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2021/0344

Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022

Magistratsvorlage 26.10.2021

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Punkt 28: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022 
 (V-Nr. 2021/0344) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und AfD  
Stimmenthaltung: Stadtve. Neumann (Die Partei)

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Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) vom 27. August 2002 
 
Vom -------------- 
 
Auf Grund der §§ 5, 19, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des 
Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 12 und 14 des Gesetzes über 
kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), der §§ 37 ff des Hessischen Wassergesetzes 
(HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I, S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetz vom 
30.09.2021 (GVBl. S. 602) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
………………… folgende Satzung erlassen: 
 
 
 
Artikel I 
 
1. In § 16 Abs. 8 wird der Betrag 0,82 € durch den Betrag 0,93 € ersetzt. 
 
2. In § 17 Abs.6 wird der Betrag 2,11 € durch den Betrag 2,15 € ersetzt. 
 
3. In § 18 Abs. 1 S. 3 wird der Betrag 17,59 € durch den Betrag 19,17 € ersetzt. 
 
4. In § 18 Abs. 2 wird der Betrag 1,52 € durch den Betrag 1,63 € ersetzt. 
 
 
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. 
 
 
Darmstadt, 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

2021/0344

8004 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0344 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abwasserreinigung  
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022  
 
Vorlage vom: 26.10.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebühren-
satzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2018, wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: 1. Änderungssatzung ABGS zum 01.01.2022 
2. Gebührenbedarfsrechnung 2022 -2023 für die Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühr  
3. Gebührenbedarfsberechnung 2022 -2023 für die Entleerungsgebühr für 
Kleinkläranlagen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.10.2021 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Dezember 2018 der letzten Änderung der 
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zugestimmt. Mit 
dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,11 Euro/m³ 
Niederschlagswassergebühr:  0,82 Euro/m² 
 
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2019 bis 2021, so dass für die Zeit ab 
1. Januar 2022 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. 
Um eine stete Entwicklung bei den Gebührensätzen und im Rahmen der Nachberechnung den 
Ausgleichszeitraum von 5 Jahren zu gewährleisten, wird diesmal ein zweijähriger 
Kalkulationszeitraum vorgeschlagen.  
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 und 2023 werden – wie auch in den Vorjahren – 
Durchschnittswerte für das gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende 
Bachwassermenge und die gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die 
Überwachung der Einleitungskanäle ist mit 1.225.000 Euro für Investitionen und Sachaufwand 
berücksichtigt. 
 
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten 
fünf Jahre auf knapp 9 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird allerdings auf 
9.300.000 und 9.400.000 m³ festgelegt, da die letzten Jahre gezeigt haben, dass die Tendenz 
der abgerechneten Mengen steigend ist. Außerdem wird auch der Bevölkerungszuwachs zu 
steigenden Schmutzwassereinleitungen führen. 
 
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
666.321 m³, im Schnitt der letzten zehn Jahre auf 710.228 m³ und unterliegt sehr starken 
Schwankungen, so dass für die vorliegende Kalkulation ein Mittelwert von 690.000 m³ zu 
Grunde gelegt wird. 
 
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen verändern sich bei den 
öffentlichen Flächen nur unwesentlich. Im Schnitt ergeben sich kaum Änderungen. Sie werden 
mit 3,3 Mio. m² angesetzt. Die Tendenz bei privaten Flächen ist weiterhin sinkend. Es ist damit 
zu rechnen, dass auch in der Zukunft Entsiegelungen durchgeführt werden. Für beide Jahre 
werden 7.390.000 m² angenommen. 
 
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation 
mit 741 (2022) und 743 (2023) angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu 
Schmutzwasser in die Berechnung mit einem Betrag von jährlich 145.000 Euro übernommen. 
Die Anzahl basiert auf Auswertungen aus dem September 2021 und berücksichtigt das 
jeweilige Durchschnittsvolumen der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten 
Brauchwassermenge von 50 m3 pro Haushalt. 
 
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für 
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW 
festgesetzt. Die geplante Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf dem Zentralklärwerk wird im 
neuen Kalkulationszeitraum 2022/2023 nicht abgeschlossen werden, so dass erhöhte

- 4 - 
 
Betriebskosten und Abschreibungen erst später eintreten. Die 4. Reinigungsstufe ist noch nicht 
in der Kalkulation berücksichtigt worden. Derzeit wird an einer Machbarkeitsstudie gearbeitet.  
 
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen 
und entspricht einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren. Es ist nicht davon 
auszugehen, dass alle in den beiden Kalkulationsjahren geplanten Investitionen in den 
angegebenen Jahren fertig gestellt werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2022 unter 
Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und die Mittelfristige 
Investitionsplanung. 
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund des zusätzlichen 
Finanzierungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen für beide Jahre auf 3.012.000 Euro 
erhöht. Die Verzinsung wird mit 3,5% vorgenommen. 
 
Der im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgesehene Ausgleich der Überdeckung 
des Kalkulationszeitraums 2017/2018 (MV 2020/0240) ist bei der Kalkulation der Jahre 2022 
und 2023 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt. Darüber 
hinaus wird der erst im Jahr 2019 gebuchte Wagniszuschlag des Jahres 2018 in Höhe von 
1.008.168,83 Euro dem Gebührenzahler gutgeschrieben, da dieser aufgrund der fehlenden  
Buchung im Jahr 2018 bisher nicht berücksichtigt wurde.                                                                                                                                                                                                                                
 
Da die letzte Überprüfung der „Fortschreibung des Verteilschlüssels für eine getrennte 
Gebührenerhebung nach Schmutz- und Niederschlagswasser“ auf Daten von 2011 basiert, 
wurde ein neues Gutachten beauftragt. Auf Basis der Daten 2017 bis 2019 ermitteln sich 
Verteilschlüssel von 69,6% auf Schmutzwasser und 30,4% auf Niederschlagswasser, die so in 
die Gebührenkalkulation übernommen werden. 
 
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten 
Rahmenbedingungen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2022 und 2023: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,15 Euro/m³  
Niederschlagswassergebühr:  0,93 Euro/m² 
 
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 bei der Schmutzwassergebühr 
zu einer Erhöhung um 0,04 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,11 Euro.  
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die 
Gebühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die 
Behandlungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. 
Diese Gebührensätze betragen: 
 
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  19,17  Euro/m³ 
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:     1,63 Euro/m³ 
 
Das Mobilitätsamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus Chemietoiletten, die 
direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die entsprechenden Informationen der 
ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden einmal im Jahr an die Finanzverwaltung, 
Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung weitergereicht. Die Kalkulation der 
in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung geregelten Behandlungsgebühr 
ergibt für die Jahre 2022 und 2023 einen Satz in Höhe von 1,63 Euro/m³.

- 5 - 
 
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2022/2023 zu erwartenden Gebühreneinnahmen sind 
als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 zu übernehmen. 
 
Darmstadt, den 02.11.2021 
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 3

1298 Zeichen

Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) 
Gebührenkalkulation 2022-2023
abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.200 m³
Gesamtkosten Kosten je m³
2022 2023
1. Abfuhrkosten
Kosten des EAD für die Abfuhr 43.208,00 € 43.208,00 € 19,64
2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen
2022/2023 22.591.880,00 € 22.543.496,00 €
Abwasserabgabe
2022/2023 310.000,00 € 310.000,00 €
Summe Aufwendungen 22.901.880,00 € 22.853.496,00 €
abzüglich nicht ablastbare Kosten
2022/2023 980.197,00 € 954.552,00 €
Summe Absetzungen 980.197,00 € 954.552,00 €
Netto-Aufwendungen 2022/2023 21.921.683,00 € 21.898.944,00 €
Netto-Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 21.921.683,00 € 21.898.944,00 €
hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,60% 15.257.491,37 € 15.241.665,02 €
in nsk abgerechnetes Schmutzwasser 9.300.000 9.400.000
anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser-
abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,64 € 1,62 € 1,63 €
kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 21,28 € 21,26 € 21,27 €
Überdeckung 2017/2018: 2,10 €
Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Gruben beträgt: 19,17 €
Finanzverwaltung
Darmstadt, 6. Oktober 2021
Anlage 2 zu MV 2018/0324

anlage 4

250 Zeichen

Punkt 33: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2022 
 (V-Nr. 2021/0344) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD

anlage 2

6221 Zeichen

Gebührenkalkulation Abwasser 2022-2023
Pos.Beschreibung 2022 2023
1 Privatrechtliche Leistungsentgelte
2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -31.585.410,00 € -31.800.410,00 €
5101000 öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren -55.000,00 € -55.000,00 €
5101230 Gebühren Entleerung Kleinkläranlagen und Gruben -40.000,00 € -40.000,00 €
5101240 Gebühren aus Einleiterkontrolle / Labor -70.000,00 € -70.000,00 €
5101250 Gebühren Direkteinleitung Kläranlagen -210,00 € -210,00 €
davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser -21.478.500,00 € -21.693.500,00 €
Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser -9.941.700,00 € -9.941.700,00 €
5150200 Zwangsgelder 
02Anachrichtlich: Öff.-rechtliche Leistungsentgelte ohne Kanalbenutzungsgebühren
3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen -3.628,00 € -3.628,00 €
5485320 Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben -3.628,00 € -3.628,00 €
4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -275.000,00 € -275.000,00 €
5462000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -275.000,00 € -275.000,00 €
9 Sonstige ordentliche Erträge -50,00 € -50,00 €
10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -31.864.088,00 € -32.079.088,00 €
11 Personalaufwendungen 1.563.968,00 € 1.595.247,36 €
12 Versorgungsaufwendungen 33,00 € 33,00 €
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.411.790,00 € 6.411.790,00 €
14 Abschreibungen 2.028.046,00 € 2.028.046,00 €
15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 22.591.880,00 € 22.543.496,00 €
7175100 Erstattungen an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 55.000,00 € 55.000,00 €
davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 22.539.880,00 € 22.491.496,00 €
16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 310.000,00 € 310.000,00 €
7363100 Abwasserabgabe 310.000,00 € 310.000,00 €
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 32.905.717,00 € 32.888.612,36 €
20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) 1.041.629,00 € 809.524,36 €
24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
26 Ordentliches Ergebnis 1.041.629,00 € 809.524,36 €
27Außerordentliche Erträge
28Außerordentliche Aufwendungen
29 Außerordentliches Ergebnis
30 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen 1.041.629,00 € 809.524,36 €
31 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -1.068.029,00 € -1.021.089,00 €
9001030 Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -119.000,00 € -119.000,00 €
9001080 Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung -949.029,00 € -902.089,00 €
9001110 Entnahme Gebührenausgleichsrücklage
32 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.469.704,00 € 3.469.704,00 €
9501010 Kosten für interne Kopien 
9501020 Kosten für Verwaltungskostenanteile 457.704,00 € 457.704,00 €
9501100 Verzinsung des Anlagekapitals 3.012.000,00 € 3.012.000,00 €
31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen 2.401.675,00 € 2.448.615,00 €
32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) 3.443.304,00 € 3.258.139,36 €
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2022 2023
Gebührenbedarfsberechnung
Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) - ohne Abwassergebühren -443.888,00 € -443.888,00 €
Finanzerträge 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 €
Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -1.068.029,00 € -1.021.089,00 €
Summe Erträge / Erlöse -1.511.917,00 € -1.464.977,00 €
abzüglich:
Widerspruchsgebühren
SoPo für Zuschüsse 74.000,00 € 74.000,00 €
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse -1.585.917,00 € -1.538.977,00 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 32.905.717,00 € 32.888.612,36 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 €
Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.469.704,00 € 3.469.704,00 €
Summe Aufwendungen / Kosten 36.375.421,00 € 36.358.316,36 €
Bereinigung Aufwendungen / Kosten
abzüglich:
ILV Rechtsamt 42.500,00 € 42.500,00 €
Verzinsung Anlagekapital für AiB 140.000,00 € 140.000,00 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 36.192.921,00 € 36.175.816,36 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 36.192.921,00 € 36.175.816,36 €
abzüglich
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse -1.585.917,00 € -1.538.977,00 €
Gebührenbedarf 34.607.004,00 € 34.636.839,36 €
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2022 2023
Kostenzuordnung
Gebührenbedarf 34.607.004,00 € 34.636.839,36 €
abzüglich Berücksichtigung Gewinn- und Wagniszuschlag aus Buchung 2019 1.008.168,83 €
Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 33.598.835,17 € 34.636.839,36 €
Anteil Schmutzwasser 69,60% 69,60%
Anteil Niederschlagswasser 30,40% 30,40%
anteilige Kosten Schmutzwasser 23.384.789,28 € 24.107.240,19 €
anteilige Kosten Niederschlagswasser 10.214.045,89 € 10.529.599,17 €
Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 145.000,00 € 145.000,00 €
bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 22.231.620,45 € 23.962.240,19 €
abzüglich Überdeckung NB 2017/2018- MV 2020/0240 in Höhe von 2.864.014,86 Euro 1.432.007,43 € 1.432.007,43 €
bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 10.069.045,89 € 10.384.599,17 €
abzüglich Überdeckung NB 2017/2018- MV 2020/0240 in Höhe von 547.954,96 Euro 273.977,48 € 273.977,48 €
zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.990.000 10.090.000
zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 10.690.000 10.690.000
Gebührensätze
Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,08 € 2,23 €
DW 2,15 €
Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 0,92 € 0,95 €
DW 0,93 €
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2019 2020
zu berücksichtigende Werte*:
Schmutzwassereinleitungen m³ 9.300.000 9.400.000
Bachwassereinleitungen m³ 690.000 690.000
versiegelte öffentliche Flächen m² 3.300.000 3.300.000
versiegelte private Flächen m² 7.390.000 7.390.000
Durchschnittsverzinsung
741 743
Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler
* Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2016 bis 2020 angenommen worden. 21.478.500,00 21.693.500,00
Bei der Schmutzwassereinleitung wurden die in nsk abgerechneten Schmutzwasserwerte der Jahre 2018 bis 2020 hochgerechnet. 9.941.700,00
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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0344
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.10.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00