2021/0344
Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022
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Punkt 28: Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022 (V-Nr. 2021/0344) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD und AfD Stimmenthaltung: Stadtve. Neumann (Die Partei)
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Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) vom 27. August 2002 Vom -------------- Auf Grund der §§ 5, 19, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 12 und 14 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), der §§ 37 ff des Hessischen Wassergesetzes (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I, S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetz vom 30.09.2021 (GVBl. S. 602) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ………………… folgende Satzung erlassen: Artikel I 1. In § 16 Abs. 8 wird der Betrag 0,82 € durch den Betrag 0,93 € ersetzt. 2. In § 17 Abs.6 wird der Betrag 2,11 € durch den Betrag 2,15 € ersetzt. 3. In § 18 Abs. 1 S. 3 wird der Betrag 17,59 € durch den Betrag 19,17 € ersetzt. 4. In § 18 Abs. 2 wird der Betrag 1,52 € durch den Betrag 1,63 € ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Darmstadt, Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt André Schellenberg Stadtkämmerer
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0344
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Abwasserreinigung
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022
Vorlage vom: 26.10.2021
Beschlussvorschlag :
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebühren-
satzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2018, wird zugestimmt.
Anlagen: 1. Änderungssatzung ABGS zum 01.01.2022
2. Gebührenbedarfsrechnung 2022 -2023 für die Schmutz - und
Niederschlagswassergebühr
3. Gebührenbedarfsberechnung 2022 -2023 für die Entleerungsgebühr für
Kleinkläranlagen
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.10.2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Dezember 2018 der letzten Änderung der
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zugestimmt. Mit
dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 2,11 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,82 Euro/m²
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2019 bis 2021, so dass für die Zeit ab
1. Januar 2022 neue Gebührensätze zu ermitteln sind.
Um eine stete Entwicklung bei den Gebührensätzen und im Rahmen der Nachberechnung den
Ausgleichszeitraum von 5 Jahren zu gewährleisten, wird diesmal ein zweijähriger
Kalkulationszeitraum vorgeschlagen.
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 und 2023 werden – wie auch in den Vorjahren –
Durchschnittswerte für das gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende
Bachwassermenge und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die
Überwachung der Einleitungskanäle ist mit 1.225.000 Euro für Investitionen und Sachaufwand
berücksichtigt.
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten
fünf Jahre auf knapp 9 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird allerdings auf
9.300.000 und 9.400.000 m³ festgelegt, da die letzten Jahre gezeigt haben, dass die Tendenz
der abgerechneten Mengen steigend ist. Außerdem wird auch der Bevölkerungszuwachs zu
steigenden Schmutzwassereinleitungen führen.
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf
666.321 m³, im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 710.228 m³ und unterliegt sehr starken
Schwankungen, so dass für die vorliegende Kalkulation ein Mittelwert von 690.000 m³ zu
Grunde gelegt wird.
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen verändern sich bei den
öffentlichen Flächen nur unwesentlich. Im Schnitt ergeben sich kaum Änderungen. Sie werden
mit 3,3 Mio. m² angesetzt. Die Tendenz bei privaten Flächen ist weiterhin sinkend. Es ist damit
zu rechnen, dass auch in der Zukunft Entsiegelungen durchgeführt werden. Für beide Jahre
werden 7.390.000 m² angenommen.
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation
mit 741 (2022) und 743 (2023) angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu
Schmutzwasser in die Berechnung mit einem Betrag von jährlich 145.000 Euro übernommen.
Die Anzahl basiert auf Auswertungen aus dem September 2021 und berücksichtigt das
jeweilige Durchschnittsvolumen der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten
Brauchwassermenge von 50 m3 pro Haushalt.
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW
festgesetzt. Die geplante Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf dem Zentralklärwerk wird im
neuen Kalkulationszeitraum 2022/2023 nicht abgeschlossen werden, so dass erhöhte
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Betriebskosten und Abschreibungen erst später eintreten. Die 4. Reinigungsstufe ist noch nicht
in der Kalkulation berücksichtigt worden. Derzeit wird an einer Machbarkeitsstudie gearbeitet.
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen
und entspricht einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren. Es ist nicht davon
auszugehen, dass alle in den beiden Kalkulationsjahren geplanten Investitionen in den
angegebenen Jahren fertig gestellt werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2022 unter
Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und die Mittelfristige
Investitionsplanung.
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund des zusätzlichen
Finanzierungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen für beide Jahre auf 3.012.000 Euro
erhöht. Die Verzinsung wird mit 3,5% vorgenommen.
Der im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgesehene Ausgleich der Überdeckung
des Kalkulationszeitraums 2017/2018 (MV 2020/0240) ist bei der Kalkulation der Jahre 2022
und 2023 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt. Darüber
hinaus wird der erst im Jahr 2019 gebuchte Wagniszuschlag des Jahres 2018 in Höhe von
1.008.168,83 Euro dem Gebührenzahler gutgeschrieben, da dieser aufgrund der fehlenden
Buchung im Jahr 2018 bisher nicht berücksichtigt wurde.
Da die letzte Überprüfung der „Fortschreibung des Verteilschlüssels für eine getrennte
Gebührenerhebung nach Schmutz- und Niederschlagswasser“ auf Daten von 2011 basiert,
wurde ein neues Gutachten beauftragt. Auf Basis der Daten 2017 bis 2019 ermitteln sich
Verteilschlüssel von 69,6% auf Schmutzwasser und 30,4% auf Niederschlagswasser, die so in
die Gebührenkalkulation übernommen werden.
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten
Rahmenbedingungen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2022 und 2023:
Schmutzwassergebühr: 2,15 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,93 Euro/m²
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 bei der Schmutzwassergebühr
zu einer Erhöhung um 0,04 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,11 Euro.
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die
Gebühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die
Behandlungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet.
Diese Gebührensätze betragen:
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS: 19,17 Euro/m³
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS: 1,63 Euro/m³
Das Mobilitätsamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus Chemietoiletten, die
direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die entsprechenden Informationen der
ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden einmal im Jahr an die Finanzverwaltung,
Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung weitergereicht. Die Kalkulation der
in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung geregelten Behandlungsgebühr
ergibt für die Jahre 2022 und 2023 einen Satz in Höhe von 1,63 Euro/m³.
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Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2022/2023 zu erwartenden Gebühreneinnahmen sind
als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 zu übernehmen.
Darmstadt, den 02.11.2021
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) Gebührenkalkulation 2022-2023 abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.200 m³ Gesamtkosten Kosten je m³ 2022 2023 1. Abfuhrkosten Kosten des EAD für die Abfuhr 43.208,00 € 43.208,00 € 19,64 2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen 2022/2023 22.591.880,00 € 22.543.496,00 € Abwasserabgabe 2022/2023 310.000,00 € 310.000,00 € Summe Aufwendungen 22.901.880,00 € 22.853.496,00 € abzüglich nicht ablastbare Kosten 2022/2023 980.197,00 € 954.552,00 € Summe Absetzungen 980.197,00 € 954.552,00 € Netto-Aufwendungen 2022/2023 21.921.683,00 € 21.898.944,00 € Netto-Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 21.921.683,00 € 21.898.944,00 € hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,60% 15.257.491,37 € 15.241.665,02 € in nsk abgerechnetes Schmutzwasser 9.300.000 9.400.000 anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser- abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,64 € 1,62 € 1,63 € kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 21,28 € 21,26 € 21,27 € Überdeckung 2017/2018: 2,10 € Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben beträgt: 19,17 € Finanzverwaltung Darmstadt, 6. Oktober 2021 Anlage 2 zu MV 2018/0324
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Punkt 33: Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022 (V-Nr. 2021/0344) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD
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Gebührenkalkulation Abwasser 2022-2023 Pos.Beschreibung 2022 2023 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -31.585.410,00 € -31.800.410,00 € 5101000 öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren -55.000,00 € -55.000,00 € 5101230 Gebühren Entleerung Kleinkläranlagen und Gruben -40.000,00 € -40.000,00 € 5101240 Gebühren aus Einleiterkontrolle / Labor -70.000,00 € -70.000,00 € 5101250 Gebühren Direkteinleitung Kläranlagen -210,00 € -210,00 € davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser -21.478.500,00 € -21.693.500,00 € Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser -9.941.700,00 € -9.941.700,00 € 5150200 Zwangsgelder 02Anachrichtlich: Öff.-rechtliche Leistungsentgelte ohne Kanalbenutzungsgebühren 3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen -3.628,00 € -3.628,00 € 5485320 Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben -3.628,00 € -3.628,00 € 4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -275.000,00 € -275.000,00 € 5462000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -275.000,00 € -275.000,00 € 9 Sonstige ordentliche Erträge -50,00 € -50,00 € 10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -31.864.088,00 € -32.079.088,00 € 11 Personalaufwendungen 1.563.968,00 € 1.595.247,36 € 12 Versorgungsaufwendungen 33,00 € 33,00 € 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.411.790,00 € 6.411.790,00 € 14 Abschreibungen 2.028.046,00 € 2.028.046,00 € 15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 22.591.880,00 € 22.543.496,00 € 7175100 Erstattungen an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 55.000,00 € 55.000,00 € davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 22.539.880,00 € 22.491.496,00 € 16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 310.000,00 € 310.000,00 € 7363100 Abwasserabgabe 310.000,00 € 310.000,00 € 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 32.905.717,00 € 32.888.612,36 € 20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) 1.041.629,00 € 809.524,36 € 24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 26 Ordentliches Ergebnis 1.041.629,00 € 809.524,36 € 27Außerordentliche Erträge 28Außerordentliche Aufwendungen 29 Außerordentliches Ergebnis 30 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen 1.041.629,00 € 809.524,36 € 31 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -1.068.029,00 € -1.021.089,00 € 9001030 Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -119.000,00 € -119.000,00 € 9001080 Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung -949.029,00 € -902.089,00 € 9001110 Entnahme Gebührenausgleichsrücklage 32 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.469.704,00 € 3.469.704,00 € 9501010 Kosten für interne Kopien 9501020 Kosten für Verwaltungskostenanteile 457.704,00 € 457.704,00 € 9501100 Verzinsung des Anlagekapitals 3.012.000,00 € 3.012.000,00 € 31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen 2.401.675,00 € 2.448.615,00 € 32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) 3.443.304,00 € 3.258.139,36 € Seite 1 von 5 2022 2023 Gebührenbedarfsberechnung Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) - ohne Abwassergebühren -443.888,00 € -443.888,00 € Finanzerträge 0,00 € 0,00 € Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -1.068.029,00 € -1.021.089,00 € Summe Erträge / Erlöse -1.511.917,00 € -1.464.977,00 € abzüglich: Widerspruchsgebühren SoPo für Zuschüsse 74.000,00 € 74.000,00 € Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse -1.585.917,00 € -1.538.977,00 € Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 32.905.717,00 € 32.888.612,36 € Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.469.704,00 € 3.469.704,00 € Summe Aufwendungen / Kosten 36.375.421,00 € 36.358.316,36 € Bereinigung Aufwendungen / Kosten abzüglich: ILV Rechtsamt 42.500,00 € 42.500,00 € Verzinsung Anlagekapital für AiB 140.000,00 € 140.000,00 € Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 36.192.921,00 € 36.175.816,36 € Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 36.192.921,00 € 36.175.816,36 € abzüglich Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse -1.585.917,00 € -1.538.977,00 € Gebührenbedarf 34.607.004,00 € 34.636.839,36 € Seite 2 von 5 2022 2023 Kostenzuordnung Gebührenbedarf 34.607.004,00 € 34.636.839,36 € abzüglich Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 2019 1.008.168,83 € Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 33.598.835,17 € 34.636.839,36 € Anteil Schmutzwasser 69,60% 69,60% Anteil Niederschlagswasser 30,40% 30,40% anteilige Kosten Schmutzwasser 23.384.789,28 € 24.107.240,19 € anteilige Kosten Niederschlagswasser 10.214.045,89 € 10.529.599,17 € Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 145.000,00 € 145.000,00 € bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 22.231.620,45 € 23.962.240,19 € abzüglich Überdeckung NB 2017/2018- MV 2020/0240 in Höhe von 2.864.014,86 Euro 1.432.007,43 € 1.432.007,43 € bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 10.069.045,89 € 10.384.599,17 € abzüglich Überdeckung NB 2017/2018- MV 2020/0240 in Höhe von 547.954,96 Euro 273.977,48 € 273.977,48 € zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.990.000 10.090.000 zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 10.690.000 10.690.000 Gebührensätze Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,08 € 2,23 € DW 2,15 € Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 0,92 € 0,95 € DW 0,93 € Seite 3 von 5 2019 2020 zu berücksichtigende Werte*: Schmutzwassereinleitungen m³ 9.300.000 9.400.000 Bachwassereinleitungen m³ 690.000 690.000 versiegelte öffentliche Flächen m² 3.300.000 3.300.000 versiegelte private Flächen m² 7.390.000 7.390.000 Durchschnittsverzinsung 741 743 Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler * Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2016 bis 2020 angenommen worden. 21.478.500,00 21.693.500,00 Bei der Schmutzwassereinleitung wurden die in nsk abgerechneten Schmutzwasserwerte der Jahre 2018 bis 2020 hochgerechnet. 9.941.700,00 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0344
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00