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V/0096/2020

104. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 612 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 11.02.2020

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V-0096-2020-Anlage-1-Plangebiete

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Ansehen

V-0096-2020-Anlage-3-Rahmenvorgaben

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0096-2020-Anlage-2-Verfahrenskonzeption

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0096-2020-Anlage-1-Plangebiete

164 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0096/2020
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 612
Bereich der 104. Änderung des FlächennutzungsplansPlangebiet / Maßstab 1:10000

V-0096-2020-Anlage-3-Rahmenvorgaben

13771 Zeichen

Rahmenvorgaben / Seite 1 von 6 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0096/2020 
Rahmenvorgaben  
  
für das Werkstattverfahren  
Erste städtebauliche Qualifizierungsstufe 
Die Vorgaben beziehen sich auf das verwaltungsseitige Startgespräch. Erkenntnisse aus erfor-
derlichen Gutachten werden in den Prozess eingebunden. 
Auslober 
LVM Versicherung und Ordensgemeinschaft ( Verfahrensbegleitende Abstimmungs- und Frei-
gabeschritte durch die Stadt Münster sind in den Entwicklungsprozess eingebunden) 
Art des Verfahrens 
In diesem Werkstattverfahren soll ein städtebaulicher Entwurf für den Ort entwickelt  werden. 
Dazu werden rund fünf kreative Stadtplanerteams in den Prozess eingebunden, die auf  Grund-
lage der verwaltungsseitigen Vorabstimmung ihre städtebaulichen Entwürfe erarbeiten und die-
se in Form einer Zwischenpräsentation vorstellen. Ein Empfehlungsgremium gibt an dieser Stel-
le richt ungsweisende Hinweise die mit  den Ergebnissen aus der eingebundenen frühzeit igen 
Bürgerbeteiligung in die weitere vertiefende Bearbeitung einfließen sollen. Ziel dieser Qualifizie-
rungsphase ist es , einen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der das notwendige E igenge-
wicht hat, als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu dienen. Die besondere Herausfor-
derung liegt darin das städtebauliche Grundgerüst durch ein Parzellierungskonzept für die spä-
tere vielfältige bauliche Entwicklung analog zu entwickeln. 
Bewertungsgremium/ Empfehlungsgremium 
Das Bewertungsgremium/ Empfehlungsgremium setzt sich aus Vertret ern der Stadt Münster,  
den Entwicklungspartnern LVM Versicherung und Ordensgemeinschaft , sowie externen sach-
verständigen Beratern zusammen. Neben richtungsweisenden Entscheidungen zur  weiteren 
vertiefenden Bearbeitung der Entwürfe wird eine abschließende Bewertung der städtebaulichen 
Entwürfe vorgenommen. 
Verfahrensbetreuung / Methodik 
Scheuvens Wachten 
(Verfahrensbegleitende Abstimmungs- und Freigabeschritte durch die Stadt Münster sind be-
gleitend in den Entwicklungsprozess eingebunden) 
Planungsanlass 
Das Gelände der Friedrichsburg befindet sich südlich der Altstadt im Bereich Pluggendorf, es  
liegt etwa 1,5 km vom Domplatz entfernt. Der Name Friedrichsburg geht auf einen barocken  
Adelshof zurück, den Friedrich Christian Freiherr von Galen an dies er Stelle seit etwa 1725 be-
wohnte. Sowohl von den baulichen als auch von den gartenbaulichen Bestandteilen dieser  An-
lage sind heute keine Elemente mehr erhalten. Ab 1888 hat sich hier die Ordensgemeinschaft

Rahmenvorgaben / Seite 2 von 6 
der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung niedergelassen und das Gelände nach ihren Be-
dürfnissen bebaut. Das Gelände stellt heute das Provinzhaus der  Ordensgemeinschaft dar und 
wird von ca. 90 Schwestern bewohnt. 
Aufgrund des immer kleiner werdenden Ordens veräußerten die Schwestern der Göttlichen  
Vorsehung ihr Mutterhaus, die sog. Friedrichsburg, im Rahmen eines Bieterverfahrens an die  
LVM-Versicherung die Ihren Hauptsitz ber eits in unmittelbarer Nähe hat. Im nördlichen Bereich 
der Friedrichsburg bleibt die Ordensgemeinschaft weiterhin Eigentümerin der  Flächen. Sowohl 
LVM als auch die Ordensgemeinschaft haben in ersten Gesprächen mit der Stadtverwaltung ihr 
Interesse signalisiert, das Gelände zu einem neuen Stadtquartier zu entwickeln. Derzeit ent-
steht das neue Schwesternhaus nahe dem bereits in den 1990er  Jahren errichteten Altersheim 
westlich des angestrebten Entwicklungsbereiches. 
Planungsziel 
Aufgrund der Verlagerung des "Schwesternhauses" und der nicht mehr erhaltenswerten Bau-
substanz beabsichtigt die Stadt Münster im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern die 
städtebauliche Entwicklung dieser Fläche mit dem Ziel , hier ein hochwertiges, vielseitiges, i n-
nerstädtisches Quartier mit eigener Identität zu realisieren. 
Eine Überplanung der vorhandenen Bau-  und Nutzungsstruktur eröffnet die Möglichkeit , auf 
insgesamt rund 4 ,4 ha ein solides städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln,  welches die 
bestehenden Defizite beseitigt und eine attraktive Quartiersentwicklung  aufzeigt. Das Stadt ge-
biet soll folglich, unter Einbeziehung der angrenzenden nachbarschaftlichen Strukturen, ein Ge-
biet von innerstädtischem Charakter werden, das die städtebaulichen Voraussetzungen für eine 
neue urbane Nutzungsstruktur schafft. Neben Lagen für Dienstleistung und Büronutzungen zum 
Kolde-Ring und zur Weseler Straße bietet sich hier nach erster Einschätzung das Potential rund 
250 Wohneinheiten vermittelnd zu den Randbereichen und dem Bestand zu realisieren. Durch 
eine angemessene innerstädtische Dichte,  eine Bebauung im Zusammenhang, eine Adress-
ausbildung und eine qualitative abwechslungsreiche Folge öffentlicher und privater  Räume soll 
dies gewährleistet werden. Im Stadtquartier soll  insbesondere der Gestaltung des öffentlichen  
Raumes als Ort  der Begegnung und Kommunikation besondere Aufmerksamkeit gewidmet  
werden.

Rahmenvorgaben / Seite 3 von 6 
Plangebiet 
 
Aufgabenstellung 
Die Teilnehmenden werden gebeten ein solides städtebauliches und funktionales  Grundgerüst 
zu entwickeln, welches Gestaltungsspielräume für die künftige Bebauung  eröffnet. Demgemäß 
werden Aussagen zur stadträumlichen Struktur, zur Stadtgestaltung, zu Nutzungen, zur E r-
schließung (Straßen, Plätze, Wege, Parkierungen) und zur Durchgrünung  des Gesamtgebietes 
erwartet.  
Die besondere Herausforderung liegt darin zwischen den dienstleistungsorientierten Randlagen 
über die Wohnnutzung im Kern zu den Bestandsstrukturen im nördlichen Bereich zu vermitteln. 
Zudem soll das Potential entwickelt werden, die städtebauliche Grundfigur mit unterschiedlichen 
Architekturen aufzufüllen. Die entstehende „Körnigkeit“ soll die Vielfalt unterstützen und örtliche 
Identität gewährleisten. 
Leitungsumfang 
Die im Folgenden genannten Leistungen sind nur ein Hinweis auf mögliche Darstellungen.  
Wichtig ist die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des beabsichtigten städtebaulichen 
Konzeptes. Die Präsentationleistung wird im Rahmen der Vorbereitung des Werkstattverfahrens 
konkretisiert. Es ist vorgesehen, dass jeder Teilnehmer seinen Lösungsvorschlag zur gestellten  
Planungsaufgabe in Form eines Vortrages von max. 20 mi n. dem Bewertungs -
/Empfehlungsgremium erläutern kann. 
Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Leistungen sind max. 3 Blätter im DIN  A0 
Format zu verwenden. 
Städtebauliche Bestandsaufnahme / Analyse  
 Erfassung, Auswertung und Darstellung wesentlicher stadträumlicher Bezüge auf Ebene 
des Planungsareals und der Stadt Münster

Rahmenvorgaben / Seite 4 von 6 
 Darstellung der Qualitäten, Mängel und Potentiale 
Städtebaulicher Gesamtentwurf  
 Einbindung und Vernetzung mit der Umgebung 
 verbindliche Aussagen zur Bebauungsstruktur, Erschl ießung, Grün- und Freiflächen so-
wie der Nutzung  
Parzellierungskonzept 
 Zeichnerische Darstellungen  
Vertiefung eines entwurfsprägenden Teilbereiches  
 Exemplarische Darstellung von entwurfsprägenden Schnittstellen und Übergängen zwi-
schen öffentlichen und privaten Flächen 
 Schnitte und Teilansichten zur Verdeutlichung der Maßstäblichkeit und der Raumpropor-
tionen 
 verbindliche Aussagen zur Gestaltung - Materialien und Farben 
 Grundsätzliche Aussage zur Freiflächengestaltung 
Nachprüfbare Berechnungen 
 Bruttogrundfläche (BGF) - gem. DIN 277 
 Grundflächenzahl (GRZ) für die Hochbauten 
 Geschossflächenzahl (GFZ - inkl. Dachgeschoss, sofern Vollgeschoss) 
 Stellplatznachweis für das Plangebiet (KFZ und Fahrradabstellplätze) 
Räumliche Skizzen/Visualisierungen 
 Schrägluftperspektive des gesamten Entwicklungsbereiches 
 Perspektive auf Augenhöhe 
Massenmodell 
 Einsatzplatte für das Stadtmodell der Stadt Münster Maßstab 1:500 
Erläuterungsbericht 
 Darstellung tragender konzeptioneller Erwägungen 
 Max. 2 Seiten DIN A4 
Beurteilungskriterien 
Insgesamt sind ausführliche Aussagen zu folgenden Schwerpunkten zu treffen: 
 Bebauungsstruktur - Gebäudetypologie, Dichte und Geschossigkeit 
 Erschließungsstruktur - fließender und ruhender Verkehr 
 Grün- und Freiflächenstruktur - Aufteilung, Gestaltung und Vernetzung 
 Nutzungsstruktur - Nutzungsart

Rahmenvorgaben / Seite 5 von 6 
Aspekte und Elemente , die bei der Konzeption des Entwurfs besonders berücksichtigt  werden 
sollen, sind: 
 Die räumliche und funktionale Verknüpfung des zu entwickelnden Quartiers 
 Einbindung von vorhandenen Freiraum-/Landschaftselementen 
 Schalltechnische Berücksichtigung der angrenzenden Verkehrsführung 
Aufwandsentschädigung 
Alle teilnehmenden Stadtplanerteams erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung. 
Eigentum und Urheberrecht 
Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte,  insbesondere 
der Schutz gegen den Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der  Entwürfe, bleiben den 
Teilnehmern erhalten. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichung einer 
Dokumentation durch die Stadt Münster. 
Weitere Bearbeitung 
Es wird beabsichtigt , mind. einen Entwurf im Rahmen einer zusätzlichen Beauftragung weiter 
zu qualifizieren. Der Umfang obliegt dem Ermessen des Gremiums und der Stadt Münster. E r-
gänzend sind ggf. die freiraumplanerischen Aspekte wie das Freiflächenkonzept und insbeson-
dere die Konzeption des öffentlichen Raumes weiter auszuarbeiten. 
Planungsvorgaben 
Städtebau 
Neben Wohnbauflächen, entsprechend erforderlichen KiTa -Flächen und öffentlichen Spielplä t-
zen sollen zudem gewerbliche und gemischte Bauflächen organisiert werden. Aufgrund der 
Lärmbelastung durch den Straßenverkehr des Kolde- Rings und der Weseler Straße sollten g e-
mischte und gewerbliche Bauflächen eher in die Randbereiche rücken, um die Qualität der sen-
sibleren Wohnnutzung im Kernbereich sicherzustellen. Der Anbindung an die nördlichen B e-
standsstrukturen ist im Hinblick auf die bestehende Körnigkeit besondere Aufmerksamkeit zu 
widmen. Die unterschiedlichen Lagen sollen dabei keineswegs isoliert betrachtet und ausgestal-
tet werden. Wesentliches städtebauliches Erfordernis ist die qualitätsvolle Verzahnung und 
Ausgestaltung der Übergänge. Vorstellbar ist eine gestaffelte Voluminität der Baukörper. Höhe-
re Gebäude in den Randlagen sollten über den Kernbereich in eine vermittelnde Höhe zum an-
grenzenden nördlichen Bereich greifen.      
Freiflächengestaltung und öffentlicher Raum 
Erwartet wird ein schlüssiges Freiflächenkonzept , welches den Quartiersgedanken  unterstützt 
und den öffentlichen Raum hervor hebt. Aufgrund der Lage zum Kolde- Ring und zur Weseler 
Straße nimmt der öffentliche Raum im Gebiet einen besonderen Stellenwert ein.  Die westlich 
angrenzende Grünvernetzung ist als grünstrukturelles Element zu berücksichtigen. 
Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis Wohnen (2011) wird darauf  hin-
gewiesen, dass das Quartier eine Vielzahl älterer Menschen beheimatet. Im Rahmen einer  al-

Rahmenvorgaben / Seite 6 von 6 
tersgerechten Quartiersentwicklung sollten neben barrierefreien Freiflächen auch altersgerechte 
Wohnformen mit gemeinschaftlich nutzbaren Räumen zugunsten der  Nachbarschaft berüc k-
sichtigt werden. Anlehnend an die Regularien zur sozialgerechten Bodennutzung für die gesam-
te Entwicklungsfläche wird weiter darauf verwiesen, dass Wohnungen für Soziales (Pfleger etc.) 
Berücksichtigung finden sollten. Weiter sind alternative Wohnformen und Baugruppen mitzur e-
flektieren. 
KiTa 
Die erforderliche Größe der KiTa resultiert aus den Anforderungen der neuen Wohnbauflächen 
und soll die Notwendigkeiten der Ist-Situation berücksichtigen.  
Feuerwehr 
Hinweise, die im Zuge der Planung Berücksichtigung finden sollten , beziehen sich insbesonde-
re auf Bewegungsflächen und Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge. 
Immissionsschutz 
Es besteht eine hohe Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf dem Plangebiet. 
Insbesondere entlang der verlängerten Bauflucht an der Weseler Straße sind Lärmpegel im Be-
reich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle, die bei 70 /60 dB(A) beginnt , zu erwar-
ten. Es sollte darauf geachtet werden, dass dieser Bereich von Wohnungen frei bleibt. Alternativ 
können durch architektonische Selbsthilfe für Wohnungen, die sich in diesem  Lärmniveau be-
finden, Außenwohnbereiche geschaffen werden, die einen für Wohnen verträglichen Lärmpegel 
aufweisen. Durch ein Lärmgutachten werden die Anforderungen an den Lärmschutz für die 
Wohngebäude ermittelt. 
Grün- und Spielflächen 
Die internen und externen Grünvernetzungen mit dem Umfeld sind zu berücksichtigen bzw. zu 
schaffen. Der vorhandene Baumbestand ist  soweit möglich in die Freiflächenplanung  einzube-
ziehen und zu erhalten. Der städtische Baumbestand an Straßen ist zu sichern. 
Ein öffentlicher Spielplatz, der die Bedarfe des Quartiers abdeckt, ist erforderlich. Fehlende Be-
darfe des bestehenden Quartiers sind zu prüfen. 
Stadtklima 
Im Zuge der geplanten Verdichtung sind Anforderungen an den Klimawandel zu berücksichti-
gen; hier insbesondere der Schutz vor Starkregeneinflüssen und Überhitzung. Um die künftigen 
Klimaschutzziele der Stadt Münster bis 2050 einhalten zu können, wird empfohlen, die Planung 
des Quartiers im Sinne eines umfassenden, schlüssigen und effizienten Energiekonzeptes mit-
zubetrachten. 
Erschließung 
Es sind zwei neue verkehrliche Anbindungen an den Kolde- Ring und die Weseler Straße vor-
stellbar. Vor dem Hintergrund der Ausbauplanung des Kolde-Rings ergibt sich eine größere Be-
deutung für einen vollbeampelten Anknüpfungspunkt an der Weseler Straße. Der Anschluss an 
die nördlichen Anliegerstraßen soll der Sicherstellung der Fuß-  und Radwegeverbindungen des 
Gesamtquartiers dienen und den MIV ausschließen.

Anlage A

2158 Zeichen

Anlage A zur V/0096/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage sollen folgende Bauleitplanverfahren im Stadtbezirk Münster-Mitte im Bereich 
Kolde-Ring / Weseler Straße eingeleitet werden: 
104. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 612. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Gelände der Friedrichsburg befindet sich südlich der Altstadt im Bereich Pluggendorf und soll 
zusammen mit der Stadt Münster und den Grundstückseigentümern, der LVM-Versicherung so-
wie der Ordensgemeinschaft, in ein hochwertiges, vielseitiges, innerstädtisches Quartier mit eige-
ner Identität entwickelt werden. 
 
Parallel zu den Bauleitplanverfahren sollen in einem Werkstattverfahren städtebauliche Entwürfe 
entwickelt werden. Neben Flächen für Dienstleistung und Büronutzungen bietet sich nach ersten 
Einschätzungen Potential für rund 250 neue Wohneinheiten. 
 
Zur Umsetzung der städtebaulich-freiraumplanerischen Qualitäten wird ein innovatives Werkstatt-
verfahren angestrebt. 
 
Zunächst soll eine städtebauliche Idee für den Ort entwickelt werden. Dazu werden rund fünf 
Stadtplanerteams eingebunden, die auf Grundlage der verwaltungsseitigen Vorabstimmung ihre 
städtebaulichen Entwürfe erarbeiten und in Form einer Zwischenpräsentation vorstellen. Danach 
folgt die Vorbereitung für den Bebauungsplan inklusive der Nachqualifizierung des beabsichtigten 
Entwicklungskonzeptes. 
 
Finanzierung 
Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
Im weiteren Verfahren werden durch externe Dienstleistungen Kosten entstehen, die aus städti-
schen Mitteln beglichen werden. Konkrete Kostenerstattungsregelungen werden zwischen den 
Entwicklungspartnern im Rahmen des städtebaulichen Vertrages (Rahmenvereinbarung) getroffen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-0096-2020-Anlage-2-Verfahrenskonzeption

36 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0096/2020

Beschlussvorlage

10360 Zeichen

V/0096/2020 
V/0096/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im 
Stadtteil Pluggendorf im Bereich Weseler Straße / Kolde-Ring  
Beschluss zur Änderung  
2. Bebauungsplan Nr. 612: Weseler Straße / Kolde-Ring  
Beschluss zur Aufstellung  
[Friedrichsburg] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Pluggendorf im Bereich Weseler Straße / Kolde-Ring zu 
ändern (104. Änderung des FNP). 
 
2.  Für den Bereich westlich der Weseler Straße, nördlich des Kolde-Rings ist gemäß § 2 Abs. 1 
BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der bau-
lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen 
(Bebauungsplan Nr. 612). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster,  
Flur 207,  
Flurstücke 43, 45, 487, 591, 650, 705, 706, 708, 709, 710, 711, 712, 
Teile des Flurstücks 592,  
 
Flur 208,  
Teile des Flurstücks 450.  
Stadtplanungsamt 
 
26.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Wabbel 
Telefon: 492-1231 
Wabbel@stadt-muenster.de

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V/0096/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
Die Stadt Münster wird die Begleitung des Bebauungsplanverfahrens und die  Erstellung der notwen-
digen gutachterlichen Betrachtungen an ein externes Büro vergeben. In der Rahmenvereinbarung 
zwischen den Entwicklungspartnern wird eine enge anteilige Kostenerstattungsregelung getroffen. 
Aufgrund der vorgesehenen Vergabe der Bauleit planleistungen ist mit einer Auftragssumme von ca. 
50.000 Euro zu rechnen, die zunächst aus dem Budget des Amtes 61 finanziert werden und im Ra h-
men der Regelungen des städtebaulichen Vertrages (Rahmenvereinbarung) von den Entwicklung s-
partnern zurück erstattet werden. 
Begründung: 
Planungsanlass 
Das Gelände der Friedrichsburg befindet sich südlich der Altstadt im Bereich Pluggendorf  und liegt 
etwa 1,5 km vom Domplatz entfernt. Der Name Friedrichsburg geht auf einen barocken  Adelshof zu-
rück, den Friedrich Chri stian Freiherr von Galen an dieser Stelle seit etwa 1725  bewohnte. Sowohl 
von den baulichen als auch von den gartenbaulichen Bestandteilen dieser  Anlage sind heute keine 
Elemente mehr erhalten. Ab 1888 hat sich hier die Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Gött-
lichen Vorsehung niedergelassen und das  Gelände nach Ihren Bedürfnissen bebaut. Das Gelände 
stellt heute das Provinzhaus der Ordensgemeinschaft dar und wird von ca. 90 Schwestern bewohnt. 
Aufgrund der stetig sinkenden Anzahl an Ordensschwestern  wurde das Mutterhaus, die sogenannte 
Friedrichsburg, im Rahmen eines Bieterverfahrens an die LVM -Versicherung veräußert . Diese hat  
Ihren Hauptsitz in unmittelbarer Nähe. Im nördlichen Bereich der Friedrichsburg bleibt die Ordensg e-
meinschaft weiterhin Eige ntümerin der Flächen. Sowohl die LVM als auch die Ordensgemeinschaft 
haben in ersten Gesprächen mit der Stadtverwaltung ihr Interesse signalisiert, das Gelände zu einem 
neuen Stadtquartier zu entwickeln. Derzeit entsteht das neue „Schwesternhaus“ nahe dem bereits in 
den 1990er Jahren errichteten Altersheim, westlich des angestrebten Entwicklungsbereiches. 
Planungsziel - Solider Städtebau und architektonische urbane Vielfalt 
Aufgrund der Verlagerung des "Schwesternhauses" und der nicht mehr erhaltenswerten Bausubstanz 
beabsichtigt die Stadt  Münster, im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern, die städtebauli-
che Entwicklung dieser Fläche zu realisieren . Das Ziel ist ein hochwertiges, vielseitiges und inner-
städtisches Quartier mit eigener Identität. 
Eine Überplanung der vorhandenen Bau- und Nutzungsstruktur eröffnet die Möglichkeit auf insgesamt 
rund 4,4 ha ein solides städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Das Quartier soll unter Einbe-
ziehung der angrenzenden nachbarschaftlichen Strukturen ein Gebiet von innerstädtischem Charak-
ter werden, das die städtebaulichen Voraussetzungen für eine neue urbane Nutzungsstruktur schafft.  
Neben Lagen für Dienstleistung und Büronutzungen zum Kolde -Ring und zur Weseler Straße bietet 
sich hier nach erster Einschätzung das Potential für rund 250 neue Wohneinheiten. Dies soll d urch 
eine angemessene innerstädtische Dichte, eine Bebauung im Zusammenhang, eine  Adressausbil-
dung und eine qualitative abwechslungsreiche Folge öffentlicher und privater  Räume gewährleistet 
werden. Im Stadtquartier soll insbesondere der Gestaltung des öffentlichen  Raumes als Ort  der Be-
gegnung und Kommunikation besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

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V/0096/2020 
Die besondere Herausforderung liegt darin, ein solides städtebauliches und funktionales Grundgerüst 
zu entwickeln, das zudem das Potential hat, mit unterschiedlichen Architekturen aufgefüllt zu werden. 
Die entstehende „Körnigkeit“ soll die Vielfalt unterstützen und örtliche Identität gewährleisten. 
Verfahren - Städtebau und Bebauungsplan 
In der ersten Entwicklungsphase soll zunächst eine städtebauliche Idee für den Ort entwickelt we r-
den. In das Werkstattverfahren werden rund fünf kreative Stadtplanerteams eingebunden, die auf 
Grundlage der verwaltu ngsseitigen Vorabstimmung ihre städtebaulichen Entwürfe erarbeiten und 
diese in Form einer Zwischenpräsentation vorstellen. Ein Empfehlungsgremium gibt an dieser Stelle 
richtungsweisende Hinweise, die in die weitere Bearbeitung einfließen sollen. Ziel der ersten Entwick-
lungsphase ist, einen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der das notwendige Eigengewicht bietet, 
um als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu dienen. 
Es ist beabsichtigt, die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig in den Entwicklungs prozess einzubinden. 
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung soll über den Entwicklungsprozess informiert werden. Den 
Bürgerinnen und Bürgern wird zum Abschluss der ersten Entwicklungsphase die Möglichkeit geg e-
ben, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung einzubringen.  
Die Ergebnisse sollen anschließend in die zweite Entwicklungsphase einfließen. Diese dient der Vo r-
bereitung für den Bebauungsplan und schließt die Nachqualifizierung des beabsichtigten Entwic k-
lungskonzeptes, insbesondere die Freiraumqualitäten, Gestaltungsleitlinien und die Berücksichtigung 
der hochbaulichen Entwicklung mit ein. 
In den gesamten Entwicklungsprozess soll schon beginnend mit der ersten städtebaulichen Entwic k-
lungsphase ein „Parzellierungskonzept“ simultan zur städtebaulichen Figur entwickelt werden. Die 
entstehende Körnigkeit soll auf Vielfalt architektonischer Qualitäten hinwirken und örtliche Identität 
gewährleisten. Hochbauliche Realisierungswettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen für ausgewähl-
te Lagen bilden die Umsetzungsphase der bauleitplanerisch festgesetzten Entwicklungsziele. 
Weitere Informationen können der als Anlage 2 beigefügten Verfahrenskonzeption entnommen we r-
den. 
Zusammenarbeit/Methodik 
Das oben beschriebene Qualifizierungsverfahren soll durch ein externes Büro  vorbereitet und beglei-
tet werden. Die LVM hat hier mit Zustimmung der Verwaltung das Büro  „scheuvens+wachten plus“ 
beauftragt. Die Rahmenvereinb arung regelt eine enge  Abstimmungs- und Freigabeverpflichtung für 
die notwendigen verfahrensbegleitenden  Entscheidungen durch die Verwaltung. So kann sicherg e-
stellt werden, dass qualitative Erfordernisse im Sinne der Stadt Münster umgesetzt werden. 
Weiteres Vorgehen 
Die erste städtebauliche Entwicklungsstufe des Qualifizierungsverfahrens soll im Frühjahr  2020 
durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, das Ergebnis dem ASSVW im Sommer 2020 vorzustellen, 
um eine Verfahrensfreigabe zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes hierzu zu erhalten. Im 
Anschluss daran setzt  zunächst das bauleitplanerische Verfahren an. In der  zweiten Jahreshälfte 
2021 wird dann auch die zweite (architektonische) Stufe des Qualifizierungsverfahrens einsetzen, um

- 4 - 
V/0096/2020 
die Umsetzung der  städtebaulichen Rahmenbedingungen in hochwertige Architektur sicherzustellen. 
Ein Maßnahmenbeginn ist somit Anfang 2022 vorstellbar.  
Parallel zu den Vorbereitungsschritten für die Neubebauung wird LVM bereits den Rückbau  der vor-
handenen Bausubstanz durchführen. In Kombination mit dieser Maßnahme können  dann bereits a r-
chäologische und kampfmittelbezogene Untersuchungen durchgeführt werden, die somit den For t-
gang des Verfahrens nicht verzögern sollten. 
Derzeitiges Planungsrecht 
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet derzeit eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung kirchliche Einrichtung dar, so dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans  
die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Darstellung einer Wohnbaufläche bzw. 
gemischten Baufläche durchgeführt werden soll (Beschlussvorschlag 1). 
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsp lans Nr. 612 liegt derzeit im Geltungsbereich des 
übergeleiteten Durchführungsplans Nr. 5, der hier lediglich die äußeren Grenzen der umgebenen 
Verkehrsflächen festsetzt. 
Das Bebauungsplanverfahren soll als Vollverfahren durchgeführt werden. Die hierfür er forderliche 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll bereits im Rahmen  der ersten Stufe des Qualifizierungs-
verfahrens erfolgen. 
Das ca. 4,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplans ist zunächst so gefasst, dass neben den Fl ä-
chen der beiden Entwicklungspartner auch Verkehrsflächen angrenzende r Straßen mit einbezogen 
sind. Dies geschieht zur Sicherheit, falls aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse im weiteren Ve r-
fahren ein Umbau in den Verkehrsflächen vorbereitet werden muss.  
Die Bereiche der 104. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr.  612 sind 
der Anlage 1 zu entnehmen. 
i.V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Plangebiete  
Anlage 2 – Verfahrenskonzept 
Anlage 3 - Rahmenvorgaben

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.19.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Kolde-Ring
  • Pluggendorf
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0096/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37