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3470/2024

Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, hier: Kölner Standards für Bodenbeläge

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 6.4.2

Anlage 3 Auszug aus dem Verkehrsausschuss vom 24.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Vorab-Auszug StEA 26.06.2024 zu 3470_2024

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Anlage 5 Vorab-Auszug StadtAG Behindertenpolitik 01.07.2025

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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergänzungsanträgen

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Anlage 2 Broschüre Kölner Standards Bodenbeläge_barrierefrei

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Auszug aus dem Verkehrsausschuss vom 24.06.2025

3567 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
Fax:  (0221) 221-24447 
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 24.06.2025  
öffentlich 
4.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand-
buchs der Stadt Köln,  
Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge  
3470/2024 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2025 
AN/0984/2025 
 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und 
Volt vom 24.06.2025 
AN/0992/2025 
 
 
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion): 
Die Vorlage wird ohne Votum behandelt. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
 
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU und Volt, AN/0992/2025):   
 
Der Beschluss wird wie folgt geändert: 
 
1. Beschlusspunkt 1 wird gestrichen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch 
vorzunehmen: 
a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen.

[Hier eingeben] 
 
2 
 
b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Stan-
dard sein. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 
 
 
3. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0984/2025): 
Der Beschlussvorschlag wird um nachstehende Ziffern ergänzt: 
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Gestaltungshandbuch für Bo-
denbeläge ausdrücklich die Möglichkeit vorzusehen, farbige Flächen, vorzugsweise in 
Rot, als gestalterisches Element einzusetzen. Die Verwendung farbiger Bodenbeläge 
in Rot soll insbesondere dort ermöglicht werden, wo dies zur Verbesserung der Orien-
tierung, zu Verkehrssicherheit oder zur städtebaulichen Akzentuierung beiträgt. Die 
Anwendung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit und 
der städtebaulichen Gesamtgestaltung. 
4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen be-
rücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des 
Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen 
und so zur lokalen Regenwasserspeicherung beitragen. Beispielsweise die Verwen-
dung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisie-
rungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die Integration von Unterbauten 
mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewähr-
leisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abge-
ben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die 
Fraktion Die Linke. 
 
 
4. Geänderter Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards 
für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur 
Kenntnis.  
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge “ als 
Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset-
zen.  
2. Die Verw altung w ird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch 
vorzunehmen: 
a. Die Radw ege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. 
b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der 
Standard sein. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

6384 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 
 3470/2024 
Freigabedatum 
 02.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt 
Köln,  
Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards 
für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur 
Kenntnis.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „ Kölner Standards für Bodenbeläge “ als 
Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset-
zen.  
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Verkehrsausschuss 17.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Anlass 
Mit den neu entwickelten Kölner Standards für Bodenbeläge  setzt die Stadt Köln Maß-
stäbe hinsichtlich Nutzbarkeit, Sicherheit, Orientierung und Gestaltung für eine „Stadt 
für Alle“. Die Stadt Köln hat 2002 ihre Verpflichtung zu einem barrierefreien Köln be-
schlossen. Mit dieser Verpflichtung begann ein Prozess für eine übergeordnete gesamt-
städtische Strategie. Diese wird zukünftig eine barrierefreie und individuelle Mobilität 
auf allen Gehwegen der Stadt schaffen und die Forderungen aus dem Behinderten-
gleichstellungsgesetz bei Neubaumaßnahmen von Straßen und Plätzen und sukzes-
sive auch im Bestand umsetzen.  
Des Weiteren setzen die Kölner Standards für Bodenbeläge einen weiteren Meilenstein 
für die Umsetzung der Absichtserklärung des Strategiepapiers Köln Mobil 2025, in wel-
chem sich di e Stadt Köln zu einer nachhaltigen urbaneren Mobilitätsplanung zur Ver-
besserung der Lebensqualität in unserer Stadt bekennt und zu einer damit einherge-
henden Neuaufteilung der öffentlichen Flächen zur Verbesserungen des Fuß- und Rad-
verkehrs. 
Erarbeitungsprozess 
Die Entwicklung der neuen Kölner Standards für Bodenbeläge setzt die Schutzziele der 
Barrierefreiheit um und wurde als Forschungsauftrag zusammen mit Frau Prof. Lohaus 
von der Technischen Universität Dresden, in enger Abstimmung mit dem  Arbeitskreis 
Barrierefreies Köln, Teilnehmenden des Amtes für Straßen und Radwegebau, dem 
Stadtplanungsamt und dem damaligen Behindertenbeauftragten aus dem Amt für In-
tegration und Vielfalt über 5 Jahre erarbeitet.  
Die Stadt Köln beschreitet damit einen innovativen und konsequenten Weg, die in die 
aktuellen DIN 18014-3 und 32984 aufgenommenen Schutzziele im Sinne einer gestal-
terisch anspruchsvollen Umsetzung an das barrierefreie Bauen von Straßen und Plät-
zen zu übernehmen. 
Qualitätsziele 
Um den Stadtraum für alle angenehm erlebbar zu machen, die Teilhabe und Sicherheit 
aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren, müssen Grundregeln und Mindestmaße für 
Gehwege eingehalten werden. Alle zu Fußgehende und behinderte Menschen benöti-
gen eine auf den Begegnungsfall a usgerichtete, hindernisfreie Gehbahn auf der sich 
alle sicher bewegen können. 
Um eine selbstständige Orientierung aller Stadtbenutzer im öffentlichen Raum zu er-
möglichen, sind zusätzliche bauliche Besonderheiten erforderlich. So benötigen blinde 
Menschen ein zu ertastendes Leitsystem, mit dessen Hilfe sie sich orientieren und sich 
eine räumliche Vorstellung ihrer Umgebung machen können.  
Die neu entwickelten baulichen Kölner Standards für Bodenbeläge  erfüllen den An-
spruch grundsätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit frühzeitig in 
der Planung neuer Straßen - und Platzräume zu berücksichtigen um ein gestalterisch

3 
ansprechendes Ergebnis zu erhalten. Plätze gelten als besondere ortsspezifische 
Räume und werden in der Regel durch Qualifizierungsverfahren konzipiert. Trotz indi-
vidueller Planung werden diesen ebenfalls die Kölner Standards für Bodenbeläge  und 
die Grundprinzipien des Gestaltungshandbuchs zugrunde gelegt um ein stimmiges 
stadträumliches Gesamtbild sicher zu stellen. 
Durch die konstante Anwendung der neuen Standards etabliert sich nach und nach im 
gesamten Stadtgebiet eine einheitliche und ruhige Gestaltung, welche einzelne Plätze 
und Gebäude eines Raumes zusammenbindet. Dieser Prozess ist für die Durchgängig-
keit der barrierefreien Wegeketten von entscheidender Bedeutung. 
Kölner Standards für Bodenbeläge – Broschüre 
Die Broschüre (Anlage 2 – Kölner Bodenbeläge), beschreibt zwei übergeordnete Stra-
ßentypen, die für die Gesamtstadt Gültigkeit haben. Das Kapitel 1 beschreibt die Kölner 
Straße und Kapitel 2 die Kölner Geschäftsstraße. Die neuen Standards werden stadt-
weit angewandt. 
Die Broschüre wird im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs als Ka-
pitel Kölner Standards für Bodenbeläge aufgenommen. 
Zu beiden Straßentypen werden zunächst standardisierte Begriffe, Materialien und Ver-
legemuster beschrieben. Des Weiteren werden Wegesysteme und Anordnungsprinzi-
pien an Hand von Übersichtsplänen und Details dargestellt.  
In Unterkapiteln werden Standards zu Überwegen und Einmündungen, d er Mindest-
breite der hindernisfreien Gehbahn und die Anordnung von Ausstattungselementen auf-
gezeigt. Weitere übergeordnete Standarddetails vervollständigen diese Leitlinien. 
In Kapitel 3 werden Sonderräume beschrieben. Diese Räume bewahren wichtige Iden-
titäten für die Innenstadt und beschreiben Standards für die Einkaufslagen im Kernbe-
reich, die Ringe und die historische Altstadt. In ortsspezifischen Sonderräumen sind 
unter Beachtung der Grundprinzipien räumlich begrenzte Abweichungen vom Kölner 
Standard möglich.  
Anwendung 
Die in der Broschüre beschriebenen Standards wurden in enger Abstimmung mit dem 
Amt für Straßen und Radwegebau entwickelt und werden bereits im Stadtgebiet im 
Rahmen von Um- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Die Kölner Standards für Bo-
denbeläge werden nach Beschlussfassung Planungsgrundlage für externe Planer sein, 
deren Maßnahmen öffentliches Straßenland betreffen. Damit wird sichergestellt, dass 
im Rahmen von Instandhaltungs- aber auch Neubaumaßnahmen die Standards einge-
halten werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Kölner Standards für Bodenbeläge

Anlage 4 Vorab-Auszug StEA 26.06.2024 zu 3470_2024

6137 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 
öffentlich 
6.4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand-
buchs der Stadt Köln,  
Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 
3470/2024 
6.4.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
und der VOLT-Fraktion zu Top 6. 4 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fort-
schreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner 
Standards für Bodenbeläge 
AN/1025/2025 
 
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt der Tagesordnung auf Antrag der CDU-
Fraktion einstimmig ohne Votum behandelt und wird aufgerufen, um den anhängigen 
schriftlichen Änderungsantrag sowie eventuell offene Fragen zu diskutieren. 
 
RM Seiger stellt den anhängigen Änderungsantrag vor der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen und der VOLT-Fraktion vor (AN/1025/2025)  
RM Weisenstein möchte einen neuen gemeinsamen Änderungsantrag im Rat stellen. 
RM Pakulat schließt sich dem Vorschlag vom RM Weisenstein an. 
RM Kienitz bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Änderungsantrag 
(AN/1025/2025) bis zum Rat.  
SB Frenzel stellt einen mündlichen Änderungsantrag, der unter der Beschlussfassung 
abgebildet ist und möchte diesen im Rat behandelt wissen. 
RM Pakulat zieht den schriftlichen Änderungsantrag AN/1025/2025 im Verlauf der Dis-
kussion zurück. 
SB Frenzel zieht den mündlichen Änderungsantrag ebenfalls im Verlauf der Diskus-
sion zurück. 
RM Pakulat schließt die Debatte zum Tagesordnungspunkt und stellt heraus, dass die 
Beschlussvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung ohne Votum behandelt wurde.

I Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards 
für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur 
Kenntnis.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „ Kölner Standards für Bodenbeläge“ als 
Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset-
zen.  
II Schriflticher Änderungantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und 
VOLT : 
Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung des Verkehrs-
ausschusses an.  
Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst: 
1. Die Verwaltung beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzu-
nehmen: 
a. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird 
grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. 
Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn 
die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differen-
zierter Bordhöhe“ nicht zulassen. 
b. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bo-
denindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungs-
situation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Si-
cherheits- und Traufstreifen. 
c. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Kleinpflaster aus hellem 
Granit geeignet ist über lange Zeit einen Kontrast zu den Gehwegplatten si-
cherzustellen. 
d. Auf den Seiten 14 und 18 wird der folgende Satz gestrichen: „Der Fassa-
denbereich muss/sollte von jeglicher Ausstattung auch temporärer Natur 
freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfül-
len.“ Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt eine Regelung und Formu-
lierung zu entwickeln, die eine Begrünung der Fassade sowie der Traufstrei-
fen unter Einbeziehung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ermög-
licht. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Belange des Klimaschutzes, der Klimawandel-
folgenanpassung und der Biodiversität in die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ 
zu integrieren und diese den Ausschüssen zur Beschlussfassung schnellstmöglich 
wieder vorzulegen. 
3. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der 
Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behinderten-
verbänden abzustimmen. 
4. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung und Überarbeitung in einem 
Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit 
und Klimawandelfolgenanpassung verpflichtende und übergreifende Planungsziele 
für alle Bereiche ist. 
III Mündlicher Ergänzungsantrag vom SB Frenzel (SPD):  
Beschlussvorschlag: 
Der Punkt 4 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion für den Verkehrsausschuss 
vom 24.06. möge ergänzend in den Beschluss aufgenommen werden (vgl. 
AN/0984/2025. Ziffer 4): 
4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen be-
rücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des

Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen 
und so zur lokalen Regenwasserspeicherung beitragen. Beispielsweise die Verwen-
dung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisie-
rungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die Integration von Unterbauten 
mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewähr-
leisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abge-
ben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. 
Hinweis:  
 
Der Änderungsantrag AN/ 1050/2025 und der mündliche Änderungsantrag vom SB 
Frenzel (SPS) wurden von den Antragstellenenden am Tagesordnungspunkt zurück-
gezogen und sind somit erledigt.  
 
IV Beschlussvorschlag der Verwaltung  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschussfas-
sung:  
1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „ Kölner Standards für  
Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur 
Kenntnis.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ als Fort-
schreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzusetzen.  
Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
Einstimmig ohne Votum behandelt.

Anlage 5 Vorab-Auszug StadtAG Behindertenpolitik 01.07.2025

3338 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon: (0221) 221-22822 
Fax: (0221) 221-29166 
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-
koeln.de
Datum: 01.07.2025 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 01.07.2025 
öffentlich 
2.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshand-
buchs der Stadt Köln,  
Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 
3470/2024 
Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur 
Vorlage 3470/2024  
hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie 
folgt ergänzend zu beschließen: 
3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grund-
sätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord
mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumli-
chen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bord-
höhe“ nicht zulassen.
4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenin-
dikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation
hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- 
und Traufstreifen.
5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich
der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behin-
dertenverbänden abzustimmen.

6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdoku-
ment vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein ver-
pflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses:
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt das überarbeitete stadtweit geltende Kapitel „Kölner Standards  
für Bodenbeläge“ im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs zur 
Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die „Kölner Standards für Bodenbeläge “ als 
Fortschreibung in das Gestaltungshandbuch aufzunehmen und diese umzuset-
zen.
3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grund-
sätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord 
mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen 
Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“  
nicht zulassen.
4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenin-
dikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation  
hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und 
Traufstreifen.
5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich  
der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behin-
dertenverbänden abzustimmen.
6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem Gesamtdoku-
ment vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein ver-
pflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen

Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergänzungsanträgen

5060 Zeichen

Anlage 6 
Vorlage 3470/2024 
Ratsbeschluss über Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des 
Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln,  
Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge          
 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Ergänzungsantrag der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie der Änderungs- bzw. 
Zusatzantrag des Verkehrsausschusses AN/0992/2025 vom 24.06.2025 
Übersicht Beschlussorgan 
 
 
Beschlussempfehlung 
 
Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Vorlage 
3470/2024 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat, wie folgt 
ergänzend zu beschließen: 
3. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird 
grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord 
mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen 
Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht 
zulassen. 
Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. 
Auf Seite 20 der Broschüre werden beide Bord- Varianten aufgeführt. Welche 
Variante zum Einsatz kommt wird im Planungsprozess abgestimmt und 
berücksichtigt die Einhaltung der Grundsätze, welche die  Barrierefreiheit, die 
Beruhigung und Übersicht der stadträumlichen Situation und die Aspekte der 
Verkehrssicherheit berücksichtigen. 
4. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein 
Bodenindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Ohne Votum 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Änderungsantrag  
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 
Ergänzungsantrag 
Rat 03.07.2025

Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung 
zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. 
Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. 
Die vorliegenden Kölner Standards für Bodenbeläge dienen als Leitlinien für 
Planungsprozesse. In aktuellen Planungen von Straßen- und Platzräumen werden 
die Grundsätze der Kölner Standards Bodenbeläge berücksichtigt und mit den 
jeweils gültigen technischen Richtlinien abgeglichen. 
5. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich 
der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den 
Behindertenverbänden abzustimmen. 
Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. 
Verweis auf Seite 80 der Broschüre. 
Bei Sonderlösungen und Qualifizierungsverfahren ist auf enge verwaltungsinterne 
Abstimmungen bereits zu Beginn des Planungsprozesses unter Einbeziehung der 
Fachämter zu achten.  
Bei Abweichung von DIN 18040-3 im Rahmen individueller Gestaltungsvorschläge 
für Sonderräume müssen Lösungen eng mit dem Büro der Behindertenbeauftragten 
der Stadt Köln und dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln abgestimmt werden. 
6. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung in einem 
Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit ein 
verpflichtendes und übergreifendes Planungsziel für alle Bereiche ist. 
Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. 
Die Barrierefreiheit ist ein Grundsatz, der sowohl im bereits existierenden 
Gestaltungshandbuch verankert ist. Durch die Fortschreibung und damit 
Konkretisierung bereits existierender Kapitel, hier Standards Bodenbeläge, werden 
technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit auf die Gesamtstadt übertragen.  
Die Strategie zur Fortschreibug des Gestaltungshandbuchs im Umgang mit 
bestehenden Kapiteln und Bedeutungsplan wird derzeit in der Verwaltung erarbeitet. 
 
Beschlussempfehlung 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag des Verkehrsausschusses AN/0992/2025 vom 
24.06.2025 
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch 
vorzunehmen: 
 
a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. 
Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. 
Auf Seite 29 der Broschüre wird die Vorzugsvariante für Radwege auf der Fahrbahn 
dargestellt. Radwege auf der Nebenanlage gemäß entsprechender Varinate werden 
mehr und mehr zurückgebaut. Wird diese Variante aus stadträumlichen 
Gegebenheiten verfolgt werden in Räumen mit internationaler Bedeutung und in

Kölner Sonderräumen weiterhin der vorgesehene dunkle „Stadtstein für 
Fahrradwege“ verwendet. Radwege in nachbarschaftlichen Räumen, stadtweiten 
Verbindungsräumen sowie stadtweiten Bedeutungsräumen werden jedoch in rotem 
Pflaster ausgeführt  
b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der 
Standard sein. 
Empfehlung der Verwaltung: Dem Vorschlag kann gefolgt werden. 
Während des Erarbeitungsprozesses haben sich technische Regelwerke geändert. 
Die vorliegenden Kölner Standards für Bodenbeläge sind ein lebendiges Dokument 
und geben Leitlinien für den Planungsprozess an die Hand.  
Auf Seite 20 der Broschüre werden beide Bord- Varianten aufgeführt. Welche 
Variante zum Einsatz kommt wird im Planungsprozess berücksichtigt.

Anlage 2 Broschüre Kölner Standards Bodenbeläge_barrierefrei

75945 Zeichen

Köln. Gestaltet. 
Standards. 
Bodenbeläge

Köln. Gestaltet.  
Standards. 
Bodenbeläge 
Die Kölner Standards für Bodenbeläge setzen die Schutzziele  
der Barrierefreiheit um und erfüllen den Qualitätsanspruch für  
einen gut gestalteten öffentlichen Raum.

3
Inhaltsverzeichnis 
Einleitung 4 
Räumliche Zuordnung 6 
Begriffserklärung 10
 
1. Kölner Straßen 
1.1  Gehweg 16 
1.2  Überwege, Einmündungen 18 
1.3  Straßen mit beengten Ver hältnis sen –  
stuf
enweise Reduzierung der Nebenanlage 22 
1.4  Parkflächen, Ausstattungselemente 24 
1.5 Radweg 28 
1.6 Eckausbildung 30 
1.7 Bordstein 31 
1.8  Rampenbord, Überfahrten 32 
1.9  Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 34 
1.10  Anordnung und Einbau von technischen Elementen 36 
Übersichtsplan Kölner Straßen  
(Faltplan und De
finition der baulichen Elemente) 38 
2. Kölner  Geschäftsstraßen 
2.1  Gehweg 50 
2.2  Überwege, Einmündungen 52 
2.3  Parkflächen, Ausstattungselemente 56 
2.4  Anordnung und Einbau von Ausstattungselementen 60 
Übersichtsplan Kölner Geschäftsstraßen  
(Faltplan und De
finition der baulichen Elemente) 62 
3. Kölner Sonderräume 
3.1  Sonderraum Historischer Bereich 72 
3.2  Sonderraum Kernbereich 76 
3.3  Sonderraum Ringe 78 
3.4 Sonderraum Ortsspezifisch 80 
Impressum 82

4
Gestaltungshandbuch
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2017 das Gestaltungs-
handbuch der Stadt Köln beschlossen und schafft damit die Grund-
lage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den 
öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten.
Damit wurden Grundlagen geschaffen, die eine Verbesserung der 
gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums im Bestand und 
bei Neubaumaßnahmen erreichen.
In diesem Steuerungselement zum öffentlichen Raum geht es 
darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen und etablierte Qua-
lität zu bewahren. Durch die aufgestellten Regeln werden Arbeits-
prozesse erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des 
öffentlichen Raums langfristig verbessert.
Im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs werden 
im nun folgenden Kapitel Kölner Standards für Bodenbeläge neue 
Maßstäbe hinsichtlich Nutzbarkeit, Sicherheit und Teilhabe für eine 
„Stadt für alle“ gesetzt.
Die neu entwickelten Kölner Standards für Bodenbeläge beschrei-
ben die Planung für Kölner Straßen und Geschäftsstraßen und 
beziehen sich auf die Gesamtstadt. Diese Standards ergänzen das 
bestehende Kapitel H1 aus dem aktuellen Gestaltungshandbuch. 
Mit einem neuen Format „Köln. Gestaltet. “ werden zukünftig neue 
Themen im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshand-
buchs vorgestellt und die Stadtgesellschaft, die Verwaltung und 
externe Experten durch entsprechende Kommunikationsprodukte 
informiert und eingebunden.
Weitere Informationen online unter:  
www.stadt-koeln.de/artikel/73493/index.html.
Einleitung

5
 Qualitätsziele 
Um den Stadtraum für alle angenehm erleb-
bar zu m
achen, müssen Grundregeln und 
Mindestmaße für Gehwege eingehalten 
werden. Alle zu Fuß gehende und behinderte 
Menschen, Personen, die Kinderwagen 
schieben oder Kinder benötigen eine auf den 
Begegnungsfall ausgerichtete, hindernisfreie 
Gehbahn, auf der sich alle sicher bewegen 
können. 
Um eine selbstständige Orientierung aller 
Sta
dtbenutzende im öffentlichen Raum 
zu ermöglichen, sind zusätzliche bauliche 
Besonderheiten erforderlich. So benötigen 
blinde Menschen ein zu ertastendes Leit-
system, mit dessen Hilfe sie sich orientieren 
und sich eine räumliche Vorstellung ihrer 
Umgebung machen können. 
Für Menschen mit Sehbehinderung ist es 
wic
htig, dass sich die Bodenbeläge kontrast-
reich voneinander unterscheiden. 
Der hohe gestalterische Anspruch fordert 
eine
 konsequente Umsetzung der neu entwi-
ckelten Standards zur Barrierefreiheit. Neue 
Standards werden sich nur durchsetzen kön-
nen, wenn sie über einen längeren Zeitraum 
angewandt und stets wiederholt werden.  
Dennoch sollen diese auf ihre Wirksam-
keit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und 
Abnutzung überprüft und gegebenenfalls  
angepasst werden. 
Durch die konstante Anwendung der neuen 
Stan
dards etabliert sich nach und nach im 
gesamten Stadtgebiet eine einheitliche und 
ruhige Gestaltung, welche eine solide Basis 
für den öffentlichen Raum bildet. Dieser 
P
rozess verbessert die Orientierung und 
Sicherheit für Menschen mit visuellen Ein-
schränkungen in der Stadt und ist für die 
Durchgängigkeit der barrierefreien Wege-
kette/Wegeverbindungen von entscheiden-
der Bedeutung.
Erarbeitungsprozess 
D
ie Entwicklung der neuen Kölner Standards 
für Bod
enbeläge setzt die Schutzziele der 
Barrierefreiheit um und wurde als For-
schungsauftrag zusammen mit Frau Prof. 
Lohaus von der Technischen Universität 
Dresden, in enger Abstimmung mit dem 
Arbeitskreis Barrierefreies Köln, Teil- 
nehmenden des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau, dem Stadtplanungsamt und dem 
Büro der Behindertenbeauftragten aus dem 
Amt für Integration und Vielfalt über 5 Jahre 
erarbeitet. 
Die Stadt Köln beschreitet damit einen 
inno
vativen und konsequenten Weg, die in 
die aktuellen DIN 18014-3 und 32984 auf-
genommenen Schutzziele im Sinne einer 
gestalterisch anspruchsvollen Umsetzung 
an das Barrierefreie Bauen von Straßen und 
Plätzen zu übernehmen. 
Diese Broschüre richtet sich an die Fachver-
wal
tung und alle extern Planende und es gilt 
die Verpflichtung die Kölner Standards für 
Bodenbeläge anzuwenden.

6
Räumliche Zuordnung 
Bedeutungsräume nach Bedeutungsplan 
Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen 
zuordnen. So gibt es Stadträume, die besonders stark von zu Fuß 
Gehenden frequentiert werden und die damit eine besondere Be- 
deutung für unsere Stadt haben. In diesen Räumen wird den  
Besucher*innen oft der einzige Eindruck von unserer Stadt ver- 
mittelt, daher ist dort das Bedürfnis nach einer besonders guten 
Gestaltung und Aufenthaltsqualität und einem hohen Anspruch an 
die Instandhaltung höher als in anderen Räumen. Es sind Räume 
mit internationaler Bedeutung. 
In anderen Räumen spielt sich das öffentliche Leben der  
Bürger:innen ab. Dort gehen sie einkaufen, feiern und man trifft 
sich. Die Aufenthaltsqualität hat ebenfalls einen hohen Stellenwert. 
Der Anspruch an die Gestaltung genauso wie an die Instandhaltung 
dieser öffentlichen Räume ist hoch. Es sind Räume mit stadtweiter 
Bedeutung. 
Im Großteil der städtischen Räume halten sich vor allem Bürger:in-
nen auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die 
Fußgängerfrequenz ist relativ gering, ein solider, gut gestalteter 
Grundstandard, der langfristig instandgehalten werden kann, 
ist in diesen Räumen gefragt. Es sind mit nachbarschaftlicher 
Bedeutung. 
Um die stadtweit bedeutenden Räume miteinander zu verbinden, 
werden die Gestaltungsstandards in stark frequentierten Straßen-
bereichen fortgesetzt. Es sind Verbindungen der stadtweit bedeu-
tenden Räume. 
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Raume untersucht 
und nach folgenden Haupt-Bedeutungsstufen hierarchisiert: 
Internationale Bedeutung 
Stadtweite Bedeutung 
Nachbarschaftliche Bedeutung 
Verbindung stadtweit

7
Für diese Stadträume bieten die neu entwickelten baulichen 
Standards für Bodenbeläge die Planungsgrundlage und erfüllen 
den Anspruch, grundsätzliche technische Voraussetzungen an die 
Barrierefreiheit frühzeitig in der Planung neuer Straßen- und Platz-
räume zu berücksichtigen. 
Der Stadtraum soll einerseits attraktiv sein, auf der anderen Seite 
aber auch robust und nachhaltig. Die beschränkten Ressourcen 
machen das zur Verpflichtung. Mit den Standards für Bodenbeläge 
setzt sich das Gestaltungshandbuch hohe gestalterische Ziele.  
Die einheitliche Gestaltung bindet die einzelnen Räume und Ge-
bäude eines Raumes zusammen und erreicht damit neben  
einem stadträumlichen Gesamtgefüge auch mehr Übersicht und  
Orientierung in der Stadt. 
Ausschnitt Bedeutungplan, vollständiger Bedeutungsplan online 
unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeu-
tungsplan/index.h
tml einsehbar.

8
Kölner Sonderräume 
Gemäß ihrer Bedeutung nach Bedeutungsplan werden Sonder-
räume identifiziert und den folgenden Materialien und Details zu-
geordnet, um besondere Identitäten langfristig zu erhalten.
 Historischer Bereich
 Kernbereich
 Ringe 
 Ortsspezifisch 
In der historischen Altstadt wird ein hochwertiger Naturstein ein-
gesetzt. Der Kernbereich, der mit seinen Geschäftsbereichen eine 
besonders große Fußgängerfrequenz hat, erhält einen hochwerti-
gen, hellen, längsgerichteten rechteckigen Betonstein mit Natur-
steinvorsatz, der der Bedeutung des Raums entspricht. 
Auf den Kölner Ringen und in der historischen Altstadt sind Stan-
dards für dortige Pflastergestaltung festgesetzt. Diese Standards 
sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze gemäß 
Gestaltungshandbuch sinnvoll anzuwenden und bleiben mit der 
Fortschreibung des Kapitels für Bodenbeläge in diesem enthalten. 
Besondere Plätze und Stadträume gelten als ortsspezifische 
Sonderräume und werden in der Regel durch Qualifizierungsver-
fahren konzipiert. Diese Sonderräume befinden sich in der Regel 
im internationalen Bereich, zunehmend aber auch in Stadträumen 
mit stadtweiter Bedeutung. Für großräumliche städtebauliche Pla-
nungen werden bereits in der frühen Planungsphase Sonderräume 
identifiziert und im weiteren Planungsverlauf qualifiziert. 
Trotz hochwertiger Sonderlösung und der Abweichung vom Kölner 
Standard sind die Grundprinzipien der Planungs- und Instandhal-
tungsgrundsätze des Gestaltungshandbuchs in die Sonderlösung 
mit einzubeziehen, um sinnvolle Übergänge und ein stimmiges 
stadträumliches Gesamtbild sicherzustellen.

9
RingeKernbereichHistorischer Bereich
In Bereichen mit einer hohen Bedeutung ist eine sorgfältige Detail-
lierung bei den Pflasterarbeiten vorgegeben. In Verbindung mit 
einer sorgfältigen Pflege wird auf diese Weise ein sauberer Gesamt-
eindruck der Bodenfläche durch den Einsatz eines breiten Bordes 
unterstützt. Dieses wird an Überfahrten durch Rampenborde unter-
brochen, wodurch das regelmäßige Absenken der Gehwegbereiche 
überflüssig wird. 
Durch diese gestalterische Beruhigung und mit zahlreichen neuen 
De
tails zur taktilen und kontrastierenden Gestaltung leistet das 
Gestaltungshandbuch einen wichtigen Beitrag zum barrierefreien 
Ausbau des öffentlichen Raums. Es besteht der Anspruch, grund-
sätzliche technische Voraussetzungen an die Barrierefreiheit 
frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen auf Nachhaltigkeit und 
ausreichende Rutschfestigkeit zu achten und so ein gestalterisch 
ansprechendes Ergebnis zu erhalten.

1010
Begriffserklärung 
In der folgenden Standardbeschreibung und in den Details werden 
diese Begriffe verwendet: 
Stadtstein 
 ›Standard-Betonplatte für Kölner Gehwege 
Gehweg im folgenden Nebenanlage genannt 
 ›Von Fußgänger:innen zur Fortbewegung und zum Auf-
en
thalt zu nutzende Fläche zwischen Fahrbahnrand und 
Gehweghinterkante/Gebäudekante. 
Gehbahn 
 ›Hindernisfrei, ohne Einbauten und durchgängig nutzbar zwischen 
Kleinp
flasterstreifen und/oder Bordsteinhinterkante. 
Möblierungszone 
 ›
 
›
 ›
Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und Leitstreifen bei Kölner 
Geschä
ftsstraßen. 
Fläche zwischen Bordsteinhinterkante und gedachter Begren-
zungslinie für
 Ausstattungs elemente bei Kölner Straßen. 
Fläche für Park- und Lieferflächen sowie Ausstattungselemente. 
Traufstreifen 
 ›
 
›
Nimmt Vor- und Rücksprünge der Fassade auf. 
Bietet zusätzliche Leitfunktion. 
Leitstreifen 
 ›
 
›
Leitsystem für Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit. 
Visuell und taktil kontrastierender Leitstreifen liegt zwischen  
Gehbahn und M
öblierungszone.

11
 ›
 ›
Sicherheitsstreifen 
Visuell und taktil erkennbares Bodenmaterial zur Orientierung 
angr
enzend an Bordsteinhinterkante. 
Nimmt kleinteilige Ausstattungselemente (Masten, Poller) auf. 
Bodenindikatoren 
Bodenelement mit Rippen- oder Noppen struktur dienen zur Infor-
ma
tion, Orientierung und Leitung für blinde und sehbehinderte 
Menschen mit hohem taktilen und visuellen Kontrast. Sie kommen 
vor als Auffindestreifen, Aufmerksamkeitsfeld und Richtungsfeld. 
Begleitfläche 
Platte Granit verlegt innerhalb des Leit- beziehungsweise Traufstrei-
f
ens zur Herstellung des erforderlichen taktilen Kontrastes zwischen 
dem Aufmerksamkeitsfeld (Bodenindikator mit Noppenstruktur) 
und dem Umgebungsbelag. 
T aktiler Kontrast 
Kontrast durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen und/oder 
M
aterialien, der mit dem Langstock und möglichst auch mit den 
Füßen wahrnehmbar ist. 
Visueller Kontrast 
Helligkeitskontrast benachbarter Oberflächen, der visuell wahr-
nehmbar
 ist und durch den Leuchtdichtekontrast definiert wird. 
Der erforderliche Leuchtdichtekontrast muss durch Messung 
nachgewiesen werden. Der Mindest-Reflexionsgrad des helleren 
Partners von ≥ 0,5 sowie resultierender Leuchtdichtekontrast von  
≥ 0,4 müssen nach DIN 32984 nachgewiesen werden.

12

1. Kölner Straßen 
Standardstraßen bieten dem Fußverkehr eine  
wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindung. 
In den Erdgeschossbereichen befinden sich über- 
wiegend Wohn- und Bürofunktionen und lediglich ver-
einzelt Geschäfte oder Gastronomie.

14
1. Kölner Straßen
„Kölner Straßen“ werden nach ihrem Verkehrsaufkommen 
definiert: 
 ›
 
›
Kölner Straßen mit starkem Verkehrsaufkommen:  
W
eisen wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindungs-
funktionen auf. 
Kölner Straßen mit mittlerem und geringem Verkehrsaufkommen: 
W
eisen überwiegend eine Verbindungsfunktion für Anlieger auf 
(in beiden Kategorien können Kölner Straßen mit beengten Verhält-
nissen auftr
eten). 
Für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit dient bei „Kölner 
S
traßen“ die Gebäudekante als taktiles und visuelles Leitelement. 
Ergänzend wird entlang der Gebäudekante ein mindestens 30 cm 
breiter, taktil und visuell kontrastierender sogenannter Traufstreifen 
aus hellem Kleinpflaster angeordnet. 
Der Fassadenbereich muss von jeglicher Ausstattung auch  
t
emporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an 
die Barrierefreiheit zu erfüllen. 
Ab einer Breite der Nebenanlage von ≥ 4,35 m ist Längsparken 
möglich.
 Diese Funktion wird durch helle Granitplatten (Format  
15 × 30 cm) gekennzeichnet, die sich in das Raster des Stadt-
steins einfügen. Der in Verlängerung des Längsparkens befindliche 
Bereich für Möblierung wird nicht separat baulich gekennzeichnet. 
Die hindernisfreie Gehbahn muss grundsätzlich eine Mindesbreite 
v
on 1,80 m einhalten. 
Folgende Querschnitte werden bei „Kölner Straßen“ 
un
terschieden: 
 ›
 
›
 ›
Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 4,35 m: Längsparken möglich. 
Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 2,85 m ≤ 4,35 m: Längsparken  
nich
t möglich. 
Gesamtbreite Nebenanlage ≥ 2,30 m ≤ 2,85 m: es gelten  
An
forderungen an beengte Verhältnisse.

15

16
1.1. Gehweg
1. Kölner Straßen
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
Der allgemeine Gehwegbereich ist seit Jahrzehnten mit 40/40 
Beton-Gehwegplatten ausgebildet worden. Diese Platten zer-
brechen schnell unter den heutigen Belastungen und sind schwer 
instandzuhalten. Daher wurde ein „Stadtstein“ zum Standard er-
hoben, der zusätzlich über die Jahre farbstabil bleibt. Ausgetauschte 
Platten werden in Zukunft nicht mehr sichtbar sein. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Ausschreibungstexte 
können beim Amt für Straßen- und Radwegebau angefragt werden. 
Gestaltung
  Stadtstein 
Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur 
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase)  
Abmessung: 30/30 cm. 
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung. 
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen 
Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahltem Granit, 
Abmessungen: 9/9 cm, 1-cm-Fuge hell. 
Verlegung:  
Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Laufrichtung. Nach  
aktueller DIN 32984  müssen der Mindestreflexionsgrad von der 
helleren Fläche und der resultierende Leuchtdichtekontrast nach-
gewiesen  werden, Helligkeit gemäß Kölner Sortierung. 
 ›
 ›
Breite Traufstreifen im Mittel 30 cm. 
Breite Sicherheitsstreifen 45 cm.
  Alternativmaterial zum Granit 
In Stadträumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung und Verbin-
dungen stadtweit werden sowohl bei der Instandhaltung und dem 
Nachrüsten im Bestand als auch bei Neubaumaßnahmen aus  
wirtschaftlichen Gründen statt des hellen Granits ein Kleinpflaster 
und Platten aus Betonstein eingebaut. Dieser ist in Optik und 
Eigenschaft vergleichbar mit dem hellen Granit. Beide Materia-
lien werden auf Eigenschaften wie Dauerhaftigkeit, Farb- und

17
Kontrastbeständigkeit, Gestaltung und 
Verschmutzungs
verhalten verglichen und 
bewertet. Für international und stadtweit 
bedeutende Räume gilt immer der Einbau 
des hellen, gestrahlten Granits. 
  Bodenindikatoren mit Rippen-  
oder Noppenstruktur 
Material: weißer Beton, Kölner Standard. 
  Bord 
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, 
dunkel, in allen s
tadtweit und international 
bedeutenden Räumen, in nachbarschaft-
lichen Räumen 30/100 beziehungsweise 
15/100. 
  Parkplatzmarkierung 
Platte Granit, gleicher Naturstein wie Trauf- 
beziehungsw
eise Sicherheitsstreifen, Ober-
fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30.  
Helligkeit gemäß Kölner Sortierung. Gege-
benenfalls Alternativmaterial (siehe b) 
anwenden. 
Instandhaltung 
Reinigung    
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparatur-
arbeiten in internationalen und stadtweit 
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu 
vermeiden.
Schnitt Kölner Straße
Kölner Straße
Musterfläche
Möblierungszone
Hindernisfreie  
Gehbahn ≥ 1,80 m

18
1.2. Überwege, Einmündungen 
International 
Stadtweit 
Nachbarschaftlich 
Verbindung stadtweit 
Übersicht 
Die zunächst folgenden Standards gelten für Straßen, die für Fuß-
gänger eine wichtige quartiers- und stadtteilbezogene Verbindung 
bieten. In den Erdgeschossbereichen befinden sich überwiegend 
Wohn- und Bürofunktionen und lediglich vereinzelt Geschäfte oder 
Gastronomie. 
Für Menschen mit Einschränkung der Sehfähigkeit dient die Gebäu-
defassade als taktiles und visuelles Leitelement. Ergänzend wird 
entlang der Gebäudefassade ein im Mittel 30 cm breiter, taktil und 
visuell kontrastierender Streifen aus Kleinpflaster, der sogenannte 
Traufstreifen, angeordnet.  
An das Bord angrenzend befindet sich zusätzlich ein 45 cm breiter 
Sicherheitsstreifen aus Kleinpflaster. 
Der Fassadenbereich sollte von jeglicher  
Ausstattung auch tempo rärer Natur frei gehalten  
werden, um die An for derungen an die Barriere- 
 freiheit zu erfüllen. 
Die hindernisfreie Gehbahn muss eine Breite  
von ≥ 1,80 m einhalten. 
1. Kölner Straßen
  Stadtstein 
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen 
  Bodenindikatoren 
  Bord 
 Parkplatzmarkierung 
 Überfahrt 
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil 
  Stadtstein Fahrrad

19

Details 
Gesicherter Überquerungsstelle (D1) 
 ›Bei starkem und mittlerem 
Verkehr
saufkommen. 
 ›Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe 
(Variant
e mit differenzierter Bordhöhe 
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar-
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im 
Planungsprozess abgestimmt werden). 
 ›Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes 
in gleicher Helligk
eit wie Bodenindikato-
ren ausbilden. 
 ›Richtungsfeld 60 cm breit mit Rippen-
struktur.
 Rippen ausgerichtet in Lauf-
richtung der Querung, müssen den 
Bordstein über gesamte Länge der Über-
querungsstelle begleiten. 
 ›Auffindestreifen 60 cm breit mit Noppen- 
struktur,
 beginnt an der Gehweg- 
hinterkante/Gebäudekante und führt 
über die gesamte Nebenanlage bis zum 
Richtungsfeld. 
Ungesicherte Überquerungsstelle (D2) 
 ›Bei starkem und mittlerem 
Verkehr
saufkommen. 
 ›Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe 
(Variant
e mit differenzierter Bordhöhe 
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar-
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im 
Planungsprozess abgestimmt werden). 
 ›Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes 
in gleicher Helligk
eit wie Bodenindikato-
ren ausbilden. 
 ›Richtungsfeld 60 cm breit mit Rippen-
struktur.
 Rippen ausgerichtet in Lauf-
richtung der Querung, müssen den 
Bordstein über mindestens 2 m begleiten. 
 ›Auffindestreifen 60 cm breit mit Noppens-
truktur, beginn
t an Gehweghinterkante/ 
Gebäudekante und endet 90 cm vor dem 
Richtungsfeld.
20
D1: Gesicherter Überquerungsstelle D2: Ungesicherte Überquerungsstelle
1. Kölner Straßen
4545 3030
6060
60
≥ 200
90
RichtungsfeldRichtungsfeld
Auffindestreifen
Gebäudekante/Gehweghinterkante Gebäudekante/Gehweghinterkante
Bord hell, +3cm Bord hell, +3cm

Einmündung bei Ausbildung  
als Überfahrt (D3) 
 › 
 
› 
 › 
Bei als Überfahrt ausgeführten Einmün- 
dungen un
tergeordneter Straßen wird 
deren Straßenführung unterbrochen und 
die Nebenanlage durch den fahrbahn- 
seitig durchlaufenden Bordstein und die 
Weiterführung des Traufstreifens mit Leit- 
funktion sowie des Sicherheitsstreifens 
bevorrechtigt ausgebildet. 
Aufmerksamkeitsstreifen taktil aus Klein- 
p
flaster, 30 cm breit, in Farbe des Stadt- 
steins, weisen auf Einmündungs situation 
hin (verlaufen quer zur Gehrichtung 
 zwischen Sicherheits- und Traufstreifen). 
Das Material der Überfahrt ist abhängig 
v
on der zu erwartenden Belastung (siehe 
Kapitel 1.8) zu wählen. 
Straßen mit beengten Verhältnissen (D8) 
Bei Straßen mit einer Breite der Nebenan- 
lage < 2,85 m wir
d zunächst die Breite des 
Bordsteins auf 15 cm reduziert. 
Ab einer Breite < 2,70 m entfällt der 
Sicherheitss
treifen. 
Ab einer Breite < 2,40 m können sich 
Gehbahn und 
Traufstreifen überlagern, 
eine hindernisfreie Gehbahnbreite von 
≥ 1,80 m muss eingehalten werden. 
Die Breite der Nebenanlage sollte 2,30 m 
nich
t unterschreiten. 
Zu beachten: Grundsätzlich 
sind bei Straßen mit geringem 
Verkehrs aufkommen keine 
Bodenindikatoren notwendig. 
 ›
 ›
 ›
 ›
21 
D3: Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt D8: Nicht auf Übersichtsplan dargestellt 
Schnitt: Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt 
≥ 180 
30/50 Sicherheitsabstand 
Nebenanlage 
45 30 30 i. M. 30 
30
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad 
Aufmerksamkeitsstreifen 
Einmündung untergeordnete  Straße

1.3.  Straßen mit beengten Verhältnissen – 
stufenweise Reduzierung der Nebenanlage
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
1. Kölner Straßen
Um die geforderte hindernisfreie Mindestgehbahnbreite von 1,80 m 
einzuhalt
en und umzusetzen, kommt es bei beengten stadträum- 
lichen Gegebenheiten zu einer schrittweisen Reduzierung unter- 
geordneter gestalterischer Elemente einer Nebenanlage. 
Ab einer Gesamtbreite der Nebenanlage < 2,85 m sind folgende 
Schritt
e der Reduzierung der Gesamtbreite der Nebenanlage 
vorzusehen. 
Die geforderten Sicherheitsabstände für Fußgänger zum Fahrbahn- 
r
and gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV EFA 2002, in den Plan- 
skizzen in rot dargestellt, müssen eingehalten werden: 
22 
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad

23 
Standard 
45 30 
≥285 
≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 30 
20 
50/30 
Schritt 1 
<285 
15 
20 50/30 
30 
Schritt 2 
≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 
< 270 
15 
20 50/30 
30 
Schritt 3 
260 (240) 
15 30 
≥ 180 Hindernisfreie Gehbahn 20 50/30 
Standard Nebenanlage ≥  2,85 m 
 ›
 ›
 ›
 ›
 ›
Es muss zuzüglich zur hindernisfreien 
Gehbahn von mindestens 1,80 m ein 
Sicherheitsabstand von 20 cm zur 
Fas- 
sade eingehalten werden. 
Zur Fahrbahn (PKW, Rad) und Verkehr 
≥ Tempo 30 ist ein Mindestabstand von 
50 cm einzuhalten. 
Zum ruhenden Verkehr und Straßen mit 
langsamem Verkehr (Maximaltempo 
30) ist ein Mindestabstand von 30 cm 
einzuhalten. 
Kleinteilige Ausstattungselemente wie 
Poller, Schilder oder Leuchtenmasten 
dürfen innerhalb des Sicherheitsstreifens 
platziert werden, wenn die 
allgemein- 
gültigen Sicherheitsabstände zur Fahr- 
bahn
 eingehalten werden. 
Schritt 1: Breite der Nebenanlage < 2,85 m 
Bei Straßen mit einer Breite der Neben- 
anlage < 2,85 m wird zunächst die Breite 
des Bordsteins auf 15 cm reduziert. 
Schritt 2: Breite der Nebenanlage < 2,70 m 
 ›Bei Straßen mit einer Breite der Neben- 
anlage < 2,70 m entfällt zusätzlich der 
Sicherheitsstreifen. 
Schritt 3: Breite der Nebenanlage < 2,60 m 
 ›
 ›
Ab einer Breite < 2,60 m (2,40 m) können 
sich Gehbahn und Traufstreifen über- 
lagern; eine hindernisfreie Gehbahnbreite 
von ≥ 1,80 m muss eingehalten werden. 
Die Breite der Nebenanlage sollte 2,30 m 
nicht unterschreiten.

1.4. Parkflächen, Ausstattungselemente
24 
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Anlehnbügel
  Leuchte 
  Abfallbehälter
  Sitzbank
  Baumscheibe
  Poller/Schildermast
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
1. Kölner Straßen
Übersicht 
Ab einer Breite der Nebenanlagen von ≥ 4,35 m ist Längsparken 
auf dem Gehweg möglich. Diese Funktion wird durch einen flachen 
hellen Granitsteinstreifen in der Größe 30 × 15 cm abgetrennt. 
Die Möblierungszone in Verlängerung des Längsparkens wird nicht 
separat gekennzeichnet (siehe Punkt-Strich-Linie). 
Fahrradparken rechtwinklig zur Fahrbahn kann ebenfalls ab einer 
Breite der Nebenanlagenbreite von ≥ 4,35 m angeordnet werden. 
Ausstattungselemente wie Sitzbänke, Baumscheiben und Anlehn- 
bügel werden innerhalb der Möblierungszone möglichst achsial 
zueinander angeordnet.  
Kleinteilige Ausstattungselemente wie Poller, Leuchten- und 
Schildermasten werden im 45 cm breiten Sicherheitsstreifen 
platziert. 
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände 
(insbesondere zur Fahrbahn) eingehalten werden. 
Die hindernisfreie Gehbahnbreite muss eine Breite von ≥ 1,80 m 
einhalten.

25

26 
Details 
Ausstattungselemente (D4, D5, D6)
 › Gebäudeseitig muss neben dem Trauf- 
streifen immer eine hindernisfreie Geh- 
bahn von mindestens 1,80 m freigehalten 
werden.
 › In Abhängigkeit von der zur Verfügung 
stehenden Breite der Nebenanlage kön- 
nen entsprechend Ausstattungselemente 
(auch für Außengastronomie) platziert 
werden.
 › Ausstattungselemente wie Bänke und 
Fahrradbügel werden auf der Nebenan- 
lage bordseitig innerhalb der Möblierungs- 
zone platziert.
 › Kleinteilige Ausstattungselemente wie 
Poller, Schilder- und Beleuchtungsmasten 
werden dabei im 45 cm breiten Sicher- 
heitsstreifen angeordnet.
 › In allen Fällen müssen die allgemein- 
gültigen Sicherheitsabstände (insbeson- 
dere zur Fahrbahn) eingehalten werden.
 › Ausstattungselemente sind nach 
Möglichkeit achsial zueinander 
anzuordnen.
 › Baumscheiben sind in der Nebenanlage  
in der Möblierungszone anzuordnen.
 › Die Art der Baumscheibe (offen oder 
geschlossen) ist im Planungsprozess mit 
Amt 67 abzustimmen. Hierbei sind die 
Vorgaben aus dem Grünhandbuch zu 
beachten. 
Ausstattungselemente 
1. Kölner Straßen 
Begrenzung Ausstattungselemente
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Anlehnbügel
  Leuchte 
  Abfallbehälter
  Sitzbank
  Baumscheibe
  Poller/Schildermast 
Möblierungszone Hindernisfreie  
Gehbahn ≥ 180

27 
Längsparken auf Nebenanlage (D7) 
 › 
 › 
 › 
 › 
Ab einer Breite der Nebenanlage ≥ 4,35 m 
kann Längsparken angeordnet werden. 
Gebäudeseitig muss neben dem Trauf- 
streifen eine hindernisfreie Gehbahn von 
mindestens 1,80 m freigehalten werden. 
Zwischen Längsparken und dem übrigen 
Bereich der Nebenanlage ist kein 
Höhen- 
versprung vorzusehen, dadurch wird eine 
Flexibilität der Nutzung vereinfacht. 
Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob 
bei hoher Verkehrslast auf dem 
Längs- 
parkstreifen der Stadtstein in der Größe 
15/30 zum Einsatz kommt. 
Variante: Längsparken bei  
Höhenversprung in Ausnahmefällen 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
Ab einer Breite der Nebenanlagenbreite 
von ≥ 4,35 m kann Längsparken angeord- 
net werden. 
Zwischen Längsparken und dem übrigen 
Bereich der Nebenanlage ist ein 
Höhen- 
versprung vorzusehen. 
Der Sicherheitsstreifen aus Kleinpflaster 
wird um den Parkplatz herumgeführt 
Auf der Parkplatzfläche wird der „Stadt- 
stein“ mit den Abmessungen 30/30 
eingebaut; bei überdurchschnittlicher 
Belastung wird das Maß 15/30 cm 
eingebaut. 
Material „Stadtstein“: Betonplatte mit 
„gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur 
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender 
Mikrofase). 
Eine Gehbahn von mindestens 1,80 m 
muss freigehalten werden. 
Längsparken auf Nebenanlage (D7) 
1530 
45 
Längsparker 210 
Gehbahn ≥ 180 
Begrenzung Ausstattungselemente 
i.M. 30
Variante: Längsparken bei Höhenversprung 
30 30 45 200 180 i.M. 30

1.5. Radweg
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
Vorzugsvariante: Radweg auf Fahrbahn 
Aus Sicherheitsgründen für den Fußver- 
kehr wird der Radweg vorzugsweise auf 
der Fahrbahn geführt und Radfahrstreifen 
mit weißer Fahrbahnmarkierung auf der 
Fahrbahn. 
Variante: Radwegausbildung  
auf der Nebenanlage 
Fahrradweg „Stadtstein Fahrrad“ . 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen- und 
Radwegebau 
Gestaltung 
28 
  Stadtstein 
Material: Betonplatte mit „gealterter“ 
Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe  
„alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase).  
Abmessung: 30/30 cm, 
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz 
quer zur Laufrichtung. 
Stadtstein Fahrrad 
Material: Betonstein mit dunkler „gealterter“ 
Basalt-Oberflächenstruktur (Farbe 
„alt- 
graphit, dunkel“ mit umlaufender Mikro- 
fase). Abmessung: 30/30 cm. 
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz 
quer zur Laufrichtung.  
Die Breite des Fahrradwegs gemäß FGSV 
RASt 2006/FGSV ERA 2010. 
1. Kölner Straßen
Trennstreifen/Sicherheitsstreifen/ 
Traufstreifen 
Trennstreifen 30 cm breit als Trennung  
zwischen Gehbahn und Radweg.  
Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahl- 
tem Granit (gegebenenfalls Alternativ- 
material
 siehe Seite 16), Abmessungen  
9/9 cm, 1-cm-Fuge hell, 
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz 
parallel zur Laufrichtung; nach aktueller  
DIN 32984 müssen der 
Mindestreflexions- 
grad von der helleren Fläche und der 
resultierende Leuchtdichtekontrast nach- 
gewiesen werden; Helligkeit gemäß Kölner 
Sortierung. 
› Breite Trennstreifen im Mittel 30 cm, 
› Breite Sicherheitsstreifen 45 cm. 
Sicherheitsstreifen 
Sicherheitsstreifen neben Bord kann ent- 
fallen, wenn die Breite der Nebenanlage 
nicht ausreichend ist. 
Instandhaltung 
Reinigung  
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- 
betriebe Köln GmbH (AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. 
  Besondere Sorgfalt bei Reparatur- 
arbeiten in internationalen und stadtweit 
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu 
vermeiden.

29 
30 
50 (30) Sicherheitsabstand 
45 Breite gemäß RASt/ERA ≥ 180 
Variante: Radweg auf Nebenanlage 
Vorzugsvariante: Radweg auf Fahrbahn 
i.M. 30 
30 30 45 Breite gemäß RASt/ERA ≥ 180 
Sicherheitsstreifen Trennstreifen Traufstreifen
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad 
i.M. 30

1.6. Eckausbildung
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
Eckausbildung Bord, 
Griechenmarkt
1. Kölner Straßen 
Die Eckausbildung des Fußwegs ist gestalterisch sensibel 
auszuführen. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. 
Gestaltung 
Der Belag, welcher sich in Hauptlaufrichtung befindet, wird bis zur 
Ecke geführt (übergeordnete Straße). 
Gehbahn „Stadtstein“ 
Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur 
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase).  
Abmessung: 30/30 cm. 
Kurven und Aufweitungen des Gehwegs 
Ausgepflasterte Keile aus dem Material des „Stadtsteins“ kommen 
generell zur Ausführung. 
Instandhaltung 
Reinigung  
30 
   
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement. 
 Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen 
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- 
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.

1.7. Bordstein 
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
Bord breit 
30 45 
Bord schmal 
15 
45 
Bordstein breit 
In Straßen, deren Nebenanlagen mindestens 2,85 m breit sind, 
kommt grundsätzlich der breite Hochbord mit dem angrenzenden 
Sicherheitsstreifen, 45 cm breit mit Kleinpflaster, zum Einsatz.  
Die hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss eingehalten werden. 
Bordstein schmal 
In Straßen, deren Nebenanlagen schmaler als 2,85 m breit sind, 
kommt zunächst ein schmaler Bord zum Einsatz und im nächsten 
Schritt wird auf den Sicherheitsstreifen verzichtet (siehe Kapitel 
1.3 stufenweise Reduzierung der Nebenanlage). Die Gehbahn von 
1,80 m muss eingehalten werden. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau 
Gestaltung 
Bord breit 
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, grau 
Bord schmal 
Betonstein mit Basaltvorsatz 15/100, grau 
Instandhaltung 
Reinigung 
31 
   
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
 Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen 
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- 
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.

1.8. Rampenbord, Überfahrten 
Rampenbord bei Über- 
fahrten für hohe Ver- 
kehrslast
Rampenbord bei Über- 
fahrten für hohe Ver- 
kehrslast 
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
1. Kölner Straßen
Um den Gehweg bei Überfahrten nicht baulich absenken  
zu müssen, wird ein so genanntes Rampenbord eingebaut. 
Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast  
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)  
Bei Überfahrten mit hoher Verkehrslast reicht der Stadtstein wegen 
Bruchgefahr nicht aus. Daher kommt ein kleinformatiges 
Beton- 
pflaster zum Einsatz. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau 
Gestaltung 
Rampenbord 
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein 
mit Basaltvorsatz 32,5/75, dunkel beziehungsweise 
Rampenbord bei Straßen mit beengten Verhältnissen 
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle 32,5/45. 
(Die Breite der Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der 
ein- und ausfahrenden Fahrzeuge.) 
Rampenbord bei Überfahrten für hohe Verkehrslast  
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) 
Niveauausgleich zur Fahrbahn mittels Einfahrtschwelle Betonstein 
mit Basaltvorsatz 32,5/75, dunkel beziehungsweise 32,5/45 bei  
Straßen mit beengten Verhältnissen.  
(Die Breite der Überfahrt ist abhängig von den Schleppkurven der 
ein- und ausfahrenden Fahrzeuge.). 
32

Überfahrten 
Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm 
Reihenverband mit Halbversatz quer zur 
Laufrichtung mit Sicherheitsstreifen und 
Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem 
Granit. 
Variante: 
Überfahrten für hohe Verkehrslast  
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten) 
Material Überfahrten „Stadtstein“: Beton- 
platte mit „gealterter“ Basalt-Ober- 
flächenstruktur (Farbe „alt-Graphit“ , mit 
umlaufender Mikrofase).  
Abmessung: 10/20 cm beziehungsweise 
15/30 cm. Der Traufstreifen in Klein- 
pflaster wird im Bereich der Überfahrt 
weitergeführt. 
Instandhaltung 
Reinigung 
33 
   
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- 
betriebe Köln GmbH (AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparatur- 
arbeiten in internationalen und stadtweit 
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu 
vermeiden. 
Schnitt: Rampenbord 
Rampenbord 
75 
Rampenbord beengte Verhältnisse 
45 
Variante: Überfahrten für hohe Verkehrslast 
(LKW-Zufahrten, Parkhauszufahrten)

1.9. Anordnung und Einbau von  
Ausstattungselementen 
  International
  Stadtweit
  Nachbarschaftlich
  Verbindung stadtweit 
Die Anordnung aller Ausstattungselemente im öffentlichen Raum 
ist mit besonderer Sorgfalt zu betrachten.  
Im öffentlichen Raum sind daher Zonierungen zu berücksichtigen, 
um Standorte von Beginn an festzulegen. 
Auf Kölner Straßen soll der Sicherheitsstreifen grundsätzlich als 
Zonierung von Ausstattungselementen wie Pollern und 
Verkehrs- 
schildern dienen. 
Die Möblierungszone dient auf Kölner Straßen als Einbaubereich für 
Ausstattungselemente wie Bänke, Baumscheiben und Mobiliar für 
Außengastronomie. 
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände 
(insbesondere zur Fahrbahn) eingehalten werden. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. 
Gestaltung 
Gehwege 
Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm, Reihenverband mit Halb- 
versatz quer zur Laufrichtung.  
Sicherheitsstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem 
Granit 9/9 cm (oder Alternativmaterial siehe Seite 16). 
Instandhaltung 
Reinigung  
34 
   
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen 
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- 
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 
1. Kölner Straßen

35 
Kölner Straße 
30 Möblierungszone 
Nebenanlage 
Gehbahn ≥ 180 i. M. 30 
Begrenzung Ausstattungselemente
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Anlehnbügel
  Leuchte 
  Abfallbehälter
  Sitzbank
  Baumscheibe
  Poller/Schildermast

1.10. Anordnung und Einbau von  
technischen Elementen 
Um wichtigen Stadträumen in ihrer Be- 
deutung qualitativ zu entsprechen, ist auf 
eine hochwertige Detaillierung der Boden- 
belagsflächen zu achten. 
Verantwortlichkeit 
Amt für Straßen und Radwegebau 
Gestaltung
36 
   Für internationale und stadtweit  
bedeutende Zonen 
Für den Einbau von Formteilen werden die 
Platten angepasst. 
Schachtabdeckungen werden mit Um- 
gebungsmaterial ausgepflastert. 
Schieber und Roste nicht im Gehweg- 
bereich, sondern – sofern möglich – auf 
Parkplatzflächen einbauen. 
Stiftertafeln: Material Bronze,  
Format: in Anlehnung an das örtliche  
Plattenformat (die umliegenden Platten 
sollen nicht geschnitten werden, das heißt 
eine Platte wird herausgenommen und 
durch eine Stiftertafel ersetzt) nor
maler- 
weise bei Betonpflaster: 40 × 40 cm bezie- 
hungsweise
 30 × 30 cm oder 30 × 60 cm. 
Bei kleinformatigem Pflaster ähnliche 
Abmessung wie unter Stiftertafeln, aber so, 
dass die angrenzenden Fugen durchlaufen 
(Fugenschnitt); Plattenschnitt muss 
ver- 
mieden werden. 
   Für nachbarschaftliche und  
stadtweit verbindende Räume  
In nachbarschaftlich und stadtweit verbin- 
denden Räumen ist eine gute technische 
und wirtschaftliche Detaillösung sinnvoll. 
Einbauelemente sind nach dem Stand der 
Technik einzubauen. 
Standardmaße des Stadtsteins von ganzer 
und halber Platte müssen eingehalten 
werden. 
Restflächen werden mit Kleinpflaster ange- 
arbeitet. Vorzugsweise wird der Stadtstein 
an die technischen Einbauelemente heran- 
geführt und angepasst. 
Schieber und Roste nicht im Gehweg- 
bereich, sondern – sofern möglich – auf 
Parkplatzflächen einbauen. 
Instandhaltung 
Reinigung    
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- 
betriebe Köln GmbH (AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparatur- 
arbeiten in internationalen und stadtweit 
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu 
vermeiden. 
1. Kölner Straßen

37 
 
Durchlaufendes Fugenbild 
Anordnung außerhalb 
Gehwegbereich 
Ausgepflasterte 
Schachtabdeckung 
Ausgepflasterte 
Schachtabdeckung
Eingebautes Formteil Durchlaufendes  
Fugenbild 
Stiftertafeln, durch- 
laufendes Fugenbild 
Einbau mit Kleinpflaster 
  Internationale und stadtweit bedeutende Zonen 
   Nachbarschaftliche und stadtweit verbindende Räume 
Anordnung außerhalb 
Gewegbereich
Einbau mit  
Kleinpflaster

Übersichtsplan 
Kölner Straße
38 
  Anlehnbügel
  Leuchte 
  Abfallbehälter
  Sitzbank
  Baumscheibe
  Poller/Schildermast 
D1   Gesicherte Überquerungsstelle 
D2   Ungesicherte Überquerungsstelle,  
        starkes und mittleres Verkehrsaufkommen 
D3   Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt 
D4   Mobiliar für Außengastronomie 
D5   Fahrradparken 
D6   Sitzbänke 
D7   Längsparken auf Nebenanlagen 
D8   Straße mit beengten Verhältnissen
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
  Parkplatzmarkierung
  Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad

Definition der baulichen Elemente bei  
Kölner Straßen 
Nebenanlage 
Flächen zwischen Fahrbahnrand und 
Gehweghinterkante/Gebäudekante: 
 › 
 › 
 › 
PKW- Stellplätze sind generell auf der 
Fahrbahn anzuordnen, bei Nebenanlagen 
≥ 4,35 m ist Längsparken/Anlieferung 
auf der Nebenanlage möglich und in der 
Möblierungszone (zum Beispiel für 
Fahr- 
radparken, Bänke, Bäume und Außengast- 
ronomie)
 vorzusehen. 
Es gelten die erforderlichen Sicherheits- 
abstände für Fußgänger zum Fahrbahn- 
rand
 gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV 
ERA 2010. 
Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn 
gelten 50 cm (beziehungsweise 30 cm bei 
geringem Schwerlastverkehr < 30 km/h, 
ruhendem Verkehr) und als 
Sicherheits- 
abstand von Gehbahn zur Gehweghinter- 
kante
/Gebäudekante gelten 20 cm.  
Alle barrierefreien Standarddetails der 
Stadt Köln berücksichtigen die erforder- 
lichen Sicherheitsabstände. 
Gehbahn 
Fläche zwischen Traufstreifen und Be- 
grenzungslinie Ausstattungselemente: 
 › 
 › 
 › 
 › 
Breite ≥ 1,80 m. 
Die Gehbahn ist von Ausstattungs- 
elementen jeglicher Art freizuhalten. 
Material: Betonplatte „Stadtstein“ mit 
„gealterter“ Basalt-Oberlächen-Struktur 
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender 
Mikrofase). Abmessungen 30/30 cm. 
Verlegung: Reihenverband mit Halb- 
versatz quer zur Laufrichtung. 
Möblierungszone 
Fläche zwischen Bordsteinhinterkante  
und Begrenzungslinie Ausstattungs - 
elemente: 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
Fläche für Längsparken und Lieferverkehr. 
Fläche für Ausstattungselemente wie  
zum Beispiel Bänke, Anlehnbügel, Bäume, 
Beleuchtungsmasten, Abfallbehälter und 
Außengastronomie. 
Ausstattungselemente sind nach Möglich- 
keit achsial zueinander anzuordnen. 
Möblierung für Außengastronomie ist nur 
in der Möblierungszone anzuordnen. 
Material: siehe Gehbahn. 
Die Funktion Längsparker wird durch 
Natursteinplatten aus hellem Granit, 
Ober- 
fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30 cm 
(Helligkeit gemäß Kölner Sortierung) 
gekennzeichnet. 
Bei Längsparkstreifen mit hoher Belas- 
tung wird die Betonplatte „Stadtstein“ im 
Format 15/30 cm für die Auspflasterung 
verwendet.
 Traufstreifen 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
Nimmt Vor- und Rücksprünge der  
Fassade auf. 
Traufstreifen im Mittel ca. 30 cm breit, 
dient ergänzend zur Gebäudekante als 
Leitelement für Menschen mit 
Einschrän- 
kungen der Sehfähigkeit. 
Der Traufstreifen mit Leitfunktion ist 
von Ausstattungselementen jeder Art 
freizuhalten. 
Material: Kleinpflaster aus hellem Granit, 
bruchraue Seitenflächen, gestrahlte 
Ober- 
fläche, Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge 
mit heller Füllung (gegebenenfalls Alter- 
nativmaterial, siehe Seite 16). 
Verlegung: Reihenverband mit Halb- 
versatz parallel zur Laufrichtung.
 Sicherheitsstreifen 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
45 cm breiter, bordbegleitender Streifen 
aus Kleinpflaster. 
Zur Aufnahme von kleinteiligen Aus- 
stattungselementen wie Schildern und 
Pollern. 
Ausstattungselemente sind nach Möglich- 
keit achsial zueinander anzuordnen. 
Entfällt bei Straßen mit beengten 
Verhältnissen. 
Material und Verlegung: siehe 
Traufstreifen. 
Aufmerksamkeitsstreifen taktil 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
Taktil Leitstreifen, Breite 30 cm 
Weist Menschen mit Einschränkungen 
der Sehfähigkeit auf stärker frequentierte 
Gehwegüberfahrten hin (zum Beispiel als 
Gehwegüberfahrt ausgebildete 
Einmün- 
dungen, Parkhauszufahrten). 
Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen 
Sicherheitsstreifen und Traufstreifen. 
Material: Kleinpflaster, 9/9 cm, allseits 
gebrochene Oberfläche, in Farbe des 
Stadtsteins. 
Verlegung: Reihenverband mit Halb- 
versatz quer zur Laufrichtung. 
Auffindestreifen für Überquerungsstellen 
und Richtungsfelder als Bodenindikatoren 
 › 
 › 
 › 
 › 
Zur Information, Orientierung und Leitung 
für blinde und sehbehinderte Menschen 
mit einem hohen taktilen und visuellen 
Kontrast. 
Material: Betonsteinplatten, 30/30 cm, 
weiß, an der Oberfläche mit Rippen- oder 
Noppenstruktur nach Kölner Standard. 
Als Auffindestreifen für Überquerungs- 
stellen mit Noppenstruktur quer über 
die Möblierungszone zur Anzeige von 
gesicherten und ungesicherten 
Überque- 
rungsstellen (unterschiedliche Ausführung 
gemäß Details beachten). 
Als Richtungsfeld mit Rippenstruktur zur 
Anzeige der Laufrichtung der 
Überque- 
rung (Ausführung siehe Details). 
Auffindestreifen für allgemeine Ziele  
(siehe Plan Geschäftsstraßen) 
 ›
 ›
 ›
 ›
 ›
Kleinpflasterstreifen mit taktilem und 
visuellem Kontrast, Breite 60 cm 
Weist Menschen mit Einschränkungen der 
Sehfähigkeit auf seitlich liegende Ziele hin 
(zum Beispiel Eingänge zu öffentlichen 
Gebäuden, Treppen zu U-Bahn-Stationen 
et cetera). 
Verläuft quer über die Gehbahn zwischen 
der Begrenzungslinie Ausstattungs- 
elemente und dem Traufstreifen. 
Material: siehe Traufstreifen. 
Verlegung: Reihenverband mit Halb- 
versatz quer zur Laufrichtung.
 Bord 
 ›
1. Kölner Straßen 
Material: Betonstein mit Basaltvorsatz, 
Abmessungen 30/100 cm (15/100 cm bei 
beengten Verhältnissen).

2. Kölner Geschäftsstraßen 
Geschäftsstraßen weisen einen hohen Anteil an  
Erdgeschossnutzung aus Geschäften/Dienstleistung/ 
Gastronomie auf und sind in der Regel durch 
groß- 
zügige Nebenanlagen gekennzeichnet.
47

2. Kölner Geschäftsstraßen
Bisher findet die Orientierung für Menschen mit Einschränkung der 
Sehfähigkeit generell entlang der Gebäudekante statt. Durch vor 
die Fassade platziertes Mobiliar, Auslagen und Werbung wird die 
Orientierung und Nutzung oft erschwert. 
  International
  Stadtweit 
Um Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine zusätz- 
liche Orientierung zu bieten, wurden für Geschäftsstraßen die im 
Folgenden dargestellten barrierefreien Standards entwickelt. Bei 
Neuplanungen werden die Nebenanlagen in eine Gehbahn und eine 
Möblierungszone gegliedert. Zwischen diesen beiden Zonen wird 
ein Leitstreifen angeordnet. Dieser Leitstreifen erfüllt die taktilen 
und visuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Er wird aus 
Kleinpflaster in einer Breite von 30 cm hergestellt. Der Leitstreifen 
ist Bestandteil eines barrierefreien Leitsystems, das für Menschen 
mit Seheinschränkungen die selbstbestimmte Nutzbarkeit der 
öffentlichen Straßenräume gewährleistet. 
Unmittelbar entlang der Gehweghinterkante/Gebäudekante wird 
zudem ein Traufstreifen angeordnet. Dieser ist idealerweise 60 cm 
breit, nimmt die in Geschäftsstraßen häufig anzutreffenden 
Aus- 
lagen, Werbeaufsteller et cetera auf und hilft somit, die nebenlie- 
gende
 Gehbahn hindernisfrei zu halten. 
Um diese Standards umzusetzen, weist der ideale Gesamtquer- 
schnitt der Nebenanlage eine Breite von ≥ 5,40 m (inklusive Möblie- 
rungszone
 oder Flächen für Längsparker und Lieferverkehr) auf. Ist 
dieser Querschnitt nicht gegeben, ist die Breite des Traufstreifens 
sowie bei Bedarf zusätzlich die Breite der Möblierungszone zu 
reduzieren beziehungsweise auf Längsparker zu verzichten. Bei 
pri- 
mär beengten Situationen besteht zudem die Möglichkeit, mit den 
Behindertenverbänden abzustimmen, ob beziehungsweise welche 
vom Standard abweichenden Sonderlösungen möglich sind. 
48

Gesicherte Überquerungsstelle 
Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt 
Baumscheibe 
Auffindestreifen für allgemeine Ziele 
Mobiliar für Außengastronomie 
Fahrradparken 
Längsparken auf Nebenanlagen 
Ungesicherte Überquerungsstelle 
49 
D1 
D3 
D4 
D6 
D5 
D7 
D8 
D2 
durchgehendes taktiles und visuelles Leitsystem
Kölner Geschäftsstraße, Detailübersichten D1–D8

2.1. Gehweg
  International
  Stadtweit 
2. Kölner Geschäftsstraßen
Geschäftsstraßen weisen einen hohen Anteil an Erdgeschoß- 
nutzung aus Geschäften, Dienstleistung und Gastronomie auf und 
sind durch großzügige Nebenanlagen gekennzeichnet, welche in 
eine Gehbahn und eine Möblierungszone gegliedert werden. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. Ausschreibungstexte 
können beim Amt für Straßen und Radwegebau, 
Grundsatzan- 
gelegenheiten angefragt werden. 
Gestaltung 
50 
  „Stadtstein“ 
Material: Betonplatte mit „gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur 
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender Mikrofase). 
Abmessung: 30/30 cm, 
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz quer zur Laufrichtung. 
  Traufstreifen/Leitstreifen 
Material: Kleinpflaster aus hellem, gestrahltem Granit (gegebenen- 
falls Alternativmaterial siehe Seite 16), Abmessungen 9/9 cm, 1 cm 
Fuge hell. 
Verlegung: Reihenverband mit Halbversatz parallel zur Lauf- 
richtung; nach aktueller DIN 32984 müssen der Mindest- 
reflexionsgrad
 von der helleren Fläche und der resultierende 
Leuchtdichtekontrast nachgewiesen werden (Helligkeit gemäß 
Kölner Sortierung). 
 › 
 › 
Breite Traufstreifen im Mittel 60 cm, 
Breite Leitstreifen 30 cm. 
  Bodenindikatoren mit Rippen- oder Noppenstruktur 
Material: weißer Beton, Kölner Standard. 
Begleitfläche 
Anordnung im Traufstreifen beidseitig des Aufmerksamkeits- 
feldes, Breite 30 cm, 
Material: Granit hell wie Leitstreifen, als Platten 30/30 cm,  
Kanten gesägt, Oberfläche gestrahlt und gesägt.

51
  Bord 
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/100, 
dunkel, in allen stadtweit und international 
bedeutenden Räumen.
  Parkplatzmarkierung 
Platte Granit hell wie Traufstreifen, als  
Platten 15/30 cm, Kanten gesägt, 
Ober- 
fläche gestrahlt und gesägt. 
Instandhaltung 
Reinigung    
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschafts- 
betriebe Köln GmbH (AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparatur- 
arbeiten in internationalen und stadtweit 
bedeutenden Räumen. Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu 
vermeiden. 
Kölner Geschäftsstraße 
Musterfläche 
Schnitt Kölner Geschäftstraße
  Stadtstein
  Traufstreifen/Sicherheitsstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Begleitfläche 
Möblierungszone Hindernisfreie  
Gehbahn ≥ 180

2.2. Überwege, Einmündungen
  International
  Stadtweit 
Übersicht 
Bisher findet die Orientierung für Menschen mit Einschränkung der 
Sehfähigkeit generell entlang der Gebäudefassade statt. Durch vor 
die Fassade platzierte Ausstattung und Möblierung für die 
Außen- 
gastronomie sowie Auslagen und Werbung von Handel und Dienst- 
leistern,
 wird die Orientierung und Nutzung oft erschwert. 
Um Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine zusätz- 
liche Orientierung zu bieten, wurden daher die im folgenden dar- 
gestellten
 barrierefreien Standards entwickelt. Bei Neuplanungen 
von Geschäftsstraßen werden Nebenanlagen ≥ 5,40 m (bezie- 
hungsweise 5,10 m) in eine Gehbahn und eine Möblierungszone 
gegliedert. 
Zwischen den beiden Zonen wird ein Leitstreifen angeordnet. 
Dieser Leitstreifen erfüllt die taktilen und visuellen Anforderungen 
an die Barrierefreiheit und wird aus hellem Granitkleinpflaster in 
einer Breite von 30 cm hergestellt. Der nach aktueller DIN 32984 
geforderte Mindestreflexionsgrad der helleren Fläche und 
resultie- 
rendem Leuchtdichtekontrast zum umgebenden Material müssen 
nachgewiesen werden. 
Der Leitstreifen ist Bestandteil eines barrierefreien Leitsystems, das 
für Menschen mit Seheinschränkungen die selbstbestimmte 
Nutz- 
barkeit der öffentlichen Straßenräume gewährleistet. 
Die hindernisfreie Gehbahn muss eine Breite von ≥ 1,80 m 
einhalten. 
52 
2. Kölner Geschäftsstraßen
  Stadtstein
  Traufstreifen/Leitstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Begleitfläche

53

Details Überwege 
Gesicherte Überquerungsstelle (D1) 
 › 
 
› 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
 › 
Variante mit einheitlicher 3 cm Bordhöhe 
(V
ariante mit differenzierter Bordhöhe 
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar- 
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im 
Planungsprozess abgestimmt werden). 
Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes 
in gleicher
 Helligkeit wie Bodenindikato- 
ren ausbilden. 
Richtungsfeld, 60 cm breit, mit Rip- 
penstruktur; Rippen ausgerichtet in 
Lauf richtung der Querung, müssen den 
Bordstein über die gesamte Länge der 
Überquerungsstelle begleiten. 
Auffindestreifen, 60 cm breit, mit 
Nop- 
penstruktur; beginnt bündig mit dem 
Leitstreifen und führt über die gesamte 
Möblierungszone bis zum Richtungsfeld. 
Aufmerksamkeitsfeld, 60×60 cm, mit 
N
oppenstruktur; ist an Gehweghinter- 
kante/Gebäudekante orthogonal in Ver- 
längerung
 des Auffindestreifens in den 
Traufstreifen zu integrieren. 
Begleitflächen, 30 cm breit, aus Granit- 
platten; beidseitig entlang des Aufmerk- 
samkeitsfeldes anordnen.. 
Ungesicherte Überquerungsstelle (D2) 
Variante mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe 
(V
ariante mit differenzierter Bordhöhe 
gemäß DIN 18040-3:2014-12 nicht dar- 
gestellt, Variante muss gegebenenfalls im 
Planungsprozess abgestimmt werden). 
Bordstein im Bereich des Richtungsfeldes 
in gleicher
 Helligkeit wie Bodenindikato- 
ren ausbilden. 
›  
 › 
 
› 
 › 
 › 
Richtungsfeld, 60 cm breit, mit Rip- 
penstruktur; Rippen ausgerichtet in 
Laufrichtung der Querung, müssen den 
Bordstein über eine Länge von mindes- 
tens 2 m begleiten. 
Auffindestreifen, 60 cm breit, mit Nop- 
penstruktur; beginnt bündig mit dem 
Leitstreifen und endet 90 cm vor dem 
Richtungsfeld. 
Aufmerksamkeitsfeld, 60×60 cm, mit 
N
oppenstruktur, ist an Gehweghinter- 
kante/Gebäudekante orthogonal in Ver- 
längerung
 des Auffindestreifens in den 
Traufstreifen zu integrieren. 
In Traufstreifen Anordnung von Begleit- 
flächen aus Granitplatten beidseitig ent- 
lang des Aufmerksamkeitsfeldes. 
Begleitfläche, 30 cm breit, aus Granit- 
platten hell; beidseitig entlang des Auf- 
merksamkeitsfeldes
 anordnen. 
Gesicherte Überquerungsstelle (D1) 
Ungesicherte Überquerungsstelle (D2) 
54 
≥60 90 30 30 mindestens 60 
60 
60 
30 
30 
30 
mindestens 200 
30 
2. Kölner Geschäftsstraßen

Details Einmündungen 
Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt  
(D3) 
 › 
 
› 
 › 
Bei als Überfahrt ausgeführten Einmün- 
dungen untergeordneter Straßen wird 
deren Straßenführung unterbrochen und 
die Nebenanlage durch die Weiterführung 
des Leitstreifens sowie des Traufstreifens 
(hier mindestens 30 cm) bevorrechtigt 
ausgebildet. 
Aufmerksamkeitsstreifen taktil, 30 cm 
br
eit, aus Kleinpflaster, in Farbe des Stadt- 
steins; verläuft quer zur Gehrichtung zwi- 
schen
 Leitstreifen und Traufstreifen und 
weist auf die Einmündungssituation hin. 
Das Material der Überfahrt ist abhängig 
v
on der zu erwartenden Belastung (siehe 
Kapitel 1.8.). 
Auffindestreifen für allgemeine Ziele (D5) 
 › 
 
› 
 ›
Kleinpflasterstreifen, 60 cm breit, aus  
Gr
anit; weist auf seitlich gelegene Ziele 
zum Beispiel Eingänge öffentlicher 
Gebäude hin. 
Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen 
L
eit- und Traufstreifen. 
Anschluss an den Leitstreifen erfolgt durch 
ein 
Aufmerksamkeitsfeld 60×60 cm mit 
Noppenstruktur. 
Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt (D3) 
Auffindestreifen für allgemeine Ziele (D5) 
55 
30 Gehbahn i. M. 60 
Einmündung untergeordnete Straße 
60 
60
  Stadtstein
  Traufstreifen/Leitstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
  Parkplatzmarkierung
  Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Begleitfläche 
Überfahrt

2.3. Parkflächen, Ausstattungselemente
  International
  Stadtweit 
Übersicht 
Der ideale Gesamt-Querschnitt der Nebenanlage einer Geschäfts- 
straße weist eine Breite von ≥ 5,40 m auf. Ist dieser Querschnitt 
nicht gegeben, ist der Traufstreifen aus hellem Kleinpflaster, der ide- 
alerweise im Mittel 60 cm breit sein sollte, auf 30 cm zu reduzieren. 
Nur für den Fall, dass die Mindestbreite der Gehbahn von 1,80 m 
aufgrund beengter stadträumlicher Verhältnisse nicht eingehalten 
werden kann, kann mit den Behindertenverbänden abgestimmt 
werden, ob ausnahmsweise der Sicherheitsabstand von 60 cm zum 
Leitstreifen auf Seiten der Möblierungszone reduziert werden kann. 
Diese Reduzierung würde eine Abweichung von der DIN 18040-3 
bedeuten. 
Eine hindernisfreie Gehbahn von 1,80 m muss weiterhin gegeben 
sein. 
Ausstattungselemente, wie zum Beispiel Sitzbänke, Anlehnbügel 
und Baumscheiben, aber auch Leuchten- und Schildermasten und 
Abfallbehälter, werden nach Möglichkeit auf Achse zueinander in 
der Möblierungszone platziert. 
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände 
(insbesondere zum Fahrbahnrand) eingehalten werden. 
56 
2. Kölner Geschäftsstraßen
  Stadtstein
  Traufstreifen/Leitstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
 Parkplatzmarkierung
 Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Begleitfläche
  Anlehnbügel
  Leuchte 
  Abfallbehälter
  Sitzbank
  Baumscheibe
  Poller/Schildermast

57

58 
Fahrradparken/Fahrradbügel (D7) 
Außengastronomie (D6) 
Details Ausstattungselemente 
Ausstattungselemente werden auf der 
Nebenanlage zwischen Bordstein und 
Leitstreifen innerhalb der Möblierungszone 
platziert.
 Baumscheibe
 › Die Anordnung von offenen Baumschei- 
ben erfordert einen 60 cm breiten Sicher- 
heitsabstand zum Leitstreifen.
 › Andere Lösungen, bspw. geschlossene 
Baumscheiben sind gesondert mit Amt 67 
abzustimmen. Hierbei sind die Vorgaben 
aus dem Grünhandbuch zu beachten. 
Anlehnbügel
 › Bei der Platzierung von Anlehnbügeln 
muss ein Abstand von mindestens 60 cm 
zwischen Leitstreifen und abgestelltem 
Fahrrad berücksichtigt werden. 
 
Außengastronomie
 › 
Mobiliar wie zum Beispiel für die Außen- 
gastronomie muss einen Abstand von 
mindestens 60 cm zum Leitstreifen 
einhalten.
 
Sitzbänke
 › Sitzbänke, die zum L
eitstreifen hin aus- 
gerichtet sind, sind mit einem Abstand 
von mindestens 1,20 m zu diesem 
anzuordnen. 
Baumscheibe (D4) 
≥ 60 
≥60
Bereich  
Fahrradparken 
Hindernisfreie  
Gehbahn ≥ 180 
Begrenzung Ausstattungselemente 
Begrenzung Ausstattungselemente 
Begrenzung Ausstattungselemente 
≥ 60 ≥ 50 
2. Kölner Geschäftsstraßen

Details Parkflächen 
Längsparken auf der Nebenanlage 
 › 
 › 
 › 
Die Regelbreite der Nebenanlage für die 
Anordnung von Längsparken beträgt 
≥ 5,40 m. 
Zwischen Leitstreifen und Längsparken 
muss der Abstand mindestens 60 cm 
betragen. 
Zwischen Längsparken und dem übrigen 
Bereich der Nebenanlage ist kein 
Höhen- 
versprung vorzusehen, dadurch wird eine 
Flexibilität der Nutzung vereinfacht. 
Längsparken beengte Verhältnisse 
 › 
 › 
 › 
   
59 
Bei Straßen mit einer Breite der Neben- 
anlage < 5,40 m wird zunächst der 
Traufstreifen auf eine Breite von 30 cm 
reduziert. 
Ab einer Breite < 5,10 m ist mit den 
Behindertenverbänden abzustimmen, ob 
ausnahmsweise der Abstand zwischen 
Längsparken und Leitstreifen auf bis zu 
30 cm reduziert werden kann, was eine 
Abweichung von DIN 18040-3 bedeutet, 
oder ob sich Leitstreifen und Gehbahn 
überlagern können, eine hindernisfreie 
Gehbahn von 1,80 m muss aber weiterhin 
gegeben sein. 
Ab einer Breite < 4,70 m ist in Geschäfts- 
straßen mit abgesetztem Leitstreifen 
kein Längsparken in der Nebenanlage mit 
beengten Verhältnissen möglich.
 Traufstreifen/Leitstreifen 
Längsparken auf der Nebenanlage (D8) 
Längsparken beengte Verhältnisse (D9) 
≥ 60 
≥ 30 
Längsparker ≥ 210 
Längsparker ≥ 210 
Begrenzung Ausstattungselemente

2.4. Anordnung und Einbau  
von Ausstattungselementen 
  International
  Stadtweit 
Die Anordnung aller Ausstattungselemente im öffentlichen Raum ist 
mit besonderer Sorgfalt zu betrachten. Im öffentlichen Raum sind 
daher Zonierungen zu berücksichtigen, um Standorte von Beginn 
an festzulegen. 
Die Möblierungszone dient in allen Räumen als Einbaubereich für 
Ausstattungselemente wie Bänke, Baumscheiben und Möblierung 
für Außengastronomie. 
In allen Fällen müssen die allgemeingültigen Sicherheitsabstände 
eingehalten werden. 
In Geschäftsstraßen dient ein Kleinpflasterstreifen zusätzlich als 
Leitstreifen, welcher als Orientierung für Blinde und sehbehinderte 
Menschen zur Wegeführung genutzt wird. Dieser muss von 
Ausstat- 
tungselementen freigehalten werden. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. 
Gestaltung 
Gehwege 
Plattenbelag „Stadtstein“ 30/30 cm, Reihenverband mit Halb- 
versatz quer zur Laufrichtung. 
Leitstreifen und Traufstreifen in Kleinpflaster aus hellem Granit  
9/9 cm (oder Alternativmaterial siehe Seite 16). 
Instandhaltung 
Reinigung  
60 
   
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur 
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten in internationalen 
und stadtweit bedeutenden Räumen. Farbabweichungen im Geh- 
wegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 
2. Kölner Geschäftsstraßen

61 
Kölner Geschäftsstraße 
Nebenanlage 
Möblierungszone 
30/50 
Hindernisfreie Gehbahn ≥ 180 
Gebäudekante/Gehweghinterkante 
Begrenzung Ausstattungselemente
 Traufstreifen/Leitstreifen

Übersichtsplan 
Kölner Geschäftsstraßen
62 
  Anlehnbügel
  Leuchte 
  Abfallbehälter
  Sitzbank
  Baumscheibe
  Poller/Schildermast 
D1   Gesicherte Überquerungsstelle 
D2   Ungesicherte Überquerungsstelle  
D3   Einmündung bei Ausbildung als Überfahrt 
D4   Mobiliar für Außengastronomie 
D5   Fahrradparken 
D6   Sitzbänke 
D7   Längsparken auf Nebenanlagen 
D8   Straße mit beengten Verhältnissen
  Stadtstein
  Traufstreifen/Leitstreifen
  Bodenindikatoren
  Bord
  Parkplatzmarkierung
  Überfahrt
  Aufmerksamkeitsstreifen taktil
  Stadtstein Fahrrad
  Begleitfläche

Definition der baulichen Elemente bei  
Kölner Geschäftsstraßen 
Nebenanlage 
 › Flächen zwischen Fahrbahnrand und 
Gehweghinterkante/Gebäudekante 
 › Es gelten die erforderlichen Sicherheits- 
abstände für Fußgänger zum Fahrbahn- 
rand
 gemäß FGSV RASt 2006 und FGSV 
ERA 2010 
 › Als Sicherheitsabstand zur Fahrbahn 
gelten 50 cm (beziehungsweise 30 cm bei 
geringem Schwerlastverkehr < 30 km/h, 
ruhendem Verkehr und Fahrradwegen), 
als Sicherheitsabstand von Gehbahn zur 
Gehweghinterkante/Gebäudekante 
gel- 
ten 20 cm. Alle Barrierefreien Standard- 
details
 der Stadt Köln berücksichtigen die 
erforderlichen Sicherheitsabstände. 
Gehbahn 
 › Fläche zwischen Traufstreifen und 
Leitstreifen. 
 › Breite ≥ 1,80 m. 
 › Die Gehbahn ist von Ausstattungselemen- 
ten jeglicher Art freizuhalten. 
 › Material: Betonplatte „Stadtstein“ mit 
„gealterter“ Basalt-Oberflächenstruktur 
(Farbe „alt-Graphit“ mit umlaufender 
Mikrofase). Abmessungen 30/30 cm. 
 › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- 
satz quer zur Laufrichtung. 
Möblierungszone 
 › Fläche zwischen Bordsteinhinterkante 
und Leitstreifen. 
 › Fläche für Längsparken und Lieferverkehr. 
 › Fläche für Ausstattungselemente wie 
zum Beispiel Bänke, Anlehnbügel, 
Beleuchtungsmasten, Abfallbehälter und 
Außengastronomie. 
 › Ausstattungselemente sind nach Möglich- 
keit achsial zueinander anzuordnen. 
 › Material: siehe Gehbahn. 
 › Die Funktion Längsparker wird durch 
Natursteinplatten aus hellem Granit, 
Ober- 
fläche gestrahlt, Abmessungen 15/30 cm 
(Helligkeit gemäß Kölner Sortierung) 
gekennzeichnet. 
 ›Bei Längsparkstreifen mit hoher Belas- 
tung wird die Betonplatte „Stadtstein“ im 
Format 15/30 cm für die Auspflasterung 
verwendet. 
Traufstreifen 
 › Nimmt Vor- und Rücksprünge der  
Fassade auf. 
 › Breite ca. 60 cm beziehungsweise 
mindestens 30 cm bei beengten 
Verhältnissen. 
 › Material: Kleinpflaster aus hellem Granit, 
bruchraue Seitenflächen, gestrahlte 
Ober- 
fläche, Abmessungen 9/9 cm, 1-cm-Fuge 
mit heller Füllung. 
 › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- 
satz parallel zur Laufrichtung. 
Aufmerksamkeitsstreifen taktil 
 › Taktiler Leitstreifen, Breite: 30 cm 
 › Weist Menschen mit Einschränkungen 
der Sehfähigkeit auf stärker frequentierte 
Gehwegüberfahrten hin (zum Beispiel als 
Gehwegüberfahrt ausgebildete 
Einmün- 
dung, Parkhauszufahrten, et cetera) 
 › Verläuft quer zur Gehrichtung zwischen 
Leitstreifen und Traufstreifen 
 › Material: Kleinpflaster, 9/9 cm, allseits 
gebrochene Oberfläche, in Farbe des 
Stadtsteins 
 › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- 
satz quer zur Laufrichtung 
Leitstreifen 
 › Visuell und taktil kontrastierender Leit- 
streifen dient als Leitsystem für Menschen 
mit Einschränkungen der Sehfähigkeit 
 › Liegt zwischen Gehbahn und 
Möblierungszone 
 › Breite 30 cm, Mindest-Reflexionsgrad 
Granit von ≥ 0,5 sowie resultierender 
Leuchtdichtekontrast des Granit zum 
Stadtstein (≥ 0,4) müssen nach DIN 
32984 nachgewiesen werden 
 › Material: siehe Traufstreifen 
 › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- 
satz parallel zur Laufrichtung 
Auffindestreifen für Überquerungsstellen, 
Richtungsfelder und Aufmerksamkeits- 
felder als Bodenindikatoren 
 › Zur Information, Orientierung und Leitung 
für blinde und sehbehinderte Menschen 
mit einem hohen taktilen und visuellen 
Kontrast 
 › Material: Betonsteinplatten, 30/30 cm, 
weiß, an der Oberfläche mit Rippen- oder 
Noppenstruktur nach Kölner Standard 
 › Als Auffindestreifen für Überquerungs- 
stellen mit Noppenstruktur quer über 
die Möblierungszone zur Anzeige von 
gesicherten und ungesicherten 
Überque- 
rungsstellen (unterschiedliche Ausführung 
gemäß Details beachten) 
 › Als Richtungsfeld mit Rippenstruktur zur 
Anzeige der Laufrichtung der Querung 
(Ausführung siehe Details) 
 ›Als Aufmerksamkeitsfeld mit Noppenstruk- 
tur zur zusätzlichen Anzeige von Überque- 
rungsstellen
 an der Gehweghinterkante/ 
Gebäudekante, orthogonal in Verlängerung 
des Auffindestreifens im Traufstreifen 
inte- 
griert (Ausführung siehe Details) 
 › Als Aufmerksamkeitsfeld mit Noppen- 
struktur zum Anschluss eines Auffinde- 
streifens
 für allgemeine Ziele an den 
Leitstreifen 
Begleitfläche 
 › In Traufstreifen Anordnung von Begleit- 
flächen aus Granitplatten hell, gesägt mit 
gestrahlter Oberfläche beidseitig des Auf- 
merksamkeitsfeldes, Breite 30 cm 
 › Material: wie Leitstreifen, gesägte Kante, 
gestrahlte Oberfläche 
Auffindestreifen für allgemeine Ziele 
 › Kleinpflasterstreifen mit taktilem und 
visuellem Kontrast, Breite 60 cm 
 › Weist Menschen mit Einschränkungen der 
Sehfähigkeit auf seitlich liegende Ziele hin 
(zum Beispiel Eingänge zu öffentlichen 
Gebäuden, Treppen zu U-Bahn-Stationen, 
et cetera) 
 › Verläuft quer über die Gehbahn zwischen 
dem im Leitstreifen angeordneten 
Auf- 
merksamkeitsfeld und dem Traufstreifen 
 › Material: siehe Leitstreifen 
 › Verlegung: Reihenverband mit Halbver- 
satz quer zur Laufrichtung 
Bord 
 › 
2. Kölner Geschäftsstraßen 
Material: Betonstein mit Basaltvorsatz, 
Abmessungen 30/100 cm

70 
© Stadt Köln, Thilo Schmülgen

3. Kölner Sonderräume 
Innerhalb der stadtweit und international bedeu- 
tenden Räume, die im Bedeutungsplan definiert 
sind, gibt es städtische Bereiche, die im Laufe der 
Jahre eine großflächige, einheitliche Sondergestal- 
tung erfahren haben und auch zukünftig dürfen! 
So sind z. B. Stadträume mit internationaler Bedeutung sowohl in 
der Altstadt mit dem Grauwacke-Bodenbelag und dem 
historisie- 
renden Mobiliar als auch Einkaufslagen wie die Schildergasse mit 
einem hochwertigen hellen, längs gerichteten rechteckigen Beton- 
stein mit Natursteinvorsatz zu finden. 
Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden 
ber
eits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt aus dem Jahr 
2015 in den Einkaufslagen (Kernbereich K), auf den Kölner Ringen 
(Ringe R) und in der historischen Altstadt (historischer Bereich H) 
Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Diese Standards 
sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll 
anzuwenden. 
Sonderräume nach Bedeutungsplan
71 
 Historischer Bereich
 Kernbereich
 Ringe
 Ortsspezifisch

3.1. Sonderraum Historischer Bereich
 Historischer Bereich Im historischen Bereich ist bereits flächendeckend ein Grau- 
wackepflaster eingebaut. Dieses wird zum Standard erhoben  
und weitergeführt. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau. 
Gestaltung 
Gehwege 
Plattenbelag, Grauwacke 15/30, in Reihen versetzt quer zur 
Laufrichtung. 
Traufstreifen 
Gebäudebegleitend Kleinpflaster Grauwacke 10/10. 
Trennstreifen 
Bordbegleitend Kleinpflaster Grauwacke 10/10. 
Fahrbahnen 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10 oder Asphalt. 
Rinnen 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, Ablauf 30/50. 
Borde 
Naturstein Grauwacke 15/100 alternativ: Betonstein 30/100.  
Der Eckbereich wird mit Kleinpflaster ausgeführt. 
Instandhaltung 
Reinigung  
72 
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur  
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
 Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 
3. Sonderräume

Schnitt Gehwege Sonderraum Historischer Bereich 
73 
Grauwacke und Bord

74 
 Historischer Bereich 
Gasse 
Gehwege 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen 
versetzt, quer zur Laufrichtung. 
Fahrbahnen 
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- 
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- 
wacke 10/10. 
Straßen höhengleich 
Gehwege 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen 
versetzt quer zur Laufrichtung. 
Fahrbahnen 
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- 
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- 
wacke 10/10. 
Fahrbahnen 
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- 
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- 
wacke 10/10 oder Asphalt. 
Rinnen 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, 
Ablauf 30/50.
Gasse 
Schnitt: Straße höhengleich 
Straße höhengleich 
3. Sonderräume

75 
 Historischer Bereich 
Umfeld romanische Kirchen 
Gehweg 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, Segment- 
bogen oder Schuppen. 
Fahrbahnen 
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- 
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster Grau- 
wacke 10/10 oder Asphalt. 
Rinnen 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, 
Ablauf 30/50. 
Borde 
Naturstein Grauwacke 30/100. 
Umfeld Baudenkmäler 
Gehwege 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, in Reihen 
versetzt quer zur Laufrichtung. 
Fahrbahnen 
Großpflaster Grauwacke 15/15 bezie- 
hungsweise 15/20 oder Kleinpflaster 
Grauwacke 10/10 oder Asphalt, alternativ: 
Segmentbogen. 
Rinnen 
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, dreizeilig, 
Ablauf 30/50. 
Borde 
Naturstein Grauwacke 30/100.
Umfeld romanische Kirchen
Umfeld Baudenkmäler

Im Kernbereich ist bereits vorwiegend ein heller Betonstein ein- 
gebaut. Dieser wird zum Standard erhoben und weitergeführt. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau 
Gestaltung 
Gehwege 
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, in  
Reihen versetzt, quer zur Laufrichtung mit Seitenstreifen 
Klein- 
pflaster Grauwacke 10/10, bordbegleitend und Seitenstreifen  
Kleinpflaster Grauwacke 10/10, gebäudebegleitend. 
Fahrbahnen 
Asphalt. 
Rinnen 
Betonstein mit Basaltvorsatz 30/30, alt-Graphit, Ablauf 30/50. 
Borde  
Betonstein mit Granit-/Quarzit vorsatz 30/100, grau. 
Parkflächen Kernbereich (bei erhöhten Gehwegen) 
Plattenbelag Betonstein mit Granitvorsatz 25/37, hellgrau, 
in Reihen versetzt. 
Instandhaltung 
Reinigung  
76 
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur  
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
3.2. Sonderraum Kernbereich
 Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 
 Kernbereich 
3. Sonderräume

77 
Sonderraum Kernbereich: Severinstraße 
Parkflächen Kernbereich

3.3. Sonderraum Ringe
 Ringe Die Gehwegbereiche der Ringe sind abschnittsweise unter- 
schiedlich gestaltet. Die ursprünglichen Gestaltungsmuster sind  
zu erhalten. 
Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau 
Gestaltung 
Abschnitt Hohenstaufenring/Hohenzollernring 
Gehweg:  
Plattenbelag Betonstein 40 x 40, diagonal verlegt, mit Kleinpflaster 
10/10 (Grauwacke) Abschnitt 
Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring 
Gehweg:  
Plattenbelag Naturstein 40 x 40, orthogonal, quer zur Laufrichtung 
mit Kleinpflasterstreifen 10/10 
Instandhaltung 
Reinigung 
78 
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB). 
Reparatur  
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
 Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen 
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden. 
3. Sonderräume

79 
Abschnitt Hohenstaufenring/Hohenzollernring 
Abschnitt Kaiser-Wilhelm-Ring

3.4. Sonderraum Ortsspezifisch 
3. Sonderräume
80 
  Ortsspezifisch Besondere Plätze oder Stadträume werden – vor allem in Räumen 
mit internationaler Bedeutung – mit einem besonders hohen 
Anspruch an die Gestaltung geplant. Im Normalfall wird die 
Hand- 
schrift dieser Neuplanung im Wettbewerb entschieden. 
Eine Sonderlösung oder Qualifizierung kann aber auch in besonde- 
ren Räumen und Plätzen mit stadtweiter Bedeutung durchgeführt 
werden. Für großräumliche städtebauliche Planungen werden 
bereits in der frühen Planungsphase Sonderräume identifiziert und 
im weiteren Planungsverlauf qualifiziert. 
Bei Sonderlösungen und Qualifizierungsverfahren ist auf enge ver- 
waltungsinterne Abstimmungen bereits zu Beginn des Planungs- 
prozesses
 unter Einbeziehung der Fachämter zu achten. 
In Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung ist eine Sonder- 
lösung und damit eine Abweichung vom qualitativ hochwertigen 
soliden Standard eher die Ausnahme. 
Trotz hochwertiger Sonderlösung und der möglichen räumlich 
begrenzten Abweichung vom Kölner Standard in Bezug auf 
Boden- 
material und Ausstattungselemente sind die Grundprinzipien 
der Planungs- und Instandhaltungsgrundsätze des Gestaltungs- 
handbuchs mit einzubeziehen. Es sind sinnvolle Übergänge zu 
den angrenzenden Standardbereichen und ein stimmiges und 
einheitliches stadträumliches Gesamtbild bei der Planung von 
Sonderlösungen sicherzustellen. Für Menschen mit visuellen 
Einschränkungen ist die Durchgängigkeit der barrierefreien 
Wege- 
kette/ Wege- verbindungen von entscheidender Bedeutung.  
Auch im Rahmen von Qualifizierungsverfahren muss der Stadtraum 
für alle Nutzenden des öffentlichen Raums angenehm erlebbar, die  
Teilhabe und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden garantiert  
sein und die Grundstandards und Mindestmaße für Gehwege 
müs- 
sen eingehalten werden. 
Bei Abweichung von DIN 18040-3 im Rahmen individueller Gestalt- 
ungsvorschläge für Sonderräume müssen Lösungen eng mit dem 
Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und dem Arbeits- 
kreis Barrierefreies Köln abgestimmt werden.

Verantwortlichkeit 
Stadt Köln, Amt je nach Zuständigkeit. 
Gestaltung 
Je nach Gestaltungshandschrift des Raumes. 
Instandhaltung 
Reinigung 
Nach örtlicher Satzung, Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB). 
Reparatur  
Stadt Köln, Amt für Verkehrsmanagement.
  Besondere Sorgfalt bei Reparaturarbeiten: Farbabweichungen  
im Gehwegpflaster sind unbedingt zu vermeiden.
81 
Roncalliplatz © Stadt Köln, Thilo Schmülgen

Impressum 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat Planen und Bauen 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Gestaltung 
Urban Media Project GmbH & Co. KG 
Druck 
Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG 
61/Stadtplanungsamt/01/Oktober.2024

Köln. Gestaltet. Standards 
Bodenbeläge 
Neue Maßstäbe für ein barrierefreies Köln 
Die Stadt Köln hat sich seit 2002 verpflichtet, ein barriere- 
freies Köln zu schaffen und hat damit eine übergeordnete 
Strategie für eine inklusive Mobilität auf Gehwegen in  
der ganzen Stadt ins Leben gerufen. Die Kölner  
Standards für Bodenbeläge sind ein wichtiger Schritt, um 
diese Verpflichtung zu erfüllen und die Nutzbarkeit,  
Orientierung und Gestaltung für alle Bürgerinnen und 
Bürger zu verbessern.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

938 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Auswahl 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Inhalte der als Anlage beigefügten Broschüre sind mit den Interessensverbänden der Barrierefreiheit 
und der Fachverwaltung erarbeitet worden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (5)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
01.07.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 6.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Brückenstraße 5
  • Schildergasse
  • Severinstraße
  • Roncalliplatz
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 3
  • Hohenstaufenring
  • Hohenzollernring
  • Kölner Straße 30m
  • Freiheit
  • Straße 1
  • Straße 3
  • Straße 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3470/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.07.2025
Erstellt
04.11.2024 10:01