Mandari Insight

2022/0028

15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (Feststellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 21.01.2022

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15. Änderung des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel -
Lage im Stadtgebiet
Rechtsgrundlagen (Stand Offenlage November 2020):Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 desGesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom03.06.2020 (GVBl. S. 378)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändertdurch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 desGesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 11des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 570)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513)
Geltungsbereich der 15. Änderung mit Darstellung der neuenWohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche, Grünfläche, ausgewählteGrünverbindung, Haupttrasse örtlicher ÖPNV und Hauptrad-/-fußwegMaßstab 1 : 10 000100 m500 m1000 mN
24.01.2022
WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018, geändert durch Beschluss derStadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am09.10.2018 und Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses am 10.11.2020.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 07.11.2018.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungund über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 16.11.2018.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem.§ 3 Abs. 1 BauGB im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, in der Zeit vom 19.11.2018 biseinschließlich 19.12.2018.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerungbezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.11.2018.Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 10.11.2020.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung mitUmweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGBi.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom 18.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 undzusätzliche Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung im o.g. Zeitraum imStadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG und Abstimmung mit denNachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.11.2020.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem zeichnerischen Teilund der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wurde von der Stadtverordnetenversammlunggefasst am                             .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Der DezernentGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und deröffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am                             .Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans zum Zweck der Bekanntmachunggem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der WissenschaftsstadtDarmstadt und i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12 in der Zeitvom ________________  bis einschließlich                             .Inkrafttreten der 15. Änderung des Flächennutzungsplans am                              .Darmstadt, den  ________________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Der Dezernent
I:\Pool_61\61.5.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\15-Änderung - CFK\Pläne\CAD-Datei\FNP_15.Änderung_20220124.dwg
Legende aus Gesamtplan (Auszug):Darstellung nach § 5 Abs. 2 BauGBGrenze des Geltungsbereichs derÄnderungBauflächen und Baugebiete,WohnbauflächenGemeinbedarfsflächenSchulenÖffentliche Verwaltung
GrünflächenParkanlagen und sonstigeöffentliche und private Grünanlagen
Ausgewählte GrünverbindungenKleingartenanlagenWaldflächenSporthallenHauptrad-/Fußweg
Wasserflächen,Teiche, Bachläufe,dauernd wasserführendeEntwässerungsgräbenVerkehrsflächen,Haupttrasse örtlicher ÖPNVVer- und Entsorgungsanlagen,Trassen für  Hauptwasserleitungen /HauptabwasserleitungenNaturschutzgebieteFlächenhafte NaturdenkmälerNachrichtliche Übernahme aufgrund anderergesetzlicher Vorschriften nach § 5 Abs. 4 BauGBNNBestandPlanung
Kulturdenkmale (Gesamtanlage)ND
Darmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               ___________________                                                Jochen Krehbiehl
im Plan weiß dargestelltWegeBestandsdarstellungen in der GrundkarteW/A
Flächen für die Landwirtschaft,Ökologisch wertvolles GrünlandFreihaltung für ÖPNV-Trassen
Landschaftsgebiete Zone IIL IIPlanzeichen außerhalb des Planausschnittes

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.11.2 018, 13.12.2018, 
21.01.2019, 08.02.2019 und 08.03.2019: 
 
Schreiben vom 29.11.2018, Dez. III 33.1: 
 
Dem Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungspla ns ist zu entneh- 
men, dass das Gebiet durch die Straßenbahn verkehrl ich gut angebunden 
werden soll. lm Entwurf des Bebauungsplans S 26 "Ca mbrai-Fritsch-
Kaserne/Jefferson-Siedlung" ist bereits unter Ziffe r 7.1.4 – Verkehr / Er- 
schließung eine Variante zur Verlängerung der Straß enbahnlinie 3 bis zur 
Heidelberger Straße beschrieben. ln beiden Planentw ürfen ist zwar in den 
Abbildungen die "Haupttrasse örtlicher ÖPNV" im Ber eich des betreffenden 
Geländes, jedoch nicht bis zur Heidelberger Straße,  dargestellt. Aufgrund 
der bestehenden Absichten sehe ich jedoch eine ents prechende Ergän- 
zung des Flächennutzungsplans als geboten. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
 
Die Straßenbahntrasse ist im Geltungsbereich der 15 . Flächennutzungs- 
planänderung dargestellt. Die Darstellung der gepla nten Straßenbahn wur- 
de im Planentwurf zur Offenlage von „Haupttrasse ör tlicher ÖPNV“ in „Frei- 
haltung für ÖPNV-Trassen“ geändert. Die Straßenbahn trasse ist Gegen- 
stand eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens . Erst nach Feststel- 
lungsbeschluss steht die Trassenführung fest und ka nn als „Haupttrasse 
örtlicher ÖPNV“ gem. § 5 Abs. 4 S. 1 BauGB nachrich tlich in den Flächen- 
nutzungsplan übernommen werden. 
 
Die Zielsetzung ist die Herstellung eines Lückensch lusses zur Heidelberger 
Straße und die Erstellung einer Ringlinie mit dem b estehenden 
Straßenbahnnetz. Dafür ist ein Bestandsanschluss an  die Heidelberger 
Straße mittels eines Gleisdreiecks sowie ein zweigl eisiger Neubau der 
Wendeschleife an der Akademie für Tonkunst für Betr iebszwecke 
vorgesehen (vgl. Magistratsbeschluss vom 13.01.2021 , Vorlage-Nr. 
2021/0003). Damit können im Wald Flächenverluste du rch eine 
Wendeschleife verhindert werden. 
 
 
 
Schreiben vom 13.12.2018, Dez. III 31.2: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die bauleitplanerischen 
Überlegungen zur Folgenutzung der ca. 34 ha großen Konversionsfläche, 
die im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut zungsplan - RPS/ 
RegFNP - 2010 überwiegend als "Vorranggebiet Siedlu ng" festgelegt ist, 
keine grundsätzlichen Bedenken. Soweit randlich Vor ranggebiete für Natur 
und Landschaft, - für die Forstwirtschaft oder den Regionalen Grünzug 
tangiert werden, erfolgt deren Inanspruchnahme jewe ils nur in einem gerin- 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass 
gegen die bauleitplanerischen 
Überlegungen zur Folgenutzung der Konversionsfläche  keine grundsätzli- 
chen Bedenken bestehen.  
 
Weiterhin wurde zur Kenntnis genommen, dass, soweit  randlich Vorrang- 
gebiete für Natur und Landschaft, für die Forstwirt schaft oder den Regiona- 
len Grünzug tangiert werden, deren Inanspruchnahme jeweils nur 
in einem 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
gem, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang und begegnet  insoweit keinen 
Bedenken. 
 
geringem, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang erfolgt  und insoweit keinen 
Bedenken begegnet.   
 
 
 
Von der oberen Forstbehörde wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Plan- 
gebiet großteils um ein bereits bebautes Areal hand elt, an dessen östlichen 
Bereich Wald angrenzt. Innerhalb des Bebauungsplans  (insbesondere 
Flurstück 3/14 in Flur 58) ist Wald 
im Sinne des § 2 Hessisches Waldgesetz 
- HWaldG - überplant, der jedoch nicht in Anspruch genommen werden soll. 
Aus Sicht der oberen Forstbehörde sollten diese Flä chen gemäß § 9 Abs. 1 
Nr. 18b BauGB als Wald festgelegt werden. 
 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt.  
 
Am 25.09.2019 fand mit einem Vertreter von Hessen F orst eine Ortsbege- 
hung des Geländes insbesondere im Hinblick auf die Art der Festsetzung 
der Waldflächen und den Waldrand im Geltungsbereich  des Bebauungs- 
plans S 26 statt. Der vorhandene Gehölzsaum (mit Bä umen bewachsene 
Randzone, die in der Regel bis zum Böschungsfuß rei cht) wurde bei dieser 
Begehung als „Wald“ nach Forstrecht definiert und e ntsprechend im östli- 
chen und südlichen Randbereich des Bebauungsplanent wurfs zur Offenla- 
ge nach § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB als Wald festgesetzt.  
Auch im Westen des Geltungsbereichs wurden bestehen de Waldflächen 
als Wald festgesetzt. Der waldähnliche Bestand im B ereich des ehemaligen 
Casinos an der Cooperstraße wurden im Bebauungsplan  S 26 als Flächen 
zur Erhaltung von Gehölzen festgesetzt. 
 
Im Flächennutzungsplan wurden diese Flächen größten teils nicht als Wald- 
flächen dargestellt. Im Vergleich zum Bebauungsplan  liegt dem Flächen- 
nutzungsplan eine systembedingte „Unschärfe“ zugrunde. Zum einen ist die 
Darstellungstiefe des FNP nicht parzellen- oder grundstücksscharf. Darüber 
hinaus stellt der FNP nur Flächen dar, die mindeste ns eine Flächengröße 
von 0,5 ha haben. Ziel des FNP ist daher nicht, dar zustellen welche Nut- 
zung ein Grundstück im Detail hat, sondern die gepl ante Entwicklung des 
Gemeindegebiets in ihren Grundzügen aufzuzeigen. 
 
Im Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan s wurde der Gel- 
tungsbereich um den Teilbereich Süd ergänzt und hie r die südliche Fläche 
als Waldfläche dargestellt. Dieser südliche Teilber eich der ehem. „Jeffer- 
son-Siedlung“ soll künftig als Grünzäsur zwischen d em neuen Wohngebiet 
und dem Stadtteil Eberstadt fungieren. Andere Fläch en der „Jefferson-
Siedlung“ mit Gehölzbestand, die im rechtswirksamen  Flächennutzungs- 
plan als Wohnbauflächen dargestellt sind, liegen au ßerhalb des Geltungs- 
bereichs der 15. FNP-Änderung.

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Im Falle einer Inanspruchnahme der Waldflächen wird  auf § 12 HWaldG 
verwiesen. Die zuständige Behörde für Waldumwandlun gen ist hier der 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Sämtlic he den Wald betref- 
fenden Maßnahmen sind im Vorfeld mit der zuständige n unteren Forstbe- 
hörde - hier dem Forstamt Darmstadt - abzustimmen. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass im Falle einer  Inanspruchnahme 
der Waldflächen § 12 HWaldG zu berücksichtigen ist und dass sämtliche 
den Wald betreffenden Maßnahmen im Vorfeld mit der zuständigen unteren 
Forstbehörde abzustimmen sind. 
 
 
 
Aus der Sicht der Abteilung  Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt neh- 
me ich wie folgt Stellung: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. Es bestehen Nachforderungen. Folgende Auflage und Hin- 
weise bitte ich aufzunehmen 
.  
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversor gung für das Baugebiet 
dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswass er) ist zu ermitteln 
(Jahresmenge und Sp itzenbedarf) . Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf 
eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achte n. Der Nachweis, 
dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen  Wasserversorger 
gedeckt werden kann, ist zu erbringen. 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Aus den vorgelegten Unterlagen gehen keine Aussagen  zur Entwässerung 
hervor. Eine Prüfung und Stellungnahme ist somit ni cht möglich. Es muss 
zum jetzigen Zeitpunkt die Entwässerung als nicht g esichert angesehen 
werden . 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Hinweise betreffen das Bebauungsplanverfahren S  26 und sind daher 
nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfah- 
ren durchgeführt wird. 
 
 
Bodenschutz 
 
Innerhalb des Plangebiets liegen die in der Altfläc hendatei Hessen (FIS-AG 
Fachinformationssystem Altlasten und Grundwassersch adensfälle) erfasste 
Altflächen Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie Jefferson Siedlung vor (ALTIS-
 
Der Anregung wurde gefolgt.  
 
Ergebnis der „Erfassung und Erstbewertung (Phase 1)  von kontaminations- 
verdächtigen Flächen (KVF) auf der Jefferson-Siedlung  Darmstadt“ (Be- 
richt vom 27.04.2010) durch die IBL Umwelt und Biot echnik GmbH war: „Im

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Nummern 411.000.043-000.001 bzw. 411.000.043-000.003). 
 
Beide Flächen wurden in den vergangenen Jahren aufg rund der früheren 
Nutzung historisch erkundet sowie orientierend unte rsucht. Fünf der insge- 
samt 48 Kontaminationsverdachtsflächen wurden weite rgehenden Untersu- 
chungen unterzogen. Ein entsprechender Bericht lieg t mir noch nicht vor. 
Nach dem Gebot der planerischen Konfliktbewältigung  darf der Bebau- 
ungsplan die von ihm ausgelösten Nutzungskonflikte nicht unbewältigt las- 
sen. Die der Abwägung zugrundeliegenden Gutachten s
ind der Begrün- 
dung als Anlage beizufügen. Darüber hinaus sind die  Gutachten dem Re- 
gierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschut z und Umwelt, Dezer- 
nat IV/Da 41.5 vorzulegen.  
 
Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse h insichtlich Per- und 
polyfluorierter Chemikalien (PFC) sollte über die l aufenden Untersuchun- 
gen hinaus überprüft werden, ob in der Vergangenhei t auf betreffender 
Fläche PFCs bspw. als Löschschaumkomponenten zum Ei nsatz kamen 
und entsprechend der Rechercheergebnisse Untersuchu ngen veranlasst 
werden. Liegen im Planbereich entsprechende Flächen , deren Böden er- 
heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sin d, so sollen sie nach 
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan gekennzeich net werden 
. Die 
Kennzeichnung hat hier lediglich eine Warnfunktion und dient nicht der 
bauleitplanerischen Konfliktbewältigung . Die aufgrund der Planung gege- 
benenfalls erforderliche Sanierung muss technisch, rechtlich und finanziell 
möglich sein. Im Bebauungsplan sind soweit erforder lich Festsetzungen zu 
treffen, die zur Behandlung der Bodenbelastung nach  § 9 BauGB zulässig 
und geeignet sind. Soll der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden, muss 
eine technische und wirtschaftliche Machbarkeit der  Bodensanierung durch 
ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren gesichert sein. 
 
Rahmen der durchgeführten Untersuchungen wurden ins gesamt 5 KVF 
identifiziert. Eine Gefährdung durch den direkten K ontakt über den Wir- 
kungspfad Boden-Mensch oder eine Gefährdung des Sch utzgutes Grund- 
wasser durch die Verlagerung im Boden vorhandener S chadstoffe ins 
Grundwasser ist nicht zu erwarten. Weitere umweltte chnische Erkun- 
dungsmaßnahmen der Phase IIa werden derzeit nicht empfohlen.“  
Weitere 2 KVF-Flächen wurden im Rahmen der Orientie renden Untersu- 
chung Phase IIa für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und  die Jefferson-
Siedlung durch das Büro Bullermann und Schneble untersucht (Bericht vom 
01.10.2012). Ergebnis war, dass zunächst kein Erfor dernis zu weiteren 
Untersuchungen besteht.  
Dies wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt bestät igt: Gemäß Schrei- 
ben des Regierungspräsidiums vom 12.02.2013 besteht  kein weiterer 
Handlungsbedarf. 
 
Auf der Liegenschaft Cambrai-Fritsch-Kaserne  wurden anhand von Un- 
tersuchungen, die auf der Grundlage einer Recherche  zu umwelttechni- 
schen Aspekten der Konversionsareale in Darmstadt a us dem Jahr 2007 
beruhten, im Jahr 2010 zwanzig Kontaminationsfläche n (KVF) identifiziert 
(„Erfassung und Erstbewertung (Phase 1) von kontami nationsverdächtigen 
Flächen (KVF) auf der Liegenschaft Cambrai-Fritsch- Kaserne und Jeffer- 
son-Siedlung“, IBL Umwelt und Biotechnik GmbH), wob ei bei sechzehn 
KVF weitere umwelttechnische Erkundungsmaßnahmen de r Phase IIa 
empfohlen wurden. Aus dieser orientierenden Untersu chung (Phase IIa) im 
Jahr 2012 resultierte, dass für zehn Kontaminations verdachtsflächen weite- 
rer Handlungsbedarf besteht, deren Anzahl und Unter suchungsumfang auf 
Basis einer Stellungnahme durch den Landesbetrieb B au und Immobilien 
Hessen (LBIH) konkretisiert wurden. 
 
Anschließend hat das Büro Arcadis, Darmstadt die Un tersuchung „Ehema- 
lige US-Liegenschaft Cambrai-Fritsch-Kaserne in Dar mstadt, We 129507, 
Phase IIb: Detailuntersuchung“ (12.01.2017) erarbeitet. 
 
An acht der zehn untersuchten KVF wurden Kontaminat ionen mit organi- 
schen Schadstoffen bzw. Schwermetallen nachgewiesen . Es wurde festge- 
stellt, dass erst Handlungsbedarf besteht bzw. eine  Neubewertung vorzu- 
nehmen ist, wenn Umnutzungen oder Bodeneingriffe erfolgen.

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Im Jahr 2019 wurde eine Auswertung des Berichts zur  Phase IIb: Detailun- 
tersuchung im Hinblick auf die Planung und ein ents prechendes Konzept 
der Bodensanierung durch Aushub bzw. weiterer Unter suchungsmaßnah- 
men zur Abgrenzung der Bodenbelastungen an KVF 11, 15 und 36 im Zuge 
des Gebäuderückbaus und der Oberflächenentsiegelung  erstellt (IB Wood, 
01.10.2019).  
 
Zur Vorbereitung der späteren Bautätigkeiten im Gel tungsbereich des Be- 
bauungsplans (Baufeldfreimachung) wurden im Jahr 20 19 durch den Flä- 
cheneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG Anträge  für den Gebäu- 
derückbau und die Oberflächenentsiegelung gestellt.  Die Genehmigung für 
den Abriss erfolgte nach Beteiligung der Unteren un d Obersten Boden- 
schutzbehörde im November 2019 und beinhaltete die Auflage, die vorhan- 
denen Bodenbelastungen im Zuge der Baufeldfreimachung zu entfernen.  
Die Beseitigung der Kontaminationen ist technisch, rechtlich und finanziell 
möglich. Im Zuge der Baufeldfreimachung werden alle  bekannten bauleit- 
planerisch relevanten Belastungen und Fremdstoffanr eicherungen durch 
den Flächeneigentümer BVD New Living GmbH & Co. KG beseitigt, um 
damit Einschränkungen in der Grundstücksgestaltung zu vermeiden.  
 
Zwischenzeitlich wurde die Beseitigung der Kontamin ationen gemäß Kon- 
zept und Auflagen mit fachgutachterlicher Begleitung durchgeführt.  
Weiterer Handlungsbedarf besteht gem. Schreiben der  Oberen Boden- 
schutzbehörde vom 26.04.2021 aus bodenschutzfachlic her Hinsicht nicht, 
da aufgrund der umfangreichen Untersuchungs- und Sa nierungsmaßnah- 
men davon auszugehen ist, dass durch die Verwirklic hung des Vorhabens 
(insbesondere durch Tiefbauarbeiten und die spätere  Gebäudenutzung) 
keine Gefahren für Leben und Gesundheit und die nat ürlichen Lebens- 
grundlagen – wie z. B. das Grundwasser – hervorgerufen werden können. 
 
Der Eintrag in der Altflächendatei Hessen (FIS-AG) wurde aktualisiert (AL- 
TIS-Nr.: 411.000.043-000.001). Die Fläche wird mit dem Status „Sanierung 
(Dekontamination) abgeschlossen“ geführt. 
 
Eine Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan ist  daher nicht erfor- 
derlich.

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Ergänzung zum Bodenschutz (IV/DA 41.5) mit Schreibe n vom 
08.02.2019: 
 
Das Gutachten über die weiterführenden Untersuchung en (Phase IIb: De- 
tailuntersuchung vom 12.01.2017) liegt mir nun vor.  Demnach wurden 10 
Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) im Jahr 2016 w eitergehend unter- 
sucht. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich ableiten, dass für 
zwei KVF kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht . Für die übrigen 
acht KVF gilt, dass bei momentaner Nutzung die fest gestellten Belastungen 
des Bodens keine Gefährdungen darstellen. Bei einer  Umnutzung, d.h. bei 
Vorliegen konkreter Pläne für die zukünftige Nutzun g der entsprechenden 
Flächen sind diese einer Neubewertung zu unterziehe n. Insofern verweise 
ich insbesondere auf die Kennzeichnung der belastet en Flächen im Bebau- 
ungsplan nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB. 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Der Eintrag in der Altflächendatei Hessen (FIS-AG) wurde aktualisiert (Altis-
Nr.: 411.000.043-000.001). Die Fläche wird mit dem Status „Sanierung 
(Dekontamination) abgeschlossen“ geführt. 
 
Siehe auch Text oben. 
 
 
 
Immissionsschutz 
 
Die Prüfung der Unterlagen zu o.g. Planung hat erge ben, dass gegen die 
Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung de s FNP aus immissi- 
onsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. 
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass 
aus immissionsschutzrechtlicher 
Sicht keine Bedenken gegen die Änderung des FNP bestehen.  
 
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer werden keine Beden- 
ken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf und Flächennut- 
zungsplan vorgebracht. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass 
aus Sicht des Fachdezernats 
Oberflächengewässer keine Bedenken und Anmerkungen gegen die Ände- 
rung des FNP vorgebracht werden. 
 
 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass durch das Vorh aben keine Roh- 
stoffsicherungsflächen betroffen sind und 
sich keine aktuell unter Bergauf- 
sicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung 
befinden .

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf  einer unvollständigen 
Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä - 
chen betroffen . 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdu ngspotential aus frühe ren bergbau lichen Tätig keiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen.  
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wurde weiterhin zur Kenntnis genommen, 
dass der Planaufstellung aus 
Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen. 
 
 
 
Schreiben vom 21.01.2019, Dez. III 31.2: 
 
Als Nachtrag zur Stellungnahme vom 13.12.2018 werde n die Fachbeiträge 
der oberen Naturschutzbehörde  sowie des Kampfmittelräumdienstes  
vom 21.01.2019  zur Kenntnis gegeben: 
 
Naturschutz: 
Aus den vorgelegten Unterlagen zur frühzeitigen Bet eiligung geht hervor, 
dass sich innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 3 0 BNatSchG ge- 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der gemäß § 30 BNatSchG geschützte Sandtrockenrasen  soll erhalten und

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
schützte Biotope „Sandmagerrasen“ befinden. Ich wei se darauf hin, dass 
bei der Beanspruchung dieser Biotope eine in Aussic ht gestellte Ausnahme 
gem. § 30 Abs.4 BNatSchG benötigt wird. Daher schla ge ich vor, die konk- 
ret zu beanspruchenden Bereiche sowie den hierzu er forderlichen Aus- 
gleich nachvollziehbar und begründet in Text und Ka rte darzustellen. Da 
die Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörd e liegt, rate ich zu 
einer frühzeitigen Abstimmung.  
 
in die Artenschutzflächen für die Mauereidechsenpop ulation (Maßnahmen- 
fläche im Nordwesten) integriert werden. Das Biotop  wurde nachrichtlich 
gem. § 9 Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan S 26 übernommen. 
 
In den Flächennutzungsplan wurde die Biotopfläche n icht nachrichtlich 
übernommen. Im Vergleich zum Bebauungsplan liegt de m Flächennut- 
zungsplan eine systembedingte „Unschärfe“ zugrunde.  Zum einen ist die 
Darstellungstiefe des FNP nicht parzellen- oder grundstücksscharf. Darüber 
hinaus stellt der FNP nur Flächen dar, die mindeste ns eine Flächengröße 
von 0,5 ha haben. Ziel des FNP ist daher nicht, dar zustellen welche Nut- 
zung ein Grundstück im Detail hat, sondern die gepl ante Entwicklung des 
Gemeindegebiets in ihren Grundzügen aufzuzeigen. 
 
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass durch di e nachrichtliche Über- 
nahme in den Bebauungsplan eine Ausnahme nach § 30 BNatSchG nicht 
erforderlich ist. Die Übernahme in den Bebauungspla n bzw. die geplante 
Entwicklung dieses Bereiches wurde mit der zuständi gen UNB im Vorfeld 
abgestimmt.  
 
 
 
Aus dem Protokoll zum Scoping-Termin vom 11.12.2018  geht hervor, dass 
Arten nach Anh. IV der FFH-Richtlinie sowie europäi sche Vogelarten im 
Geltungsbereich vorkommen. Um feststellen zu können , ob dauerhaft 
zwingende Vollzugshindernisse des § 44 BNatSchG geg en eine Umset- 
zung der Planung stehen können, wird die Vorlage ei ner artenschutzrechtli- 
chen Prüfung im weiteren Verfahren erforderlich. De r „Leitfaden für die 
artenschutzrechtliche Prüfung bei Planungen und Zul assungsverfahren in 
Hessen“, Hrsg. HMUELV, 2. Fassung (Mai 2011) sollte  angewendet wer- 
den. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bitte ich um eine Darstellung der 
jeweiligen Artvorkommen und ggf. vorgesehenen Maßna hmen in jeweils ei-
ner Karte. Bereits jetzt zeichnet sich das Vorkomme n einer Mauerseglerko- 
lonie als konfliktträchtig ab. Bei Vorhabenumsetzun g sind artenschutzrecht- 
liche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG durch 
den Abriss der Gebäude, die als Fortpflanzungs- und  Ruhestätten dienen, 
nicht ausgeschlossen. Daher sind geeignete Vermeidu ngs- und CEF-
Maßnahmen (continuous ecological function) im Baule itplanverfahren zu 
beschreiben und sicherzustellen.  
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Artenschutzbelange wurden im weiteren Bauleitpl anverfahren 
vollumfänglich berücksichtigt und inhaltlich mit de r zuständigen UNB 
abgestimmt. 
 Die Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeit rags und das Ar- 
tenschutzrechtliche Umsetzungskonzept der PGNU wurd en im Rah- 
men der weiteren Planung berücksichtigt. 
 Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (PGNU, aktua lisiert Juni 2019) 
richtet sich nach dem aktuellen „Leitfaden für die artenschutzrechtliche 
Prüfung in Hessen“ (HMUKLV 2015). 
 Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (PGNU, aktua lisiert Juni 2019) 
wurden die jeweiligen Artvorkommen grafisch und textlich dargestellt. 
 Für die Mauersegler sind entsprechende CEF-Maßnahm en ausgear- 
beitet und bereits in Umsetzung (Artenschutzrechtli ches Umsetzungs- 
konzept PGNU, Juni 2019). Die aktuell vom Mauersegl er besiedelten 
Gebäude werden solange erhalten, bis die hergestell ten Ersatznist-

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21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
Unter der Berücksichtigung eines notwendigen zeitli chen Vorlaufes bei der 
Abstimmung und Umsetzung insbesondere von CEF-Maßna hmen, lege ich 
auch hier eine frühzeitige Abstimmung mit der zustä ndigen Unteren Natur- 
schutzbehörde nahe.  
 
plätze zumindest teilweise angenommen wurden. 
 Das Artenschutzrechtliche Umsetzungskonzept der PG NU (Juni 2019) 
wurde mit der UNB abgestimmt.  
 Die CEF-Maßnahmen u.a. für Eidechsen, Fledermäuse und Vögel 
werden seit 2019 fortlaufend durchgeführt. 
 
 
 
Vom Geltungsbereich des o. g. Verfahrens werden kei ne Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete überlagert.  
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass vom Geltungsbe reich des Bauleit- 
plans keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete so wie Natura 2000-
Gebiete überlagert werden. 
 
 
 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange verweise 
ich auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.  
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass bezüglich weit erer zu vertretender 
naturschutzfachlicher Belange auf die Stellungnahme  der zuständigen 
Unteren Naturschutzbehörde (UNB) verwiesen wird.  
 
Die UNB hat mit Schreiben vom 18.12.2018 eine Stell ungnahme 
abgegeben. Aus ihrer Sicht bestehen gegen die Änder ung des 
Flächennutzungsplans keine Bedenken. 
 
 
 
Kampfmittelräumdienst:  
 
Die hier eingegangene Stellungnahme vom 17.01.2019 Da-1967-2019 
wurde mit Email vom 11.03.2019 zurückgezogen und du rch folgende Stel- 
lungnahme ersetzt: 
 
Schreiben vom 08.03.2019, KMRD, Da 1867-2019: 
 
Über die im Lageplan bezeichnete Fläche liegen dem Kampfmittelräum- 
dienst aussagefähige Luftbilder vor.  
 
Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen begrün deten Verdacht erge- 
ben, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist. Da 
auch sonstige Erkenntnisse über eine mögliche Munit ionsbelastung dieser 
Fläche nicht vorliegen, ist eine systematische Fläc henabsuche nicht erfor- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass eine Auswertun g der vorliegenden 
Luftbilder keinen begründeten Verdacht ergeben hat,  dass mit dem Auffin- 
den von Bombenblindgängern zu rechnen ist und auch sonstige Erkennt- 
nisse über eine mögliche Munitionsbelastung dieser Fläche nicht vorliegen, 
so dass eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich ist. 
 
Ein Hinweis, dass der Kampfmittelräumdienst unverzü glich zu verständigen

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21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
derlich.  
 
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Z uge der Bauarbeiten 
doch ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunde n werden sollte, bitte 
ich Sie, den Kampfmittelräumdienst unverzüglich zu verständigen.  
 
Sie werden gebeten, diese Stellungnahme in allen Sc hritten des Bauleitver- 
fahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentliche n Flächenänderungen 
ergeben. 
 
ist, wenn im Zuge der Bauarbeiten ein kampfmittelve rdächtiger Gegenstand 
gefunden werden sollte, wurde in den Bebauungsplan S 26 aufgenommen. 
 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 15.12.2020: 
 
Wie bereits mit o.a. Stellungnahmen mitgeteilt, bes tehen aus regionalpla- 
nerischer Sicht  keine grundsätzlichen Bedenken gegen die bauleitpl aneri- 
schen Überlegungen zur Folgenutzung der ehemaligen Cambrai-Fritsch-
Kaserne und der sich südlich anschließenden Jeffers on-Siedlung. Im Regi- 
onalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan –  RPS / RegFNP - 
2010 ist der fragliche Bereich überwiegend als „Vor ranggebiet Siedlung“ 
festgelegt. Soweit die insgesamt 25,5 ha umfassende  Flächennutzungsplan 
(FNP)-Änderung (in zwei Teilbereichen) randlich Vor ranggebiete für Natur 
und Landschaft, - für die Forstwirtschaft oder den Regionalen Grünzug 
tangiert, erfolgt deren Inanspruchnahme jeweils nur  in einem geringen, d.h. 
nicht raumbedeutsamen Umfang. 
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen die Baul eitplanung zur 
Folgenutzung der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne  und der südlich 
anschließenden Jefferson-Siedlung keine grundsätzli chen Bedenken be- 
stehen.  
 
Weiterhin wurde zur Kenntnis genommen, dass, soweit  randlich Vorrang- 
gebiete für Natur und Landschaft, für die Forstwirt schaft oder den Regiona- 
len Grünzug tangiert werden, deren Inanspruchnahme jeweils nur in einem 
geringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang erfolgt  und insoweit keinen 
Bedenken begegnet.  
 
 
 
Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Verfahren)  teile ich 
Ihnen mit, dass die Änderung des Flächennutzungspla ns keine Schutzge- 
biete berührt, so dass keine grundsätzlichen Bedenk en gegen das Vorha- 
ben bestehen. 
 
Die artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen f ür Fledermäuse, 
Zaun- und Mauereidechsen, Gartenrotschwanz, Mauerse gler sowie 
Haussperling u.a. Vögel sind im Bebauungsplanverfahren umzusetzen. 
 
Hinsichtlich weiterer naturschutzfachlicher Belange  verweise ich auf die 
Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass die Änderung d es Flächennut- 
zungsplans keine Schutzgebiete berührt, so dass kei ne grundsätzlichen 
Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. 
 
 
Die artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen w urden in Abstimmung 
mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im B ebauungsplanverfah- 
ren S 26 umgesetzt. 
 
Die UNB hat mit Schreiben vom 18.12.2018 eine Stell ungnahme abgege- 
ben. Aus ihrer Sicht bestehen gegen die Änderung de s Flächennutzungs-

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21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 plans keine Bedenken. 
 
 
 
Seitens des für die Belange der Forstwirtschaft  zuständigen Dezernats 
V 52 wird mitgeteilt, dass der Geltungsbereich der 15. FNP-Änderung Wald 
im Sinne des § 2 HWaldG enthält. Waldinanspruchnahm en sind gemäß 
§ 12 Abs. 2 HWaldG genehmigungspflichtig. Genehmigu ngsbehörde ist der 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Grundsä tzlich wird nahe ge- 
legt das Forstamt Darmstadt als untere Forstbehörde  bei allen den Wald 
betreffenden Maßnahmen im Vorfeld zu beteiligen. 
 
Es wird empfohlen eine Baumlänge Abstand zwischen Gebäuden und Wald 
einzuhalten, um künftige Konflikte und mögliche Sch äden durch herabfal- 
lende Äste und umstürzende Bäume zu vermeiden. 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass eine Waldinans pruchnahme ge- 
mäß § 12 Abs. 2 HWaldG genehmigungspflichtig ist.  
 
Eine Abstimmung mit der unteren Forstbehörde hat im  Vorfeld stattgefun- 
den. Die Hinweise betreffen das Bebauungsplanverfahren S 26, welches im 
Parallelverfahren zur 15. FNP-Änderung durchgeführt  wird. Die Hinweise 
wurden dort berücksichtigt.  
 
Zum Bebauungsplanverfahren S 26 kann jedoch nachric htlich an dieser 
Stelle folgendes mitgeteilt werden: Stellenweise rü ckt die Bebauung an den 
Waldrand heran. Eine zwingende Abstandsregelung gib t es nicht. Zum 
Schutz der Gebäude vor Baumsturzschäden wurde ein e ntsprechender 
Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen.  
 
 
 
Die 15. FNP-Änderung weist Abweichungen oder Unschä rfen gegenüber 
dem Entwurf zum Bebauungsplan S 26 vom 21. Juli 202 0 auf: Am südwest- 
lichen Rand des Flurstücks 149/9 (Flur 22) zwischen  Cooperstraße und 
Sandweg ist im BBP Wald und an gleicher Stelle im F NP Grünfläche dar- 
gestellt. Des Weiteren ist am südlichen Rand des Be reichs „Jefferson-
Siedlung“ eine Unschärfe hinsichtlich der Abgrenzun g von Grünfläche und 
Wald erkennbar. Während der FNP eine lineare Abtren nung vorsieht, ragt 
im BBP die Grünfläche „M4“ in den Wald hinein. Die Darstellungen des 
FNP sind entsprechend anzupassen. 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Im Vergleich zum Bebauungsplan liegt dem Flächennut zungsplan eine 
systembedingte „Unschärfe“ zugrunde. Zum einen ist die Darstellungstiefe 
des FNP nicht parzellen- oder grundstücksscharf. Da rüber hinaus werden 
im FNP Bau- bzw. Freiflächen erst ab einer Größe vo n 0,5 ha dargestellt. 
Ziel des FNP ist daher nicht, darzustellen welche N utzung ein Grundstück 
im Detail hat, sondern die geplante Entwicklung des  Gemeindegebiets in 
ihren Grundzügen aufzuzeigen. 
 
Am südwestlichen Rand des Flurstücks ehemals 149/9 (Flur 22) 
, jetzt 
147/10 (Flur 22),  zwischen Cooperstraße und Sandweg wurde die Wald- 
kante, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplan s (M 1:1.000) hinein- 
reicht, übernommen und als Wald festgesetzt. Die Da rstellung im Flächen- 
nutzungsplan ist jedoch aufgrund der geringen Fläch e und der größeren 
Maßstäblichkeit (M 1:10.000) des FNP nicht abbildbar.  
 
Die Unschärfe der Abgrenzung im südlichen Teil der Jefferson Siedlung ist 
gleichfalls der unterschiedlichen Maßstäblichkeit g eschuldet. Die Grünflä-

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
che, die minimal in den Wald hinein ragt, ist aufgr und ihrer Kleinteiligkeit im 
FNP nicht darstellbar. 
 
 
 
Die FNP-Änderung sieht außerdem eine ÖPNV-Trasse vor. Im Geltungsbe- 
reich der aktuellen Änderung wird hierfür zwar kein Wald in Anspruch ge- 
nommen, allerdings deuten sowohl der Trassenverlauf als auch ein Hinweis 
in der Begründung zur FNP-Änderung auf eine künftige Waldinanspruch- 
nahme hin. Waldinanspruchnahmen sind zu vermeiden oder zu minimieren. 
 
Dementsprechend ist eine Wendeschleife im Geltungsbereich des FNP 
oder zumindest eine unmittelbare Anbindung an die Straßenbahn entlang 
der Heidelberger Straße zu eruieren. Eine Wendeschleife in der Nähe der 
Heidelberger Straße hingegen würde eine erhebliche Waldinanspruchnah- 
me bedeuten, die aus hiesiger Sicht vermeidbar bzw. minimierbar ist. 
 
 
Die genaue Lage und Dimensionierung der Trasse wird  im Planfeststel- 
lungsverfahren festgelegt. Eine Wendeschleife inner halb des Gebiets wird 
jedoch nicht errichtet. Die Planung einer Wendeschl eife im Gebiet aus dem 
Jahre 2010 verfolgte eine andere Zielsetzung, damal s sollte die Straßen- 
bahnlinie 3 verlängert werden. Die Zielsetzung heut e ist die Herstellung 
eines Lückenschlusses zur Heidelberger Straße und d ie Erstellung einer 
Ringlinie mit dem bestehenden Straßenbahnnetz. Dafü r ist ein Bestands- 
anschluss an die Heidelberger Straße mittels eines Gleisdreiecks sowie ein 
zweigleisiger Neubau der Wendeschleife an der Akade mie für Tonkunst für 
Betriebszwecke vorgesehen (vgl. Magistratsbeschluss  vom 13.01.2021, 
Vorlage-Nr. 2021/0003). Damit können im Wald Fläche nverluste durch eine 
Wendeschleife verhindert werden. 
 
 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt  - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen 
folgendes mit: 
 
Bodenschutz 
Die Stellungnahme vom 08.10.2020 zur Aufstellung de s entsprechenden 
Bebauungsplans im Bereich des Ludwigshöhviertels ha t unverändert Be- 
stand. Innerhalb des Plangebietes liegen die in der  Altflächendatei Hessen 
(FIS-AG Fachinformationssystem Altlasten und Grundwasserschadensfälle) 
erfassten Altflächen Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie Jefferson Siedlung 
vor. (ALTIS-Nummern 411.000.043-000.001 bzw. 411.00 0.043- 000.003). 
Beide Flächen wurden in den vergangenen Jahren aufg rund der früheren 
militärischen Nutzung umwelttechnisch untersucht un d teilweise durch Bo- 
denaushub saniert. Drei Kontaminationsverdachtsfläc hen (KVF 15, 16 und 
17) stehen noch zu weiteren Untersuchungen aus. Das  Vorgehen der um- 
welttechnischen Untersuchungen und möglicherweise s ich daraus erge- 
bender Sanierungsbedarf wurde in den vorgelegten Pl anungsunterlagen 
hinreichend beschrieben und berücksichtigt. Insofer n bestehen seitens des 
Bodenschutzes keine Bedenken gegenüber dem vorgeleg ten Planungsvor- 
 
 
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass seitens des Bo denschutzes keine 
Bedenken gegenüber der Planung bestehen. 
 
Mit Schreiben vom 23.02.2021 teilte das Regierungsp räsidium mit, dass im 
Zuge des Abbruchverfahrens aufgrund der geplanten U mnutzung der ehe- 
maligen Cambrai-Fritsch-Kaserne ein Konzept für abb ruchbegleitende Un- 
tersuchungsmaßnahmen des Bodens und im Falle der be stätigten Boden- 
belastungen entsprechender Sanierungen vorgelegt wurden. 
 
Der entsprechende Abschlussbericht vom 16.04.2021 w urde dem Regie- 
rungspräsidium vorgelegt. Die Arbeiten wurden gemäß  dem Konzept und 
den Auflagen mit fachgutachterlicher Begleitung dur chgeführt. Weiterer 
Handlungsbedarf besteht aus bodenschutzfachlicher H insicht nicht, da 
aufgrund der umfangreichen Untersuchungs- und Sanie rungsmaßnahmen

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21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
haben. 
 
davon auszugehen ist, dass durch die Verwirklichung  des Vorhabens keine 
Gefahren für Leben und Gesundheit und der natürlich en Lebensgrundlagen 
– wie z. B. das Grundwasser – hervorgerufen werden können. 
 
Der Eintrag in der Altflächendatei Hessen (FIS-AG) wurde aktualisiert. Die 
Fläche wird mit dem Status „Sanierung (Dekontaminat ion) abgeschlossen“ 
geführt.  
 
 
 
Von den Dezernaten „Grundwasser“, „Oberflächengewässer“, „Abwasser, 
anlagenbezogener Gewässerschutz“ und „Immissionsschutz“ werden ge- 
gen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. 
 
 
Der Hinweis, dass seitens der Dezernate Grundwasser , Oberflächenge- 
wässer, Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz u nd Immissions- 
schutz keine Bedenken gegen die Bauleitplanung best ehen, wurde zur 
Kenntnis genommen. 
 
Hierzu siehe auch Text oben.  
 
 
 
Für die bergrechtliche  Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- 
tengrundlage herangezogen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: 
 Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsp lan 
(RPS/RegFNP) 2010 
 Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
 vorliegende und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
- bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse, 
- in der Datenbank vorliegende Informationen, 
- Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren 
Bergbau. 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- 
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der Bergbehörde keine 
Bedenken gegenüber der Planung bestehen.

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21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf 
einer unvollständigen Datenbasis. 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen:  
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe/Konzessionen:  
Das Plangebiet überlagert das Erlaubnisfeld zur Auf suchung von Erdwärme 
„Bessungen-Süd“ mit dem dazugehörigen gleichnamigen  Betrieb. Dieser 
soll für die Geothermie-Versorgung des im Bereich d er FNP-Änderung und 
des o.g. B-Plans vorgesehenen Vorhabens sorgen. Ich  gehe daher von der 
gegenseitigen Abstimmung sämtlicher Beteiligter aus. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Berg bau umgegangen. Dem 
Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 
 
 
 
Der Kampfmittelräumdienst wurde nicht erneut beteiligt. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Eine Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes vom 08.03.2019 
(KMRD, Da 1867-2019) liegt bereits vor (siehe Text oben). 
 
1.2  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der 
Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.11.2018: 
 
Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- 
gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- 
wendungen der Bundeswehr. 
 
Nach Auswertung der übersandten Unterlagen sollen d ie planungsrechtli- 
chen Voraussetzungen für eine zivile Folgenutzung d er ehemaligen 
Cambrai-Fritsch-Kaserne beziehungsweise Jefferson-S iedlung geschaffen 
werden. 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass seitens des Bundesamts für Infra- 
struktur grundsätzlich keine Bedenken bestehen.

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15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
Gegen das Vorhaben bestehen seitens der Bundeswehr grundsätzlich kei- 
ne Bedenken. 
 
 
 
Dem Bebauungsplan können Angaben zu maximalen Bauhö hen nicht ent- 
nommen werden. Sollten in dem Plangebiet neue bauli che Anlagen errich- 
tet werden, wird um erneute Beteiligung gebeten. Ei nschränkungen werden 
gegebenenfalls im weiteren Verfahren erhoben. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Bauhöhen baulicher Anlagen sind nicht Gegenstand de r Flächennutzungs- 
planänderung, sondern des Bebauungsplanverfahrens S  26 - Ludwigs- 
höhviertel -, auf welches hiermit verwiesen wird. 
 
1.3 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 30.11.2018: 
 
In der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung w ird unter dem ent- 
sprechenden Gliederungspunkt u.a. die Förderung nac hhaltiger Mobilitäts- 
formen wie dem ÖPNV bei gleichzeitiger Reduktion de s motorisierten Indi- 
vidualverkehrs ausgeführt. Wir begrüßen dieses Plan ungsziel, da es sich 
mit dem im aktuell gültigen Nahverkehrsplan des Lan dkreises Darmstadt-
Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt formul ierten Leitbild zur 
Rolle und Funktion des ÖPNV in unserem Verbandsgebi et deckt. Insofern 
können wir im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens vo m Vortrag von 
Anregungen bzw. Bedenken absehen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, dass die d argelegten Ziele 
und Zwecke der Planung im Hinblick auf die Förderun g nachhaltiger Mobili- 
tätsformen wie dem ÖPNV, das formulierte Leitbild d er DADINA zur Rolle 
und Funktion des ÖPNV im Verbandsgebiet deckt und i nsofern von Anre- 
gungen und Bedenken abgesehen wird. 
1.4 Forstamt Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.12.2018: 
 
Zu oben genannter Beteiligung der Behörden nimmt da s Forstamt Darm- 
stadt als untere Forstbehörde wie folgt Stellung. 
 
Gegen die Änderungen der Sonderbauflächen Bund (Ver teidigung) in zivile 
Nutzungen im Flächennutzungsplan bestehen keine Einwände. 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass gegen die Änderung der Sonderbauf lächen Bund (Ver- 
teidigung) in zivile Nutzungen im Flächennutzungspl an keine Einwände 
bestehen, wurde zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Einwände bestehen jedoch gegen den Wegfall von, im Regionalplan aus- 
gewiesenen, 1,5 ha Vorranggebiet für die Forstwirts chaft. Auf Grund der 
Schutz- und Erholungsfunktionen haben Waldflächen e ine besonders hohe 
positive Bedeutung bei der geplanten Verdichtung vo n Wohngebieten. Im 
vorliegenden Fall ist aus hiesiger Sicht ein Antrag  auf Einleitung eines Ziel- 
abweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Nach dem Ziel Z10.2-12 sollen die im Regionalplan d argestellten „Vorrang- 
gebiete für Forstwirtschaft“ dauerhaft bewaldet ble iben. Die Walderhaltung 
hat hier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprü chen. Das „Vorrang- 
gebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung in ein em Umfang von ca. 
1,5 ha im Bereich „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ in Ansp ruch genommen. Die- 
se Flächen liegen auf bereits heute bebauten Bereic hen bzw. auf großflä- 
chigen, versiegelten Parkplatzflächen; es werden da her keine Waldflächen 
neu durch die geplante Bebauung in Anspruch genomme n. Da die Inan- 
spruchnahme nur in einem geringen, d.h. nicht raumb edeutsamen Umfang, 
erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben des Re gierungspräsidiums 
Darmstadt vom 13.12.2019 keinen Bedenken.  
Im Änderungsbereich der „Jefferson-Siedlung“ hingeg en, der zur Offenlage 
ergänzt wurde, wird ein kleiner Teilbereich entspre chend dem Vorrangge- 
biet künftig als Waldfläche dargestellt. 
 
Entsprechend ist die Einleitung eines Zielabweichun gsverfahrens nicht 
erforderlich. 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 17.12.2020: 
 
Zu oben genannter Beteiligung der Behörden nimmt da s Forstamt Darm- 
stadt als untere Forstbehörde wie folgt Stellung.  
 
Es wird begrüßt, dass durch die geplanten Bebauunge n keine neuen Wald- 
flächen in Anspruch genommen werden sollen. Bei dem  in Anspruch zu 
nehmenden 1,5 ha „Vorranggebiet für Forstwirtschaft “ soll es sich aus- 
schließlich um bereits bebaute und großflächig vers iegelte Parkplatzflächen 
handeln.  
 
Sofern es aber doch zur Inanspruchnahme von Waldflä chen kommen soll- 
te, wäre diese zuvor bei der für Waldumwandlungen z uständigen Behörde, 
gem. § 12 Abs. 2 HWaldG, zu beantragen.  
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass eine Inanspruc hnahme von Wald- 
flächen zuvor bei der zuständigen Behörde gem. § 12  Abs. 2 HWaldG zu 
beantragen ist.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
In den östlichen und westlichen Randbereichen soll die Bebauung mit 
Waldflächen eng verzahnt werden. Auf die Notwendigk eit eines ausrei- 
chenden Abstandes, von mindestens einer Baumlänge, zwischen Bebau- 
ung und Wald, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, h atten wir bereits hin- 
gewiesen. Wir weisen erneut darauf hin.  
 
 
Die Hinweise betreffen das Bebauungsplanverfahren S  26, welches im 
Parallelverfahren zur 15. FNP-Änderung durchgeführt wird.  
 
Zum Bebauungsplanverfahren S 26 kann jedoch nachric htlich an dieser 
Stelle folgendes mitgeteilt werden: Stellenweise rü ckt die Bebauung an den 
Waldrand heran. Eine zwingende Abstandsregelung gibt es nicht.  
Zum Schutz der Gebäude vor Baumsturzschäden wurde e in entsprechen- 
der Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen.  
 
 
 
Die Versickerung von Regenwasser im westlich angren zenden Waldbe- 
reich wird grundsätzlich befürwortet. Durch entspre chende Filtermaßnah- 
men ist vor der Einleitung sicherzustellen, dass üb er das Versickerungs- 
wasser keine Schadstoffe in den Waldboden gelangen.  
 
Die Lage der Versickerungsleitung ist mit dem Walde igentümer zuvor ab- 
zustimmen und vertraglich zu regeln. 
 
 
Die Hinweise betreffen das Bebauungsplanverfahren S  26, welches im 
Parallelverfahren zur 15. FNP-Änderung durchgeführt wird.  
Der Hinweis wurde dort berücksichtigt.  
 
Zum Bebauungsplanverfahren S 26 kann jedoch nachric htlich an dieser 
Stelle folgendes mitgeteilt werden: 
Das anfallende Niederschlagswasser wird innerhalb d es Plangebiets einer 
Versickerung auf den Grundstücken bzw. über Rinnen und Gräben den 
Versickerungsflächen zugeführt bzw. zur Rückhaltung  des Niederschlag- 
wassers werden bestehende Staurohrkanäle in den Maß nahmenflächen 
und öffentlichen Grünflächen genutzt. Für die beide n bestehenden Stau- 
rohrkanäle, die der Niederschlagsrückhaltung dienen , werden Notüberläufe 
vorgesehen. Der Überlauf des westlichen Stauraumkan als geht in den 
Wald. Vor der Einleitung in den Wald wird das Regen wasser in Filter- 
schächten vorgereinigt. Die Versickerung bzw. die L age der Versickerungs- 
leitungen für die Ableitung in den Wald wurde mit H essen Forst abgestimmt 
und es wird bis zum Satzungsbeschluss ein entsprech ender Vertrag ge- 
schlossen. 
 
1.5  Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE,  Ida-
Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 11.12.2018: 
 
Die vorliegende Planung wird vom Landesamt für Denk malpflege, hessen- 
Archäologie, im derzeitigen Stadium abgelehnt, da n icht sichergestellt ist, 
 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
dass die öffentlichen Belange des Bodendenkmalschut zes und der Boden- 
denkmalpflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) hinreichend berücksichtigt wer- 
den. 
 
Zum ursprünglichen Baubestand der Cambrai-Fritsch-K aserne von 1938 
gehören verschiedene Gebäude, die heute nicht mehr vorhanden sind und 
deren Reste im Boden den Status eines Bodendenkmals  haben können. 
Außerdem ist nach derzeitigem Kenntnisstand unklar,  inwieweit Einbauten 
aus dem Zweiten Weltkrieg (zusätzliche Luftschutzei nrichtungen, Verteidi- 
gungsstellungen März/April 1945) vorhanden sind und  heute nicht mehr 
erkennbar im Boden liegen. Schließlich befinden sic h im direkten Umfeld 
des Plangebiets Bodendenkmäler (römische Siedlungss tellen: Darmstadt 
69 und 70), die in das Plangebiet hineinreichen können. 
 
Es ist damit zu rechnen, dass durch die Bebauung Ku lturdenkmäler im 
Sinne von § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmäler) zerstört werden. 
Um Qualität und Quantität der archäologischen Befun de zu überprüfen und 
um später zu fundierten Stellungnahmen im Rahmen vo n bauordnungs- 
rechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigu ngsverfahren zu 
gelangen, ist ein archäologisches Gutachten, d. h. eine vorbereitende Un- 
tersuchung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 HDSchG erforder lich, deren Kosten 
vom Plangeber in seiner Eigenschaft als Verursacher zu tragen sind. 
Art und Umfang der vorbereitenden Untersuchung ist mit der AußensteIle 
Darmstadt der hessenArchäologie im Landesamt für De nkmalpflege Hes- 
sen im Vorfeld abzustimmen. 
 
Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Untere Den kmalschutzbehörde 
bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis. 
 
Hinweis:  Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschl ießlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
 
 
Im Rahmen eines Abstimmungstermins vor Ort mit dem Landesamt für 
Denkmalpflege, hessenArchäologie, am 07.02.2019 wur den Trassenpläne 
bezüglich unterirdischer Leitungen / Entwässerung e rörtert, die nahelegen, 
dass an den vermuteten Stellen keine Bodendenkmäler  zu finden sein kön- 
nen. Diese Pläne wurden dem Landesamt im Nachgang z u dem Gespräch 
von dem Eigentümer der Flächen, der BVD New Living GmbH & Co. KG, 
zur Prüfung zur Verfügung gestellt.  
 
Mit E-Mail vom 26.06.2019 wurde seitens des Landesa mts für Denkmal- 
pflege, hessenArchäologie bestätigt, dass die „vorg elegten Unterlagen […] 
ausreichend dokumentiert [haben], dass in den Berei chen, in denen mit 
Bodendenkmälern im Geltungsbereich des Bebauungspla ns zu rechnen 
wäre, ausgeprägte Vorschädigungen durch die vorheri ge Kasernennutzung 
bestehen und damit nicht mit einer Denkmalerhaltung  zu rechnen ist. Auf 
das […] geforderte Fachgutachten kann daher verzichtet werden.“

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.6 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss Biebrich, 65203 Wies- 
baden  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.12.2018: 
 
Die Belange der Denkmalpflege - Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege 
– sind folgendermaßen betroffen : 
 
Im vorliegenden Flächennutzungsplan fehlt der Eintrag der denkmalge- 
schützten Gesamtanlage, der Torhäuser und der die N amen der beiden 
Kasernen tragenden Sandsteinrustikalmauern , die den Zugang zum zentra- 
len Platz flankieren . Dies ist nachzutragen. 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage, der zentrale re chteckige Platz mit 
seinen vier rahmenden Gebäuden und den dahinterlieg enden Erschlie- 
ßungsplätzen sowie die ehemaligen Zugänge der Kaser nen mit den beglei- 
tenden Mauern im Nordosten und Südwesten wurden in den Planentwurf 
zur Flächennutzungsplanänderung für die Offenlage a ls Kulturdenkmal 
(Gesamtanlage) nachrichtlich übernommen. Ebenso wur de sie im Bebau- 
ungsplan als denkmalgeschützte Gesamtanlage nachric htlich übernommen 
und somit ausreichend gesichert. 
 
1.7  HEAG mobilo GmbH,  Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 14.12.2018: 
 
Bezüglich Ihrer Anfrage vom 15 . November möchten wir Sie bitten, in allen 
Abbildungen die Haupttrasse des ÖPNV analog Abb. 17  inkl. Wendeschlei- 
fe (wie auf S. 33 der Änderung des Bebauungsplans) darzustellen . 
 
 
 
 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
 
Die ÖPNV-Anbindung Ludwigshöhviertel ist zentraler Bestandteil der Er- 
schließung des Gebiets und des Mobilitätskonzepts. Im Strukturkonzept 
wurde der geplante Verlauf dargestellt.  
Die zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Ausle- 
gung vorgesehene Wendeschleife befindet sich außerh alb des Ausschnit- 
tes der Plandarstellung. In der in der Stellungnahm e aufgeführten Abbil- 
dung in der Begründung zum Bebauungsplan war die mö gliche Wende- 
schleife jedoch dargestellt und beschrieben. Die Ab bildung in der Begrün- 
dung wurde entfernt, da sie nicht mehr der aktuellen Planung entspricht.  
 
Eine Wendeschleife innerhalb des Gebiets wird jedoc h nicht errichtet. Die 
Planung einer Wendeschleife im Gebiet aus dem Jahr 2010 verfolgte eine 
andere Zielsetzung, damals sollte die Straßenbahnli nie 3 verlängert wer- 
den. Die Zielsetzung heute ist die Herstellung eine s Lückenschlusses zur 
Heidelberger Straße und die Erstellung einer Ringli nie mit dem bestehen-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
den Straßenbahnnetz. Dafür ist ein Bestandsanschlus s an die Heidelberger 
Straße mittels eines Gleisdreiecks sowie ein zweigl eisiger Neubau der 
Wendeschleife an der Akademie für Tonkunst für Betr iebszwecke vorgese- 
hen (vgl. Magistratsbeschluss vom 13.01.2021, Vorlage-Nr. 2021/0003).  
 
Die Darstellung der geplanten Straßenbahn wurde im Planentwurf zur Of- 
fenlage in „Freihaltung für ÖPNV-Trassen“ geändert.  Erst nach Planfest- 
stellungsbeschluss kann die Straßenbahntrasse als „ Haupttrasse örtlicher 
ÖPNV“ gemäß § 5 Abs. 4 BauGB in den Flächennutzungs plan nachrichtlich 
übernommen werden. 
 
Eine Freihaltung der gesamten Haupttrasse in allen übrigen Abbildungen ist 
nicht erforderlich: Die Flächen für die ÖPNV-Anbind ung Ludwigshöhviertel 
mit Anschluss an die Trasse Heidelberger Straße sin d Gegenstand eines 
gesonderten Planfeststellungsverfahrens für die Str aßenbahn. In diesem 
wird die genaue Lage und Dimensionierung festgelegt.  
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 09.12.2020: 
 
Ihre Anfrage und die beigefügte vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nr. 1.7 vom 09. No- 
vember haben wir zur Kenntnis genommen. 
 
Darüber hinaus möchten wir auf zwei Punkte in der B egründung gem. § 2a 
Baugesetzbuch Anlage 3 vom 15.09.2020 eingehen. 
In den Abbildungen der Grenzen des Flächennutzungsp lans ist, abwei- 
chend vom Bebauungsplan, der südliche Teil der Ludw igshöhstraße bis 
zum nördlichen Eingangstor integriert. Da aber die Freihaltung für ÖPNV-
Trasse markiert ist, sind unsere Belange unberührt. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Im Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutz ungsplans ist die 
Ludwigshöhstraße bis zum nördlichen Eingangstor int egriert, in Abwei- 
chung zum Bebauungsplan, da diese Fläche teilweise als Sonderbaufläche 
Bund im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 da rgestellt ist und 
somit eine Änderung der Darstellung erforderlich ist. 
 
 
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, die Bezeichnun g "Verlängerung der 
Straßenbahnlinie 3" (S. 17, 2. Spiegelstrich) zukün ftig in "ÖPNV-Anbindung 
Ludwigshöhviertel" abzuändern. Im Rahmen der derzei t laufenden Planun- 
gen beinhalten die Projektziele nicht nur die Verlä ngerung der Linie 3, son- 
dern die Durchbindung der Straßenbahntrasse bis zur Heidelberger Straße. 
 
Der Anregung wurde entsprochen.  
 
In den Planunterlagen und der Begründung wurde die Bezeichnung 
„ÖPNV-Anbindung Ludwigshöhviertel“ verwendet.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.8  Hessen Mobil,  Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 100763, 
64207 Darmstadt  
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.01.2018: 
 
Gegen die oben genannten Bauleitplanungen der Wisse nschaftsstadt 
Darmstadt bestehen seitens Hessen Mobil grundsätzlich keine Einwände. 
 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen die Baul eitplanung grund- 
sätzlich keine Einwände bestehen. 
 
 
Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebiet es erfolgt über das 
städtische Straßennetz. Eine mittelbare Anbindung a n das klassifizierte 
Straßennetz soll nach dem Wunsch der Wissenschaftss tadt Darmstadt 
über eine direkte Anbindung an die B 3 südlich des Bebauungsplangebie- 
tes S 25 Lincoln-Siedlung erfolgen. Alle in diesem Zusammenhang sich 
ergebenden Fragestellungen sind Gegenstand eines ge sonderten Bau- 
rechtsverfahrens. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Derzeit erfolgt die Vorbereitung und Erarbeitung de r Unterlagen für das 
Planfeststellungsverfahren zur Planstraße A. Der St art des Planfeststel- 
lungsverfahrens ist für Mitte 2022, der Baubeginn für 2024 geplant. 
 
 
 
Fachlicher Hinweis: 
Gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen bestehen kei- 
ne Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen a ufgrund des 
BlmSchG. 
 
 
 
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass gegen den Straßenbaulastträger 
von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Dur chführung von Schutz- 
maßnahmen aufgrund des BlmSchG bestehen. 
1.9  Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt -Dieburg, Abt.: Ländlicher 
Raum, Veterinärwesen, Verbraucherschutz 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 08.12.2020: 
 
Seitens der vom Fachgebiet Landwirtschaftsbehörde z u wahrenden öffent- 
lichen Belange der Landwirtschaft / Feldflur besteh en zu o.g. Planung wei- 
terhin grundlegende Bedenken. 
 
Wir verweisen auf unsere Ausführungen in der Stellu ngnahme des Land- 
kreises Darmstadt-Dieburg (UZ: 411-TÖB-58/5) vom 08 .10.2020 in diesem 
Planungsverfahren. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Die erwähnte Stellungnahme vom 08.10.2020 ging im R ahmen der Beteili- 
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange nach § 4 
Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren S 26 - Ludwi gshöhviertel - ein. 
Es wird auf die Prüfung der Stellungnahme im Bebauu ngsplanverfahren 
zum Bebauungsplan S 26 - Ludwigshöhviertel - verwiesen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
21.01.2022 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Ein wesentliches Element der Planung, die Festsetzu ngen zum Ausgleich, 
wurden in den aktualisieren Planungsunterlagen nich t dargestellt (§ 1a 
Abs. 3 BauGB). 
Sofern landwirtschaftlich genutzte Flächen für Ausg leichsmaßnahmen be- 
troffen wären, sehen wir eine erneute Beteiligung u nserer Fachbehörde / 
Fachgebietes als erforderlich an. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der ermittelte Ausgleichsbedarf wird auf Ebene des Bebauungsplans aus- 
geglichen, der im Parallelverfahren zur 15. FNP-Änderung aufgestellt wird.  
 
Zum Bebauungsplanverfahren S 26 kann nachrichtlich an dieser Stelle 
folgendes mitgeteilt werden:  
Das ermittelte Ausgleichsdefizit wird durch Aufwert ungsmaßnahmen im 
Bereich von geeigneten Stadtwaldflächen ausgegliche n. Durch eine Nut- 
zungsaufgabe der Stadtwaldflächen Darmbachaue (ca. 16,5 ha) und Böl- 
lenfalltor (9,4 ha) im Darmstädter Süden innerhalb des FFH-Gebiets 
„Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmsta dt“ (Gebiets-
Nr. 6118-304) wird der erforderliche Punkteausgleich ermöglicht. 
Eine Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Bereic h landwirtschaftli- 
cher Nutzflächen erfolgt nicht.

anlage 4

79066 Zeichen

Anlage 3 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  Darmstadt, den 21.01. 2022 
Der Magistrat 
 
Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch 
zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans  
- Ludwigshöhviertel - 
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“) 
 
 
 
15. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 2 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
15. Änderungsbereich des Flächennutzungsplans - Ludwigshöhviertel - 
Abb. 1:  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächen nutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
15. Änderung mit den Teilbereichen Nord und Süd (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 
 
Abb. 2:  15. Änderung des Flächennutzungsplans - Lu dwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 3 
Inhaltsverzeichnis 
 
Teil A Begründung ................................................................................................................................... 4 
1.  Rechtsgrundlagen (Stand Offenlage November 2020) ................................................................. 4 
2.  Geltungsbereich ............................................................................................................................ 4 
3.  Verfahren 5  
3.1.  Aufstellungsbeschluss ................................................................................................................... 5 
3.2.  Frühzeitige Beteiligung .................................................................................................................. 6 
3.3.  Offenlage ....................................................................................................................................... 6 
4.  Erfordernis der Teilbereichsänderung ........................................................................................... 6 
5.  Regionalplan Südhessen ............................................................................................................ 10  
5.1.  Plangraphische Ziele und Grundsätze ........................................................................................ 10  
5.2.  Textliche Vorgaben ..................................................................................................................... 11  
6.  Ziele und Zwecke der Planung .................................................................................................... 15  
7.  Städtebauliches Konzept ............................................................................................................ 16  
8.  Flächenbilanz .............................................................................................................................. 18  
Teil B Umweltbericht .............................................................................................................................. 20  
1.  Anlass und Aufgabe .................................................................................................................... 20  
2.  Ziele und Inhalte des Bauleitplanes ............................................................................................ 20  
3.  Gesetzliche und planerische Vorgaben ...................................................................................... 21  
4.  Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................... 21  
4.1. Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichts ............... 21  
4.2.  Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Um weltauswirkungen einschließlich der 
Prognose bei Durchführung der Planung .................................................................................... 22  
4.3.  Entwicklung bei Nichtdurchführung ............................................................................................. 26  
5.  Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung ............... 26  
6.  Planungsalternativen und Monitoring .......................................................................................... 27  
7.  Zusammenfassung ...................................................................................................................... 27  
8.  Quellen- und Literaturverzeichnis ............................................................................................... 28

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 4 AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
Teil A Begründung 
1. Rechtsgrundlagen (Stand Offenlage November 2020) 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt ge ändert durch Artikel 2 
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041)  
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geänd ert durch 
Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBI. S. 198), zuletzt geän dert durch Gesetz 
vom 03.06.2020 (GVBl. S. 378) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt ge ändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt g eändert 
durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17 
des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert durch Art. 11 
des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 570) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  vom 28.11.2016 (GVBI. S. 211)  
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG)  i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513) 
 
2. Geltungsbereich 
Das 15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans  2006 betrifft das Gebiet der ehemaligen 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ sowie den südlichen Berei ch der „Jefferson-Siedlung“ in der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt. 
Die Geltungsbereiche befinden sich im südlichen Sta dtgebiet Darmstadts im Stadtteil Bessungen. Das 
Areal der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ sowi e der „Jefferson-Siedlung“ stellt einen Über- 
gangsbereich zwischen der dicht bebauten Kernstadt und dem durchgrünten Stadtteil Eberstadt dar 
und liegt innerhalb eines die Wissenschaftsstadt Da rmstadt umgebenden Wald- und Offenlandgürtels. 
Durch die Gebiete verläuft die von Südwesten kommen de Cooperstraße, die in Richtung Süden (Jef- 
ferson-Siedlung) in die Heinrich-Delp-Straße mündet.  
Die Flächengröße der beiden Änderungsbereiche, die Gegenstand der 15. Änderung des Flächennut- 
zungsplans sind, beträgt insgesamt ca. 25,5 ha. Der  nördliche Teil des Änderungsbereichs in der 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ hat eine Größe von ca. 24  ha, der südliche Teil des Änderungsbereichs in 
der „Jefferson-Siedlung“ hat eine Größe von ca. 1,5 ha. 
Der Geltungsbereich wird begrenzt:

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 5 
Im Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“: 
 im Norden durch eine Gemeinbedarfsfläche, Schule ( Lichtenbergschule) und Grünflächen (Grün- 
zug Bessungen-Süd) in Form von Kleingärten sowie öffentlichen und privaten Sportanlagen, 
 im Osten durch Waldflächen mit einem Landschaftssc hutzgebiet der Zone II (Landschaftsschutz- 
gebiet „Stadt Darmstadt“) sowie teilweise durch ein e Verkehrsfläche „Hauptradweg, Hauptfuß- 
weg“, 
 im Süden durch eine Verkehrsfläche „Hauptradweg, H auptfußweg“ (Cooperstraße) und die an- 
grenzenden Wohnbauflächen der „Jefferson-Siedlung“, 
 im Westen durch Grünflächen (Grünzug Bessungen-Süd ) in Form von Kleingärten, durch Flächen 
für die Landwirtschaft „Ökologisch wertvolles Grünl and“ mit einem Naturschutzgebiet im Bestand 
(Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube) und Wasserf lächen „Teiche, Bachläufe, dauernd was- 
serführende Entwässerungsgräben“ sowie durch Waldfl ächen mit einem Landschaftsschutzgebiet 
der Zone II (Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“), 
Im Bereich der „Jefferson-Siedlung“: 
 im Norden und Süden durch Wohnbauflächen („Jeffers on-Siedlung“ im Norden und Villenkolonie 
des Stadtteils Eberstadt im Süden), 
 im Westen und Osten durch Waldflächen mit einem La ndschaftsschutzgebiet der Zone II (Land- 
schaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“).  
 
3. Verfahren 
Die 15. Flächennutzungsplanänderung wird im Paralle lverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstel- 
lung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-
Siedlung“) im Regelverfahren gemäß den Vorschriften  des BauGB durchgeführt. Dieses Verfahren 
enthält eine zweistufige Beteiligung der Öffentlich keit sowie der Behörden und sonstigen Träger öf- 
fentlicher Belange.  
3.1. Aufstellungsbeschluss 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat am 08.12.2005 den Aufstel- 
lungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2005/0670) für den Beba uungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / 
Jefferson-Siedlung“ (neu „Ludwigshöhviertel“) gefas st. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Jahr 
2017 mit der Vorlage-Nr. 2017/0150 durch die Defini tion von Zielen für die Entwicklung der Flächen 
qualifiziert. Diese Ziele stellten die Grundlage fü r die Auslobung des städtebaulichen und landschafts - 
planerischen Ideenwettbewerbs für die Cambrai-Frits ch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung dar. Da 
die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsp lan nicht der geplanten Wiedernutzung auf 
dieser Fläche entspricht und die Entwicklung des Be bauungsplans gem. § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht 
gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan in den betreffenden Teilbereichen geändert werden.  
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsst adt Darmstadt hat entsprechend am 
27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2 018/0263) zur Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmsta dt für den Bereich der „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ (15. Änderung) gefasst.  
Der Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2018 zur 15. Än derung des rechtswirksamen Flächennutzungs- 
plans wurde zur Offenlage mit Beschluss vom 05.11.2 020 geändert, indem der Geltungsbereich durch 
den südlichen Teil der „Jefferson-Siedlung“ ergänzt  wurde sowie analog zum Bebauungsplan S 26 die 
Bezeichnung in „Ludwigshöhviertel“ geändert wurde. 
Die Ergänzung des Geltungsbereichs im Süden wurde e rforderlich, da dort eine Artenschutzfläche 
und eine Waldfläche als Grünzäsur zwischen dem neue n Wohngebiet und dem Stadtteil Eberstadt

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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gesichert werden sollen. Die Bezeichnung der Fläche nnutzungsplanänderung erfolgte in Anlehnung 
an den Bebauungsplan S 26 - Ludwigshöhviertel -. 
3.2. Frühzeitige Beteiligung 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in den Sitzungen am 07.11.2018 die frühzeitige 
Beteiligung zur 15. Änderung des Flächennutzungspla ns „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ (V.-Nr. 
2018/0316) einschließlich der dazugehörigen Unterla gen (Ziele und Zwecke der Planung) und am 
14.11.2018 die frühzeitige Beteiligung für den Beba uungsplan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jeffer- 
son-Siedlung“ (neu „Ludwigshöhviertel“) einschließl ich der dazugehörigen Unterlagen (Ziele und Zwe- 
cke der Planung sowie Strukturplan) beschlossen. Di e Bekanntmachung erfolgte am 16.11.2018 im 
„Darmstädter Echo“.  
Die Planungsunterlagen wurden zur frühzeitigen Bete iligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 
BauGB vom 19.11.2018 bis 19.12.2018 öffentlich zugä nglich gemacht. Die Auslegungsunterlagen 
konnten auch im Internet unter www.darmstadt.de/bau leitplan eingesehen werden. Darüber hinaus 
erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung am 06.12.2018.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bela nge, deren Aufgabenbereich durch die Planung 
berührt sein könnte, wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB u nterrichtet und zu einer Äußerung im Hinblick 
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgra d der Umweltprüfung aufgefordert. Zu diesem 
Zweck wurden die Behörden und sonstigen Träger öffe ntlicher Belange zu einem Scoping-Termin 
nach Darmstadt eingeladen, der am 11.12.2018 stattg efunden hat. Die Ergebnisse des Scoping-
Termins bilden die Grundlage für den Untersuchungsr ahmen der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 
BauGB. Daneben wurden mit Schreiben vom 15.11.2018 die Behörden und sonstigen Träger öffentli- 
cher Belange um Stellungnahme bis zum 19.12.2018 im  Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach 
§ 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange fand eine verwaltungsinterne Abstimmung mit  den städtischen Stellen sowie den unteren 
Verwaltungsbehörden statt. 
3.3. Offenlage 
Am 05.11.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung d ie Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
beschlossen und den Offenlagebeschluss gefasst (V.- Nr. 2020/0273). Die Beteiligung der Öffentlich- 
keit und der Behörden und sonstigen Träger öffentli cher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 
BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 10.11.2020 in der Zeit vom 
18.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020. 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgte die öffentl iche Auslegung und Beteiligung i.V.m. §§ 2 
und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch  die Veröffentlichung im Internet. Dabei wurde 
gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG zusätzlich eine Auslegung und Einsichtnahme der Planunterlagen parallel 
im Stadtplanungsamt ermöglicht, nach vorheriger Ter minvereinbarung und unter Einhaltung der Ab- 
stands- und Hygieneregelungen. Die auszulegenden Un terlagen wurden gleichfalls gemäß § 4a 
Abs. 4 BauGB mindestens im o.g. Zeitraum in das Internet eingestellt.  
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Die Fläche des Änderungsbereichs für den Teilbereic h der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ ist im rechts- 
wirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaft sstadt Darmstadt als „Sonderbaufläche, Bund 
(Verteidigung)“ und als „Grünfläche, öffentliche un d private Sportanlage“ mit einem „Hauptradweg, 
Hauptfußweg“ am nördlichen Rand des Geltungsbereich s sowie einer „Trasse für Hauptwasserleitun- 
gen / Hauptabwasserleitungen“ im Süden dargestellt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Der Änderungsbereich für den Teilbereich der „Jeffe rson-Siedlung“ ist als „Wohnbaufläche“ mit einem 
„Hauptradweg, Hauptfußweg“ sowie einer „Trasse für Hauptwasserleitungen / Hauptabwasserleitun- 
gen“ dargestellt. 
Abb. 3:  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächen nutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
15. Änderung (ohne Maßstab)  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 
 
Legende aus Gesamtplan 2006 (Auszug) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006, Januar 2022

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Der Änderungsbereich Teilbereich Nord für den Berei ch der ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ bein- 
haltet den nördlichen Teil des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans S 26 - Ludwigs- 
höhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“).  
Die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darges tellte „Jefferson-Siedlung“ bildet den südlichen 
Teilbereich des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhvie rtel -. Der südliche Teilbereich der ehem. „Jef- 
ferson-Siedlung“ soll künftig als Grünzäsur zwische n dem neuen Wohngebiet und dem Stadtteil Eber- 
stadt fungieren. Die derzeit dort ausgewiesene Wohn baufläche soll in Grünfläche und Waldfläche 
geändert werden. 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs . 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu 
gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 in 
folgende Darstellungen bzw. nachrichtliche Übernahme erforderlich: 
Im Bereich der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ (Teilbereich Nord): 
 Wohnbauflächen, 
 Gemeinbedarfsflächen, Schule, Sporthallen, 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen, 
 Freihaltung für ÖPNV-Trassen *, 
 Hauptradweg, Hauptfußweg, 
 Ausgewählte Grünverbindungen, 
 Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme. 
Im Bereich der „Jefferson-Siedlung“ (Teilbereich Süd):  
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen, 
 Waldflächen, 
 Hauptradweg, Hauptfußweg, 
 Trassenverlauf für Hauptwasserleitungen / Hauptabw asserleitungen.  
Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur technis chen Infrastruktur wurde bei der Analyse der 
Bestandsleitungen im Planungsgebiet und angrenzend festgestellt, dass die im Flächennutzungsplan 
2006 dargestellte Trasse für Hauptwasserleitungen /  Hauptabwasserleitungen in diesem Bereich nicht 
korrekt ist. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderun g wird somit der tatsächliche Verlauf der Haupt- 
abwasserleitung korrigiert dargestellt. 
 
* Hinweis: Die geplante ÖPNV-Trasse für die Straßen bahn wird künftig an die bestehende Straßen- 
bahntrasse in der Heidelberger Straße angeschlossen . Für die ÖPNV-Anbindung wird ein gesonder- 
tes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Es ist  geplant, das Verfahren Anfang 2022 einzuleiten, 
die Verfahrensdauer wird auf 1,5 Jahre geschätzt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Abb. 4:  15. Änderung des Flächennutzungsplans - Lu dwigshöhviertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“) (ohne Maßstab) 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020 
 
Legende des Flächennutzungsplans 2006 (Auszug) 
 
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 / Januar 2022

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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5. Regionalplan Südhessen  
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung ist der 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungs plan 2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im 
RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ver- 
bindliche Vorgaben dar, die zu beachten sind.  
5.1. Plangraphische Ziele und Grundsätze  
Abb. 5:  Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 mit Geltungsbereichen  
Quelle: Regionalversammlung Südhessen / Regierungspräsidium Darmstadt (Hrsg.): Regionalplan Südhessen 2010,  
           Teilkarte 3  
 
Der Regionalplan Südhessen 2010 stellt den Großteil  des Änderungsbereichs im Teilbereich Nord 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne“ als „Vorranggebiet Siedlu ng, Bestand“ dar. Die Randbereiche im Osten 
und Westen liegen in einem „Vorranggebiet für Forst wirtschaft“ und kleinere Randbereiche, bspw. im 
Norden, liegen in einem „Vorbehaltsgebiet für Landw irtschaft“. Diese Gebiete sind gleichzeitig „Vor- 
ranggebiet Regionaler Grünzug“. 
Nördlich des Plangebiets Teilbereich Nord der ehem.  „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ liegt ein „Vorbehalts- 
gebiet für Landwirtschaft“, östlich des Plangebiets , ohne direkten Anschluss an das Plangebiet, ver- 
läuft ein „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunk tionen“. Westlich der ehem. „Cambrai-Fritsch-
Kaserne“ ist das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesg rube“ als „Vorranggebiet für Natur und Land- 
schaft“ dargestellt. 
Der Änderungsbereich im Teilbereich Süd der ehem. „ Jefferson-Siedlung“ liegt ebenfalls größtenteils 
innerhalb des „Vorranggebietes Siedlung, Bestand“. Der östliche Randbereich liegt in einem 
Vorranggebiet für Forstwirtschaft, das gleichzeitig „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ ist. 
Legende (Auszug): 
Geltungsbereich des 
Bebauungsplans 
Vorranggebiet 
Siedlung 
(Bestand / Planung) 
Vorranggebiet  
Regionaler Grünzug 
Vorranggebiet für  
Natur und Landschaft 
Vorbehaltsgebiet für 
besondere Klima- 
funktionen 
Vorbehaltsgebiet für  
Landwirtschaft  
Vorranggebiet für  
Forstwirtschaft 
Geltungsbereiche der 
Flächennutzungs- 
planänderungen

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Südlich des Plangebiets Teilbereich Süd (ehem. „Jef ferson-Siedlung“) schließt sich mit dem Stadtteil 
Eberstadt ein weiteres „Vorranggebiet Siedlung, Bes tand“ an. Auch nördlich angrenzend befindet sich 
der übrige Teil der ehem. „Jefferson-Siedlung“ in e inem „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“. Westlich 
und östlich grenzt ein „Vorranggebiet für Forstwirt schaft“ an, das zugleich „Vorranggebiet Regionaler 
Grünzug“ ist. 
5.2. Textliche Vorgaben 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Regionalpla n Südhessen 2010 als Oberzentrum ausgewie- 
sen.  
Nach Ziel Z3.4.1-3 hat die bauleitplanerische Auswe isung von Wohnbauflächen innerhalb der in der 
Karte ausgewiesenen „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden.  
„Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ bein halten gem. Z3.4.1-3 u.a. auch Grünflächen. Im 
Teilbereich „Jefferson-Siedlung“, wo im Flächennutz ungsplan die „Wohnbaufläche“ in „Grünflächen, 
Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Gr ünanlagen“ und Wald geändert werden soll, er- 
folgt die Inanspruchnahme von Wohnbauflächen nur in einem geringen, d.h. nicht raumbedeutsamen 
Umfang, daher steht diese Darstellung dem Ziel der Raumordnung nicht entgegen.  
Nach Ziel Z3.4.1-3 sind Obergrenzen für Flächen für  Wohnsiedlungszwecke einzuhalten. Der maxima- 
le Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für den Zeitraum 2 002 - 2020 in Darmstadt beträgt 160 ha (gemäß 
Tabelle 1, RPS / RegFNP 2010). Auf diese Flächenwer te sind erkennbare größere Reserven im Be- 
stand, wie z.B. freiwerdende Militärflächen, anzure chnen. In den gesamtstädtischen Planungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Wohnsiedlungszweck e wird die Flächengröße der ehemaligen Mili- 
tärfläche „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Sied lung“ berücksichtigt, so dass der für Darmstadt 
festgelegte maximale Bedarf von 160 ha durch die Pl anung nicht überschritten wird. Folglich ent- 
spricht die Planung im „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ den Zielen der Raumordnung.  
Nach Ziel Z3.4.1-9 sind im Rahmen der Bauleitplanun g Dichtevorgaben, bezogen auf Bruttowohnbau- 
land, einzuhalten. Das Plangebiet „Cambrai-Fritsch- Kaserne / Jefferson-Siedlung“ ist als „Großstadt- 
bereich“ anzusehen. Die Dichtevorgabe im Großstadtb ereich beträgt mindestens 60 Wohneinheiten je 
ha Bruttowohnbauland. Das Bruttowohnbauland umfasst  dabei die innerhalb des Baugebiets liegen- 
den Wohnbau- sowie die dazugehörigen Verkehrs-, Erschließungs- und Grünflächen.  
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob nach Größe und Lage  des überplanten Bereichs die Umgebung der 
Änderungsbereiche der 15. Änderung des Flächennutzu ngsplans bzw. des gesamten Geltungsbe- 
reichs des Bebauungsplans in der Ermittlung des maß geblichen Siedlungstyps zu berücksichtigen ist. 
Das Plangebiet des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöh viertel - (ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / 
Jefferson-Siedlung“) weist durch seine Lage im Stad tgebiet (fast vollständig umgeben von Wald- und 
Forstwirtschaftsflächen bzw. einem Naturschutzgebie t im Westen und damit abgegrenzt von anderen 
Stadtteilen) sowie seine Größe von ca. 34 ha einen eigenständigen Charakter auf und kann somit 
eigenständig bewertet werden. Gleiches gilt für die  beiden Änderungsbereiche der 15. Flächennut- 
zungsplanänderung, die im Sinne des zu überplanende n Bereichs im Zusammenhang zu betrachten 
sind und eine Gesamtgröße von ca. 25,5 ha aufweisen.  
Die Abgrenzung des angenommenen Bruttowohnbaulandes  ist der nachfolgenden Abbildung zu ent- 
nehmen. Das abgebildete Strukturkonzept liegt dem B ebauungsplanentwurf S 26 zugrunde. Die Be- 
rechnung des Bruttowohnbaulandes richtet sich nach den Festsetzungen im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanentwurfs.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Abb. 6:  Strukturkonzept mit Abgrenzung des Bruttowohnbaulands (ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
 
Im Bruttowohnbauland berücksichtigt sind neben den im Strukturkonzept vorgesehenen Baugebieten 
auch die Gemeinbedarfsnutzungen wie Schule, Kindert agesstätten sowie die bestehende Turnhalle. 
Des Weiteren sind die Straßenverkehrsflächen und Pl atzflächen innerhalb der Baugebiete im Brutto- 
wohnbauland enthalten. Die Zufahrt zum Gebiet von N orden, die bereits bestehende Ludwigshöhstra- 
ße, wird nicht dem Betrachtungsbereich zugeschlagen.  
Die begrünten Nachbarschaftsplätze innerhalb des Ge bietes sind ebenfalls im Bruttowohnbauland 
enthalten. Nicht berücksichtigt hingegen sind die b estehenden und künftig erhalten bleibenden Wald- 
flächen am Rand des Gebiets. Darunter fallen auch d ie im Westen und Südosten in das Gebiet her-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 13 
einragenden Waldflächen: Hier befinden sich Brutplä tze von geschützten Arten des Anhangs IV der 
FFH-Richtlinie, weswegen diese Flächen erhalten ble iben müssen. Auch die Grünflächen im Norden 
des Gebiets werden nicht eingerechnet, da diese ins besondere dem Artenschutz (Mauereidechse) 
sowie als Frischluftkorridor dienen. Von zentraler Bedeutung für das Gebiet ist die Landschaftstreppe 
im Kern des neuen Wohnquartiers. Mit dem zentralen Platz inkl. Straßenbahnhaltestelle bildet die 
Landschaftstreppe die Verknüpfung des nördlichen un d südlichen Quartiers als Kommunikationsort 
und Treffpunkt im Grünen. Auch kann dieser Bereich als Startpunkt für die Naherholung in die umge- 
benden Wald- und Freilandbereiche dienen. Entsprech end werden diese Flächen nicht als anrechen- 
bares Bruttowohnbauland berücksichtigt. Die Flächen  im Süden zwischen der ehem. „Jefferson-
Siedlung“ und der Villenkolonie Eberstadt sollen al s Grün- und Waldgürtel mit zusätzlicher Funktion 
als Frischluftkorridor entwickelt werden – dies ist  ein überörtliches Ziel, die Flächen stellen dement - 
sprechend keine dem Gebiet selbst zuzurechnende Grünfläche dar.  
Die Größe des so ermittelten Bruttowohnbaulandes beträgt ca. 23,3 ha. 
Für das Strukturkonzept, das dem Bebauungsplan zugr unde liegt, wurde eine Anzahl von 1.400 
Wohneinheiten vorgegeben. Hintergrund für diese Vor gabe waren die Ergebnisse einer Leistungsfä- 
higkeitsüberprüfung des umgebenden Straßennetzes. E ine höhere Anzahl an Wohneinheiten würde 
zu einem höheren Verkehrsaufkommen führen und damit  zu großen Einschränkungen der Qualität im 
umgebenden Erschließungsnetz – sowohl für die Errei chbarkeit des Gebietes als auch für die beste- 
henden Verkehrsflüsse. Eine weitere Verdichtung ist  damit aus verkehrstechnischen Gründen derzeit 
ausgeschlossen.  
Mit den vorgegebenen 1.400 Wohneinheiten ergibt sic h für das Plangebiet eine Dichte von ca. 
60 Wohneinheiten / ha. Damit entspricht die Planung  der gemäß Ziel Z3.4.1-9 vorgegebenen Min- 
destdichte von 60 Wohneinheiten / ha und den Zielen der Raumordnung.  
Der Grundsatz G3.4-7 besagt, dass „vor der Ausweisu ng neuer Flächen […] Baulandreserven in den 
bebauten Ortslagen mobilisiert sowie brachliegende Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen, erforderli- 
chenfalls nach vorheriger Sanierung, wiederverwende t werden […]. Hierzu zählen auch Konversions- 
flächen. Der Umbau, die Erneuerung und Ergänzung vo rhandener Strukturen haben Vorrang vor grö- 
ßeren Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenneuausweisun gen.“ Mit der Konversion der ehemaligen 
„Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlung“ wird dem Grundsatz G3.4-7 entsprochen.  
Nach Ziel Z4.3-2 darf die Funktion der Regionalen G rünzüge durch andere Nutzungen nicht beein- 
trächtigt werden. Im „Vorranggebiet Regionaler Grün zug“ hat jede weitere Siedlungstätigkeit zu unter- 
bleiben. Nach Ziel Z4.3-3 sind Abweichungen nur aus  Gründen des öffentlichen Wohls und unter der 
Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig im selben  Naturraum Kompensationsflächen gleicher Grö- 
ße, Qualität und vergleichbarer Funktion dem „Vorra nggebiet Regionaler Grünzug“ zugeordnet wer- 
den.  
Mit der Planung wird in kleine Teilbereiche von Flä chen, die dem Regionalen Grünzug zugewiesen 
sind, eingegriffen (vgl. auch die Flächen „Vorbehal tsgebiet für Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet für  
Forstwirtschaft“, s.u.). Die Inanspruchnahme von Fl ächen innerhalb des „Vorranggebiets Regionaler 
Grünzug“ erfolgt im Wesentlichen an Stellen, an den en bestehende, bisher einseitig oder nicht bebau- 
te Straßen im Sinne eines flächensparenden Umgangs mit Grund und Boden und einer wirtschaftli- 
chen Erschließung durch Randbebauung ergänzt werden . Die Freiraumplanung schafft unmittelbar im 
Plangebiet über die Landschaftstreppe, den im Ansch luss an den Bessunger Grünzug liegenden 
Saum im Norden des Gebietes mit von Bebauung freizu haltenden Artenschutzflächen bzw. Frischluft- 
korridor und dem neuen Grün- und Waldgürtel / Frisc hluftkorridor im Süden des Gebiets („Jefferson-
Siedlung“), Kompensationsflächen, die ebenfalls einen direkten Anschluss an den umgebenden Natur- 
raum haben und damit eine gleiche Qualität und eine  vergleichbare Funktion aufweisen. Die Flächen- 
inanspruchnahme durch den Eingriff in den Regionale n Grünzug wird durch diese Flächen auskömm-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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lich kompensiert. Da die Inanspruchnahme nur in einem geringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Um- 
fang, erfolgt, begegnet die Planung gem. Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt v om 
13.12.2019 keinen Bedenken.  
Nach dem Grundsatz G10.1-11 ist in den „Vorbehaltsg ebieten für Landwirtschaft“ die Offenhaltung der 
Landschaft vorrangig durch Landbewirtschaftung sich erzustellen. In geringem Umfang sind Inan- 
spruchnahmen dieser Flächen für die Freizeitnutzung  und Kulturlandschaftspflege, für Siedlungs- und 
gewerbliche Zwecke – sofern keine solchen „Vorrangg ebiete Planung“ in den Ortsteilen ausgewiesen 
sind – bis zu 5 ha möglich.  
Bei den im nördlichen Teil des Änderungsbereichs de r 15. Flächennutzungsplanänderung in Anspruch 
genommenen Flächen der „Vorbehaltsgebiete für Landw irtschaft“ handelt es sich im Wesentlichen um 
kleinere, weitgehend nicht zusammenhängende Flächen , auf denen bislang keine Landwirtschaft be- 
trieben wurde bzw. um ein ehemaliges Baseball-Feld im Nordwesten des Gebiets. Diese Flächen 
liegen in der Summe bei ca. 1 ha und damit unter de n im Grundsatz G10.1-11 aufgeführten 5 ha. Sie 
sind künftig als Wohnbauflächen sowie als Grünfläch en, Parkanlagen und sonstige öffentliche und 
private Grünanlagen, im Flächennutzungsplan bzw. al s Wohngebiete sowie als Grünflächen für die 
Freizeitnutzung bzw. für den Artenschutz im Bebauun gsplan vorgesehen. Die Planung widerspricht 
folglich in Bezug auf die „Vorbehaltsgebiete für La ndwirtschaft“ nicht den Grundsätzen der Raumord- 
nung. 
Nach dem Ziel Z10.2-12 sollen die im Regionalplan d argestellten „Vorranggebiete für Forstwirtschaft“ 
dauerhaft bewaldet bleiben. Die Walderhaltung hat h ier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsan- 
sprüchen. Das „Vorranggebiet Forstwirtschaft“ wird bei der Planung in einem Umfang von ca. 1,5 ha 
im Bereich „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ in Anspruch ge nommen. Diese Flächen liegen auf bereits heute 
bebauten Bereichen bzw. auf großflächigen, versiege lten Parkplatzflächen; es werden daher keine 
Waldflächen neu durch die geplante Bebauung in Ansp ruch genommen. Da die Inanspruchnahme nur 
in einem geringen, d.h. nicht raumbedeutsamen Umfang, erfolgt, begegnet die Planung gem. Schrei- 
ben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.12.20 19 keinen Bedenken. Im Änderungsbereich 
der „Jefferson-Siedlung“ hingegen wird ein kleiner Teilbereich entsprechend dem Vorranggebiet künf- 
tig als Waldfläche dargestellt. 
Nach dem Ziel Z4.5-3 haben in den „Vorranggebieten für Natur und Landschaft“ die Ziele des Natur- 
schutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau, der Entwick lung und Gestaltung eines regionalen Bio- 
topverbundes dienen, Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigenden Nutzungsansprüchen. 
Nutzungen, die mit diesen Zielen in Einklang stehen , sind zulässig. Bei der Planung für die benach- 
barte Fläche der „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jeffers on-Siedlung“ handelt es sich nicht um eine das 
„Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ beeinträch tigende Nutzung, da in der Planung berücksichtigt 
wird, dass die ehemalige Kiesgrube nicht betreten w erden darf. Auch sonstige Beeinträchtigungen 
sind nicht zu erwarten. Folglich entspricht die Pla nung in Bezug auf das „Vorranggebiet für Natur und 
Landschaft“ den Zielen der Raumordnung. 
Nach dem Grundsatz G4.6-3 sind im Regionalplan die Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie 
die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im rä umlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungs- 
bereichen stehen und wichtige Aufgaben für den Klim a- und Immissionsschutz erfüllen, als „Vorbe- 
haltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ ausgewi esen. Diese Gebiete sollen von Bebauung und 
anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Tran sport frischer und kühler Luft behindern kön- 
nen, freigehalten werden. Das „Vorbehaltsgebiet für  besondere Klimafunktionen“ liegt außerhalb des 
Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung un d des Bebauungsplans. Entsprechend wer- 
den keine Bebauung oder andere Maßnahmen, die die P roduktion bzw. den Transport frischer und 
kühler Luft behindern könnten, durch die Planung er möglicht. Die Planung entspricht folglich in Bezug 
auf die „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ den Grundsätzen der Raumordnung.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 15 
 
Abb. 7:  Überlagerung Bruttowohnbauland (rote Linie ) mit Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010  
(ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
6. Ziele und Zwecke der Planung 
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus D armstadt im Jahre 2008 sind in der Wissen- 
schaftsstadt insgesamt rund 314 ha ehemals militärisch genutzter Fläche frei geworden. Zu den knapp 
122 ha der Flächen, welche sich im innerstädtischen  Bereich befinden und damit eine attraktive Lage- 
gunst und hohes Entwicklungspotential aufweisen, zä hlen auch die „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ und die 
„Jefferson-Siedlung“ mit rund 34 ha im Süden der St adt. Sie bilden gemeinsam mit der „Lincoln-
Siedlung“ den Konversionsbereich Süd. Mit Aufgabe d er militärischen Nutzung stellen diese Flächen 
einen der letzten großen Bereiche dar, die einer st ädtebaulichen Entwicklung, insbesondere zu 
Wohnzwecken, zugeführt werden können.  
Der Geltungsbereich des sich in Aufstellung befinde nden Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhviertel - 
(ehem. „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson-Siedlun g“) umfasst das im Flächennutzungsplan darge- 
stellte Gebiet der „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ und de r Sportanlage als nördlichen Teilbereich sowie die 
„Jefferson-Siedlung“ als südlichen Teilbereich. Die  15. Änderung des Flächennutzungsplans hat die 
Änderung der Darstellung im Bereich der „Cambrai-Fr itsch-Kaserne“ als auch des südlichen Teils der 
„Jefferson-Siedlung“ zum Gegenstand. Der übrige Ber eich der „Jefferson-Siedlung“ ist im rechtswirk- 
samen Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläch e“ dargestellt und entspricht folglich der Ziel- 
setzung der Schaffung eines Wohngebietes. 
Mit den Bauleitplanverfahren für das Areal sollen d ie planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine 
zivile Folgenutzung der ehemaligen „Cambrai-Fritsch -Kaserne / Jefferson-Siedlung“ geschaffen wer- 
den. Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines leb endigen Stadtquartiers mit dem Nutzungsschwer- 
punkt „Wohnen“ sowie die Bereitstellung von Grün- u nd Aufenthaltsflächen. Die Intentionen für das 
Gebiet sind:

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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 Schaffung von Wohnraum, um der großen Nachfrage na ch Wohnungen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt nachzukommen. Dabei sollen ein gemischtes  Wohnungsangebot für unterschiedliche 
Nutzergruppen und eine ausgewogene Sozialstruktur g eschaffen werden. Hierbei sind die städti- 
schen Vorgaben bzgl. der Anteile für sozial geförde rten Wohnungsbau und Wohnraum für mittlere 
Einkommen zu gewährleisten. 
 Bereitstellen eines breiten Versorgungsangebots fü r Menschen aller Altersgruppen, insbesondere 
durch die Entwicklung eines kleinen Quartierszentru ms mit Einzelhandel (kleinteilige Nahversor- 
gung für den täglichen Bedarf), quartiersbezogenen Dienstleistungen, Gastronomie, kulturellen 
und sozialen Einrichtungen unter Berücksichtigung d er Barrierefreiheit sowie einer zukunftsfähi- 
gen sozialen Infrastruktur. Diese beinhaltet zwei KiTa-Einrichtungen sowie einen rund 1 ha großen 
Bildungscampus mit einer weiteren KiTa, einer dreiz ügigen Grundschule und einem Familienzent- 
rum. 
 Gestaltung eines alltagstauglichen Wohnumfeldes fü r unterschiedliche Bewohner/innengruppen 
und -ansprüche sowie die Schaffung zentraler Treffp unkte mit hoher Aufenthaltsqualität und von 
Bewegungs- und Sporträumen zur Förderung der sozial en Integration der Bewohnerinnen und 
Bewohner und des Zusammenlebens in Stadtquartieren.  
 Sicherung der besonderen stadträumlichen und lands chaftlichen Qualitäten des Planungsraums 
und funktionales, landschaftliches und verkehrliche s Vernetzen des neuen Quartiers mit der Um- 
gebung. Die exponierte Höhenlage / Topographie im G ebiet und die daraus resultierende Wirkung 
auf das Stadt- und Landschaftsbild sowie Sichtbezie hungen (zur Ludwigshöhe, zur Rheinebene, 
zur Pauluskirche) sollen berücksichtigt werden. 
 Berücksichtigung der prägenden vorhandenen bzw. de nkmalgeschützten Gebäudesubstanz des 
historischen Kasernenplatzes im Zentrum. 
 Erhalt von Identität bestimmenden Grünstrukturen /  Baumbestand; Gestaltung von Grünflächen 
mit hoher Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen. 
 Schaffung von Grünstrukturen, die Vernetzungsfunkt ion erfüllen (zwischen den benachbarten 
Vorranggebieten Natur und Landwirtschaft sowie Forstwirtschaft). 
 Förderung nachhaltiger Mobilität, um ein autoarmes  Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität und 
bespielbaren öffentlichen Räumen zu schaffen. Dies beinhaltet das Minimieren von Durchgangs- 
verkehr für den motorisierten Individualverkehr, di e ÖPNV-Anbindung des Ludwigshöhviertels *, 
eine Mobilitätszentrale mit Miet- und Leihangeboten  von Fahrrädern und PKW sowie ein umfas- 
sendes Mobilitätskonzept inklusive Stellplatz- und Mobilitätsmanagement. 
7. Städtebauliches Konzept 
Der städtebauliche Entwurf strebt die Schaffung ein es „Neuen Quartiers Ludwigshöhe“ an – eine le- 
bendige und sozial ausgewogene Nachbarschaft der ku rzen Wege konzipiert für ca. 3.100 Bewohne- 
rinnen und Bewohner. Die besondere, terrassierte Ha nglage zwischen Darmstadts Süden und dem 
Odenwald und der empfundene Genius Loci einer „Lich tung im Wald“ sind neben der historisch-
orthogonalen Kasernenanlage die Grundlage der Siedl ungsmorphologie mit dichten Zentren und frei- 
gehaltenem Saum. 
Die vorgefundene historische Struktur zweier eigens tändiger Gebiete mit einem gemeinsamen Bezug- 
sort wird aufgenommen und zu zwei kompakten Siedlun gsflächen nördlich und südlich des unter 
Denkmalschutz stehenden zentralen historischen Gebä udeensembles weiterentwickelt („Stadtteile“). 
Das zentrale Carré dient als Ankunfts- und Service- Zentrum mit Mobilitäts- und Quartiersmanage- 
ment, zentralen sozialen Einrichtungen und Nahversorgung.  
* 
Hinweis: Die geplante ÖPNV-Trasse für die Straßenbahn  wird künftig an die bestehende Straßenbahntrasse in  
der Heidelberger Straße angeschlossen. Für die ÖPNV-A nbindung wird ein gesondertes Planfeststellungsverf ah- 
ren durchgeführt. Es ist geplant, das Verfahren Anfan g 2022 einzuleiten, die Verfahrensdauer wird auf 1,5  Jahre 
geschätzt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 17 
Abb. 8: Städtebauliche Idee (ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
 
Das Carré ist zudem Mittelpunkt der zentralen, in O st-West-Richtung verlaufenden breiten Grünzäsur, 
welche das Plangebiet in die beiden Siedlungsteile gliedert. Diese „Landschaftstreppe“ ist aktive 
Grünachse und Naherholungsraum der Siedlung und ver bindet im Nahbereich Ludwigshöhe – 
Cambrai-Fritsch-Kaserne – NSG „Bessunger Kiesgrube“  – Lincoln-Siedlung, sowie übergeordnet die 
Landschaftsräume Odenwaldhang und Rheinebene. Gesam tstädtisch bildet sie zukünftig das durch 
die Straßenbahn verkehrlich gut angebundene südlich e „Tor“ zu Odenwaldhang und Ludwigshöhe. 
Die bestehenden klimawirksamen Grünzäsuren zwischen  der Siedlung und Bessungen im Norden 
sowie Eberstadt im Süden werden zudem gestärkt („Frischluftkorridor“).

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 18  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
Die bestehende, terrassiert überformte Hanglage des  Gebiets wird als spezifische Qualität in Gebäu- 
detypologie und Freiraum inszeniert. 
Abb. 9:  Städtebauliches Strukturkonzept (ohne Maßstab) 
Quelle: AS+P, Oktober 2018 
 
8. Flächenbilanz 
Durch die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes we rden bestehende Sonderbauflächen (Bund / 
Verteidigung) und Wohnbauflächen zugunsten von Wohn bauflächen, Gemeinbedarfsflächen (Schu- 
len, Sporthallen), Grünflächen (Parkanlagen und son stige öffentliche und private Grünanlagen) sowie 
Waldflächen umgewandelt.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Die Flächenbilanz bezüglich der Nutzungsart ändert sich wie folgt: 
Nutzungsart 
 
 
Ausweisung FNP 2006 
 
 
Ausweisung mit allen 
rechtswirksamen FNP-
Änderungen einschließlich 
aktuellem  
Änderungsverfahren (fett) 
Ausweisung mit allen bereits 
rechtswirksamen FNP Ände- 
rungen (kursiv) 
   ha  %    ha  % 
Wohnbaufläche 1.587     13  1.60 1,5  
(1.587 vorher)  
   13 
Gemischte Baufläche    170    1,5    178    1,5 
Gewerbliche Baufläche    537      4    570    4,5 
Sonderbaufläche    230        2    170   
 (194 vorher)  
   1,5 
Gemeinbedarfsflächen    117      1    120  
 (117 vorher)  
     1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199      2    199      2 
Hauptverkehrsstraßen    274      2    274      2 
Ver- und Entsorgungsfläche      47       47  
künstl. Grundwasseranreicherung      10       10  
Grünfläche    930       8    934  
  (928 vorher)  
     8 
 besiedelte Fläche  4.101  33,5  4.103,5  33,5  
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.307    11 1.305    11 
Ökologisch wertvolles Grünland    713      6   712      6 
Streuobstwiese    165    1,5    165    1,5 
Waldfläche 5.640    46 5.640,5  
(5.640  vorher)  
   46 
Aufforstungsfläche      29       29  
waldartige Brache      44       44  
Dünen, Trockenrasen    187      2    187      2 
Brache mit Gehölzgruppe     
 unbesiedelte Fläche 8.123  66,5  8.120,5  66,5  
Gesamtfläche  12.224  100  12.224  100  
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt 2020

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Teil B Umweltbericht 
1. Anlass und Aufgabe 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt die E ntwicklung und Neuordnung der ehemaligen 
Cambrai-Fritsch-Kaserne und der südlich angrenzende n Jefferson-Siedlung zu einem neuen Stadt- 
quartier für ca. 3.100 Einwohnerinnen und Einwohner . Das Projekt umfasst einen der letzten großen 
Bereiche für eine städtebauliche Entwicklung im Rahmen des aktuellen Flächennutzungsplanes.  
Durch die günstige Lage zwischen den Stadtteilen Be ssungen und Eberstadt eignen sich die Konver- 
sionsflächen in besonderem Maße für die Entwicklung  von benötigtem Wohnraum, wofür in der Stadt 
Darmstadt nur noch begrenzt Siedlungsflächenpotenti al zur Verfügung steht. Die Planung folgt dem 
Städtebaulichen Rahmenplan, der 2011 von der Stadtv erordnetenversammlung der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt beschlossen wurde.  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die wohnbauli- 
che Nutzung geschaffen werden. Dabei sollen das neu e Stadtviertel Ludwigshöhviertel und der beste- 
hende Stadtteil Eberstadt nicht zusammenwachsen, so ndern voneinander getrennt bleiben. Daher soll 
die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungs plans von Wohnbaufläche im südlichen Bereich 
der Jefferson-Siedlung in Waldfläche und Grünfläche  geändert werden. Der Planentwurf zur Änderung 
Teilbereich Süd wurde zur Offenlage vorgelegt. 
Neben der Flächennutzungsplanänderung wird im Paral lelverfahren der Bebauungsplan S 26 - Lud- 
wigshöhviertel - aufgestellt. 
Lage und Größe des Änderungsbereichs 
Das Plangebiet liegt an der Schnittstelle zwischen der Bergstraße, die zur naturräumlichen Hauptein- 
heitengruppe Nördliches Oberrheintiefland gehört, u nd dem Odenwald, welcher der Haupteinheiten- 
gruppe Hessisch-Fränkisches Bergland zugeordnet ist. 
Der Teilbereich westlich der Heinrich-Delp-Straße l iegt in den Randhügeln des nördlichen Oberrhein- 
tieflandes, das östliche Plangebiet gehört zum Hess isch-Fränkischen Bergland und bildet die unterste 
Stufe des Schichtstufentafellandes auf einer schroffen, kristallinen Basis.  
Im Norden schließt das Plangebiet an den Stadtteil Bessungen-Süd an und wird durch den Grünzug 
„Bessungen-Süd“ mit den Kleingärten „Hinter der Kla ppach“ begrenzt. Im Süden wird die ehem. 
Cambrai-Fritsch-Kaserne durch die Cooperstraße von der Jefferson-Siedlung getrennt, an welche im 
Süden der Stadtteil Darmstadt-Eberstadt angrenzt. D ie Heidelberger Landstraße verbindet in Nord-
Süd-Richtung die beiden Stadtteile und liegt westli ch des Plangebiets. Im Osten schließen sich Wald- 
flächen (Ludwigshöhe) an. 
Der Änderungsbereich umfasst das Gebiet der ehem. C ambrai-Fritsch-Kaserne (nördlicher Teilbe- 
reich) sowie den südlichen Bereich der Jefferson-Si edlung (südlicher Teilbereich) und beläuft sich 
insgesamt auf ca. 25,5 ha. 
2. Ziele und Inhalte des Bauleitplanes 
Die brachgefallene Militärfläche soll durch eine st ädtebauliche Entwicklung in ein lebendiges Stadt- 
quartier mit einer hohen Wohnqualität umgewandelt werden. 
Folgende Ziele werden verfolgt: 
 Schaffung von neuem Wohnraum auf dem Gelände der e hem. Cambrai-Fritsch-Kaserne (in 
Ergänzung zur Jefferson Siedlung, die Teil des Gesamtkonzepts für das Ludwigshöhviertel ist)

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 21 
 Schaffung der ergänzenden sozialen Einrichtungen w ie Schule, Kindertagesstätte, Nahver- 
sorger 
 Herstellung einer wirksamen Durchgrünung des Gebie ts 
 Schaffung von Grünverbindungen in Ost-West und in Nord-Süd-Richtung durch das Gebiet 
 Schaffung einer Grünzäsur mit zusätzlicher Funktio n als Frischluftkorridor zwischen dem neu- 
en Stadtviertel Ludwigshöhviertel und dem bestehenden Stadtteil Eberstadt.  
Die Planung sieht vor, das denkmalgeschützte Ensemb le im Zentrum zu erhalten. Um das Ensemble 
herum entstehen neue bauliche Strukturen, die das G esamtkonzept einer lebendigen und sozial aus- 
gewogenen Nachbarschaft der kurzen Wege widerspiege ln. Durch die geplanten Grünstrukturen er- 
fährt das Gebiet eine neue Gliederung, gleichzeitig  bilden sie harmonische Übergänge zwischen den 
Randbereichen und den angrenzenden Waldflächen. 
3. Gesetzliche und planerische Vorgaben 
Der Regionalplan Südhessen (2010) weist den Großtei l der Änderungsbereiche als „Vorranggebiet 
Siedlung, Bestand“ aus. In den Randbereichen werden  sowohl „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ als 
auch „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ dargestellt. 
Gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Landsch aftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(2006) sind im Bereich der ehemaligen Cambrai-Frits ch-Kaserne Sonderbauflächen, Bund (Verteidi- 
gung) ausgewiesen. Entlang der südlichen Grenze des  nördlichen Teilbereichs verläuft ein Hauptrad- 
bzw. -fußweg in Ost-West-Richtung. Für den südliche n Änderungsbereich in der Jefferson-Siedlung 
wird „Wohnbaufläche“ sowie ein weiterer Hauptrad- b zw. -fußweg mit nord-südlichem Verlauf darge- 
stellt. 
Im Landschaftsplan (2004) werden die planerischen Z iele von Neuschaffung von Grün auf stark ver- 
siegelten Flächen sowie die Schaffung eines vernetz ten Grünsystems, die Gestaltung / Offenhaltung 
der Ortsränder, der Erhalt stadtbildprägender Allee n / Biotopvernetzungselemente, die Erhöhung des 
Grünanteils und die Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen definiert. 
Im Westen der Änderungsbereiche liegt das Naturschu tzgebiet „Bessunger Kiesgrube“, welches der 
Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. 
Die angrenzenden Waldflächen im Südwesten und Osten  sind Teil des Landschaftsschutzgebiets 
„Stadt Darmstadt“. 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Natur a 2000-Gebiete. Für die in der näheren Umge- 
bung gelegenen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete wurden im Rahmen einer Natura 2000-
Verträglichkeitsvorprüfung (Götte Landschaftsarchit ekten, 2019) keine planungsrelevanten Beeinflus- 
sungen festgestellt. 
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkunge n 
4.1. Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei d er Aufstellung des Umweltbe- 
richts 
Die Umweltprüfung beschreibt und bewertet das Änder ungsgebiet in Bezug auf die Umweltbelange. 
Deswegen werden in der Umweltprüfung zur Änderung d es Flächennutzungsplans vornehmlich die 
Auswirkungen betrachtet, welche sich durch die Fläc hennutzungsplanänderung ergeben. Hierfür wur- 
de auf die umfassenden Untersuchungen zum Bebauungs plan S 26 - Ludwigshöhviertel - zurückge- 
griffen. Eine wesentlich detailliertere Darlegung m öglicher Umweltauswirkungen der geplanten Ge- 
bietsentwicklung kann diesem Umweltbericht (Götte L andschaftsarchitekten, 2020) entnommen wer- 
den.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Schwierigkeiten oder Probleme bei der Aufstellung d es vorliegenden Umweltberichts sind nicht aufge- 
treten. 
4.2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung d er Umweltauswirkungen ein- 
schließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 
Schutzgut Mensch 
Die beiden Teilflächen des Änderungsbereichs haben seit Aufgabe der militärischen Nutzung keine 
besondere Bedeutung für den Mensch. Die Jefferson-S iedlung unterliegt in Teilen einer vorüberge- 
henden Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Mensc hen. Der hier relevante südliche Änderungsbe- 
reich unterliegt jedoch keiner Wohnnutzung mehr, er  ist aber für die in der Jefferson-Siedlung unter- 
gebrachten Menschen frei zugänglich.  
Lärm 
Aufgrund der besonderen Lage des Geltungsbereichs ( abseits der Ortslagen und umgeben von Wald) 
ist der Geltungsbereich weder tagsüber noch nachts relevanten Verkehrslärmbelastungen (Straßen-, 
Bahn- und Straßenbahnverkehr) ausgesetzt.  
Lufthygiene 
Bedingt durch die großräumige Lage im Ballungsraum Rhein-Main ist der Geltungsbereich lufthygieni- 
schen Vorbelastungen ausgesetzt. Aufgrund bereits i m Rahmen des Luftreinhalteplans umgesetzten 
Maßnahmen und dem immissionsökologisch wenig belast eten Umfeld (Ortsrandsituation und unmit- 
telbare Waldnähe) ist für den Geltungsbereich davon  auszugehen, dass die Grenzwerte der mittleren 
jährlichen Belastung bzgl. des Stickstoffdioxid (NO 2) nicht überschritten werden. Ebenso ist davon 
auszugehen, dass der zulässige Jahresmittelwert der  Feinstaubbelastung (PM10) deutlich unterschrit- 
ten wird. 
Bioklima 
Die Eigenschaften eines Klimas im Hinblick auf Gesu ndheit und Wohlbefinden des Menschen lassen 
sich über Schon-, Reiz- und Belastungsfaktoren besc hreiben. Als Belastungsfaktor ist die hohe bis 
sehr hohe Wärmebelastung im Änderungsgebiet relevan t. Schon- und Reizfaktoren sind im Geltungs- 
bereich ohne besondere Bedeutung.  
Erholung 
Die Erholungsfunktion der zu betrachtenden Änderung sbereiche ist für die Bevölkerung nahezu ohne 
Bedeutung, nur für einen sehr eingeschränkten Perso nenkreis ist die Jefferson-Siedlung zugänglich. 
Die aktuell dort in der Unterkunft wohnenden geflüc hteten Menschen können die diversen Freiflächen 
(Sitz- und Aufenthaltsbereiche) im südlichen Änderu ngsbereich, die noch aus der Nutzungszeit der 
Amerikaner erhalten geblieben sind, als Aufenthalts möglichkeiten im Freien nutzen. Der aktuelle Zu- 
stand dieser Flächen lässt jedoch weder auf eine fu nktionsbewahrende Unterhaltung noch auf eine 
intensivere Nutzung schließen.  
Im Bereich der ehemaligen Cambrai-Fritsch-Kaserne s ind mehrere Sportanlagen vorhanden, aufgrund 
der bestehenden Zaunanlage sind sie jedoch für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Außerdem weisen 
die Anlagen in Folge der Nutzungsaufgabe heute keinen guten Zustand auf. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Die potenzielle Beeinträchtigung durch die geplante  Straßenbahntrasse (Darstellung als „Freihaltung 
für ÖPNV-Trassen“) in Bezug auf den Wirkfaktor Lärm  wird im Zuge der Konfliktbewältigung auf Be- 
bauungsplan-Ebene berücksichtigt. Die Ausweisung de r „Grünflächen, Parkanlagen und sonstigen

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 23 
öffentlichen und privaten Grünanlagen“ wirkt sich p ositiv auf die Wirkfaktoren Bioklima, Lufthygiene 
und Erholung aus.  
Zusammenfassend ergeben sich durch die Änderung des  Flächennutzungsplans keine negativen 
Auswirkungen für den Menschen, vielmehr kann sogar von einer Verbesserung der Situation ausge- 
gangen werden. 
Schutzgut Fläche 
Sowohl der nördliche als auch der südliche Änderung sbereich sind dem Siedlungsbereich zuzuord- 
nen. Lediglich im nordwestlichen Teil der Cambrai-F ritsch-Kaserne kann die als „Grünfläche, öffentli- 
che und private Sportanlagen“ im ursprünglichen FNP  dargestellte Fläche als Erholungsfläche gewer- 
tet werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Die Planung entspricht in besonderer Weise dem scho nenden Umgang mit Grund und Boden, da mit 
der Umsetzung des Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhv iertel - der Versiegelungsgrad verringert wird 
und innerhalb des Siedlungsbereichs ehemals bereits  genutzte Flächen wieder nutzbar gemacht wer- 
den. Somit wird ein positiver Beitrag zur Verringer ung des Flächenverbrauchs im Außenbereich ge- 
leistet. Außerdem werden die Siedlungsflächen Ludwi gshöhviertel und Eberstadt-Nord durch eine 
Grünzäsur ungleich besser untergliedert. 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind ne gative Auswirkungen auf das Schutzgut Flä- 
che auszuschließen. 
Schutzgut Boden 
Im BodenViewer Hessen (2017) werden für den Geltung sbereich „Böden und Flächen anthropogener 
Überprägung“ ausgewiesen und als „Fläche für Siedlu ng, Industrie und Verkehr“ dargestellt. Infolge 
der intensiven Vornutzung ist im Planungsgebiet nic ht mehr mit ursprünglichen oder natürlichen Bö- 
den zu rechnen. Im Umfeld des Geltungsbereiches lie gen Flugsande mit unterschiedlichen Mächtig- 
keiten vor. Die Böden bestehen aus quartären Sedime nten (fluviatile Kiese, durch Windtransport auf- 
gelagerte Sande und tonig-schluffige Sande, „Flugsa nddüne“). Die hauptsächlich vorkommende Bo- 
deneinheit sind Braunerden mit Bändern. 
Aufgrund der militärischen Vornutzung ist das Schut zgut Boden durch einen recht hohen Versiege- 
lungsanteil, Auffüllungen und Geländemodellierungen  stark anthropogen überprägt und entsprechend 
vorbelastet. 
Bodenverunreinigungen 
Entsprechend durchgeführter Untersuchungen wurden i m nördlichen Änderungsbereich der Cambrai-
Fritsch-Kaserne verschiedene Kontaminationen nachge wiesen. Es liegt bereits ein Bodensanierungs- 
konzept vor, das die notwendigen Maßnahmen im Rahme n der Vorhabenumsetzung definiert. Ent- 
sprechend kann die Beseitigung der schädlichen Bode nverunreinigungen als gesichert angesehen 
werden. 
Zwischenzeitlich erfolgten im Zusammenhang mit der Baufeldfreimachung umfangreiche Untersu- 
chungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Fläche wird mi t dem Status „Sanierung (Dekontamination) 
abgeschlossen“ geführt. 
Kampfmittel 
Gemäß einer historisch-genetischen Rekonstruktion k ann für das gesamte Änderungsgebiet kein 
Kampfmittelverdacht bestätigt werden.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Mit der geplanten Gebietsentwicklung - Ludwigshöhvi ertel - ist eine Reduzierung des Versiegelungs- 
grades verbunden, auch erfolgt die Beseitigung / Si cherung von Bodenverunreinigungen. Insgesamt 
sind infolge der Änderung des Flächennutzungsplans Negativeffekte für das Schutzgut Boden auszu- 
schließen. 
Schutzgut Wasser 
Innerhalb der beiden Änderungsbereiche befinden sich keine Oberflächengewässer.  
Das Grundwasser fließt von Osten kommend, mit wenig en Metern Flurabstand auf und in dem teilwei- 
se tief zerklüfteten Granodiorit nach Westen. Mit d em Übergang in die Oberrheinebene sinkt der 
Grundwasserspiegel rasch auf mehr als 10 m unter Ge ländeniveau. Im Zuge von Untersuchungen 
wurde kein freies Grundwasser angetroffen. Es ist a ber mit temporär auftretendem Schicht- und 
Stauwasser zu rechnen. 
Eine Grundwasseranreicherung durch Niederschläge fi ndet im Betrachtungsgebiet nur über unbebau- 
te / unversiegelte Flächen statt, allerdings ist au fgrund der kleinräumlich wechselnden Tiefgründigkei t 
der Böden die Versickerungskapazität sehr unterschiedlich. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der Gebietsentwicklung - Ludwigshöhviertel - wird der Versiegelungsgrad reduziert und die 
vorhandenen Bodenverunreinigungen beseitigt bzw. ge sichert, auch wird die Versickerung des unbe- 
lasteten Niederschlagswassers innerhalb des Geltung sbereichs für alle überbauten Flächen festge- 
setzt. Somit ist insgesamt mit einer deutlichen Ver besserung des Wasserhaushaltes zu rechnen und 
negative, aus der Flächennutzungsplanänderung resul tierende Auswirkungen können ausgeschlossen 
werden. 
Schutzgut Klima/Luft 
Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Ge biet. Großklimatisch betrachtet liegt das ge- 
samte Rhein-Main-Gebiet im Übergangsbereich vom sub atlantischen zum schwach subkontinentalen 
Klima und ist als mäßig humid zu bezeichnen. 
Aufgrund des Bauvolumens und der großräumig versieg elten Freiflächen in den zu betrachtenden 
Teilbereichen ist eine moderate bis starke Überwärmung gegeben.  
Innerhalb der Änderungsbereiche selbst sind in begr enztem Umfang kaltluftproduzierende Flächen in 
den mit Vegetation bestandenen Flächen des Konversi onsstandortes gegeben. Außerhalb des Be- 
trachtungsgebiets verlaufen nördlich und westlich m arkante Kaltluftbewegungen in westliche Richtung. 
Außerdem fungieren die angrenzenden Waldflächen als  Frischluftentstehungsgebiete, die einem ho- 
hen klimaökologischen Schutzstatus unterliegen.  
Das lokale Windsystem aus westwärts abfließender Fr isch- und Kaltluft ist sowohl im nördlichen Ände- 
rungsbereich (ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne) als au ch im südlichen Änderungsbereich (ehem. Jef- 
ferson-Siedlung) positiv klimawirksam (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2011). 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der geplanten Baumaßnamen im Rahmen des Bau leitplanverfahrens S 26 - Ludwigshöhvier- 
tel - kommt es zwar zu einem Verlust von Grünfläche n und Baumbestand, doch sieht die Planung 
insgesamt eine Reduzierung des Versiegelungsgrades,  eine umfassende Durchgrünung der Straßen- 
räume und Grundstückfreiflächen sowie Grünanlagen i n relevanter Größe vor, die die unvermeidbaren 
Beeinträchtigungen auffangen. Innerhalb der Siedlun gsfläche vorhandene Wald- und waldähnliche 
Flächen werden weitgehend erhalten. Besonders hervo rzuheben und von besonderer Bedeutung für 
das Klima innerhalb als auch außerhalb des Geltungs raums sind die entstehenden Ventilationsbah-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 25 
nen, die durch die Ausweisung der „Grünflächen, Par kanlagen und sonstigen öffentlichen und privaten 
Grünanlagen“ im Süden, Norden und im Zentrum sowie durch die Ausweisung von Wald- und Grün- 
flächen im südlichsten Teil entstehen. Somit sind d urch die Änderung des Flächennutzungsplans kei- 
ne negativen Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima zu erwarten. 
Schutzgut Biotope, Flora, Fauna 
Biotope und Flora 
Bedingt durch die langjährige, intensive militärisc he Vornutzung sind in den Änderungsbereichen vor- 
nehmlich urbane Lebensräume und Stadtbiotope, wie z .B. Verbundsteinpflaster, Asphalt, Vorgärten 
und parkähnliche Grünflächen anzutreffen, welche si ch durch die fehlende Nutzung zum Teil in unter- 
schiedlichen Sukzessionsstadien befinden.  
An wertgebenden Biotop- und Nutzungstypen konnten d ie randlichen Waldbiotope, ein Sandtrocken- 
rasen im Nordwesten der nördlichen Teilfläche und d er umfangreiche und gebietsprägende Baumbe- 
stand festgestellt werden. 
Fauna 
Im Zuge von Untersuchungen konnten an bedeutenden A rten mindestens sieben Fledermausarten, 
neun Vogelarten, die Mauer- und Zauneidechse, der H eldbock, sechs Tagfalterarten und vier Heu- 
schreckenarten nachgewiesen werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der Umsetzung des im Parallelverfahren aufg estellten Bebauungsplans S 26 - Ludwigs- 
höhviertel - werden der Sandtrockenrasen und erhebl iche Anteile der randlichen Waldbiotope sowie 
des Baumbestandes erhalten. Ebenso wird auf der Ebe ne des Bebauungsplans der Artenschutz um- 
fassend berücksichtigt. 
Insgesamt ergeben sich durch die FNP-Änderung keine  negativen Auswirkungen für die Schutzgüter 
Biotope, Flora und Fauna, zumal insbesondere Artens chutzbelange auf den nachfolgenden Pla- 
nungsebenen zu berücksichtigen sind. 
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild 
Das Erscheinungsbild der zu betrachtenden Änderungs bereiche wird wesentlich geprägt von der Ge- 
bietslage in einer bewegten Topographie zwischen de n östlich angrenzenden Waldflächen und dem 
im Westen gelegenen Naturschutzgebiet Bessunger Kie sgrube bzw. einer südlich anschließenden 
Waldinsel sowie vom Gebäudebestand und dem sehr umf angreichen Großbaumbestand im Gel- 
tungsbereich selbst. Im Norden schließt der patchwo rkartig strukturierte, v.a. aus Gärten und Sportan-
lagen bestehende, dem Saubachgraben folgende Grünzu g Bessungen Süd an. Im Süden wird die 
schmal zulaufende Jefferson-Siedlung nur durch ein schmales Waldband von dem großzügig durch- 
grünten Villengebiet im Norden von Eberstadt getren nt. Diese besondere Lage im Raumgefüge be- 
dingt einen inselartigen Charakter des Gesamtgeländes.  
Die Cooperstraße separiert die nördlich gelegene Ca mbrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-
Siedlung im Süden, die dennoch zusammen ein in sich  geschlossenes Areal bildeten. Nach Aufgabe 
der militärischen Nutzung ist die Cooperstraße wied er für die Öffentlichkeit nutzbar. Das Gelände wird  
bis heute von einer weitestgehend erhaltenen Zaunan lage umgeben, die zugleich die Abgrenzung 
gegenüber dem Umfeld markiert.

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 26  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Insgesamt kann im Zuge der Umsetzung des Bebauungsp lans S 26 - Ludwigshöhviertel - von einer 
angepassten und angemessenen Neugestaltung des Orts bildes, unter Einbezug/Beibehaltung wert- 
gebender und prägender Strukturen, ausgegangen werden.  
Durch die großflächigen, das Gesamtgebiet gliedernd en „Grünflächen, Parkanlagen und sonstigen 
öffentlichen und privaten Grünanlagen“ kann ein erh eblicher Anteil des gebietsprägenden Baumbe- 
standes erhalten werden, welcher durch auf Bebauung splan-Ebene geplante Neupflanzungen ergänzt 
wird. 
So sind durch die Flächennutzungsplanänderung Negat iveffekte auf das Landschafts- und Ortsbild 
auszuschließen. 
Schutzgut Kultur- und Sachgüter 
Im Änderungsbereich befindet sich ein denkmalgeschü tztes Ensemble im Zentrum der ehem. 
Cambrai-Fritsch-Kaserne. Dies setzt sich aus vier B estandsgebäuden, den zugehörigen Maueranla- 
gen sowie dem Platz in der Mitte mit seinem ausgeprägten Baumbestand zusammen.  
Als Sachgüter sind v.a. der umfangreiche Gebäudebes tand sowie die Infrastrukturanlagen in den Be- 
trachtungsgebieten zu nennen, die je nach baulichem  Zustand einen entsprechenden Sachwert auf- 
weisen. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird das de nkmalgeschützte Ensemble als „Kulturdenk- 
mal (Gesamtanlage)“ nachrichtlich übernommen und bl eibt erhalten. Bei den vorgesehenen Umnut- 
zungsmaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu berücksichtigen.  
Des Weiteren ist auf Bebauungsplanebene durch die g eplante Konversionsentwicklung des Geländes 
der ehem. Cambrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Sie dlung mit einer wesentlichen Wertsteigerung für 
die Liegenschaft (Baugrundstücks-, Immobilien- und Infrastrukturwerte) zu rechnen. 
Insgesamt werden durch die FNP-Änderungen keine neg ativen Auswirkungen auf Kultur- oder Sach- 
güter induziert. 
4.3. Entwicklung bei Nichtdurchführung 
Eine Nichtdurchführung der Flächennutzungsplanänder ung hätte zur Folge, dass die Entwicklung des 
Bebauungsplans S 26 - Ludwigshöhviertel - aus dem F lächennutzungsplan nicht gewährleistet werden 
könnte. Der planungsrechtliche Status (v.a. Cambrai -Fritsch-Kaserne als Sonderbaufläche Bund) blie- 
be erhalten, wesentliche Veränderungen wären nicht möglich. 
5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausg leich und zur Überwa- 
chung 
Im Zuge der Rahmenplanung zum Ludwigshöhviertel sin d bereits umfassende Maßnahmen zur Ein- 
griffsvermeidung, -minderung und zum Eingriffsausgleich berücksichtigt worden.  
Hierbei sind zu nennen: 
 Flächenrecycling / Wiedernutzbarmachung bereits ge störter bzw. baulich geprägter Standorte 
 Flächenentsiegelung und Schaffung zusammenhängende r, unversiegelter Flächen in baulich nicht 
beanspruchten Bereichen 
 Schaffung von Grün- und Freiflächen sowie von Fuß-  und Radwegeverbindungen innerhalb des 
Plangebiets und als Verbindung zu den angrenzenden Siedlungsbereichen

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 27 
 Erhalt / Sicherung von Ventilationsbahnen (Landsch aftstreppe und Grünfläche zwischen der Jef- 
ferson-Siedlung und Eberstadt) und Neuschaffung klimawirksamer Grünstrukturen 
 Erhalt bestehender, wertvoller Biotopstrukturen (i nsbesondere von Sandtrockenrasen, Waldbe- 
stände, wertgebender und prägender Einzelbäume) 
 Beibehaltung / Entwicklung vorhandener, grüngepräg ter Randzonen zu benachbarten Wald- und 
Siedlungsflächen 
 Erhalt bzw. verträgliche Umnutzung des denkmalgesc hützten Ensembles im Zentrum der Cambrai-
Fritsch-Kaserne (Quartiers-Carré) 
Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die auf Ebene des B ebauungsplans bzw. auf Vorhabenebene zu 
berücksichtigen sind: 
 Beseitigung bestehender Bodenbelastungen  
 ökologische Regenwasserbewirtschaftung (Trennkanal isation, dezentrale Versickerung sämtlichen 
Niederschlagswassers) 
 Berücksichtigung von Artenschutzbelangen (insbes. bzgl. Mauersegler, Zaun- und Mauereidechse 
sowie Heldbock) 
 Ausreichender aktiver und / oder passiver Schutz v or Immissionsbelastungen 
Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen ergeben sich f ür alle abiotischen Schutzgüter keine verblei- 
benden nachteiligen Auswirkungen, für Boden und Was ser kann vielmehr sogar von einer Verbesse- 
rung der Situation ausgegangen werden. Einzig für d ie biotischen Schutzgüter Biotope, Tiere und 
Pflanzen ist in einem gewissen Umfang mit verbleibe nden nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. 
Ursächlich hierfür ist v.a. die über mehrere Jahre stark reduzierte bzw. nicht mehr gegebene Flächen- 
nutzung in Verbindung mit der vorgesehenen umfassen den Neustrukturierung des Gebiets. Der erfor- 
derliche Ausgleich wird im Rahmen des Bebauungsplan verfahrens S 26 durch externe Aufwertungs- 
maßnahmen der beiden Flächen Darmbachaue und Böllenfalltor vollumfänglich kompensiert. 
Ein Monitoring in Folge der Flächennutzungsplanänderung ist nicht notwendig. 
6. Planungsalternativen und Monitoring 
Im Rahmen der Überlegungen zur möglichen Folgenutzu ng der Konversionsfläche wurde ein städte- 
baulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbe werb durchgeführt, um unterschiedliche Entwick- 
lungsvarianten und Nutzungsmöglichkeiten für die Ca mbrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-Siedlung 
zu ermitteln. Nach Prüfung der verschiedenen Lösung sansätze wurde die Variante weiterverfolgt, die 
den Denkmalschutzbelangen, dem Wohnraumbedarf sowie  verkehrlichen Ansprüchen und Umweltan- 
forderungen am besten Rechnung trägt. 
Ein Monitoring zur frühzeitigen Erfassung unvorherg esehener Umweltauswirkungen ist auf Ebene des 
Flächennutzungsplanes nicht notwendig. 
7. Zusammenfassung 
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Entwicklung des Änderungsbereichs in ein 
neues Wohnquartier planungsrechtlich vorbereitet. D as geplante Wohngebiet soll sich unter Berück- 
sichtigung der städtebaulichen und grünordnerischen  Anforderungen und Entwicklungsziele in das 
Stadtbild einfügen. Die Darstellungen der „Sonderba ufläche Bund (Verteidigung)“ und „Grünfläche, 
öffentliche und private Sportanlagen“ werden im nör dlichen Bereich der ehem. Cambrai-Fritsch-
Kaserne in „Wohnbaufläche“, „Gemeinbedarfsflächen, Schulen“, „Gemeinbedarfsflächen, Sporthallen“ 
sowie in „Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öff entliche und private Grünanlagen“ geändert. Er- 
gänzt werden darüber hinaus die Darstellung einer „ Freihaltung für ÖPNV-Trassen“, ein „Hauptrad-

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
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weg, Hauptfußweg“, eine „ausgewählte Grünverbindung “ sowie die nachrichtliche Übernahme „Kultur- 
denkmale (Gesamtanlage)“.  
Im Änderungsbereich im Süden der Jefferson-Siedlung  wird die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in 
„Grünfläche, Parkanlagen und sonstige öffentliche u nd private Grünanlagen“ sowie „Waldflächen“ 
geändert. 
Insgesamt ist das Gebiet durch seine militärische V ornutzung und der umfangreichen Bebauung bzw. 
Versiegelung in Bezug auf den Naturhaushalt als vor belastet zu betrachten. Aufgrund der langen 
Nichtnutzung des Gebiets konnten sich aber über die  Zeit einige wertgebende Strukturen entwickeln, 
die für eine entsprechende Anzahl an Arten als Lebe nsraum dienen. Insbesondere der Baumbestand, 
die Waldbestände und der Sandtrockenrasen sowie die  Ruderalflächen bilden bedeutsame Biotop- 
strukturen. Für den Artenschutz sind insbesondere d ie nachgewiesenen Fledermäuse, Vögel, Repti- 
lien und Totholzkäfer von Bedeutung. Durch die Ausw eisung der Grünflächen werden ein Teil der 
Bestandsbäume und der wertgebenden Biotoptypen (Wal d und Sandtrockenrasen) erhalten. Zudem 
werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens S 26 -  Ludwigshöhviertel - umfangreiche Vermei- 
dungs- und Ausgleichmaßnahmen vor dem Eingriff gesi chert, wodurch der Fortbestand der vorkom- 
menden Arten im Betrachtungsgebiet gewährleistet werden kann. 
Die Änderung des Flächennutzungsplans verursacht ke ine erheblichen oder negativen Beeinträchti- 
gungen der Umwelt. 
8. Quellen- und Literaturverzeichnis 
ALBERT SPEER + PARTNER GMB H (AS+P)  (2018): Vorentwurf „Bebauungsplan S 26 – Cambrai-Fr itsch-
Kaserne / Jefferson-Siedlung, Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (§ 2a Abs. 1 BauGB), Frank- 
furt am Main, Stand 26.10.2018 
ARCADIS  GERMANY GMB H (2017): Ehemalige US-Liegenschaft Cambrai-Fritsch-K aserne in Darm- 
stadt, We 129507, Phase IIb: Detailuntersuchung, Darmstadt, 12. Januar 2017 
BÜRO FÜR GEOTECHNIK DIPL .-ING . STEFAN BRILL (Geo Team Brill)  (2016 A) : Geotechnischer Untersu- 
chungsbericht mit abfalltechnischer Einstufung, Darmstadt, 24.10.2016  
BÜRO FÜR GEOTECHNIK DIPL .-ING . STEFAN BRILL (2016 B): Konversionsflächen Cambrai-Fritsch-Kaserne 
und Jefferson Kaserne, Darmstadt - Versickerung von Niederschlagswasser, Darmstadt, 05.12.2016 
DR. GRUSCHKA  INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2019 A): Schalltechnische Untersuchung Bebauungs- 
plan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson Siedlung“, Darmstadt, 14.06.2020 
DR. GRUSCHKA  INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2019 B): Schalltechnische Untersuchung Bebauungs- 
plan S 26 „Cambrai-Fritsch-Kaserne / Jefferson Sied lung“ – orientierende schalltechnische Vorunter- 
suchung „Quartiersgarargen“, Darmstadt, 08.05.2019 
G
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schen Fachbeitrag zum Bebauungsplan S 26 „Ludwigshöhviertel“, Frankfurt am Main, 07.08.2020  
GÖTTE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN GMB H (2019): Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung zu m Bebau- 
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HLBG (2017): Geoportal Hessen, Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, 
http://geoportal.hessen.de/ 
HMUKLV 
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15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 29 
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http://bodenviewer.hessen.de 
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IBL 
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IBL 
 UMWELT UND BIOTECHNIK GMB H (2010): Erfassung und Erstbewertung (Phase 1) von  kontaminati- 
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30.04.2010 
L
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20.01.2020  
MULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (M&P) (2011): Ehem. US-Liegenschaft Cambrai-
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M
ULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2011):  Historisch-genetische Rekonstruktion zum 
Kampfmittelverdacht, Hannover, 02.02.2011 
N
ATURSCHUTZBEIRAT DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Hrsg.) (2013): Kommunales Maßnah- 
menprogramm – 25 Schritte zur Biologischen Vielfalt in Darmstadt, September 2013 
PLANUNGSGRUPPE NATUR UND UMWELT (PGNU) (2017): Abschlussbericht zur Biotoptyp- und Baumkar- 
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Frankfurt am Main, 23.11.2017 
P
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men der geplanten Bebauung der ehemaligen Gelände d er Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jeffer- 
son-Siedlung, Frankfurt am Main, 13.11.2017 Aktualisierung Juni 2019 
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15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
Seite 30  AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH 
PLANUNGSGRUPPE NATUR UND UMWELT (PGNU) (2019c): Ergebnis der artenschutzrechtlichen  Kontrolle 
der alten Kasernengebäude im künftigen „Ludwigshöhv iertel“ - Gebäudekontrollen, Frankfurt am Main, 
11.06.2019 
P
LANUNGSVERBAND FRANKFURT REGION RHEIN MAIN EHEM . UMLANDVERBAND FRANKFURT - UVF  (März 
2001): Landschaftsplan UVF.- Frankfurt am Main. 
R
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LER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN  (RegFNP), Darmstadt/Frankfurt am Main. 
ÖKOPLANA  KLIMAÖKOLOGIE LUFTHYGIENE UMWELTPLANUNG (2019): Klimagutachten zum Bebauungs- 
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heim, März 2019 
W
EBER -INGENIEURE GMB H (2020): Erschließung „Ludwigshöhviertel“ – Erläuter ungsbericht / Entwurfs- 
planung 2020, Pforzheim, 08.05.2020 
W
ISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2017): Konversion Darmstadt Süd, Ausschreibungsunt erlagen, 
Europaweiter nichtoffener städtebaulicher und lands chaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit 
Präqualifikation; Darmstadt 
W
ISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT  (2011): Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd – Li ncoln-
Siedlung/Jefferson-Siedlung/ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne, Darmstadt, Mai 2011 
WOOD AMEC FOSTER WHEELER E & I GMB H (2019): Ludwigshöhviertel, ehem. Cambrai-Fritsch- Kaserne 
- Konzept zur Bodensanierung im Zuge des Gebäuderüc kbaus und der Oberflächenentsiegelung 
(Rev1), Frankfurt am Main, 01.10.2019

15. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
AS+P Albert Speer und Partner GmbH | Götte Landschaftsarchitekten GmbH Seite 31 
 
Dezernat III: 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

anlage 8

259 Zeichen

Punkt 10: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
(Feststellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0028) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UWIGA/WGD und AfD  
Stimmenthaltung: Stadtve. Dietrich (FW) und Stadtve. Neumann (Die Partei)

2022/0028

7769 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.02.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0028 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-040-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – 
(Feststellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 21.01.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans  
– Ludwigshöhviertel – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten und 
geprüften Stellungnahmen ein. Über d ie eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der 
jeweiligen Prüfung (Anlage 1) abschließend entschieden.  
2. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 15. Änderung des Flächennutzungsplans die in Anlage 2 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im 
Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) abschließend 
entschieden. 
3. Die vorliegende 15. Änderung des Flächennutzungsplans – Ludwigshöhviertel – (Anlage 4,

- 2 - 
Plan wird im Falle von Präsenzsitzungen  aufgehängt / ausgelegt) mit Begründung und 
Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 15. FNP -Änderung 
Anlage 4: Plan zur 15. FNP -Änderung (wird im Falle von Präsenzsitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0028 vom 21.01.2022: 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im 
Geltungsbereich dieser 15. Änderung d ie Fläche des Teilbereichs Nord, der Bereich der 
ehemaligen „Cambrai -Fritsch-Kaserne“, als „Sonderbaufläche, Bund (Verteidigung)“ und als 
„Grünfläche, öffentliche und private Sportanlage“ mit einem „Hauptradweg, Hauptfußweg“ 
sowie einer „Trasse für Haupt wasserleitungen / Haupt abwasserleitungen“ dargestellt.  
 
Die Fläche des Änderungsbereichs  Teilbereich Süd, der südliche Bereich der „Jefferson -
Siedlung“, ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 als „Wohnbaufläche“ mit einem 
„Hauptradweg, Hauptfußwe g“ sowie einer „Trasse für Hauptwasserleitungen  / 
Hauptabwasserleitungen“ dargestellt.  
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans S 26 – Ludwigshöhviertel – aus dem 
Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 
Daher wird die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Teilbereiche Nord und Süd wie folgt 
geändert: 
Teilbereich Nord , Bereich der ehemaligen „Cambrai-Fritsch-Kaserne“ 
 Wohnbauflächen  
 Gemeinbedarfsflächen, Schulen , Sporthallen 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen  
 Freihaltung für  ÖPNV-Trassen 
 Hauptradweg, Hauptfußweg  
 Ausgewählte Grünverbindungen  
 Kulturdenkmale (Gesamtanlagen) als nachrichtliche Übernahme.  
Teilbereich Süd , südlicher Teilbereich der „ Jefferson-Siedlung“ 
 Grünflächen, Parkanlagen und sonstige öffe ntliche und private Grünanlagen  
 Waldflächen 
 Hauptradweg, Hauptfußweg  
 Trasse für Hauptwasserleitungen / Hauptabwasserleitungen.  
 
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gem. §  8 Abs. 3 BauGB im Parallel -
verfahren zum Bebauungsplan S 26 – Ludwigshöhviertel –. Die zur Offenlage eingegangenen 
Stellungnahmen und die weiteren Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten und der 
Grundstückseigentümerin machten Änderungen im Bebauungsplanentwurf erforderlich, die 
eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs  S 26 – Ludwigshöhviertel  – erforderte 
(Magistratsvorlage Nr. 2021/0188 ). Diese ist zwischenzeitlich abgeschlossen.  
 
Eine erneute öffentliche  Auslegung der 15. FNP -Änderung, wie für den Bebauungsplan S 26, 
ist jedoch nicht erforderlich . 
 
Das Verfahren für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018 (V. -Nr. 2018/0263) eingeleitet.  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (V. -Nr. 2018/0316) über die allgemeinen Ziele 
und Zwecke der Planung wurde in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018 
durchgeführt. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
erfolgte parallel dazu.  
 
Am 05.11.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses beschlossen und den  Offenlagebeschluss ge fasst (V.-Nr.

- 4 - 
2020/0273). Die Beteiligung der  Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange  gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB erfolgte nach Bekanntmachung 
im „Darmstädter Echo“ am 10.11.2020 in der Zeit vom 18.11.2020 bis einschließlich 
18.12.2020. 
Aufgrund der COVID -19-Pandemie erfolgte die öffentliche Auslegung und Beteiligung i.V.m. 
§§ 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz ( PlanSiG) durch die Veröffentlichung im Internet . 
Dabei wurde gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG  zusätzlich eine Auslegung und Einsichtnahme der 
Planunterlagen  im gleichen Zeitraum im  Stadtplanungsamt ermöglicht nach vorheriger 
Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Abstands - und Hygieneregelungen.  
Die auszulegenden Unterlagen wurden gleichfalls gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im o.g. Zeitraum 
und darüber hinaus in das Internet eingestellt.  
 
Die erneute Offenlage des Bebauungsplans S 26, die von 18.10.2021 bis einschließlich 
18.11.2021 stattfand, brachte für die Änderung des Flächennutzungsplans keine neuen 
Ergebnisse, so dass für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Feststellungsbeschluss nun erfolgen kann.  
 
Die Flächennutzungspl anänderung wird anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt 
zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigungsbesc heid wird die Genehmigung der 15 . 
Änderung des Flächennutzungsplanes  – Ludwigshöhviertel – im „Darmstädter Echo“ 
öffentlich bekannt gemacht und damit rechtswirksam.  
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 
15. Änderung des Flächennutzungsplanes  zusammengefasst und abschließend geprüft.  
 
Zu 2.: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB gingen die 
in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefassten und abschließend geprüften 
Stellungnahmen ein. 
 
Zu 3.: 
 
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen erforderte keine Planänderung.  
Der offengelegte Entwurf zur 1 5. Flächennutzungsplanänderung (Anlage 4: Plan wird im Falle 
von Präsenzsitzungen aufgehängt / ausgelegt) wurde, wie auch die Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3), lediglich redaktionell angepasst.  
 
Dezernat III: 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat 
 
Vorab werden übersandt: 
 Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 11 Exemplare des Flächennutzungsplans für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung

Beratungsverlauf (3)

TOP 8
TOP 10
TOP 51

Orte (10)

  • Mina-Rees-Straße 12
  • Cooperstraße
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Heidelberger Straße
  • Heidelberger Landstraße
  • Ohlystraße 75
  • Klappacher Straße 172
  • Ludwigshöhstraße
  • Europaplatz 1
  • Ida-Rhodes-Straße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0028
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.01.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00