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2014/0271

Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 458: Gratis breitere Gehwege durch Beendigung des illegalen Gehwegparkens

Magistratsvorlage 15.07.2014

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2014/0271

6430 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.09.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat I 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord- 
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 30 
II 32 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0271 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  122090  
Kostenstelle:  032-002-1000  Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-91  Sachkonto:  5150100  
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 458: Gratis breitere Gehwege durch Beendigung 
des illegalen Gehwegparkens 
 
Vorlage vom: 15.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.7.2014:
 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 wurde folgender Vorschlag eingebracht: 
 
Idee # 458: Gratis breitere Gehwege durch Beendigung des illegalen Gehwegparkens 
 
„Viele Gehwege in Darmstadt werden illegal zugeparkt. Die Kommunalpolizei und der zu- 
ständige Dezernent tolerieren dies bislang. Forderung: die Tolerierung soll entfallen, wenn – 
kein hoher Parkdruck besteht oder – viele Fußgänger den Gehweg nutzen (z. B. innerhalb des 
Cityrings/Bahnhofsnähe) oder – ein Parkhaus in der Nähe ist (Abstand 2 Blöcke) (-> ausrei- 
chende Parkplätze vorhanden) oder – der Gehweg mit historischem Pflaster belegt ist (-> 
Beschädigung durch Fahrzeugreifen, Vorbild Mathildenhöhe) oder – eine Schule oder eine 
Kita in der Nähe ist (Abstand 2 Blöcke). Dadurch wird der Gehweg verbreitert, ohne dass 
Investitionskosten anfallen.“ 
 
Der Vorschlag erhielt 156 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen. 
 
 
Stellungnahme des Bürger- und Ordnungsamtes: 
 
Ein vergleichbarer Vorschlag wurde bereits zum Bürgerhaushalt 2013 eingebracht. Der Ma- 
gistrat hatte seinerzeit bereits einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung 
und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zugestimmt. An der Be- 
gründung zu der letztjährigen Vorlage wird festgehalten. Darin hieß es: 
 
„Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, soweit es nicht durch Zei- 
chen oder Markierungen besonders zugelassen ist, und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet 
werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Op- 
portunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Augenmaß, in- 
dem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu berücksichtigen 
sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstellplatz für ihr 
Fahrzeug, der Geschäftsleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der anderen 
Verkehrsteilnehmer, vor allem von Fußgängern, an einem gefahrlosen Passieren der abgestell- 
ten Fahrzeuge. 
 
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist. 
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen, die im Jahr 2013 erteilt worden sind. Eine 
Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehweges nicht mehr 
ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug vorbeizu- 
kommen. 
 
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen Park- 
druck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften (z. B. Bessungen, 
Johannesviertel, Martinsviertel) eine sofortige und umfassende Ahndung des Gehwegparkens 
nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und An- 
wohner, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn ohne ausreichende (Park-)alternativen 
würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft 
stoßen. 
…

- 4 - 
 
Vor diesem Hintergrund wird - in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III - an einem integrierten 
Verkehrskonzept gearbeitet. Hierbei sind verkehrsmeidende, verkehrslagernde und verkehrs- 
lenkende Maßnahmen in Planung. Unter anderem handelt es sich um: 
 
• Die schrittweise Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts mit vorherigen 
Modellquartieren 
• Die Überprüfung, wo das Anwohnerparken eingeführt bzw. ausgeweitet werden sollte 
• Eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Car-Sharings 
• Eine stärkere Nutzung der vorhandenen Parkhäuser 
• Die Einführung eines Schulwegeverkehrskonzepts 
 
Mit der Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zum 1.1.2014 konnte bereits eine wichtige Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Mit 
dem Angebot des Jobtickets werden starke Anreize gesetzt, auf alternative Fortbewegungs- 
mittel zum Auto umzusteigen. 
 
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und 
hängt eben auch mit ständigen Nachverdichtungen aufgrund des hohen Zuzugs zusammen. 
Es ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu beglei- 
ten. 
 
In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen 
Fällen auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinde- 
rung des Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesem Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegpar- 
ken zu tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt bzw. das Parken 
am Fahrbahnrand sogar zur Behinderung führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten 
werden.“ So ergeben sich sehr individuelle Situationsbeschreibungen und auch Vollzugsmög- 
lichkeiten bis hin zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen.  
 
Dass die Kommunalpolizei das Gehwegparken nicht generell toleriert, wird im übrigen durch 
die Tatsache belegt, dass diesbezüglich im ersten Halbjahr 2014 bereits über 5000 Verwar- 
nungen erteilt wurden. 
 
 
Darmstadt, 15.7.2014 
 
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer Cornelia Zuschke André  Schellenberg 
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadtkäm merer

Beratungsverlauf (6)

TOP 400
TOP 11
TOP 14
TOP 6
TOP 45
TOP 25 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0271
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00