V/0096/2020
104. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 612 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0096-2020-Anlage-1-Plangebiete
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0096/2020 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 612 Bereich der 104. Änderung des FlächennutzungsplansPlangebiet / Maßstab 1:10000
V-0096-2020-Anlage-3-Rahmenvorgaben
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Rahmenvorgaben / Seite 1 von 6 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0096/2020 Rahmenvorgaben für das Werkstattverfahren Erste städtebauliche Qualifizierungsstufe Die Vorgaben beziehen sich auf das verwaltungsseitige Startgespräch. Erkenntnisse aus erfor- derlichen Gutachten werden in den Prozess eingebunden. Auslober LVM Versicherung und Ordensgemeinschaft ( Verfahrensbegleitende Abstimmungs- und Frei- gabeschritte durch die Stadt Münster sind in den Entwicklungsprozess eingebunden) Art des Verfahrens In diesem Werkstattverfahren soll ein städtebaulicher Entwurf für den Ort entwickelt werden. Dazu werden rund fünf kreative Stadtplanerteams in den Prozess eingebunden, die auf Grund- lage der verwaltungsseitigen Vorabstimmung ihre städtebaulichen Entwürfe erarbeiten und die- se in Form einer Zwischenpräsentation vorstellen. Ein Empfehlungsgremium gibt an dieser Stel- le richt ungsweisende Hinweise die mit den Ergebnissen aus der eingebundenen frühzeit igen Bürgerbeteiligung in die weitere vertiefende Bearbeitung einfließen sollen. Ziel dieser Qualifizie- rungsphase ist es , einen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der das notwendige E igenge- wicht hat, als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu dienen. Die besondere Herausfor- derung liegt darin das städtebauliche Grundgerüst durch ein Parzellierungskonzept für die spä- tere vielfältige bauliche Entwicklung analog zu entwickeln. Bewertungsgremium/ Empfehlungsgremium Das Bewertungsgremium/ Empfehlungsgremium setzt sich aus Vertret ern der Stadt Münster, den Entwicklungspartnern LVM Versicherung und Ordensgemeinschaft , sowie externen sach- verständigen Beratern zusammen. Neben richtungsweisenden Entscheidungen zur weiteren vertiefenden Bearbeitung der Entwürfe wird eine abschließende Bewertung der städtebaulichen Entwürfe vorgenommen. Verfahrensbetreuung / Methodik Scheuvens Wachten (Verfahrensbegleitende Abstimmungs- und Freigabeschritte durch die Stadt Münster sind be- gleitend in den Entwicklungsprozess eingebunden) Planungsanlass Das Gelände der Friedrichsburg befindet sich südlich der Altstadt im Bereich Pluggendorf, es liegt etwa 1,5 km vom Domplatz entfernt. Der Name Friedrichsburg geht auf einen barocken Adelshof zurück, den Friedrich Christian Freiherr von Galen an dies er Stelle seit etwa 1725 be- wohnte. Sowohl von den baulichen als auch von den gartenbaulichen Bestandteilen dieser An- lage sind heute keine Elemente mehr erhalten. Ab 1888 hat sich hier die Ordensgemeinschaft Rahmenvorgaben / Seite 2 von 6 der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung niedergelassen und das Gelände nach ihren Be- dürfnissen bebaut. Das Gelände stellt heute das Provinzhaus der Ordensgemeinschaft dar und wird von ca. 90 Schwestern bewohnt. Aufgrund des immer kleiner werdenden Ordens veräußerten die Schwestern der Göttlichen Vorsehung ihr Mutterhaus, die sog. Friedrichsburg, im Rahmen eines Bieterverfahrens an die LVM-Versicherung die Ihren Hauptsitz ber eits in unmittelbarer Nähe hat. Im nördlichen Bereich der Friedrichsburg bleibt die Ordensgemeinschaft weiterhin Eigentümerin der Flächen. Sowohl LVM als auch die Ordensgemeinschaft haben in ersten Gesprächen mit der Stadtverwaltung ihr Interesse signalisiert, das Gelände zu einem neuen Stadtquartier zu entwickeln. Derzeit ent- steht das neue Schwesternhaus nahe dem bereits in den 1990er Jahren errichteten Altersheim westlich des angestrebten Entwicklungsbereiches. Planungsziel Aufgrund der Verlagerung des "Schwesternhauses" und der nicht mehr erhaltenswerten Bau- substanz beabsichtigt die Stadt Münster im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern die städtebauliche Entwicklung dieser Fläche mit dem Ziel , hier ein hochwertiges, vielseitiges, i n- nerstädtisches Quartier mit eigener Identität zu realisieren. Eine Überplanung der vorhandenen Bau- und Nutzungsstruktur eröffnet die Möglichkeit , auf insgesamt rund 4 ,4 ha ein solides städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, welches die bestehenden Defizite beseitigt und eine attraktive Quartiersentwicklung aufzeigt. Das Stadt ge- biet soll folglich, unter Einbeziehung der angrenzenden nachbarschaftlichen Strukturen, ein Ge- biet von innerstädtischem Charakter werden, das die städtebaulichen Voraussetzungen für eine neue urbane Nutzungsstruktur schafft. Neben Lagen für Dienstleistung und Büronutzungen zum Kolde-Ring und zur Weseler Straße bietet sich hier nach erster Einschätzung das Potential rund 250 Wohneinheiten vermittelnd zu den Randbereichen und dem Bestand zu realisieren. Durch eine angemessene innerstädtische Dichte, eine Bebauung im Zusammenhang, eine Adress- ausbildung und eine qualitative abwechslungsreiche Folge öffentlicher und privater Räume soll dies gewährleistet werden. Im Stadtquartier soll insbesondere der Gestaltung des öffentlichen Raumes als Ort der Begegnung und Kommunikation besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Rahmenvorgaben / Seite 3 von 6 Plangebiet Aufgabenstellung Die Teilnehmenden werden gebeten ein solides städtebauliches und funktionales Grundgerüst zu entwickeln, welches Gestaltungsspielräume für die künftige Bebauung eröffnet. Demgemäß werden Aussagen zur stadträumlichen Struktur, zur Stadtgestaltung, zu Nutzungen, zur E r- schließung (Straßen, Plätze, Wege, Parkierungen) und zur Durchgrünung des Gesamtgebietes erwartet. Die besondere Herausforderung liegt darin zwischen den dienstleistungsorientierten Randlagen über die Wohnnutzung im Kern zu den Bestandsstrukturen im nördlichen Bereich zu vermitteln. Zudem soll das Potential entwickelt werden, die städtebauliche Grundfigur mit unterschiedlichen Architekturen aufzufüllen. Die entstehende „Körnigkeit“ soll die Vielfalt unterstützen und örtliche Identität gewährleisten. Leitungsumfang Die im Folgenden genannten Leistungen sind nur ein Hinweis auf mögliche Darstellungen. Wichtig ist die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des beabsichtigten städtebaulichen Konzeptes. Die Präsentationleistung wird im Rahmen der Vorbereitung des Werkstattverfahrens konkretisiert. Es ist vorgesehen, dass jeder Teilnehmer seinen Lösungsvorschlag zur gestellten Planungsaufgabe in Form eines Vortrages von max. 20 mi n. dem Bewertungs - /Empfehlungsgremium erläutern kann. Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Leistungen sind max. 3 Blätter im DIN A0 Format zu verwenden. Städtebauliche Bestandsaufnahme / Analyse Erfassung, Auswertung und Darstellung wesentlicher stadträumlicher Bezüge auf Ebene des Planungsareals und der Stadt Münster Rahmenvorgaben / Seite 4 von 6 Darstellung der Qualitäten, Mängel und Potentiale Städtebaulicher Gesamtentwurf Einbindung und Vernetzung mit der Umgebung verbindliche Aussagen zur Bebauungsstruktur, Erschl ießung, Grün- und Freiflächen so- wie der Nutzung Parzellierungskonzept Zeichnerische Darstellungen Vertiefung eines entwurfsprägenden Teilbereiches Exemplarische Darstellung von entwurfsprägenden Schnittstellen und Übergängen zwi- schen öffentlichen und privaten Flächen Schnitte und Teilansichten zur Verdeutlichung der Maßstäblichkeit und der Raumpropor- tionen verbindliche Aussagen zur Gestaltung - Materialien und Farben Grundsätzliche Aussage zur Freiflächengestaltung Nachprüfbare Berechnungen Bruttogrundfläche (BGF) - gem. DIN 277 Grundflächenzahl (GRZ) für die Hochbauten Geschossflächenzahl (GFZ - inkl. Dachgeschoss, sofern Vollgeschoss) Stellplatznachweis für das Plangebiet (KFZ und Fahrradabstellplätze) Räumliche Skizzen/Visualisierungen Schrägluftperspektive des gesamten Entwicklungsbereiches Perspektive auf Augenhöhe Massenmodell Einsatzplatte für das Stadtmodell der Stadt Münster Maßstab 1:500 Erläuterungsbericht Darstellung tragender konzeptioneller Erwägungen Max. 2 Seiten DIN A4 Beurteilungskriterien Insgesamt sind ausführliche Aussagen zu folgenden Schwerpunkten zu treffen: Bebauungsstruktur - Gebäudetypologie, Dichte und Geschossigkeit Erschließungsstruktur - fließender und ruhender Verkehr Grün- und Freiflächenstruktur - Aufteilung, Gestaltung und Vernetzung Nutzungsstruktur - Nutzungsart Rahmenvorgaben / Seite 5 von 6 Aspekte und Elemente , die bei der Konzeption des Entwurfs besonders berücksichtigt werden sollen, sind: Die räumliche und funktionale Verknüpfung des zu entwickelnden Quartiers Einbindung von vorhandenen Freiraum-/Landschaftselementen Schalltechnische Berücksichtigung der angrenzenden Verkehrsführung Aufwandsentschädigung Alle teilnehmenden Stadtplanerteams erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung. Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen den Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe, bleiben den Teilnehmern erhalten. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichung einer Dokumentation durch die Stadt Münster. Weitere Bearbeitung Es wird beabsichtigt , mind. einen Entwurf im Rahmen einer zusätzlichen Beauftragung weiter zu qualifizieren. Der Umfang obliegt dem Ermessen des Gremiums und der Stadt Münster. E r- gänzend sind ggf. die freiraumplanerischen Aspekte wie das Freiflächenkonzept und insbeson- dere die Konzeption des öffentlichen Raumes weiter auszuarbeiten. Planungsvorgaben Städtebau Neben Wohnbauflächen, entsprechend erforderlichen KiTa -Flächen und öffentlichen Spielplä t- zen sollen zudem gewerbliche und gemischte Bauflächen organisiert werden. Aufgrund der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr des Kolde- Rings und der Weseler Straße sollten g e- mischte und gewerbliche Bauflächen eher in die Randbereiche rücken, um die Qualität der sen- sibleren Wohnnutzung im Kernbereich sicherzustellen. Der Anbindung an die nördlichen B e- standsstrukturen ist im Hinblick auf die bestehende Körnigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die unterschiedlichen Lagen sollen dabei keineswegs isoliert betrachtet und ausgestal- tet werden. Wesentliches städtebauliches Erfordernis ist die qualitätsvolle Verzahnung und Ausgestaltung der Übergänge. Vorstellbar ist eine gestaffelte Voluminität der Baukörper. Höhe- re Gebäude in den Randlagen sollten über den Kernbereich in eine vermittelnde Höhe zum an- grenzenden nördlichen Bereich greifen. Freiflächengestaltung und öffentlicher Raum Erwartet wird ein schlüssiges Freiflächenkonzept , welches den Quartiersgedanken unterstützt und den öffentlichen Raum hervor hebt. Aufgrund der Lage zum Kolde- Ring und zur Weseler Straße nimmt der öffentliche Raum im Gebiet einen besonderen Stellenwert ein. Die westlich angrenzende Grünvernetzung ist als grünstrukturelles Element zu berücksichtigen. Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis Wohnen (2011) wird darauf hin- gewiesen, dass das Quartier eine Vielzahl älterer Menschen beheimatet. Im Rahmen einer al- Rahmenvorgaben / Seite 6 von 6 tersgerechten Quartiersentwicklung sollten neben barrierefreien Freiflächen auch altersgerechte Wohnformen mit gemeinschaftlich nutzbaren Räumen zugunsten der Nachbarschaft berüc k- sichtigt werden. Anlehnend an die Regularien zur sozialgerechten Bodennutzung für die gesam- te Entwicklungsfläche wird weiter darauf verwiesen, dass Wohnungen für Soziales (Pfleger etc.) Berücksichtigung finden sollten. Weiter sind alternative Wohnformen und Baugruppen mitzur e- flektieren. KiTa Die erforderliche Größe der KiTa resultiert aus den Anforderungen der neuen Wohnbauflächen und soll die Notwendigkeiten der Ist-Situation berücksichtigen. Feuerwehr Hinweise, die im Zuge der Planung Berücksichtigung finden sollten , beziehen sich insbesonde- re auf Bewegungsflächen und Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge. Immissionsschutz Es besteht eine hohe Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf dem Plangebiet. Insbesondere entlang der verlängerten Bauflucht an der Weseler Straße sind Lärmpegel im Be- reich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeitsschwelle, die bei 70 /60 dB(A) beginnt , zu erwar- ten. Es sollte darauf geachtet werden, dass dieser Bereich von Wohnungen frei bleibt. Alternativ können durch architektonische Selbsthilfe für Wohnungen, die sich in diesem Lärmniveau be- finden, Außenwohnbereiche geschaffen werden, die einen für Wohnen verträglichen Lärmpegel aufweisen. Durch ein Lärmgutachten werden die Anforderungen an den Lärmschutz für die Wohngebäude ermittelt. Grün- und Spielflächen Die internen und externen Grünvernetzungen mit dem Umfeld sind zu berücksichtigen bzw. zu schaffen. Der vorhandene Baumbestand ist soweit möglich in die Freiflächenplanung einzube- ziehen und zu erhalten. Der städtische Baumbestand an Straßen ist zu sichern. Ein öffentlicher Spielplatz, der die Bedarfe des Quartiers abdeckt, ist erforderlich. Fehlende Be- darfe des bestehenden Quartiers sind zu prüfen. Stadtklima Im Zuge der geplanten Verdichtung sind Anforderungen an den Klimawandel zu berücksichti- gen; hier insbesondere der Schutz vor Starkregeneinflüssen und Überhitzung. Um die künftigen Klimaschutzziele der Stadt Münster bis 2050 einhalten zu können, wird empfohlen, die Planung des Quartiers im Sinne eines umfassenden, schlüssigen und effizienten Energiekonzeptes mit- zubetrachten. Erschließung Es sind zwei neue verkehrliche Anbindungen an den Kolde- Ring und die Weseler Straße vor- stellbar. Vor dem Hintergrund der Ausbauplanung des Kolde-Rings ergibt sich eine größere Be- deutung für einen vollbeampelten Anknüpfungspunkt an der Weseler Straße. Der Anschluss an die nördlichen Anliegerstraßen soll der Sicherstellung der Fuß- und Radwegeverbindungen des Gesamtquartiers dienen und den MIV ausschließen.
Anlage A
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Anlage A zur V/0096/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage sollen folgende Bauleitplanverfahren im Stadtbezirk Münster-Mitte im Bereich Kolde-Ring / Weseler Straße eingeleitet werden: 104. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 612. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Gelände der Friedrichsburg befindet sich südlich der Altstadt im Bereich Pluggendorf und soll zusammen mit der Stadt Münster und den Grundstückseigentümern, der LVM-Versicherung so- wie der Ordensgemeinschaft, in ein hochwertiges, vielseitiges, innerstädtisches Quartier mit eige- ner Identität entwickelt werden. Parallel zu den Bauleitplanverfahren sollen in einem Werkstattverfahren städtebauliche Entwürfe entwickelt werden. Neben Flächen für Dienstleistung und Büronutzungen bietet sich nach ersten Einschätzungen Potential für rund 250 neue Wohneinheiten. Zur Umsetzung der städtebaulich-freiraumplanerischen Qualitäten wird ein innovatives Werkstatt- verfahren angestrebt. Zunächst soll eine städtebauliche Idee für den Ort entwickelt werden. Dazu werden rund fünf Stadtplanerteams eingebunden, die auf Grundlage der verwaltungsseitigen Vorabstimmung ihre städtebaulichen Entwürfe erarbeiten und in Form einer Zwischenpräsentation vorstellen. Danach folgt die Vorbereitung für den Bebauungsplan inklusive der Nachqualifizierung des beabsichtigten Entwicklungskonzeptes. Finanzierung Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Im weiteren Verfahren werden durch externe Dienstleistungen Kosten entstehen, die aus städti- schen Mitteln beglichen werden. Konkrete Kostenerstattungsregelungen werden zwischen den Entwicklungspartnern im Rahmen des städtebaulichen Vertrages (Rahmenvereinbarung) getroffen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0096-2020-Anlage-2-Verfahrenskonzeption
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0096/2020
Beschlussvorlage
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V/0096/2020 V/0096/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Pluggendorf im Bereich Weseler Straße / Kolde-Ring Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 612: Weseler Straße / Kolde-Ring Beschluss zur Aufstellung [Friedrichsburg] Beratungsfolge 10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Pluggendorf im Bereich Weseler Straße / Kolde-Ring zu ändern (104. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich westlich der Weseler Straße, nördlich des Kolde-Rings ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der bau- lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 612). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 207, Flurstücke 43, 45, 487, 591, 650, 705, 706, 708, 709, 710, 711, 712, Teile des Flurstücks 592, Flur 208, Teile des Flurstücks 450. Stadtplanungsamt 26.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wabbel Telefon: 492-1231 Wabbel@stadt-muenster.de - 2 - V/0096/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Stadt Münster wird die Begleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Erstellung der notwen- digen gutachterlichen Betrachtungen an ein externes Büro vergeben. In der Rahmenvereinbarung zwischen den Entwicklungspartnern wird eine enge anteilige Kostenerstattungsregelung getroffen. Aufgrund der vorgesehenen Vergabe der Bauleit planleistungen ist mit einer Auftragssumme von ca. 50.000 Euro zu rechnen, die zunächst aus dem Budget des Amtes 61 finanziert werden und im Ra h- men der Regelungen des städtebaulichen Vertrages (Rahmenvereinbarung) von den Entwicklung s- partnern zurück erstattet werden. Begründung: Planungsanlass Das Gelände der Friedrichsburg befindet sich südlich der Altstadt im Bereich Pluggendorf und liegt etwa 1,5 km vom Domplatz entfernt. Der Name Friedrichsburg geht auf einen barocken Adelshof zu- rück, den Friedrich Chri stian Freiherr von Galen an dieser Stelle seit etwa 1725 bewohnte. Sowohl von den baulichen als auch von den gartenbaulichen Bestandteilen dieser Anlage sind heute keine Elemente mehr erhalten. Ab 1888 hat sich hier die Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Gött- lichen Vorsehung niedergelassen und das Gelände nach Ihren Bedürfnissen bebaut. Das Gelände stellt heute das Provinzhaus der Ordensgemeinschaft dar und wird von ca. 90 Schwestern bewohnt. Aufgrund der stetig sinkenden Anzahl an Ordensschwestern wurde das Mutterhaus, die sogenannte Friedrichsburg, im Rahmen eines Bieterverfahrens an die LVM -Versicherung veräußert . Diese hat Ihren Hauptsitz in unmittelbarer Nähe. Im nördlichen Bereich der Friedrichsburg bleibt die Ordensg e- meinschaft weiterhin Eige ntümerin der Flächen. Sowohl die LVM als auch die Ordensgemeinschaft haben in ersten Gesprächen mit der Stadtverwaltung ihr Interesse signalisiert, das Gelände zu einem neuen Stadtquartier zu entwickeln. Derzeit entsteht das neue „Schwesternhaus“ nahe dem bereits in den 1990er Jahren errichteten Altersheim, westlich des angestrebten Entwicklungsbereiches. Planungsziel - Solider Städtebau und architektonische urbane Vielfalt Aufgrund der Verlagerung des "Schwesternhauses" und der nicht mehr erhaltenswerten Bausubstanz beabsichtigt die Stadt Münster, im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern, die städtebauli- che Entwicklung dieser Fläche zu realisieren . Das Ziel ist ein hochwertiges, vielseitiges und inner- städtisches Quartier mit eigener Identität. Eine Überplanung der vorhandenen Bau- und Nutzungsstruktur eröffnet die Möglichkeit auf insgesamt rund 4,4 ha ein solides städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Das Quartier soll unter Einbe- ziehung der angrenzenden nachbarschaftlichen Strukturen ein Gebiet von innerstädtischem Charak- ter werden, das die städtebaulichen Voraussetzungen für eine neue urbane Nutzungsstruktur schafft. Neben Lagen für Dienstleistung und Büronutzungen zum Kolde -Ring und zur Weseler Straße bietet sich hier nach erster Einschätzung das Potential für rund 250 neue Wohneinheiten. Dies soll d urch eine angemessene innerstädtische Dichte, eine Bebauung im Zusammenhang, eine Adressausbil- dung und eine qualitative abwechslungsreiche Folge öffentlicher und privater Räume gewährleistet werden. Im Stadtquartier soll insbesondere der Gestaltung des öffentlichen Raumes als Ort der Be- gegnung und Kommunikation besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. - 3 - V/0096/2020 Die besondere Herausforderung liegt darin, ein solides städtebauliches und funktionales Grundgerüst zu entwickeln, das zudem das Potential hat, mit unterschiedlichen Architekturen aufgefüllt zu werden. Die entstehende „Körnigkeit“ soll die Vielfalt unterstützen und örtliche Identität gewährleisten. Verfahren - Städtebau und Bebauungsplan In der ersten Entwicklungsphase soll zunächst eine städtebauliche Idee für den Ort entwickelt we r- den. In das Werkstattverfahren werden rund fünf kreative Stadtplanerteams eingebunden, die auf Grundlage der verwaltu ngsseitigen Vorabstimmung ihre städtebaulichen Entwürfe erarbeiten und diese in Form einer Zwischenpräsentation vorstellen. Ein Empfehlungsgremium gibt an dieser Stelle richtungsweisende Hinweise, die in die weitere Bearbeitung einfließen sollen. Ziel der ersten Entwick- lungsphase ist, einen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der das notwendige Eigengewicht bietet, um als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu dienen. Es ist beabsichtigt, die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig in den Entwicklungs prozess einzubinden. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung soll über den Entwicklungsprozess informiert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird zum Abschluss der ersten Entwicklungsphase die Möglichkeit geg e- ben, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung einzubringen. Die Ergebnisse sollen anschließend in die zweite Entwicklungsphase einfließen. Diese dient der Vo r- bereitung für den Bebauungsplan und schließt die Nachqualifizierung des beabsichtigten Entwic k- lungskonzeptes, insbesondere die Freiraumqualitäten, Gestaltungsleitlinien und die Berücksichtigung der hochbaulichen Entwicklung mit ein. In den gesamten Entwicklungsprozess soll schon beginnend mit der ersten städtebaulichen Entwic k- lungsphase ein „Parzellierungskonzept“ simultan zur städtebaulichen Figur entwickelt werden. Die entstehende Körnigkeit soll auf Vielfalt architektonischer Qualitäten hinwirken und örtliche Identität gewährleisten. Hochbauliche Realisierungswettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen für ausgewähl- te Lagen bilden die Umsetzungsphase der bauleitplanerisch festgesetzten Entwicklungsziele. Weitere Informationen können der als Anlage 2 beigefügten Verfahrenskonzeption entnommen we r- den. Zusammenarbeit/Methodik Das oben beschriebene Qualifizierungsverfahren soll durch ein externes Büro vorbereitet und beglei- tet werden. Die LVM hat hier mit Zustimmung der Verwaltung das Büro „scheuvens+wachten plus“ beauftragt. Die Rahmenvereinb arung regelt eine enge Abstimmungs- und Freigabeverpflichtung für die notwendigen verfahrensbegleitenden Entscheidungen durch die Verwaltung. So kann sicherg e- stellt werden, dass qualitative Erfordernisse im Sinne der Stadt Münster umgesetzt werden. Weiteres Vorgehen Die erste städtebauliche Entwicklungsstufe des Qualifizierungsverfahrens soll im Frühjahr 2020 durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, das Ergebnis dem ASSVW im Sommer 2020 vorzustellen, um eine Verfahrensfreigabe zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes hierzu zu erhalten. Im Anschluss daran setzt zunächst das bauleitplanerische Verfahren an. In der zweiten Jahreshälfte 2021 wird dann auch die zweite (architektonische) Stufe des Qualifizierungsverfahrens einsetzen, um - 4 - V/0096/2020 die Umsetzung der städtebaulichen Rahmenbedingungen in hochwertige Architektur sicherzustellen. Ein Maßnahmenbeginn ist somit Anfang 2022 vorstellbar. Parallel zu den Vorbereitungsschritten für die Neubebauung wird LVM bereits den Rückbau der vor- handenen Bausubstanz durchführen. In Kombination mit dieser Maßnahme können dann bereits a r- chäologische und kampfmittelbezogene Untersuchungen durchgeführt werden, die somit den For t- gang des Verfahrens nicht verzögern sollten. Derzeitiges Planungsrecht Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet derzeit eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung kirchliche Einrichtung dar, so dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Darstellung einer Wohnbaufläche bzw. gemischten Baufläche durchgeführt werden soll (Beschlussvorschlag 1). Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsp lans Nr. 612 liegt derzeit im Geltungsbereich des übergeleiteten Durchführungsplans Nr. 5, der hier lediglich die äußeren Grenzen der umgebenen Verkehrsflächen festsetzt. Das Bebauungsplanverfahren soll als Vollverfahren durchgeführt werden. Die hierfür er forderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll bereits im Rahmen der ersten Stufe des Qualifizierungs- verfahrens erfolgen. Das ca. 4,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplans ist zunächst so gefasst, dass neben den Fl ä- chen der beiden Entwicklungspartner auch Verkehrsflächen angrenzende r Straßen mit einbezogen sind. Dies geschieht zur Sicherheit, falls aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse im weiteren Ve r- fahren ein Umbau in den Verkehrsflächen vorbereitet werden muss. Die Bereiche der 104. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 612 sind der Anlage 1 zu entnehmen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiete Anlage 2 – Verfahrenskonzept Anlage 3 - Rahmenvorgaben
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße
- Kolde-Ring
- Pluggendorf
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0096/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37