Mandari Insight

AN/1442/2019

Wohnen.Bezahlbar.Machen: Wohnungen über Lebensmittelmärkten bauen - Ausnahmeregelung jetzt beschließen!

SPD Antrag nach § 3 07.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2019, TOP 3.1

SPD Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

Anlage Vorabauszug Rat 07.11.2019

· application/pdf

Ansehen

SPD Antrag nach § 3

7652 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.10.2019 
 
AN/1442/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.11.2019 
Wirtschaftsausschuss 21.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
 
Wohnen.Bezahlbar.Machen: Wohnungen über Lebensmittelmärkten bauen - 
Ausnahmeregelung jetzt beschließen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
07.11.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Fortschreibung des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts (EHZK) die Ausnahmeregelung gemäß Vorlage 
3860/2018 für Erweiterungen von Lebensmittelmärkten. Damit soll die 
Nahversorgung in der wachsenden Stadt gesichert sowie flächensparend 
zusätzlicher Wohnraum gewonnen werden. Die Regelung gilt für Märkte, 
die im 700-Meter-Radius um bestehende zentrale Versorgungsbereiche 
und im Siedlungszusammenhang eines Wohnbereichs liegen.   
 
2. Der Rat spricht sich dafür aus, möglichst weitere Potentiale der Kombinati-
on Einzelhandel und Wohnen inkl. sozialer Infrastruktur zu prüfen. Sowohl 
die Erweiterung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen als auch die 
Vergrößerung der Verkaufsflächen können dazu führen, dass es sich be-
triebswirtschaftlich lohnt, noch mehr preiswerten Wohnraum zu schaffen. 
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, bis zu den jeweils ersten Sitzun-
gen des Stadtentwicklungsausschuss und des Wirtschaftsausschusses im 
Jahr 2020 darzustellen, welche Auswirkungen eine weitere Anpassung der 
Ausnahmeregelung in folgenden Punkten hätte und wie ihre Empfehlung 
dazu lautet:

- 2 - 
 
a) Ausweitung der Ausnahmeregelung auf Neuansiedlungen von Lebens-
mittelmärkten; 
 
b) Bei der Ermittlung der zulässigen Marktgröße: Erhöhung der Prozent-
zahl von 35 % zur Ermittlung der Kaufkraftabschöpfung im zu versor-
genden Nahbereich 
- auf bis zu 50 % (Vorschlag 1 aus dem Einzelhandel), 
- auf bis zu 70 % (Vorschlag 2 aus dem Einzelhandel), 
- auf bis zu 85 % (vgl. Masterplan Einzelhandel der Stadt Dortmund) 
 
allgemein, gebietsbezogen (z.B. nur innerhalb des Militärrings) oder im 
begründeten Einzelfall. 
 
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob und wie diese Punkte 
bei der Fortschreibung des EHZK berücksichtigt werden können. 
 
 
Begründung: 
 
Angesichts der immer dramatischer werdenden Lage auf dem Wohnungsmarkt 
muss die Stadtverwaltung jedes Mittel nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu 
schaffen. Von den seitens der Verwaltung angestrebten 24.000 neuen Wohnun-
gen für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 sind gerade einmal 12.405 
fertig gestellt worden. Um das Ziel des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen von 
30.000 Wohnungen bis Ende 2019 zu erreichen, müssten dieses Jahr demgemäß 
fast 17.600 Wohnungen (!) fertig gestellt werden –utopisch.  
 
Die Folge ist ein überhitzter Wohnungsmarkt mit teils irrsinnigen Neuvertrags-
mieten, die sich breite Teile der ansässigen Kölner Bevölkerung nicht mehr oder 
nur sehr schwer leisten können.  
 
Neben der Bereitstellung von neuen Wohnungsbauflächen muss die Verwaltung 
daher jedes Mittel ausschöpfen, um neue Wohnungen auf den Markt zu bringen 
und somit das Wohnungsangebot zu erhöhen.  
 
Auf Initiative der SPD-Fraktion hat der Rat daher im März 2018 einstimmig be-
schlossen, die Wohnraumpotentiale, die eine Überbauung oder „Überdachung“ 
von Parkplätzen und Lebensmittelmärkten birgt, zu prüfen und zu nutzen.  
  
Für den Teil „Lebensmittelmärkte“ zeigt die von der Verwaltung eingebrachte 
Vorlage 3860/2018 (vgl. https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=81309&search=1 ) den richtigen Weg auf:  
 
a) Bisher wurden in den 700-Meter-Radien um die zentralen Versorgungsberei-
che Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte in die Großflächigkeit 
(ab 800 m² Verkaufsfläche) abgelehnt. Dadurch sollten die Geschäftszen-
tren geschützt werden. 
b) Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und damit verbundener wach-
sender Kaufkraft soll nach diesem Vorschlag jetzt in städtebaulich integrier-
ter Lage, außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche auch innerhalb der

- 3 - 
 
700-Meter-Radien, die Chance eröffnet werden, das Lebensmittelangebot 
auszubauen, ohne die Geschäftszentren zu gefährden. 
 
Dabei müssen drei Bedingungen zugleich erfüllt sein: 
 
1.  Das Grundstück muss mit Wohnen einschl. sozialer Infrastruktur in Abhän-
gigkeit von der zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) optimal ausge-
nutzt werden.  
 
2.  Die geplante Gesamtverkaufsfläche des zu erweiternden Lebensmittelmarktes 
darf nach dessen Erweiterung nicht größer sein als die Gesamtverkaufsfläche 
der bestehenden Lebensmittelmärkte (ab 400 m² Verkaufsfläche) im benach-
barten zentralen Versorgungsbereich.  
 
3.  Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die geplante Erweiterung keine nega-
tiven städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen hat (vgl. § 
11 Abs. 3 BauNVO). 
 
Zu den Details der v.g. Bedingungen vgl. die Vorlage 3860/2018. 
 
Die neuen Wohnungen auf den Dächern der Supermärkte und Discounter haben 
gleich zwei Vorteile: Es entsteht dringend benötigter Wohnraum auf bisher nicht 
optimal genutzten Flächen. Gleichzeitig vergrößern die neuen Bewohner auch die 
Kaufkraft für die bestehenden Märkte. 
 
Die Verwaltung selbst hat 48 Standorte identifiziert, die nach diesem Schema für 
eine Erweiterung des Marktes einschließlich Wohnbebauung in Frage kommen. 
Nimmt man vorsichtig geschätzt ein Wohnungsbaupotential von 30 WE pro 
Standort an, wären dies über 1.400 Wohneinheiten. Dies wäre ein erheblicher 
Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise. Daher ist es unverständlich, dass die 
Oberbürgermeisterin ihre eigene Vorlage kurz vor der Ratssitzung im September 
2019 zurückgezogen hat. 
 
Weitere Potentiale können sich ergeben, wenn die Ausnahmeregelung auch bei 
der Ansiedlung von neuen Lebensmittelmärkten gilt. Gleiches gilt, wenn die 35 
%- Quote, mit der die Kaufkraftbindung im zu versorgenden Nahbereich ermittelt 
wird und die ausschlaggebend ist für die maximal zulässige Größe des Lebens-
mittelmarktes, erhöht würde. Beides könnte bewirken, dass sich kombinierte 
Projekte aus Einzelhandel und Wohnen inkl. sozialer Infrastruktur betriebswirt-
schaftlich besser rechnen und dadurch erst ermöglicht werden. Beides kann aber 
Auswirkungen auf die bestehen Zentren haben. Daher ist die Verwaltung am Zu-
ge, eine Änderung dieser Stellschrauben mittels einer Analyse der Auswirkungen 
zu prüfen und eine Empfehlung zu geben, jedenfalls im Rahmen der Fortschrei-
bung des EHZK.  
 
Die Ausnahmeregelung für Wohnraum über Supermärkten und Discountern soll 
davon unabhängig bereits jetzt beschlossen werden. Ein Beschluss erst mit der 
Fortschreibung des zurzeit gültigen EHZK verzögert die Umsetzung und ist daher 
nicht sinnvoll:  
 
- Wann die Fortschreibung die politischen Gremien erreicht, ist unklar.

- 4 - 
 
 
- Wann nach Einbringung der Vorlage in die politische Beratung mit einer Be-
schlussfassung des Rates zu rechnen ist, ist noch ungewisser, da sämtliche 
Bezirksvertretungen ein Anhörungsrecht und diverse Fachausschüsse ein 
Vorberatungsrecht haben. Bei der Beschlussfassung über das zurzeit gültige 
EHZK vergingen zwischen Einbringung und Beschlussfassung über drei Jah-
re. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Anlage Vorabauszug Rat 07.11.2019

792 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 07.11.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 54. Sitzung des Rates  vom 
07.11.2019 
öffentlich 
3.1.6 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Wohnen.Bezahlbar.Machen: Woh-
nungen über Lebensmittelmärkten bauen - Ausnahmeregelung jetzt 
beschließen!" 
AN/1442/2019 
 
I. Verweisungsantrag der CDU-Fraktion 
Beschluss: 
Der Antrag wird in den Wirtschaftsausschuss und in den Stadtentwicklungsaus-
schuss als die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt. 
II. Ursprungsantrag der SPD-Fraktion 
Die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion hat sich somit erledigt.

Beratungsverlauf (3)

07.11.2019 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
21.11.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1442/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
07.11.2019
Erstellt
24.10.2019 15:25