2014/0271
Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 458: Gratis breitere Gehwege durch Beendigung des illegalen Gehwegparkens
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2014/0271
6430 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.09.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat I
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I 30
II 32
III 66
IV 20
Stvv
Vorlage-Nr. 2014/0271
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 122090
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-91 Sachkonto: 5150100
Betreff: Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 458: Gratis breitere Gehwege durch Beendigung
des illegalen Gehwegparkens
Vorlage vom: 15.07.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.7.2014:
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 wurde folgender Vorschlag eingebracht:
Idee # 458: Gratis breitere Gehwege durch Beendigung des illegalen Gehwegparkens
„Viele Gehwege in Darmstadt werden illegal zugeparkt. Die Kommunalpolizei und der zu-
ständige Dezernent tolerieren dies bislang. Forderung: die Tolerierung soll entfallen, wenn –
kein hoher Parkdruck besteht oder – viele Fußgänger den Gehweg nutzen (z. B. innerhalb des
Cityrings/Bahnhofsnähe) oder – ein Parkhaus in der Nähe ist (Abstand 2 Blöcke) (-> ausrei-
chende Parkplätze vorhanden) oder – der Gehweg mit historischem Pflaster belegt ist (->
Beschädigung durch Fahrzeugreifen, Vorbild Mathildenhöhe) oder – eine Schule oder eine
Kita in der Nähe ist (Abstand 2 Blöcke). Dadurch wird der Gehweg verbreitert, ohne dass
Investitionskosten anfallen.“
Der Vorschlag erhielt 156 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen.
Stellungnahme des Bürger- und Ordnungsamtes:
Ein vergleichbarer Vorschlag wurde bereits zum Bürgerhaushalt 2013 eingebracht. Der Ma-
gistrat hatte seinerzeit bereits einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung
und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zugestimmt. An der Be-
gründung zu der letztjährigen Vorlage wird festgehalten. Darin hieß es:
„Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, soweit es nicht durch Zei-
chen oder Markierungen besonders zugelassen ist, und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Op-
portunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Augenmaß, in-
dem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu berücksichtigen
sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstellplatz für ihr
Fahrzeug, der Geschäftsleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der anderen
Verkehrsteilnehmer, vor allem von Fußgängern, an einem gefahrlosen Passieren der abgestell-
ten Fahrzeuge.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist.
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen, die im Jahr 2013 erteilt worden sind. Eine
Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehweges nicht mehr
ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug vorbeizu-
kommen.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen Park-
druck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften (z. B. Bessungen,
Johannesviertel, Martinsviertel) eine sofortige und umfassende Ahndung des Gehwegparkens
nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und An-
wohner, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn ohne ausreichende (Park-)alternativen
würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft
stoßen.
…
- 4 -
Vor diesem Hintergrund wird - in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III - an einem integrierten
Verkehrskonzept gearbeitet. Hierbei sind verkehrsmeidende, verkehrslagernde und verkehrs-
lenkende Maßnahmen in Planung. Unter anderem handelt es sich um:
• Die schrittweise Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts mit vorherigen
Modellquartieren
• Die Überprüfung, wo das Anwohnerparken eingeführt bzw. ausgeweitet werden sollte
• Eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Car-Sharings
• Eine stärkere Nutzung der vorhandenen Parkhäuser
• Die Einführung eines Schulwegeverkehrskonzepts
Mit der Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zum 1.1.2014 konnte bereits eine wichtige Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Mit
dem Angebot des Jobtickets werden starke Anreize gesetzt, auf alternative Fortbewegungs-
mittel zum Auto umzusteigen.
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und
hängt eben auch mit ständigen Nachverdichtungen aufgrund des hohen Zuzugs zusammen.
Es ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu beglei-
ten.
In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen
Fällen auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinde-
rung des Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesem Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegpar-
ken zu tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt bzw. das Parken
am Fahrbahnrand sogar zur Behinderung führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten
werden.“ So ergeben sich sehr individuelle Situationsbeschreibungen und auch Vollzugsmög-
lichkeiten bis hin zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen.
Dass die Kommunalpolizei das Gehwegparken nicht generell toleriert, wird im übrigen durch
die Tatsache belegt, dass diesbezüglich im ersten Halbjahr 2014 bereits über 5000 Verwar-
nungen erteilt wurden.
Darmstadt, 15.7.2014
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadtkäm merer
Beratungsverlauf (6)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0271
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00