verhältnisse. 15 16 1.1. Gehweg 1. Kölner Straßen International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit Der allgemeine Gehwegbereich ist seit Jahrzehnten mit 40/40 Beton-Gehwegplatten ausgebildet worden. Diese Platten zer- brechen schnell unter den heutigen Belastungen und sind schwer instandzuhalten. Daher wurde ein „Stadtstein“ zum Standard er- hoben, der zusätzlich über die Jahre farbstabil bleibt. Ausgetauschte Platten werden in Zukunft nicht mehr sichtbar sein. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Ausschreibungstexte können beim Amt für Straßen- und Radwegebau angefragt werden. Gestaltung Stadtstein Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase) Abmessung: 30/30 cm. Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung. Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahltem Granit, Abmessungen: 9/9 cm, 1-cm-Fuge hell. Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Laufrichtung. Nach aktueller DIN 32984 müssen der Mindestreflexionsgrad von der helleren Fläche und der resultierende Leuchtdichtekontrast nach- gewiesen werden, Helligkeit gemäß Kölner Sortierung. › › Breite Traufstreifen im Mittel 30 cm. Breite Sicherheitsstreifen 45 cm. Alternativmaterial zum Granit In Stadträumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung und Verbin- dungen stadtweit werden sowohl bei der Instandhaltung und dem Nachrüsten im Bestand als auch bei Neubaumaßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen statt des hellen Granits ein Kleinpflaster und Platten aus Betonstein eingebaut. Dieser ist in Optik und Eigenschaft vergleichbar mit dem hellen Granit. Beide Materia- lien werden auf Eigenschaften wie Dauerhaftigkeit, Farb- und 17 Kontrastbeständigkeit, Gestaltung und Verschmutzungs verhalten verglichen und bewertet. Für international und stadtweit bedeutende Räume gilt immer der Einbau des hellen, gestrahlten Granits. Bodenindikatoren mit Rippen- oder Noppenstruktur Material: weißer Beton, Kölner Standard. Bord Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, dunkel, in allen s tadtweit und international bedeutenden Räumen, in nachbarschaft- lichen Räumen 30/100 beziehungsweise 15/100. Parkplatzmarkierung Platte Granit, gleicher Naturstein wie Trauf- beziehungsw eise Sicherheitsstreifen, Ober- fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30. Helligkeit gemäß Kölner Sortierung. Gege- benenfalls Alternativmaterial (siehe b) anwenden. Instandhaltung Reinigung Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparatur- arbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. Schnitt Kölner Straße Kölner Straße Musterfläche Möblierungszone Hindernisfreie Gehbahn ≥ 1,80 m 18 1.2. Überwege, Einmündungen International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit Übersicht Die zunächst folgenden Standards gelten für Straßen, die für Fuß- gänger eine wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindung bieten. In den Erdgeschossbereichen befinden sich überwiegend Wohn- und Bürofunktionen und lediglich vereinzelt Geschäfte oder Gastronomie. Für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit dient die Gebäu- defassade als taktiles und visuelles Leitelement. Ergänzend wird entlang der Gebäudefassade ein im Mittel 30 cm breiter, taktil und visuell kontrastierender Streifen aus Kleinpflaster, der sogenannte Traufstreifen, angeordnet. An das Bord angrenzend befindet sich zusätzlich ein 45 cm breiter Sicherheitsstreifen aus Kleinpflaster. Der Fassadenbereich sollte von jeglicher Ausstattung auch tempo rärer Natur frei gehalten werden, um die An for derungen an die Barriere- freiheit zu erfüllen. Die hindernisfreie Gehbahn muss eine Breite von ≥ 1,80 m einhalten. 1. Kölner Straßen Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad 19 Details Gesicherter Überquerungsstelle (D1) ›Bei starkem und mittlerem Verkehr saufkommen. ›Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe (Variant e mit differenzierter Bordhöhe gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar- gestellt, Variante muss gegebenenfalls im Planungsprozess abgestimmt werden). ›Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes in gleicher Helligk eit wie Bodenindikato- ren ausbilden. ›Richtungsfeld 60 cm breit mit Rippen- struktur. Rippen ausgerichtet in Lauf- richtung der Querung, müssen den Bordstein über gesamte Länge der Über- querungsstelle begleiten. ›Auffindestreifen 60 cm breit mit Noppen- struktur, beginnt an der Gehweg- hinterkante/Gebäudekante und führt über die gesamte Nebenanlage bis zum Richtungsfeld. Ungesicherte Überquerungsstelle (D2) ›Bei starkem und mittlerem Verkehr saufkommen. ›Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe (Variant e mit differenzierter Bordhöhe gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar- gestellt, Variante muss gegebenenfalls im Planungsprozess abgestimmt werden). ›Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes in gleicher Helligk eit wie Bodenindikato- ren ausbilden. ›Richtungsfeld 60 cm breit mit Rippen- struktur. Rippen ausgerichtet in Lauf- richtung der Querung, müssen den Bordstein über mindestens 2 m begleiten. ›Auffindestreifen 60 cm breit mit Noppens- truktur, beginn t an Gehweghinterkante/ Gebäudekante und endet 90 cm vor dem Richtungsfeld. 20 D1: Gesicherter Überquerungsstelle D2: Ungesicherte Überquerungsstelle 1. Kölner Straßen 4545 3030 6060 60 ≥ 200 90 RichtungsfeldRichtungsfeld Auffindestreifen Gebäudekante/Gehweghinterkante Gebäudekante/Gehweghinterkante Bord hell, +3cm Bord hell, +3cm Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt (D3) › › › Bei als Überfahrt ausgeführten Einmün- dungen un tergeordneter Straßen wird deren Straßenführung unterbrochen und die Nebenanlage durch den fahrbahn- seitig durchlaufenden Bordstein und die Weiterführung des Traufstreifens mit Leit- funktion sowie des Sicherheitsstreifens bevorrechtigt ausgebildet. Aufmerksamkeitsstreifen taktil aus Klein- p flaster, 30 cm breit, in Farbe des Stadt- steins, weisen auf Einmündungs situation hin (verlaufen quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen). Das Material der Überfahrt ist abhängig v on der zu erwartenden Belastung (siehe Kapitel 1.8) zu wählen. Straßen mit beengten Verhältnissen (D8) Bei Straßen mit einer Breite der Nebenan- lage < 2,85 m wir d zunächst die Breite des Bordsteins auf 15 cm reduziert. Ab einer Breite < 2,70 m entfällt der Sicherheitss treifen. Ab einer Breite < 2,40 m können sich Gehbahn und Traufstreifen überlagern, eine hindernisfreie Gehbahnbreite von ≥ 1,80 m muss eingehalten werden. Die Breite der Nebenanlage sollte 2,30 m nich t unterschreiten. Zu beachten: Grundsätzlich sind bei Straßen mit geringem Verkehrs aufkommen keine Bodenindikatoren notwendig. › › › › 21 D3: Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt D8: Nicht auf Übersichtsplan dargestellt Schnitt: Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt ≥ 180 30/50 Sicherheitsabstand Nebenanlage 45 30 30 i. M. 30 30 Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Aufmerksamkeitsstreifen Einmündung untergeordnete Straße 1.3. Straßen mit beengten Verhältnissen – stufenweise Reduzierung der Nebenanlage International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit 1. Kölner Straßen Um die geforderte hindernisfreie Mindestgehbahnbreite von 1,80 m einzuhalt en und umzusetzen, kommt es bei beengten stadträum- lichen Gegebenheiten zu einer schrittweisen Reduzierung unter- geordneter gestalterischer Elemente einer Nebenanlage. Ab einer Gesamtbreite der Nebenanlage < 2,85 m sind folgende Schritt e der Reduzierung der Gesamtbreite der Nebenanlage vorzusehen. Die geforderten Sicherheitsabstände für Fußgänger zum Fahrbahn- r and gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV EFA 2002, in den Plan- skizzen in rot dargestellt, müssen eingehalten werden: 22 Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad 23 Standard 45 30 ≥285 ≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 30 20 50/30 Schritt 1 <285 15 20 50/30 30 Schritt 2 ≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn < 270 15 20 50/30 30 Schritt 3 260 (240) 15 30 ≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 20 50/30 Standard Nebenanlage ≥ 2,85 m › › › › › Es muss zuzüglich zur hindernisfreien Gehbahn von mindestens 1,80 m ein Sicherheitsabstand von 20 cm zur Fas- sade eingehalten werden. Zur Fahrbahn (PKW, Rad) und Verkehr ≥ Tempo 30 ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten. Zum ruhenden Verkehr und Straßen mit langsamem Verkehr (Maximaltempo 30) ist ein Mindestabstand von 30 cm einzuhalten. Kleinteilige Ausstattungselemente wie Poller, Schilder oder Leuchtenmasten dürfen innerhalb des Sicherheitsstreifens platziert werden, wenn die allgemein- gültigen Sicherheitsabstände zur Fahr- bahn eingehalten werden. Schritt 1: Breite der Nebenanlage < 2,85 m Bei Straßen mit einer Breite der Neben- anlage < 2,85 m wird zunächst die Breite des Bordsteins auf 15 cm reduziert. Schritt 2: Breite der Nebenanlage < 2,70 m ›Bei Straßen mit einer Breite der Neben- anlage < 2,70 m entfällt zusätzlich der Sicherheitsstreifen. Schritt 3: Breite der Nebenanlage < 2,60 m › › Ab einer Breite < 2,60 m (2,40 m) können sich Gehbahn und Traufstreifen über- lagern; eine hindernisfreie Gehbahnbreite von ≥ 1,80 m muss eingehalten werden. Die Breite der Nebenanlage sollte 2,30 m nicht unterschreiten. 1.4. Parkflächen, Ausstattungselemente 24 Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Anlehnbügel Leuchte Abfallbehälter Sitzbank Baumscheibe Poller/Schildermast International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit 1. Kölner Straßen Übersicht Ab einer Breite der Nebenanlagen von ≥ 4,35 m ist Längsparken auf dem Gehweg möglich. Diese Funktion wird durch einen flachen hellen Granitsteinstreifen in der Größe 30 × 15 cm abgetrennt. Die Möblierungszone in Verlängerung des Längsparkens wird nicht separat gekennzeichnet (siehe Punkt-Strich-Linie). Fahrradparken rechtwinklig zur Fahrbahn kann ebenfalls ab einer Breite der Nebenanlagenbreite von ≥ 4,35 m angeordnet werden. Ausstattungselemente wie Sitzbänke, Baumscheiben und Anlehn- bügel werden innerhalb der Möblierungszone möglichst achsial zueinander angeordnet. Kleinteilige Ausstattungselemente wie Poller, Leuchten- und Schildermasten werden im 45 cm breiten Sicherheitsstreifen platziert. In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände (insbesondere zur Fahrbahn) eingehalten werden. Die hindernisfreie Gehbahnbreite muss eine Breite von ≥ 1,80 m einhalten. 25 26 Details Ausstattungselemente (D4, D5, D6) › Gebäudeseitig muss neben dem Trauf- streifen immer eine hindernisfreie Geh- bahn von mindestens 1,80 m freigehalten werden. › In Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Breite der Nebenanlage kön- nen entsprechend Ausstattungselemente (auch für Außengastronomie) platziert werden. › Ausstattungselemente wie Bänke und Fahrradbügel werden auf der Nebenan- lage bordseitig innerhalb der Möblierungs- zone platziert. › Kleinteilige Ausstattungselemente wie Poller, Schilder- und Beleuchtungsmasten werden dabei im 45 cm breiten Sicher- heitsstreifen angeordnet. › In allen Fällen müssen die allgemein- gültigen Sicherheitsabstände (insbeson- dere zur Fahrbahn) eingehalten werden. › Ausstattungselemente sind nach Möglichkeit achsial zueinander anzuordnen. › Baumscheiben sind in der Nebenanlage in der Möblierungszone anzuordnen. › Die Art der Baumscheibe (offen oder geschlossen) ist im Planungsprozess mit Amt 67 abzustimmen. Hierbei sind die Vorgaben aus dem Grünhandbuch zu beachten. Ausstattungselemente 1. Kölner Straßen Begrenzung Ausstattungselemente Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Anlehnbügel Leuchte Abfallbehälter Sitzbank Baumscheibe Poller/Schildermast Möblierungszone Hindernisfreie Gehbahn ≥ 180 27 Längsparken auf Nebenanlage (D7) › › › › Ab einer Breite der Nebenanlage ≥ 4,35 m kann Längsparken angeordnet werden. Gebäudeseitig muss neben dem Trauf- streifen eine hindernisfreie Gehbahn von mindestens 1,80 m freigehalten werden. Zwischen Längsparken und dem übrigen Bereich der Nebenanlage ist kein Höhen- versprung vorzusehen, dadurch wird eine Flexibilität der Nutzung vereinfacht. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob bei hoher Verkehrslast auf dem Längs- parkstreifen der Stadtstein in der Größe 15/30 zum Einsatz kommt. Variante: Längsparken bei Höhenversprung in Ausnahmefällen › › › › › › Ab einer Breite der Nebenanlagenbreite von ≥ 4,35 m kann Längsparken angeord- net werden. Zwischen Längsparken und dem übrigen Bereich der Nebenanlage ist ein Höhen- versprung vorzusehen. Der Sicherheitsstreifen aus Kleinpflaster wird um den Parkplatz herumgeführt Auf der Parkplatzfläche wird der „Stadt- stein“ mit den Abmessungen 30/30 eingebaut; bei überdurchschnittlicher Belastung wird das Maß 15/30 cm eingebaut. Material „Stadtstein“: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). Eine Gehbahn von mindestens 1,80 m muss freigehalten werden. Längsparken auf Nebenanlage (D7) 1530 45 Längsparker 210 Gehbahn ≥ 180 Begrenzung Ausstattungselemente i.M. 30 Variante: Längsparken bei Höhenversprung 30 30 45 200 180 i.M. 30 1.5. Radweg International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit Vorzugsvariante: Radweg auf Fahrbahn Aus Sicherheitsgründen für den Fußver- kehr wird der Radweg vorzugsweise auf der Fahrbahn geführt und Radfahrstreifen mit weißer Fahrbahnmarkierung auf der Fahrbahn. Variante: Radwegausbildung auf der Nebenanlage Fahrradweg „Stadtstein Fahrrad“ . Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen- und Radwegebau Gestaltung 28 Stadtstein Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). Abmessung: 30/30 cm, Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung. Stadtstein Fahrrad Material: Betonstein mit dunkler „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt- graphit, dunkel“ mit umlaufender Mikro- fase). Abmessung: 30/30 cm. Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung. Die Breite des Fahrradwegs gemäß FGSV RASt 2006/FGSV ERA 2010. 1. Kölner Straßen Trennstreifen/Sicherheitsstreifen/ Traufstreifen Trennstreifen 30 cm breit als Trennung zwischen Gehbahn und Radweg. Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahl- tem Granit (gegebenenfalls Alternativ- material siehe Seite 16), Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge hell, Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Laufrichtung; nach aktueller DIN 32984 müssen der Mindestreflexions- grad von der helleren Fläche und der resultierende Leuchtdichtekontrast nach- gewiesen werden; Helligkeit gemäß Kölner Sortierung. › Breite Trennstreifen im Mittel 30 cm, › Breite Sicherheitsstreifen 45 cm. Sicherheitsstreifen Sicherheitsstreifen neben Bord kann ent- fallen, wenn die Breite der Nebenanlage nicht ausreichend ist. Instandhaltung Reinigung Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparatur- arbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 29 30 50 (30) Sicherheitsabstand 45 Breite gemäß RASt/ERA ≥ 180 Variante: Radweg auf Nebenanlage Vorzugsvariante: Radweg auf Fahrbahn i.M. 30 30 30 45 Breite gemäß RASt/ERA ≥ 180 Sicherheitsstreifen Trennstreifen Traufstreifen Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad i.M. 30 1.6. Eckausbildung International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit Eckausbildung Bord, Griechenmarkt 1. Kölner Straßen Die Eckausbildung des Fußwegs ist gestalterisch sensibel auszuführen. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Gestaltung Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur Ecke geführt (übergeordnete Straße). Gehbahn „Stadtstein“ Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). Abmessung: 30/30 cm. Kurven und Aufweitungen des Gehwegs Ausgepflasterte Keile aus dem Material des „Stadtsteins“ kommen generell zur Ausführung. Instandhaltung Reinigung 30 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 1.7. Bordstein International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit Bord breit 30 45 Bord schmal 15 45 Bordstein breit In Straßen, deren Nebenanlagen mindestens 2,85 m breit sind, kommt grundsätzlich der breite Hochbord mit dem angrenzenden Sicherheitsstreifen, 45 cm breit mit Kleinpflaster, zum Einsatz. Die hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss eingehalten werden. Bordstein schmal In Straßen, deren Nebenanlagen schmaler als 2,85 m breit sind, kommt zunächst ein schmaler Bord zum Einsatz und im nächsten Schritt wird auf den Sicherheitsstreifen verzichtet (siehe Kapitel 1.3 stufenweise Reduzierung der Nebenanlage). Die Gehbahn von 1,80 m muss eingehalten werden. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau Gestaltung Bord breit Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, grau Bord schmal Betonstein mit Basaltvorsatz 15/100, grau Instandhaltung Reinigung 31 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 1.8. Rampenbord, Überfahrten Rampenbord bei Über- fahrten für hohe Ver- kehrslast Rampenbord bei Über- fahrten für hohe Ver- kehrslast International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit 1. Kölner Straßen Um den Gehweg bei Überfahrten nicht baulich absenken zu müssen, wird ein so genanntes Rampenbord eingebaut. Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) Bei Überfahrten mit hoher Verkehrslast reicht der Stadtstein wegen Bruchgefahr nicht aus. Daher kommt ein kleinformatiges Beton- pflaster zum Einsatz. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau Gestaltung Rampenbord Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Basaltvorsatz 32,5/75, dunkel beziehungsweise Rampenbord bei Straßen mit beengten Verhältnissen Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle 32,5/45. (Die Breite der Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge.) Rampenbord bei Überfahrten für hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein mit Basaltvorsatz 32,5/75, dunkel beziehungsweise 32,5/45 bei Straßen mit beengten Verhältnissen. (Die Breite der Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge.). 32 Überfahrten Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung mit Sicherheitsstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem Granit. Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) Material Überfahrten „Stadtstein“: Beton- platte mit „gealterter“ Basalt-Ober- flächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ , mit umlaufender Mikrofase). Abmessung: 10/20 cm beziehungsweise 15/30 cm. Der Traufstreifen in Klein- pflaster wird im Bereich der Überfahrt weitergeführt. Instandhaltung Reinigung 33 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparatur- arbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. Schnitt: Rampenbord Rampenbord 75 Rampenbord beengte Verhältnisse 45 Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast (LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) 1.9. Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen International Stadtweit Nachbarschaftlich Verbindung stadtweit Die Anordnung aller Ausstattungselemente im öffentlichen Raum ist mit besonderer Sorgfalt zu betrachten. Im öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, um Standorte von Beginn an festzulegen. Auf Kölner Straßen soll der Sicherheitsstreifen grundsätzlich als Zonierung von Ausstattungselementen wie Pollern und Verkehrs- schildern dienen. Die Möblierungszone dient auf Kölner Straßen als Einbaubereich für Ausstattungselemente wie Bänke, Baumscheiben und Mobiliar für Außengastronomie. In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände (insbesondere zur Fahrbahn) eingehalten werden. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Gestaltung Gehwege Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm, Reihenverband mit Halb- versatz quer zur Laufrichtung. Sicherheitsstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem Granit 9/9 cm (oder Alternativmaterial siehe Seite 16). Instandhaltung Reinigung 34 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 1. Kölner Straßen 35 Kölner Straße 30 Möblierungszone Nebenanlage Gehbahn ≥ 180 i. M. 30 Begrenzung Ausstattungselemente Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Anlehnbügel Leuchte Abfallbehälter Sitzbank Baumscheibe Poller/Schildermast 1.10. Anordnung und Einbau von technischen Elementen Um wichtigen Stadträumen in ihrer Be- deutung qualitativ zu entsprechen, ist auf eine hochwertige Detaillierung der Boden- belagsflächen zu achten. Verantwortlichkeit Amt für Straßen und Radwegebau Gestaltung 36 Für internationale und stadtweit bedeutende Zonen Für den Einbau von Formteilen werden die Platten angepasst. Schachtabdeckungen werden mit Um- gebungsmaterial ausgepflastert. Schieber und Roste nicht im Gehweg- bereich, sondern – sofern möglich – auf Parkplatzflächen einbauen. Stiftertafeln: Material Bronze, Format: in Anlehnung an das örtliche Plattenformat (die umliegenden Platten sollen nicht geschnitten werden, das heißt eine Platte wird herausgenommen und durch eine Stiftertafel ersetzt) nor maler- weise bei Betonpflaster: 40 × 40 cm bezie- hungsweise 30 × 30 cm oder 30 × 60 cm. Bei kleinformatigem Pflaster ähnliche Abmessung wie unter Stiftertafeln, aber so, dass die angrenzenden Fugen durchlaufen (Fugenschnitt); Plattenschnitt muss ver- mieden werden. Für nachbarschaftliche und stadtweit verbindende Räume In nachbarschaftlich und stadtweit verbin- denden Räumen ist eine gute technische und wirtschaftliche Detaillösung sinnvoll. Einbauelemente sind nach dem Stand der Technik einzubauen. Standardmaße des Stadtsteins von ganzer und halber Platte müssen eingehalten werden. Restflächen werden mit Kleinpflaster ange- arbeitet. Vorzugsweise wird der Stadtstein an die technischen Einbauelemente heran- geführt und angepasst. Schieber und Roste nicht im Gehweg- bereich, sondern – sofern möglich – auf Parkplatzflächen einbauen. Instandhaltung Reinigung Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparatur- arbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 1. Kölner Straßen 37 Durchlaufendes Fugenbild Anordnung außerhalb Gehwegbereich Ausgepflasterte Schachtabdeckung Ausgepflasterte Schachtabdeckung Eingebautes Formteil Durchlaufendes Fugenbild Stiftertafeln, durch- laufendes Fugenbild Einbau mit Kleinpflaster Internationale und stadtweit bedeutende Zonen Nachbarschaftliche und stadtweit verbindende Räume Anordnung außerhalb Gewegbereich Einbau mit Kleinpflaster Übersichtsplan Kölner Straße 38 Anlehnbügel Leuchte Abfallbehälter Sitzbank Baumscheibe Poller/Schildermast D1 Gesicherte Überquerungsstelle D2 Ungesicherte Überquerungsstelle, starkes und mittleres Verkehrsaufkommen D3 Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt D4 Mobiliar für Außengastronomie D5 Fahrradparken D6 Sitzbänke D7 Längsparken auf Nebenanlagen D8 Straße mit beengten Verhältnissen Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Definition der baulichen Elemente bei Kölner Straßen Nebenanlage Flächen zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante/Gebäudekante: › › › PKW- Stellplätze sind generell auf der Fahrbahn anzuordnen, bei Nebenanlagen ≥ 4,35 m ist Längsparken/Anlieferung auf der Nebenanlage möglich und in der Möblierungszone (zum Beispiel für Fahr- radparken, Bänke, Bäume und Außengast- ronomie) vorzusehen. Es gelten die erforderlichen Sicherheits- abstände für Fußgänger zum Fahrbahn- rand gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV ERA 2010. Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn gelten 50 cm (beziehungsweise 30 cm bei geringem Schwerlastverkehr < 30 km/h, ruhendem Verkehr) und als Sicherheits- abstand von Gehbahn zur Gehweghinter- kante /Gebäudekante gelten 20 cm. Alle barrierefreien Standarddetails der Stadt Köln berücksichtigen die erforder- lichen Sicherheitsabstände. Gehbahn Fläche zwischen Traufstreifen und Be- grenzungslinie Ausstattungselemente: › › › › Breite ≥ 1,80 m. Die Gehbahn ist von Ausstattungs- elementen jeglicher Art freizuhalten. Material: Betonplatte „Stadtstein“ mit „gealterter“ Basalt-Oberlächen-Struktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). Abmessungen 30/30 cm. Verlegung: Reihenverband mit Halb- versatz quer zur Laufrichtung. Möblierungszone Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und Begrenzungslinie Ausstattungs - elemente: › › › › › › › Fläche für Längsparken und Lieferverkehr. Fläche für Ausstattungselemente wie zum Beispiel Bänke, Anlehnbügel, Bäume, Beleuchtungsmasten, Abfallbehälter und Außengastronomie. Ausstattungselemente sind nach Möglich- keit achsial zueinander anzuordnen. Möblierung für Außengastronomie ist nur in der Möblierungszone anzuordnen. Material: siehe Gehbahn. Die Funktion Längsparker wird durch Natursteinplatten aus hellem Granit, Ober- fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30 cm (Helligkeit gemäß Kölner Sortierung) gekennzeichnet. Bei Längsparkstreifen mit hoher Belas- tung wird die Betonplatte „Stadtstein“ im Format 15/30 cm für die Auspflasterung verwendet. Traufstreifen › › › › › Nimmt Vor- und Rücksprünge der Fassade auf. Traufstreifen im Mittel ca. 30 cm breit, dient ergänzend zur Gebäudekante als Leitelement für Menschen mit Einschrän- kungen der Sehfähigkeit. Der Traufstreifen mit Leitfunktion ist von Ausstattungselementen jeder Art freizuhalten. Material: Kleinpflaster aus hellem Granit, bruchraue Seitenflächen, gestrahlte Ober- fläche, Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge mit heller Füllung (gegebenenfalls Alter- nativmaterial, siehe Seite 16). Verlegung: Reihenverband mit Halb- versatz parallel zur Laufrichtung. Sicherheitsstreifen › › › › › 45 cm breiter, bordbegleitender Streifen aus Kleinpflaster. Zur Aufnahme von kleinteiligen Aus- stattungselementen wie Schildern und Pollern. Ausstattungselemente sind nach Möglich- keit achsial zueinander anzuordnen. Entfällt bei Straßen mit beengten Verhältnissen. Material und Verlegung: siehe Traufstreifen. Aufmerksamkeitsstreifen taktil › › › › › Taktil Leitstreifen, Breite 30 cm Weist Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit auf stärker frequentierte Gehwegüberfahrten hin (zum Beispiel als Gehwegüberfahrt ausgebildete Einmün- dungen, Parkhauszufahrten). Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheitsstreifen und Traufstreifen. Material: Kleinpflaster, 9/9 cm, allseits gebrochene Oberfläche, in Farbe des Stadtsteins. Verlegung: Reihenverband mit Halb- versatz quer zur Laufrichtung. Auffindestreifen für Überquerungsstellen und Richtungsfelder als Bodenindikatoren › › › › Zur Information, Orientierung und Leitung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen und visuellen Kontrast. Material: Betonsteinplatten, 30/30 cm, weiß, an der Oberfläche mit Rippen- oder Noppenstruktur nach Kölner Standard. Als Auffindestreifen für Überquerungs- stellen mit Noppenstruktur quer über die Möblierungszone zur Anzeige von gesicherten und ungesicherten Überque- rungsstellen (unterschiedliche Ausführung gemäß Details beachten). Als Richtungsfeld mit Rippenstruktur zur Anzeige der Laufrichtung der Überque- rung (Ausführung siehe Details). Auffindestreifen für allgemeine Ziele (siehe Plan Geschäftsstraßen) › › › › › Kleinpflasterstreifen mit taktilem und visuellem Kontrast, Breite 60 cm Weist Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit auf seitlich liegende Ziele hin (zum Beispiel Eingänge zu öffentlichen Gebäuden, Treppen zu U-Bahn-Stationen et cetera). Verläuft quer über die Gehbahn zwischen der Begrenzungslinie Ausstattungs- elemente und dem Traufstreifen. Material: siehe Traufstreifen. Verlegung: Reihenverband mit Halb- versatz quer zur Laufrichtung. Bord › 1. Kölner Straßen Material: Betonstein mit Basaltvorsatz, Abmessungen 30/100 cm (15/100 cm bei beengten Verhältnissen). 2. Kölner Geschäftsstraßen Geschäftsstraßen weisen einen hohen Anteil an Erdgeschossnutzung aus Geschäften/Dienstleistung/ Gastronomie auf und sind in der Regel durch groß- zügige Nebenanlagen gekennzeichnet. 47 2. Kölner Geschäftsstraßen Bisher findet die Orientierung für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit generell entlang der Gebäudekante statt. Durch vor die Fassade platziertes Mobiliar, Auslagen und Werbung wird die Orientierung und Nutzung oft erschwert. International Stadtweit Um Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine zusätz- liche Orientierung zu bieten, wurden für Geschäftsstraßen die im Folgenden dargestellten barrierefreien Standards entwickelt. Bei Neuplanungen werden die Nebenanlagen in eine Gehbahn und eine Möblierungszone gegliedert. Zwischen diesen beiden Zonen wird ein Leitstreifen angeordnet. Dieser Leitstreifen erfüllt die taktilen und visuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Er wird aus Kleinpflaster in einer Breite von 30 cm hergestellt. Der Leitstreifen ist Bestandteil eines barrierefreien Leitsystems, das für Menschen mit Seheinschränkungen die selbstbestimmte Nutzbarkeit der öffentlichen Straßenräume gewährleistet. Unmittelbar entlang der Gehweghinterkante/Gebäudekante wird zudem ein Traufstreifen angeordnet. Dieser ist idealerweise 60 cm breit, nimmt die in Geschäftsstraßen häufig anzutreffenden Aus- lagen, Werbeaufsteller et cetera auf und hilft somit, die nebenlie- gende Gehbahn hindernisfrei zu halten. Um diese Standards umzusetzen, weist der ideale Gesamtquer- schnitt der Nebenanlage eine Breite von ≥ 5,40 m (inklusive Möblie- rungszone oder Flächen für Längsparker und Lieferverkehr) auf. Ist dieser Querschnitt nicht gegeben, ist die Breite des Traufstreifens sowie bei Bedarf zusätzlich die Breite der Möblierungszone zu reduzieren beziehungsweise auf Längsparker zu verzichten. Bei pri- mär beengten Situationen besteht zudem die Möglichkeit, mit den Behindertenverbänden abzustimmen, ob beziehungsweise welche vom Standard abweichenden Sonderlösungen möglich sind. 48 Gesicherte Überquerungsstelle Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt Baumscheibe Auffindestreifen für allgemeine Ziele Mobiliar für Außengastronomie Fahrradparken Längsparken auf Nebenanlagen Ungesicherte Überquerungsstelle 49 D1 D3 D4 D6 D5 D7 D8 D2 durchgehendes taktiles und visuelles Leitsystem Kölner Geschäftsstraße, Detailübersichten D1–D8 2.1. Gehweg International Stadtweit 2. Kölner Geschäftsstraßen Geschäftsstraßen weisen einen hohen Anteil an Erdgeschoß- nutzung aus Geschäften, Dienstleistung und Gastronomie auf und sind durch großzügige Nebenanlagen gekennzeichnet, welche in eine Gehbahn und eine Möblierungszone gegliedert werden. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Ausschreibungstexte können beim Amt für Straßen und Radwegebau, Grundsatzan- gelegenheiten angefragt werden. Gestaltung 50 „Stadtstein“ Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). Abmessung: 30/30 cm, Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung. Traufstreifen/Leitstreifen Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahltem Granit (gegebenen- falls Alternativmaterial siehe Seite 16), Abmessungen 9/9 cm, 1 cm Fuge hell. Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Lauf- richtung; nach aktueller DIN 32984 müssen der Mindest- reflexionsgrad von der helleren Fläche und der resultierende Leuchtdichtekontrast nachgewiesen werden (Helligkeit gemäß Kölner Sortierung). › › Breite Traufstreifen im Mittel 60 cm, Breite Leitstreifen 30 cm. Bodenindikatoren mit Rippen- oder Noppenstruktur Material: weißer Beton, Kölner Standard. Begleitfläche Anordnung im Traufstreifen beidseitig des Aufmerksamkeits- feldes, Breite 30 cm, Material: Granit hell wie Leitstreifen, als Platten 30/30 cm, Kanten gesägt, Oberfläche gestrahlt und gesägt. 51 Bord Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, dunkel, in allen stadtweit und international bedeutenden Räumen. Parkplatzmarkierung Platte Granit hell wie Traufstreifen, als Platten 15/30 cm, Kanten gesägt, Ober- fläche gestrahlt und gesägt. Instandhaltung Reinigung Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparatur- arbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. Kölner Geschäftsstraße Musterfläche Schnitt Kölner Geschäftstraße Stadtstein Traufstreifen/Sicherheitsstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Begleitfläche Möblierungszone Hindernisfreie Gehbahn ≥ 180 2.2. Überwege, Einmündungen International Stadtweit Übersicht Bisher findet die Orientierung für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit generell entlang der Gebäudefassade statt. Durch vor die Fassade platzierte Ausstattung und Möblierung für die Außen- gastronomie sowie Auslagen und Werbung von Handel und Dienst- leistern, wird die Orientierung und Nutzung oft erschwert. Um Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine zusätz- liche Orientierung zu bieten, wurden daher die im folgenden dar- gestellten barrierefreien Standards entwickelt. Bei Neuplanungen von Geschäftsstraßen werden Nebenanlagen ≥ 5,40 m (bezie- hungsweise 5,10 m) in eine Gehbahn und eine Möblierungszone gegliedert. Zwischen den beiden Zonen wird ein Leitstreifen angeordnet. Dieser Leitstreifen erfüllt die taktilen und visuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit und wird aus hellem Granitkleinpflaster in einer Breite von 30 cm hergestellt. Der nach aktueller DIN 32984 geforderte Mindestreflexionsgrad der helleren Fläche und resultie- rendem Leuchtdichtekontrast zum umgebenden Material müssen nachgewiesen werden. Der Leitstreifen ist Bestandteil eines barrierefreien Leitsystems, das für Menschen mit Seheinschränkungen die selbstbestimmte Nutz- barkeit der öffentlichen Straßenräume gewährleistet. Die hindernisfreie Gehbahn muss eine Breite von ≥ 1,80 m einhalten. 52 2. Kölner Geschäftsstraßen Stadtstein Traufstreifen/Leitstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Begleitfläche 53 Details Überwege Gesicherte Überquerungsstelle (D1) › › › › › › › › Variante mit einheitlicher 3 cm Bordhöhe (V ariante mit differenzierter Bordhöhe gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar- gestellt, Variante muss gegebenenfalls im Planungsprozess abgestimmt werden). Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes in gleicher Helligkeit wie Bodenindikato- ren ausbilden. Richtungsfeld, 60 cm breit, mit Rip- penstruktur; Rippen ausgerichtet in Lauf richtung der Querung, müssen den Bordstein über die gesamte Länge der Überquerungsstelle begleiten. Auffindestreifen, 60 cm breit, mit Nop- penstruktur; beginnt bündig mit dem Leitstreifen und führt über die gesamte Möblierungszone bis zum Richtungsfeld. Aufmerksamkeitsfeld, 60×60 cm, mit N oppenstruktur; ist an Gehweghinter- kante/Gebäudekante orthogonal in Ver- längerung des Auffindestreifens in den Traufstreifen zu integrieren. Begleitflächen, 30 cm breit, aus Granit- platten; beidseitig entlang des Aufmerk- samkeitsfeldes anordnen.. Ungesicherte Überquerungsstelle (D2) Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe (V ariante mit differenzierter Bordhöhe gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar- gestellt, Variante muss gegebenenfalls im Planungsprozess abgestimmt werden). Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes in gleicher Helligkeit wie Bodenindikato- ren ausbilden. › › › › › Richtungsfeld, 60 cm breit, mit Rip- penstruktur; Rippen ausgerichtet in Laufrichtung der Querung, müssen den Bordstein über eine Länge von mindes- tens 2 m begleiten. Auffindestreifen, 60 cm breit, mit Nop- penstruktur; beginnt bündig mit dem Leitstreifen und endet 90 cm vor dem Richtungsfeld. Aufmerksamkeitsfeld, 60×60 cm, mit N oppenstruktur, ist an Gehweghinter- kante/Gebäudekante orthogonal in Ver- längerung des Auffindestreifens in den Traufstreifen zu integrieren. In Traufstreifen Anordnung von Begleit- flächen aus Granitplatten beidseitig ent- lang des Aufmerksamkeitsfeldes. Begleitfläche, 30 cm breit, aus Granit- platten hell; beidseitig entlang des Auf- merksamkeitsfeldes anordnen. Gesicherte Überquerungsstelle (D1) Ungesicherte Überquerungsstelle (D2) 54 ≥60 90 30 30 mindestens 60 60 60 30 30 30 mindestens 200 30 2. Kölner Geschäftsstraßen Details Einmündungen Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt (D3) › › › Bei als Überfahrt ausgeführten Einmün- dungen untergeordneter Straßen wird deren Straßenführung unterbrochen und die Nebenanlage durch die Weiterführung des Leitstreifens sowie des Traufstreifens (hier mindestens 30 cm) bevorrechtigt ausgebildet. Aufmerksamkeitsstreifen taktil, 30 cm br eit, aus Kleinpflaster, in Farbe des Stadt- steins; verläuft quer zur Gehrichtung zwi- schen Leitstreifen und Traufstreifen und weist auf die Einmündungssituation hin. Das Material der Überfahrt ist abhängig v on der zu erwartenden Belastung (siehe Kapitel 1.8.). Auffindestreifen für allgemeine Ziele (D5) › › › Kleinpflasterstreifen, 60 cm breit, aus Gr anit; weist auf seitlich gelegene Ziele zum Beispiel Eingänge öffentlicher Gebäude hin. Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen L eit- und Traufstreifen. Anschluss an den Leitstreifen erfolgt durch ein Aufmerksamkeitsfeld 60×60 cm mit Noppenstruktur. Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt (D3) Auffindestreifen für allgemeine Ziele (D5) 55 30 Gehbahn i. M. 60 Einmündung untergeordnete Straße 60 60 Stadtstein Traufstreifen/Leitstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Begleitfläche Überfahrt 2.3. Parkflächen, Ausstattungselemente International Stadtweit Übersicht Der ideale Gesamt-Querschnitt der Nebenanlage einer Geschäfts- straße weist eine Breite von ≥ 5,40 m auf. Ist dieser Querschnitt nicht gegeben, ist der Traufstreifen aus hellem Kleinpflaster, der ide- alerweise im Mittel 60 cm breit sein sollte, auf 30 cm zu reduzieren. Nur für den Fall, dass die Mindestbreite der Gehbahn von 1,80 m aufgrund beengter stadträumlicher Verhältnisse nicht eingehalten werden kann, kann mit den Behindertenverbänden abgestimmt werden, ob ausnahmsweise der Sicherheitsabstand von 60 cm zum Leitstreifen auf Seiten der Möblierungszone reduziert werden kann. Diese Reduzierung würde eine Abweichung von der DIN 18040-3 bedeuten. Eine hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss weiterhin gegeben sein. Ausstattungselemente, wie zum Beispiel Sitzbänke, Anlehnbügel und Baumscheiben, aber auch Leuchten- und Schildermasten und Abfallbehälter, werden nach Möglichkeit auf Achse zueinander in der Möblierungszone platziert. In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände (insbesondere zum Fahrbahnrand) eingehalten werden. 56 2. Kölner Geschäftsstraßen Stadtstein Traufstreifen/Leitstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Begleitfläche Anlehnbügel Leuchte Abfallbehälter Sitzbank Baumscheibe Poller/Schildermast 57 58 Fahrradparken/Fahrradbügel (D7) Außengastronomie (D6) Details Ausstattungselemente Ausstattungselemente werden auf der Nebenanlage zwischen Bordstein und Leitstreifen innerhalb der Möblierungszone platziert. Baumscheibe › Die Anordnung von offenen Baumschei- ben erfordert einen 60 cm breiten Sicher- heitsabstand zum Leitstreifen. › Andere Lösungen, bspw. geschlossene Baumscheiben sind gesondert mit Amt 67 abzustimmen. Hierbei sind die Vorgaben aus dem Grünhandbuch zu beachten. Anlehnbügel › Bei der Platzierung von Anlehnbügeln muss ein Abstand von mindestens 60 cm zwischen Leitstreifen und abgestelltem Fahrrad berücksichtigt werden. Außengastronomie › Mobiliar wie zum Beispiel für die Außen- gastronomie muss einen Abstand von mindestens 60 cm zum Leitstreifen einhalten. Sitzbänke › Sitzbänke, die zum L eitstreifen hin aus- gerichtet sind, sind mit einem Abstand von mindestens 1,20 m zu diesem anzuordnen. Baumscheibe (D4) ≥ 60 ≥60 Bereich Fahrradparken Hindernisfreie Gehbahn ≥ 180 Begrenzung Ausstattungselemente Begrenzung Ausstattungselemente Begrenzung Ausstattungselemente ≥ 60 ≥ 50 2. Kölner Geschäftsstraßen Details Parkflächen Längsparken auf der Nebenanlage › › › Die Regelbreite der Nebenanlage für die Anordnung von Längsparken beträgt ≥ 5,40 m. Zwischen Leitstreifen und Längsparken muss der Abstand mindestens 60 cm betragen. Zwischen Längsparken und dem übrigen Bereich der Nebenanlage ist kein Höhen- versprung vorzusehen, dadurch wird eine Flexibilität der Nutzung vereinfacht. Längsparken beengte Verhältnisse › › › 59 Bei Straßen mit einer Breite der Neben- anlage < 5,40 m wird zunächst der Traufstreifen auf eine Breite von 30 cm reduziert. Ab einer Breite < 5,10 m ist mit den Behindertenverbänden abzustimmen, ob ausnahmsweise der Abstand zwischen Längsparken und Leitstreifen auf bis zu 30 cm reduziert werden kann, was eine Abweichung von DIN 18040-3 bedeutet, oder ob sich Leitstreifen und Gehbahn überlagern können, eine hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss aber weiterhin gegeben sein. Ab einer Breite < 4,70 m ist in Geschäfts- straßen mit abgesetztem Leitstreifen kein Längsparken in der Nebenanlage mit beengten Verhältnissen möglich. Traufstreifen/Leitstreifen Längsparken auf der Nebenanlage (D8) Längsparken beengte Verhältnisse (D9) ≥ 60 ≥ 30 Längsparker ≥ 210 Längsparker ≥ 210 Begrenzung Ausstattungselemente 2.4. Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen International Stadtweit Die Anordnung aller Ausstattungselemente im öffentlichen Raum ist mit besonderer Sorgfalt zu betrachten. Im öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, um Standorte von Beginn an festzulegen. Die Möblierungszone dient in allen Räumen als Einbaubereich für Ausstattungselemente wie Bänke, Baumscheiben und Möblierung für Außengastronomie. In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände eingehalten werden. In Geschäftsstraßen dient ein Kleinpflasterstreifen zusätzlich als Leitstreifen, welcher als Orientierung für Blinde und sehbehinderte Menschen zur Wegeführung genutzt wird. Dieser muss von Ausstat- tungselementen freigehalten werden. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Gestaltung Gehwege Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm, Reihenverband mit Halb- versatz quer zur Laufrichtung. Leitstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem Granit 9/9 cm (oder Alternativmaterial siehe Seite 16). Instandhaltung Reinigung 60 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 2. Kölner Geschäftsstraßen 61 Kölner Geschäftsstraße Nebenanlage Möblierungszone 30/50 Hindernisfreie Gehbahn ≥ 180 Gebäudekante/Gehweghinterkante Begrenzung Ausstattungselemente Traufstreifen/Leitstreifen Übersichtsplan Kölner Geschäftsstraßen 62 Anlehnbügel Leuchte Abfallbehälter Sitzbank Baumscheibe Poller/Schildermast D1 Gesicherte Überquerungsstelle D2 Ungesicherte Überquerungsstelle D3 Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt D4 Mobiliar für Außengastronomie D5 Fahrradparken D6 Sitzbänke D7 Längsparken auf Nebenanlagen D8 Straße mit beengten Verhältnissen Stadtstein Traufstreifen/Leitstreifen Bodenindikatoren Bord Parkplatzmarkierung Überfahrt Aufmerksamkeitsstreifen taktil Stadtstein Fahrrad Begleitfläche Definition der baulichen Elemente bei Kölner Geschäftsstraßen Nebenanlage › Flächen zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante/Gebäudekante › Es gelten die erforderlichen Sicherheits- abstände für Fußgänger zum Fahrbahn- rand gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV ERA 2010 › Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn gelten 50 cm (beziehungsweise 30 cm bei geringem Schwerlastverkehr < 30 km/h, ruhendem Verkehr und Fahrradwegen), als Sicherheitsabstand von Gehbahn zur Gehweghinterkante/Gebäudekante gel- ten 20 cm. Alle Barrierefreien Standard- details der Stadt Köln berücksichtigen die erforderlichen Sicherheitsabstände. Gehbahn › Fläche zwischen Traufstreifen und Leitstreifen. › Breite ≥ 1,80 m. › Die Gehbahn ist von Ausstattungselemen- ten jeglicher Art freizuhalten. › Material: Betonplatte „Stadtstein“ mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). Abmessungen 30/30 cm. › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- satz quer zur Laufrichtung. Möblierungszone › Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und Leitstreifen. › Fläche für Längsparken und Lieferverkehr. › Fläche für Ausstattungselemente wie zum Beispiel Bänke, Anlehnbügel, Beleuchtungsmasten, Abfallbehälter und Außengastronomie. › Ausstattungselemente sind nach Möglich- keit achsial zueinander anzuordnen. › Material: siehe Gehbahn. › Die Funktion Längsparker wird durch Natursteinplatten aus hellem Granit, Ober- fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30 cm (Helligkeit gemäß Kölner Sortierung) gekennzeichnet. ›Bei Längsparkstreifen mit hoher Belas- tung wird die Betonplatte „Stadtstein“ im Format 15/30 cm für die Auspflasterung verwendet. Traufstreifen › Nimmt Vor- und Rücksprünge der Fassade auf. › Breite ca. 60 cm beziehungsweise mindestens 30 cm bei beengten Verhältnissen. › Material: Kleinpflaster aus hellem Granit, bruchraue Seitenflächen, gestrahlte Ober- fläche, Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge mit heller Füllung. › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- satz parallel zur Laufrichtung. Aufmerksamkeitsstreifen taktil › Taktiler Leitstreifen, Breite: 30 cm › Weist Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit auf stärker frequentierte Gehwegüberfahrten hin (zum Beispiel als Gehwegüberfahrt ausgebildete Einmün- dung, Parkhauszufahrten, et cetera) › Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Leitstreifen und Traufstreifen › Material: Kleinpflaster, 9/9 cm, allseits gebrochene Oberfläche, in Farbe des Stadtsteins › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- satz quer zur Laufrichtung Leitstreifen › Visuell und taktil kontrastierender Leit- streifen dient als Leitsystem für Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit › Liegt zwischen Gehbahn und Möblierungszone › Breite 30 cm, Mindest-Reflexionsgrad Granit von ≥ 0,5 sowie resultierender Leuchtdichtekontrast des Granit zum Stadtstein (≥ 0,4) müssen nach DIN 32984 nachgewiesen werden › Material: siehe Traufstreifen › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- satz parallel zur Laufrichtung Auffindestreifen für Überquerungsstellen, Richtungsfelder und Aufmerksamkeits- felder als Bodenindikatoren › Zur Information, Orientierung und Leitung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen und visuellen Kontrast › Material: Betonsteinplatten, 30/30 cm, weiß, an der Oberfläche mit Rippen- oder Noppenstruktur nach Kölner Standard › Als Auffindestreifen für Überquerungs- stellen mit Noppenstruktur quer über die Möblierungszone zur Anzeige von gesicherten und ungesicherten Überque- rungsstellen (unterschiedliche Ausführung gemäß Details beachten) › Als Richtungsfeld mit Rippenstruktur zur Anzeige der Laufrichtung der Querung (Ausführung siehe Details) ›Als Aufmerksamkeitsfeld mit Noppenstruk- tur zur zusätzlichen Anzeige von Überque- rungsstellen an der Gehweghinterkante/ Gebäudekante, orthogonal in Verlängerung des Auffindestreifens im Traufstreifen inte- griert (Ausführung siehe Details) › Als Aufmerksamkeitsfeld mit Noppen- struktur zum Anschluss eines Auffinde- streifens für allgemeine Ziele an den Leitstreifen Begleitfläche › In Traufstreifen Anordnung von Begleit- flächen aus Granitplatten hell, gesägt mit gestrahlter Oberfläche beidseitig des Auf- merksamkeitsfeldes, Breite 30 cm › Material: wie Leitstreifen, gesägte Kante, gestrahlte Oberfläche Auffindestreifen für allgemeine Ziele › Kleinpflasterstreifen mit taktilem und visuellem Kontrast, Breite 60 cm › Weist Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit auf seitlich liegende Ziele hin (zum Beispiel Eingänge zu öffentlichen Gebäuden, Treppen zu U-Bahn-Stationen, et cetera) › Verläuft quer über die Gehbahn zwischen dem im Leitstreifen angeordneten Auf- merksamkeitsfeld und dem Traufstreifen › Material: siehe Leitstreifen › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- satz quer zur Laufrichtung Bord › 2. Kölner Geschäftsstraßen Material: Betonstein mit Basaltvorsatz, Abmessungen 30/100 cm 70 © Stadt Köln, Thilo Schmülgen 3. Kölner Sonderräume Innerhalb der stadtweit und international bedeu- tenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert sind, gibt es städtische Bereiche, die im Laufe der Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestal- tung erfahren haben und auch zukünftig dürfen! So sind z. B. Stadträume mit internationaler Bedeutung sowohl in der Altstadt mit dem Grauwacke-Bodenbelag und dem historisie- renden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit einem hochwertigen hellen, längs gerichteten rechteckigen Beton- stein mit Natursteinvorsatz zu finden. Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden ber eits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt aus dem Jahr 2015 in den Einkaufslagen (Kernbereich K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden. Sonderräume nach Bedeutungsplan 71 Historischer Bereich Kernbereich Ringe Ortsspezifisch 3.1. Sonderraum Historischer Bereich Historischer Bereich Im historischen Bereich ist bereits flächendeckend ein Grau- wackepflaster eingebaut. Dieses wird zum Standard erhoben und weitergeführt. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Gestaltung Gehwege Plattenbelag, Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt quer zur Laufrichtung. Traufstreifen Gebäudebegleitend Kleinpflaster Grauwacke 10/10. Trennstreifen Bordbegleitend Kleinpflaster Grauwacke 10/10. Fahrbahnen Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt. Rinnen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, Ablauf 30/50. Borde Naturstein Grauwacke 15/100 alternativ: Betonstein 30/100. Der Eckbereich wird mit Kleinpflaster ausgeführt. Instandhaltung Reinigung 72 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 3. Sonderräume Schnitt Gehwege Sonderraum Historischer Bereich 73 Grauwacke und Bord 74 Historischer Bereich Gasse Gehwege Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung. Fahrbahnen Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- wacke 10/10. Straßen höhengleich Gehwege Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt quer zur Laufrichtung. Fahrbahnen Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- wacke 10/10. Fahrbahnen Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- wacke 10/10 oder Asphalt. Rinnen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, Ablauf 30/50. Gasse Schnitt: Straße höhengleich Straße höhengleich 3. Sonderräume 75 Historischer Bereich Umfeld romanische Kirchen Gehweg Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Segment- bogen oder Schuppen. Fahrbahnen Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- wacke 10/10 oder Asphalt. Rinnen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, Ablauf 30/50. Borde Naturstein Grauwacke 30/100. Umfeld Baudenkmäler Gehwege Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen versetzt quer zur Laufrichtung. Fahrbahnen Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt, alternativ: Segmentbogen. Rinnen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, Ablauf 30/50. Borde Naturstein Grauwacke 30/100. Umfeld romanische Kirchen Umfeld Baudenkmäler Im Kernbereich ist bereits vorwiegend ein heller Betonstein ein- gebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weitergeführt. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau Gestaltung Gehwege Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, in Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen Klein- pflaster Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen Kleinpflaster Grauwacke 10/10, gebäudebegleitend. Fahrbahnen Asphalt. Rinnen Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, alt-Graphit, Ablauf 30/50. Borde Betonstein mit Granit-/Quarzit vorsatz 30/100, grau. Parkflächen Kernbereich (bei erhöhten Gehwegen) Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, in Reihen versetzt. Instandhaltung Reinigung 76 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. 3.2. Sonderraum Kernbereich Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. Kernbereich 3. Sonderräume 77 Sonderraum Kernbereich: Severinstraße Parkflächen Kernbereich 3.3. Sonderraum Ringe Ringe Die Gehwegbereiche der Ringe sind abschnittsweise unter- schiedlich gestaltet. Die ursprünglichen Gestaltungsmuster sind zu erhalten. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau Gestaltung Abschnitt Hohenstaufenring/Hohenzollernring Gehweg: Plattenbelag Betonstein 40 x 40, diagonal verlegt, mit Kleinpflaster 10/10 (Grauwacke) Abschnitt Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring Gehweg: Plattenbelag Naturstein 40 x 40, orthogonal, quer zur Laufrichtung mit Kleinpflasterstreifen 10/10 Instandhaltung Reinigung 78 Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 3. Sonderräume 79 Abschnitt Hohenstaufenring/Hohenzollernring Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring 3.4. Sonderraum Ortsspezifisch 3. Sonderräume 80 Ortsspezifisch Besondere Plätze oder Stadträume werden – vor allem in Räumen mit internationaler Bedeutung – mit einem besonders hohen Anspruch an die Gestaltung geplant. Im Normalfall wird die Hand- schrift dieser Neuplanung im Wettbewerb entschieden. Eine Sonderlösung oder Qualifizierung kann aber auch in besonde- ren Räumen und Plätzen mit stadtweiter Bedeutung durchgeführt werden. Für großräumliche städtebauliche Planungen werden bereits in der frühen Planungsphase Sonderräume identifiziert und im weiteren Planungsverlauf qualifiziert. Bei Sonderlösungen und Qualifizierungsverfahren ist auf enge ver- waltungsinterne Abstimmungen bereits zu Beginn des Planungs- prozesses unter Einbeziehung der Fachämter zu achten. In Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung ist eine Sonder- lösung und damit eine Abweichung vom qualitativ hochwertigen soliden Standard eher die Ausnahme. Trotz hochwertiger Sonderlösung und der möglichen räumlich begrenzten Abweichung vom Kölner Standard in Bezug auf Boden- material und Ausstattungselemente sind die Grundprinzipien der Planungs- und Instandhaltungsgrundsätze des Gestaltungs- handbuchs mit einzubeziehen. Es sind sinnvolle Übergänge zu den angrenzenden Standardbereichen und ein stimmiges und einheitliches stadträumliches Gesamtbild bei der Planung von Sonderlösungen sicherzustellen. Für Menschen mit visuellen Einschränkungen ist die Durchgängigkeit der barrierefreien Wege- kette/ Wege- verbindungen von entscheidender Bedeutung. Auch im Rahmen von Qualifizierungsverfahren muss der Stadtraum für alle Nutzenden des öffentlichen Raums angenehm erlebbar, die Teilhabe und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden garantiert sein und die Grundstandards und Mindestmaße für Gehwege müs- sen eingehalten werden. Bei Abweichung von DIN 18040-3 im Rahmen individueller Gestalt- ungsvorschläge für Sonderräume müssen Lösungen eng mit dem Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und dem Arbeits- kreis Barrierefreies Köln abgestimmt werden. Verantwortlichkeit Stadt Köln, Amt je nach Zuständigkeit. Gestaltung Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes. Instandhaltung Reinigung Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). Reparatur Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 81 Roncalliplatz © Stadt Köln, Thilo Schmülgen Impressum Die Oberbürgermeisterin Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gestaltung Urban Media Project GmbH & Co. KG Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG 61/Stadtplanungsamt/01/Oktober.2024 Köln. Gestaltet. Standards Bodenbeläge Neue Maßstäbe für ein barrierefreies Köln Die Stadt Köln hat sich seit 2002 verpflichtet, ein barriere- freies Köln zu schaffen und hat damit eine übergeordnete Strategie für eine inklusive Mobilität auf Gehwegen in der ganzen Stadt ins Leben gerufen. Die Kölner Standards für Bodenbeläge sind ein wichtiger Schritt, um diese Verpflichtung zu erfüllen und die Nutzbarkeit, Orientierung und Gestaltung für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Auswahl Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Inhalte der als Anlage beigefügten Broschüre sind mit den Interessensverbänden der Barrierefreiheit und der Fachverwaltung erarbeitet worden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf
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12.06.2025
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt -
24.06.2025
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
26.06.2025
TOP 6.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt -
01.07.2025
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
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