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SV-2020/0005

Antrag der SPD-Fraktion vom 21. Januar 2020 betr. Temporäre Wohnangebote überprüfen

Antrag 27.01.2020

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SV-2020/0005

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Punkt 27.1: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. Januar 2020 betr. Temporäre Wohnangebote 
überprüfen 
 (V-Nr. SV-2020/0005) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 14.1: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. Januar 2020 betr. Temporäre Wohnangebote 
überprüfen 
 (SV-Nr. 2020/0005) 
 
Stadtv. Fürst (Fraktion Bü 90/Grüne) stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne und 
CDU folgenden Änderungsantrag: 
 
Der Titel des Antrags „Temporäre Wohnangebote überprüfen“ wird durch 
folgende Formulierung ersetzt: „Entgeltliche Überlassung von Wohnraum als 
Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung“.  
Des Weiteren: „Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird 
aufgefordert eine Überprüfung derartiger, anstelle von ´temporärer´, Wohnangebote 
vorzunehmen.  
Der Satz „Dabei ist die regelmäßige Anmeldung solcher Wohnangebote und die 
Einhaltung der Festlegungen des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetztes zu 
achten“ wird vollständig gestrichen.  
Die Formulierung „Es ist eine Satzung nach § 12 a Wohnungsaufsichtsgesetz zu 
erarbeiten“ wird ergänzt durch den Nebensatz „(…), die die Nutzung von 
Wohnraum als Ferienwohnung oder zu ähnlichen Zwecken regelt“.  
In der Begründung wird die Formulierung „und es steht ebenfalls zu vermuten, 
dass die gesetzlichen Bestimmungen nach Wohnungsaufsichtsgesetz nicht 
eingehalten werden“ gestrichen und ersetzt durch: „Aufgrund von Erhebungen in 
anderen Städten ist anzunehmen, dass auch in Darm stadt mehrere hundert 
Wohnungen zeitweise entgeltlich zur Nutzung als Ferienwohnung oder zur 
Fremdbeherbergung angeboten werden. Dies trägt zur Verschärfung der ohnehin 
angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bei und führt zu negativen Folgen 
für gewerbliche Beherbergungsbetriebe in Darmstadt. 
 
Daraus ergibt sich der geänderte Antragstext:  
 
Entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur 
Fremdbeherbergung  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt wird aufgefordert eine 
Überprüfung derartiger Wohnangebote vorzunehmen. Es ist eine Satzung nach § 
12 a Wohnungsaufsichtsgesetz zu erarbeiten, die die Nutzung von Wohnraum als 
Ferienwohnung oder zu ähnlichen Zwecken regelt. 
 
Begründung: 
Auch in Darmstadt greifen Angebote des Plattformanbieters Airbnb um sich. 
Dabei ist anzunehmen, dass nicht alle auf der Plattform angebotenen Wohnungen 
auch als Ferienwohnungen angemeldet sind. Aufgrund von Erhebungen in 
anderen Städten ist anzunehmen, dass auc h in Darmstadt mehrere hundert 
Wohnungen zeitweise entgeltlich zur Nutzung als Ferienwohnung oder zur 
Fremdbeherbergung angeboten werden. Dies trägt zur Verschärfung der ohnehin 
angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bei und führt zu negativen Folgen 
für gewerbliche Beherbergungsbetriebe in Darmstadt. 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Die SPD-Fraktion stimmt diesem Änderungsantrag zu.

Dem Antrag wird mit diesen Änderungen zugestimmt. 
 
Gegenstimmen:  Fraktionen FDP und UWIGA 
Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion

SV-2020/0005

1184 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2020/0005 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 21. Januar 2020 betr. Temporäre Wohnangebote 
überprüfen 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
 
Antrag 
Temporäre Wohnangebote überprüfen 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert, eine Überprüfung 
temporärer Wohnangebote vorzunehmen. Dabei ist die rechtmäßige Anmeldung solcher 
Wohnangebote und die Einhaltung der Festlegungen des Hessischen 
Wohnungsaufsichtsgesetzes zu achten. Es ist eine Satzung nach §12a 
Wohnungsaufsichtsgesetz zu erarbeiten. 
Begründung: 
Auch in Darmstadt greifen Angebote des Plattformanbieters Airbnb um sich. Dabei ist 
anzunehmen, dass nicht alle auf der Plattform angebotenen Wohnungen auch als 
Ferienwohnungen angemeldet sind und es steht ebenfalls zu vermuten, dass die gesetzlichen 
Bestimmungen nach Wohnungsaufsichtsgesetz nicht eingehalten werden. Dieser Missstand 
muss beseitigt werden. 
 
Darmstadt, 21.01.2020 
 
Michael Siebel      
(Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (2)

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TOP 14.1

Orte (1)

  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0005
Typ
Antrag
Datum
27.01.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00